Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am InternetLivestream. Zunächst einmal können wir zum Geburtstag gratulieren, und zwar der Abgeordneten Frau Katja Mitteldorf. Alles Gute!
(Beifall im Hause)
Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Tiesler und die Redeliste führt im Moment noch Frau Abgeordnete Güngör. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Präsidentin Keller, Herr Abgeordneter Lieb scher, Herr Abgeordneter Malsch, Herr Abgeordneter Mohring und Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt. Zur Tagesordnung der Hinweis: Vereinbarungsgemäß beginnen wir heute mit dem Tagesordnungspunkt 5 und rufen danach die Tagesordnungspunkte 9, 10 a, 28, 29 und 30 auf. Die Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 87 und 88 haben die Drucksachennummern 7/2876 und 7/2877. Die beiden Wahlen werden vereinbarungsgemäß nach der Mittagspause aufgerufen. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Montag.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, ich möchte bitten, den Antrag in Drucksache 7/2875 „Den ambulanten Sektor in Thüringen wertschätzen; Schutzschirm für Ärzte, Zahnärzte, Heilmittelerbringer und Hebammen“ als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung noch zu nehmen.
Das ist also ein neu auf die Tagesordnung zu bringender Antrag. Wünscht jemand das Wort zur Begründung der Dringlichkeit der Ergänzung der Tagesordnung? Herr Montag, bitte.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst auch mal von dieser Stelle an die Kollegin Mitteldorf: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und bleiben Sie gesund! Das gilt nicht nur für Sie für das kommende Lebensjahr, sondern das gilt auch in der Pandemie für viele Thüringerinnen und Thüringer. Und gerade die, die neben den Krankenhäusern dafür gesorgt haben, dass wir 2020 gut, noch vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen sind, sind eben diejenigen, die im ambulanten Bereich tätig sind. Das sind die Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, aber auch Heilmittelerbringer wie Ergotherapeuten, Logopäden und Hebammen. Sie alle haben seit Beginn der Pandemie unter schwierigsten Bedingungen die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten aufrechterhalten können.
(Beifall FDP)
Dafür gilt es zunächst einmal Danke zu sagen. Aber wir haben auch schon in anderen Fragen richtigerweise festgestellt: Dank allein reicht nicht. Dank allein reicht dann nicht, wenn durch verständliche Zurückhaltung und auch Angst die Patientinnen und Patienten ausbleiben und damit nicht nur Versorgung problematisch wird, sondern eben auch die Praxen Einnahmeverluste haben. Patienten bleiben aus Sorge vor Ansteckung zu Hause. Das gilt eben nicht nur für Patientinnen und Patienten mit dringlichen medizinischen Problemen, sondern auch für und gerade chronisch Kranke. Über ein Viertel der Praxen hat aufgrund des Patientenaufkommens bereits Kurzarbeit angemeldet. Während des ersten Lockdowns waren Rückgänge von bis zu 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum üblich. Und gleichzeitig mussten die Praxen neben Einnahmeverlusten natürlich auch Hygienestandards deutlich erhöhen, Schutzausrüstung kaufen, ohne zunächst finanziell dafür entsprechend Ausgleichsvergütung zu erhalten. Gerade Zahn-, Haut- und Augenärzte sind besonders davon betroffen, eben durch ihre Nähe in der Tätigkeit zum Patienten. Diese hohen Hygieneanforderungen spiegeln sich durch starke Aerosolbildung der Arbeit beim Zahnarzt direkt an der Schleimhaut des Menschen, Spritzen von Blut, Speichel und Sekreten wider. Also besteht hier eine erhöhte Infektionsgefahr für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für Mitarbeitende. Trotzdem haben sie nicht nur ihre Abläufe in den Praxen umgestellt, Schutzausrüstung auf eigene Kosten finanziert, sondern sich auch weiterhin als Abstrichstellen darüber hinaus zur Verfügung gestellt. Wir wissen ja, die Pandemie ist noch nicht vorbei. 2020/2021 wissen wir nicht, wie sich Mutationen auswirken. Auch das ist klar, die Einnahmeeinbrüche setzen sich bereits im Jahr 2021 fort. Gerade Ärztinnen und Ärzte, die wenige Jahre vor dem Ruhestand stehen, erwägen jetzt schon frühere Praxisschließungen, bevor sie neue Kredite aufnehmen, um beispielsweise Liquidität sicherzustellen. 2020 gab es einen Schutzschirm für ambulante Medizinerinnen und Mediziner, 2021 nur unter erheblich verschlechterten Voraussetzungen. Zahnärztinnen und Zahnärzte haben keinen Schutzschirm bekommen, sondern nur Liquiditätshilfen, die aber zu 100 Prozent zurückzuzahlen sind. Auch die Heilmittelerbringer und Hebammen brauchen unsere finanzielle Unterstützung. Warum ist das Thema aktuell und warum jetzt ein Dringlichkeitsantrag? Am 4. März hat der Bundestag bereits über das Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage beraten. Aber die dort getroffenen Regelungen weichen erheblich von den Standards 2020 ab. Die KVs, die KZVs und die Ärzteverbände sind massiv über diese Regelungen enttäuscht. Hebammen und Heilmittelerbringer erhalten weiterhin nur unzureichende Hilfen. Zahnärzte – wie gesagt – haben überhaupt keinen Schutzschirm. Deswegen fordern wir die Landesregierung in unserem Dringlichkeitsantrag auf, sich hier über den Bundesrat schnell und unverzüglich dafür einzusetzen, damit Hilfen in dem gleichen Umfang wie 2020 fließen können und damit in 2021 und 2022 nicht das böse Erwachen in Form von notwendigen Praxisschließungen folgt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall FDP)
Danke, Frau Präsidentin, ich mache das gleich hier vom Platz aus. Mit den inhaltlichen Beschreibungen möchte ich mich jetzt nicht auseinandersetzen. Da mag das eine oder andere sicherlich nicht nur der Realität entsprechen, sondern das sind auch Sorgen von jenen Personen, die sich in private Niederlassungen begeben haben, etc. pp. Gleichzeitig die damit verbundene womöglich aufkommende Neiddiskussion, die einen dürfen, die anderen dürfen nicht, auch da möchte ich mich jetzt nicht ins Detail hineinbegeben. Ich möchte aus parlamentarischer Sicht deutlich machen, bei dieser Tagesordnung, bei diesen Punkten, die aus verschiedensten Fraktionen hier auf Halde liegen, uns jetzt hier kurzfristig zum Vorzug eines Tagesordnungspunkts zu entschließen, halte ich für nicht kollegial und für nicht fair und demzufolge lehnen wir in der Koalition dieses Ansinnen der Dringlichkeit ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Dann ist über die Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung und die damit verbundene Fristverkürzung abzustimmen. Da der Antrag nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt worden ist, ist nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Dann ist gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei der durchzuführenden Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, da es sich um eine Kürzung der Frist vor der einmaligen oder ersten Beratung handelt. Wer ist jetzt dafür, unter Fristverkürzung diesen zusätzlichen von der FDP beschriebenen Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen aus dem Rest des Hauses und damit ist die Aufnahme in die Tagesordnung abgelehnt. Gibt es weitere Anträge auf Änderung der Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2043 - korrigierte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2858 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Urbach aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schönen guten Morgen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass die rechtsstaatliche Integrität der Wahlhandlung und der Wahlvorbereitung unter Wahrung der allgemeinen Wahlgrundsätze möglichst auch unter den Bedingungen einer Pandemiesituation gewährt werden kann. Durch Beschluss des Landtags in seiner 29. Sitzung am 12. November 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Kommunales federführend sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und den Verfassungsausschuss überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 13. November 2020, in seiner 13. Sitzung am 3. Dezember 2020, in seiner 14. Sitzung am 19. Januar 2021, in seiner 15. Sitzung am 28. Januar 2021 und seiner 16. Sitzung am 4. März 2021 beraten. Der Innen- und Kommunalausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 19. Januar eine mündliche, eine lange Anhörung zum Gesetzentwurf sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Änderungsantrag in Vorlage 7/1590 durchgeführt. In der Vorlage sind mehrere Änderungen bzw. Klarstellungen des Gesetzentwurfs erfolgt, darunter unter anderem zur Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite, zur Anzahl von Unterstützungsunterschriften, Möglichkeiten zur Abweichung von Bestimmungen des Thüringer Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung, der Satzung der Parteien sowie zu Versammlungen mit elektronischer Kommunikation. Außerdem wird durch den Änderungsantrag klargestellt, dass durch eine Vorrangklausel für den Fall, dass die Landtagswahl am gleichen Tag mit der Bundestagswahl stattfinden wird, eine Harmonisierung mit beiden Wahlen erfolgt. Die Ausschussmitglieder stimmten dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/1590 – Neufassung – bei 4 Stimmenthaltungen zu. Die Ausschussmitglieder lehnten den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Vorlage 7/1801 mehrheitlich ab. Die Ausschussmitglieder beschlossen mehrheitlich, die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2043 unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags in Vorlage 7/1590 – Neufassung – zu empfehlen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Bergner von der Fraktion der FDP das Wort.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz soll alternative Möglichkeiten eröffnen, mit denen eine vorzeitige Neuwahl trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden kann. Dabei waren nicht nur die Wahlen selbst, sondern auch die Aufstellungsversammlungen der jeweiligen Parteien zu betrachten. Der ursprüngliche Entwurf, der uns hier in der ersten Beratung vorgelegt worden ist, hat zu Recht scharfe Kritik durch uns erfahren, diese wurde im Anhörungsverfahren auch bestätigt. Und dass Sie zumindest in diesem Verfahren die Anhörungsergebnisse ernst genommen haben, begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich.
