Dr. Thadäus Rudolf König
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie gegebenenfalls dessen Ernennung und Vereidigung
Es dauert jetzt einen kurzen Moment, den ich nutzen möchte, um die 9. Klasse des Humboldt-Gymnasiums in Weimar hier im Thüringer Landtag zu begrüßen. Herzlich willkommen im Thüringer Landtag.
(Beifall im Hause)
Es liegt ein Wahlergebnis vor, das ich hiermit bekannt geben möchte: abgegebene Stimmzettel 85, gültige Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 1. Auf den Wahlvorschlag entfallen 77 Jastimmen, 4 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich gratuliere Herrn Obhues zu seiner Wahl und ich gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt. Ernennung und Vereidigung sollen morgen nach der Feststellung der Tagesordnung erfolgen. Das war die Festlegung aus dem Ältestenrat, also Beginn morgen mit der Vereidigung von Herrn Obhues.
(Beifall CDU)
Ich schließe den Tagesordnungspunkt hiermit für heute. Ich rufe als Nächstes auf den TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/79 Der Landtag der 6. Wahlperiode hat in seiner 117. Sitzung am 27. April 2018 Herrn Dr. Wolfgang Weißkopf als Stellvertreter für das Mitglied mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Frau Barbara Burkhardt auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 59 Stimmen. Die Amtszeit von Herrn Dr. Weißkopf endete mit dem Zusammentritt des Landtags der 8. Wahlperiode, sodass der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das Mitglied mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshof Frau Barbara Burkhardt auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen hat. Die Wahl erfolgt, wie eben auch, ohne Aussprache und geheim. Vorgeschlagen wird Herr Bernd Falk Wittig. Sie erhalten wiederum einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Croll, Herr Abgeordneter Gerhardt und Frau Abgeordnete Stark. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
