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Plenarprotokoll 8/13

02.04.2025 · 195 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (22)AfD (21)CDU (13)BSW (9)SPD (4)

Dr. Thadäus Rudolf König

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 13. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Ich möchte zunächst wie gewohnt einige Hinweise geben. In der letzten Zeit hat es Mandatswechsel gegeben, gerade infolge der Bundestagswahl, und die möchte ich kurz nennen. Seit dem 26. März 2025 gehören dem Landtag als Mitglieder an Herr Abgeordneter Sascha Bilay anstelle von Herrn Bodo Ramelow, (Beifall Die Linke) Frau Abgeordnete Elisabeth Mengel-Stähle anstelle von Herrn Torben Braga, (Beifall AfD) Herr Abgeordneter Pascal Wloch anstelle von Herrn Stefan Möller. (Beifall AfD) Herzlich willkommen Ihnen drei im Thüringer Landtag! Bei Herrn Bilay ist es ja ein Wiedersehen im Thüringer Landtag, bei den anderen beiden ist es der erste Einzug in den Thüringer Landtag. Des Weiteren möchte ich Veränderungen in den Fraktionen benennen. Die Fraktion der AfD hat Frau Abgeordnete Wiebke Muhsal zur Parlamentarischen Geschäftsführerin gewählt. Herzlichen Glückwunsch Ihnen auch für dieses neue Amt! (Beifall AfD) Dann haben wir heute noch ein freudiges Ereignis, und zwar hat Frau Ministerin Beate Meißner heute Geburtstag. Ich sehe ihre Freude im Gesicht. Frau Meißner, herzlichen Glückwunsch, Gottes Segen und alles Gute für das neue Lebensjahr! (Beifall im Hause) Und schön, dass Sie Ihren Geburtstag heute mit uns hier im Hohen Haus verbringen! Nun ergehen noch einige Hinweise zur Schriftführung. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Kramer und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Frau Abgeordnete Schweinsburg, Herr Abgeordneter Schubert, Frau Ministerin Boos-John und Herr Minister Schütz. Nun erfolgen die allgemeinen Hinweise: Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags habe ich für Herrn Paul Donnerhacke, Techniker beim Hörfunk des Mitteldeutschen Rundfunks, und Herrn Sascha Mohnke, Redakteur beim Fernsehsender „Oscar am Freitag“-TV, in die Anfertigung von Aufnahmen in Bild und Ton für die Dauer der 8. Wahlperiode eingewilligt. Für die heutige, die morgige und die Plenarsitzung am Freitag habe ich für Frau Pauline Rudolf, Redakteurin beim Verein Radio Lotte, Frau Nelly Sachs, ebenfalls Redakteurin beim Verein Radio Lotte, und Herrn Luca Thiel, Redakteur beim Mitteldeutschen Rundfunk Thüringen, in die Anfertigung von Aufnahmen in Bild und Ton eingewilligt. Noch ein Hinweis zum Eingangsfoyer: Im Eingangsfoyer des Landtags erhalten Sie bis einschließlich 10. April 2025 einen Einblick in die 900jährige Geschichte des Klosters Gerode, das im Ortsteil Gerode der Landgemeinde Sonnenstein im Landkreis Eichsfeld gelegen ist. Die Vorstandsmitglieder des Klosters stehen Ihnen morgen für Ihre Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus lade ich Sie herzlich ein, soweit die Möglichkeit besteht, mich morgen gegen 11.45 Uhr beim Besuch der Präsentation zu begleiten. Im Eingangsfoyer ist die Ausstellung zu besichtigen. Morgen Abend findet hier im Hohen Haus ein parlamentarischer Abend auf Einladung des Unternehmens Digitalagentur Thüringen statt, der wie üblich gegen 19.00 Uhr beginnen wird. Es ist auch klar, dass wahrscheinlich die Haushaltsberatungen 19.00 Uhr noch nicht abgeschlossen sind, aber das ist so gegeben. Der Parlamentarische Abend wird trotzdem um 19.00 Uhr beginnen. Das nur für Sie als Hinweis. Kommen wir nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung: Der Tagesordnungspunkt 7 wird abgesetzt, nachdem der zuständige Ausschuss seine Beratungen nicht abgeschlossen hat. Zu Tagesordnungspunkt 12 wurde der im Ältestenrat angemeldete Antrag nicht eingereicht, sodass auch dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird. Schließlich wird auch der Tagesordnungspunkt 39 abgesetzt, da kein Antrag auf Aktuelle Stunde vorliegt. Normalerweise ist der Mittwoch immer geprägt von Aktuellen Stunden. Heute liegt kein Antrag vor, sodass wir diesen Tagesordnungspunkt nicht aufrufen. Er ist damit abgesetzt. Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der drei Plenarsitzungstage sind den Hinweisen am Ende der Plenareinladung zu entnehmen. Bezogen auf den heutigen Tag wurde verabredet, nach 19.00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt und die Tagesordnungspunkte unter Berücksichtigung meines Hinweises zu Punkt 39 in folgender Reihenfolge aufrufen zu wollen: Zunächst beginnen wir mit Tagesordnungspunkt 24, daran anschließend Tagesordnungspunkt 23, dann Tagesordnungspunkt 16, dann Tagesordnungspunkt 17, dann Tagesordnungspunkt 38 – das ist heute erstmalig die Regierungsbefragung, bei der Herr Ministerpräsident Prof. Dr. Voigt befragt wird –, daran anschließend Tagesordnungspunkt 18, darauf folgend Tagesordnungspunkt 11 und abschließend Tagesordnungspunkt 14. Der Aufruf der drei zuletzt genannten Punkte steht unter dem Vorbehalt der Festlegung zum Ende der Plenarsitzung. Sollte ein Aufruf vor 19.00 Uhr nicht möglich sein, sollen die davon verbleibenden Tagesordnungspunkte in der Plenarsitzung am Freitag aufgerufen werden. Hinsichtlich der Frage, welche Wahlen geheim und auf Stimmzetteln durchgeführt werden sollen, wurde seitens der Fraktion der AfD im Vorfeld mitgeteilt, dass über die Wahlen hinaus, zu denen ohnehin eine rechtliche Verpflichtung zur Geheimheit besteht, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 25 und 26 geheim durchgeführt werden sollen. Infolgedessen werden die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 23, 24, 25 und 26 geheim durchgeführt, für die die notwendigen Stimmzettel bereits vorliegen. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Jary.

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Ulrike Jary CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir möchten für den Tagesordnungspunkt 18 die Platzierung für den heutigen Tag zurücknehmen und den Tagesordnungspunkt 18 dann am Freitag aufrufen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann bitte ich um Abstimmung, dass der Tagesordnungspunkt 18 am Freitag aufgerufen wird. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus den Fraktionen Die Linke und der AfD. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann stelle ich die Tagesordnung in der nun geänderten Form fest. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/615 Der Landtag der 6. Wahlperiode hat in seiner 117. Sitzung am 27. April 2018 Herrn Michael Obhues als Stellvertreter für das berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Herrn Dr. Klaus-Dieter von der Weiden auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 59 Stimmen. Die Amtszeit von Herrn Obhues endet mit Ablauf des 26. April 2025, also in wenigen Wochen, sodass der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Herrn Dr. Klaus-Dieter von der Weiden auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen hat. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Vorgeschlagen wird erneut Herr Michael Obhues. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Croll, Herr Abgeordneter Gerhardt und Frau Abgeordnete Stark. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragen Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Jens Thomas Die Linke

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie gegebenenfalls dessen Ernennung und Vereidigung

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Ni na; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Bilay, Sascha; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Ja ne; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; DübenSchaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gott ­ weiss, Thomas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kalthoff, Moritz; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. Kö ­ nig, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo.

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Marcel Kramer AfD

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie gegebenenfalls dessen Ernennung und Vereidigung

Küntzel, Sven; Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; MengelStähle, Elisabeth; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Dr. Urban, Cornelia; Prof. Dr. Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Dr. Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Wloch, Pascal; Dr. Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie gegebenenfalls dessen Ernennung und Vereidigung

Es dauert jetzt einen kurzen Moment, den ich nutzen möchte, um die 9. Klasse des Humboldt-Gymnasiums in Weimar hier im Thüringer Landtag zu begrüßen. Herzlich willkommen im Thüringer Landtag. (Beifall im Hause) Es liegt ein Wahlergebnis vor, das ich hiermit bekannt geben möchte: abgegebene Stimmzettel 85, gültige Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 1. Auf den Wahlvorschlag entfallen 77 Jastimmen, 4 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich gratuliere Herrn Obhues zu seiner Wahl und ich gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt. Ernennung und Vereidigung sollen morgen nach der Feststellung der Tagesordnung erfolgen. Das war die Festlegung aus dem Ältestenrat, also Beginn morgen mit der Vereidigung von Herrn Obhues. (Beifall CDU) Ich schließe den Tagesordnungspunkt hiermit für heute. Ich rufe als Nächstes auf den TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/79 Der Landtag der 6. Wahlperiode hat in seiner 117. Sitzung am 27. April 2018 Herrn Dr. Wolfgang Weißkopf als Stellvertreter für das Mitglied mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Frau Barbara Burkhardt auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 59 Stimmen. Die Amtszeit von Herrn Dr. Weißkopf endete mit dem Zusammentritt des Landtags der 8. Wahlperiode, sodass der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das Mitglied mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshof Frau Barbara Burkhardt auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen hat. Die Wahl erfolgt, wie eben auch, ohne Aussprache und geheim. Vorgeschlagen wird Herr Bernd Falk Wittig. Sie erhalten wiederum einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Croll, Herr Abgeordneter Gerhardt und Frau Abgeordnete Stark. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Jens Thomas Die Linke

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie gegebenenfalls dessen Ernennung und Vereidigung

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Ni na; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Bilay, Sascha; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; DübenSchaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gott ­ weiss, Thomas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kalthoff, Moritz; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. Kö ­ nig, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo.

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Marcel Kramer AfD

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie gegebenenfalls dessen Ernennung und Vereidigung

Küntzel, Sven; Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; MengelStähle, Elisabeth; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Dr. Urban, Cornelia; Prof. Dr. Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Dr. Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Wloch, Pascal; Dr. Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie gegebenenfalls dessen Ernennung und Vereidigung

Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Da sehe ich jetzt keinen Widerspruch, das ist der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung. Ich gebe nun das Wahlergebnis bekannt: Abgegebene Stimmzettel 85, gültige Stimmzettel 85, ungültige Stimmzettel dementsprechend 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 64 Jastimmen, 20 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich gratuliere Herrn Wittig zu seiner Wahl. (Beifall AfD) Ich gehe auch hier davon aus, dass er die Wahl annimmt. Ernennung und Vereidigung sollen morgen gemeinsam mit TOP 24 erfolgen, also dem anderen stellvertretenden Verfassungshofrichter, den wir eben gewählt haben. Die werden beide morgen zu Beginn des Plenums vereidigt. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt für heute. Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 16 auf Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/744 Ich frage die antragstellenden Fraktionen: Ist Begründung erwünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Es liegt eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Mühlmann für die Fraktion der AfD vor.

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Ringo Mühlmann AfD

Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, das Thema bietet zumindest die Möglichkeit, Sie alle hier im Rund noch mal an die Thüringer Verfassung zu erinnern. Dass das notwendig erscheint, ist schon schlimm genug. In Artikel 59 heißt es: „[Die] Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.“ Und weiter in Absatz 2: „Oppositionsfraktionen haben das Recht auf Chancengleichheit.“ Jetzt geht es in diesem TOP zwar nur um die weitgehend technische Umsetzung der von Ihnen in der letzten Plenarsitzung wieder einmal neu geschaffenen gesetzlichen Grundlagen, aber genau an der Neuschaffung gesetzlicher Grundlagen zeigt sich, dass Sie offensichtlich ein Problem mit der Thüringer Verfassung haben. Sie haben bereits zum wiederholten Male die Gesetzeslage an die Wahlergebnisse angepasst. Derartige Beweggründe sind alles andere als tatsächlich demokratisch, wenn sie im Kern der Verfassung widersprechen. (Beifall AfD) Genau das ist hier nämlich auch der Fall, denn der einzige Grund, weshalb Sie überhaupt die Gesetzesgrundlage geändert haben, weshalb wir uns heute überhaupt über den TOP 16 unterhalten, ist, dass Sie der größten Oppositionsfraktion hier im Haus das Recht auf Chancengleichheit nehmen wollen. Sie wollen auch weiterhin aus sachfremden Gründen die AfD aus der Geheimdienstkontrolle raushalten. Um das zu erreichen, haben Sie jenes entsprechende Gesetz angepasst. Das steht dem freiheitlichen und demokratischen Grundgedanken unserer Thüringer Verfassung, aus der das hervorgeht, entgegen. Das ist deshalb undemokratisch. (Beifall AfD) Wenn ich auf die letzten Wahlergebnisse schaue, dann erkennen das offensichtlich immer mehr Menschen, auf jeden Fall offensichtlich prozentual mehr als hier in diesem Rund. Und was ist das Ergebnis dessen? Wir haben nun einen Pseudo-Arbeitskreis aus ehemaligen Mitgliedern des Parlaments, die sich entgegen der noch immer aktuellen Rechtslage treffen und Parlamentarische Kontrollkommission der vorherigen Legislatur nennen. Dabei steht ganz klar im Gesetz: „Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus […], so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission.“ Und genau das ist passiert. Alle Mitglieder der letztmaligen Parlamentarischen Kontrollkommission sind ausnahmslos aus dem Landtag ausgeschieden. Und um diesen Zustand zu ändern, haben Sie jetzt erneut eine Lex AfD geschaffen. Schon der Umstand, dass Sie eine Lex AfD aufgrund von Wahlergebnissen schaffen, sollte jeden ehrlichen Demokraten erschauern lassen. Das ist auch bei uns der Fall. Offensichtlich ist es aber nicht der Fall, wenn ich in den Rest des Runds gucke. Wenn ich Ihr Demokratieverständnis angucke, das ist erschreckend. Noch einmal zurück zum Antrag: Ich werde Ihnen nicht die Arbeit abnehmen, in die juristischen Tiefen Ihrer eigenen neu geschaffenen Gesetzeslage hinabzusteigen. Aber eines sollten Sie wissen: Es gibt nämlich zumindest in der ersten Drüberschau nur zwei Ergebnisse dieses heutigen Antrags, wenn der abgestimmt wird. Erstens: Sie haben auch weiterhin nicht die Möglichkeit, eine Parlamentarische Kontrollkommission zu konstituieren. Und das ist deswegen problematisch wegen ebenjenem Arbeitskreis, der sich aktuell „Parlamentarische Kontrollkommission“ nennt. Zweitens: Sie stellen den Verfassungsschutz künftig komplett unter die Kontrolle der Linken. Wahrscheinlich haben Sie noch nicht mal genau so weit gedacht. Vielleicht sollten Sie sich mal Ihr eigenes Gesetz diesbezüglich auch angucken. Beides ist schlimm. Beides stärkt jedoch unsere Aussagen zu dieser politisch weisungsgebundenen Abteilung des unter SPD-Herrschaft stehenden Innenministeriums. Und beides befeuert unsere Wahlergebnisse. Wenn Sie das gern wollen, dann machen Sie weiter so. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass unsere Demokratie dringend vor Ihnen gerettet werden müsste. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Meldet sich die Regierung zu Wort? Das ist auch nicht der Fall. Ausschussüberweisung ist auch nicht beantragt. Damit können wir über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag in der Drucksache 8/744 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer stimmt gegen den Antrag? Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 16. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/743 Ich frage auch hier: Ist Begründung der antragstellenden Fraktionen gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann eröffne ich auch hier die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Das ist nicht der Fall, oder? Herr Mühlmann, Sie sind vorgeschlagen, aber möchten nicht reden. Okay, wunderbar. Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Regierung? Das ist auch nicht der Fall. Ausschussüberweisung ist auch nicht beantragt. Dann können wir über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen den Antrag? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD. Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 38 Das ist wieder eine Premiere. Nachdem wir in der letzten Plenarsitzung das erste Mal die namentliche Abstimmung in dem neuen Verfahren durchgeführt haben, haben wir in der heutigen Plenarsitzung erstmals in der Geschichte des Thüringer Landtags eine Regierungsbefragung, die wir durchführen. Geregelt ist die Regierungsbefragung in § 92 der Geschäftsordnung. Danach findet in jeder Plenarsitzungswoche eine Regierungsbefragung statt, die nicht länger als 90 Minuten andauert. Zur Einhaltung der Vorschrift wird bei der Redezeitanlage die freie Zeitmessung genutzt. Aufgrund meiner längeren Ausführungen zur erstmaligen Durchführung der Regierungsbefragung bitte ich darum, die Zeitmessung ausnahmsweise erst nach meinen einleitenden Worten zu starten. Ich denke, es ist eine sehr gute Variante, wenn etwas das erste Mal hier im Thüringer Landtag stattfindet, dass man mal ausführlich auf die einzelnen Modalitäten eingeht. Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass Herr Ministerpräsident Mario Voigt die Fragen der Abgeordneten beantworten wird. Am Anfang der Regierungsbefragung erhält der Ministerpräsident auf sein Verlangen das Wort für eine Vorbemerkung, die nicht länger als 5 Minuten andauern soll. Im Anschluss daran kann jedes Mitglied des Landtags eine Frage stellen, die im Verantwortungsbereich des anwesenden Mitglieds der Landesregierung liegt und von aktuellem landespolitischen Interesse ist – das ist auch ein ganz wichtiger Punkt. Die Reihenfolge der Fragestellerinnen und Fragesteller bemisst sich nach der Fraktionsstärke und der Anwendung des Rangmaßzahlverfahrens. Das Fragerecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Sollte eine angemeldete Fragestellerin bzw. ein angemeldeter Fragesteller nicht anwesend sein, kann ein anderes Mitglied derselben Fraktion an dieser Position mit einer eigenen Frage zum Zuge kommen. Die Frage kann durch eine kurze Vorbemerkung eingeleitet werden. Sie muss kurzgefasst werden und eine kurze Beantwortung durch die Landesregierung ermöglichen. Hintergrund ist, dass in den 90 zur Verfügung stehenden Minuten in einer lebendigen parlamentarischen Frage-Antwort-Runde so viele Fragen wie möglich gestellt und so viele Antworten wie möglich gegeben werden sollen. Das heißt, wenn man eine lange Frage stellt, dann zieht das in der Regel auch eine lange Antwort nach sich und da sind die 90 Minuten schnell um. Deswegen ist es sicherlich im Interesse aller Abgeordneten, eine kurze Frage zu stellen, auf die auch dementsprechend geantwortet werden kann. Demgemäß ist geschäftsordnungsrechtlich auch nicht vorgesehen, die Fragen schriftlich einzureichen oder die Antworten schriftlich nachzureichen. Weiterhin regelt die Geschäftsordnung, dass die Fragestellerin bzw. der Fragesteller eine im Sachzusammenhang mit der Antwort der Landesregierung stehende und kurzgefasste Zusatzfrage stellen kann. Eine weitere Zusatzfrage kann aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Sollten zu einer Antwort mehrere Meldungen für eine Zusatzfrage aus der Mitte des Landtags vorliegen, werde ich darauf achtgeben, dass die Vielfalt der im Landtag vertretenen Fraktionen ebenso Beachtung findet wie die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen regierungstragenden und oppositionellen Fraktionen. Dabei vertraue ich darauf, dass mit Ihrer Unterstützung eine Einigung erzielt werden kann, wer die Zusatzfrage stellt. Nun frage ich Herrn Ministerpräsident Voigt, ob er von der Möglichkeit einer Vorbemerkung Gebrauch macht. Ich sehe, das ist der Fall und erteile Ihnen hiermit das Wort.

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Mario Voigt

Regierungsbefragung Teilnehmendes Mitglied der Landesregierung: Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, Herr Prof. Dr. Mario Voigt

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, heute begründen wir eine neue parlamentarische Tradition hier im Hohen Haus – die Regierungsbefragung. Das ist Ausdruck von Demokratie und ein natürlicher Dialog zwischen Regierung und Parlament. Für mich als Ministerpräsident ist das nicht nur ein Ausdruck von Pflicht, sondern auch eine große Freude und auch mein Grundverständnis davon, wie wir hier im Hohen Haus miteinander umgehen. Wir müssen uns der Debatte stellen, müssen den Austausch über die Ideen pflegen, die dieses Land nach vorn bringen. Deswegen bin ich froh, dass wir das zusammen mit dem Konsultationsverfahren im Regierungsvertrag vorgeschlagen und dann auch mit der Änderung der Geschäftsordnung geregelt haben. Ich bin dem Hohen Haus dankbar, dass das hier möglich ist. Herzlichen Dank dafür. Für uns ist wichtig, dass wir natürlich auch die Frage beantworten, worum es in Thüringen geht. Wir sind jetzt knapp 100 Tage im Amt. Wir sind eine Allianz der Tat, die gesagt hat, wir machen Thüringen wieder wirtschaftlich stark. Genau das tun wir: weniger Bürokratie, mehr Möglichkeiten für Mittelstand und Handwerk. Denn wir vertrauen den Menschen, dass sie Großes schaffen können. Wir haben eines der modernsten Vergaberechte in ganz Deutschland geschaffen. Für uns ist weniger Dokumentationspflicht, weniger Statistikpflicht schon jetzt in den ersten 100 Tagen der Weg, wie wir Bürokratie zurückbauen und Wirtschaft entfesseln. Gleichzeitig vertrauen wir auch den Beteiligten von Gewerkschaften über Arbeitgeberverbände. Wir haben gesagt, wir sorgen für Sicherheit. Das braucht es, und genau das tun wir auch mit einer starken Polizei, klaren Gesetzen, einer Wertschätzung für unsere Justiz und konsequentem Handeln. Denn ein freies Land braucht auch ein Sicherheitsverständnis, das die Menschen unterstützen. Das tun wir im Bereich der Polizei damit, dass wir mehr ausbilden und dass wir mehr in die Polizeiaufgaben vertrauen, gleichzeitig auch bei der Justiz, indem wir junge Richterinnen und Staatsanwälte einstellen. Wir sorgen auch in der Migrationspolitik für einen Richtungswechsel. Sicherheit ist ein allumfassender Begriff, auch im Bereich der sozialen Sicherheit. Als Startpunkt mit dem Gesundheitsgipfel zielen wir genau auf die Reformanstrengungen, die es für soziale Sicherheit im Land braucht. Drittens: Wir haben gesagt, wir machen unsere Schulen besser. Genau das tun wir, denn jede Investition in Bildung ist auch eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Für uns geht es darum, den Unterrichtsausfall zu bekämpfen, deswegen mehr Lehrer vor der Klasse. Für uns geht es darum, die Bildungsqualität zu erhöhen, deswegen weniger Vorschriften und auch ein klares Bekenntnis zu einem System, das auf Fördern und auf Fordern setzt. Das zusammengenommen in den ersten 100 Tagen mit einem Haushaltsbeschluss – jetzt schon im Haushaltsausschuss –, der deutlich macht, wir setzen auf Sicherheit, wir setzen auf Stabilität und wir wollen eine Regierung sein, die den Menschen dient und damit eben auch einen Beitrag leistet, wie Thüringen nach vorn kommt. Ich freue mich auf Ihre Fragen und auf diese heute erstmalig beginnende Tradition einer Regierungsbefragung. Schönen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungsbefragung Teilnehmendes Mitglied der Landesregierung: Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, Herr Prof. Dr. Mario Voigt

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident, für Ihre Vorbemerkung und Ihre Einordnung der Regierungsbefragung als Möglichkeit für uns, ein neues parlamentarisches Verfahren zu erproben. Bevor wir den ersten Fragesteller aufrufen, möchte ich die Besuchergruppe aus dem Bundesministerium der Verteidigung hier auf der Besuchertribüne begrüßen und die Vertreter des Betriebsrats der SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH. Herzlich willkommen hier im Hohen Haus. (Beifall im Hause) Als erste Fragestellerin rufe ich für die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Hoffmann auf.

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Nadine Hoffmann AfD

Frage der Abgeordneten N. Hoffmann (AfD)

Vielen Dank. Herr Ministerpräsident, es geht um das 100-Tage-Programm. Im 100-Tage-Programm der neuen Thüringer Landesregierung ist unter Punkt 45 „Böden entsiegeln, Flächenverbrauch reduzieren“ ein Pilotprojekt angekündigt, das bis März 2025 mit einem Volumen von 10 Millionen Euro aufgesetzt werden soll. Ich frage: Welches entsprechende Pilotprojekt ist mit dieser genannten Summe bis März 2025 aufgesetzt worden?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten N. Hoffmann (AfD)

Wie Sie wissen, sind wir in der vorläufigen Haushaltsführung. Deswegen sehen Sie auch in unserem Landeshaushalt den Weg, diese Flächenversiegelung zu begrenzen. Wie Sie – Sie sind ja auch Umwelt- und Energiepolitikerin – wissen, ist das eine große Belastung, auch für unsere ländlichen Betriebe. Deswegen haben wir drei Schritte gemacht. Das Erste ist: Wir haben Gespräche mit dem Bauernverband geführt, um sicherzustellen, welche Flächen tatsächlich infrage kommen. Das Zweite ist: Wir haben geprüft, wie man das finanziell untersetzen kann. Da gibt es jetzt ein gemeinsames Pilotprojekt in der Finanzierung. Wir müssen es noch praktisch umsetzen, weil wir momentan zum Beispiel auch Bedarfe haben, was das Thema „Investitionen“ angeht. Deswegen kann ich Ihnen an der Stelle sagen, dass das Geld eingestellt ist, aber die konkrete Umsetzung wird zu forcieren sein.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten N. Hoffmann (AfD)

Es gibt eine Zusatzfrage der Fragestellerin. Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Nadine Hoffmann AfD

Frage der Abgeordneten N. Hoffmann (AfD)

Es gibt einen Titel, da sind 6 Millionen Euro drin. Deswegen frage ich nach: Wieso kündigen Sie in Ihrem 100-Tage-Programm eine Summe von 10 Millionen Euro an, wohlwissend, dass der Haushalt frühestens Anfang April beschlossen werden wird, und schlagen eine andere Summe vor?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten N. Hoffmann (AfD)

Herzlichen Dank für die Frage. Es gibt eine Kombination, denn wir wollen auch finanzielle Anreize für Unternehmen liefern, gleichzeitig in Flächen verantwortlich zu investieren. Deswegen arbeiten wir gerade – und da dachten wir, dass wir einen Ticken schneller sind – mit der Thüringer Aufbaubank daran, solche Programmpunkte auch über die Aufbaubank umzusetzen. Und gleichzeitig haben wir was im Kernhaushalt. Additiv sind es sogar mehr als die 10 Millionen. Aber in der Summe geht es darum, sowohl wirtschaftliche Impulse zu setzen, aber auch gleichzeitig verantwortlich mit den natürlichen Flächen umzugehen. Herzlichen Dank.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten N. Hoffmann (AfD)

Eine weitere Zusatzfrage aus der Mitte des Landtags habe ich nicht vernommen. Damit rufe ich als nächsten Fragesteller den Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU auf. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Jonas Urbach CDU

Frage des Abgeordneten Urbach (CDU)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich habe als europapolitischer Sprecher meiner Fraktion eine Frage zu den Beziehungen von Thüringen nach Polen und Frankreich. Wir haben ja dort zwei Partnerregionen mit Malopolska und Hauts-de-France. Ich würde gern mal von der Landesregierung wissen: Welche Rolle messen Sie diesen beiden Partnerschaften zu? In den vergangenen Jahren war das ja nur etwas eingeschränkt möglich, dort tätig zu werden, insbesondere aufgrund der Coronapandemie. Aber ich denke, Thüringen kann da mehr machen.

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Urbach (CDU)

Herzlichen Dank für die Frage. Gerade in diesen Zeiten, in denen wir sehen, dass manche Gewissheiten auch in der internationalen Politik brüchig geworden sind, wird es darum gehen, dass wir innerhalb Europas unsere gemeinsame Verantwortung für Verteidigungsfähigkeit, für Wettbewerbsfähigkeit miteinander zusammenbringen und das zusammen denken. Dafür spielt im Besonderen auch das Thema „Weimarer Dreieck“ eine große Rolle. Wir haben in unserem Regierungsvertrag das Thema „Weimarer Dreieck“, die Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Polen und Frankreich als Achse, als Motor auch einer europäischen Idee stehen. Wir wollen in Thüringen auch Brückenbauer sein für diese Ost-West-Verbindung. Das bedeutet, dass wir schon erste Kontakte jetzt mit Malopolska und auch mit Hauts-de-France aufgenommen haben. Es wird jetzt abhängig vom Haushalt sein, ob auch die Möglichkeit besteht, in diesem Jahr schon erste gemeinsame Gespräche miteinander zu führen. Wir haben mit dem französischen Botschafter verabredet, dass wir dort auch eine gemeinsame Initiative wieder aufnehmen. Das Ziel muss sein, sowohl im kulturellen Bereich als auch im wirtschaftlichen Bereich zusammenzuarbeiten. Ich will für uns sagen, dass wir schon auch das Ganze nicht nur auf Thüringen begrenzt sehen. Ich habe im Rahmen der gemeinsamen Verständigung der ostdeutschen Ministerpräsidenten für das Weimarer Dreieck auch für den Koalitionsvertrag geworben. Und das, denke ich, wird auch aufgenommen werden. Insofern sind wir da, denke ich, auf einem sehr vernünftigen Weg. Trotzdem, wir können mehr machen, gerade im Technologie- und Fachkräfteaustausch, und das wollen wir auch befördern.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Urbach (CDU)

Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Urbach.

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Jonas Urbach CDU

Frage des Abgeordneten Urbach (CDU)

Ist das auf der Tagesordnung der Landesregierung, Weimar quasi als Ort des sogenannten Weimarer Dreiecks eben auch, sagen wir mal, wirklich als Ort und nicht nur als Gesprächsformat etwas mehr in den Mittelpunkt zu rücken, vielleicht mit gemeinsamen Veranstaltungen mit polnischen und französischen Vertretern? Denn es gibt ja das Weimarer Dreieck in vielen Gesprächsformaten bundesweit und auch darüber hinaus. Aber in Weimar selber ist ja nicht so oft da tatsächlich eine Veranstaltung.