(Beifall FDP)
Daraus resultierte dann auch Ihr Änderungsvorschlag, der die Mängel zumindest teilweise so weit behoben hat, dass am Ende auch der Landeswahlleiter in einer weiteren Anhörung weitgehend Ihrem Neuentwurf zugestimmt hat. Ganz ersparen, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen Kritik jedoch dennoch nicht, denn auch wenn Sie eine Verbesserung vorgelegt haben, bleiben noch einige Mängel. Der Eingriff in das Satzungsrecht der Parteien geht eindeutig zu weit. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Vorstand die notwendige Zahl der für eine Beschlussfähigkeit notwendigen Zahl der Mitglieder absenken kann. Zwar ist auf diesen Umstand besonders hinzuweisen und der Parteitag kann diesen Beschluss wieder aufheben, aber dennoch erachten wir in Anbetracht der Möglichkeiten von digitalen Sitzungen oder miteinander verbundenen Teilsitzungen diese Regelung für zumindest fragwürdig.
(Beifall FDP)
Zudem ist auch hier kein Stufenverhältnis zu den eben genannten Alternativen erkennbar, womit sich zwangsläufig die Frage nach der Notwendigkeit des Aufwands digitaler Sitzungen zu stellen vermag. Einige Begrifflichkeiten wie „elektronische Kommunikation“ sind zu ungenau, das Thema hatten wir aber auch bei der ThürKO schon. Der Vorschlag ist in sich etwas widersprüchlich, wenn Sie von elektronischer Kommunikation reden, dann aber mit dem Begriff „Streaming“ arbeiten. Da wird es zumindest viel Interpretationsspielraum zum Willen des Gesetzgebers geben. Auch haben Sie hier auf ein schriftliches Verfahren zurückgegriffen, dieses wäre aber maximal subsidiär denkbar, was in Ihrem Entwurf leider so nicht betont wird, meine Damen und Herren. Ebenso begegnen der schriftlichen Bestätigung einer Blockwahl Bedenken. Gleichwohl vorab eine elektronische Wahl stattfinden soll, so ist der Wahlakt an sich die schriftliche Wahl. Und bei ebendieser ist eine Blockwahl ohne Möglichkeit von Kandidaturen auf einzelnen Plätzen zumindest suboptimal. Weiterhin gibt es immer noch Kritik an der Pflicht, dass Kommunen für die Hygienekonzepte verantwortlich sein sollen. Das hatten wir schon in der ersten Lesung gesagt und wir möchten hier auch noch einmal ganz deutlich in Richtung der Landesregierung sagen: Hier wird Ihre Unterstützung dringend notwendig sein und ebenso verhält es sich dann natürlich mit den Kosten, die den Kommunen entstehen, dort braucht es schlicht und einfach auch einheitliche Maßstäbe. Zuletzt möchte ich noch erwähnen, dass in der Anhörung mehrfach eine weitere Absenkung der Unterschriftenquoren gefordert wurde. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die außerordentlichen Herausforderungen hinweisen, denn diese bestehen nicht nur in der Pandemie, die die Sammlung persönlicher Unterschriften deutlich erschweren dürfte. Dazu kommt noch der extrem verkürzte Zeitraum, der durch eine Auflösung des Landtags entstehen würde. Dazu gab es mittlerweile auch entsprechende Urteile, die auch ohne vorzeitige Neuwahlen nur geringfügig höhere Quoten bereits gekippt haben. Meine Damen und Herren, wir stehen dazu, dass wir dem Prozedere nicht im Weg stehen werden, aber eine Zustimmung können wir diesem Gesetz aufgrund der vorhandenen Bedenken nicht erteilen. Wir werden uns daher bei diesem Entwurf enthalten.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Na,
das ist ja schon mal was!) Das freut mich, wenn Sie so leicht zu erfreuen sind, Herr Kollege.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
mehr, als wir erwarten können!)
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich werde es relativ kurzhalten. Vielleicht anknüpfend an das, was Herr Bergner gesagt hat: Ich glaube, wir haben bei der Einbringung des Neuwahlgesetzes alle relativ deutlich gesagt, dass wir uns hier in einer neuen Situation befinden, und deswegen haben wir alle Optionen, die wir theoretisch gesehen haben, um auch in Pandemiezeiten eine Wahl abzusichern, in dieses Gesetz reingeschrieben. Das sind keine Mängel, sondern wir haben das bewusst getan, um es anhören zu können, und dementsprechend haben wir auch jetzt in der Vorlage nach der Anhörung die Konsequenzen gezogen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Von Mängeln zu sprechen, ist also aus meiner Sicht schlicht und ergreifend falsch. Wir müssen diese vorgesehenen Neuwahlen absichern und damit auch unter Pandemiebedingungen rechtlich sicher machen und die notwendigste Änderung war aus unserer Sicht die Absenkung der notwendigen Unterstützerunterschriften. Sie haben alle von der ÖDP den offenen Brief bekommen, die darauf hingewiesen hat, dass sie sonst gegen die Wahl vor Gericht ziehen würde. Jetzt wären wir auch ohne die ÖDP darauf gekommen, dass man an dieser Stelle anpassen muss. Diese Absenkung haben wir nun vorgenommen. Lassen Sie mich noch zwei Sätze zu dem Schreiben der ÖDP sagen, weil die ÖDP uns auch als Bündnisgrüne in ihrer Zuschrift 7/1061 vom 23. Februar 2021 direkt erwähnt und auch direkt angreift. Vielleicht schauen ja Vertreterinnen und Vertreter der ÖDP zu und können das hier vielleicht auch mal mitnehmen. Unter anderem unterstellt ja die ÖDP, dass wir die Unterstützungsunterschriften nicht weiter absenken, um den Wiedereinzug der Bündnisgrünen in den Landtag abzusichern. Erstens ist diese Unterstellung schon vor dem Hintergrund absurd, dass sich hier vier Fraktionen geeinigt haben, von der mindestens eine Fraktion jetzt kein gesteigertes Interesse daran haben dürfte, uns den Weg in den Landtag zu erleichtern.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
eine Unterstellung!) Das ist eine Unterstellung – ich glaube, das ist tatsächlich so. Zweitens haben wir keine Angst vor der Konkurrenz durch die ÖDP und nehmen die Herausforderung gern an. Die ÖDP sollte sich vielleicht tatsächlich eher fragen, ob es nicht
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist Wahl-
werbung!) sinnvoller wäre, gemeinsam mit uns für ein ökologischeres Thüringen zu kämpfen, anstatt ihre Energie dafür zu verbrauchen, sich an uns abzuarbeiten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Gilt das
umgekehrt auch?) Ja, ich glaube mit der ÖDP muss man sich nur im Eichsfeld auseinandersetzen. Aber das nur am Rande.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Erneu-
erbare Energien!) Ja, ich treffe die ÖDP immer nur im Eichsfeld; ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir geht das so.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich habe
die ÖDP noch nie getroffen!) Und schließlich drittens – und das ist, glaube ich, vielleicht auch der wichtigste Punkt: Als Bündnisgrüne setzen wir uns schon länger dafür ein, dass die Quoren abgesenkt werden. Wir sind da genauso der Überzeugung, dass die Quoren auch schon jenseits der Diskussion um ein Neuwahlgesetz und die Pandemiebedingungen abgesenkt gehören. Das ist auch dokumentiert und gilt schon immer auch als unser Grundsatz. Von daher geht dieser Vorwurf schlicht und ergreifend fehl.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dadurch, dass wir nun einen Wahltermin zusammen mit der Bundestagswahl anstreben, haben sich auch die Voraussetzungen für dieses Gesetz geändert. Deshalb gab es umfangreiche Änderungen und wir lehnen uns jetzt weitgehend an die Bundesregeln im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung an. Das dürfte vor dem Hintergrund der gleichzeitig stattfindenden Wahlen auch sachgerecht sein. Das bedeutet auch, dass nun die Ermöglichung der reinen Briefwahl entfallen ist. Das haben wir hier schon gesagt. Man muss ja sagen, die Diskussion in der Anhörung war ja – ehrlich gesagt – differenzierter, als ich sie erwartet hatte. Ich hatte tatsächlich erwartet, dass bei der reinen Briefwahl uns alle sagen, das geht gar nicht. Ganz so war es ja tatsächlich nicht. Das hat auch mich überrascht, aber es ist ja gut, dass wir es tatsächlich auch einmal diskutiert haben. Das bedeutet nun auch, dass das, womit wir wirklich große Bauchschmerzen hatten, vom Tisch ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, mit den schmalen Änderungen, die wir da vornehmen, die vor allen Dingen der Ermöglichung der Neuwahlen dienen sollen, werden wir das ganz gut hinbekommen und natürlich, Herr Bergner, steht es außer Frage, dass landesseitig die Kommunen dabei unterstützt werden, diese Wahlen durchzuführen. Ich glaube, das ist selbstverständlich und gehört auch zum regulären Prozedere – nicht nur in Pandemiezeiten, sondern auch darüber hinaus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ihr Wort in
Gottes Ohr!)
