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Dr. Wolfgang Weißkopf

CDU 02.04.2025 Sitzungen 8/13

Landesaufnahmeprogramm Syrien – Schutz für verfolgte Minderheiten und Unterstützung für ihre Angehörigen in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer auf den Tribünen und am Livestream, Syrien – nur wenige andere Länder im Nahen Osten, im Mittleren Osten beschäftigen uns in den letzten Jahrzehnten so wie Syrien. Inzwischen sind fast zehn Jahre vergangen, seitdem 2015 die großen Flüchtlingsströme aus Syrien, Afghanistan und dem Irak nach Deutschland kamen. Syrien, ein Land, das endlich von den Gräueltaten des IS und des Terrorregimes der Familie Assad befreit ist. Statt dem syrischen Volk eine Chance zu geben und ihm zuzutrauen, einen neuen, erfolgreichen Weg zu gehen, fällt der Linken nichts anderes ein, als wieder mal ein sogenanntes Thüringer Landesaufnahmeprogramm für Syrer zu fordern. Sie begründen Ihren Antrag damit, dass die Familien der in Thüringen lebenden Syrer in Syrien selbst gefährdet seien. Wenn ich aktuell den Blick nach Syrien richte, gibt es – abgesehen, da haben Sie recht, von den schlimmen Taten vornehmlich gegen Alawiten – doch auch erfreuliche Lichtblicke zu beobachten. Mit Hind Kabawat ist am vergangenen Sonntag eine Frau und Christin Ministerin für Soziales und Arbeit, mit Jarub Badr ein Alawit Verkehrsminister und mit Amgad Badr ein Druse Landwirtschaftsminister geworden. Offenbar sind die neuen politischen Kräfte durchaus bemüht, allen syrischen Völkern eine Stimme in der Regierung zu geben. Wie soll davon ausgehend ein neues Thüringer Sonderaufnahmeprogramm mit dem Schwerpunkt „Familiennachzug“ aber dem Land Syrien, vor allem dem syrischen Volk in Syrien, helfen? Lassen Sie es mich gleich zu Beginn meiner Rede in aller Deutlichkeit sagen: Ihr Antrag ist wenig zielführend. Weder hilft er den Flüchtlingen in Thüringen noch den syrischen Familien in Syrien. Ihr Antrag leidet an einem grundlegenden Gedankenfehler. Klar ist doch, bislang sind die Syrer vor dem IS und vor dem Assad-Regime geflohen. Jetzt aber nach Assads Sturz fliehen nicht mehr diejenigen, die bislang unter ihm oder dem IS gelitten haben. Wenn jetzt jemand in Syrien unter Druck steht, dann sind es doch diejenigen, die bisher hinter dem Assad-Regime standen oder von ihm profitiert haben. Glauben Sie mir eines, auch ich möchte mir als Familienvater von zwei Töchtern nicht vorstellen, meine Kinder und meine Frau nicht regelmäßig sehen zu können und sie in ständiger Unsicherheit zu wissen. Aus diesem Grund verstehe ich Ihren Ansatz eines Familiennachzugs in menschlicher Hinsicht natürlich. Und so schön die Vorstellung einer Familienzusammenführung für mich als Christ auch ist, sind unsere Möglichkeiten aber begrenzt. Soweit wir das bis heute in Thüringen sehen und auch beurteilen können, ist es doch so: Wie schon gesagt, werden nicht diejenigen und deren Familien verfolgt, die bisher unter dem Assad-Regime und dem IS gelitten haben. Wenn jemand verfolgt wird, dann sind das mutmaßlich doch diejenigen, die das Assad-Regime entweder unterstützt haben oder von ihm profitiert haben. Wir helfen Syrien in jedem Fall nicht, wenn durch die Familienzusammenführung in Deutschland noch mehr Menschen das Land verlassen, welche nicht mehr unter der Drangsal des Assad-Regimes und des IS leiden. Genau diese Menschen braucht es doch jetzt in Syrien. Von daher bleibt mir an dieser Stelle nur ein Urteil: schlecht gedacht und schon deshalb schlecht gemacht. Im Hinblick auf den Gesichtspunkt des Familiennachzugs aus Syrien ist nach meiner Auffassung vielmehr Nachfolgendes zu bedenken und zu prüfen: Ist es nicht besser, zu überlegen, die durch die schlimmen Ereignisse unter Assad und dem IS-Regime zerrissenen Familien auf lange Sicht in Syrien und eben nicht in Deutschland zusammenzuführen? Wir sollten in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Dezember vergangenen Jahres nicht ohne Grund alle Entscheidungen bezüglich der syrischen Geflüchteten ausgesetzt hat. Das ist auch deshalb wichtig, weil es auch die Zuständigkeiten ganz deutlich aufzeigt. Grundsätzlich ist hier der Bund zuständig, nicht Thüringen. Der Vorschlag der Linken greift nach dem Sturz Assads letztlich in die inneren Angelegenheiten des neu aufzustellenden Staats Syrien ein. Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir würden im Ergebnis hier nichts anderes als ein Stück weit Thüringer Außenpolitik machen. Thüringen spielt aber keine Rolle in der Außenpolitik, hat es nie, wird es nie und soll es auch nie. Sollte sich die Lage in Syrien wieder verschlechtern und sich tatsächlich belastbar herausstellen, dass neue Machthaber in Syrien das Land abermals in den Abgrund führen und vielfältiges menschliches Leid verbreiten, dann bin auch ich gern bereit, neu zu denken. Aber auch in einem solchen Fall wäre es allein am Bund und eben nicht am Freistaat Thüringen, die dann geeigneten Maßnahmen zu treffen. In der jetzigen Situation des sich abzeichnenden Umbruchs in Syrien ist doch die Überlegung richtig, dem syrischen Volk in Syrien und nicht in Deutschland zu helfen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und kann nur empfehlen, den Antrag der Fraktion Die Linke abzulehnen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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