Dr. Thadäus Rudolf König
Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Meldet sich die Regierung zu Wort? Das ist auch nicht der Fall. Ausschussüberweisung ist auch nicht beantragt. Damit können wir über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag in der Drucksache 8/744 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer stimmt gegen den Antrag? Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 16. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/743 Ich frage auch hier: Ist Begründung der antragstellenden Fraktionen gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann eröffne ich auch hier die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Das ist nicht der Fall, oder? Herr Mühlmann, Sie sind vorgeschlagen, aber möchten nicht reden. Okay, wunderbar. Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Regierung? Das ist auch nicht der Fall. Ausschussüberweisung ist auch nicht beantragt. Dann können wir über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen den Antrag? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD. Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 38 Das ist wieder eine Premiere. Nachdem wir in der letzten Plenarsitzung das erste Mal die namentliche Abstimmung in dem neuen Verfahren durchgeführt haben, haben wir in der heutigen Plenarsitzung erstmals in der Geschichte des Thüringer Landtags eine Regierungsbefragung, die wir durchführen. Geregelt ist die Regierungsbefragung in § 92 der Geschäftsordnung. Danach findet in jeder Plenarsitzungswoche eine Regierungsbefragung statt, die nicht länger als 90 Minuten andauert. Zur Einhaltung der Vorschrift wird bei der Redezeitanlage die freie Zeitmessung genutzt. Aufgrund meiner längeren Ausführungen zur erstmaligen Durchführung der Regierungsbefragung bitte ich darum, die Zeitmessung ausnahmsweise erst nach meinen einleitenden Worten zu starten. Ich denke, es ist eine sehr gute Variante, wenn etwas das erste Mal hier im Thüringer Landtag stattfindet, dass man mal ausführlich auf die einzelnen Modalitäten eingeht. Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass Herr Ministerpräsident Mario Voigt die Fragen der Abgeordneten beantworten wird. Am Anfang der Regierungsbefragung erhält der Ministerpräsident auf sein Verlangen das Wort für eine Vorbemerkung, die nicht länger als 5 Minuten andauern soll. Im Anschluss daran kann jedes Mitglied des Landtags eine Frage stellen, die im Verantwortungsbereich des anwesenden Mitglieds der Landesregierung liegt und von aktuellem landespolitischen Interesse ist – das ist auch ein ganz wichtiger Punkt. Die Reihenfolge der Fragestellerinnen und Fragesteller bemisst sich nach der Fraktionsstärke und der Anwendung des Rangmaßzahlverfahrens. Das Fragerecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Sollte eine angemeldete Fragestellerin bzw. ein angemeldeter Fragesteller nicht anwesend sein, kann ein anderes Mitglied derselben Fraktion an dieser Position mit einer eigenen Frage zum Zuge kommen. Die Frage kann durch eine kurze Vorbemerkung eingeleitet werden. Sie muss kurzgefasst werden und eine kurze Beantwortung durch die Landesregierung ermöglichen. Hintergrund ist, dass in den 90 zur Verfügung stehenden Minuten in einer lebendigen parlamentarischen Frage-Antwort-Runde so viele Fragen wie möglich gestellt und so viele Antworten wie möglich gegeben werden sollen. Das heißt, wenn man eine lange Frage stellt, dann zieht das in der Regel auch eine lange Antwort nach sich und da sind die 90 Minuten schnell um. Deswegen ist es sicherlich im Interesse aller Abgeordneten, eine kurze Frage zu stellen, auf die auch dementsprechend geantwortet werden kann. Demgemäß ist geschäftsordnungsrechtlich auch nicht vorgesehen, die Fragen schriftlich einzureichen oder die Antworten schriftlich nachzureichen. Weiterhin regelt die Geschäftsordnung, dass die Fragestellerin bzw. der Fragesteller eine im Sachzusammenhang mit der Antwort der Landesregierung stehende und kurzgefasste Zusatzfrage stellen kann. Eine weitere Zusatzfrage kann aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Sollten zu einer Antwort mehrere Meldungen für eine Zusatzfrage aus der Mitte des Landtags vorliegen, werde ich darauf achtgeben, dass die Vielfalt der im Landtag vertretenen Fraktionen ebenso Beachtung findet wie die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen regierungstragenden und oppositionellen Fraktionen. Dabei vertraue ich darauf, dass mit Ihrer Unterstützung eine Einigung erzielt werden kann, wer die Zusatzfrage stellt. Nun frage ich Herrn Ministerpräsident Voigt, ob er von der Möglichkeit einer Vorbemerkung Gebrauch macht. Ich sehe, das ist der Fall und erteile Ihnen hiermit das Wort.