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Braga für die Fraktion der AfD das Wort.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, einiges von unserer Kritik an diesem Gesetz bzw. zu den grundsätzlichen Feststellungen zu der gesetzlichen Bestimmung, die wir heute hier vermutlich als Landtag beschließen werden, hat Herr Bergner schon zutreffenderweise vorweggenommen. Er hat richtigerweise festgestellt – das möchte ich auch nicht verschweigen –, dass die Ausschussberatung das Gesetz durchaus verbessert hat. Es mag jetzt hier behauptet werden, dass das sozusagen Teil des Kalküls von Rot-Rot-Grün bei der Einbringung war, dass man hier die Möglichkeit der Anordnung einer reinen Briefwahl im Gesetz aufgenommen hat, um die Anhörung dazu zu ermöglichen, und sich sozusagen die Schlappe dann in der Ausschussanhörung abzuholen. Das mag der Fall gewesen sein, egal welche Gründe es hierfür auch gibt. Es ist durchaus erwähnenswert und auch zu loben, dass man sich dafür entschieden hat, diese Bestimmung aus dem Gesetz jetzt zu streichen, ebenso wie die Verordnungsermächtigung zur Kandidatenaufstellung, die es jetzt auch nicht in die Endfassung geschafft hat. Das ist auf jeden Fall zu loben. Bestimmte Schwächen des Gesetzes haben aber leider auch die Ausschussberatungen überlebt, einige sind neu dazugekommen. Sie wurden hier an und für sich auch schon erwähnt, aber ich möchte noch mal darauf eingehen, vielleicht aus einer etwas anderen Perspektive. Abweichend vom ursprünglichen Gesetzentwurf wird etwa die Anwendbarkeit des Neuwahlgesetzes an die Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite geknüpft, die wir heute hier mit Beschluss dieses Gesetzes treffen sollen. Hierzu ist anzumerken, dass die Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite nach diversen Expertenmeinungen, die sich im Zusammenhang mit einer entsprechenden Feststellung auf Bundesebene geäußert haben, eine systemische Gefahr für die öffentliche Gesundheit, das heißt für die Gesundheitsinfrastrukturen und damit für die Versorgung der Bevölkerung, voraussetzt, die meine Fraktion bekanntermaßen nicht erkennt. Die Voraussetzungen für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sehen wir nicht gegeben, was andere Parteien ähnlich sehen, das zeigen ja auch die regelmäßig dazu geführten Debatten im Deutschen Bundestag. Wir sprechen aber über Wahlrecht, ich will das jetzt hier nicht zu einer weiteren Debatte zu COVID-19 machen. Ich wollte nur festgehalten haben, dass wir hier erhebliche Bauchschmerzen haben bei dieser Feststellung einer epidemischen Lage. Eine weitere Schwäche dieses Neuwahlgesetzes ist die weitgehend vollständige Übernahme diverser Vorschriften zur Wahlbewerberaufstellung und zur Aufstellung der Vertreter der Vertreterversammlung aus der COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung des Bundes, das wurde ja auch schon gesagt. Diese Übernahme ist zwar in gewisser Weise durchaus nachvollziehbar, Herr Staatssekretär Götze hat das ja im Innenausschuss erwähnt, Herr Bergner hat es auch gesagt, sie dient ja einer Harmonisierung des Rechts der Kandidatenaufstellung im Hinblick auf die vermutlich oder aller Voraussicht nach gleichzeitig stattfindende Bundestagswahl. Das Argument überzeugt aber nicht wirklich, weil erstens die Zeitpunkte der Kandidatenaufstellung aller Voraussicht nach sehr, sehr unterschiedlich sein werden. Die Kandidaten zur Bundestagswahl werden schon fleißig gewählt, fleißig aufgestellt, einige Parteien haben meines Wissens die Aufstellung sogar schon beendet. Die Aufstellung der Kandidaten zur Landtagswahl kann ja erst nach Auflösung des Landtags erfolgen, zumindest nach der derzeitigen Rechtslage. Dieser berechtigte Wunsch der Harmonisierung hat aber auch dazu geführt, dass einige Bestimmungen unhinterfragt übernommen wurden, die eigentlich etwas kritischer hinterfragt werden mussten. Ich nehme etwa Bezug auf die umfassenden Öffnungsklauseln für Abweichungen von Parteisatzungen, die hier geschaffen werden, wie etwa hinsichtlich des schriftlichen Verfahrens. Das wurde eigentlich auch schon erwähnt. Das sind sehr tiefgreifende Eingriffe in die Satzungsautonomie der Parteien. Einem Parteivorstand wird etwa ermöglicht, sich unilateral für eine ausschließlich elektronische Versammlung zu entscheiden, zugleich aber statt einer Mitglieder- eine Vertreterversammlung anzuordnen. Im gleichen Atemzug ist es dem Vorstand sogar möglich, die Zahl der Vertreter drastisch zu reduzieren. Der Hinweis, dass diese Beschlüsse dann nachträglich von einem Parteitag kassiert werden können, ist einigermaßen zynisch, weil es ja geradezu zur Grundannahme dieses Gesetzes gehört, dass Parteitage in der althergebrachten, bekannten Form nicht wirklich stattfinden können. Das heißt, diese Feststellung könnte bestenfalls nachträglich erfolgen – und da ist es eigentlich schon zu spät. Darüber hinaus hätten wir als Gesetzgeber, wenn wir solches beschließen, im Blick haben müssen, dass wir hier massiv von einer Ausgangslage abweichen, die Präsenzversammlungen als diejenige Form ansieht, in der die demokratischen Prinzipien ideal ausgeprägt sind, und dass wir mit diesem Gesetz also keine ausreichenden Vorkehrungen treffen, dass diese Prinzipien so weit wie möglich gewahrt bleiben. Das ist aus unserer Sicht mehr als problematisch. Im Innenausschuss hatte meine Fraktion darüber hinaus einen Vorschlag gemacht – das wurde ja bei der Berichterstattung kurz erwähnt –, das aus unserer Sicht eigentliche Grundproblem einer vorgezogenen Neuwahl zu lösen, nämlich die sehr kurzen Fristen für die Aufstellung der Kandidaten in den 44 Wahlkreisen und einer Landesliste. Zur Erinnerung, den Parteien stehen hier eben nicht, wie immer wieder erwähnt, 70 Tage zur Verfügung, sondern nur etwa die Hälfte dieser Zeit. Der Bundesgesetzgeber, der ebenfalls mit sehr kurzen Fristen arbeiten muss – bei vorgezogenen Bundestagswahlen geht es hier um 60 Tage statt wie bei uns um 70 –, ermöglicht ja im Bund – wie gesagt – eine Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung oder gar auch der Wahlbewerber schon vor dem Auflösungsbeschluss des Parlaments. Hierzu gab es im Ausschuss einen zwar recht kurzen, aber durchaus interessanten Argumenteaustausch und ich will gar nicht bestreiten, dass einige der dort vorgebrachten Argumente durchaus plausibel waren. Was wir mit einer solchen Regelung aber geschafft hätten, wäre eine Beseitigung dessen, was als ungerechter Vorteil eines privilegierten Informationsstands anzusehen ist, den die im Landtag vertretenen Parteien haben – dabei insbesondere natürlich diejenigen Parteien, die beabsichtigten, die Auflösung des Landtags zu beantragen. Während diese nämlich von ihrem Vorhaben im Vorfeld wissen und zumindest einige Tage, wenn nicht sogar Wochen Vorsprung für die Einladung der Wahlversammlung haben, müssen insbesondere die kleinen, im Landtag nicht vertretenen Parteien nach jetziger Rechtslage bis zur Beschlussfassung über die Auflösung warten, um hinsichtlich der wahlvorbereitenden Versammlung überhaupt tätig werden zu können. Das ist aus unserer Sicht – wie gesagt – ein ungerechter Vorteil, den man relativ einfach hätte beseitigen können. Was dem Bundesgesetzgeber aber recht ist, ist dem Thüringer Gesetzgeber eben nicht gut genug. So sei es. Wir bleiben gleichwohl anderer Auffassung. Im Ergebnis handelt es sich hierbei allerdings um ein Gesetz, das die Rechte der Parteien, insbesondere der Vorstände, umfassend und nahezu schrankenlos erweitert, das war etwa Gegenstand der kurzen Aussprache dazu im Verfassungsausschuss am vergangenen Mittwoch. Und diese Erweiterung der Rechte der Parteivorstände erfolgt auf Kosten der Mitgliederrechte. Jeder Vorstand, der kontroverse und in ihrem Verlauf und Ausgang ungewisse Aufstellungsversammlungen vermeiden will, der kann ab Beschlussfassung dieses Gesetzes – wie gesagt – umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um das auch zu tun, und basisdemokratische Elemente werden nahezu vollständig beseitigt. In der Summe der Argumente bleibt es also für meine Fraktion dabei, dass wir uns nicht für dieses Gesetz aussprechen können – ganz im Gegenteil, wir müssen es ablehnen. Ich bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Herr Braga. Das Wort für die SPDFraktion hat Abgeordnete Marx.