Mario Voigt
Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)
Ja, wobei man sagen muss, die Insolvenz in Eigenverantwortung bedeutet ja im Kern auch für die Prüfung, also für öffentliche Mittel, dass es sowohl insolvenzrechtliche, förderrechtliche als auch strafrechtliche Tatbestände gibt, die untersagen, dass das Land sich dort in dem Unternehmen selbst engagieren kann. Die Frage, die für uns eine Rolle spielt – und nach meinem Kenntnisstand ist das auch im Wirtschaftsministerium geprüft worden –, ist, dass wir alles dafür tun – das ist ja auch ein Investment des Freistaates –, um Investoren zu finden und mit den Investoren die Gespräche zu einem Einstieg zu finden. Das werden wir auch tun. Tatsächlich braucht es aber überhaupt erst einmal einen Ankerinvestor, der auch das Unternehmen führt. An dieser Unternehmensführung arbeiten wir auch wirklich mit Hochdruck, weil uns durch die Insolvenz in Eigenverantwortung auch ein zeitlicher Rahmen gesetzt ist, der Ende April liegt. Genau an dem Punkt sind wir wirklich mit Hochdruck unterwegs. Ich weiß, dass das Wirtschaftsministerium und die LEG schon die nötigen Gespräche geführt haben.
