Katja Maurer
Frage der Abgeordneten Maurer (Die Linke)
Vielen Dank. Dann ist auch gar nicht so viel Zeit verstrichen und wir können noch einmal auf das Ehrenamtsgesetz zu sprechen kommen. Ich bin ein wenig überrascht, Herr Ministerpräsident, dass Sie auf meine Frage nicht geantwortet haben. Denn natürlich arbeiten die Freiwilligenagenturen, 18 an der Zahl in Thüringen, wie auch die Ehrenamtsstiftung nicht erst ab dem 01.05. und dann kann man darüber berichten, sondern schon die ganze Zeit, also auch schon seit Inkrafttreten des Ehrenamtsgesetzes im Januar. Insofern werden wir natürlich auch vor dem II. Quartal 2026 nachfragen, wie denn der aktuelle Stand ist. Ich würde gern wissen – Frage 1 –: Wie gesagt, die Ehrenamtsstiftung, die Freiwilligenagenturen und die Ehrenamtlichen selbst sind bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes beschäftigt, aktiv in diesem Land. Haben Sie geplant, den Akteuren des Ehrenamts eine rückwirkende Kostenerstattung zu gewähren, und wenn ja, in welchen Bereichen? Die zweite Frage stelle ich dann nach Ihrer Antwort.