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon gesagt worden, wir orientieren uns bei diesem Gesetz jetzt an den Regeln des Bundes. Wir haben eine Pandemielage und eine eigene, auf das Gesetz begrenzte Wirkung. Das wollte ich gleich am Anfang noch mal zu dem von Herrn Braga vorgetragenen Argument sagen. Wir setzen hier keine Beschlussfassung ins Werk, die irgendwie sonstige Auswirkungen auf andere Lebenslagen im Land hat, sondern die Feststellung einer pandemischen Situation bezieht sich ausschließlich auf die Wahlsituation, auf die Voraussetzungen und auf die Bedingungen, unter denen eine vorzeitige Landtagswahl unter Pandemiebedingungen durchgeführt werden kann. Dieser Beschluss zu dieser Pandemielage kann durch den Landtag auch jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Sollte sich vor dem 19. Juli, dem geplanten Termin zum Fassen des Selbstauflösungsbeschlusses des Landtags, die Lage also stark entspannen, könnte der Landtag jederzeit dann auch wieder feststellen, dass eine pandemische Lage nicht mehr besteht, und dann würden die Regelungen dieser besonderen Erleichterungen der Kandidatenund Listenaufstellung wieder außer Kraft treten mit Ausnahme der Vorschrift über die Absenkung der Zahl der Unterstützerunterschriften für neu kandidierende Parteien oder Einzelbewerber, weil wir ja dann immer noch die Sache mit der 70-Tage-Frist haben, und dafür braucht es ja auch eine Absenkung der Unterschriftenzahl. Wichtig ist noch mal, glaube ich, auch für die, die uns heute Morgen vielleicht schon zusehen und zuhören: Wir schaffen hier keine Regel, dass also von den klassischen Präsenzveranstaltungen der Parteien abzuweichen wäre. Diese Präsenzveranstaltungen und die Aufstellungsversammlung sind auch von der Verordnung nicht umfasst. Sie finden in jeder Verordnung, dass Aufstellungsversammlungen von den Parteien immer uneingeschränkt durchgeführt werden können, wenn sie das wollen. Jetzt geht es nicht darum, dass wir hier eine neue Vorschrift verabschieden wollen, dass das nicht mehr möglich ist und anders zu machen wäre, sondern wir ermächtigen nur jeweils die einzelnen Parteien dazu, es auch anders zu machen. Die Aufstellungsversammlungen bleiben erlaubt. Sie haben dann die Frage nach dem Eingriff in das Satzungsrecht der Parteien gestellt. Natürlich haben wir die Problematik, dass ein satzungsändernder Parteitag in den jetzt nicht zur Verfügung stehenden längeren Fristen und auch unter der pandemischen Lage schlecht zu bewerkstelligen ist. Deswegen gibt es in der Tat ein Recht für die Landesvorstände der jeweiligen Parteien zu sagen: Wir möchten von diesen alternativen Aufstellungsmöglichkeiten Gebrauch machen. Jetzt haben Sie gesagt, das ist nicht nur ein Eingriff in das Satzungsrecht der Parteien und eine Korrekturmöglichkeit, die durch einen Landesparteitag besteht, der dann sagen kann: Wir wollen das so nicht, die würde leerlaufen, das wäre deswegen auch ein krasser Eingriff in die Mitgliedsrechte. Da muss ich sagen: Die Zumutung einer Gesundheitsgefährdung muss auch in die Betrachtungen einfließen. Wir haben auch die Lage, dass Mitglieder – ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist – aber von allen Parteien, die sich im Moment auch durch die pandemische Lage gehindert sehen, Präsenzveranstaltungen zu besuchen. Das heißt, sie würden vielleicht eingeladen und dann aber sagen: Aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung möchte ich den Weg zur Versammlung und die Teilnahme an der Versammlung nicht in Kauf nehmen. Wenn ich dann eine alternative Möglichkeit schaffe, dann schütze ich möglicherweise gerade Mitgliedsrechte und gefährde sie nicht. Das ist also eine Frage der Betrachtung und da muss eine Abwägung möglich sein. Wir haben die flächendeckende oder wahlkreisbezogene Briefwahl, die wir ursprünglich als Möglichkeit festlegen wollten, wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Dafür gab es vielerlei Gründe. Ein wichtiger Grund war, dass es bei der Wahl innerhalb der 70 Tage eigentlich fast nicht möglich ist, eine solche Wahl flächendeckend vorzubereiten. Uns hat der Landeswahlleiter gesagt, wir müssten dann quasi schon in die Startlöcher für die flächendeckende Briefwahl gehen, bevor überhaupt die Vorschlagsfrist abgelaufen ist. Das funktioniert also nicht. Am Rande sei auch noch mal erwähnt – das ist zwar nicht maßgeblich, weil Demokratie immer teuer ist –, dass Herr Krombholz immerhin davon gesprochen hat, dass bei einer flächendeckenden Briefwahl die Kosten einer normalen Landtagswahl etwa bei 2,5 Millionen Euro liegen würden, sich durch die Hygieneanforderungen und besonderen Dinge jetzt sicherlich leicht verdoppeln könnten; das war seine Schätzung. Die Kosten könnten dann bis auf 10 Millionen Euro hochschnellen. Das, wie gesagt, ist nur ein Aspekt. Aber auch das sei hier mal erwähnt, weil die Zahl doch auch beeindruckend war. Herr Braga, Sie haben noch mal auf die doppelte Erschwernis hingewiesen, dass wir diese 70-TagesFrist hätten, und sich noch mal darüber beklagt, dass man vorher nicht in die Startlöcher gehen könne und dass das insbesondere die Parteien benachteilige, die noch nicht im Landtag vertreten seien, weil die gar nicht wüssten, wann es zu der Auflösung kommt. Das ist so nicht richtig, denn wir haben den Willen vieler Parteien hier im Thüringer Landtag breit transportiert, diesen Auflösungsbeschluss am 19. Juli 2021 zu fassen und dann auch zeitgleich mit der Bundestagswahl zu wählen. Also andere können sich ähnlich dann schon jetzt vorbereiten. Ich kann hier noch mal kurz auf das Gutachten der Landtagsverwaltung hinweisen, das nun vorliegt. Der Versuch, jetzt noch mal zu schauen, ob wir die Verfassung noch mal anfassen müssten, wird schwierig bis unmöglich sein. Da, denke ich, sollten wir auch keine Risiken eingehen. Das Gutachten betont quasi eine Exklusivität des Selbstauflösungsrechts in Artikel 50 Abs. 2 der Thüringer Verfassung. Wir können also jetzt nicht einfach die Verfassung ändern – oder nur sehr schwer – und sagen, die Wahl soll kürzer dauern. Auch das Verlängerungsrecht der 70-Tage-Frist in der laufenden Wahlperiode ist höchst fraglich. Man kann das Gutachten vielleicht so zusammenfassen: Der Schmerz ist gewollt: Wenn man eine vorzeitige Neuwahl wählt, dann soll es auch relativ kurzfristig zu …
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Frau Kollegin, ich sage es ungern, aber Ihre Redezeit ist zu Ende.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Dann höre ich gern auf und warte auf die weiteren klugen Ausführungen der anderen Rednerinnen und Redner. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Frau Marx. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Walk das Wort.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch heute will ich wieder so beginnen wie gestern, weil es noch keiner getan hat. Besten Dank für die fleißigen Helfer, die hier immer für unseren Schutz und unsere Sicherheit sorgen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Wir haben es ja schon eingangs gehört in der Berichterstattung vom Kollegen Urbach: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass – ich zitiere noch mal aus der Begründung – „die rechtsstaatliche Integrität der Wahlhandlung und der Wahlvorbereitung unter Wahrung der allgemeinen Wahlgrundsätze möglichst auch unter den Bedingungen einer Pandemiesituation gewahrt werden kann.