Katja Mitteldorf
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Wie so oft ist es ja leider das Problem, dass Kulturthemen immer zum Schluss besprochen werden, kaum noch Aufmerksamkeit bekommen.
(Unruhe CDU)
Ja, von außen ist es leider das Problem. Deswegen möchte ich zunächst mal meinem Vorredner, Herrn Quasebarth, sehr für seine Rede danken, weil ich glaube, dass es auch bei einem Gesetz, bei dem es um einen formalen Akt geht, durchaus wichtig ist, noch mal insgesamt daran zu erinnern, was Bibliotheken für wichtige Demokratieorte in unserer Gesellschaft sind. Deswegen vielen Dank an Sie. Ich werde es in der Tat etwas formaler machen. Noch mal zur Genese des Gesetzes: Dies war noch ein Gesetzentwurf der vormaligen Landesregierung, und wir haben uns hier ja gemeinsam darauf verständigt, dass wir es erst beraten können, wenn wir unsere Strukturen im Landtag festhaben und demzufolge auch den passenden Ausschuss dazu haben. Es ist – Herr Quasebarth hat es gesagt – vermeintlich eine kleine Änderung am Bibliotheksgesetz – übrigens ein Gesetz, für das uns bis heute sehr viele Bundesländer beneiden. Denn Thüringen war in der Frage, eine gesetzliche Grundlage für Bibliotheken zu schaffen, Vorreiter. Und das ist gut so, dass wir diesen Bereich endlich ausbauen. Denn die Landesfachstelle war viele, viele, viele Jahre ein Projekt, wurde als Projektförderung geführt, und das, obwohl die Landesfachstelle – Herr Quasebarth hat es schon gesagt – natürlich viele Aufgaben sowohl in den Bibliotheksbereich hinein, aber selbstverständlich auch nach außen hat. Denn, auch das sei an dieser Stelle gesagt, der Thüringer Bibliotheksverband ist übrigens der einzige Kulturverband in Thüringen, der keine Geschäftsstelle hat und der komplett ehrenamtlich arbeitet. Deswegen hat die Landesfachstelle, obgleich sie völlig andere Aufgaben hat, aber natürlich auch für die ehrenamtliche Kulturarbeit im Bibliothekswesen eine besondere Bedeutung, weshalb ich sehr, sehr froh bin, das entgegen sehr vieler Widerstände, die es in den letzten Jahren dazu gab – das will ich auch offen zugeben –, endlich ins Gesetz zu schreiben. Deswegen bin ich sehr froh und dankbar, dass wir heute hier stehen und dies hoffentlich gemeinsam auch so verabschieden können. Jetzt werden Sie sich gerade gefragt haben, Sie haben alle noch zwei Blätter ausgeteilt bekommen. Darauf möchte ich ganz kurz eingehen. Wenn man so ein Gesetz bearbeitet, was schon länger liegt, dann kann es ja durchaus vorkommen, dass man feststellt, ach so, das Inkrafttreten eines Gesetzes kann ja so schlecht rückwirkend passieren. Dennoch stand ja darin, es sollte in Kraft treten zum 01.01.2025. So, jetzt sind wir hier in diesem Umstand, dass dies nicht nur uns aufgefallen ist, sondern logischerweise auch der Brombeere aufgefallen ist und wir diese beiden Änderungsanträge haben, die sich im Kern gleichen. Da ich heute besonders gute Laune habe und sehr viel Freude an Sprache,
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
und die auch wichtig finde, gebe ich gerne zu, auch wenn mich mein Mitarbeiter wahrscheinlich dafür jetzt gleich in der Runde nicht mehr angucken möchte, dass mich die Formulierung der Brombeere: „Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft“, tatsächlich emotional mehr abholt, weswegen ich, damit wir alle gut durch diesen Abstimmungsprozess kommen, hiermit den Änderungsantrag meiner Fraktion unter der Drucksache 8/858 zurückziehe und Sie alle herzlich darum bitte, dass Sie erst dem Änderungsantrag der Brombeerkoalition, dann schließlich der Beschlussempfehlung und dem Gesetz zustimmen mögen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