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Urbach (CDU)

Ja, das ist in den letzten zehn Jahren tatsächlich ein wenig unter Wert verkauft worden. Das Ganze ist ja Anfang der 1990er, ich glaube 1991, gegründet worden auf dem Boden in Weimar und mit dem Zukunftsvertrag für Europa. Dementsprechend wollen wir Weimar auch als Begegnungsort machen. Wir begreifen das ein klein wenig größer. Es beginnt unter anderem auch bei der Frage, dass wir in Weimar gerne das Deutsch-Jüdische Jugendwerk ansiedeln wollen. Deswegen habe ich auch ein erstes Gespräch mit dem israelischen Botschafter geführt. Für uns muss es wichtig sein, dass wir Weimar zum Begegnungsort europäischer Verständigung machen, und dafür wird die Achse des Weimarer Dreiecks ganz zentral werden.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Urbach (CDU)

Eine weitere Zusatzfrage sehe ich nicht. Damit rufe ich als nächste Fragestellerin die Abgeordnete Behrendt für die Fraktion des BSW auf.

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Nina Behrendt BSW

Frage der Abgeordneten Behrendt (BSW)

Danke. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie erwähnten es in Ihren einleitenden Worten, ein Kernanliegen der Koalition ist der Abbau bürokratischer Hürden, und das insbesondere auch für den Mittelstand. Welche konkreten Schritte wurden bisher unternommen, um Verfahren zu vereinfachen? Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um besonders kleine und mittelständische Unternehmen hier in Thüringen konkret zu entlasten, und wie soll insbesondere die digitale Verwaltung in Thüringen zügig ausgebaut werden?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten Behrendt (BSW)

Herzlichen Dank. Die Frage, dass das Leben der Menschen einfacher werden muss, unbürokratischer und leichter, spielt eine große Rolle für die Landesregierung. Thüringen ist, was die bürokratischen Belastungen angeht, in Deutschland mit auf einem Spitzenplatz. Das wollen wir zurückführen. Es hat mit einem Konsultationsverfahren der Minister Schütz und der Ministerin Boos-John begonnen, die auf die Thüringer Wirtschaft zugegangen sind und zusammen mit den Gewerkschaften Vorschläge eingeholt haben. Das ist auch Teil des Pakts für Wachstum und Arbeitsplätze in Thüringen. Dort sind Vorschläge entstanden, die jetzt gerade in der Umsetzung und geprüft sind. Erste Maßnahmen sind schon durchgeführt. Wir haben zum Beispiel in Absprache mit dem Bauernverband das Flächenregister als verpflichtende Erfassung zwischen digital und haptisch gestrichen. Damit ist es leichter geworden für die Bauern in unserem Freistaat. Das Zweite ist, wir haben den Bürokratiemelder eingeführt, da sind mittlerweile knapp 250 Meldungen eingegangen, unter anderem auch die dreistufige Leiter, dass sich Praxen in Thüringen darüber beschwert haben, dass sie dokumentieren müssen, wer auf so eine Leiter geht, und es einen Leiterbeauftragten braucht. Das sind Dinge, die wir gerade auch im Bereich des Arbeitsschutzes miteinander besprechen. Wir haben das Thema „Dokumentations- und Statistikpflichten“ heruntergeführt, indem wir schon erste Sachen gestrichen haben. Das Vierte – ich habe es gerade schon gesagt – ist, ein wesentlicher Reformschritt ist eine moderne Vergabeordnung, die dazu führt, dass wir im Besonderen höhere Wertgrenzen haben. Wir brauchen weniger Dokumentation. In der Summe geht es da um fast 1 Milliarde Euro für Investitionen, die in Thüringen getätigt werden; fast 4.000 Auftragnehmer bekommen es erleichtert. Das ist ein Riesenschritt, wird gemeinhin wirklich als eines der modernsten Vergaberechte geführt, und das haben wir schon in den ersten 100 Tagen gemacht. Gleichzeitig hat Minister Schütz im Bereich des Digitalen einen Digitalbeirat eingeführt, um jetzt zu prüfen, wie wir zum Beispiel einen digitalen Bauantrag sofort umsetzen können. Da gibt es schon eine Pilotierungsphase. Das Zweite ist auch, wie wir Antragsverfahren innerhalb der Thüringer Aufbaubank komplett digitalisieren können. Das sind erste, sehr konkrete Schritte, um die Wirtschaft zu entlasten. Langfristiges Ziel ist es, dass wir noch in diesem Jahr einen allumfassenden Vorschlag machen, wie wir Bürokratie in Thüringen und Dokumentations- und Statistikpflichten zurückbauen können. Das werden wir hier im Hohen Haus diskutieren, weil das am Ende auch eine gesetzliche Initiative sein wird.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Behrendt (BSW)

Es gibt eine Zusatzfrage der Abgeordneten Behrendt.

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Nina Behrendt BSW

Frage der Abgeordneten Behrendt (BSW)

Wie soll hinsichtlich der digitalen Verwaltung insbesondere die Nutzerfreundlichkeit für Bürgerinnen und Bürger verbessert werden?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten Behrendt (BSW)

Breitband und Bratwurst gehören zusammen. Wir müssen erst mal die Beschleunigung nach vorn stellen. Wir sind, was das Thema „Digitalisierung“ angeht, in Thüringen wirklich rote Laterne. Wenn Sie sich anschauen, die Bitkom-Studie im letzten Jahr hat uns ins Stammbuch geschrieben, dass Thüringen sowohl bei der tatsächlichen technischen Ausstattung als auch bei dem Nutzerangebot hintendran ist. Das versuchen wir gerade gemeinschaftlich auch in einer interministeriellen Arbeitsgruppe so aufzusetzen, dass im Prinzip ein Dreiklang gilt. Das Erste ist, dass wir einen gemeinsamen Standard innerhalb der Landesregierung so miteinander verabreden, dass wir gleiche Prozessabläufe haben. Sie werden das auch im Landtag gespürt haben, das Rechenzentrum hatte Ende letzten Jahres massive Probleme. Das heißt, dass wir auch die digitale Infrastruktur für die Landesverwaltung so aufstellen, dass es funktioniert. Das Zweite ist, dass es auch zu einer Verschränkung mit der kommunalen Familie kommt. Wir werden einen App-Store für die Thüringer Kommunen entwickeln, das heißt, eine Angebotsstruktur, wo die Kommunen nicht selbstständig eigene Lösungen basteln müssen, sondern wo sie integriert mit dem Land zusammen etwas erreichen. Das Dritte wird dann sein – und das findet integriert statt –, dass der Bürger ganz einfache Dienstleistungen mit dem Staat vollführen kann, indem er eine eigene ID bekommt und gleichzeitig auch eine digitale Signatur, mit der er rechtssicher Geschäfte abschließen kann. Dem Bürger ist es egal, ob das jetzt in der Kreisverwaltung, in der kommunalen Verwaltung oder auf Landesebene stattfindet, der möchte, dass das digital möglich ist, und das werden wir integrieren. Wir testen jetzt schon auch in den ersten Tagen künstliche Intelligenz auch bei der Anwendung von bestimmten Prozessen. Das setzt eine gewisse natürliche Intelligenz voraus. Insofern gehen wir das auch konzentriert miteinander an.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Behrendt (BSW)

Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Frage der Abgeordneten Behrendt (BSW)

Ich hätte mehrere, aber ich muss mich auf eine begrenzen. Inwieweit ist beabsichtigt, das Once-OnlyPrinzip dann auch umzusetzen und durchzusetzen?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten Behrendt (BSW)

Das ist Leitbild für uns. Das verbindet vielleicht auch die Frage von vorher. Wenn wir es für die Menschen einfacher machen wollen, dann dürfen nicht dieselben Angaben auf eine mehrfache Art und Weise passieren. Es muss auch zentral so verwaltet werden, dass jeder Bürger auch weiß, dass es sicher verwaltet ist, aber dass hier eben die Daten auch einmal eingegeben werden müssen. Das ist Kernbereich dessen, was wir erreichen wollen, ist Leitbild auch dessen, was wir im Kabinett als Vorverständigung schon festgelegt haben.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Behrendt (BSW)

Damit ist die Zusatzfragemöglichkeit auch erschöpft und ich rufe als nächste Fragestellerin die Abgeordnete König-Preuss für die Fraktion Die Linke auf. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)

Herzlichen Dank. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden durch die Landesregierung, Ministerien oder nachgelagerte Einrichtungen wie die bm|t unternommen, um die Zukunft des Standorts der SAMAG Machine Tools GmbH, und damit die Arbeitsplätze zu sichern?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)

Erst einmal herzlich Willkommen auch dem Betriebsrat und den Vertretern der SAMAG! Die SAMAG ist ja ein traditionsreicher Werkzeug- und Maschinenbaustandort, über 150 Jahre Erfahrung in Saalfeld. Seit 2020 befindet sich die SAMAG in einem Strukturierungsprozess. Es ist so, dass das Land Thüringen über das Thüringer Beteiligungskapital eine 20-prozentige Beteiligung hat. Das Ziel war, das Ganze zu stabilisieren. Im Jahr 2023 gab es einen Investor, der sich auf einen Strukturierungsprozess gemacht hat. Der ist im Kern Ende 2024 dann abgesprungen, was dazu geführt hat, dass wir seit Ende Januar dieses Jahres quasi ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung haben. Sobald ein Insolvenzverfahren läuft, kann sich das Land Thüringen nicht mit kapitalbildenden Maßnahmen oder finanziellen Maßnahmen beteiligen. Das ist uns rechtlich untersagt. Gleichzeitig machen wir gerade alles, um einen Investor zu finden, um die Arbeitsplätze zu sichern, das ist unser Hauptmotivationspunkt. Insgesamt wurden vom Land Thüringen über das Beteiligungskapital knapp 7,5 Millionen Euro investiert. Was wir jetzt machen, ist, ich glaube, in dieser oder nächster Woche wird es Gespräche mit einem Investor geben, der tatsächlich auch am Standort mit der SAMAG, mit den Geschäftsideen die Arbeitsplätze sichern soll. Unser Ziel ist, dass wir das, was wir dort an Know-how aufgebaut haben, hinter dem auch Menschen und Familien stehen, wo die Arbeitsplätze auch tatsächlich Sicherheit für Familien bedeuten, lösen. Wir werden als Freistaat in dieser Woche und in der nächsten Woche Investorengespräche führen, mit dem Ziel, dass die SAMAG tatsächlich auch stabilisiert wird.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)

Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Fragestellerin. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)

Das freut mich erst einmal zu hören, aber in Bezug auf die Äußerung, dass der Freistaat Thüringen nicht investieren dürfte: Für den Fall, dass sich da, wie schon im Wirtschaftsausschuss angemerkt, auf Artikel 107 aus dem AEUV bezogen wird, sind dort ja mehrere Varianten vorgesehen, anhand derer doch eine Beteiligung des Freistaates Thüringen möglich wäre, um das Unternehmen und insbesondere die Arbeitsplätze zu retten. Ist das durch die Landesregierung geprüft worden? Denn auch in der Vergangenheit gab es ja entsprechende Prüfungen, sage ich jetzt mal, und auch Maßnahmen, um Unternehmen zu retten und dort hat dann das Europarecht das auch ermöglicht. Das gilt ja nicht erst seit 2025.

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)

Ja, wobei man sagen muss, die Insolvenz in Eigenverantwortung bedeutet ja im Kern auch für die Prüfung, also für öffentliche Mittel, dass es sowohl insolvenzrechtliche, förderrechtliche als auch strafrechtliche Tatbestände gibt, die untersagen, dass das Land sich dort in dem Unternehmen selbst engagieren kann. Die Frage, die für uns eine Rolle spielt – und nach meinem Kenntnisstand ist das auch im Wirtschaftsministerium geprüft worden –, ist, dass wir alles dafür tun – das ist ja auch ein Investment des Freistaates –, um Investoren zu finden und mit den Investoren die Gespräche zu einem Einstieg zu finden. Das werden wir auch tun. Tatsächlich braucht es aber überhaupt erst einmal einen Ankerinvestor, der auch das Unternehmen führt. An dieser Unternehmensführung arbeiten wir auch wirklich mit Hochdruck, weil uns durch die Insolvenz in Eigenverantwortung auch ein zeitlicher Rahmen gesetzt ist, der Ende April liegt. Genau an dem Punkt sind wir wirklich mit Hochdruck unterwegs. Ich weiß, dass das Wirtschaftsministerium und die LEG schon die nötigen Gespräche geführt haben.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)

Es gibt eine weitere Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Güngör, Fraktion Die Linke. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)

Danke, Herr Ministerpräsident, für die bisherigen Ausführungen. Für mich wäre es noch einmal interessant zu wissen, wie genau die Kommunikationsabläufe sind. Führt die Landesregierung auch selbst Gespräche mit den Investoren, führt die Landesregierung auch Gespräche mit den Beschäftigten bzw. mit der Geschäftsführung?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)

Ja. Die Landesregierung ist unmittelbar in die Gespräche involviert und koppelt auch zurück.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)

Dann sind die Fragemöglichkeiten ausgeschöpft und ich rufe als nächsten Fragesteller Abgeordneten Haseloff für die Fraktion der AfD auf. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Daniel Haseloff AfD

Frage des Abgeordneten Haseloff (AfD)

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Ministerpräsident, vor der Bundestagswahl hat Ihr Kanzlerkandidat der Union angekündigt – und da zitiere ich Herrn Merz –, „ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen“. Mittlerweile ist nur von einer Abstimmung mit den Nachbarstaaten als Voraussetzung für Zurückweisung die Rede. In Thüringen haben Sie, vermutlich auf Druck der Linken, im Haushalt keine Mittel für die angekündigten Abschiebehaftplätze in Arnstadt vorgesehen. Stattdessen hoffen Sie, so konnte man es der Presse entnehmen, auf eine Ersatzfinanzierung durch den Bund. Nach all diesen gebrochenen Versprechen frage ich Sie, Herr Ministerpräsident: Wie sollen die Thüringer Wähler Ihnen noch vertrauen?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Haseloff (AfD)

Ich würde jetzt mal nur auf die Handlungen in Thüringen zu sprechen kommen. Im Bund werden wir ja noch sehen, wie die Regierung da vorgehen wird und bei all dem, was ich auch an Verhandlungen mitbekomme, scheint mir Wort gehalten zu werden. Dasselbe machen wir natürlich auch in Thüringen, denn das, was wir immer und auch im Regierungsvertrag klar beschrieben haben, ist ein Richtungswechsel in der Migrationspolitik, und diesen Richtungswechsel vollziehen wir auch, indem wir eine klare Priorität darauf setzen. Das bedeutet erstens, dass wir ganz klar im Blick haben, dass Thüringen ein weltoffenes Land bleibt und kein xenophobes Land wird. Das bedeutet für uns tatsächlich auch, wenn jeder vierte Klinikarzt in Thüringen einen Migrationshintergrund hat, dann müssen wir die Frage von Arbeitsmigration so befördern, dass ein Maßstab klar ist: Derjenige, der hier arbeitet, der hier Steuern zahlt, der sich an unser Rechtssystem hält, der sich in die Gesellschaft integriert, der ist uns herzlich willkommen. Wir brauchen auch Leute von außen. Gleichzeitig haben diejenigen hier kein Bleiberecht, die tatsächlich keine Bleibeperspektive haben oder straffällig, auffällig werden. Unter dem Maßstab agieren wir. Das sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Das bedeutet für uns in Thüringen – und das werden Sie sicherlich die letzten Jahre verfolgt haben: Die erste Bezahlkarte in ganz Deutschland wurde in Thüringen, im Landkreis Greiz eingeführt, und diesem Beispiel folgen wir jetzt auch auf Landesseite. Mit Beschluss des Haushalts wird das auch in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl pilotiert und damit für den gesamten Rechtsraum in Thüringen umgesetzt. Das heißt, dass es auch an dieser Stelle nicht zu einem Sozialmissbrauch kommen kann. Das Zweite, was wir auch in dem Bereich machen, ist, dass wir noch im 1. Halbjahr eine zentrale Ausländerbehörde schaffen werden, um eines sicherzustellen: die Arbeitsmigration zu beschleunigen – die Anerkennungsverfahren sind in Thüringen zu langsam und dort den Weg zu eröffnen, ist für uns eine zentrale Frage –, gleichzeitig aber auch Fragen der Rückführung zu bündeln und zu beschleunigen. Und wenn Sie jetzt mal auf die Zahlen blicken, dann können Sie sehen, wenn Sie sich die EASY-Zugänge – die sind ja das sauberste Zählinstrument in Thüringen –, anschauen, dass im I. Quartal 2025 der Anteil derjenigen, die in den Einrichtungen in Thüringen sind, um 35 Prozent gesunken und im Hinblick auf 2023 sogar halbiert worden ist. Der Anteil der freiwilligen Rückführungen in Thüringen ist im I. Quartal 2025 verdoppelt worden. Das heißt, unsere Politik wirkt tatsächlich und das ist auch etwas, was wir den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt haben, und setzen es auch konsequent um. Dasselbe werden wir natürlich auch im Hinblick auf die Frage der Abschiebehaftplätze tun.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Haseloff (AfD)

Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Haseloff.

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Daniel Haseloff AfD

Frage des Abgeordneten Haseloff (AfD)

Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Meine Frage haben Sie jetzt nicht direkt beantwortet, aber ich würde gern noch mal auf die Bezahlkarte eingehen. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um gegen die Umgehung der Bezahlkarte, so wie es ja auch der Presse mehrfach zu entnehmen war, vorzugehen?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Haseloff (AfD)

Die Regierungsbefragung ist darauf ausgelegt, dass Ihre Fragen beantwortet werden. Die Frage war jetzt nach den Abschiebehaftplätzen, schätze ich mal. Oder was ist nicht beantwortet?

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Daniel Haseloff AfD

Frage des Abgeordneten Haseloff (AfD)

Wie der Thüringer Wähler Ihnen noch vertrauen soll.

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Haseloff (AfD)

Ich versuche immer durch Sachargumente zu überzeugen und, ich glaube, die sachlichen Argumente, die ich Ihnen gerade vorgetragen habe, sprechen alle dafür, dass der Richtungswechsel in der Migrationspolitik sehr konsequent vollzogen wird, schon in den ersten 100 Tagen, und da werden wir auch weitermachen. Zu der zweiten Frage, wie wir mit dem Missbrauch umgehen: Ich glaube, zuerst einmal ist wichtig, dass wir einen gemeinsamen Rechtsraum schaffen, wo überall die Bezahlkarte wirkt, und dann werden wir uns die Themen einzeln angucken, aber das werden wir 2025 gut lösen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Haseloff (AfD)

Es liegt eine Zusatzfrage aus der Mitte des Landtags vor. Frau Abgeordnete König-Preuss. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Frage des Abgeordneten Haseloff (AfD)

Herr Voigt, ist der Landesregierung bewusst, dass Bundesländer, die keine Abschiebehaftanstalten haben, in den Zahlen, was Abschiebungen anbelangt, höher liegen als Bundesländer, die Abschiebehaftanstalten haben und insofern die Forderung etwas suggeriert, was sich de facto nicht durch Zahlen belegen lässt und in der Konsequenz vor allem eins erzeugt, nämlich eine Politik auf dem Rücken von Geflüchteten, die auch enorme Mittel verschlingt, die an anderer Stelle sinnvoller in der Migrationspolitik gebraucht würden?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Haseloff (AfD)

Ja, ich will da ganz klar sagen, dass sicherlich da unsere Konzepte voneinander abweichen, Ihre und meine. Tatsächlich ist der Bedarf vonseiten der Kommunen von der Regierung abgefragt worden. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das entscheiden aber doch nicht die Kommunen!) Der Bedarf und die Frage, das zentral auch zu lösen, das wird in der kommunalen Familie parteiübergreifend gesehen und dementsprechend ist die Abwägung und damit, glaube ich, der Weg, ganz klar offen zu sagen, dass wir so etwas in Thüringen brauchen, und die zwei Plätze, die wir in Ingelheim bisher vorhalten, durchaus vielfache organisatorische und auch rechtliche Probleme offenbart haben, die nicht zur Lösung des Themas beitragen. Sie können sich an den Brief erinnern, den eine Landrätin im letzten Jahr an den vorherigen Ministerpräsidenten gerichtet hat. Das zeigt doch, dass wir da ein virulentes Thema mit Einzelnen haben – und da muss man es auch hinpacken – und ich glaube, dafür braucht es auch einen sicheren Rechtsrahmen und auch die Einrichtungen sind dafür nötig. Das werden wir auch schaffen. Das Zweite, was Sie ansprechen, ist in der Tat ein Thema, was korrekt ist. Die Modalitäten, um zurückzuführen, sind bundesgesetzlich geregelt und die sind sehr eng gefasst. Derjenige, der dann rückgeführt wird, ist für einen bestimmten Flieger, für eine bestimmte Uhrzeit festgehalten. Wenn er nicht zu diesem Zeitpunkt erscheint, dann beginnt das Verfahren erneut. Das ist ein großes Thema. Deswegen sind wir als Thüringer auch mit den Sachsen und mit den Bayern im Gespräch, um das gemeinschaftlich zu lösen, um damit eben auch, was die Kontingente angeht, schneller agieren zu können. Ich glaube, dass das ein sinnvoller Weg ist, mit den Bundesländern, die da, glaube ich, vernünftige Wege auch gefunden haben, das zu kombinieren. Das ist auch das Ziel unserer Landesregierung, wieder im Konzert der Bundesländer da gemeinsam unterwegs zu sein. Das Dritte darf ich vielleicht noch sagen: Die Landesregierung – und das ist vielleicht auch eine Antwort auf Herrn Haseloff – hat sich dazu entschieden, eben auch dem Ruf der Kommunen gerecht zu werden. Deswegen werden Flüchtlinge, die keine Bleibeperspektive haben oder aus sicheren Herkunftsländern kommen, tatsächlich nicht mehr auf die Kommunen übertragen, sondern sie bleiben in den Landeseinrichtungen, um damit auch deutlich zu machen, welchen Kurs wir da gehen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Haseloff (AfD)

Damit sind die Fragemöglichkeiten erschöpft und ich rufe als nächsten Fragesteller den Abgeordneten Waßmann für die Fraktion der CDU auf. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Niklas Waßmann CDU

Frage des Abgeordneten Waßmann (CDU)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, gerade im Hinblick auf die immer noch bestehenden strukturellen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland ist eine starke Stimme für unsere Region wichtig. Ich frage Sie daher: Welche konkreten Schwerpunkte verfolgt die Thüringer Landesregierung im Hinblick auf Ihren aktuellen Vorsitz bei der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Bundesländer?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Waßmann (CDU)

Die Ministerpräsidentenkonferenz Ost ist ein Gremium, in dem alle ostdeutschen Länder zusammensitzen. Mein Ziel ist es, dass die Stimme Ostdeutschland gemeinsam spricht und damit eben auch die Stärke von 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zum Ausdruck kommt. Ich bin froh, dass wir mit Manuela Schwesig, mit Dietmar Woidke, mit Michael Kretschmer, Reiner Haseloff und Kai Wegner jetzt schon mehrere Austauschrunden hatten. Wir haben einen gemeinsamen Forderungskatalog an die neue Bundesregierung formuliert, der im Kern deutlich macht: Wir sind ein starker Landstrich. Wir sind bei dem Thema „Fachkräftegewinnung“ und bei der Frage von Strukturwandel deutsche Champions, und das wollen wir auch deutlich machen. Wir werden morgen – deswegen werde ich einen Teil der Sitzung nicht da sein können – die ostdeutsche Ministerpräsidentenkonferenz haben, bei der es für uns darum gehen wird, den Fokus auf Infrastruktur, auf wirtschaftliche Dynamik und auf Angleichung der Lebensverhältnisse zu legen. Das bedeutet auch, dass wir Fragen von Transferzahlungen beantworten. Wir wollen zum Beispiel auch in den Strukturfonds, der jetzt mit dem Sondervermögen aufgelegt worden ist, eine gerechte Verteilung der Bundesmittel herstellen, auch für den Osten. Und wir wollen mehr Investitionen in Zukunftstechnologie und moderne Infrastruktur. Das wird auch mein Schwerpunkt sein. Im Großen wird auch die Frage von Automobil- und Industriearbeitsplätzen für mich zentral sein. Das, was wir gerade im Kontext von SAMAG diskutiert haben, gibt es auch an vielen anderen Stellen. Ich möchte, dass Industriearbeitsplätze hier in Thüringen erhalten werden. Wenn wir uns das anschauen: Im Automotive-Bereich gibt es da momentan gerade schwere Verwerfungen. Fast 50 Prozent der E-Autos werden in Ostdeutschland gefertigt. Solche Themen spielen da eine Rolle. Für mich ist klar ein Dreiklang: moderne Infrastruktur, Sicherung unserer Fachkräfte und Arbeitsplätze, und das Dritte ist eine soziale Infrastruktur mit medizinischer Versorgung vor Ort. Das spielt für mich in der MPK-Ost seit dem Dreivierteljahr, in dem ich die Verantwortung habe, eine große Rolle und da werden wir morgen auch erste Beschlüsse fassen können.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Waßmann (CDU)

Ich sehe keine Zusatzfrage. Deswegen rufe ich den nächsten Fragesteller vor: für die Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Thrum.

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Uwe Thrum AfD

Frage des Abgeordneten Thrum (AfD)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, im Rahmen Ihrer Regierungserklärung am 30. Januar haben Sie erklärt, dass Sie sich bewusst entschieden haben, den Sport in der Staatskanzlei zu verorten, weil Thüringen ein Land des Sports sei. Sport bringt Verlässlichkeit und Sicherheit. Nun wurde die Thüringen-Rundfahrt kurzfristig abgesagt, weil die finanziellen Mittel durch die Landesregierung zusammengestrichen wurden. Was werden Sie konkret unternehmen, damit dieses wichtige Aushängeschild 2026 hier in Thüringen wieder stattfinden kann?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Thrum (AfD)

Ich habe das genauso bedauert wie Sie, Herr Thrum, weil ich finde, dass das eine traditionsreiche Tour ist. Wir haben als Landesregierung auch mehrfach Angebote gemacht, um das weiterhin zu unterstützen. Es ist auch so, dass die Tür weiterhin offen ist, weil ich glaube, dass das eine Chance bietet, auch gerade im Ostthüringer Raum und dann weiterführend, wo die Tour langgeht, tatsächlich auch Sichtbarkeiten herzustellen. Klar muss aber auch sein: Das ist eine privatwirtschaftliche Initiative. Wenn Sie sich anschauen: Die Finanzierung der Kommunen, die Finanzierung der Sparkassen, die Finanzierung von Toto-Lotto – das sind ja alles öffentliche Einrichtungen – und auch die Frage von Landesseite –, in der Summe sind das fast 80 Prozent der Gesamtkosten gewesen. Ich glaube, da haben Sie bei sich im Saale-Orla-Kreis wahrscheinlich auch genügend Initiativen und Vereine, die halt auch schauen, dass man privatwirtschaftlich solche Unterstützungsangebote findet. – Das ist Punkt 1. Deswegen haben wir auch als Landesregierung ein Angebot gemacht, wie man das auf tragfähige Füße stellen kann, denn das kommt zu einem zweiten Thema: Die Gelder sind bisher aus dem Sportfördergesetz finanziert worden. Da ist rechtlich sogar ausgeschlossen, dass man solche Initiativen eigentlich unterstützen kann. Deswegen haben wir einen Vorschlag gemacht, wie man das für das Landes- und Tourismusmarketing nutzen kann. Das wollen wir auch für das nächste Jahr gern anbieten. Aber noch mal: Die Tür ist auch im Hinblick auf 2025 nicht bei uns zu. Ich werbe nur dafür: Wir sind Sachwalter von Steuermitteln. Mit denen müssen wir vernünftig umgehen. Ich bin mir sicher, da habe ich Sie auf meiner Seite.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Thrum (AfD)

Es gibt eine Zusatzfrage des Fragestellers. Herr Abgeordneter Thrum.

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Uwe Thrum AfD

Frage des Abgeordneten Thrum (AfD)

Es scheint ja, dass das Tischtuch zwischen Landesregierung und Veranstalter zerschnitten ist. Gibt es denn erste Gespräche der Annäherung, um da erneut voranzukommen?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Thrum (AfD)

Ich sehe das nicht als zerschnitten, im Gegenteil, wie gesagt, unsere Tür ist offen. Das hat auch der Chef der Staatskanzlei und zuständige Minister für Sport auch an dem Tag in mancher Presseveröffentlichung noch mal in Richtung der Veranstalter und Organisatoren gesendet. Ich bin da auch dankbar. Die Organisatoren haben ja auch öffentlich erklärt, dass sie die Bemühungen der Staatskanzlei sehr schätzen. Das, finde ich, ist auch erst mal ein Zeichen der Wertschätzung, denn den rechtlichen Rahmen begreifen, glaube ich, alle. Dementsprechend muss es unser Ziel sein, auch in der Abwägung auf der einen Seite durch das Sportfördergesetz, weiterhin kommunale Schulen und Sporthallen zu finanzieren – das ist, glaube ich, auch eine Initiative, die Sie durchaus unterstützenswert finden könnten –, also da das Geld auch sachgerecht anzuwenden, auf der anderen Seite auch einen Modus und einen Weg zu finden, wie man diesen möglichen Werbeträger mit unterstützt. Gleichzeitig – das ist bei jeder privatwirtschaftlichen Initiative der Fall – werben wir auch dafür, dass sie Mittel aus dem privaten Bereich einwerben, weil es eine privatwirtschaftliche Organisation ist, die da unterwegs ist.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Thrum (AfD)

Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Dann rufe ich als Nächste Frau Abgeordnete Merz für die Fraktion der SPD als Fragestellerin auf.