“ Ich habe es bereits in der ersten Beratung gesagt und will es hier gern noch mal wiederholen. Genau dieser Satz bringt es auf den Punkt, denn im Kern geht es eben darum, auf der einen Seite die tatsächliche faktische Einschränkung rechtsstaatlich verankerter Wahlrechtsgrundsätze und auf der anderen Seite aber dies in einem verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen zu ermöglichen, und das ist genau die Herkulesaufgabe, die das Gesetz auch erfüllen muss. Es geht also schlicht um die Frage, welche Einschränkungen geboten sind, um dem Schutz der Gesundheit und dem Wahlrecht Rechnung zu tragen, und darum, wie man solche Einschränkungen gesetzlich beschreibt. Keine einfache Aufgabe! Insoweit, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir bereits während der ersten Plenardebatte begrüßt, dass sich offenbar alle Fraktionen der verfassungsrechtlichen Dimension und des Ausnahmecharakters ihrer Vorschläge bewusst sind. Unser Ziel war von Anfang an eine rechtssichere, normenklare und möglichst schmale Regelung, welche auf verfassungsrechtlich sicherem Boden fußt. Das im Januar durchgeführte Anhörungsverfahren, was wirklich breit angelegt war, hat eindrücklich gezeigt – die Kollegen vor mir haben es angesprochen –, dass es dringend notwendig war, den Gesetzentwurf vollumfänglich durch externe Wahl- und auch Rechtsexperten zu überprüfen. Der vorgelegte rot-rot-grüne Gesetzentwurf beinhaltete zahlreiche, insbesondere auch verfassungsrechtlich kritische Aspekte. Ich gehe weg von dem Wort „Mängel“, wir haben es eben schon gehört, will aber noch mal anführen, dass es nicht nur ein oder zwei Punkte waren, kursorisch waren es diese Punkte: Es ging um die Chancengleichheit von Parteien und Wahlbewerber. Es ging um die Frage der Durchführung einer reinen Briefwahl, die Frage der Harmonisierung der Landtagswahl mit einer zeitgleichen Bundestagswahl, die Frage auch der Feststellung einer pandemischen Lage, Regelungen zur Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen. Kollege Bergner hat es angesprochen. Natürlich ist es so, dass das Land die Kommunen nicht alleine lassen darf, und das Land muss auch unterstützen. Ich bin auch der Landesregierung dankbar, die ja genau auf diese Fragen im Innenausschuss geantwortet hat, dass sie das tun wird, dass sie das regeln wird. Ich will es aber explizit ansprechen, weil der Gemeindeund Städtebund uns das auch noch ins Stammbuch geschrieben hat: Es geht um die Frage der Wahlkostenerstattung. Es geht um die Frage der Wahlhelferentschädigung. Es geht um die Frage von Corona-Zulagen. Wir müssen bedenken, das sind alles Freiwillige im Ehrenamt und die wollen wir nicht unnötig belasten. Das waren noch nicht alle Punkte. Es geht noch weiter: die Öffnungszeiten von Wahllokalen, aber auch eine Aufnahme einer Verordnungsermächtigung oder auch die Versicherung an Eides statt. Das waren die Punkte, die wir kritisch gesehen haben. Ich möchte exemplarisch drei herausgreifen, die uns besonders wichtig sind. Erstens die Befugnis zur ausschließlichen Briefwahl, das war geregelt in § 5. Wir wissen – ich will noch mal darauf hinweisen, Frau Präsidentin hat es gesagt –, Wahlen sind grundsätzlich als Präsenzwahlen zu organisieren und die Präsenzwahl trägt vor allem dem verfassungsrechtlichen Prinzip der geheimen Wahl Rechnung. Und daneben, also darüber hinaus, soll jedem, der das in Anspruch nehmen möchte, die Möglichkeit eröffnet werden, eine Briefwahl durchführen zu können. Die verfassungsrechtliche Zulassung – das wissen wir – hat bereits das Bundesverfassungsgericht 1967 festgestellt. Aber als alleinige und ausschließliche Wahlmöglichkeit ist die Briefwahl eben nicht möglich. Ich denke, dass auch die jüngste Bürgermeisterwahl in der Stadt „An der Schmücke“, die aus unserer Sicht auch sehr positiv ausgegangen ist, am vergangenen Wochenende gezeigt hat, dass die Durchführung einer Urnenwahl unter strengen Infektionsschutzmaßnahmen sehr wohl möglich und auch vertretbar ist. Zweitens: Die Wahldauer und die Öffnung der Wahllokale von acht bis zwanzig Uhr wurde klar abgelehnt, auch vom Landeswahlleiter. Dritter Punkt: Verordnungsermächtigung – auch da hat das Anhörungsverfahren gezeigt, dass sich empfiehlt, die Verordnungsermächtigung für die Exekutive aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Klar ist aber auch: Der Gesetzgeber ist befugt, die Regelung einzelner wahlrechtlicher Fragen der Exekutive zu überlassen. Allerdings ist diese Delegationskompetenz, wie es so schön juristisch heißt, des Landtags beschränkt in § 84 unserer Verfassung, wonach das ermächtigende Gesetz Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen muss. Eine weitere Grenze ergibt sich aus dem Prinzip der Wesentlichkeit, also der Gesetzgeber muss es selbst beschließen. Nur für den Fall, dass der Landtag ausnahmsweise selbst nicht mehr handlungsfähig ist, kann er über eine Verordnungsermächtigung den Anforderungen des Wesentlichkeitsgrundsatzes genügen. Dass der Landtag, liebe Kolleginnen und Kollegen, handlungsfähig ist, beweist er unter anderem heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, unserer heutigen Debatte und übrigens auch mit den ganzen öffentlichen Diskussionen, die wir in dem Zusammenhang geführt haben. Lassen Sie mich abschließend noch einen Punkt ansprechen, der auch von meinen Vorrednern schon aufgegriffen wurde: die Frage der Absenkung der Quoren. Da ist erst mal vorauszuschicken, dass es hier in unserem Landeswahlgesetz eine Regelungslücke gibt, und die Regelungslücke haben wir als Gesetzgeber zu schließen. Da sind wir bei der verfassungsrechtlich, wie ich finde, sehr hochinteressanten Frage des Spannungsverhältnisses des individuellen Gesundheitsschutzes auf der einen Seite und der Frage der politisch-demokratischen Legitimation und damit auch der Chancengleichheit insbesondere der kleinen Parteien auf der anderen Seite. Kollegin Henfling hat beispielsweise die ÖDP angesprochen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Unterstützerquoren von 250 auf 125 für die Wahlkreisbewerbervorschläge und für die Landesparteilisten von 1.000 auf 500 senken und damit halbieren. Das wird aus unserer Sicht zum einen der Pandemielage, aber auf der anderen Seite auch den verkürzten Fristen durch eine mögliche Landtagsauflösung gerecht. Kurzes Zwischenfazit: Durch Senkung der Unterschriftenquoren schließen wir nun die erwähnte Regelungslücke. Der von mir vorgestellte Vorschlag zu der Absenkung der Quoren ist aus unserer Sicht zum einen nachvollziehbar, er ist aber auch angemessen und verhältnismäßig und ich will noch betonen, dass das sozusagen eine Lex 2021 ist, weil diese Einzelfallregelung definitiv am 31.12.2021 auslaufen wird. Wir müssen dann in der neuen Legislatur dafür auch neue Regelungen finden. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Die Corona-Pandemie – das ist ja nicht schwer vorauszusagen – wird wahrscheinlich auch noch am 26. September andauern und so ist es für uns wichtig, dass wir eine rechtssichere Lösung schaffen. Wir haben als Gesetzgeber entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Das haben wir getan. Da sage ich auch – Kollegin Marx, Frau Präsidentin, hat das angesprochen –: Vor dem Hintergrund des Gutachtens der Landtagsverwaltung, da ging es um die Frage, ob wir möglicherweise die Verfassungsänderung durchführen können, um die Wahlperiode zu verlängern oder zu verkürzen – da sagt das Gutachten eindeutig: Lasst die Hände davon, das ist alles sehr kritisch und verfassungsrechtlich bedenklich. Meine Meinung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Der vorliegende Gesetzentwurf mit dem begleitenden Änderungsantrag wird den hohen Ansprüchen, die wir selbst daran gestellt haben und auch das Recht an das Landeswahlgesetz stellt, gerecht und deshalb werbe ich um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Nächster Redner in unserer Debatte ist Herr Abgeordneter Dittes, Fraktion Die Linke.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Danke schön. So oft wie der Name der ÖDP heute fiel, braucht sich diese Partei nicht über die Verletzung der Chancengleichheit beschweren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Ich glaube, sie hat gegenüber vielen anderen kleinen Parteien heute einen erheblichen Startvorteil für die Landtagswahl bekommen. Aber das war ja nicht Anlass und Ausgangspunkt dieses Gesetzentwurfs. Weil es keiner getan hat, will ich das aber zumindest noch einmal in ganz wenigen Sätzen tun: Wir haben am 27. Oktober 2019 ein Wahlergebnis bekommen, über das ich mich als Linken-Vertreter sehr freute: 31 Prozent.
(Beifall DIE LINKE)
Der Teil des Wahlergebnisses, über den ich mich nicht so sehr freute, war der, dass wir als rot-rotgrüne Koalition keine parlamentarische Mehrheit mehr in diesem Landtag hatten.
(Beifall AfD)
Und danach setzte eine sehr interessante Diskussion in Thüringen ein, nämlich welche demokratischen Chancen es wirklich für den Parlamentarismus gibt. Nun sage ich es aber mal ganz ehrlich: Herr Kemmerich und auch Herr Mohring, Sie haben diese Chance nicht wahrgenommen, auch neue demokratische Modelle der Zusammenarbeit wahrzunehmen und gemeinsam zu entwickeln.
(Beifall AfD)
Ich kann mich noch sehr gut an unser gemeinsames Gespräch im Radisson Hotel in Erfurt erinnern.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ich
auch! Dass es nur eine Mehrheit gibt, das ist das Problem!) Stattdessen aber haben Sie es am 5. Februar 2020 vorgezogen, sich in die Hände der AfD zu begeben und sich zum Ministerpräsidenten wählen zu lassen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und das ist der Grund, weswegen wir heute über das Neuwahlgesetz reden.
