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Janine Merz

SPD 02.04.2025 Sitzungen 8/13

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und liebe Zuschauer, in diesem Plenum machen wir einmal mehr einen echten Unterschied für unsere Kommunen, was auch deren finanzielle Ausstattung angeht. An anderer Stelle in diesem Plenum werden wir mit dem Kommunalen Stärkungsgesetz unsere Kommunen bei steigenden Sozialausgaben, Betriebskosten für Schwimmbäder oder auch Investitionen unterstützen – in der ersten Lesung. Jetzt an dieser Stelle erstatten wir wiederholt Unterbringungskosten für Geflüchtete aus der Ukraine, die vor Putins verbrecherischem Angriffskrieg geflohen sind. Ich möchte einige Worte dazu verlieren, warum es so wichtig ist, dass wir den Kommunen hier zur Hilfe kommen. Sie haben es mitbekommen: Kürzlich wurde der Zwischenbericht der Initiative für einen handlungsfähigen Staat vorgestellt – bundesweit. Diese Initiative unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten hat grundlegende Vorschläge für ein funktionierendes Staatswesen vorgelegt. Das Medienecho war und ist immer noch gewaltig. Ich erwähne das, weil hinter dieser Initiative – wie auch hinter unseren Gesetzen für die Kommunen – aus meiner Sicht ein größeres Ziel steht, nämlich es geht darum, das Vertrauen in einen funktionierenden Staat zu stärken, darum, dass der Staat und wir als Länder die originären Aufgaben gut erfüllen können. Unsere Thüringer Kommunen können ihre ureigenen Aufgaben aber nur vernünftig erledigen, wenn ihnen ihre Haushaltsmittel nicht an anderer Stelle durch die Finger rinnen. Gute öffentliche Angebote für viel Lebensqualität in den Kommunen – zum Beispiel in den Schwimmbädern oder Vereinshäusern – auf der einen Seite, Landeshilfen für die kommunalen Haushalte auf der anderen Seite: Diese Dinge greifen immer ineinander. Oder anders: Unser Entlastungsgesetz ist ein kleines Rädchen, ein leistungsfähiger Staat sozusagen das große Zahnrad. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben bei diesem Gesetz einen sehr pragmatischen Weg gewählt, das Gesetz etwas kürzer anzuhören, statt es erst Mitte Mai zu beschließen. Das ist richtig, denn so können den Kommunen des Landes oder diese Landesgelder eben grob überschlagen sechs Wochen früher ausgezahlt werden. Das ist unseren kommunalen Gemeinden und Städten und Landkreisen sehr wichtig. Zum Schluss sei angemerkt, dieses Rechtskreiswechselgesetz von heute steht, wie seine Vorgänger aus den Vorjahren, für Entlastung in Krisenzeiten. Eine Mehrheit für dieses Gesetz ist auch eine Mehrheit für einen handlungsfähigen Staat vor Ort in unseren Kommunen. Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD)

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