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Janine Merz SPD

Frage der Abgeordneten Merz (SPD)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, mit Ihrer Erlaubnis bleibe ich hier am Platz sitzen. Der MDR hat gestern getitelt: „Dank neuem Sondervermögen: Thüringen plant mit Hunderten Millionen für Infrastruktur“. Gemeint sind natürlich die Bundesmittel, die über das Infrastruktursondervermögen auch Thüringen erreichen sollen. Die Landesregierung will diese Mittel auch verdoppeln, so konnte ich lesen. Meine Frage ist: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ zweckgebunden und vor allem effizient und zügig in Thüringen eingesetzt werden?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten Merz (SPD)

Herzlichen Dank für die Frage. Das Sondervermögen auf Bundesebene besteht aus drei Elementen. Der eine Teil sind 100 Milliarden Euro, die für Länder und Kommunen gedacht sind. Dafür werden jetzt die Kommunen nicht die Rathäuser vergolden, sondern das Ziel ist natürlich, dass man das in die Infrastruktur investiert. Das Zweite ist ein Klimatransformationsfonds, also wo wir besonders Energie, Energienetze, die Frage von Hochwasserschutz und solche Themen denken können, aber auch eine moderne Energieversorgung. Und dann gibt es einen dritten Teil des Sondervermögens, der besteht im Besonderen aus Mitteln, die der Bund verausgaben kann, angefangen vom Bevölkerungsschutz über viele andere Themen. Ich werbe sehr dafür, dass wir kein neues Vergabemonster schaffen, dass diese 100 Milliarden Euro tatsächlich auch den Ländern übergeben werden, nach meiner Vorstellung nach dem Königsteiner Schlüssel. Das ist ein eingeübtes Verfahren. Das würde, wenn wir den anwenden, für Thüringen ungefähr 215/220 Millionen Euro im Jahr bedeuten, insgesamt für zwölf Jahre. Unser Ziel muss sein, aus dem einzelnen Bundeseuro den Euro zu verdoppeln. Das bedeutet, dass wir jetzt auch im Gespräch sind, wie wir Finanzierungsinstrumente entwickeln, angefangen von der Thüringer Aufbaubank über viele andere Instrumente, um zu sagen, wir wollen in moderne Infrastruktur, Straße, Digitalisierung investieren. Wir wollen in die Frage von medizinischer Sicherheit, also in Krankenhäuser und medizinische Nahversorgung investieren. Und wir wollen gleichzeitig auch in die kommunale Infrastruktur Unterstützungsmaßnahmen geben, die dadurch auch zur Entfesselung der Wirtschaft führen. Wie macht man das am klügsten? Das Ziel wird sein, dass wir jetzt erst mal Finanzierungswege finden. Ich kann mir auch gut vorstellen, aber das müssen wir aufseiten der Landesregierung noch zu Ende diskutieren, dass man auch privates Geld in bestimmten Bereichen mit einwirbt, um damit noch mehr von dem Euro zu haben. Warum sage ich das? Ich war kürzlich im Unstrut-Hainich-Kreis gewesen. Die Umfahrung von Bad Langensalza/Mühlhausen, insgesamt 24 Kilometer, ist ein PPP-Projekt, ist innerhalb von drei Jahren gebaut worden, Investitionsvolumen 360 Millionen Euro, wahnsinnige Beschleunigung. So hebeln wir das Geld und sorgen auch für schnelles, effizientes Bauen. Das muss unser Ziel sein. Die gemeinsame Zweckbindung werden wir dann hier im Hohen Haus, aber auch in der Landesregierung zu besprechen haben. Aber ich habe gerade schon mal skizziert, wo wir in der Landesregierung Schwerpunkte sehen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Merz (SPD)

Eine Zusatzfrage von Frau Merz.

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Janine Merz SPD

Frage der Abgeordneten Merz (SPD)

Genau. Daraufhin gefragt: Im Bund laufen gerade noch die Koalitionsverhandlungen. Ist Ihnen denn bekannt, ab wann speziell mit den ersten 215 Millionen Euro für Thüringen zu rechnen ist?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten Merz (SPD)

Das hängt jetzt in der Tat am neuen Bundestag, denn der Bundesrat hat das zwar beschlossen, aber gleichzeitig braucht es eine einfachgesetzliche Regelung, die der Bundestag beschließen muss. Ich kann sagen, dass ich auf Ministerpräsidentenebene schon dafür geworben habe, dass man das jetzt einfach macht, auch während der parallel laufenden Koalitionsverhandlungen, damit da keine Zeit verloren geht. Mein Ziel wäre schon, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause kommt. Das ist insofern sportlich, weil Sie vielleicht wissen, der Bund hat noch nicht mal einen Bundeshaushalt. Dementsprechend ist für uns schon entscheidend, dass das Gesetz schnell kommt, wenn wir uns auf den Schlüssel verständigt haben. Mit den CDU-Ministerpräsidenten bin ich dazu im Gespräch, auch mit den Ostministerpräsidenten aus MecklenburgVorpommern und aus Brandenburg von der SPD. Da sind wir sehr klar: kein Vergabemonster, Königsteiner Schlüssel, sehr einfache und schnelle Vergabe, um damit sicherzustellen, dass das Geld noch im Sommer da ist. Und dann könnten wir loslegen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Merz (SPD)

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Dr. Wogawa für die Fraktion des BSW auf.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, in der vergangenen Woche hat der Thüringer Gesundheitsgipfel stattgefunden. Einige Mitglieder des Hohen Hauses – darunter auch wir beide – haben teilgenommen. Dort ist erneut betont worden, dass das Gesundheitssystem nicht nur aus den Säulen ambulant und stationär, sondern auch aus einer dritten Säule, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, besteht. Dessen Bedeutung ist gerade in der Coronapandemie noch einmal deutlich geworden. In der letzten Legislatur ist allerdings ein Versuch, ihn zu reformieren, nicht zustande gekommen. Ich frage deshalb: Wie wird die Landesregierung die Forderung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, die rechtlichen Grundlagen des ÖGD neu zu schaffen? Vielen Dank.

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Recht herzlichen Dank. Zuerst einmal glaube ich, dass der Gesundheitsgipfel eine sehr erfolgreiche Veranstaltung war. Ich bin der Gesundheitsministerin sehr dankbar. Wir haben da 170 Experten aus dem ganzen Freistaat gehabt, angefangen von der ambulanten Versorgungsstruktur über die Versorgungsstruktur im stationären Bereich und gleichzeitig auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Da gab es auch mehrere Workshops, und die sind auch nötig, weil die Frage, wie wir medizinische Versorgung in Thüringen begreifen, uns alle angehen muss. Das ist eine der Topprioritäten der Landesregierung. Wir sind das im Durchschnitt zweitälteste Bundesland. Das bedeutet, wir werden Pflege- und Gesundheitsthemen sehr viel schneller zu beantworten haben. Unser Leitbild ist ein 20-Minuten-Land. Das bedeutet tatsächlich auch, dass wir sicherstellen wollen, dass man sich in 20 Minuten beim Arzt oder bei der Apotheke einfindet. Wenn wir uns anschauen, da sind bestimmte Strukturentscheidungen, Reformbemühungen von der vorherigen Landesregierung nicht gemacht worden. Und das erben wir jetzt. Deswegen müssen wir da Gas geben und Tempo machen. Ich glaube, das ist für uns eine zentrale Fragestellung, denn wenn Sie sich die Pflegepersonalquote in Thüringen angucken, da sind wir Drittletzter in ganz Deutschland. Wenn Sie sich anschauen, wir haben 117 offene Hausarztsitze. Das sind alles Themen, die da mit hineingehören. Das bedeutet, eher sektorenübergreifend zu denken. Da bin ich sehr froh, dass dieser Stein da auch angestoßen worden ist. Im Kern besteht unser Gesundheitssystem aus einer dritten Säule. Das ist die Frage des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wir haben in der Pandemie gesehen, wie wichtig das ist, dass man dort auch sachkundige Auskünfte bekommt und gleichzeitig planerisch in eine Region mit den ambulanten und stationären Einrichtungen hineinarbeitet. Deswegen wollen wir als Landesregierung noch in diesem Jahr ein Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf den Weg bringen, zusammen mit den Akteuren entwickelt, wo wir Betroffene zu Beteiligten machen. Dafür war der Startschuss jetzt auch der Gesundheitsgipfel, um deutlich zu machen: Wir sehen diese Verantwortung. Ich glaube, es ist auch ganz entscheidend, das integriert zu denken, denn wenn wir diese drei Säulen Hand in Hand begreifen, dann kriegen wir auch in Thüringen ein flächendeckendes Netz der medizinischen Versorgung hin. Das ist das, was der Bürger will. Der Bürger möchte schnelle medizinische Versorgung und sachkundiges Personal und engagierte Pflegekräfte. Das haben wir in Thüringen. Aber je mehr wir das miteinander vernetzen, umso besser ist es.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Es gibt keine Zusatzfrage des Fragestellers, aber aus der Mitte des Landtags. Frau Abgeordnete Güngör.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Danke schön. Während des Gesundheitsgipfels fiel in der Keynote die Aussage, dass hinsichtlich des Arbeits- und Fachkräftemangels die Lösung darin bestünde, länger zu arbeiten, also im Sinne des höheren Renteneintrittsalters. Inwiefern stimmen Sie dieser Aussage, die dort gefallen ist, zu?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Wir haben gesagt, dass die Frage von Fachkräftegewinnung eine große Rolle spielt. Das bedeutet zuerst einmal, dass wir jedes Kind, jeden Jugendlichen tatsächlich auch in der Schule zum Abschluss bringen wollen. Wenn Sie sich anschauen, wir haben in Thüringen momentan 10,3 Prozent der Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen. Das ist deutschlandweiter Spitzenwert. Das haben wir als Landesregierung geerbt. Deswegen ist die Frage, dass wir jeden Jugendlichen, jedes Kind in der Schule auch zum Abschluss bringen, Fakt eins. Dann wollen wir den Übertritt in die Ausbildungsberufe beschleunigen. Deswegen wissen Sie auch, dass wir im Bereich der Pflegeausbildung auch schon in der letzten Legislatur Initiativen unternommen haben. Ich weiß, dass das auch vonseiten der Gesundheitsministerin angedacht ist. Dann geht es sicherlich auch um die Frage von Arbeitsbedingungen – das habe ich gerade beschrieben – und last, but not least auch um die Frage, wie wir generell – das ist jetzt nicht nur auf den Gesundheitsbereich bezogen – das Erfahrungswissen, das viele Ältere haben, die auch Lust haben, weiter mitzuarbeiten, anreizen können. Ich kann Ihnen das selber schildern. Bevor ich in die Politik gegangen bin, habe ich für ein großes Medizintechnikunternehmen in Thüringen gearbeitet. Dort war es so, da haben alte Zeissianer gearbeitet, die wollten gern über ihr eigenes Renteneintrittsalter hinaus noch ein bisschen mittun, vielleicht nicht mehr Vollzeit. Und das war für sie hochgradig unattraktiv, weil sie mit Renteneintrittsalter quasi alles abgezogen bekommen haben, was sie hinzuverdient haben. Und deswegen – das ist, glaube ich, allseits bekannt – setze ich mich auf Bundesebene – das ist eine Bundesregelung – dafür ein, dass wir Hinzuverdienstgrenzen haben, so wie es sich jetzt anlässt – im Sondierungspapier steht es schon drin, das ist eine Initiative, die aus Thüringen kommt –, dass wir älteren Arbeitnehmern, die Lust haben, weiterzuarbeiten, die Chance eröffnen wollen, bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen und damit tatsächlich auch so eine Brücke zu bilden. Das kann ein Weg sein – und Sie haben recht, auf dem Gesundheitsgipfel ist das tatsächlich auch von einigen gefordert worden, ich unterstütze das auch –, aber für uns muss klar sein, wir müssen sowohl bei der Ausbildung stärker sein, da dürfen wir kein Kind, keinen Jugendlichen aufgeben. Wir müssen bei den Bedingungen im Arbeitsmarkt vernünftige Rahmen haben, aber gleichzeitig auch die Chancen für diejenigen bieten, die Lust haben, vielleicht auch noch ein bisschen länger zu arbeiten. Im Kern geht es auch um die Frage: Begreifen wir Arbeit tatsächlich auch nicht nur als etwas Wertschöpfendes, sondern auch als etwas Sinnstiftendes? Ich glaube, eine Kultur der Arbeit zu befördern und zu sagen, es lohnt sich und es macht Spaß, sich anzustrengen, das ist durchaus etwas, was wir als Landesregierung unterstützen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft und ich rufe als nächsten Fragesteller Abgeordneten Tiesler für die Fraktion der CDU auf.

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Stephan Tiesler CDU

Frage des Abgeordneten Tiesler (CDU)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich denke, ich habe kein Alleinstellungsmerkmal hier im Raum, ich bin im Verein tätig, habe viele Kontakte zu Vereinen und zu Ehrenamtlern. Das Jahr ist schon fortgeschritten, das erste Vierteljahr ist um, die stehen nicht nur in den Startlöchern, sondern haben ihre aktive Arbeit schon begonnen. Thema „Ehrenamt“, die ehrenamtliche Unterstützung durch Vereine, die Unsicherheiten, die in den Vereinen dazu gerade herrschen, die nicht nur an dem noch nicht abgeschlossenen Landeshaushalt liegen - meine Frage dahin gehend: Wann können die Thüringer Vereine und die Ehrenamtler mit der Unterstützung und Förderung aufgrund des Landesprogramms Ehrenamt rechnen? Und hier im Speziellen: Wie steht es mit der Erarbeitung der Ehrenamtsrichtlinie?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Tiesler (CDU)

Wie Sie wissen, haben wir das Ehrenamt ganz bewusst in die Staatskanzlei integriert auch als Zeichen der Wertschätzung des Ehrenamts. Wir haben in Thüringen insgesamt 800.000 Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sei es in der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, in Sozialverbänden oder auch im Kinder- und Jugendbereich. Dementsprechend ist das etwas, was uns sehr wichtig ist. Mit dem Ehrenamtsgesetz und der Verankerung des Ehrenamts in der Verfassung hat Thüringen quasi als erstes Land in ganz Deutschland einen Schritt gemacht, um das zu unterstützen. Jetzt wird quasi mit Beschluss des Landeshaushalts dann auch erst das Geld ermöglicht. Zum 01.05. hin ist Ziel, die ehrenamtliche Förderrichtlinie dann auch auf den Weg zu bringen, zusammen auch mit dem GEMA-Vertrag, der verhandelt wird. Ziel ist, dass wir dort in der Summe dann auch eine gute Aufteilung haben zwischen der Ehrenamtsstiftung, die einen tollen Job macht und gerade auch sehr schnell und unbürokratisch kleinen Vereinen helfen kann. Für uns spielt natürlich auch die Frage der Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit eine große Rolle. Das heißt also: Wie sind Ehrenamtler auch versicherungsrechtlich unterstützt? Das alles spielt eine große Rolle. Und – ganz emotional gesprochen – ich habe in den ersten 100 Tagen wahnsinnig viele Vereine und ehrenamtliche Initiativen besucht, weil das unser Thüringer Leben, unser Herz hier im Freistaat auch ausmacht. Dementsprechend ist das Ziel, jetzt auch mit dem 01.05. an den Start zu gehen, wenn der Haushalt ausgefertigt ist.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Tiesler (CDU)

Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Tiesler.

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Stephan Tiesler CDU

Frage des Abgeordneten Tiesler (CDU)

Eine kleine Zusatzfrage hätte ich noch. Sie sagten, dass auch die vertragliche Geschichte mit der GEMA zum 01.05. dann starten kann. Hier vielleicht noch mal den Stand dieses Vertrags: Wir hatten ja das Problem, dass es im letzten Jahr abgeschlossen worden ist mit der GEMA, aber eben so, dass es am Ende des Jahres ausgelaufen ist, die Vereine jetzt am Anfang des Jahres schon gedacht haben, es geht weiter, und aufgrund dessen, dass der Landeshaushalt noch nicht beschlossen ist, die GEMA-Übernahmegebühren nicht funktioniert haben. Wie ist denn da der Stand in dem Vertrag, wie man mit dieser Problematik umgehen will? Wir werden ja im Endeffekt im nächsten Jahr wieder das Problem haben.

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Tiesler (CDU)

Das Ziel ist, dass wir nicht immer so eine Kurzatmigkeit haben, sondern wir wollen einen mehrjährigen Vertrag abschließen. Den verhandeln wir auch gerade. Ziel soll, wenn das jetzt alles funktioniert – die GEMA ist auch kein einfacher Verhandlungspartner –, Ende 2027 sein, also ein langläufigerer Vertrag. Vorgesehen ist, ungefähr 500.000 Euro für die Vereine einzustellen, um damit ein Angebot zu schaffen, das schnell und unbürokratisch zu machen. Es ist so, es gibt unterschiedliche Modelle in Deutschland. Ich finde das hessische Modell nicht schlecht, die sehr schnell auch direkte Antragsmeldungen bei der GEMA möglich machen. Wenn uns das am Ende gelingt, dann würden wir in diese Richtung gehen, um damit auch die Rahmenparameter für die Vereine sehr schnell und unbürokratisch zu lösen. Das ist das Ziel der Landesregierung. Ich glaube, dass wir da auf einem guten Weg sind.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Tiesler (CDU)

Es gibt eine Zusatzfrage aus der Mitte des Landtags. Frau Abgeordnete Maurer.

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Katja Maurer Die Linke

Frage des Abgeordneten Tiesler (CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter und Herr Ministerpräsident, dass Sie das Thema des Ehrenamtsgesetzes angeschnitten haben. Auch ich möchte nachher diesen Themenkomplex noch einmal aufmachen. Ich war überrascht, geradewegs enttäuscht, dass Herr Gruhner in Kenntnisnahme 8/66 ein Schreiben an die zuständigen Ausschussmitglieder gesendet hat, dass es in diesem Jahr zu keiner Berichterstattung über die Hindernisse und Herausforderungen der Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes kommt. Können Sie uns kurz erklären, warum Sie das erst im II. Quartal 2026 tun wollen?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Tiesler (CDU)

Ich glaube, wir haben eine gute demokratische Praxis hier. Insofern haben Sie im zuständigen Ausschuss die Gelegenheit, mit dem zuständigen Minister darüber zu reden und sich jederzeit durch einen Selbstbefassungsantrag Bericht erstatten zu lassen. Ich glaube, es ist ein Gebot der Redlichkeit, wenn wir uns anschauen: Wir beschließen jetzt den Haushalt im April, der im Mai ausgefertigt werden kann. Dann wirkt das Ehrenamtsgesetz erstmalig, auch was die finanzielle Seite und die Unterstützungsangebote angeht. Wenn Sie tatsächlich sachgerecht informiert werden wollen, kann das durchaus eine gute Brücke sein. Das ist das Motiv, aber es ist Ihnen unbenommen. Ich schaue jetzt mal zum Kollegen Gruhner, der mir durchaus ein kommunikativer Mensch zu sein scheint, dass er das auch im Ausschuss vorträgt. Wenn Sie dazu allumfassend informiert werden wollen, dann wird das sicherlich geschehen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Tiesler (CDU)

Damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft. Ich rufe jetzt als Nächsten Herrn Abgeordneten Kramer für die Fraktion der AfD auf.

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Marcel Kramer AfD

Frage des Abgeordneten Kramer (AfD)

Herr Ministerpräsident, die Summe der Ausgaben, die Thüringer Verkehrsunternehmen für Betrieb und Investitionen leisten müssen, steigt aufgrund verschiedener Faktoren kontinuierlich an. Gegenwärtig sind es vor allem die steigenden Personalkosten und hohe Kraftstoffpreise. In den kommenden Jahren erwarten die Unternehmen zudem stark steigende Kosten für den Erhalt und den Ausbau ihres Fuhrparks und ihrer Vertriebs- und Informationssysteme. Schon jetzt zeigt sich, dass die laufenden Ausgaben der Verkehrsunternehmer nicht vollständig von Zuschüssen und Fahrgelderlösen gedeckt werden können. Es besteht nach jetzigem Stand eine Deckungslücke von ca. 26 Prozent bei den Unternehmen, die von den Kreisen und den Verkehrsunternehmen aufgefangen werden müssen. Was unternimmt die Landesregierung, um die Unternehmen und die kommunalen Träger auskömmlich zu entlasten und um das Angebot des Nahverkehrs in Thüringen abzusichern?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Kramer (AfD)

Herzlichen Dank für die Frage. Ich glaube, da spielen drei Faktoren mit rein, die man sehen muss. Thema Nummer eins ist der ganze Bereich der bundesgesetzlichen Regelungen. Das spielt auch gerade in den Koalitionsgesprächen auf Bundesebene eine große Rolle: Wie kommen wir von den viel zu hohen Energiekosten und Belastungskosten runter? Das ist der Hauptfinanzfaktor, den Sie in den Firmen erleben. Ich hatte auch ein Gespräch mit Omnibusunternehmern, die das maßgeblich in Thüringen tragen. Das sind ja häufig langfristige Verträge, die die abschließen. Und die steigenden Kosten bekommen die eigentlich über die Strecke nicht amortisiert. Deswegen ist Ziel Nummer eins, auf Bundesebene für eine Energiepolitik zu werben, die die Kosten für Energie in Deutschland wieder runterbringt und damit bezahlbarer macht. Das können wir in Thüringen nur begleiten, das können wir nicht selbst entscheiden. Thema Nummer zwei ist, dass wir im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs auch die Frage der Finanzierungsströme aufseiten der Landkreise, die ja häufig Träger zum Beispiel des Schul- und Nahverkehrs sind, sehr viel stärker mit unterstützen. Das spielt in der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs eine große Rolle, weil unser Obersatz, unser höchster Anspruch ist, zu sagen: Gleichwertige Lebensbedingungen im ganzen Land, egal ob du jetzt auf dem Dorf lebst oder in der Stadt, du musst ähnliche Bedingungen haben. Und wenn wir auf der einen Seite über das Deutschlandticket reden, auf der anderen Seite in dem Heimatdorf, wo ich herstamme, kein Bus zusätzlich fährt und die Kosten eher steigen, dann funktioniert das nicht. Das bedeutet, über einen Kommunalen Finanzausgleich auch die Ströme zu regulieren. Das Dritte ist – das wissen Sie auch –, dass im Landeshaushalt für die Neuanschaffungen von Bussen oder von solchen unterschiedlichen Fahrzeugkategorien wir auch Förder- und Rahmenbedingungen schaffen. Da will ich gestehen, bei der Haushaltslage werden wir da eher in stabilen Verhältnissen denken müssen statt in Aufwüchsen, das muss man ganz klar sagen. Aber das ist so ein Dreiklang, an dem wir arbeiten. Dann gibt es eine Sache, die viel komplexer als die sehr spezifische und qualifizierte Frage von Ihnen ist. Das ist die Frage, wie wir heutzutage moderne Mobilität begreifen. Ich glaube, es muss klar sein, dass wir bis in die kleinsten Dörfer nicht im Stundentakt Busse fahren lassen. Das wird nicht funktionieren. Das ist auch unredlich, wer so was verspricht. Dementsprechend wird der Aspekt von Individualverkehr auch weiterhin eine große Rolle spielen. Ich bin so groß geworden, deswegen weiß ich, angefangen vom Fuffi oder von der Simson über das Auto, darauf wirst du nicht verzichten können. Das setzt aber auch voraus, dass das bezahlbar ist. Mich beschäftigt wahnsinnig, wie stark mittlerweile die Fahrschulkosten für unsere Jugendlichen gestiegen sind. Wenn sie für einen normalen Führerschein 3.000 Euro oder mehr bezahlen, dann kann sich das eine normale Familie nicht mehr leisten. Das finde ich höchst problematisch. Deswegen ist das ein Thema, wie wir mit Individualverkehr umgehen. Das Nächste, das da reinspielt, ist dann auch die Frage, welche Form von – sage ich mal – Mobilitätskonzepten wir mitzudenken versuchen. Es gibt in Thüringen Landkreise, die schon Rufbusse testen. Wir haben in Thüringen im Eichsfeld oder im Wartburgkreis auch die Möglichkeit autonomer Busverkehre. Wie sind wir moderner Standort dafür? Ich will jetzt auch nicht zu lange machen, aber da spielt dann auch noch ein anderer Aspekt mit rein, nämlich die Frage, dass wir ein digitalisiertes Straßennetz haben. Da hat Thüringen geschlafen. Deswegen ist es für uns schwierig, solche Sachen neuer Mobilkonzepte tatsächlich sofort umzusetzen. Aber daran arbeiten wir. Also Sie sehen, da gibt es nicht eine goldene Lösung, sondern es gibt viele kleine, die am Ende dazu führen, dass unsere Betriebe überlebensfähig sind, weil es häufig privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen sind, die tatsächlich den Dienst leisten. Die langfristig mit einem Rahmen zu versehen, dass sie sagen, es lohnt sich zu investieren, es lohnt sich dabei zu bleiben, es lohnt sich Busfahrer zu finden, das wird, glaube ich, unser Weg sein.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Kramer (AfD)

Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Dann rufe ich jetzt als nächste Fragestellerin Abgeordnete Maurer für die Fraktion Die Linke auf.

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Katja Maurer Die Linke

Frage der Abgeordneten Maurer (Die Linke)

Vielen Dank. Dann ist auch gar nicht so viel Zeit verstrichen und wir können noch einmal auf das Ehrenamtsgesetz zu sprechen kommen. Ich bin ein wenig überrascht, Herr Ministerpräsident, dass Sie auf meine Frage nicht geantwortet haben. Denn natürlich arbeiten die Freiwilligenagenturen, 18 an der Zahl in Thüringen, wie auch die Ehrenamtsstiftung nicht erst ab dem 01.05. und dann kann man darüber berichten, sondern schon die ganze Zeit, also auch schon seit Inkrafttreten des Ehrenamtsgesetzes im Januar. Insofern werden wir natürlich auch vor dem II. Quartal 2026 nachfragen, wie denn der aktuelle Stand ist. Ich würde gern wissen – Frage 1 –: Wie gesagt, die Ehrenamtsstiftung, die Freiwilligenagenturen und die Ehrenamtlichen selbst sind bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes beschäftigt, aktiv in diesem Land. Haben Sie geplant, den Akteuren des Ehrenamts eine rückwirkende Kostenerstattung zu gewähren, und wenn ja, in welchen Bereichen? Die zweite Frage stelle ich dann nach Ihrer Antwort.

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten Maurer (Die Linke)

Ja, wir haben in der vorläufigen Haushaltsführung auch die finanziellen Zusagen getätigt. Insofern entwickelt sich das dann auch nach vorn. Man wird sicherlich darüber reden, da gibt es vielleicht auch Projekte, bei denen man noch mal nachsteuern kann. Aber in der Summe ist klar: Vorläufige Haushaltsführung bedeutet tatsächlich auch vorläufige Haushaltsführung und die Beträge, die man pflichtgemäß und gesetzlich abgesichert leisten muss, die leisten wir. Alles darüber hinaus ist letztlich natürlich eine Sache, die der Tatsache geschuldet ist, dass das Haushaltsgesetz viel zu spät eingereicht wurde und wir jetzt erst im April zum Beschluss kommen. Sie wissen, dass nach der Landeshaushaltsordnung der Landeshaushalt eigentlich im September hätte eingereicht werden müssen. Dann wären viele Träger im Freistaat jetzt schon sicherer. Aber das ist nun mal so. Man wird sicher bei Projekten hinschauen. Wenn Sie da konkrete Hinweise haben, nehmen wir die gern mit auf. Ich will Ihnen zu den Berichten nicht ausweichen. Die Fragen beantworten wir hier, deswegen gibt es die Regierungsbefragung. Ich sage Ihnen das auch für Minister Gruhner zu. Er berichtet gern im Ausschuss, wenn es Themen gibt, die Sie besonders interessieren. Aber eine grundsätzliche Bemerkung erlauben Sie mir trotzdem auch: Wir müssen aufhören, dass wir uns zu Tode dokumentieren und zu Tode berichten. Das Ziel muss sein, dass das Geld bei den Ehrenamtlern ankommt. Das Ziel muss sein, dass ihnen tatsächlich schnell und unbürokratisch geholfen wird und dass wir denen nicht im Weg stehen, sondern dass die einen verpflichtenden Rahmen haben, in dem die ihrer Idee nachstreben können. Wir haben so viel ehrenamtliches Engagement. Für mich sind häufig Dokumentations- und Statistikpflichten eher ein Ausdruck dafür, dass man nicht gewillt ist, demjenigen zu vertrauen. Diese Regierung wird sich dadurch auszeichnen, dass wir den Ehrenamtlern im Freistaat vertrauen und dass wir, wenn Sie Interesse haben, natürlich pflichtgemäß berichten. Aber lassen Sie uns nicht darin ergehen, permanent immer zu berichten und berichten, sondern lassen Sie uns tatsächlich auch dieses Land mit Dynamik führen und mit Tempo, und das machen wir.

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Katja Maurer Die Linke

Frage der Abgeordneten Maurer (Die Linke)

Danke, dass Sie mir Gelegenheit geben, meine Frage noch mal kurz zu präzisieren. Wir sind ja in der Öffentlichkeit und natürlich möchte ich das nicht stehen lassen, dass die Ehrenamtlichen in der Pflicht sind zu berichten, sondern die Landesregierung ist in der Pflicht. Das ist Teil des Gesetzes, das die CDU in der letzten Legislaturperiode selbst so mit abgeschlossen hat, und sie hatte auch diesen Teil selbst so im Gesetz verankert. Sie wissen auch, dass die 15 Millionen Euro Teil des Gesetzes sind und natürlich ausgezahlt werden müssen. Deswegen können Sie vielleicht meine erste Frage beantworten, ob es eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. Januar an die Freiwilligenagenturen, die ja bereits gearbeitet haben, geben soll, ob Sie das geplant haben. Meine zweite Frage ist aber: Inwiefern sind denn der Unfallschutz und auch die Nachwuchsförderung – das ist ja Teil des Ehrenamtsgesetzes – in der Richtlinie verankert, was können wir den Ehrenamtlichen sagen, was am 1. Mai mit den zwei wichtigen Aufgaben des Ehrenamtsgesetzes passiert?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten Maurer (Die Linke)

Herzlichen Dank. Ich glaube, klar ist auch, dass die Informationen, die wir dann ordnungsgemäß an Sie weitergeben wollen, natürlich von Leuten stammen müssen, die das tatsächlich auch vor Ort machen. Insofern ist das eher eine Kaskade als weniger mal eine grobe 10.000-Meter-Draufsicht auf das Land. Aber es ist okay, nehmen wir gern mit und gucken, wie wir das feinjustieren. Hier sind wir ja auch im ersten Berichtsjahr und das werden wir, glaube ich, gut machen. In der Frage des Unfallschutzes – ich habe es gerade schon angedeutet – ist das im Kern natürlich nicht eine Frage der Richtlinie allein, sondern das ist eher eine Frage, wie Sie eine unfallschutzrechtliche Verabredung auch mit einem zentralen Anbieter finden. Das ist nicht ganz trivial. Da gibt es Beispiele, die wir aus dem Sport schon kennen. Insofern muss man schauen: Wie anwendbar ist das? Sport hat teilweise eine Regelung. Sie wissen, dass die im Bereich der freiwilligen Feuerwehr – 33.000 Leute sind bei den freiwilligen Feuerwehren engagiert, mittlerweile fast 34.000 – auch einen Versicherungsschutz haben. Deswegen muss man es ein bisschen stärker ausdifferenzieren, auf welchen Bereich das fällt. Mit den unfallversicherungsrechtlichen Fragen sind wir noch in der Abklärung, damit man dann auch ein zentrales Angebot machen kann, das dazu beiträgt. Die 15 Millionen werden anteilig – da wird gerade noch eine Feinabstimmung auch mit der Ehrenamtsstiftung stattfinden – zwischen Ehrenamtsstiftung, auch zwischen Teilen der Jugendförderung gemacht, damit man auch unterschiedliche Größenklassen berücksichtigen kann. Wir haben vorhin über ein Thema geredet. Herr Thrum hat zu einer sportlichen Initiative eine Frage gestellt. Über solche Fragen kann man dann eben auch reden. Deswegen glauben wir, dass wir das gerade noch mal feinjustieren mit der Ehrenamtsstiftung. Ziel ist aber klar: einen größeren Teil über die Ehrenamtsstiftung auszugeben und den weiteren dann tatsächlich mit einem einfachen Förderprogramm unmittelbar in die Jugendförderung zu stecken.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten Maurer (Die Linke)

Herzlichen Dank. Ich sehe keine weiteren Fragen aus dem Rund. Damit würde ich den nächsten Fragesteller aufrufen, Herrn Krell von der AfD. Sie haben das Wort.

