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Steffen Quasebarth

BSW 02.04.2025 Sitzungen 8/13

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bibliotheken sind seltsame Orte. In Bibliotheken steht die Zukunft still und die Vergangenheit spricht leise, aber dafür sehr eindringlich. Bibliotheken sind Räume, in denen das gesammelte Wissen der Menschheit auf eine Weise ruht, die weder veraltet noch abgeschlossen ist, sondern auf neue Leserinnen und Leser wartet. Wenn wir heute über die Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes sprechen, dann geht es nicht um trockene Verwaltungsfragen, es geht um den Möglichkeitsraum dieser Orte und darum, wie wir als Land Verantwortung dafür übernehmen, dass ihre Ordnung nicht dem Zufall überlassen bleibt. Seit über drei Jahrzehnten trägt die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken in Erfurt diese Verantwortung, leise, effizient und mit einem erstaunlichen Gespür dafür, wie sich Kulturpolitik abseits großer Bühnen entfaltet, nämlich in kleinen Orten, mit engagierten Mitarbeitenden, zwischen Leseratten, Schülergruppen und Digitalprojekten. Dass dieser Zustand rechtlich bislang eher auf einem hölzernen Stuhl denn auf einem stabilen Fundament ruhte, ist ein Versäumnis, kein Vorwurf, denn in der Praxis hat die Zusammenarbeit mit der Stadt Erfurt hervorragend funktioniert. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Hölzerne Stühle sind richtig stabil!) Aber spätestens mit einem Blick in die Landesverfassung wurde deutlich, für eine ordnungsgemäße Aufgabenübertragung braucht es mehr als einen Handschlag und eine gute Absicht, es braucht ein Gesetz. Das heute vorliegende Änderungsgesetz gibt uns dieses Fundament. Es erlaubt nicht nur die förmliche Übertragung der Aufgaben an eine Kommune oder Behörde, sondern auch deren präzise Ausgestaltung durch Rechtsverordnung. Und es stellt sicher, was im Zweifel wichtiger ist als jede Zuständigkeitsfrage, dass diese Übertragung mit einem klaren finanziellen Ausgleich verbunden ist. Denn man kann den Kommunen nicht einfach eine Kiste voller Bücher hinstellen und dann sagen, viel Spaß damit, ohne ihnen auch das Regal und den Raum zu geben, in dem sie sie ordentlich aufstellen können. (Beifall CDU, BSW) Es ist bemerkenswert, wie unaufgeregt und zugleich zielgerichtet dieser Gesetzgebungsprozess verlaufen ist. Der Ausschuss hat sich Zeit genommen, Fachleute angehört, online diskutiert und am Ende mit klarem Blick empfohlen: Ja, das brauchen wir, und zwar jetzt. Natürlich könnte man sagen, das alles ist nur Organisation, es geht um Zuständigkeiten, es geht auch um Verordnungen, Fachaufsicht, doch unter dieser Schicht aus Verwaltungstext verbirgt sich ein sehr konkreter Gedanke, nämlich, dass wir das Netz öffentlicher Bibliotheken nicht dem Zufall überlassen dürfen, dass wir begreifen, was auf dem Spiel steht, wenn wir die Infrastruktur der Bildung, der Kultur, des freien Zugangs zum Wissen nicht auch pflegen. Denn Bibliotheken sind keine Museen für Bücher, sie sind Reaktoren für Ideen. Sie sind der Ort der leisen Gleichberechtigung. Wer dort eintritt, der wird nicht gefragt, was er verdient, was sie glaubt oder woher jemand kommt, nur, was sie wissen möchten. Und gerade weil diese Orte so unscheinbar kraftvoll sind, müssen wir dafür sorgen, dass die Fachstelle, die sie vernetzt, berät, weiterdenkt, auch selbst auf festem Boden steht. Dass mit diesem Gesetz künftig auch klare Standards für Personalausstattung und Berichtslegung gesetzt werden können, ist nicht kleinlich, sondern klug, denn Kulturarbeit lebt nicht nur von Idealismus, sondern von guter Organisation und vor allem aber von Verlässlichkeit. Zugleich bleibt das Gesetz offen genug. Es macht Erfurt nicht dauerhaft zur einzig möglichen Trägerin der Landesfachstelle, sondern es ermöglicht, dass auch andere Behörden oder Kommunen übernehmen könnten. Das ist eben kein Angriff auf Bewährtes, sondern ein Ausweis demokratischer Beweglichkeit. Wir halten Strukturen offen, weil sich auch Herausforderungen verändern können. Und doch – lassen Sie mich das sagen – hoffen wir natürlich, dass mit diesem Gesetz nicht ein Umzug eingeläutet wird, sondern eine Festigung. Die Fachstelle in Erfurt hat sich bewährt. Sie hat Know-how und Vernetzung und man tauscht ein funktionierendes Team nicht aus Prinzip gegen ein neues aus, nur weil man jetzt endlich die Spielanleitung geschrieben hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein kleines. Es macht keine Schlagzeilen. Es reißt keine Mauern ein und es baut keine Kathedralen, aber es sichert ein Fundament. Und manchmal, gerade in unruhigen Zeiten, ist das das Wichtigste, was ein Parlament tun kann. Im Namen der Fraktion der Brombeere – ich denke, ich kann hier auch für die CDU und die SPD mitsprechen – bitte ich Sie deshalb: Folgen Sie der Beschlussempfehlung, geben Sie der Landesfachstelle das Rückgrat, das sie verdient, und damit allen Bibliotheken im Land ein Stück Zukunftssicherheit. Denn wenn wir ehrlich sind, eine Gesellschaft, die nicht mehr weiß, was sie mit ihren Bibliotheken anfangen soll, die ist vielleicht nicht ganz verloren, aber sie hat angefangen, sich selbst zu vergessen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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