Dr. Althaus
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit fast 34 Jahren betreibt die Stadt Erfurt für das Land die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken in Thüringen, finanziert vom Freistaat. Sie ist als landesweite Planungs-, Beratungs- und Koordinierungsstelle das zentrale und unverzichtbare Instrument zur Unterstützung der kommunalen Träger und der Einrichtungen vor Ort beim Aufbau, der Entwicklung und der Vernetzung der öffentlichen Bibliotheken. Sie berät in allen bibliotheksfachlichen Fragen. Sie erfüllt wesentliche bibliothekspolitische Aufgaben bei der Sicherung fachlicher Standards. Sie befördert den Ausbau eines leistungsfähigen Bibliotheksnetzes miteinander kooperierender Bibliotheken in Thüringen und regt innovative Projekte an. Damit trägt sie zur Sicherheit und zum Ausbau der Dienstleistung öffentlicher Bibliotheken und zur Rationalisierung der Arbeitsprozesse bei. Der Betrieb der Landesfachstelle wird seit 1991 auf Grundlage eines Vertrags der Stadt Erfurt mit dem Freistaat Thüringen geregelt. Mit der Gesetzesänderung wird eine Rechtsverordnungsermächtigung mit dem Ziel geschaffen, dass die Aufgabe zukünftig dauerhaft und rechtssicher übertragen werden kann und auch die weitere Finanzierung der aufgabenwahrnehmenden Kommune über das Thüringer Finanzausgleichsgesetz gesichert ist. Hinzu kommt, dass die bisherige Aufgabenwahrnehmung auf Grundlage eines Zuwendungsvertrags mit jährlich wiederkehrend bürokratischen Aufwänden verbunden war. Mit den Regelungen einer zu erlassenden Rechtsverordnung wird sich für beide Seiten – Land und Kommune – der positive Effekt einer Entbürokratisierung spürbar auswirken. Auch wenn die Zuständigkeitsfestlegung für den Betrieb der Landesfachstelle erst Gegenstand der Rechtsverordnung sein wird, möchte ich schon jetzt bekräftigen, dass das Land nach einer über 30 Jahre währenden vertrauensvollen Zusammenarbeit auch künftig an einer Aufgabenübertragung an die Stadt Erfurt festhalten will. Ich möchte den Abgeordneten meinen Dank dafür aussprechen, dass der Gesetzänderungsentwurf im Plenum und im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft, Kultur von den Fraktionen konstruktiv mit der gebührenden Gründlichkeit begleitet und zu einem schnellen, einvernehmlichen Prozess geführt wurde. Abschließend bitte ich nun um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