(Unruhe AfD)
Das ist der Grund, weswegen wir uns zur Neuwahl in diesem Jahr verabredet haben, und nicht das Wahlergebnis aus dem Oktober 2019.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Na
selbstverständlich!) Es gibt zwei Gründe, warum wir aber auch über dieses Gesetz zur Neuwahl im Jahr 2021 reden müssen, die sind beide hier benannt worden. Der erste ist ein verfassungsrechtlicher, denn es gibt eine Regelungslücke im Thüringer Landeswahlgesetz. Herr Walk hat es angesprochen. Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Absenkung der Quoren bei einer Wahl mit verkürzten Fristen, die durch Auflösung des Landtags nach Artikel 50 Thüringer Verfassung entstanden ist. Es gibt dazu auch keine Verordnungsermächtigung, die es beispielsweise dem Innenministerium und der Landesregierung erlaubt, diese Quoren abzusenken. Das ist in allen anderen Bundesländern aber der Fall – entweder das eine oder das andere. Das ist eine bestehende Regelungslücke, die zu schließen war. Und, Herr Walk, ich gebe Ihnen recht: Wir haben die Regelungslücke für 2021 geschlossen, aber nicht für darauffolgende Wahlen, die auch möglich sein werden. Das ist immer noch eine Verantwortung des Landesgesetzgebers, das mit dem Blick in die Zukunft zu tun. Der zweite Grund ist natürlich die gegenwärtige pandemische Situation. Da geht es nicht darum – wie die AfD wieder versucht darzustellen –, mit diesem Gesetzentwurf eine epidemische Lage festzustellen, sondern festzustellen – jetzt zitiere ich aus dem Gesetz –, dass aufgrund einer andauernden „epidemischen Lage“, die im Übrigen der Bundestag feststellt, „von […] landesweiter Tragweite“ die Wahlen erheblich eingeschränkt sein werden. Das ist der Anlass dafür, dass wir dieses Gesetz machen und Regelungen brauchen, die erstens die Regelungslücken schließen und zweitens genau auf diese möglichen Einschränkungen von freien Wahlen reagieren. Sie haben es angesprochen: Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt – und ich hatte es damals schon gesagt –, der natürlich auch fragliche Regelungen hat. Aber wenn wir diesen Vorschlag nicht eingebracht hätten, hätten wir ihn mit Verfassungsrechtlern nicht diskutieren können. Das haben wir im Ausschuss nach umfangreicher Anhörung auch aller Parteien, die 2019 zur Landtagswahl angetreten sind, getan. Ich will zu einigen Punkten kurz ausführen. Die Briefwahlanordnungsmöglichkeit für Wahlkreise, einzelne Teile von Wahlkreisen oder das gesamte Land wurde eher sehr kritisch diskutiert. Ich will zumindest auch einen Verfassungsrechtler aus dem Innenausschuss zitieren, der attestierte: Mit dem Gesetzentwurf haben Sie eigentlich eine sehr kluge Regelung gewählt, nämlich ein bestimmtes Schutzniveau eingebaut, was zunächst einmal feststellt, welche Situation liegt vor, in welchen Teilen des Landes liegt das vor, und davon unabhängig dann auch wieder in einem mehrstufigen Verfahren die Möglichkeit geregelt, Briefwahlen anzuordnen, aber dann eben auch wieder nur beschränkt auf Teile, auf Wahlkreise oder auf das gesamte Gebiet des Landes. – Es gab eine praktische Erwägung – die hat Frau Marx angesprochen –, die uns davon hat Abstand nehmen lassen. Aber wir haben natürlich auch die verfassungsrechtliche Frage des Vorrangs der Urnenwahl diskutiert. Und weil es eben nicht gesetzliches Neuland ist, sondern praktisches Neuland gewesen wäre und dafür auch eine Akzeptanz fehlte, haben wir darauf verzichtet. Eine ähnliche Regelung findet sich beispielsweise auch in Gesetzen von Rheinland-Pfalz. Insofern gehen wir hier gar nicht den ersten Schritt. Aber es ist natürlich auch in der wahlrechtlichen Praxis Neuland, und wie es juristisch abschließend bewertet wird, ist natürlich auch offen. Aber ich denke, wir haben die richtige Entscheidung aus unserer Debatte getroffen und haben diese Möglichkeit gestrichen. Herr Walk hat es angesprochen: Auch die Rechtsverordnungsmöglichkeit, die Verordnungsermächtigung im Wahlgesetz, die im Gesetzentwurf gestanden hat, die es der Landesregierung in der Zukunft erlaubt, auf pandemische Situationen zu reagieren, wurde mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Innenausschuss aus dem Gesetzentwurf genommen, nicht, weil wir eine solche Regelung für nicht notwendig erachten, sondern weil wir den Weg dorthin noch mal diskutieren wollen und natürlich auch die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben können, auch umfangreich diskutieren müssen und das nicht in dieser Kürze der Zeit bewerkstelligen müssen. Da will ich noch mal ausdrücklich dafür werben: Hier gilt auch das, was ich für die Regelungslücke zu den Unterschriftenquoren gesagt habe: Hier hat der Gesetzgeber auch eine Verantwortung für die Zukunft, Regelungen im Landeswahlgesetz zu verankern. Denn die Krisensituation und wie ich damit umgehe, das diskutiert man nicht erst, wenn die Krise da ist, sondern Krisenvorsorge heißt, dass ich mich vor Eintritt der Krise auch auf solche Situationen vorbereite. Wir haben nun die Erfahrung machen müssen, dass wir uns auch auf Pandemien vorbereiten müssen, und das gilt umso mehr im Bereich des Wahlrechts, wo es um die wirklichen Grundlagen der demokratischen repräsentativen Demokratie geht. Das heißt also, wir haben die Verordnungsermächtigung im Landeswahlgesetz rausgenommen, aber das heißt eben gleichermaßen auch für das Parlament, weiter darüber zu diskutieren, wie man Wahlrecht auch sichern kann und das auch zu schweren Zeiten, wie beispielsweise in der Pandemie. Wir haben über die Quoren gesprochen – Herr Walk und die anderen Redner haben es angesprochen – und wir haben eine Regelung gefunden, dass für Parteien, aber auch Einzelbewerber die Quoren in diesem Jahr abgesenkt werden auf 50 Prozent gegenüber den Quoren, die bei normalen Landtagswahlen notwendig wären. Nun kann man darüber diskutieren, ob das ausreichend ist oder nicht. Wir haben auch das Urteil aus Baden-Württemberg sehr intensiv diskutiert – das wurde hier, glaube ich, schon mal am Rande angesprochen. Das geht davon aus, dass eine Reduzierung um 50 Prozent auf alle Fälle keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, aber man hat sich im Prinzip auch zurückgehalten, eindeutig festzustellen, was denn nun zwingend notwendig ist, was maximal an Absenkung zulässig ist. Ich finde, wir haben in dem Gesetzentwurf eine weitere kluge Entscheidung getroffen. Im Bewusstsein der Regelungslücke, aber auch im Wissen, dass, selbst wenn die pandemische Situation im Sommer als solche nicht mehr besteht, Menschen durchaus geneigt sind, Kontakt zu vermeiden, haben wir geregelt, dass auch in dem Fall des Nichtbestehens der epidemischen Situation mit Auswirkungen auf die wahlrechtlichen Fragen diese Absenkung der Quoren weiterbesteht. Damit sorgen wir dafür, dass dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Absenkung der Quoren bei Wahlen mit verkürzten Fristen auch Rechnung getragen wird, aber andererseits auch den veränderten Verhaltensbedingungen von Menschen Rechnung getragen wird. Insofern ist das auch eine Regelung mit Vorsorgecharakter und Weitsicht für den Sommer, unabhängig davon, wie sich die tatsächliche pandemische Situation entwickelt. Es wurde viertens über das Satzungsrecht von Parteien und dessen Möglichkeiten diskutiert. Ich will es mal ganz eindeutig sagen: Ich finde diese Diskussion ziemlich schräg. Parteien können so ziemlich alles in Satzungen regeln. Die können auch regeln, dass in Vorständen die Größenordnungen der Vertreterversammlungen festgelegt werden. Das ist dem Gesetzgeber völlig egal. Das können Parteien machen. Was sie möglicherweise aber momentan nicht machen können, ist, ihre Satzung zu ändern, weil dies eben einen Parteitag vorschreibt, den sie unter dieser pandemischen Situation nicht durchführen können. Deswegen eröffnet der Gesetzgeber praktisch im Rahmen ihrer satzungsrechtlichen Möglichkeiten auch Satzungsänderungen oder Abweichungen in der Satzungsanwendung durch Landesvorstandsbeschluss. Ob sie davon Gebrauch machen, ist die Entscheidung der Parteien. Was den Gesetzgeber aber interessiert, ist, dass bei Aufstellungsversammlungen die fünf Wahlrechtsgrundsätze, die das Verfassungsgericht in den 90er-Jahren festgelegt hat, tatsächlich realisiert und sichergestellt sind: die Gleichzeitigkeit der Versammlung, die Möglichkeit für alle Mitglieder, daran teilzunehmen, dass jedes Mitglied Vorschläge für Kandidaten unterbreiten kann und sich selbst auch bewerben kann, dass Fragen und Anmerkungen zu den Kandidaten gestellt werden können und dass am Ende eine geheime Wahl stattfindet. Das muss sichergestellt werden, das muss rechtlich auch geregelt werden. Aber die Verantwortung, wie die Parteien das tun, ist letztendlich die Verantwortung der Parteien selbst und geht den Gesetzgeber auch nichts an. Diese fünf Grundsätze müssen sie aber garantieren und gegenüber dem Landeswahlleiter gegebenenfalls auch nachweisen. Es war der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, eine Verordnungsermächtigung zum Infektionsschutz im Gesetz zu verankern, die es ermöglicht, dass das Ministerium schnell und aktuell und anlassbezogen reagiert und die Kommunen klare Vorgaben für die Infektionsschutzregelungen in den Wahllokalen bekommen. Es ist aber auch selbstverständlich, dass bei einer zeitgleichen Bundestagswahl die Regelungen, die der Bundeswahlleiter erlässt, auch für die Thüringer Landtagswahl gelten. Das war eben auch der Grund dafür, dass wir vom Regelungsvorschlag Abstand genommen haben, die Wahlzeit um zwei Stunden zu verlängern, weil wir die Gleichzeitigkeit mit der Bundestagswahl im Blick haben.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Herr Kollege Dittes, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Ich glaube, alles in allem liegt Ihnen hiermit eine Beschlussvorlage des Innenausschusses vor, die es ermöglicht, die Wahlen am 26.09. verfassungsrechtlich sicher durchführen zu können. Ich werbe um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann erteile ich der Landesregierung das Wort, Herrn Staatssekretär Götze vom Innen- und Kommunalministerium.