Katharina König-Preuss
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und diejenigen am Livestream! Wir stimmen natürlich dem Antrag zu. Es ist ja schon mehrfach gesagt worden, es ist keine neue Erfindung, sondern in den letzten Jahren schon so gepflegt worden. Ich will aber jetzt insbesondere noch mal auf die vorher hier sich am Pult befindende Abgeordnete reagieren, denn das ist zutreffend, dass nicht 100 Prozent erstattet werden. Das haben CDU und wir im Innenausschuss unter anderem auch angesprochen. Und aus dem Ministerium gab es dazu auch die Bereitschaft, auf Bundesebene in Gespräche zu gehen. Wer sich an keiner Stelle dazu verhalten hat und wie so häufig und so oft schweigend und nichtssagend im Ausschuss saß, war die AfD. Sich dann jetzt hier vorne hinzustellen und so zu tun, als ob man sich für die Kommunen einsetzen würde und sich für die Kommunen sozusagen um die nicht erstatteten Kosten sorgen würde, ist einfach ein Armutszeugnis und Beleg dafür, dass das alles so nicht zutrifft, denn dann wäre es auch entsprechend im Ausschuss zu Äußerungen und Fragen und Ähnlichem mehr gekommen. Ja, es gibt keine hundertprozentige Kostenerstattung, aber es gibt eine sehr weitgehende Kostenerstattung für die Kommunen, die in den letzten Jahren schon geschehen ist, die die Kommunen auch brauchen, um eben auch die Arbeit vor Ort, auch im integrativen Bereich, leisten zu können. Dafür gibt es natürlich von uns, wie auch in den vergangenen Jahren, die Zustimmung. Herzlichen Dank.
(Beifall Die Linke)