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Uwe Krell AfD

Frage des Abgeordneten Krell (AfD)

Vielen Dank. Herr Ministerpräsident, der Wohnungs- und Hausbau in Thüringen ist eingebrochen. Die Baubranche steckt in einer tiefen Krise und es braucht deutliche Impulse. Allein Vorschriften zu entschlacken und Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen, wird die Baukosten nicht senken. Die Familienbauförderung ist ein guter Ansatz, reicht aber allein nicht aus und wurde zudem auch gekürzt. Meine Frage: Was unternimmt die Landesregierung darüber hinaus, um gerade jungen Familien mit geringem und mittlerem Einkommen wieder die Möglichkeit zu bieten, Wohneigentum zu bilden und den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Krell (AfD)

Recht herzlichen Dank. Das spricht ein zentrales Thema an, wir haben in Thüringen eine Wohneigentumsquote von ungefähr 42 Prozent. Wir sind damit im Osten vorn, aber wenn Sie sich den bundesweiten Durchschnitt anschauen, sind wir ein bisschen unter dem Schnitt. Mein Anspruch ist, dass sich eine normale Familie, also eine normale Einkommensfamilie, zum Beispiel er Elektriker und sie Krankenschwester, selber ihre eigenen vier Wände leisten kann. Das war mal in Deutschland möglich, das ist momentan in Thüringen schwer. Das hat viele Gründe und deswegen wollen wir das anreizen. Das hat begonnen – ich sage mal – mit einer Grunderwerbsteuer, die bezahlbar ist. Wir sind da momentan im bundesweiten Mittelfeld. Ich kann mir da sicherlich auch noch Wege vorstellen, das noch attraktiver zu machen, aber das muss dann auch der Landeshaushalt hergeben. Thema Nummer 2 ist, dass wir eine Familienförderung haben, also eine Art Cashback-Variante auf die Grunderwerbsteuer. Gleichzeitig bin ich Minister Schütz sehr dankbar, der jetzt eine Initiative gestartet hat, dass wir sowohl Erneuerungsbauten im ländlichen Raum als auch die Frage von Wohneigentumsbildung im städtischen Raum finanziell unterstützen wollen. Das machen wir zusammen mit der Thüringer Aufbaubank: wir sind gerade dabei, ein Investitionsprogramm zu schnüren, das das Ganze abbildet. Da gibt es unterschiedliche Instrumente, angefangen bei der Frage zinsvergünstigter Darlehen, denn die Schwierigkeit, in der wir momentan sind, sind die hohen Zinssätze. Wenn Sie sich das anschauen, das ist ein Problem. Das zweite Problem sind tatsächlich die hohen Verwaltungs- und Fördergebühren. Deswegen sind wir auch dran, die zu reduzieren. Deswegen bin ich da nicht ganz Ihrer Meinung; ich glaube schon, dass das auch Bestandteil ist. Das Dritte ist sicherlich die Frage, dass wir es für unsere Bauindustrie einfacher machen, solche Sachen dann auch zu planen und umzusetzen. Ich habe kürzlich ein Gespräch mit der Handwerkskammer und der Zimmererinnung gehabt. Da geht es auch um die Frage, wer für kleinere Bauten vorlageberechtigt ist. Da gibt es durchaus Überlegungen. Wir werden jetzt zusammen mit der Architektenkammer und mit der Ingenieurkammer zu besprechen haben, dass wir sehr schnell und einfach für niedrigere Kosten auch die Baufixkosten senken. Der nächste Punkt, den wir sehen müssen, ist: Neben den Investitionstiteln, neben der Frage, dass die Verwaltungsgebühren oder die Rahmenbedingungen zu hoch sind, wird es auch um die Frage gehen, da eine positive Zukunftserwartung zu begründen, wo diejenigen bauen. Sie dabei zu unterstützen, spielt für uns eine große Rolle. Das beginnt bei der Frage schneller Antragsvergaben, schneller Genehmigungsverfahren, um damit auch sicherzustellen, dass sie schnell zu ihrer Baugenehmigung kommen. Denn wenn Sie sich anschauen, wie lange es in Thüringen dauert, einen Hochbau zu planen und umzusetzen, da sind wir bundesweit mit auf dem letzten Platz. Das ist nicht gut. Mittlerweile dauert es fast 42 Monate. Das ist zu lange und da müssen wir einfach besser werden. Also Investitionen, Bürokratie runter und quasi im Programm für Mittelstand und Handwerk, die tatsächlich auch dafür zuständig sind, das zu bauen. Das Ziel ist ganz klar: Jeder zweite Thüringer soll sich Wohneigentum in Thüringen leisten können. Das spielt für uns eine große Rolle. Wenn Sie sich die andere Seite anschauen – das ist ein Teilaspekt Ihrer Frage: Wir haben in Thüringen in den letzten zehn Jahren zu wenig im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gemacht. Gerade für kleinere und mittlere Einkommen ist das ein Riesenproblem. Deswegen werden wir als Landesregierung auch das Thema „sozialer Wohnungsbau“ wieder stärker im Blick behalten. Wenn Sie sich das angucken: Wir haben teilweise nur im zweistelligen, knapp dreistelligen Bereich Sozialwohnungen in ganz Thüringen gefördert. Wenn Sie sich anschauen, wenn Leute investieren, um Wohnraum zu schaffen, auch im städtischen Milieu, sind wir in Thüringen mittlerweile bei Mietpreisen, die sich keine normale Familie mehr leisten kann. Das alles zusammengenommen, ist wirklich eine Initiative, dass die Leute wieder bezahlbar wohnen können.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Krell (AfD)

Sie haben noch eine Nachfrage?

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Uwe Krell AfD

Frage des Abgeordneten Krell (AfD)

Ja. Es bedarf auf jeden Fall einer Paketlösung. Eine Nachfrage hätte ich zum Familienbauförderprogramm. Sie haben es selbst angesprochen. Ich habe mir mal einige Zahlen herausgezogen: Im Jahr 2024 wurden 700 Anträge mit einem Volumen von rund 8 Millionen Euro bearbeitet. Die Landesregierung rechnet für das Jahr 2025 mit einer ähnlich hohen Antragszahl. Im Haushalt finden sich 6 Millionen Euro wieder. Hier sehe ich ein Defizit. Wie soll dieses Defizit dann kompensiert werden?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Krell (AfD)

Vielen Dank für die Frage. Das ist ja das, was ich gerade gesagt habe. Das eine ist der Kernhaushalt und das andere ist ein Investitionsprogramm, was der Kollege Schütz gerade baut über die Investitionsbank, wo es um zinsvergünstigte Darlehen geht, also quasi eine andere Einkommensgruppe, die das auch mit unterstützen kann. Da sind wir in den letzten Zügen, die werden wir noch in diesem 1. Halbjahr fertig haben, womit wir da auch wirklich einen Anreiz schaffen. Das tatsächliche Problem, Herr Krell, was wir haben, ist, dass die Leute momentan eine wahnsinnige Investitionszurückhaltung haben. Wenn Sie sich angucken, dass wir in Thüringen im letzten Jahr seit Beginn der Messung die niedrigste Quote beim Thema „Hausbau“ gehabt haben, dann spielt das eine große Rolle, das anzureizen. Deswegen brauchen wir unterschiedliche Instrumente. Sie haben es gerade Paket genannt. Es geht genau um dieses Paket. Das muss auf unterschiedlichen Füßen stehen. Da wird ehrlicherweise auch die Frage des Umbaus von älteren genutzten Immobilien eine große Rolle spielen, nicht nur die Frage von Neubauförderung. Wenn Sie in unsere Dörfer schauen, da gibt es durchaus Bedarfe, auch in den kleineren Städten. Gleichzeitig haben wir wahnsinnigen Druck in den größeren Städten. In Jena gibt es eine Wohnungsleerstandsquote von unter 1 Prozent. Deswegen spielt dort auch das Thema „sozialer Wohnungsbau“ eine große Rolle.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Krell (AfD)

Es gibt noch eine Zusatzfrage aus dem Rund. Frau Müller, bitte.

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Anja Müller Die Linke

Frage des Abgeordneten Krell (AfD)

Vielen Dank. Herr Ministerpräsident, ich habe eine Frage. Sie haben eben gerade schon sozialen Wohnungsbau angesprochen. Auch da – das haben Sie jetzt nicht erwähnt, aber ich sage es gern noch mal – hat die Vorgängerlandesregierung viel in Jena investiert. Fast das gesamte finanzielle Volumen, das im Haushalt war, ist nach Jena geflossen, um dort den Wohnungsmarkt zu entlasten. Wir haben eben über Einfamilienhäuser gesprochen, aber 52 Prozent der Menschen in Thüringen sind Mieterinnen und Mieter. Da stellt sich die Frage: Wie wollen Sie denn die jungen Mieterinnen und Mieter – wenn man diese Durchschnittsfamilie nimmt, die Sie jetzt erwähnt haben – entlasten, sodass sie sich auch im Ballungszentrum noch Wohnraum leisten können? Wäre da ein Mietpreisdeckel oder eine Mietpreisbremse eine Alternative?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Krell (AfD)

Das kann ich Ihnen ganz offen sagen: Ich halte nichts von einer Mietpreisbremse, weil das kontraproduktiv zu bezahlbaren Preisen ist. Die Schwierigkeit in Jena ist, dass wir eine Wohnungsleerstandsquote von unter 1 Prozent haben. Investitionen, um dort neuen Wohnraum zu schaffen, sind dort begrenzt, sowohl räumlich als auch durch rechtliche Regelungen. Das ist höchst problematisch, weil Sie dort wahrscheinlich Leute finden würden, die investieren, aber dadurch, dass das so knapp geworden ist, kostet es mittlerweile 6.000 Euro pro Quadratmeter, dort ein Investment zu tätigen. Wer macht das? Wenn Sie das dann tun und alle rechtlichen Regelungen noch on top packen, dann sind Sie bei einem Mietpreis, der irgendwo zwischen 16 und 19 Euro liegt. Wer soll das denn in Thüringen bezahlen? Deswegen müssen Sie Anreize schaffen, dass Leute Investments tätigen, weil das der einzige Weg ist, wie wir tatsächlich den Druck reduzieren und damit auch wieder zu bezahlbaren Preisen kommen. Das ist doch das, so habe ich Sie auch verstanden, was wir wollen, dass Menschen tatsächlich den Mietpreis bezahlen können. Das führt übrigens zum Zweiten auch dazu, dass Sie Chancen schaffen müssen, sozialen Wohnungsbau in ganz Thüringen zu tätigen. Ich kann Ihnen die Briefe zeigen, die an mich gerichtet worden sind, als ich noch als Fraktionsvorsitzender in der Opposition saß. Mittelstädte in Thüringen, seien es jetzt Arnstadt, Ilmenau oder andere, haben lange beantragt und tatsächlich keine Mittel aus dem sozialen Wohnungsbau bekommen. Ich habe jetzt nur noch die Zahl aus dem Jahr 2021 erinnerlich: Da sind insgesamt drei soziale Wohnungsbauprojekte in Thüringen bewilligt worden. Das kann nicht zufriedenstellend sein und deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Das ist ein Mix; es beginnt damit, sozialen Wohnungsbau zu unterstützen, um dort im niedrigen Einkommenssegment zu helfen. Es geht darum, dass wir tatsächlich auch Leuten wieder Lust machen, in Thüringen zu investieren, und damit den Druck aus dem Wohnungsmarkt rausnehmen, damit wir wieder bei Mietpreisen landen, die für eine normale Familie oder eben auch für Studenten oder für Auszubildende tatsächlich bezahlbar sind. Damit will ich auch eines deutlich machen: Unser Ziel ist schon, dass Auszubildende oder eben auch junge Menschen Wohnraum zur Verfügung haben.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Krell (AfD)

Danke schön. Die nächste Fragestellerin ist Frau Jary von der CDU-Fraktion.

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Ulrike Jary CDU

Frage der Abgeordneten Jary (CDU)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Thema „aktuelle Herausforderungen der Thüringer Automobilbranche“ ja bereits angesprochen. Wie Sie sich vorstellen können, interessiert mich das als Eisenacherin besonders. Deswegen meine Frage: Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung im Nachgang des Branchendialogs Automobilindustrie ergreifen, um die wirtschaftliche Situation der Thüringer Automobilindustrie zu verbessern?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten Jary (CDU)

Recht herzlichen Dank. Also Thüringen ist Automobilstandort und Eisenach im Besonderen, aber vielfach eben auch die Zuliefererindustrie, die drum herum ist. Wenn wir uns anschauen, wir haben innerhalb der letzten anderthalb Jahre massiv an Arbeitsplätzen dort verloren. Viele sind in Insolvenz gegangen. Das ist ein riesengroßes Problem. Deswegen haben wir den Dialog auch mit dem Automobilverband gesucht. Die Wirtschaftsministerin Frau Colette Boos-John hat das intensiv geführt. Daraus sind drei Sachen entstanden. Das Erste: Wir haben unter allen ostdeutschen Ländern eine gemeinsame Initiative gestartet, die beim Bund sicherstellen soll, dass wir als Thüringer oder als ostdeutscher Standort auch für die Automobilwirtschaft eine große Rolle spielen. Das bedeutet mehr Investitionen auch in Technologien. Das bedeutet auch die Frage von Ansiedlungen, strategischen Ansiedlungen, die unterschiedliche Antriebsformen beinhalten. Denn ein Großteil der Thüringer Strukturen ist auf den Verbrenner ausgerichtet. Für mich ist klar, dass diese ideologische Politik gegen den Verbrenner ein Ende finden muss. Deswegen setzen wir uns auf Bundes- und auf europäischer Ebene dafür ein, dass bei der Evaluierung 2026, die ansteht, endlich eine Technologieoffenheit da ist, dass quasi alle Antriebsformen wieder möglich sind. Also das ist eine Initiative, die wir gemeinsam auf dem Bund koordinieren. Da spielt aber auch das Thema „Elektromobilität“ eine große Rolle. Wenn Sie aus Eisenach kommen, wissen Sie, was in Eisenach produziert wird. Die Frage von EMobilität – der Markt ist eingebrochen, nachdem die Zulage von heute auf morgen gestrichen worden ist. Deswegen wird die Frage, wie wir E-Mobilität tatsächlich unterstützen, eine große sein, weil jedes zweite Auto, was an E-Mobilität in Deutschland produziert wird, im Osten Deutschlands produziert wird. Also das ist quasi die Bundesinitiative. Das Zweite ist: Ich habe persönlich sowohl mit Stellantis als auch mit der VW-Gruppe dazu schon gesprochen, weil ich mir die Zukunftsperspektive erläutern lassen will, weil wir im Westthüringer Raum natürlich mit Eisenach den Standort haben, im Ostthüringer Raum haben wir vor allen Dingen auch eine Zulieferindustrie, die sich um die Standorte Zwickau und Leipzig herum gruppieren und dann zu uns reinstrahlen. Das sind alles Arbeitsplätze, die für Thüringen eine große Rolle spielen. Das bedeutet also, dort auch mit denen, die – Neudeutsch heißt das immer „Technology Roadmap“ – zu besprechen, was die wo machen wollen und wie wir das auch unterstützen können. Das Dritte ist tatsächlich das, was wir vielleicht auch vorhin schon im Kontext diskutiert haben: Wo können wir strategische Investoren reinholen, um unsere Zulieferindustrie zu stabilisieren, um die Arbeitsplätze hier in der Region zu sichern, denn Hauptaufgabe ist, Industriearbeitsplätze zu sichern. Deswegen gibt es auch diesen Pakt für Wachstum und Arbeitsplätze, in dem ein expliziter Punkt auch die Unterstützung von Automobilwirtschaft ist. Da geht es auch um finanzielle Transaktionen, also wie wir es schaffen, auch Leute, die jetzt vielleicht in den Arbeitsagenturen quasi als Arbeitsdrehscheibe von einem ins Nächste gehen, zu qualifizieren. Das ist ein unterschiedlicher Instrumentenmix aus den vier Maßnahmen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten Jary (CDU)

Ich habe jetzt noch mehrere Nachfragen aus dem Rund. Frau Jary, Sie hatten aber persönlich keine? Okay. Ich hatte zuerst den AfD-Abgeordneten gesehen. Ich gebe Ihnen das Wort.

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Uwe Thrum AfD

Frage der Abgeordneten Jary (CDU)

Vielen Dank für die Möglichkeit. Herr Ministerpräsident, ein Traditionsunternehmen nach dem anderen schließt für immer die Pforten oder verlagert die Produktion ins Ausland, weil schlichtweg die Wettbewerbsbedingungen hier nicht mehr passen. Was unternimmt die Landesregierung, um die Energiepreise nachhaltig zu senken?

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Mario Voigt

Frage der Abgeordneten Jary (CDU)

Das ist jetzt im Kontext von Automotive oder generell? Na gut, ich habe es, glaube ich, vorhin schon geschildert: Für uns spielt die Frage von bezahlbaren Energiepreisen, aber auch einer Energiesicherheit eine große Rolle. Ich – daraus mache ich auch keinen Hehl – bin auch ein Verfechter der Kernenergie, habe ich schon immer propagiert. Gleichzeitig ist es aber so, wir brauchen einen Technologie-Mix, der vor allen Dingen einen breiten Erzeugermarkt bedeutet und damit eben auch die Preise runterbringt. Das setzt aber auch voraus, dass wir im Bereich der erneuerbaren Energien zwei Schritte machen, also dass wir erstens hergehen und sagen, das ist nicht ideologisches Teufelszeug, wie vielleicht manche hier im Haus behaupten würden, sondern dass erneuerbare Energien auch ein Teil des Lösungsmixes sein können. Da muss aber klar sein, dass die Grundlastfähigkeit gewährleistet ist, und auch, dass wir die Speicherkapazitäten dafür haben. Wenn Sie sich überlegen, wir haben in Thüringen ein Viertel der deutschen Pumpspeicherkapazitäten, die es gibt. Deswegen sind wir auch in Gesprächen mit den Anbietern dort, wie wir das absichern können. Wir werden auch die Frage behandeln, wie wir planungsrechtlich erneuerbare Energien so unterstützen können, dass sie im Einklang mit der Bevölkerung, aber natürlich auch mit den Bedarfen, die wir haben, sind, und wie wir auch – wenn Sie jetzt in den Ostthüringer Raum schauen, Stichwort „Stahlwerk Unterwellenborn“, das ja mit eigenen Konzepten an den Start gegangen ist – so was befördern können. Bezahlbare Preise, Ausweitung der Erzeugungskapazitäten und gleichzeitig auch die Speicherung spielen eine große Rolle. Dann werden wir immer individuelle Lösungen befördern, wenn große Industrieansiedlungen, Gewerbebetriebe oder Industriebetriebe das auch wollen. Da werden wir förderrechtlich dafür sorgen, dass das schnell und unbürokratisch geht, aber noch mal: immer im Einklang auch mit der Bevölkerung, denn dafür sind wir ja auch gewählt und wollen den Leuten dienen. Danke schön.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten Jary (CDU)

Danke für die Beantwortung. Als Nächsten habe ich Herrn Hoffmeister vom BSW als Fragesteller.

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Dirk Hoffmeister BSW

Frage des Abgeordneten Hoffmeister (BSW)

Herr Ministerpräsident, ein im Koalitionsvertrag ausgewiesenes Ziel im Bildungsbereich heißt: Leistung fördern und wertschätzen. Sie hatten in Ihren eingehenden Worten schon auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Meine Frage: Wie wird dieser inhaltliche Grundsatz durch die Novellierung der Thüringer Schulordnung umgesetzt und wann soll diese in Kraft treten?

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Hoffmeister (BSW)

Für uns ist sehr zentral, dass wir wieder ein Land der hohen Bildungsqualität und des Versprechens sind, dass jedes Kind die bestmöglichen Chancen bekommt. Deswegen steht in unserem Regierungsvertrag auch, dass wir den Grundsatz „Fördern und Fordern“ in den Mittelpunkt stellen. Das bedeutet eben auch die Einführung von Kopfnoten und auch von Versetzungsentscheidungen natürlich im Kontext der Schulordnung, damit wir tatsächlich auch wieder diese begabungsgerechte Förderung und Forderung haben. Jetzt ist Thüringen auch Land der Reformpädagogik. Wenn Sie sich überlegen: Mit Fröbel haben wir den ersten Kindergarten der Welt erschaffen. Wir haben mit Peter Petersen die Jenaplan-Schule in den 50er-Jahren auf den Weg gebracht. Das sind ja alles reformpädagogische Konzepte bis hin zu den Ganztagsschulangeboten Anfang der 90er, was immer wieder deutlich macht – und da muss man nicht bis Fichte zurückgehen –, dass wir in Thüringen wirklich ein Land der Bildungsreformer sind. Deswegen, glaube ich, tun wir gut daran, diesen Spannungsbogen gut hinzukriegen, nämlich auf der einen Seite zu sagen, wir wollen fördern und fordern, aber auf der anderen Seite auch die Frage, wie wir mit unseren reformpädagogischen Konzepten, die da sind, tatsächlich auch eine gute Vielfalt haben, denn jedes Kind ist unterschiedlich. Dafür begabungsgerechte Angebote zu schaffen, spielt für uns eine große Rolle, aber auch der Anspruch, die Bildungsqualität hochzuhalten und den Unterrichtsausfall zu senken. Ich habe es vorhin schon geschildert: Jede zehnte Schulstunde fällt aus. Das ist ein Wert, der wirklich schwierig ist, der katastrophal ist, weil er sich an den Bildungschancen unserer Kinder vergeht. Mittlerweile haben wir ein Bildungssystem, wo jeder zehnte Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlässt. Damit sind wir deutschlandweit Spitzenreiter. Wenn Sie sich die Lese- und Rechtschreibkompetenz anschauen, dann werden Sie feststellen, in der IQB-Bildungserhebung der HU Berlin sind wir bei den Neuntklässlern im Optimum Standard und beim Lesen Letzter. Und das kann doch bitte schön nicht unser Anspruch sein! Wir müssen doch wieder ein Schulsystem sein, das den Kindern bestmögliche Chancen fürs Leben bereitet. (Beifall CDU) Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Das bedeutet für uns, dass wir tatsächlich dort rangehen, aber immer mit Umsicht, mit Bedacht, mit einer gemeinsamen Konsultation. Ich bin sehr dankbar, dass der Bildungsminister sehr frühzeitig auf die Akteure zugegangen ist, um dort nötige, sage ich mal, Fragen und – das gehört auch dazu – Lob oder Kritik einzusammeln und das jetzt ganz strukturiert im Bildungsausschuss miteinander zu beratschlagen, um dann eine abgerundete Schulordnung vorzulegen. Er hätte das nicht machen müssen, hat es aber gemacht, denn das ist, glaube ich, eine Frage von Beteiligungskultur, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Wenn ich das heute richtig vernommen habe, gab es ja am heutigen Tag auch Gespräche mit den Gemeinschaftsschulen. Deswegen glaube ich, das ist der Weg, den wir gehen müssen: klare Maßstäbe formulieren, gemeinsam hinter einem Ziel versammeln. Ich erlebe so viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer, Pädagogen, Fachkräfte, die wirklich mittun wollen, damit unsere Kinder erfolgreich sind. Sie sind teilweise am Leistungslimit, weil wir einfach personaldeckenmäßig so knapp bemessen sind. Deswegen spielt für uns auch eine große Rolle, mehr Lehrer einzustellen. Wir haben Anfang Januar oder Mitte Januar 600 junge Lehrer angeschrieben, tatsächlich Lehramtsanwärter, haben gesagt: Hier, bleibt in Thüringen, geht nicht nach Hessen, geht nicht nach Sachsen, geht nicht nach Sachsen-Anhalt, sondern bleibt bei uns. Dann gab es fünf regionale Workshops, die mit über 500 Lehrern knackevoll waren. Das sind junge Leute, die hierbleiben wollen. Wenn es uns gelingt, in diesem Schuljahr die Trendwende hinzubekommen und deutlich zu machen, wir stellen mehr Lehrer ein als tatsächlich ausscheiden, dann tun wir was für die Bildungsqualität, aber wir tun auch was gegen Unterrichtsausfall. Auf dem Weg sind wir.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Hoffmeister (BSW)

Weitere Nachfragen sehe ich hier nicht. Deshalb möchte ich jetzt mal an die AfD-Fraktion meine Frage richten – Sie hatten keine weiteren Fragesteller gemeldet –: Möchte jemand fragen? Bitte schön.

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Ringo Mühlmann AfD

Frage des Abgeordneten Mühlmann (AfD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich hatte es vorhin schon Ihrem Vorgänger gemeldet, aber offensichtlich ist das nicht weitergegeben worden. Danke für die Möglichkeit. Doch, ich möchte das gern übernehmen, und zwar, Herr Ministerpräsident, wurde am Montag die Polizeiliche Kriminalstatistik vorgestellt. Erneut ergibt sich das siebte Jahr in Folge eine Steigerung der prozentualen Zahl bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen. Ich wüsste deswegen gern von Ihnen, wie Sie erstens diesen Umstand bewerten und dann natürlich, welche konkreten Maßnahmen diese Landesregierung in den nächsten Monaten unternimmt, um endlich mal diese Serie von sieben Jahren zum Abbruch zu bringen und dagegen vorzugehen. Deswegen bin ich auch ganz froh, dass ich Ihnen diese Frage stellen kann, denn der Innenminister wurde genau vor sieben Jahren erstmalig als Innenminister vereidigt oder ins Amt gerufen. Vielleicht haben Sie mehr Lösungen, als er in den letzten sieben Jahren gezeigt hat. (Beifall AfD)

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Mühlmann (AfD)

Ich glaube, wir hatten bisher eigentlich eine sehr sachliche Fragestunde. Dabei würde ich es auch gern belassen. Ich finde, dass der Innenminister auch bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik deutlich gemacht hat, wo Dinge gut laufen, aber wo Dinge auch verbessert werden müssen. Insofern sehen wir uns da gemeinsam in der Arbeit, das auch hinzubekommen. Wenn Sie mal die Einzelphänomene betrachten, haben wir im Bereich des Wohnungseinbruchs und der Diebstahldelikte eine andere Entwicklung als jetzt zum Beispiel bei den politischen Gewalttaten. Wenn Sie sich jetzt anschauen, ist es auch im Bereich der Rauschgiftdelikte durch die Legalisierung von Cannabis nicht besser geworden. Das zusammengenommen sind Themen, die man sich jeweils im Phänomen einzeln angucken muss. Jetzt auf Ihre Frage gerichtet: Ich glaube, das wird mit drei Elementen besser werden. Punkt eins ist Respekt, Unterstützung für unsere Polizisten, und da auch den Rücken gerade machen und denen zu sagen: Ihr habt unser volles Vertrauen auch mit der nötigen Ordnung und mit dem nötigen Recht, auch durchzugreifen. Das bedeutet tatsächlich das, was wir schon immer propagiert haben und wir jetzt auch als Regierung umsetzen, angefangen von der vollumfänglichen Nutzung von Bodycams über die Frage, wie wir Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen angehen. Deswegen werden die Frage des Polizeiaufgabengesetzes und alle weiterführenden Fragen, die damit einhergehen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, eine große Rolle für uns spielen. Das Zweite ist, dass wir stärker bei der Migration auf Klarheit und Durchsetzung pochen, sowohl im Justizbereich als auch in der Frage, wie man mit straffällig Gewordenen umgeht. Ich habe Ihnen gerade geschildert, was wir da alles vorhaben. Ich kann es gern noch mal sagen, würde ich aber abkürzen. Aber klar ist, dass solche Themen für uns eine große Rolle spielen. Also auch da: Die Strafe folgt auf dem Fuß – im wahrsten Sinne des Wortes. Das bedeutet für uns auch, dass wir uns überlegen, wie wir im Justizbereich schneller zu Urteilen kommen. Damit ist die rechtliche Seite angesprochen. Das Dritte ist die Frage von Prävention: Wie geht man qualifiziert damit um? Wie führt man auch die präventive Vorsorge, Gesprächsangebote? Wenn Sie sich anschauen, bei den Integrationsmitteln im zuständigen Justizministerium sind solche Themen wie psychosoziale Beratung dabei. Es ist quasi ein Blumenstrauß von Instrumenten, um am Ende das Ziel zu haben, weniger Straffällige zu haben, egal ob die jetzt deutscher Natur sind oder eben mit Migrationshintergrund.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Mühlmann (AfD)

Noch eine Nachfrage?

