Bausewein
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir beraten heute ein Gesetz, das auf den ersten Blick sehr technisch daherkommt. Kurz gesagt geht es um die Erstattung von Mehrkosten im Bereich der sozialen Sicherung. Doch wenn wir ehrlich sind, dieses Gesetz ist viel mehr als ein finanzieller Ausgleich. Es ist ein Prüfstein, ein Prüfstein dafür, wie ernst wir es meinen mit unserer humanitären Verantwortung, mit unserem Verständnis von Gerechtigkeit und mit dem Rückhalt für unsere Kommunen, die täglich für den sozialen Frieden in diesem Land arbeiten. Wir leben in Zeiten großer Herausforderungen, haben allesamt Krisen hinter uns gebracht, gemeinsam bewältigt. All das verlangt nicht nur politisches Handeln, das verlangt auch Haltung. Dieses Gesetz steht für eine klare Haltung: dass wir die Lasten, die durch Geflüchtete aufgrund des russischen Angriffskriegs entstehen, fair verteilen, dass wir in Europa, im Bund und Kommunen solidarisch für Ukrainerinnen und Ukrainer einstehen und dass wir an der Seite derer stehen, die tagtäglich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt arbeiten: unsere Kommunen, unsere Landrätinnen und Landräte, unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Bürgerinnen und Bürger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Kommunen haben in den letzten drei Jahren Großartiges geleistet. Sie haben Menschen untergebracht, sie haben sie betreut, sie haben sie integriert, oft unter schwierigen Bedingungen, mit begrenztem Personal und unter enormem Druck. Sie waren da, als im Februar 2022 Hunderttausende Menschen vor den Bomben Putins geflohen sind, mit der Hoffnung auf Schutz in einem sicheren Europa. Und Thüringen hat geholfen, nicht aus Kalkül, sondern aus Menschlichkeit, aus der Überzeugung heraus, dass wir in einem Land leben wollen, das nicht wegschaut, wenn Menschen in Not sind. Diese Hilfsbereitschaft war und ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist das Verdienst unzähliger engagierter Menschen, von Landrätinnen und Landräten, von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die improvisiert, organisiert und durchgehalten haben, von Sozialarbeitern, Ehrenamtlichen, Vereinen und Nachbarn, die einfach gemacht haben, weil Hilfe gebraucht wurde, und ja, auch von den demokratischen Parteien in diesem Haus, denn sie haben in den entscheidenden Momenten zusammengehalten. Wir haben in verschiedenen politischen Konstellationen geredet, gestritten und gerungen, aber am Ende gesagt, wir übernehmen gemeinsam Verantwortung – von 2022 bis zum heutigen Tag, an dem Sie, werte Abgeordnete, mutmaßlich das letzte Rechtskreiswechslergesetz in dieser Form beschließen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines möchte ich aber auch nicht unerwähnt lassen. Während wir hier über Lösungen sprechen, wird anderswo Stimmung gemacht. Da wird gezielt Angst geschürt, werden Menschen gegeneinander ausgespielt. Es wird so getan, als sei unsere Solidarität das Problem und nicht der Krieg. Denen sage ich: Wer aus humanitärer Hilfe ein Feindbild macht, der hat keine Lösungen, der hat nur Parolen. Und wer Kommunen im Stich lässt und gleichzeitig über ihre Forderungen klagt, betreibt keine Politik, sondern Populismus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist keine Wohltat. Es ist notwendig. Es ist Ausdruck einer sozialen Ordnung, die nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch im Alltag funktioniert – vor Ort, in den Rathäusern, in den Unterkünften, in den Wohnzimmern unserer Städte und unserer Dörfer. Wir lassen unsere Kommunen nicht allein. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung für Integration, für Teilhabe, für sozialen Frieden. Und wir tun das mit Überzeugung, nicht mit Zähneknirschen. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung für ein Land, das humanitär handelt und politisch klar bleibt. In diesem Sinne: vielen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
