Katharina König-Preuss
Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)
Das freut mich erst einmal zu hören, aber in Bezug auf die Äußerung, dass der Freistaat Thüringen nicht investieren dürfte: Für den Fall, dass sich da, wie schon im Wirtschaftsausschuss angemerkt, auf Artikel 107 aus dem AEUV bezogen wird, sind dort ja mehrere Varianten vorgesehen, anhand derer doch eine Beteiligung des Freistaates Thüringen möglich wäre, um das Unternehmen und insbesondere die Arbeitsplätze zu retten. Ist das durch die Landesregierung geprüft worden? Denn auch in der Vergangenheit gab es ja entsprechende Prüfungen, sage ich jetzt mal, und auch Maßnahmen, um Unternehmen zu retten und dort hat dann das Europarecht das auch ermöglicht. Das gilt ja nicht erst seit 2025.