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Ringo Mühlmann AfD

Frage des Abgeordneten Mühlmann (AfD)

Da würde ich gern die Möglichkeit der Nachfrage nutzen. Sie nannten eben mindestens eine Gesetzesinitiative. Vielleicht bezog sich das auch auf eine zweite. Das Erste war das Polizeiaufgabengesetz, das Zweite war eine mögliche Beschleunigung von Justizurteilen. Können Sie für die beiden Sachen einen zeitlichen Horizont bringen? Denn es ist ja so, dass das Problem drängt. Wenn ich auf die letzten Wahlen schaue, dann waren das auch Entscheidungen, insbesondere aufgrund dieser Punkte. Deswegen würde mich ein zeitlicher Horizont in den beiden Punkten sehr interessieren.

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Mario Voigt

Frage des Abgeordneten Mühlmann (AfD)

Das hat auch wieder mehrere Facetten. Das eine ist eine rechtliche Frage, da sind wir im Gespräch. Ich könnte mir vorstellen, dass man Ende dieses Jahres da einen Schritt weiter ist. Da gibt es, glaube ich, jetzt momentan noch ein paar andere Prioritäten, die wir miteinander diskutieren, wie man es lösen kann. Sie können persönlich auch selbst mit dazu beitragen. Denn wenn wir mehr Richter und mehr Staatsanwälte haben, dann können wir die Verfahren auch beschleunigen. Ich lade Sie recht herzlich ein, beim Richter- und beim Staatsanwaltwahlausschuss dafür Sorge zu tragen, dass wir die dann auch berufen können, denn dann funktionieren diese Verfahren eben auch schneller, lieber Herr Mühlmann. Herzlichen Dank. (Beifall BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Mühlmann (AfD)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen aus dem Rund. Damit, Herr Ministerpräsident, ganz herzlichen Dank für die auch kurzen und prägnanten Antworten. Es war die Premiere für uns alle. Die 90 Minuten sind um und deswegen würden wir in der Tagesordnung jetzt fortfahren. Dieser TOP ist hiermit geschlossen. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD) Normalerweise hätten wir in der Tagesordnung den TOP 18, den haben wir aber vertagt auf den Freitag, wenn ich das richtig erinnere. Somit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 11 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/747 Ist die Begründung gewünscht? (Zuruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ja!) Ja, bitte schön.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer/-innen auf der Tribüne und diejenigen, die am Livestream gegebenenfalls zugeschaltet sind, alle, die sich über Deutschland hinaus etwas für Vorgänge in dieser Welt interessieren, werden mitbekommen haben, dass in Syrien seit mehreren Wochen Menschen durch das – ich nenne es – neue islamistische Regime verfolgt, gejagt, gefoltert und ermordet werden – Hunderte, mittlerweile gibt es Berichte von über 1.000 insbesondere Alawiten und Alawitinnen, aber auch anderen verfolgten Minderheiten. Wir sind der Überzeugung, dass es notwendig ist, darauf zu reagieren und das auch deswegen, weil hier in Thüringen Menschen aus Syrien leben, arbeiten, Teil dieser Gesellschaft sind, deren Angehörige in Syrien gerade genau dieser Verfolgung ausgesetzt sind. Ich habe mehrere Mails von Alawiten und Alawitinnen aus Thüringen bekommen, die hier in Thüringen unter anderem Ärzte in Krankenhäusern sind, als Ingenieure oder in Apotheken oder in der Pflege arbeiten und die Angst um ihre Eltern haben, um ihre Geschwister, Angst um Angehörige. Wir wollen mit dem heutigen Antrag die Landesregierung auffordern, ein Landesaufnahmeprogramm Syrien zu erlassen, mit dem genau diese Menschen, die gerade einer akuten Verfolgung, Bedrohung ausgesetzt sind und die hier in Thüringen Angehörige haben, eine legale Fluchtmöglichkeit hier zu uns haben. (Beifall Die Linke) Wenn Sie – wie auch gerade eben der Ministerpräsident – davon sprechen, dass Sie Fachkräfte in Thüringen benötigen, halten wollen, dass Sie Integration wollen, und wenn Ihre Migrationspolitik nicht nur aus Repression besteht und nicht nur aus „immer weiter nach unten“, sondern wirklich auch eine humanitäre Komponente hat, dann haben Sie heute hier die Chance, das zu beweisen, (Beifall Die Linke) indem Sie dem „Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen“ zustimmen und damit den hier lebenden Menschen die Möglichkeit geben, ihre Familienangehörigen zu retten. Ihre Familienangehörigen zu retten – da geht es um Mütter, Geschwister, Väter. Ich bin wirklich gespannt, mit welchen Argumenten die Kollegen und Kolleginnen der demokratischen Fraktionen sich jetzt hier zu diesem Antrag positionieren werden. Ich bin mir sicher, ich weiß jetzt schon, wie die Rede sein wird, die aus der rassistisch geprägten AfD kommt. Aber ich bin gespannt auf Ihre Position und auf Ihre Argumente, und das wirklich deswegen, weil ein Großteil der Menschen hier auch in Thüringen genau dem entspricht, von dem Sie immer auch sagen, diese Menschen wollen wir, diese Menschen brauchen wir. Ja, das wollen wir auch. Wir wollen aber auch, dass sie sich nicht dauerhaft Sorgen um ihre Familien machen müssen. Wir wollen auch, dass Söhne ihre Mütter retten können oder ihre Geschwister retten können. Und wir wollen, dass Menschen, die von Islamisten verfolgt, bedroht und ermordet werden, hier in Thüringen Sicherheit bekommen, das vor allem deswegen, weil hier auch ihre Familienangehörigen leben. Wir hoffen auf Unterstützung aus den demokratischen Fraktionen und sind gespannt auf die Debatte. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Herzlichen Dank für die Begründung. Damit eröffne ich die Aussprache. Ich würde zunächst Herrn Dr. Weißkopf von der CDU nach vorn bitten.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer auf den Tribünen und am Livestream, Syrien – nur wenige andere Länder im Nahen Osten, im Mittleren Osten beschäftigen uns in den letzten Jahrzehnten so wie Syrien. Inzwischen sind fast zehn Jahre vergangen, seitdem 2015 die großen Flüchtlingsströme aus Syrien, Afghanistan und dem Irak nach Deutschland kamen. Syrien, ein Land, das endlich von den Gräueltaten des IS und des Terrorregimes der Familie Assad befreit ist. Statt dem syrischen Volk eine Chance zu geben und ihm zuzutrauen, einen neuen, erfolgreichen Weg zu gehen, fällt der Linken nichts anderes ein, als wieder mal ein sogenanntes Thüringer Landesaufnahmeprogramm für Syrer zu fordern. Sie begründen Ihren Antrag damit, dass die Familien der in Thüringen lebenden Syrer in Syrien selbst gefährdet seien. Wenn ich aktuell den Blick nach Syrien richte, gibt es – abgesehen, da haben Sie recht, von den schlimmen Taten vornehmlich gegen Alawiten – doch auch erfreuliche Lichtblicke zu beobachten. Mit Hind Kabawat ist am vergangenen Sonntag eine Frau und Christin Ministerin für Soziales und Arbeit, mit Jarub Badr ein Alawit Verkehrsminister und mit Amgad Badr ein Druse Landwirtschaftsminister geworden. Offenbar sind die neuen politischen Kräfte durchaus bemüht, allen syrischen Völkern eine Stimme in der Regierung zu geben. Wie soll davon ausgehend ein neues Thüringer Sonderaufnahmeprogramm mit dem Schwerpunkt „Familiennachzug“ aber dem Land Syrien, vor allem dem syrischen Volk in Syrien, helfen? Lassen Sie es mich gleich zu Beginn meiner Rede in aller Deutlichkeit sagen: Ihr Antrag ist wenig zielführend. Weder hilft er den Flüchtlingen in Thüringen noch den syrischen Familien in Syrien. Ihr Antrag leidet an einem grundlegenden Gedankenfehler. Klar ist doch, bislang sind die Syrer vor dem IS und vor dem Assad-Regime geflohen. Jetzt aber nach Assads Sturz fliehen nicht mehr diejenigen, die bislang unter ihm oder dem IS gelitten haben. Wenn jetzt jemand in Syrien unter Druck steht, dann sind es doch diejenigen, die bisher hinter dem Assad-Regime standen oder von ihm profitiert haben. Glauben Sie mir eines, auch ich möchte mir als Familienvater von zwei Töchtern nicht vorstellen, meine Kinder und meine Frau nicht regelmäßig sehen zu können und sie in ständiger Unsicherheit zu wissen. Aus diesem Grund verstehe ich Ihren Ansatz eines Familiennachzugs in menschlicher Hinsicht natürlich. Und so schön die Vorstellung einer Familienzusammenführung für mich als Christ auch ist, sind unsere Möglichkeiten aber begrenzt. Soweit wir das bis heute in Thüringen sehen und auch beurteilen können, ist es doch so: Wie schon gesagt, werden nicht diejenigen und deren Familien verfolgt, die bisher unter dem Assad-Regime und dem IS gelitten haben. Wenn jemand verfolgt wird, dann sind das mutmaßlich doch diejenigen, die das Assad-Regime entweder unterstützt haben oder von ihm profitiert haben. Wir helfen Syrien in jedem Fall nicht, wenn durch die Familienzusammenführung in Deutschland noch mehr Menschen das Land verlassen, welche nicht mehr unter der Drangsal des Assad-Regimes und des IS leiden. Genau diese Menschen braucht es doch jetzt in Syrien. Von daher bleibt mir an dieser Stelle nur ein Urteil: schlecht gedacht und schon deshalb schlecht gemacht. Im Hinblick auf den Gesichtspunkt des Familiennachzugs aus Syrien ist nach meiner Auffassung vielmehr Nachfolgendes zu bedenken und zu prüfen: Ist es nicht besser, zu überlegen, die durch die schlimmen Ereignisse unter Assad und dem IS-Regime zerrissenen Familien auf lange Sicht in Syrien und eben nicht in Deutschland zusammenzuführen? Wir sollten in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Dezember vergangenen Jahres nicht ohne Grund alle Entscheidungen bezüglich der syrischen Geflüchteten ausgesetzt hat. Das ist auch deshalb wichtig, weil es auch die Zuständigkeiten ganz deutlich aufzeigt. Grundsätzlich ist hier der Bund zuständig, nicht Thüringen. Der Vorschlag der Linken greift nach dem Sturz Assads letztlich in die inneren Angelegenheiten des neu aufzustellenden Staats Syrien ein. Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir würden im Ergebnis hier nichts anderes als ein Stück weit Thüringer Außenpolitik machen. Thüringen spielt aber keine Rolle in der Außenpolitik, hat es nie, wird es nie und soll es auch nie. Sollte sich die Lage in Syrien wieder verschlechtern und sich tatsächlich belastbar herausstellen, dass neue Machthaber in Syrien das Land abermals in den Abgrund führen und vielfältiges menschliches Leid verbreiten, dann bin auch ich gern bereit, neu zu denken. Aber auch in einem solchen Fall wäre es allein am Bund und eben nicht am Freistaat Thüringen, die dann geeigneten Maßnahmen zu treffen. In der jetzigen Situation des sich abzeichnenden Umbruchs in Syrien ist doch die Überlegung richtig, dem syrischen Volk in Syrien und nicht in Deutschland zu helfen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und kann nur empfehlen, den Antrag der Fraktion Die Linke abzulehnen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Danke schön. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Haseloff von der AfD nach vorn.

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Daniel Haseloff AfD

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Frau Präsidentin, werte Kollegen, der heute zur Debatte stehende Antrag der Linksfraktion fordert ein Landesaufnahmeprogramm für Syrien, das vorgeblich dem Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten dienen soll. Der Titel spricht von Solidarität, tatsächlich handelt es sich aber um eine ideologisch motivierte Einladungspolitik, die unsere Integrationsfähigkeit überschreitet, das Recht auf Asyl aushöhlt und auf Dauer unsere Sozialsysteme weiter überfordert. Während der Thüringer Bürger unter steigenden Lebenshaltungskosten, explodierenden Mieten und einer zunehmenden Unsicherheit in unseren Städten leidet, fordert die Linke ausgerechnet jetzt ein Sonderaufnahmeprogramm, das auch den Weg für eine neue Form des Familiennachzugs öffnet. Diese Politik entbehrt nicht nur jeder realpolitischen Grundlage, sie steht auch direkt im Widerspruch zur Sicherheitslage und zum aktuellen Wählerwillen in Deutschland selbst. Gerade Thüringen, ein Land mit begrenzten Kapazitäten und überlasteten Kommunen, soll nach ihrem Willen noch mehr Verantwortung für Syrien übernehmen. Beim alten Machthaber war das Ihre Argumentation, nun sind neue Machthaber an dessen Stelle getreten und Sie machen einfach so weiter. Meine Fraktion erkennt durchaus an, dass es in Syrien schwierige Bedingungen gibt, doch daraus ergibt sich absolut keine Pflicht zur unbegrenzten Aufnahme von Migranten, schon gar nicht hier auf Landesebene. (Beifall AfD) Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch gerne an das Jahr 2015, als mit dem Verweis auf humanitäre Krisen in Syrien eine Politik des grenzenlosen Migrationsoptimismus eingeläutet wurde, mit den uns allen bekannten Folgen. Ein Landesaufnahmeprogramm Syrien, wie es die Linke nun vorschlägt, würde genau diese Entwicklung weiter zementieren. (Beifall AfD) Auch mit Blick auf das Grundgesetz bleibt jetzt festzuhalten: Der Schutzauftrag des Asylrechts ist stets individuell. Es ergibt sich kein Rechtsanspruch auf Familiennachzug oder Gruppenaufnahmeprogramme. Genau diese Umgehung des Einzelfallprinzips ist es aber, auf das dieser Antrag abzielt. Meine Fraktion lehnt daher eine Ausweitung der Aufnahmepolitik entschieden ab und wir fordern: keine weiteren Sonderprogramme, keine Unterwanderung des Asylrechts durch Landesmaßnahmen, kein weiterer Druck auf unsere Städte, auf unsere innere Sicherheit und auf unsere Sozialkassen. (Beifall AfD) Liebe Kollegen, unsere Aufgabe ist es doch, die Menschen in Thüringen zu schützen, und nicht, die ideologischen Träume der linken Ersetzungsmigration zu verwirklichen. Genau das werden wir tun: Ein Landeschutzprogramm für die Thüringer, in Form gegossen in ein AfD-Regierungsprogramm. Meine Damen und Herren, Thüringen ist kein Ausweichquartier für weltpolitische Konflikte, sondern unsere Heimat, deren Belastbarkeit längst überschritten ist. (Beifall AfD) Als AfD-Fraktion sagen wir also Nein zu diesem Antrag und Ja zu einem Kurswechsel in der Migrationspolitik. Denn gerade nach den letzten Wahlen haben wir gesehen, dass das Gebot der Stunde jetzt Remigration und Ende der unkontrollierten Massenmigration lauten muss. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Hutschenreuther vom BSW.

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Ralph Hutschenreuther BSW

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste hier und am Livestream, als ich den Antrag das erste Mal gelesen habe, war ich etwas verwundert, denn anscheinend können Sie ja doch mit der AfD in dieselbe Richtung denken und arbeiten, denn der Antrag gleicht den Ausführungen der Kollegen Moosdorf und Kotré vom 11.03. fast identisch. Könnte natürlich dasselbe ChatGPT sein, könnte aber auch dieselbe Sorge um die Alawiten und Christen in Syrien sein. (Beifall BSW) Da stellt sich mir aber die Frage: Wenn es da geht, warum kann man nicht auch bei der Konstituierung des Bundestags zusammenarbeiten, wo es um den Deutschen Bundestag geht? In der Sache selbst hat der Kollege Weißkopf völlig zu Recht gesagt, der Antrag ist, ich weiß nicht, ob schlecht gedacht, aber zumindest schlecht gemacht. Der Antrag – auch wenn mir hier die parlamentarische Erfahrung fehlt – ist so schlichtweg nicht annehmbar, denn es ist Symbolpolitik. Sie wollen keine Unterstützung, Sie wollen eine Blaupause. Sie wollen eine Blaupause, weil Sie in Ihrem Antrag weder darstellen können, um wie viele Betroffene es sich handelt, weder darstellen können, um welchen Nachzug es sich handelt, und weil Sie ein Nachzugprogramm anknüpfen wollen, wo auch dieser Nachzug bis in den zweiten Verwandtschaftsgrad, Minderjährige und Ehegatten der Verwandten keine Begrenzung hat. Deswegen kann ich mich relativ kurzfassen: Einem solchen Antrag, einem solchen unsubstanziierten Antrag können wir schlichtweg nicht zustimmen, (Beifall BSW) denn er würde die Politik eines offenen und unbegrenzten Nachzugs flankieren. Danke, das ist alles. (Beifall BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Danke schön. Ich habe jetzt von den Linken keine weiteren Rednerinnen gemeldet bekommen. Deswegen schaue ich noch mal. Frau König-Preuss? Frau Marx, war das auch eine Wortmeldung? Dann kommen Sie danach.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Ich glaube, dass die CDU dringend Nachhilfe in der Außenpolitik benötigt. (Heiterkeit AfD) Das meine ich im Ernst in Bezug auf Syrien, insbesondere dann, wenn Sie unterstellen, dass diejenigen, die dort in den letzten Wochen und Monaten verfolgt und ermordet wurden, Anhänger des Assad-Regimes gewesen wären. Das ist schon der pure Wahnsinn in dem Moment, in dem Sie sagen, Alawiten standen hinter Assads Regime oder haben davon profitiert. (Beifall Die Linke) Das ist so absolut nicht zutreffend. Das ist übrigens genau die Fehlannahme der Islamisten, auf deren Grundlage sie jetzt losziehen und in Syrien Alawiten ermorden. Nur weil Baschar al-Assad Alawit war, sind nach Ihrer Logik, die Sie hier vorn vorgetragen haben, alle Alawiten auch Unterstützer des Assad-Regimes gewesen. Informieren Sie sich dazu! (Unruhe CDU) Dann werden Sie erkennen, dass es auch Alawiten gegeben hat, die sich sehr deutlich in Opposition zum Assad-Regime verhalten haben, und dass es hier in Thüringen übrigens schon seit Jahrzehnten Alawiten gibt, die hier leben, die nicht Flüchtlinge sind, behaupten und unterstellen, genauso wie der Kollege vom BSW, sondern die deutsche Staatsbürger sind, Alawiten, die vor 20 Jahren, vielleicht auch vor 25 Jahren aus Syrien hierhergekommen sind, die hier leben, die deutsche Staatsbürgerschaft haben, hier arbeiten, die ihre Familien hierher holen wollen. Sie unterstellen, das seien Profiteure des Assad-Regimes gewesen – der pure Wahnsinn. Das offenbart wirklich Ihre Blauäugigkeit und es offenbart auch in einem gewissen Sinne, wie Sie auf Narrative des neuen islamistischen Regimes hereinfallen, denn das erzählen die nämlich seit Monaten in Syrien. Das Zweite: Sie sagen, man solle doch jetzt, wo Syrien vom IS und von Assad befreit wurde, den Menschen dort die Möglichkeit geben, dass sie den freien Weg gehen können. Lesen Sie bitte Nachrichten. Alawiten können dort gerade keinen freien Weg gehen, Jesiden und Jesidinnen können dort gerade keinen freien Weg gehen, Kurden und Kurdinnen werden weiterhin benachteiligt. Und wenn Sie erklären, dass es ja jetzt ein tolles neues Kabinett geben würde, ja, es deutet sich was an, aber vielleicht informieren Sie sich auch mal ein bisschen mehr über diejenigen, die dort jetzt zum einen eingesetzt wurden, und zum Zweiten auch, wie sich Strukturen in Syrien zum Kabinett verhalten. Da reicht es nicht aus, sich hier hinzustellen und mit Behauptungen zu agieren, die am Ende zum Teil auch Falschinformationen beinhalten. Der Kollege vom BSW hat mit einer Beleidigung begonnen, von wegen, es sei ja wie AfD und schlecht kopiert und Ähnliches mehr, also entschuldigen Sie mal, aber das können Sie nun wirklich nicht unterstellen. Und das, was zutreffend ist – ja, Sie haben keine Ahnung. (Beifall Die Linke) Sie haben keine Ahnung vom Landesaufnahmeprogramm, Sie haben keine Ahnung, wie ein Landesaufnahmeprogramm entsteht, geschrieben wird, denn nicht wir sind diejenigen, die ein Landesaufnahmeprogramm konkret schreiben, erstellen. Das können wir gern machen, nur das ist genau Aufgabe der Landesregierung, was unser Antrag beinhaltet: ein Landesaufnahmeprogramm Syrien zu erlassen. Wie das konkret ausgestaltet ist, das ist klassisch Aufgabe der Landesregierung. Da schreibt man dann rein, um welche Menschen es geht. Wir haben Orientierung gegeben: Alawiten, Jesiden, Kurden und Kurdinnen, Frauen, die verfolgt und bedroht werden. Das haben wir gemacht. Zahlen – da schreibt man klassisch eine Maximalgrenze in ein Landesaufnahmeprogramm rein, und wer hierherkommen darf, das sind Angehörige. Wenn Sie keine Ahnung haben, dann stellen Sie sich nicht hier vorn hin, unterstellen uns, mit der AfD gemeinsame Sache zu machen, und erzählen dann noch Dinge, die falsch sind, (Beifall Die Linke) (Unruhe BSW) die inhaltlich falsch sind, die darüber hinaus auch wieder den Alawiten und den Jesiden und anderen, die in Syrien verfolgt werden, am Ende die Möglichkeit nehmen. Das ist so unfassbar. Wenn jemand mit der AfD zusammenarbeitet und gemeinsame Sache mit der AfD macht, dann waren das doch in den vergangenen Wochen und Monaten insbesondere Kollegen und Kolleginnen aus dem BSW, nicht von der Linken. Wir sind da sehr klar. (Unruhe BSW) (Beifall Die Linke) Ich habe vorhin schon gesagt, ich habe wirklich mehrere Mails von Menschen, die hier in Thüringen leben und deutsche Staatsbürger sind und Alawiten sind, bekommen. Sie tun das ab. Die CDU tut es ab, als ob das nicht zutreffen würde. Sie tun das ab und sagen: wieder mehr Flüchtlinge. Nein, es geht nicht darum, Flüchtlinge hierherzuholen. Es geht darum, Mütter zu holen, es geht darum, Schwestern, Brüder hierherzuholen, in Sicherheit zu holen. Und übrigens – weil das wieder so Fake News sind, die hier in die Welt gesetzt werden – belasten sie an keiner Stelle das Sozialsystem. (Unruhe AfD) Für die Angehörigen, die geholt werden, müssen Bürgschaften abgegeben werden. Sie müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, sie zu versorgen. Sie müssen ein Mindesteinkommen haben, sie müssen eine bestimmte Wohnungsgröße haben. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ja!) Meine Güte, informieren Sie sich, informieren Sie sich zu dem Landesaufnahmeprogramm. (Beifall Die Linke) Ich lese Ihnen jetzt einen Teil aus einer dieser Mails vor – und ich habe wirklich knapp ein Dutzend solcher Mails bekommen –: Ich bin deutscher Staatsbürger syrischer Herkunft sowie Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie. Seit 2016 bin ich in Deutschland tätig, zuletzt als Oberarzt. Wenn es Sie interessieren sollte und Sie das nicht im Negativen nutzen, sage ich Ihnen gerne im Gespräch, an welcher Klinik. Meine Mutter, geboren 1948 und somit 76 Jahre alt, ist seit dem Tod meines Vaters auf meine finanzielle und gesundheitliche Unterstützung angewiesen. Zusätzlich trage ich Verantwortung für meine Schwester und meine Nichte. Als Familie gehören wir der alawitischen Minderheit in Latakia an, die zunehmend durch dschihadistische Gruppierungen bedroht sind. Die sich kontinuierlich verschlechternde Sicherheitslage zwingt mich, dringend nach einer Lösung zu suchen. Er lebt mit seiner Frau und Kind hier in Thüringen, beide arbeiten,

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Frau König-Preuss, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

und sie wollen die Mutter retten. Und Sie sagen: Nein, machen wir nicht. Ihre Migrationspolitik ist an keiner Stelle humanitär. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Frau König-Preuss, Ihre Redezeit!

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Katharina König-Preuss Die Linke

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Ja, letzter Satz. Ihre Migrationspolitik befindet sich im Überbietungswettbewerb mit der AfD – nichts anderes. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

So, ich schaue jetzt noch mal ganz kurz. Herr Kobelt, war das eine Nachfrage oder eine Wortmeldung? (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Eine Wortmel- dung!) Okay. Dann kommen Sie erst nach Frau Marx. Sie hat sich vor Ihnen gemeldet. Also ich habe jetzt Frau Marx gesehen, Herrn Kobelt gesehen. Und Herr Dr. Weißkopf, Wortmeldung? Okay.

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Dorothea Marx SPD

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, was es vielleicht schwierig macht für Leute, die nicht im Stoff sind, ist die allgemeine Formulierung „Landesaufnahmeprogramm“ am Anfang des Antrags. In der Tat, wer sich damit nicht näher beschäftigt hat, der neigt offenbar zu Missverständnissen, wie auch ich sie in der Debatte tatsächlich vernehmen musste. Als sich Syrien vom Assad-Regime befreit hat, da war natürlich erst mal der Jubel zu Recht auch groß, aber es wurde sehr schnell davor gewarnt, jetzt gleich Entwarnung zu geben und zu denken, dass jetzt automatisch rechtstreue Zustände eintreffen würden. Deswegen hat die EU nur gesagt, wir lösen oder lockern unsere Sanktionen nur schrittweise, um erst einmal abzuwarten, was da passiert. Auch ein unverdächtiger, neutraler Berichterstatter wie etwa die Bundeszentrale für politische Bildung hat dann auch noch einmal einen Bericht geschrieben: „Es bleibt abzuwarten, ob es den neuen Machthabern in Zukunft gelingt, radikale islamistische Splittergruppen von weiteren Übergriffen und Gewalttaten gegen alawitische und christliche Syrer abzuhalten. Gefahr droht auch von Anhängern und Gruppen des alten Regimes, die – unterstützt und angestachelt vom Iran – versuchen, die Stimmung gegen die neuen Machthaber aufzuheizen und Chaos zu stiften.“ In der Tat, wenn Sie sich vielleicht erinnern – das ist ja erst wenige Tage her –, Innenministerin Faeser wollte nach Syrien fliegen und dieser Flug musste noch auf der Startbahn kurzfristig wieder abgesagt werden, weil es dann ernst zu nehmende Hinweise auf einen terroristischen Anschlag in Syrien gegeben hat. Also, wenn schon eine Ministerin da unter großmöglichem militärischen Schutz nicht hinfliegen kann, dann kann man sich vorstellen, dass es Zivilisten dort auch nicht gut geht. Wir als SPD haben jetzt keine Veranlassung, die Schilderung von Einzelschicksalen, die auch in anderen Medien berichtet werden, hier in Zweifel zu ziehen, die tatsächlich die Lage schwer machen. Eine Sache, die in der Begründung des Linken-Antrags stand, ist mir gleich übel aufgestoßen. Es war wirklich nur wenige Wochen her, dass das Assad-Regime gestürzt wurde, als es schon mal für weibliche Richterinnen ein Berufsverbot gegeben hat. Trotzdem haben wir in der Koalitionsvereinbarung hier in Thüringen, im Regierungsprogramm, auch als Sozialdemokraten per Abstimmung unserer Mitglieder unsere Unterschrift unter einen Satz auf Seite 47 im Regierungsprogramm gesetzt, in dem es heißt, dass es keine weiteren individuellen Landesaufnahmeprogramme von Thüringen geben soll. Das hindert uns jetzt auch daran, an dieser Stelle dem Antrag der Linken zuzustimmen, denn Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Wir stehen zu dieser Koalition und darin ist diese Regelung: vorerst keine Landesaufnahmeprogramme mehr in Thüringen. Aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir sind die Letzten, die bezweifeln, dass es leider weiter zu Menschenrechtsverletzungen in Syrien und in anderen Teilen der Welt kommt. Allgemein muss sich jeder von uns immer wieder Gedanken machen, wie man solchen Menschen helfen kann und Helfen heißt eben auch Schützen, und dann kommt es auch nicht darauf an, wie viele es sind, da reicht ein einzelner Mensch aus, dem man helfen kann. Albert Schweitzer: Wenn du einen Menschen rettest, rettest du die ganze Welt. – Wenn man es nicht macht, müsste man im Umkehrschluss sagen, fügt man der Welt einen Schaden zu. Herzlichen Dank. (Beifall SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Danke schön. Das hörte sich zwar wie ein Schlusswort an, ist es aber nicht. Ich habe Herrn Kobelt als nächsten Redner auf der Liste.

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Roberto Kobelt BSW

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau KönigPreuss, es stellen sich natürlich mehrere Fragen nach Ihrer Rede. Erstens ist es überhaupt nicht verständlich, warum Sie zum Beispiel den sachlichen Beitrag von dem Kollegen der CDU hier diskreditieren und Beleidigungen aussprechen, also das ist wirklich einem Parlament unwürdig, so zu reagieren. (Beifall CDU, BSW) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das wusste ich!) Zweitens merkt man natürlich ganz schnell den Rollenwechsel zwischen Regierung und Opposition. Ich frage mich natürlich, wenn es diesen Bedarf an Familiennachzug gibt – der Konflikt in Syrien ist ja jetzt nicht neu –, warum Sie nicht in Regierungsverantwortung das so organisiert haben, wie es in Ihrem Sinne ist und wie Sie es gerade vorgetragen haben. (Zwischenruf Abg. König-Preuss und Abg. Müller, Die Linke: Haben wir doch!) Na, dann dürfte es ja jetzt keine Familien mehr geben, die davon nicht betroffen sind, die das nicht nutzen können. Entweder Sie haben Ihre Arbeit nicht gemacht oder Sie nutzen jetzt hier Ihre Oppositionsrolle für eine absolute Generalabrechnung mit einer neuen Landesregierung. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das muss Ihnen doch peinlich sein! Erbärmlich!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Ich bitte um Ruhe. Sie haben das Wort.

