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Mario Voigt

02.04.2025 Sitzungen 8/13

Frage des Abgeordneten Tiesler (CDU)

Wie Sie wissen, haben wir das Ehrenamt ganz bewusst in die Staatskanzlei integriert auch als Zeichen der Wertschätzung des Ehrenamts. Wir haben in Thüringen insgesamt 800.000 Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sei es in der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, in Sozialverbänden oder auch im Kinder- und Jugendbereich. Dementsprechend ist das etwas, was uns sehr wichtig ist. Mit dem Ehrenamtsgesetz und der Verankerung des Ehrenamts in der Verfassung hat Thüringen quasi als erstes Land in ganz Deutschland einen Schritt gemacht, um das zu unterstützen. Jetzt wird quasi mit Beschluss des Landeshaushalts dann auch erst das Geld ermöglicht. Zum 01.05. hin ist Ziel, die ehrenamtliche Förderrichtlinie dann auch auf den Weg zu bringen, zusammen auch mit dem GEMA-Vertrag, der verhandelt wird. Ziel ist, dass wir dort in der Summe dann auch eine gute Aufteilung haben zwischen der Ehrenamtsstiftung, die einen tollen Job macht und gerade auch sehr schnell und unbürokratisch kleinen Vereinen helfen kann. Für uns spielt natürlich auch die Frage der Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit eine große Rolle. Das heißt also: Wie sind Ehrenamtler auch versicherungsrechtlich unterstützt? Das alles spielt eine große Rolle. Und – ganz emotional gesprochen – ich habe in den ersten 100 Tagen wahnsinnig viele Vereine und ehrenamtliche Initiativen besucht, weil das unser Thüringer Leben, unser Herz hier im Freistaat auch ausmacht. Dementsprechend ist das Ziel, jetzt auch mit dem 01.05. an den Start zu gehen, wenn der Haushalt ausgefertigt ist.

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