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aus Sicht der Landesregierung ist der Gesetzentwurf in Form der Beschlussempfehlung des federführenden Innen- und Kommunalausschusses ausdrücklich zu begrüßen, denn er ermöglicht eine rechtssichere Durchführung der vorzeitigen Neuwahlen unter Pandemiebedingungen und passt gleichzeitig das Landeswahlrecht an die Pandemiesituation an. Durch die nunmehr angestrebten vorzeitigen Neuwahlen für den Thüringer Landtag am 26. September 2021 gemeinsam mit den Bundestagswahlen bedurfte der ursprüngliche Gesetzentwurf – und das wurde hier bereits ausgeführt –, der noch von einer vorzeitigen Neuwahl am 25.04. ausging, einer Anpassung an das Bundeswahlrecht. Der Landesgesetzgeber muss aus rechtlichen wie auch aus organisatorischen Gründen nunmehr darauf achten, dass die Regelungen im Landeswahlrecht kompatibel sind mit den Vorgaben des Bundesrechts für die Durchführung der Bundestagswahlen. Alles andere würde die Gefahr in sich bergen, dass die gleichzeitige und ortsgleiche Durchführung beider Wahlen zu Schwierigkeiten in der Praxis führen könnte. Dies sollte im Interesse der Wahlorgane und der ca. 30.000 Wahlhelfer sowie nicht zuletzt im Interesse der Wählerinnen und Wähler vermieden werden. Deshalb orientiert sich der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf hinsichtlich des Bewerberaufstellungsverfahrens und der Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen im Wesentlichen an der vom Bundesinnenministerium mit Zustimmung des Deutschen Bundestags erlassenen COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung vom 19.01.2021. Die getroffenen Regelungen ermöglichen es den Parteien, ihre Kandidaten unter Pandemiebedingungen abweichend von den sonst geltenden gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls auch abweichend von ihrem eigenen Satzungsrecht aufzustellen. Im Hinblick auf den angestrebten gemeinsamen Wahltermin für die Bundestags- und Landtagswahl am 26. September ist es aus wahlpraktischer Sicht äußerst wichtig und hilfreich, dass die Parteien und die Wahlorgane nicht mit unterschiedlichen Regelungen für das Bewerberaufstellungsverfahren unter Pandemiebedingungen konfrontiert werden, sodass hier ein Gleichklang hergestellt wird. Diesem Anliegen wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht. Mit der zudem vorgeschlagenen Absenkung der Quoren für die notwendigen Unterstützungsunterschriften für bisher nicht im Landtag vertretene Parteien und Einzelbewerber wird darüber hinaus die Chancengleichheit gestärkt. An dieser Stelle möchte ich das wiederholen, was ich auch im Innenausschuss schon gesagt habe. Selbstverständlich wird die Landesregierung die Vorbereitung der Wahlen intensiv begleiten. Ich glaube, auch in der Anhörung ist deutlich geworden, dass es hier eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Landeswahlleiter Herrn Krombholz und den Kreiswahlleitern gibt. Wir werden also eine verlässliche Basis dafür schaffen, dass die Wahl den Anforderungen, die die Pandemie gegebenenfalls im September noch an uns stellen wird, gerecht wird. Gleiches gilt auch für die Wahlkostenerstattung. Im Innenausschuss hatte ich auf den § 66 des Landeswahlgesetzes hingewiesen. Für die Bundestagswahl findet sich eine ähnliche Regelung im Bundeswahlgesetz. Es wird natürlich, wie in der Vergangenheit auch, in diesem Jahr so sein, dass die notwendigen Kosten der Wahl durch das Land getragen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/2858 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen – Ihre Stimmführer sind gerade nicht da, stimmt von der CDU Herr Walk alleine zu oder auch der Rest? –, also die Koalitionsfraktionen und einige Stimmen aus der CDU.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es sind alle
Stimmen aus der CDU!) Es sind alle Stimmen aus der CDU, sagt Herr Walk und Herrn Walk widerspreche ich jetzt nicht. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Gegen die Beschlussempfehlung stimmt die AfD-Fraktion. Enthaltungen? Das ist die FDP-Fraktion und 1 Stimme aus der CDU-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2043 – korrigierte Fassung – unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss. Wer stimmt diesem so veränderten Gesetzentwurf zu, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der AfDFraktion. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion und eine Kollegin aus der CDU. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung durch das Erheben von den Plätzen. Wer möchte dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Kollegen aus der FDP Fraktion und Frau ‑ Tasch aus der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen dann zum Aufruf des TagesordGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2285 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2860 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat hier zunächst Herr Abgeordneter Walk aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die im Herbst 2020 stark steigenden Infektionszahlen, verbunden mit den damals auf den Weg gebrachten und noch heute geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wirken sich auch in diesem Jahr weiter negativ auf die kommunalen Steuereinnahmen sozusagen eins zu eins aus, sodass weitere Zuweisungen des Landes zwingend erforderlich sind und das Einnahmenniveau der Kommunen auch stabilisiert werden kann. Des Weiteren sieht das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom 11. Juni 2020, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 277, zahlreiche für die Dauer des Jahres 2020 befristete Sonderregelungen im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts vor, die mit Blick auf die Infektionszahlen mindestens einer Verlängerung auch bis zum Jahr 2021 bedürfen. Gleiches gilt für die Sonderregelungen im Bereich des Hochschulrechts, die bisher nur für das Jahr 2020 bzw. für die Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2021 gelten. Durch Beschluss des Landtags in der 31. Sitzung vom 18. Dezember 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss, nämlich federführend, sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf zweimal beraten, in der 14. Sitzung am 19. Januar 2021 und in der 16. Sitzung am 4. März 2021. Der Innen- und Kommunalausschuss hat ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Änderungsantrag in der Vorlage 7/1507 durchgeführt und der federführende Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt nun bei 4 Enthaltungen, den Gesetzentwurf mit mehreren Änderungen, die in der Vorlage 7/1788 zu finden sind, anzunehmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir im Wesentlichen zwei Tatbestände, zwei größere Komplexe, neben dem, was den Wissenschaftsund Hochschulbereich angeht, eben auch kommunalrelevante Bestandteile. Ich will vorausschicken, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir – davon gehe ich aus – heute auch beschließen, auch in schwierigen Zeiten ein deutliches Signal setzen, dass die Landespolitik, dass der Landtag handlungsfähig ist. Das ist ein wichtiges Zeichen gerade für die Kommunen in unserem Land. Wichtig ist, dass wir zusätzlich zu den Regelungen, die wir mit dem Finanzausgleichsgesetz und anderen Bestimmungen schon getroffen haben, den Gemeinden und Städten nochmals 80 Millionen Euro für wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen in der Pandemie zur Verfügung stellen wollen. Damit löst Rot-Rot-Grün ein Versprechen ein, was wir gegeben haben, als der Ministerpräsident im Oktober letzten Jahres zum Kommunalgipfel eingeladen hatte, nämlich, dass wir den Gemeinden und Städten eine Finanzgarantie für das Jahr 2021 aussprechen und dass die Kommunen in diesem Jahr nicht weniger Geld als im letzten Jahr zur Verfügung haben werden. Dieses Versprechen lösen wir heute mit einem weiteren Schritt mit dem Mantelgesetz ein. Mit der Änderung klären wir aber auch noch einen Punkt, den wir letztes Jahr schon einmal zur Diskussion gestellt hatten, und zwar die Pflicht der Kommunen zur Befreiung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, wenn sie aufgrund der Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Das hatten wir im letzten Jahr schon einmal vorgeschlagen und auch zur Diskussion gestellt. Aber es waren insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, die für diesen Vorschlag wenig Sympathie gezeigt haben, weswegen wir im Ergebnis der durchgeführten Anhörung diesen Vorschlag auch wieder gestrichen haben. Umso mehr freut es mich, dass wir das jetzt wieder im Gesetzentwurf enthalten haben und sicherlich auch heute beschließen werden. Ich gehe davon aus, dass die praktischen Erfahrungen insbesondere mit Blick auf Jena dazu beigetragen haben, hier den Blick zu schärfen und die Erforderlichkeit einer entsprechenden Regelung auch noch einmal zur Diskussion zu stellen und jetzt zu beschließen. Wir werden mit dem Gesetz, das wir heute verabschieden, die Ausnahmetatbestände insbesondere im kommunalen Haushaltswirtschaftsbereich aus dem letzten Jahr noch einmal verlängern. Damit ist eines klar: Mit dem, was wir verlängern, und auch mit der Befreiung zur Pflicht eines Haushaltssicherungskonzepts schaffen wir für die kommunale Ebene Rechtsklarheit und schaffen auch Planungssicherheit insbesondere für die Vereine und Verbände vor Ort und damit sichern wir die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Keine Kommune, kein Bürgermeister, kein Landrat ist jetzt in der Situation, irgendwie Abstriche bei freiwilligen Leistungen zu machen; die Zuschüsse, Zuwendungen insbesondere für Vereine im Sportbereich, im Sozialbereich und im kulturellen Bereich können ungehindert fließen. Damit sichern wir tatsächlich die kommunalen Angebote vor Ort, für viele Vereine, für viele Sportvereine, für viele Kulturvereine, aber auch für viele Familien vor Ort, die Beratungsangebote brauchen, damit gerade in Krisenzeiten diese Angebote weiterhin durchgeführt werden können. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Herzlichen Dank. Als nächsten Redner oder nächste Rednerin möchte ich jemanden von der FDP aufrufen, da steht: Frau Dr. Bergner oder Herr Kemmerich. Herr Kemmerich – dann hat man sich für Sie entschieden.
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zunächst mal damit beginnen, dass ich sehr herzlich Herrn Ministerpräsidenten hier begrüße und einen Staatssekretär.
(Beifall FDP)
Der Rest der Regierung scheint es nicht für nötig zu halten.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident:
Wir sind gebeten worden, nicht so zahlreich an der Sitzung teilzunehmen! Wir sind dazu aufgefordert worden!)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie müssen sich mal richtig informieren!)
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das finde ich überhaupt nicht ungehörig, wir haben hier genug Abstand und ich denke trotzdem, dass man der Debatte beiwohnen kann.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident:
Das Präsidium hat uns gebeten, nicht so zahlreich zu erscheinen!) Wenn wir die Zeit stoppen, können wir das gern ausdiskutieren. Ich habe hier die Redezeit
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
und die möchte ich gern nutzen.
(Heiterkeit und Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Reden Sie doch zur Sache!)
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Meine Güte, was für eine Gaukelei!) Herr Müller, lassen Sie uns ausreden.
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Koalitionsfraktionäre und sehr geehrte Landesregierung, an dieser Stelle muss die FDPFraktion trotz alledem mal Danke sagen. In den letzten Tagen und Wochen sind wir oft für Vorschläge, die wir in den Ausschüssen oder hier im Plenum machen, kritisiert worden. Viel hören wir, warum dieses nicht umsetzbar, nicht notwendig sei oder viele anderlei Dinge, die Ihnen da zur Ablehnung einfallen. Aber in diesem Entwurf greifen Sie drei Punkte unserer Änderungsvorschläge auf und deshalb danken wir nicht nur für uns, sondern im Sinne der Betroffenen.
(Beifall FDP)
Ich beginne mit dem Haushaltssicherungskonzept, Herr Kollege Bilay hat das gerade angesprochen. Auch hier möchte ich meinen Dank an die Ehrenamtlichen voranschicken, die in Kreistagen, in Stadträten, in Gemeinderäten in dem letzten Jahr auch unter erschwerten Bedingungen ihrer Arbeit, ihrer Berufung nachgekommen sind und sich für das Gemeinwohl eingesetzt haben.