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Roberto Kobelt BSW

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Die dritte Frage ist natürlich: Was machen Sie denn in Landesregierungen, wo Sie noch in Regierungsverantwortung sind? Das ist, glaube ich, eine berechtigte Frage. Sie sind in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern in der Verantwortung. Gibt es dort Landesaufnahmeprogramme oder sagen vielleicht die Kollegen, Ihre linken Kollegen, Mitglieder der Landesregierung, eher, das ist ein Thema, das wenn, dann ganz Deutschland betrifft, und es eine einheitliche, diplomatische Lösung geben sollte? Ich frage mich, wenn das die Kollegen in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern nicht machen, warum Sie jetzt hier einer anderen Landesregierung vorschreiben, was sie machen soll, ohne mit eigenem, gutem Beispiel voranzugehen. (Beifall CDU, BSW) Viertens stellt sich da noch mal die Frage, um noch mal auf die Kollegen zurückzukommen, warum Sie Ihr politisches Interesse nehmen, um dem größten Aufrüstungspaket, das es in Deutschland jemals gegeben hat, im Bundestag zuzustimmen, und das nicht für humanitäre Zwecke, für Investitionen in Syrien zum Beispiel nutzen, um die Situation vor Ort zu verbessern. (Beifall BSW) Das wäre nämlich eine Haltung, die die Menschen millionenfach unterstützen würden, und ein klares Zeichen von linker Politik, die leider Ihre Kollegen, wenn sie denn dann mal in Ministerverantwortung sind, nicht ausgeführt haben. Das müssen Sie sich schon sagen lassen. Die Linke ist in dem Fall überhaupt keine Friedenspartei. Das ist ein ganz klares Statement und das stimmt auch wirklich. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Als weiterer Redner hatte sich noch mal Herr Dr. Weißkopf gemeldet.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Wo ich mich informiere, ist meine Sache. Ich kann Ihnen nur empfehlen, informieren Sie sich ein bisschen vielseitiger, als Sie sich bislang informiert haben. (Beifall CDU, BSW) Und vor allen Dingen, Frau König-Preuss, empfehle ich Ihnen dringend, mir zuzuhören und mir nicht das Wort im Halse umzudrehen. (Zwischenruf Abg. Maurer, CDU: Nicht im Mund?) Ich bin Anwalt und weiß meine Worte zu wägen. (Zwischenruf Bilay, Die Linke: Das ist kein Qualitätskriterium!) Ich habe mitnichten in irgendeiner Silbe gesagt, dass Alawiten nicht verfolgt würden. Ich habe sogar erwähnt, dass den Alawiten im Moment unrecht getan worden ist. Was ich gesagt habe – und da muss ich feststellen, dass Sie es immer noch nicht verstanden haben, Frau König-Preuss –, Sie wollen einen Familiennachzug von Flüchtlingen, die hier sind. (Zwischenruf, Abg. König-Preuss, Die Linke: Das habe ich auch nicht gemacht!) Das können doch nur Flüchtlinge sein, die bereits geflohen sind, und nicht die, die möglicherweise jetzt fliehen müssen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das sind deutsche Staatsbürger!) Können Sie einfach mal Ihren Mund halten, solange ich rede! (Beifall AfD, CDU, BSW) (Unruhe Die Linke) Ich habe Frau König-Preuss nicht unterbrochen und ich finde, es gehört sich, mir zuzuhören, wenn man mir schon vorher nicht zugehört hat. Was ich gesagt habe, ich wiederhole es noch einmal: Ein Familiennachzug von Flüchtlingen, die bereits geflohen sind, ist doch nicht logisch, hat einen gedanklichen Fehler. Nichts anderes habe ich gesagt. Frau König-Preuss, wenn Sie den Saal verlassen, ich kann Ihnen nur eins empfehlen: Wenn Sie Flüchtlingspolitik betreiben wollen im großen Stil, dann gehen Sie selbst in den Bundestag oder delegieren das Problem an Herrn Ramelow, der jetzt im Bundestag sitzt. Herzlichen Dank. (Beifall AfD, CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen der Fraktionen. Ich schaue noch mal zur Landesregierung: Wird hier das Wort gewünscht? Frau Meißner wünscht das Wort. Dann noch einmal offiziell herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Sie haben natürlich das Wort.

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Beate Meißner

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich versuche bei dem Thema mal ein bisschen verbal und emotional abzurüsten, in dem Zusammenhang auch mal die aktuelle Rechtslage darzustellen und auch die Erfahrungen, die unser Freistaat Thüringen im Zusammenhang mit Sonderaufnahmeprogrammen in den letzten Jahren hatte, darzulegen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Einen Moment, Frau Meißner, ich würde gern mal ein bisschen um Ruhe bitten. Ich finde, hier oben kommt so ein Rauschen an. Können Sie sich bitte alle ein bisschen auf die Rednerin fokussieren, konzentrieren! Danke schön.

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Beate Meißner

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Aber ohne das Ergebnis der Erörterung hier vorwegzunehmen, muss ich natürlich auch aus Sicht der Landesregierung sagen, dass aus unserer Sicht für zusätzliche freiwillige Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge weder der Bedarf oder weder die Anzeige besteht noch werden diese als zielführend eingeschätzt. Bei allem Verständnis für die humanitären Gründe gibt es wirklich viele Gründe, die in der Abwägung dagegensprechen. Das ist auch der Grund, warum diese Sonderaufnahmeprogramme, diese Landesaufnahmeprogramme, ob in den Bundesländern oder auch auf Bundesebene, in den vergangenen Jahren sehr, sehr umstritten waren. Dem zugrunde liegt letztendlich auch die Frage von sicherheitspolitischen Aspekten, die immer zu wenig Berücksichtigung fanden und in der Bewertung auch zu kurz kamen. Um es kurzzufassen: Es war nicht immer klar, wer über diese Programme zu uns in den Freistaat bzw. in die Bundesrepublik Deutschland kommt. Deswegen muss man auch berücksichtigen, was insbesondere die Ausländerbehörden aus ihren Erfahrungen mit diesen Programmen sagen. Oftmals war es so, dass dann einzig und allein anhand des Vortrags der in Thüringen lebenden Referenzpersonen geprüft und eine Entscheidung getroffen wurde. Diese Entscheidung war oftmals nicht so tiefgehend möglich, dass ausgeschlossen werden konnte, dass von diesen Personen gegebenenfalls Gefahren ausgehen. Für mich ist es deswegen absolut nachvollziehbar, dass es hier zu ungleichen Verfahrensgewichtungen und daraus resultierenden Unsicherheiten bei den Bediensteten der kommunalen Ausländerbehörden gekommen ist. Ich will das noch mal untersetzen. Einerseits sollen die Ausländerbehörden ganz genau hinschauen, welche Personen in unser Land kommen bzw. sich hier derzeit aufhalten. Ich kann in diesem Zusammenhang nur erwähnen, dass diese sicherheitspolitischen Erwägungen gerade vor dem Hintergrund der tragischen Ereignisse der letzten Monate immer mehr an Bedeutung gewinnen. In diesem Zusammenhang sollte auch jeder sich daran messen lassen, dass eine Veränderung in diesem Bereich nicht nur Lippenbekenntnis ist, sondern auch zu politischem Handeln beitragen muss. Das verdient also unsere besondere Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit der Fragestellung von Landesaufnahmeprogrammen. Andererseits muss man aber feststellen, dass die Thüringer Ausländerbehörden unter der Vorgängerregierung angehalten waren, im Zusammenhang mit dem Landesaufnahmeprogramm wohlwollende Prüfungen vorzunehmen und nach Möglichkeit auf die Vorlage von Nachweisen, etwa hinsichtlich des Vorliegens einer individuellen Not oder Bedrängnis, zu verzichten. Dieser Zwiespalt führte eben dazu, dass teilweise auch Menschen in unser Land gekommen sind, von denen ein Risiko oder eine Gefahr ausgeht. Wenn man sich dann noch vor Augen führt, wie viele Nachweise und Dokumente beispielsweise eine arbeitswillige ausländische Fachkraft und deren künftiger Arbeitgeber in Deutschland beibringen müssen, um nach Deutschland einzureisen und hier arbeiten zu können, dann ist doch ganz offensichtlich, dass es hier eine große Unwucht gibt. (Beifall CDU) Deswegen bitte ich einfach darum, dass wir uns bei der Frage der unabweisbaren Notwendigkeit zusätzlicher Aufnahmeprogramme für den Freistaat ehrlich machen. Denn es ist doch schon jetzt so, dass es aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten des Familiennachzugs – und das nicht erst seit Kurzem – für Syrer gibt. Es stand und es steht sämtlichen Syrerinnen und Syrern in Deutschland unverändert frei, diese ohnehin bestehenden aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen im Wege des regulären Familiennachzugs nachzuholen. – Das ist die eine Variante. Zum anderen steht es syrischen Staatsangehörigen auch frei – wie auch vielen anderen –, im Wege der Bildungs- und Erwerbsmigration nach Deutschland und nach Thüringen zu kommen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen. Das will ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich erwähnen, gerade wenn es darum geht, uns eine bestimmte Härte in der Migrationspolitik vorzuwerfen. Im Gegenteil – und der Ministerpräsident sagte es vorhin –: Wir sind offen für die Menschen, die nach Thüringen kommen und hier eine Arbeit aufnehmen wollen. Deswegen arbeiten wir gerade auch intensiv zusammen mit dem Thüringer Innenministerium daran, dass wir hier schnellstmöglich eine zentrale Ausländerbehörde installieren können, die zum einen bei der Arbeitsaufnahme und bei den vielen bürokratischen Vorgängen, derer es bedarf, zu Synergien führt und das erleichtert und beschleunigt, aber zum anderen auch alle weiteren Probleme im Zusammenhang mit der Migrationspolitik in Thüringen besser gelöst werden. Ich möchte aber noch auf einen weiteren Aspekt eingehen, nämlich, wenn wir uns bewusst werden, welche Folgen denn ein eigenes Landesaufnahmeprogramm in Thüringen hätte. Was passiert denn gerade auf Bundesebene bzw. international? Es wird versucht, auf diplomatischem Weg mit Syrien Maßnahmen herbeizuführen, damit sich die Bedingungen in Syrien verbessern. Das heißt also, dass im Rahmen dieser diplomatischen Beziehungen Syrien dazu gebracht werden soll, Gleichbehandlung der Geschlechter sowie ethnischer und religiöser Minderheiten durch die neue Übergangsregierung sicherzustellen. Wir haben also eine Verhandlungssituation, wo es doch das ganze Gegenteil bedeuten würde, wenn wir jetzt in diesem Zusammenhang ein eigenes Landesaufnahmeprogramm errichten würden. Gerade ist es doch so, dass die deutsche Botschaft in der syrischen Hauptstadt Damaskus wiedereröffnet wurde und die Bundesregierung Syrien auch humanitäre Hilfe und eine weitere Lockerung von Sanktionen in Aussicht gestellt hat. Diesen Verhandlungsprozess muss man doch abwarten und auch bewerten, inwieweit in Syrien daraus entsprechende Schlüsse gezogen werden. In Erwartung von Freiheit, Sicherheit und Chancen der Menschen in Syrien sollten wir deswegen diese Bestrebungen nicht konterkarieren. Natürlich müssen wir die Entwicklung in Syrien zunächst kritisch beobachten, aber Aufnahmeprogramme, egal, ob auf europäischer, Bundes- oder Landesebene, würden den gewährten Vertrauensvorschuss gegenüber Syrien konterkarieren. Wir müssen uns dieses Potenzial für den Handlungsdruck der syrischen Regierung erhalten und es nicht dem entgegen konterkarieren. Ziel sollte es sein, dass wir in Syrien Gleichstellungs- und Schutzgarantien umsetzen und dass diese vor Ort auch eingehalten werden. Daher gilt es zum jetzigen Zeitpunkt, die diplomatischen Bestrebungen fortzusetzen und eben nicht weitere freiwillige Aufnahmeprogramme zu diskutieren. Das wäre höchst unglaubwürdig, vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund, dass wir nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit die freiwillige Rückkehr nach Syrien auch finanziell unterstützen. Wir können doch nicht den Menschen – den Syrern, die hier in Thüringen sind – eine freiwillige Rückkehr anbieten, sie dabei begleiten, beraten und unterstützen und dann im gleichen Atemzug sagen: Aber wir machen ein Sonderaufnahmeprogramm für diejenigen, die von Syrien nach Thüringen kommen wollen. Das ist unglaubwürdig und das sind widerlaufende Interessen. Deswegen werden wir weiterhin auch die freiwillige Rückkehr unterstützen und die Menschen dabei begleiten.

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Beate Meißner

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Ja.

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Bitte schön, Frau Müller.

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Anja Müller Die Linke

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Bei diesem Arzt, von dem gerade meine Kollegin König-Preuss – das ist nur ein Beispiel – berichtet hat, wurden verschiedene Aufnahmeprogramme geprüft. Er ist abgelehnt worden. Was soll er jetzt seiner 75-jährigen Mutter sagen und was sollen wir den Menschen sagen, die es betrifft? Wir reden über Menschen und teilweise über ältere Menschen, die nicht über – ich sage es mal jetzt – Arbeitsmigration zu uns kommen können. Wie können wir denen helfen – ganz konkret?

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Beate Meißner

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Frau Müller, vor allen Dingen können wir nicht den Fehler machen, den Regierungen früher oder in den letzten Jahren gemacht haben, dass wir eine Antwort für alle Ein- oder Ausreisenden geben. Ich kann Ihnen das Angebot machen, dass wir individuell prüfen und letztendlich auch über diese Möglichkeit entscheiden, wie wir in diesem konkreten Fall helfen können. Deswegen können Sie mir den gern zukommen lassen und dann werden meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Prüfung nachkommen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Danke schön. Jetzt ist meine Frage: Frau Ministerin, waren Sie bereits am Ende? Ich hatte Sie unterbrochen.

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Beate Meißner

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Da ich ohnehin fast am Ende meiner Rede war, bleibt mir nur noch ein Satz zu sagen: Auch die Landesregierung ist an den Koalitionsvertrag gebunden und deswegen halten wir daran fest, keine weiteren Sonderaufnahmeprogramme hier in Thüringen einzusetzen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Danke. Da ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen gesehen habe, beenden wir die Aussprache und kommen zur Abstimmung. Ich hatte auch keine Ausschussüberweisung gehört. Ich schaue aber noch mal, ob ich irgendwas überhört habe. Dem ist nicht so. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte Sie, über den Antrag abzustimmen. Wer dem Antrag der Fraktion Die Linke zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich alle Hände der Fraktion Die Linke. Wer dagegen ist, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir schließen Tagesordnungspunkt 11. Ich möchte ganz kurz zur Orientierung einmal sagen, wir haben offiziell nur noch Tagesordnungspunkt 14. Ich würde auf jeden Fall dann im Weiteren, ohne dass ich jetzt beurteilen kann, wie lange Tagesordnungspunkt 14 geht, gegebenenfalls auch noch Tagesordnungspunkt 2 und Tagesordnungspunkt 3 im Anschluss an Tagesordnungspunkt 14 aufrufen wollen, je nachdem, wie weit wir kommen. Wir hatten vereinbart, dass wir heute bis 19.00 Uhr tagen. Dementsprechend folgen jetzt Tagesordnungspunkt 14 und dann gegebenenfalls Tagesordnungspunkt 2 und Tagesordnungspunkt 3 in der Reihenfolge der Tagesordnung. Ich hoffe, ich habe hier Ihr Verständnis. Somit rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 14 auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/741 Ich hatte angezeigt bekommen, Frau Muhsal, Sie möchten den Antrag begründen.

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Wiebke Muhsal AfD

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, liebe Bürger des Freistaats Thüringen! Wie souverän ist Deutschland? Diese Frage kann man sich eigentlich in vielen politischen Bereichen stellen und die wird auch hier in Thüringen gestellt. Man kann sie sich mit Blick in die Vergangenheit stellen, wenn man weiß, dass Frau Merkel aus dem Ausland heraus eine Wahl rückgängig gemacht hat. Das gilt auch, wenn ein Minister hier im Thüringer Landtag den Eindruck erweckt, es gehöre zu einer guten demokratischen Kultur, nach der Wahl das Gegenteil von dem zu machen, was man vor der Wahl versprochen hat. Und das gilt auch, wenn es darum geht, internationalen Organisationen wie der WHO mehr Macht – oder ich sollte vielleicht sagen, noch mehr Macht – zu geben. Mich erfüllt es mit Sorge, dass solche Dinge möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit ohne große Debatte durchgewinkt werden sollen. Deswegen ist auch eine Forderung in unserem Antrag: Die Landesregierung soll eine thüringenweite Aufklärungskampagne anstoßen, die über die weitreichenden Pläne der WHO, in die Gesundheitsversorgung Deutschlands, aber auch in die Grundrechte unserer Bürger einzugreifen, aufklärt. (Beifall AfD) Während der Coronaeinschränkungszeit haben wir am eigenen Leib erfahren, wie tief in unser Leben, das Leben unserer Kinder und auch in unsere Grundrechte im Allgemeinen eingegriffen wurde. Und die – ich nenne es mal – Gehirnwäsche, die durch Akteure der Regierung oder auch durch andere betrieben wurde, ist noch nicht vorbei. Ich erinnere an unsere Diskussion zur Enquetekommission, in der eigentlich durchweg behauptet wurde, also immer nur die sogenannte Coronapandemie erwähnt wurde, als ob das alles auf Tatsachen beruhen würde. Dieses Bild einer Pandemie wird immer weiter aufrechterhalten, auch von vielen, die sich hier im Raum befinden. Und für viele Menschen stellt sich nicht nur in Bezug auf Corona die Frage, welche Verantwortung nicht nur der Staat trägt, sondern auch internationale Organisationen oder eben auch Einzelpersonen wie Bill Gates, die diese Organisationen großteilig finanzieren. Wir wollen, dass der Landtag sich dazu bekennt, dass der neue Pandemievertrag, der Ende Mai verabschiedet werden soll, die Souveränität Deutschlands und unsere Grundrechte massiv einschränken wird, dass die weitreichenden Befugnisse, die der WHO, und insbesondere ihrem neuen Generaldirektor, übertragen werden sollen, grundlegenden demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen und dass die Entscheidung darüber, ob eine pandemische Notlage besteht, zum Kernbestand der einzelstaatlichen Souveränität gehört. Denn die Parlamente sind vom Volk gewählt und für die WHO gibt es eben keinerlei demokratische Kontrolle. (Beifall AfD) Wir fordern deswegen die Landesregierung auf, alle die ihr gegebenen politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit der neue Pandemievertrag von der Bundesregierung abgelehnt wird. Ich kann mich erinnern, in dem letzten Sonderplenum war der Ministerpräsident ja auch nicht da, angeblich mit der Begründung, er würde sich in Berlin für Thüringer Interessen einsetzen. Das hat ja mit der sogenannten kraftvollen Enthaltung noch nicht so gut geklappt, aber grundsätzlich hat er ja die Möglichkeiten. Wir wollen weiterhin, dass die Landesregierung alle Möglichkeiten ausschöpft, damit Deutschland aus der WHO austritt, denn die WHO und ihre Befugnisse widersprechen dem Grundsatz der Volkssouveränität. Der neue Pandemievertrag, der verstärkt das Problem, dass alle Staatsgewalt mit diesen Regeln eben nicht mehr vom Volke ausgeht. Und eigentlich brauchen wir doch genau das, nämlich eine Stärkung der demokratischen Rechte. Damit beende ich meine Vorstellung unseres Antrags und bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Da wir damit die Begründung beendet haben, eröffne ich jetzt die Aussprache und rufe Frau Güngör von den Linken nach vorn.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Der Antrag der AfD behauptet, dass das geplante Pandemieabkommen der WHO zu einem Verlust an Souveränität führe, Grundrechte gefährde und Entscheidungen über Pandemien an eine nicht gewählte, nicht kontrollierbare internationale Organisation gehen würden. Es ist recht selten und damit natürlich immer interessant, dass sich ein politischer Antrag so eindeutig auf ein falsches Verständnis von Fakten, von Begriffen und von Zuständigkeiten stützt wie dieser. Und es ist eine Zumutung, dass wir als Landesparlament über den Rückzug Deutschlands aus einer globalen Gesundheitsorganisation sprechen sollen, mit einer Begründung, die sich liest, als hätten Sie Copy und Paste aus irgendeinem Telegram-Chat von Impfgegnern gemacht. Wenn Sie hier stehen und über eine sogenannte Pandemie, über Gehirnwäsche, über Bill Gates reden, dann wirkt es doch sehr, als hätten Sie einfach alle Ihre Buzzwords einmal für den YouTube-Kanal benennen müssen. Sie hatten jetzt die Gelegenheit, das hier einmal in die Kamera zu sagen, und der Erkenntnisgewinn im Raum ist bei minus drei. Wenn Sie über Souveränität sprechen, dann sollten Sie doch zumindest berücksichtigen, welche Dimension dieser Begriff hat. Wir haben eine innere Souveränität, die die höchste Autorität des Staats gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern meint. Wir haben eine äußere Souveränität, die die Fähigkeit eines Staats meint, frei über seine internationalen Beziehungen zu entscheiden. Und beides bleibt mit diesem Pandemieabkommen unangetastet, denn der Staat verliert ja seine Souveränität nicht dadurch, dass er sich freiwillig völkerrechtlich bindet, sondern nein, er zeigt eben seine freiwillige völkerrechtliche Bindung, indem er zu einem internationalen Abkommen kommt. Es ist damit ein Ausdruck von Souveränität und nicht von deren Abschaffung. Das heißt, Sie und Ihre Forderungen sind insofern zumindest paradox, als dass Sie die Souveränität des Nationalstaats schützen wollen und ihm gleichermaßen im selben Atemzug das Recht absprechen, internationale Verträge dann zu schließen. Damit verkehren Sie doch den Begriff ins Gegenteil. Denn eine Pandemie – und das wird Ihnen nicht gefallen – ist aber per definitionem grenzüberschreitend. Eine Pandemie richtet sich eben – übrigens genauso wie die Klimakrise, die Sie mäßig viel interessiert – nicht danach, wo ein Ortsschild oder ein Landesschild steht. Genau das macht eine Pandemie im Kern aus. Zweite Nebelkerze, die Sie versuchen zu senden, sind die angeblich weitreichenden Machtbefugnisse der WHO, insbesondere die des Generaldirektors. Die WHO kann keine Maßnahmen in Deutschland anordnen. Sie kann Empfehlungen aussprechen, sie kann Daten koordinieren und ja, sie kann auch Alarm schlagen. Und dann obliegt es jedem und jeder selbst, wie sie mit diesem Frühwarnsystem umgeht. Es ist eben nicht Überwachung, es ist eben nicht Kontrolle, sondern es geht um gemeinsame Standards, damit man sich eben auch international darauf einigen kann, worüber man spricht.

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Dr. med. Cornelia Urban

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Frau Güngör, es gibt eine Zwischenfrage. Würden Sie die zulassen?

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Nicht von der AfD, vielen Dank. Sie behaupten, dass ein einziger Erreger pandemischen Potenzials – Zitat – „ausreichen würde, damit die WHO eine Pandemie ausruft“, mit angeblich dramatischen Folgen. Doch eine sogenannte PHEIC, also eine Public Health Emergency of International Concern, ist eben kein Ausnahmezustand, sondern eine international abgestimmte Alarmstufe, die zur Koordination dient, eben nicht zur Machtausübung. Die WHO kann auch heute schon solche Situationen feststellen; das Abkommen ändert daran übrigens nichts. Es geht um eine Präzisierung eines Verfahrens und es geht um eine verbesserte Verteilung von Ressourcen. Wenn die Pandemie in einem internationalen Sinne beim letzten Mal – in Anführungszeichen – eines gezeigt hat, dann, dass wir – international gesehen – eben doch nicht alle den gleichen Zugang zu beispielsweise Impfstoffen hatten, sondern dass der Globale Süden deutlich später hier an die Kette gekommen ist. Die dritte Nebelkerze, die Sie senden, ist die der Finanzierung, zu sagen: Ja, also die WHO – das ist, glaube ich, unstrittig – erhält eben auch Mittel von Stiftungen und privaten Akteuren. Allerdings ist der Großteil der Mittel weiterhin von Staaten, die den Kurs der WHO mitbestimmen. Wenn es der AfD tatsächlich um eine stärkere demokratische Kontrolle ginge, dann hätten Sie hier eine Reform der Governance-Strukturen fordern können. Sie hätten mehr parlamentarische Kontrolle fordern können. Sie hätten eine Stärkung der Pflichtbeiträge der Mitgliedstaaten fordern können, damit die WHO eben unabhängiger von privaten Spendern wird. All das steht aber nicht in Ihrem Antrag. Es geht der AfD eben nicht um eine bessere internationale Zusammenarbeit, sondern es geht um eine Zersetzung genau derjenigen. Ich glaube, wenn Sie sich hier so auf die USA und auf den als gangbar bezeichneten Austritt der USA unter Trump beziehen, ja, was benennen Sie denn dabei alles nicht? Sie benennen eben nicht den Preis, den genau ein solcher Rückzug für ein Land hat, nämlich eine politische Isolation, eine wissenschaftliche Marginalisierung und eine gesundheitspolitische Selbstschädigung. Keiner hat in seiner Amtszeit mehr COVID-Tote im eigenen Land verortet wie Trump im Verhältnis zu anderen Staatschefs der westlichen Welt. Und dass ausgerechnet dieser Präzedenzfall nun als Vorbild herhalten soll, spricht Bände. Die WHO zum Sündenbock zu machen, sei es jetzt durch Trump oder durch die AfD, ersetzt kein einziges fehlendes Intensivbett, es ist nicht Bestandteil einer verpassten Impfaufklärung und von Angeboten vor Ort und es hilft keiner überlasteten Pflegekraft. Das Abkommen – und das benennen Sie eben nicht in Ihrem Antrag – soll ja verhindern, dass beim nächsten Mal wieder Menschen in Ländern des Globalen Südens monatelang ohne Impfstoff bleiben. Es soll dafür sorgen, dass Warnsignale aus einzelnen Regionen nicht mehr ignoriert werden, weil eben keine verbindlichen Regeln existieren. Es soll sicherstellen, dass die medizinische Versorgung nicht allein dem Markt überlassen wird, sondern eine gemeinsame globale Verantwortung organisiert wird. Wenn die AfD also hier gegen dieses Abkommen argumentiert, dann sollte sie zumindest auch ehrlich sagen, dass sie eben kein gerechtes Pandemiemanagement will, dass sie eben nationale Exklusivität als ihr Ziel und ihren Anspruch definiert und dass sie will, dass Pandemiebekämpfung und Gesundheitsversorgung irgendwo an Grenzen aufhören, so als könnte man einem Virus definieren: „Hey, übrigens, bitte bei Sonneberg an der Ortstafel wieder umdrehen.“ Das ist absurd, so an Pandemiemanagement ranzugehen. Ich halte es für wichtig, liebe Damen und Herren, dass wir darüber reden, an welcher Stelle die WHO nicht perfekt ist, an welcher Stelle wir eine bessere demokratische Kontrolle brauchen würden. Aber die WHO pauschal propagandistisch und ihre Empfehlung als medizinisch fragwürdig darzustellen, ihre Mitarbeitenden als nicht haftbar zu delegitimieren, das ist ungefähr so durchdacht wie das Trinken von Desinfektionsmitteln zur Virenabwehr. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Dr. Lauerwald von der AfD.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Schauen wir einige Jahre zurück, dann verstehen wir die Zusammenhänge besser. Im April 2009 hat die WHO die Definition einer Pandemie geändert. Die entscheidende Passage, dass eine Pandemie – ich zitiere – „eine beträchtliche Anzahl von Toten“ voraussetzt, wurde gestrichen. Nur dadurch konnte die WHO am 11. Juni 2009 die Schweinegrippe zur Pandemie erklären. Zu diesem Zeitpunkt stellte die Generaldirektorin der WHO, Margaret Chan, fest, die Zahl der pandemiebedingten Toten sei weltweit gering. Die WHO erklärte selbst, dass sie keine plötzliche oder dramatische Zunahme der Zahl und Schwere der Infektionen gesehen oder erwartet hat. Ebenso wenig lag eine länderübergreifende Großschadenslage, wie hierzulande im Nationalen Pandemieplan definiert, vor. Nachdem die Schweinegrippe nunmehr als Pandemie galt, war der Startschuss für die Produktion von Millionen Dosen Impfstoff und antivirale Medikamente gegeben. Die milliardenteuren Medikamenteneinkäufe ließen sich als Folge der Pandemieplanung durch den Einfluss einiger relevanter Experten interpretieren, durch solche Experten, die entsprechende Interessenkonflikte und Abhängigkeiten unter anderem von der Pharmaindustrie hatten. Bislang hält sich die WHO nicht an die von ihr selbst aufgestellten Regeln bezüglich des Umgangs mit Interessenkonflikten ihrer externen Berater. (Beifall AfD) Der Verlauf der H1N1-Schweinegrippe von 2009/2010 war mild. Dies war allerdings kein Verdienst des Krisenmanagements der Weltgesundheitsorganisation – WHO –, von Behörden oder Experten. Der harmlose Verlauf konnte auch nicht den antiviralen Medikamenten oder dem Schweinegrippe-Impfstoff zugeschrieben werden, sondern war im Wesentlichen Folge der Eigenschaften des harmlosen Virus. Von den in Deutschland produzierten 50 Millionen Impfdosen des Schweinegrippe-Impfstoffs Pandemrix wurden lediglich 7 bis 8 Millionen verbraucht – eine enorme Steuergeldverschwendung. Die Bevölkerung – auch in Deutschland – hatte das Schweinegrippe-Virus zu Recht nicht als Bedrohung wahrgenommen, demzufolge blieb auch die Impfbereitschaft verhalten. Die Schlussfolgerung der Pandemieplaner war, dass die Menschen bei der nächsten Pandemie in mehr Angst und Schrecken versetzt werden müssen. Eine tödliche Bedrohungslage schien vonnöten. So wurde die Coronapandemie von der WHO und von NGOs entsprechend inszeniert und die Coronamaßnahmen erfolgten generalstabsmäßig weltweit. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ist nicht Ihr Ernst!) Politik und Medien schufen eine Bedrohungslage mit Angst und Panik, schränkten die Grundrechte ein und trieben die Menschen in wirkungslose, aber gefährliche Genspritzen. Es gab keine Pandemie. Es gab keine Übersterblichkeit. Es war eine normale Grippewelle mit Kranken und natürlich auch mit Todesfällen wie jedes Jahr zuvor. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ist nicht Ihr Ernst!) In der Grippesaison 2017/2018 gab es in Deutschland 1.674 laborbestätigte Influenza-Tote. Die Exzessmortalitätsschätzung belief sich auf 25.100 Tote. In der aktuellen Grippesaison liegen bereits 628 laborbestätigte Todesfälle vor, was einer Exzessmortalität von knapp 10.000 Grippetoten entspricht. Dagegen war Bergamo in Italien eine inszenierte Medienlüge, um Panik zu erzeugen, wie die aktuelle Beweislage bestätigt. (Beifall AfD) Wir können in den RKI-Protokollen nachlesen, dass es nie eine Grundlage für eine Pandemie, für Lockdowns sowie Massenimpfungen gab. Wir wurden belogen, betrogen und millionenfach geschädigt – ein Menschheitsverbrechen ohnegleichen. (Beifall AfD) Und die WHO hat dabei eine unrühmliche Rolle gespielt. Sie hat gezeigt, dass sie keine gesundheitspolitisch vertrauenswürdige Institution ist. (Unruhe CDU) Sie hat zum Schaden zahlloser Menschen medizinisch höchst fragwürdige Maßnahmen befürwortet, die auch in Thüringen nachweislich zu immensen wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Schäden und Tausenden Todesfällen geführt haben. Die WHO hat wissenschaftliche Expertise ignoriert. Sie hat Einwände diffamiert und sie hat die Menschen medial propagandistisch manipuliert. (Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Damit kennen Sie sich ja aus!) Was ist eigentlich diese Weltgesundheitsorganisation? Sie ist eine internationale Organisation mit zahlreichen Mitgliedstaaten. Ihre Akteure verfügen allerdings über keine demokratische Legitimation. WHO-Funktionäre brauchen für ihr Fehlverhalten aufgrund ihrer Immunität keine Konsequenzen befürchten und können nicht in demokratische Verantwortung genommen werden. Die WHO wird zu einem überwiegenden Teil nicht etwa von den Mitgliedstaaten, sondern von privaten Geldgebern wie der Gates Foundation und diversen Pharmaunternehmen finanziert. Diese privaten Geldgeber verfolgen zweifellos ganz eigene Interessen. Das hat auch die neue US-Regierung folgerichtig erkannt und ist aus der WHO konsequenterweise ausgetreten. (Beifall AfD) Viele Menschen in unserem Land sind stark beunruhigt darüber, dass in wenigen Wochen auf dem Weltgesundheitstreffen im Mai das internationale Pandemieabkommen verabschiedet werden soll, ein Abkommen, mit dem die WHO sehr weitreichende Vollmachten erhalten soll, Vollmachten, die dazu führen, dass die nationale Gesundheitspolitik in bestimmten Fällen ausgehebelt wird und die WHO über die Köpfe der nationalen Volksvertreter hinweg in die Grundrechte, in die Freiheit und in die Gesundheit der Menschen eingreifen kann. (Beifall AfD) Die Machtbefugnisse des Generaldirektors der WHO werden mit der Schaffung eines global koordinierten Pandemiemanagements stark erweitert. Er allein könnte die Grundrechte der Menschen weltweit radikal beschränken, ohne Hinzuziehung von Gremien oder Kontrollinstanzen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Nein, so ein Quatsch! Was reden Sie da!? Hören Sie auf, so einen Quatsch zu erzählen!) Er könnte demnach etwa einen regionalen oder internationalen Gesundheitsnotstand proklamieren, auch ohne gesicherte medizinische Grundlage. Er könnte in der Folge über medizinische wie nichtmedizinische Maßnahmen und entsprechende Freiheitsbeschränkungen entscheiden. Was das bedeutet, haben wir noch in guter Erinnerung: Lockdowns, sinnlose Maskenpflichten, Impfmandate, Impfzertifikate, Notzulassungen für experimentelle Medizinprodukte, Förderung von Forschung mit Gain-of-Function-Risiken etc. Die WHO versucht einerseits, die Deutungshoheit über Wissenschaft, Informationen und Meinungen zu erhalten, aber andererseits kritische Wissenschaft zu verhindern und zu verleumden. Die Befürworter eines derartigen WHO-Gesundheitsregimes stellen die WHO natürlich als Wohltätigkeitsorganisation dar, der es nur um unsere Gesundheit und um unser aller Wohl gehe. Aber eine solche Annahme ist natürlich bestenfalls naiv, schlimmstenfalls zynisch. (Beifall AfD) Wir als AfD sagen, die weitreichenden Machtdefinitionen, Kontroll- und Überwachungsbefugnisse, die jetzt der WHO übertragen werden sollen, sind besorgniserregend und strikt abzulehnen. Kein verantwortungsvoller Politiker kann dies gutheißen. In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, einen Bericht zu erstellen und vorzulegen, welche Rolle die WHO, andere internationale Organisationen und Akteure, die internationalen Gesundheitsvorschriften und sonstiges internationales Recht während der Coronapandemie gespielt haben. Wir fordern auf Landesebene eine Aufklärungskampagne über die weitreichenden Pläne der WHO, Frau Muhsal hat es schon erwähnt. Wir von der AfD fordern in unserem Antrag, dass Thüringen die volle Souveränität über unser Gesundheitssystem zurückgewinnt. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Institution wie die WHO mit Blick auf all diese Fehlentscheidungen der Vergangenheit jegliches Vertrauen verspielt hat und sie eine drohende Gefahr für unsere Freiheit, Gesundheit und unser Leben darstellt. (Beifall AfD) Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Deutschland den Austritt aus der WHO erklärt und das internationale Pandemieabkommen ablehnt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

