Stefan Schard
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Gesetz mit dem lyrischen Namen „Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten“ ist hier von den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD eingebracht worden. Dieser Gesetzentwurf ist nach der ersten Beratung und durch Beschluss des Landtags in seiner 10. Sitzung vom 6. März 2025 an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen worden. Dieser Ausschuss hat dann in seiner 3. Sitzung am 7. März 2025 und in seiner 4. Sitzung am 20. März 2025 darüber beraten, ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen und dieses dann auch durchgeführt. So wurden unter anderem der Thüringer Rechnungshof, der Thüringer Landkreistag, aber natürlich auch der Gemeinde- und Städtebund angehört. Zusammenfassend kann man sagen, dass es durchaus auch einzelne Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf gab, aber in großer Breite die Annahme des Gesetzentwurfs am Ende dann auch empfohlen wurde. So hat auch der Ausschuss am Ende seine Beschlussempfehlung gefasst, nämlich den Gesetzentwurf anzunehmen. Herzlichsten Dank.
(Beifall CDU, BSW)
