Ringo Mühlmann
Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, das Thema bietet zumindest die Möglichkeit, Sie alle hier im Rund noch mal an die Thüringer Verfassung zu erinnern. Dass das notwendig erscheint, ist schon schlimm genug. In Artikel 59 heißt es: „[Die] Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.“ Und weiter in Absatz 2: „Oppositionsfraktionen haben das Recht auf Chancengleichheit.“ Jetzt geht es in diesem TOP zwar nur um die weitgehend technische Umsetzung der von Ihnen in der letzten Plenarsitzung wieder einmal neu geschaffenen gesetzlichen Grundlagen, aber genau an der Neuschaffung gesetzlicher Grundlagen zeigt sich, dass Sie offensichtlich ein Problem mit der Thüringer Verfassung haben. Sie haben bereits zum wiederholten Male die Gesetzeslage an die Wahlergebnisse angepasst. Derartige Beweggründe sind alles andere als tatsächlich demokratisch, wenn sie im Kern der Verfassung widersprechen.
(Beifall AfD)
Genau das ist hier nämlich auch der Fall, denn der einzige Grund, weshalb Sie überhaupt die Gesetzesgrundlage geändert haben, weshalb wir uns heute überhaupt über den TOP 16 unterhalten, ist, dass Sie der größten Oppositionsfraktion hier im Haus das Recht auf Chancengleichheit nehmen wollen. Sie wollen auch weiterhin aus sachfremden Gründen die AfD aus der Geheimdienstkontrolle raushalten. Um das zu erreichen, haben Sie jenes entsprechende Gesetz angepasst. Das steht dem freiheitlichen und demokratischen Grundgedanken unserer Thüringer Verfassung, aus der das hervorgeht, entgegen. Das ist deshalb undemokratisch.
(Beifall AfD)
Wenn ich auf die letzten Wahlergebnisse schaue, dann erkennen das offensichtlich immer mehr Menschen, auf jeden Fall offensichtlich prozentual mehr als hier in diesem Rund. Und was ist das Ergebnis dessen? Wir haben nun einen Pseudo-Arbeitskreis aus ehemaligen Mitgliedern des Parlaments, die sich entgegen der noch immer aktuellen Rechtslage treffen und Parlamentarische Kontrollkommission der vorherigen Legislatur nennen. Dabei steht ganz klar im Gesetz: „Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus […], so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission.“ Und genau das ist passiert. Alle Mitglieder der letztmaligen Parlamentarischen Kontrollkommission sind ausnahmslos aus dem Landtag ausgeschieden. Und um diesen Zustand zu ändern, haben Sie jetzt erneut eine Lex AfD geschaffen. Schon der Umstand, dass Sie eine Lex AfD aufgrund von Wahlergebnissen schaffen, sollte jeden ehrlichen Demokraten erschauern lassen. Das ist auch bei uns der Fall. Offensichtlich ist es aber nicht der Fall, wenn ich in den Rest des Runds gucke. Wenn ich Ihr Demokratieverständnis angucke, das ist erschreckend. Noch einmal zurück zum Antrag: Ich werde Ihnen nicht die Arbeit abnehmen, in die juristischen Tiefen Ihrer eigenen neu geschaffenen Gesetzeslage hinabzusteigen. Aber eines sollten Sie wissen: Es gibt nämlich zumindest in der ersten Drüberschau nur zwei Ergebnisse dieses heutigen Antrags, wenn der abgestimmt wird. Erstens: Sie haben auch weiterhin nicht die Möglichkeit, eine Parlamentarische Kontrollkommission zu konstituieren. Und das ist deswegen problematisch wegen ebenjenem Arbeitskreis, der sich aktuell „Parlamentarische Kontrollkommission“ nennt. Zweitens: Sie stellen den Verfassungsschutz künftig komplett unter die Kontrolle der Linken. Wahrscheinlich haben Sie noch nicht mal genau so weit gedacht. Vielleicht sollten Sie sich mal Ihr eigenes Gesetz diesbezüglich auch angucken. Beides ist schlimm. Beides stärkt jedoch unsere Aussagen zu dieser politisch weisungsgebundenen Abteilung des unter SPD-Herrschaft stehenden Innenministeriums. Und beides befeuert unsere Wahlergebnisse. Wenn Sie das gern wollen, dann machen Sie weiter so. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass unsere Demokratie dringend vor Ihnen gerettet werden müsste.
(Beifall AfD)