So, das „Vielen Dank“ war das Ende? Gut, nicht, dass ich Sie unterbreche. Ich habe als nächste Rednerin Frau Heber gemeldet von der CDU.

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Claudia Heber CDU

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Mitgucker am Livestream! Das ist ganz schön schwierig, auf diese Vorlage zu antworten. Denn man weiß gar nicht, wo man da anfangen soll. Also meine erste Überlegung ist ja, lieber Herr Dr. Lauerwald, ich glaube, den Untersuchungsausschuss und die Enquetekommission können wir eindampfen. Denn es waren ja nicht die Thüringer Politiker, sondern es war ja die WHO scheinbar, die diese Maßnahmen hier gemacht hat. Ich will mal eins sagen: Dieser Antrag ist wirklich entlarvend, und Sie fordern den Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation und lehnen sozusagen Kooperationen im Gesundheitswesen ab. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ist ein Kurzschluss, den Sie da gezogen haben!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Bitte keine Zwischenrufe, hören Sie bitte erst mal zu.

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Claudia Heber CDU

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Es handelt sich hierbei um einen Antrag, der Deutschland ganz klar isolieren wird und nicht voranbringt. Und es ist natürlich richtig, dass wir Lehren aus der Pandemie ziehen und auch Maßnahmen hinterfragen. Das ist doch überhaupt keine Frage. Genau deshalb haben wir ja den Untersuchungsausschuss und wir haben die Enquetekommission. Dieser Aufarbeitung, die wir ja noch vor uns haben, greifen Sie hier vor. Sie geben hier einseitig im Voraus Narrative vor und greifen Dinge auf, die wir noch im Ausschuss beraten wollen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Gu- cken Sie mal in die RKI-Protokolle!) Und damit zeigen Sie als AfD-Fraktion, wie unwichtig Ihnen seriöse Aufarbeitung ist. (Beifall CDU, BSW) Noch schlimmer: Sie versuchen hier, ein altbackenes Schreckensszenario wieder aufzuwärmen, das der sogenannten Gesundheitsdiktatur. Sorry, aber das ist nicht gelungen. Sie projizieren das jetzt auf den Beschluss des geplanten internationalen Pandemieabkommens der WHO. Ich darf Ihnen sagen, das ist eine grundlegend fehlerhafte Annahme. Die Kollegin hat das ja vorhin auch schon ausgeführt: Dieses internationale Pandemieabkommen sieht keine automatische Übertragung nationaler Kompetenzen an die WHO vor. Sie haben ja auch noch vorhin behauptet, dass es keine demokratische Kontrolle gäbe. Wenn Sie sich die Unterlagen mal anschauen und mal nachlesen, werden Sie rausfinden, dass dieses Abkommen, selbst wenn es diese Vollversammlung oder dieser Rat oder dieses Gremium im Mai beschließt, was noch gar keiner weiß, dann muss jedes einzelne der 194 – ich wiederhole die Zahl gern: 194 – Mitgliedsländer diesen auch noch ratifizieren, und das macht bei uns in Deutschland der Deutsche Bundestag. Also hier zu sagen, wir hätten hier keine demokratische Kontrolle, ist völlig daneben. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Die WHO hat die … abgegeben!) Die Mitgliedstaaten behalten auch die Entscheidungsfreiheit über eigene Gesundheitsmaßnahmen, hier wird gar nichts abgegeben. Somit steht eine länderübergreifende Impfpflicht zum Beispiel – das ist ja das, was Sie befürchten – überhaupt nicht zur Debatte. Es ist kein Durchgriffsrecht der WHO vorgesehen. Es kann sich auf gemeinsame Standards geeinigt werden, die Durchsetzung derselben bleibt aber Kompetenz der Staaten selbst. Der Vertrag gibt der WHO keine Befugnisse, nationale Regierungen zu überstimmen. Das muss man sich mal vorstellen, wie kann man auf so eine Idee kommen. Und die Behauptung, die WHO könne durch dieses Abkommen Grundrechte auf Knopfdruck aushebeln, entbehrt wirklich jeder Grundlage. (Beifall CDU, BSW, SPD) Es geht um Abstimmung, es geht um Zusammenarbeit und es geht hier nicht um Zwang oder um Fremdbestimmung. Es handelt sich entgegen Ihrer Behauptung um Maßnahmen, welche aus den Lehren der Pandemie entspringen. Die Pandemie hat uns gelehrt, Gesundheitspolitik braucht Kooperation, nicht Abschottung. Lassen Sie mich noch eins sagen: Das Wort Pandemie und dass Sie hier sagen, es gab keine Pandemie. Was ist eine Pandemie? Eine Pandemie ist, wenn es eine Infektionskrankheit gibt oder eine Infektionskrankheit auftaucht, die länderübergreifend ist, die also sozusagen die Ländergrenzen übergreift. Das ist eine Pandemie, nichts anderes. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD) Sie sagen hier, es gab keine Pandemie. Entschuldigung bitte, das ist wirklich Unsinn. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Noch mal, lesen Sie die RKI-Protokolle!) Ich muss vorsichtig sein und aufpassen, dass ich hier keinen Ordnungsruf kassiere. Krankheiten machen nicht an Landesgrenzen halt und ohne internationalen Austausch – die Kollegin hat es vorhin schon erwähnt – wären sowohl Impfstoffe, Schutzmaßnahmen und vor allem – und das ist auch einer der wesentlichen Punkte, die nach wie vor strittig sind – auch Forschungsergebnisse nicht so schnell verfügbar gewesen. Ein Austritt aus der WHO hätte somit gravierende Folgen: Wir hätten weniger Einfluss auf internationale Gesundheitsentscheidungen, schwächere Vorsorge gegen künftige Pandemien – ich wiederhole das Wort „Pandemien“ –, Verlust wertvoller wissenschaftlicher Kooperationen. Und zu Ihrem Beispiel mit den USA: Das lasse ich mal so stehen als negatives Beispiel. Deutschland braucht Zusammenarbeit statt Isolation, nüchterne Sachpolitik statt erratischer Symbolpolitik. Sie fußen hier auf vorgetragenen Argumenten, auf unbestimmten Verdächtigungen und auf einem emotional begründeten Misstrauen. Sie zielen darauf ab – Entschuldigung, dass ich das so sagen muss –, von dieser Krise zu profitieren, anstatt sachlich Lösungen zu präsentieren. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Das sagen Sie mal den Ordnern!) Für unser Land wollen wir stattdessen Weiterentwicklung, Zusammenarbeit statt dieser Isolation, die Sie wollen, effektiven und zukunftsorientierten Gesundheitsschutz für unsere Menschen, pragmatische und lösungsorientierte Politik. Wer den Menschen in Thüringen und ganz Deutschland seriöse Lösungen bieten möchte, der wird diesen Antrag ablehnen. Die Aufarbeitung von Corona erfordert Sachlichkeit und Vernunft und keine Abschottung von internationalen Gesundheitsstrukturen. Deshalb, meine lieben Damen und Herren, lehnen wir als CDU und auch als Koalition diesen Antrag ab. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Danke schön, Frau Heber. Herr Wogawa, bitte schön.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Gäste! Ich muss zugeben, Herr Dr. Lauerwald, Herr Kollege, Ihre Rede macht es mir etwas schwer, mich sachlich und differenziert mit Ihrem Antrag auseinanderzusetzen. (Beifall BSW) Eines wollte ich meiner Rede voranschicken: Natürlich ist Kritik an der WHO legitim, sie ist eine Institution, die nicht sakrosankt ist. Das kann man machen. Aber die Art und Weise, wie Sie das hier vorgetragen haben, macht es tatsächlich schwer, hier überhaupt Anknüpfungspunkte zu finden. Sie haben mit Ihrem Antrag nicht nur das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Herr Kollege Lauerwald hat das wirklich noch mal in kaum zu überbietender Weise dargestellt, dass es nicht um eine sachliche Debatte geht. Das tut mir leid, denn das Thema wäre es wert gewesen. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Die Wahrheit kann wehtun!) Es gibt nämlich durchaus Punkte, wo man mal genauer bei der WHO hinschauen kann, vielleicht sogar hinschauen muss. Es gibt eine große Nähe zu Pharmaunternehmen. Das muss nicht per se schlecht sein, aber es ist dann schlecht, wenn die ihre wirtschaftlichen Interessen über das Allgemeinwohl setzen. Leider ist es dazu bereits gekommen. Der Deutschlandfunk hat vor einigen Jahren von einem – Zitat – „verhängnisvollen Einfluss“ von Pharmaunternehmen und großen Stiftungen gesprochen und auch einer Aufarbeitung möglicher Fehlentscheidungen in der Coronazeit, die vonseiten der WHO begangen worden sind. Aber hier unterstelle ich keinen Vorsatz, wie das auch in Ihrer Rede, Herr Kollege Lauerwald, der Fall gewesen ist. Es ist sicherlich nicht alles richtig gewesen. Wir müssen das aufarbeiten, aber Sie greifen dem einfach vor und Sie greifen dem auch mit apodiktischen Feststellungen zu Thüringen vor. Die können Sie noch gar nicht treffen. Der Untersuchungsausschuss hat sich konstituiert, die Enquetekommission ist noch nicht zusammengetreten. Lassen Sie uns dort die Arbeit machen und dann zu Ergebnissen kommen. Dann können wir Ergebnisse feststellen und dann können wir uns darauf berufen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Meine Damen und Herren, den Austritt Deutschlands aus der WHO zu fordern, ist nicht zielführend. Es ist auch nicht zielführend, die WHO zu dämonisieren, so wie Sie das in Ihrem Antrag tun. Kritik ja, aber diese Dämonisierung ist einfach nicht sachgerecht. Und ein solcher Austritt führt schon gar nicht dazu, dass wir – Zitat – „Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen“, wie Sie Ihren Antrag überschrieben haben. In dieser Frage besteht da leider kein Zusammenhang. Im Gegenteil, zur Wahrheit gehört, dass private Institutionen deshalb eine besondere Bedeutung bei der Finanzierung der WHO haben, weil von einem Teil der beteiligten Staaten zu wenig Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das ist auch in der Rede der Kollegin Güngör schon angeklungen. Dieses Missverhältnis noch weiter zu vergrößern, wie Sie es letztlich wollen, nein, das liegt nicht im deutschen Interesse, das liegt auch nicht im Interesse des Freistaats Thüringen. Meine Damen und Herren, grundsätzliches Problem: Es ist nicht Sache Thüringens, über die Zugehörigkeit Deutschlands zu internationalen Organisationen zu bestimmen. Da ist Artikel 32 Grundgesetz klar. Das ist Sache des Bundes. Die Bundesrepublik ist übrigens Mitglied oder Beobachter in über 80 internationalen Organisationen. Wenn wir jetzt eine nach der anderen hier abarbeiten, weil Ihnen da auch irgendwas dran nicht passt, dann haben wir sicherlich ein paar Jahre zu tun, können dann in jeder Plenarsitzung Austrittswünsche debattieren, wir kommen aber nicht mehr zu der Arbeit, für die wir gewählt worden sind, für die wir zuständig sind und für die unsere Entscheidungen nötig sind. (Beifall CDU, BSW) Ich möchte an eine andere Sache erinnern. Als im Bundestag im Jahr 2023 über eine Reform der WHO abgestimmt worden ist, hat die damalige AfDFraktion ablehnend votiert. Das ist auch ein gewisser Widerspruch zu dem, was Sie jetzt fordern. Um den zweiten Punkt aufzugreifen, den Sie in Ihrem Antrag thematisieren, das internationale Pandemieabkommen: Das ist ebenfalls klassisch Sache der Bundesebene und Forderungen sind auch dort zu adressieren. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Danke schön. Ich schaue jetzt noch mal in die Runde. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen der Parlamentarier, aber Frau Ministerin hat sich gemeldet. Frau Schenk, Sie haben das Wort.

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Schenk

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eine kurze Vorbemerkung: Herr Dr. Lauerwald, Sie haben gesagt, die Coronapandemie wäre ein Menschheitsverbrechen ohnegleichen. Ich finde das ohnegleichen, was Sie gesagt haben. Das einzige geschichtliche Vorgehen, was als Menschheitsverbrechen bezeichnet werden kann, ist die Schoah und die deutsche Verantwortung dabei. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Und ich finde das wirklich verstörend, dass Sie das hier so in den Raum gestellt haben und Sie auch nicht die Gelegenheit genutzt haben, wenn man sich mal so rhetorisch vergaloppiert, das wieder richtigzustellen. Das zeigt vielleicht auch einmal ganz gut, welchen Geist Sie eigentlich hier reinbringen wollen. Denn stattdessen, dass wir hier mal über den Sinn und Zweck der WHO diskutieren – das hat die Abgeordnete Güngör, hat der Abgeordnete Wogawa gerade noch mal dargestellt, dass man da durchaus auch Fragen aufwerfen kann –, haben Sie im Wesentlichen zwei Punkte gemacht. Sie haben erstens von einem Menschheitsverbrechen ohnegleichen gesprochen – dazu habe ich gerade etwas gesagt – und die Abgeordnete Muhsal hat noch die Gelegenheit genutzt, infrage zu stellen, warum der Ministerpräsident beim Sonderplenum nicht da war, und irgendwie über eine kraftvolle Enthaltung schwadroniert. Ich will Ihnen mal sagen, was demokratische Arbeit ist. Demokratische Arbeit ist, eine Koalition zu schmieden und sie zusammenzuhalten, auch wenn man Unterschiede überbrücken muss. Und das hat für mich keine Kritik, sondern maximalen Applaus verdient. (Beifall CDU, BSW, SPD) Wenn man aber mal Ihren Antrag in den Fokus rückt, bleibt da als einzige nachweisbare Tatsachenbehauptung genau ein Punkt stehen und das wurde hier schon mehrfach illustriert. Der einzige Punkt, der aus Ihrem Antrag stimmt, ist, dass die WHO Ende Mai über die geplante Pandemievereinbarung abstimmen will. Das ist die einzige Tatsache, die in diesem Antrag stimmt. Jetzt kann man sich mal fragen – das ist ziemlich schwer zu entscheiden –, was nun eigentlich beunruhigender ist: die erste Tatsache, dass Ihre Fraktion, die AfDFraktion, offensichtlich nicht weiß, wie die WHO arbeitet, hat ja auch die Abgeordnete Heber für die CDU-Fraktion gerade klargestellt, was dann passiert, wenn die WHO eine Pandemievereinbarung irgendwie auf den Weg bringt, wie das dann mit der Ratifizierung weitergeht. All diese formalen Fragen, könnte man ja jetzt unterstellen, das wissen Sie einfach nicht. Aber mal ehrlich, das glaubt ja niemand. Also – und das ist moralisch wesentlich verwerflicher – muss man ja jetzt hier unterstellen, dass Sie mit Absicht diese ganzen Fehlinformationen streuen, weil nämlich diese ganze emotionale Debatte – und da trifft es, glaube ich, Copy and Paste aus dem Telegram-Kanal ganz gut – natürlich ganz reizvoll ist. Alle regen sich wieder auf über das Monster WHO, das angeblich in die Souveränität von Deutschland eingreift. Jetzt haben Sie ja hier schon viele schöne Lehrstunden genossen und ich will gerne auch noch mal für die Landesregierung darstellen, wie nun eigentlich die Fakten sind. Die sind ziemlich langweilig, aber sie stimmen halt. Wenn also die Pandemievereinbarung von 194 Mitgliedstaaten und ihren demokratisch legitimierten Verhandlerinnen und Verhandlern irgendwann mal zu einem Ergebnis kommt – da sind wir bei der Tatsachenbehauptung Mai –, dann heißt diese Annahme noch gar nicht, dass das für die Nationen irgendwie verbindlich ist, sondern dann findet das Ratifizieren statt. Und da nützt eben auch der Zwischenruf bei der Abgeordneten Heber in der Rede überhaupt nichts, zu sagen: Na ja, aber wenn das dann ratifiziert ist, dann ist es ja alles abgegeben. Nein, ist es eben nicht. Denn was Sie hier kontinuierlich ausblenden und auch in der Aufarbeitung der Coronapandemie ausblenden, ist, dass es die ganze Zeit, während aller Entscheidungen, ein gültiges Dokument, nämlich in Form des Grundgesetzes gibt und die ganze Zeit unabhängige Richterinnen und Richter jede Entscheidung, die getroffen wird, auch ein Beschluss im Bundestag, jede Pandemiemaßnahme, beurteilen und bewerten können. Das Einzige, was an diesem Fakt offensichtlich nicht gefällt, ist die Tatsache, dass die unabhängigen Richterinnen und Richter auch während der Coronapandemie die weit überwiegende Zahl der Fälle von Grundrechtseingriffen als verhältnismäßig eingestuft haben, und zwar deswegen, weil die Pandemie kein ausgedachtes, verrücktes Konstrukt ist, sondern weil es eben Tatsache ist, dass Menschen verstorben sind, dass Menschen schwere Schäden davongetragen haben, dass sie sich angesteckt haben und dass es ein beispielloser Akt von Solidarität war, dass Menschen zu Hause geblieben sind und Masken getragen haben. (Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Kinder, Kleinstkinder, Kinder in Schulen, super!) Ich weiß, dass Kinder in Schulen gehen. Vielen Dank für diesen qualitativ hochwertigen Zwischenruf. Kleinstkinder und Kinder, ja. Stellen Sie sich vor, ich habe selber schon zwei geboren, da habe ich Ihnen was voraus, kann Ihnen also sagen, dass ich weiß, wie kleine und Kleinstkinder aussehen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Das war soli- darisch, Kleinkinder, wunderbar!) Ja. Das war sehr solidarisch. Ich habe mein Kind während der Coronapandemie geboren und im Unterschied zu Ihrer Abgeordneten habe ich kein Problem damit

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Dr. med. Cornelia Urban

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Wenn Sie eine Frage haben, können Sie die stellen.

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Schenk

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

– wenn ich fertig bin, mich aufzuregen –, habe ich überhaupt kein Problem damit, diesen solidarischen Akt als genau das zu qualifizieren, was er ist, ein Akt von Solidarität, damit auch ältere Menschen irgendwie diese Pandemie überleben können. Und dass Sie das nicht durchblicken intellektuell, ist Ihr Problem. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) So, Zwischenfrage.

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Dr. med. Cornelia Urban

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Ich habe jetzt nur ein Kopfschütteln, also keine Zwischenfrage.

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Schenk

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Ja, das zeigt viel über Ihren Fragebereich, wenn sich das im Kopfschütteln erschöpft. Ansonsten finde ich es auch ganz reizend, dass Sie beständig immer wieder reinrufen, die RKI-Protokolle zu lesen. (Unruhe AfD) Also entweder Sie bezweifeln den Wert von Institutionen, dann sollten Sie so konsequent sein, auch das Robert Koch-Institut nicht anzuerkennen, oder Sie wollen die Protokolle lesen. Dann machen Sie das doch im Corona-Untersuchungsausschuss. Ich verstehe überhaupt nicht, was Sie eigentlich immer reinkreischen. Hier geht es doch jetzt darum, ob Sie finden … (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD) Ja, ich mache weiter, weil ich in der Blutdruckmenge, die ich haben möchte, sprechen kann. Das haben Sie gar nicht zu entscheiden. (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD) Ja, das mache ich auch.

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Dr. med. Cornelia Urban

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Also, Herr Cotta, Fragen können Sie stellen.

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Schenk

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Wir können gern die Sitzung unterbrechen, wenn das so weitergeht mit Ihnen, das ist ja furchtbar!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Wir drohen jetzt nicht, wir lassen die Ministerin bitte ausreden. Ich bitte um Ruhe im Saal!

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Schenk

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Atmen Sie vielleicht selber mal ein bisschen durch. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Das würde Ih- nen ganz guttun!) Schön, dass Sie Verantwortung für meine Gesundheit übernehmen wollen. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Das mache ich gern!) Wir kommen also noch mal zum Pandemievertrag. Wenn man also festhalten will, welchen Wert – und das wurde hier, glaube ich, noch relativ wenig in den Raum gestellt – dieser Pandemievertrag haben soll, geht es im Wesentlichen darum, am Ende zu koordinieren, wie zum Beispiel Impfstoffe bereitgestellt werden, wie man Informationen bündelt und wie man jenseits diplomatischer Beziehungen eine gewisse Kontinuität in der Pandemiebewältigung erreicht. Damit sind ja die Punkte 1 bis 3 Ihres Antrags schon absolut widerlegt und deswegen möchte ich abschließend noch mal zu dieser Aufklärungskampagne kommen, die Sie gefordert haben. Wenn man mit wenig Aufwand mal im Internet eingibt, wie nun eigentlich der ganze Prozess läuft, kommen Sie ziemlich schnell zum Ergebnis, dass zum Beispiel auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon relativ viel darüber berichtet wurde, wie nun genau der Start vom Pandemievertrag bis zu einer möglichen Ratifizierung läuft. Es ist nun Ihrer Skepsis gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschuldet, dass Sie das nicht als echte Information anerkennen wollen. Wir kommen also am Ende zu einem ganz bekannten Zirkelschluss. Am Anfang unterstellen Sie, dass die Pandemie nur ausgedacht ist. Danach unterstellen Sie, dass die, die darüber sprechen, sich das nur ausgedacht haben, und damit erzeugen Sie am Ende vor allem eins: Panik und Unruhe. Was ich nicht erkennen kann, ist, welchen konkreten Vorschlag Sie jetzt gemacht haben, um zum Beispiel das von Herrn Wogawa beschriebene Problem von möglichen Einflussnahmen durch Pharmakonzerne irgendwie zu verringern. Stattdessen malen Sie das Monstrum an die Wand, dass irgendjemand seine Souveränität abgibt. Das ist nicht der Fall, sondern, wie Abgeordnete Heber hier gerade geschildert hat, gibt es einen rechtsstaatlichen Rahmen. Dabei bleiben alle Klagewege offen und bestehen. In diesem Sinne ist von dem Antrag am Ende nichts Substanzielles übrig geblieben. Für die Landesregierung votiere ich auch für eine Ablehnung. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe eine weitere Wortmeldung der Abgeordneten Muhsal. Sie haben noch 2 Minuten.

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Wiebke Muhsal AfD

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Frau Ministerin Schenk, bei aller Liebe, Sie scheinen mir in die großen Schuhe Ihres Ministeramts noch nicht reingewachsen zu sein. (Beifall AfD) Das ist jetzt das zweite Mal, dass Sie uns hier als Opposition massiv angehen – mir beim Reden den Rücken zudrehen –, das zeigt, glaube ich, auch, was Sie von dem Landtag und dem Parlament als solchem halten. Sie haben hier von „schwadroniert“ gesprochen, im Übrigen zu einer Äußerung, die der Parlamentarier Dr. Augsten in der Plenarsitzung des Sonderplenums geäußert hat. Ich weiß nicht, was er dazu meint. Sie haben gerade von „reinkreischen“ geredet. Ich glaube ganz ehrlich, etwas mehr Respekt gegenüber dem Parlament, auch wenn Sie sehr aufgeregt scheinen, stünde Ihnen gut an. (Beifall AfD) Zu Ihrem Kommentar zu den Schulen: Ich habe das von Anfang an kritisiert. Ich finde es infam, Kinder in die Verantwortung zu nehmen für die Gesundheit oder die Vorstellung von Gesundheit, die die Regierung von Erwachsenen hat. Eltern sind verantwortlich für ihre Kinder, nicht die Kinder verantwortlich für ihre Eltern. (Beifall AfD) Ich weiß nicht, was Ihre Kinder gemacht haben. Ich habe erlebt, wie die Kinder tagtäglich, stundenlang – meine Kinder mussten teilweise acht bis zehn Stunden am Tag Maske tragen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass das ein Akt der Solidarität war. Das war eine vollkommene Fehlentscheidung, die so nie wieder passieren sollte. (Beifall AfD) Frau Güngör, ich spreche Sie jetzt nicht als Präsidentin an, sondern Ihre Äußerung als Abgeordnete. Sie haben vorhin über Souveränität geredet. Ich weiß gar nicht, was Sie genau mit innerer und äußerer Souveränität gemeint haben. Eins haben Sie vergessen: die Volkssouveränität. Denn es heißt ja nicht umsonst in unserem Grundgesetz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das heißt auch, dass der Gesetzgeber in wesentlichen Dingen selbst entscheiden muss und nicht einfach alles an die WHO abgeben darf. Diese Kontrolle fehlt und das sollten Sie mal zur Kenntnis nehmen. Danke. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Souveränität über das Thüringer Gesundheitssystem zurückgewinnen – Thüringen setzt sich für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und für die Ablehnung des Internationalen Pandemieabkommens ein

Weitere Wortmeldungen kann ich aktuell nicht erkennen. Ich habe auch keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Das wird mir bestätigt. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung zum Antrag selbst. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Entschuldigung, die Enthaltungen frage ich noch ab – der Form halber. Da sehe ich aktuell keine Handzeichen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen TOP und rufe vereinbarungsgemäß als nächstes Tagesordnungspunkt 2 auf Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/507 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung - Drucksache 8/694 ZWEITE BERATUNG Zur Berichterstattung aus dem zuständigen Fachausschuss gebe ich Herrn Abgeordneten Schard das Wort. Bitte schön.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Gesetz mit dem lyrischen Namen „Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten“ ist hier von den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD eingebracht worden. Dieser Gesetzentwurf ist nach der ersten Beratung und durch Beschluss des Landtags in seiner 10. Sitzung vom 6. März 2025 an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen worden. Dieser Ausschuss hat dann in seiner 3. Sitzung am 7. März 2025 und in seiner 4. Sitzung am 20. März 2025 darüber beraten, ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen und dieses dann auch durchgeführt. So wurden unter anderem der Thüringer Rechnungshof, der Thüringer Landkreistag, aber natürlich auch der Gemeinde- und Städtebund angehört. Zusammenfassend kann man sagen, dass es durchaus auch einzelne Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf gab, aber in großer Breite die Annahme des Gesetzentwurfs am Ende dann auch empfohlen wurde. So hat auch der Ausschuss am Ende seine Beschlussempfehlung gefasst, nämlich den Gesetzentwurf anzunehmen. Herzlichsten Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Danke, Herr Abgeordneter. Damit eröffne ich nun die Aussprache. Für die Fraktion der SPD liegt mir eine Wortmeldung von Frau Abgeordneter Merz vor. Bitte schön.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und liebe Zuschauer, in diesem Plenum machen wir einmal mehr einen echten Unterschied für unsere Kommunen, was auch deren finanzielle Ausstattung angeht. An anderer Stelle in diesem Plenum werden wir mit dem Kommunalen Stärkungsgesetz unsere Kommunen bei steigenden Sozialausgaben, Betriebskosten für Schwimmbäder oder auch Investitionen unterstützen – in der ersten Lesung. Jetzt an dieser Stelle erstatten wir wiederholt Unterbringungskosten für Geflüchtete aus der Ukraine, die vor Putins verbrecherischem Angriffskrieg geflohen sind. Ich möchte einige Worte dazu verlieren, warum es so wichtig ist, dass wir den Kommunen hier zur Hilfe kommen. Sie haben es mitbekommen: Kürzlich wurde der Zwischenbericht der Initiative für einen handlungsfähigen Staat vorgestellt – bundesweit. Diese Initiative unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten hat grundlegende Vorschläge für ein funktionierendes Staatswesen vorgelegt. Das Medienecho war und ist immer noch gewaltig. Ich erwähne das, weil hinter dieser Initiative – wie auch hinter unseren Gesetzen für die Kommunen – aus meiner Sicht ein größeres Ziel steht, nämlich es geht darum, das Vertrauen in einen funktionierenden Staat zu stärken, darum, dass der Staat und wir als Länder die originären Aufgaben gut erfüllen können. Unsere Thüringer Kommunen können ihre ureigenen Aufgaben aber nur vernünftig erledigen, wenn ihnen ihre Haushaltsmittel nicht an anderer Stelle durch die Finger rinnen. Gute öffentliche Angebote für viel Lebensqualität in den Kommunen – zum Beispiel in den Schwimmbädern oder Vereinshäusern – auf der einen Seite, Landeshilfen für die kommunalen Haushalte auf der anderen Seite: Diese Dinge greifen immer ineinander. Oder anders: Unser Entlastungsgesetz ist ein kleines Rädchen, ein leistungsfähiger Staat sozusagen das große Zahnrad. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben bei diesem Gesetz einen sehr pragmatischen Weg gewählt, das Gesetz etwas kürzer anzuhören, statt es erst Mitte Mai zu beschließen. Das ist richtig, denn so können den Kommunen des Landes oder diese Landesgelder eben grob überschlagen sechs Wochen früher ausgezahlt werden. Das ist unseren kommunalen Gemeinden und Städten und Landkreisen sehr wichtig. Zum Schluss sei angemerkt, dieses Rechtskreiswechselgesetz von heute steht, wie seine Vorgänger aus den Vorjahren, für Entlastung in Krisenzeiten. Eine Mehrheit für dieses Gesetz ist auch eine Mehrheit für einen handlungsfähigen Staat vor Ort in unseren Kommunen. Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Danke schön. Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Rottstedt für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Vivien Rottstedt AfD

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird einmal mehr versucht, den Kommunen Sand in die Augen zu streuen. Es wird der Eindruck erweckt, die Kommunen würden vollständig für die Mehrkosten entschädigt werden, die durch den sogenannten Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge entstanden sind. In der Begründung ist die Rede von einer hundertprozentigen Kostenerstattung. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine schlichte Lüge. (Beifall AfD) Denn genau dieser Darstellung widersprechen auch die kommunalen Spitzenverbände ganz eindeutig. Sie machen in ihren Stellungnahmen klar, dass die vorgesehenen Mittel bei Weitem nicht ausreichen. Die Verbände benennen konkret, wo es hakt: Im Bildungsbereich türmen sich die Kosten für Schülerbeförderung, zusätzliche Räume für Unterrichtsmaterialien für Kinder ohne Deutschkenntnisse und den steigenden Verwaltungsaufwand. Bei der Hortbetreuung sieht es nicht besser aus, denn wer Eltern von Gebühren befreit, muss auch erklären, woher die Träger die Lücke füllen können. In der Jugendhilfe wachsen die Ausgaben durch gebührenfreie Kita-Betreuung, Hilfen zur Erziehung und Unterhaltsvorschuss. Doch all das findet im Gesetz keine Berücksichtigung. Auch in den Bereichen Eingliederungshilfe, Pflege oder bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften entstehen täglich neue Belastungen. Aber finanziert werden soll nur ein schmaler Ausschnitt über das Bürgergeld. Von einer vollständigen Entlastung kann hier keineswegs die Rede sein. Die sogenannte 100Prozent-Erstattung entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Etikettenschwindel. (Beifall AfD) Und das alles wegen eines systemwidrigen Eingriffs in unser Sozialsystem. Seit 2022 erhalten vermeintliche Flüchtlinge aus der Ukraine sofort Bürgergeld ohne Prüfung der Bedürftigkeit und ohne jegliche Beitragsleistung. Sie werden gleichgestellt mit Menschen, die ein Leben lang in unsere Systeme eingezahlt haben. Eine solche Bevorzugung ist nichts anderes als ein Schlag ins Gesicht all jener, die in unser Sozialsystem eingezahlt haben und dieses mittragen. (Beifall AfD) Die Sonderregelung hat sich mithin als fataler Anreizmechanismus erwiesen, denn wer alles bekommt, ohne etwas geben zu müssen, hat schlicht keinen Grund, sich selbst um Arbeit zu bemühen. Trotz all dieser Kritikpunkte wird sich die AfD bei der heutigen Abstimmung enthalten. Wir erkennen an, dass viele Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen und zumindest teilweise Erstattungen notwendig sind. Eine Zustimmung zu dem Gesetz würde jedoch bedeuten, dass wir ein ungerechtes und systemwidriges System mittragen. Deshalb können wir dem Entwurf nicht zustimmen, lehnen ihn aber auch nicht ab, aus Verantwortung gegenüber unseren Kommunen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete König-Preuss für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und diejenigen am Livestream! Wir stimmen natürlich dem Antrag zu. Es ist ja schon mehrfach gesagt worden, es ist keine neue Erfindung, sondern in den letzten Jahren schon so gepflegt worden. Ich will aber jetzt insbesondere noch mal auf die vorher hier sich am Pult befindende Abgeordnete reagieren, denn das ist zutreffend, dass nicht 100 Prozent erstattet werden. Das haben CDU und wir im Innenausschuss unter anderem auch angesprochen. Und aus dem Ministerium gab es dazu auch die Bereitschaft, auf Bundesebene in Gespräche zu gehen. Wer sich an keiner Stelle dazu verhalten hat und wie so häufig und so oft schweigend und nichtssagend im Ausschuss saß, war die AfD. Sich dann jetzt hier vorne hinzustellen und so zu tun, als ob man sich für die Kommunen einsetzen würde und sich für die Kommunen sozusagen um die nicht erstatteten Kosten sorgen würde, ist einfach ein Armutszeugnis und Beleg dafür, dass das alles so nicht zutrifft, denn dann wäre es auch entsprechend im Ausschuss zu Äußerungen und Fragen und Ähnlichem mehr gekommen. Ja, es gibt keine hundertprozentige Kostenerstattung, aber es gibt eine sehr weitgehende Kostenerstattung für die Kommunen, die in den letzten Jahren schon geschehen ist, die die Kommunen auch brauchen, um eben auch die Arbeit vor Ort, auch im integrativen Bereich, leisten zu können. Dafür gibt es natürlich von uns, wie auch in den vergangenen Jahren, die Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Vielen Dank. Für die CDU erhält Herr Schard das Wort. Bitte.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Meine Damen und Herren, Frau Rottstedt, liebe AfD-Fraktion, Sie haben gesagt, Sie werden sich bei diesem Vorschlag enthalten. Das haben Sie das letzte Mal bei der Einbringung schon angedeutet. Ich will Ihnen nicht verhehlen, dass ich das für verantwortungslos halte, weil man gerade, was die Unterstützung anbelangt, hinsichtlich unserer Kommunen durchaus eine sehr eindeutige Haltung haben kann und eigentlich auch haben muss. Die Kommunen leisten eine ganz wesentliche Arbeit, wenn es darum geht, die Belastungen der ganzen Flüchtlingsfragen mit abzuleisten. Was wir mit diesem Gesetz machen, ist ja, das Geld, was vom Bund zur Verfügung gestellt wird, durchzuleiten. Nichts anderes machen wir hier. Sie haben vorhin, und das möchte ich Ihnen auch schon mal sagen, der Regierung vorgehalten, sie würde sich bei Fragen mit einer „kraftvollen Enthaltung“ positionieren. Das ist auch ein bisschen zynisch. Die Frage ist: Was machen Sie denn in dieser sehr wichtigen Frage mit unseren Kommunen? Das ist auf jeden Fall nicht, so wie Sie es angedeutet haben, eine verantwortungsvolle Haltung für unsere Kommunen, sondern sie ist gerade nicht verantwortungsvoll. Ich muss Sie auch fragen: Wo ist denn Ihr Vorschlag, wenn Ihnen dieser Vorschlag nicht weit genug geht? Ich habe keinen Gegenvorschlag gelesen. Deshalb ist es am Ende doch ein bisschen unredlich, wenn Sie uns weismachen wollen, dass Sie hier die verantwortungsvollen Vorschläge einreichen bzw. aus Verantwortung vor den Kommunen diesem Vorschlag nicht zustimmen. Wenn man das so weiterspinnen würde – von Ihnen gibt es keinen Vorschlag –, würde das ja bedeuten, dass die Kommunen nichts bekommen. Ich glaube, das wäre keine Lösung für das Land und natürlich auch nicht für die belasteten Kommunen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Lena Saniye Güngör

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus dem Rund vor. Für die Landesregierung wünscht Staatssekretär Bausewein das Wort. Bitte.

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Bausewein

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir beraten heute ein Gesetz, das auf den ersten Blick sehr technisch daherkommt. Kurz gesagt geht es um die Erstattung von Mehrkosten im Bereich der sozialen Sicherung. Doch wenn wir ehrlich sind, dieses Gesetz ist viel mehr als ein finanzieller Ausgleich. Es ist ein Prüfstein, ein Prüfstein dafür, wie ernst wir es meinen mit unserer humanitären Verantwortung, mit unserem Verständnis von Gerechtigkeit und mit dem Rückhalt für unsere Kommunen, die täglich für den sozialen Frieden in diesem Land arbeiten. Wir leben in Zeiten großer Herausforderungen, haben allesamt Krisen hinter uns gebracht, gemeinsam bewältigt. All das verlangt nicht nur politisches Handeln, das verlangt auch Haltung. Dieses Gesetz steht für eine klare Haltung: dass wir die Lasten, die durch Geflüchtete aufgrund des russischen Angriffskriegs entstehen, fair verteilen, dass wir in Europa, im Bund und Kommunen solidarisch für Ukrainerinnen und Ukrainer einstehen und dass wir an der Seite derer stehen, die tagtäglich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt arbeiten: unsere Kommunen, unsere Landrätinnen und Landräte, unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Bürgerinnen und Bürger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Kommunen haben in den letzten drei Jahren Großartiges geleistet. Sie haben Menschen untergebracht, sie haben sie betreut, sie haben sie integriert, oft unter schwierigen Bedingungen, mit begrenztem Personal und unter enormem Druck. Sie waren da, als im Februar 2022 Hunderttausende Menschen vor den Bomben Putins geflohen sind, mit der Hoffnung auf Schutz in einem sicheren Europa. Und Thüringen hat geholfen, nicht aus Kalkül, sondern aus Menschlichkeit, aus der Überzeugung heraus, dass wir in einem Land leben wollen, das nicht wegschaut, wenn Menschen in Not sind. Diese Hilfsbereitschaft war und ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist das Verdienst unzähliger engagierter Menschen, von Landrätinnen und Landräten, von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die improvisiert, organisiert und durchgehalten haben, von Sozialarbeitern, Ehrenamtlichen, Vereinen und Nachbarn, die einfach gemacht haben, weil Hilfe gebraucht wurde, und ja, auch von den demokratischen Parteien in diesem Haus, denn sie haben in den entscheidenden Momenten zusammengehalten. Wir haben in verschiedenen politischen Konstellationen geredet, gestritten und gerungen, aber am Ende gesagt, wir übernehmen gemeinsam Verantwortung – von 2022 bis zum heutigen Tag, an dem Sie, werte Abgeordnete, mutmaßlich das letzte Rechtskreiswechslergesetz in dieser Form beschließen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines möchte ich aber auch nicht unerwähnt lassen. Während wir hier über Lösungen sprechen, wird anderswo Stimmung gemacht. Da wird gezielt Angst geschürt, werden Menschen gegeneinander ausgespielt. Es wird so getan, als sei unsere Solidarität das Problem und nicht der Krieg. Denen sage ich: Wer aus humanitärer Hilfe ein Feindbild macht, der hat keine Lösungen, der hat nur Parolen. Und wer Kommunen im Stich lässt und gleichzeitig über ihre Forderungen klagt, betreibt keine Politik, sondern Populismus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist keine Wohltat. Es ist notwendig. Es ist Ausdruck einer sozialen Ordnung, die nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch im Alltag funktioniert – vor Ort, in den Rathäusern, in den Unterkünften, in den Wohnzimmern unserer Städte und unserer Dörfer. Wir lassen unsere Kommunen nicht allein. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung für Integration, für Teilhabe, für sozialen Frieden. Und wir tun das mit Überzeugung, nicht mit Zähneknirschen. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung für ein Land, das humanitär handelt und politisch klar bleibt. In diesem Sinne: vielen Dank. (Beifall BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Wir werden jetzt über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung abstimmen. Die Beschlussempfehlung hat die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer stimmt dagegen? Hier sehe ich niemanden. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Nun stimmen wir über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Ich bitte die Abgeordneten, die in der Schlussabstimmung zustimmen, sich nun von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Vielen Dank. Nun bitte ich diejenigen, sich zu erheben, die dagegen stimmen. Das ist erwartungsgemäß niemand. Nun bitte die Enthaltungen. Das sind die Abgeordneten der AfDFraktion. Vielen Dank. Damit ist das Gesetz angenommen. Und ich schließe Tagesordnungspunkt 2. Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/48 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 8/712 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/859 ZWEITE BERATUNG Wir sind in der zweiten Beratung und als Berichterstatterin aus dem zuständigen Fachausschuss gebe ich Frau Abgeordneter Stark das Wort. Bitte schön.

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Linda Stark Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 7. Sitzung vom 30. Januar 2025 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Daraufhin hat der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 21. Februar 2025 und in seiner 3. Sitzung am 21. März 2025 beraten. Zu dem Gesetzentwurf wurde auch ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt und der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Nach der Beratung lautet die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss, dass der Antrag angenommen wird. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Vielen Dank. Dann eröffne ich nun die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordnetem Quasebarth für die Fraktion des BSW das Wort. Bitte schön.

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Steffen Quasebarth BSW

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bibliotheken sind seltsame Orte. In Bibliotheken steht die Zukunft still und die Vergangenheit spricht leise, aber dafür sehr eindringlich. Bibliotheken sind Räume, in denen das gesammelte Wissen der Menschheit auf eine Weise ruht, die weder veraltet noch abgeschlossen ist, sondern auf neue Leserinnen und Leser wartet. Wenn wir heute über die Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes sprechen, dann geht es nicht um trockene Verwaltungsfragen, es geht um den Möglichkeitsraum dieser Orte und darum, wie wir als Land Verantwortung dafür übernehmen, dass ihre Ordnung nicht dem Zufall überlassen bleibt. Seit über drei Jahrzehnten trägt die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken in Erfurt diese Verantwortung, leise, effizient und mit einem erstaunlichen Gespür dafür, wie sich Kulturpolitik abseits großer Bühnen entfaltet, nämlich in kleinen Orten, mit engagierten Mitarbeitenden, zwischen Leseratten, Schülergruppen und Digitalprojekten. Dass dieser Zustand rechtlich bislang eher auf einem hölzernen Stuhl denn auf einem stabilen Fundament ruhte, ist ein Versäumnis, kein Vorwurf, denn in der Praxis hat die Zusammenarbeit mit der Stadt Erfurt hervorragend funktioniert. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Hölzerne Stühle sind richtig stabil!) Aber spätestens mit einem Blick in die Landesverfassung wurde deutlich, für eine ordnungsgemäße Aufgabenübertragung braucht es mehr als einen Handschlag und eine gute Absicht, es braucht ein Gesetz. Das heute vorliegende Änderungsgesetz gibt uns dieses Fundament. Es erlaubt nicht nur die förmliche Übertragung der Aufgaben an eine Kommune oder Behörde, sondern auch deren präzise Ausgestaltung durch Rechtsverordnung. Und es stellt sicher, was im Zweifel wichtiger ist als jede Zuständigkeitsfrage, dass diese Übertragung mit einem klaren finanziellen Ausgleich verbunden ist. Denn man kann den Kommunen nicht einfach eine Kiste voller Bücher hinstellen und dann sagen, viel Spaß damit, ohne ihnen auch das Regal und den Raum zu geben, in dem sie sie ordentlich aufstellen können. (Beifall CDU, BSW) Es ist bemerkenswert, wie unaufgeregt und zugleich zielgerichtet dieser Gesetzgebungsprozess verlaufen ist. Der Ausschuss hat sich Zeit genommen, Fachleute angehört, online diskutiert und am Ende mit klarem Blick empfohlen: Ja, das brauchen wir, und zwar jetzt. Natürlich könnte man sagen, das alles ist nur Organisation, es geht um Zuständigkeiten, es geht auch um Verordnungen, Fachaufsicht, doch unter dieser Schicht aus Verwaltungstext verbirgt sich ein sehr konkreter Gedanke, nämlich, dass wir das Netz öffentlicher Bibliotheken nicht dem Zufall überlassen dürfen, dass wir begreifen, was auf dem Spiel steht, wenn wir die Infrastruktur der Bildung, der Kultur, des freien Zugangs zum Wissen nicht auch pflegen. Denn Bibliotheken sind keine Museen für Bücher, sie sind Reaktoren für Ideen. Sie sind der Ort der leisen Gleichberechtigung. Wer dort eintritt, der wird nicht gefragt, was er verdient, was sie glaubt oder woher jemand kommt, nur, was sie wissen möchten. Und gerade weil diese Orte so unscheinbar kraftvoll sind, müssen wir dafür sorgen, dass die Fachstelle, die sie vernetzt, berät, weiterdenkt, auch selbst auf festem Boden steht. Dass mit diesem Gesetz künftig auch klare Standards für Personalausstattung und Berichtslegung gesetzt werden können, ist nicht kleinlich, sondern klug, denn Kulturarbeit lebt nicht nur von Idealismus, sondern von guter Organisation und vor allem aber von Verlässlichkeit. Zugleich bleibt das Gesetz offen genug. Es macht Erfurt nicht dauerhaft zur einzig möglichen Trägerin der Landesfachstelle, sondern es ermöglicht, dass auch andere Behörden oder Kommunen übernehmen könnten. Das ist eben kein Angriff auf Bewährtes, sondern ein Ausweis demokratischer Beweglichkeit. Wir halten Strukturen offen, weil sich auch Herausforderungen verändern können. Und doch – lassen Sie mich das sagen – hoffen wir natürlich, dass mit diesem Gesetz nicht ein Umzug eingeläutet wird, sondern eine Festigung. Die Fachstelle in Erfurt hat sich bewährt. Sie hat Know-how und Vernetzung und man tauscht ein funktionierendes Team nicht aus Prinzip gegen ein neues aus, nur weil man jetzt endlich die Spielanleitung geschrieben hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein kleines. Es macht keine Schlagzeilen. Es reißt keine Mauern ein und es baut keine Kathedralen, aber es sichert ein Fundament. Und manchmal, gerade in unruhigen Zeiten, ist das das Wichtigste, was ein Parlament tun kann. Im Namen der Fraktion der Brombeere – ich denke, ich kann hier auch für die CDU und die SPD mitsprechen – bitte ich Sie deshalb: Folgen Sie der Beschlussempfehlung, geben Sie der Landesfachstelle das Rückgrat, das sie verdient, und damit allen Bibliotheken im Land ein Stück Zukunftssicherheit. Denn wenn wir ehrlich sind, eine Gesellschaft, die nicht mehr weiß, was sie mit ihren Bibliotheken anfangen soll, die ist vielleicht nicht ganz verloren, aber sie hat angefangen, sich selbst zu vergessen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Ja, danke schön. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Mitteldorf für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Wie so oft ist es ja leider das Problem, dass Kulturthemen immer zum Schluss besprochen werden, kaum noch Aufmerksamkeit bekommen. (Unruhe CDU) Ja, von außen ist es leider das Problem. Deswegen möchte ich zunächst mal meinem Vorredner, Herrn Quasebarth, sehr für seine Rede danken, weil ich glaube, dass es auch bei einem Gesetz, bei dem es um einen formalen Akt geht, durchaus wichtig ist, noch mal insgesamt daran zu erinnern, was Bibliotheken für wichtige Demokratieorte in unserer Gesellschaft sind. Deswegen vielen Dank an Sie. Ich werde es in der Tat etwas formaler machen. Noch mal zur Genese des Gesetzes: Dies war noch ein Gesetzentwurf der vormaligen Landesregierung, und wir haben uns hier ja gemeinsam darauf verständigt, dass wir es erst beraten können, wenn wir unsere Strukturen im Landtag festhaben und demzufolge auch den passenden Ausschuss dazu haben. Es ist – Herr Quasebarth hat es gesagt – vermeintlich eine kleine Änderung am Bibliotheksgesetz – übrigens ein Gesetz, für das uns bis heute sehr viele Bundesländer beneiden. Denn Thüringen war in der Frage, eine gesetzliche Grundlage für Bibliotheken zu schaffen, Vorreiter. Und das ist gut so, dass wir diesen Bereich endlich ausbauen. Denn die Landesfachstelle war viele, viele, viele Jahre ein Projekt, wurde als Projektförderung geführt, und das, obwohl die Landesfachstelle – Herr Quasebarth hat es schon gesagt – natürlich viele Aufgaben sowohl in den Bibliotheksbereich hinein, aber selbstverständlich auch nach außen hat. Denn, auch das sei an dieser Stelle gesagt, der Thüringer Bibliotheksverband ist übrigens der einzige Kulturverband in Thüringen, der keine Geschäftsstelle hat und der komplett ehrenamtlich arbeitet. Deswegen hat die Landesfachstelle, obgleich sie völlig andere Aufgaben hat, aber natürlich auch für die ehrenamtliche Kulturarbeit im Bibliothekswesen eine besondere Bedeutung, weshalb ich sehr, sehr froh bin, das entgegen sehr vieler Widerstände, die es in den letzten Jahren dazu gab – das will ich auch offen zugeben –, endlich ins Gesetz zu schreiben. Deswegen bin ich sehr froh und dankbar, dass wir heute hier stehen und dies hoffentlich gemeinsam auch so verabschieden können. Jetzt werden Sie sich gerade gefragt haben, Sie haben alle noch zwei Blätter ausgeteilt bekommen. Darauf möchte ich ganz kurz eingehen. Wenn man so ein Gesetz bearbeitet, was schon länger liegt, dann kann es ja durchaus vorkommen, dass man feststellt, ach so, das Inkrafttreten eines Gesetzes kann ja so schlecht rückwirkend passieren. Dennoch stand ja darin, es sollte in Kraft treten zum 01.01.2025. So, jetzt sind wir hier in diesem Umstand, dass dies nicht nur uns aufgefallen ist, sondern logischerweise auch der Brombeere aufgefallen ist und wir diese beiden Änderungsanträge haben, die sich im Kern gleichen. Da ich heute besonders gute Laune habe und sehr viel Freude an Sprache, (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) und die auch wichtig finde, gebe ich gerne zu, auch wenn mich mein Mitarbeiter wahrscheinlich dafür jetzt gleich in der Runde nicht mehr angucken möchte, dass mich die Formulierung der Brombeere: „Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft“, tatsächlich emotional mehr abholt, weswegen ich, damit wir alle gut durch diesen Abstimmungsprozess kommen, hiermit den Änderungsantrag meiner Fraktion unter der Drucksache 8/858 zurückziehe und Sie alle herzlich darum bitte, dass Sie erst dem Änderungsantrag der Brombeerkoalition, dann schließlich der Beschlussempfehlung und dem Gesetz zustimmen mögen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Danke, Frau Abgeordnete Mitteldorf. Damit ist zumindest der Rollenplan, der mir gerade noch mal verteilt wurde, wieder hinfällig. Aber ich denke, wir schaffen die Abstimmung gleich trotzdem. Ich werde zunächst aber natürlich die Landesregierung fragen, sofern sie ihren Dialog kurz unterbrechen möchte, ob sie sprechen möchte. Herr Minister Gruhner? Nein. Herr Staatssekretär, bitte schön.

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Dr. Althaus

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit fast 34 Jahren betreibt die Stadt Erfurt für das Land die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken in Thüringen, finanziert vom Freistaat. Sie ist als landesweite Planungs-, Beratungs- und Koordinierungsstelle das zentrale und unverzichtbare Instrument zur Unterstützung der kommunalen Träger und der Einrichtungen vor Ort beim Aufbau, der Entwicklung und der Vernetzung der öffentlichen Bibliotheken. Sie berät in allen bibliotheksfachlichen Fragen. Sie erfüllt wesentliche bibliothekspolitische Aufgaben bei der Sicherung fachlicher Standards. Sie befördert den Ausbau eines leistungsfähigen Bibliotheksnetzes miteinander kooperierender Bibliotheken in Thüringen und regt innovative Projekte an. Damit trägt sie zur Sicherheit und zum Ausbau der Dienstleistung öffentlicher Bibliotheken und zur Rationalisierung der Arbeitsprozesse bei. Der Betrieb der Landesfachstelle wird seit 1991 auf Grundlage eines Vertrags der Stadt Erfurt mit dem Freistaat Thüringen geregelt. Mit der Gesetzesänderung wird eine Rechtsverordnungsermächtigung mit dem Ziel geschaffen, dass die Aufgabe zukünftig dauerhaft und rechtssicher übertragen werden kann und auch die weitere Finanzierung der aufgabenwahrnehmenden Kommune über das Thüringer Finanzausgleichsgesetz gesichert ist. Hinzu kommt, dass die bisherige Aufgabenwahrnehmung auf Grundlage eines Zuwendungsvertrags mit jährlich wiederkehrend bürokratischen Aufwänden verbunden war. Mit den Regelungen einer zu erlassenden Rechtsverordnung wird sich für beide Seiten – Land und Kommune – der positive Effekt einer Entbürokratisierung spürbar auswirken. Auch wenn die Zuständigkeitsfestlegung für den Betrieb der Landesfachstelle erst Gegenstand der Rechtsverordnung sein wird, möchte ich schon jetzt bekräftigen, dass das Land nach einer über 30 Jahre währenden vertrauensvollen Zusammenarbeit auch künftig an einer Aufgabenübertragung an die Stadt Erfurt festhalten will. Ich möchte den Abgeordneten meinen Dank dafür aussprechen, dass der Gesetzänderungsentwurf im Plenum und im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft, Kultur von den Fraktionen konstruktiv mit der gebührenden Gründlichkeit begleitet und zu einem schnellen, einvernehmlichen Prozess geführt wurde. Abschließend bitte ich nun um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Althaus. Dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor und wir kommen zu den Abstimmungen. Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke ist soeben zurückgezogen worden, sodass wir nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD abstimmen, das ist die Drucksache 8/712. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Der Form halber die Gegenstimmen bitte. Die Enthaltungen bitte. Da sehe ich jeweils keine, dann ist das so angenommen. Dann stimmen wir nun über die Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Abgeordneten aus allen Fraktionen. Der Form halber bitte einmal die Gegenstimmen. Sehe ich keine. Enthaltungen? Sehe ich ebenfalls keine. Dann ist das auch angenommen. Dann kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Auch hier bitte ich erst um die Jastimmen. Das sind ebenfalls die Abgeordneten aller Fraktionen. Die Gegenstimmen bitte. Hier sehe ich keine. Die Enthaltungen bitte. Auch hier sehe ich keine. Dann geht es nun in die Schlussabstimmung. Ich bitte alle, sich von den Plätzen zu erheben, die dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Vielen Dank. Ich bitte darum, sich bei Gegenstimmen zu erheben. Hier sehe ich niemanden. Enthaltungen? Auch nicht vorhanden. Damit ist dieses Gesetz angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zu mir. Es haben sich natürlich alle stark um eine längere Sitzungszeit bemüht, dennoch sind wir gerade übereingekommen, dass ich keinen weiteren TOP aufrufen werde. Dementsprechend schließe ich für heute die Sitzung. Es geht morgen um 9.00 Uhr weiter. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

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