(Beifall FDP)
Wir haben in einem Antrag vom 4. Juli letzten Jahres schon gefordert, dass eben diese Aussetzung der Haushaltssicherungskonzepte stattfindet. Umso mehr freut es uns, dass wir heute der Erkenntnis auch die Umsetzung folgen lassen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
hatten wir schon in unserem Gesetz!) Ich denke, es bedarf keiner detaillierten Ausführungen, dass es nicht nur Einnahmeausfälle gibt, sondern dass es Mehrbedarf für die nächsten Jahre an Haushaltsnachbesserungen, an Nacharbeiten in den kommunalen Haushalten gibt. Allerdings war es wichtig und richtig, eben noch nicht dieses Jahr oder diese Zeit dadurch zu prägen, das jetzt kurzfristig zu machen, sondern das in der gebotenen Detailarbeit und Ruhe dann in den nächsten Wochen und Monaten stattfinden zu lassen, um die kommunalen Haushalte wieder auf eine solide Basis zu setzen. Zweiter und dritter Punkt gilt den Studentinnen und Studenten dieses Landes. Auch da vorweg der Dank an all diejenigen, die noch beteiligt sind: an die Professoren, an die Mitarbeiter der Universitäten, aber auch an die Studenten und Studentinnen dieses Landes. Auch das war keine einfache Zeit. Ich selber habe drei Kinder, die zurzeit im Studium sind und auch da sehr geprägt sind durch die Umstände, die uns gerade umgeben. Auch hier gab es einen Vorschlag der FDP-Fraktion vom 11. Mai letzten Jahres und wir freuen uns auch hier, dass wir im Sinne aller Beteiligten etwas haben erreichen können. Zunächst ist es richtig und wichtig, dass nunmehr Online-Prüfungen möglich sind. Ich habe lange mit Minister Tiefensee gesprochen, der sagte: Das ist alles im Rahmen der Gesetze und Vorschriften schon damals möglich. Umso mehr freut es mich und uns, dass es zur Klarstellung jetzt auch hier im Mantelgesetz Niederschlag gefunden hat und Online-Prüfung damit auch zur regelmäßigen Selbstverständlichkeit werden kann. Das hat auch sicherlich damit zu tun, dass wir die Universität entlasten können und zukunftsfähig Studium erlauben wollen. Wir begrüßen weiterhin die Lockerungen für die Studenten und Studentinnen im Freistaat Thüringen. Ganz besonders begrüßen wir die Verlängerung der Regelstudienzeit, da vielen Studierenden in Thüringen zumindest eine Last in der Pandemie abgenommen wird. Auch das haben wir mehrfach an dieser Stelle gefordert. Auch begrüßen wir die Möglichkeit, Prüfungen nachholen zu können. Wir möchten betonen, dass trotz Online-Unterricht, der wohl besser klappt als mancher Online-Unterricht an den Schulen, natürlich der Studienerfolg durch die Pandemie nicht immer gleich gegeben war wie in den Zeiten davor. Eins kann nicht ersetzt werden, und deshalb bleiben wir da an der Seite, dass wir auch sehen, wie studentisches Leben wieder funktionieren kann, nämlich der persönliche Austausch mit Kommilitonen und altbewährten Lerngruppen. Es mangelt an Geld, weil viele Jobs für die Studierenden weggefallen sind, aber es mangelt eben auch an Leben, was Studenten auszeichnet, das sind Erstsemesterpartys und auch manch andere Dinge. Auch das sollten wir berücksichtigen. Die Situation für Studierende ist mehr als nur eine Herausforderung. Wir sind verpflichtet und auch froh, dass wir hier Unterstützung geben können. Wir freuen uns über jeden aus Deutschland, aus der ganzen Welt, der das Studium in Thüringen aufnimmt, und wir werden auch das weiter unterstützen, denn wir werden die Absolventen für die Zukunft dieses Landes brauchen.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, wir werden diesem Entwurf zustimmen und wünschen allen Studierenden Durchhaltevermögen und maximale Erfolge und den beteiligten und verantwortlichen Gemeinden leichtere Zeiten. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vielen Dank. Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich tatsächlich auch noch mal seitens des Präsidiums klarstellen: Es gab eine Verabredung im Ältestenrat, dass in der Tat die Regierung ihre Anwesenheit im Sinne einer Pandemievorsorge auf die zuständigen Ressorts begrenzen möge. Das ist also zutreffend. Dann erteile ich als nächster Rednerin Frau Abgeordneter Merz von der SPD-Fraktion das Wort.
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, mit der Verabschiedung dieses Gesetzes bringt der Landtag nicht nur eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg, um die Folgen der Corona-Pandemie und des Lockdowns zu bekämpfen. Der Landtag zeigt damit auch, dass er wesentliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise selbst trifft und gestaltet.
(Beifall SPD)
Entgegen verschiedener Vorwürfe der Opposition wird hier eben nicht nur Regierungshandeln bestätigt. Mit dem Gesetz beschließen wir also bereits zum zweiten Jahr in Folge konkrete Maßnahmen, die den Thüringer Gemeinden, den Hochschulen und Studierenden sowie den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zugutekommen. Bereits im Herbst 2020 war dabei klar, dass uns die Corona-Pandemie mindestens ein weiteres Jahr beschäftigen wird. Deshalb hat sich die SPD-Fraktion bereits in den Haushaltsverhandlungen frühzeitig und schlussendlich erfolgreich dafür eingesetzt, Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden auch im Jahr 2021 auszugleichen. Dafür haben wir im Haushalt 80 Millionen Euro bereitgestellt, die mit dem heutigen Beschluss des Gesetzes ausgezahlt werden können. Im Gegensatz zum Gewerbesteuerausgleich 2020 sieht das Gesetz dieses Mal keine Spitzabrechnungen vor, sodass das Geld von den Gemeinden direkt verwendet werden kann.
(Beifall SPD)
Außerdem lockern wir die gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung von den Haushaltssicherungskonzepten. Dadurch verhindern wir, dass durch die Corona-Krise verursachte finanzielle Engpässe Gemeinden nicht in die Haushaltssicherung zwingen und im sozialen und kulturellen Bereich keine Einsparungen deswegen vorgenommen werden müssen.
(Beifall SPD)
Neben den Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen für die Kommunen übertragen wir zudem einige bewährte Regelungen des ersten Mantelgesetzes in das Jahr 2021, darunter auch die Möglichkeit, dass Personalräte auch in diesem Jahr digital beraten und Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen können. Damit stellen wir die Arbeitnehmermitbestimmungen im öffentlichen Dienst auch während der Pandemie sicher. Der dritte Komplex betrifft die Thüringer Hochschulen. Wir berücksichtigen dabei die erschwerten Studienbedingungen durch die Pandemie, indem wir die individuelle Regelstudienzeit um die Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2022 verlängern. Und wir sorgen vor, falls die Pandemie über das Ende des Sommersemesters hinaus andauert. Außerdem verhindern wir weitere Belastungen der Studierenden, indem die Langzeitstudiengebühren für das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 erlassen werden. Ebenfalls verlängern wir die Möglichkeit, Prüfungsleistungen auch ohne Studierendenstatus bis zum 31. März 2022 nachzuholen, sofern das Studium zum Sommersemester 2022 beendet oder an einer anderen Hochschule fortgesetzt wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, mit der Annahme dieses Gesetzentwurfs senden wir das Signal an die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinden, die Studierenden an den Hochschulen und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, dass wir sie in der Krise nicht alleine lassen. Wir suchen und finden Lösungen für ihre Probleme und wir lassen die Thüringerinnen und Thüringer in der Pandemie nicht im Stich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Damen und Herren Abgeordneten, werte Zuschauer an den Bildschirmen! Wir beraten heute das Zweite Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie. Das erste Gesetz hierzu war vom 30. April 2020. Ich hoffe, dass wir nicht in einem Jahr das Dritte Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beraten müssen. Aber leider zeigt uns Ihr Umgang mit dem Virus, dass es wohl darauf hinauslaufen wird, meine Damen und Herren. Der Gesetzentwurf sieht weitere notwendige pauschale Finanzhilfen in Höhe von 80 Millionen Euro für die Kommunen vor, die auch in 2021 den Schaden Ihrer Corona-Politik ausbaden dürfen. Daher ist es nur gerechtfertigt, dass das Land Thüringen den Einnahmenverlust durch die Corona-Maßnahmen bei den Gemeinden ausgleicht. Wir als AfD-Fraktion hatten auch im Rahmen der Einbringung des Mantelgesetzes und in der Debatte zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder immer wieder im HuFA auch darauf hingewiesen, dass aufgrund Ihrer Politik, der CoronaMaßnahmen die Hilfen nicht nur in 2020, sondern auch verstärkt in 2021 notwendig werden, bald wahrscheinlich auch in 2022, wenn Sie von RotRot-Grün und CDU so weitermachen, meine Damen und Herren. Auch hatte ich die Landesregierung damals bereits aufgefordert, bei der Berechnung bzw. Ermittlung der Gewerbesteuerausfälle nachzubessern. Dies ist leider nicht erfolgt, da nun wieder für die pauschale Erstattung die Kassenstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik aus dem Jahr 2019 maßgeblich ist. Laut der TLZ vom 10.03.2021 klagen die Kommunen, so auch im Landkreis Gotha, über Ausfälle bei der Gewerbesteuer, was ja logisch ist, Defizite teilweise in Millionenhöhe werden erwartet; 4,6 Millionen Euro aus einem Gesamtbudget von 80 Millionen Euro sollen laut Landesregierung in den Landkreis Gotha fließen.
(Beifall SPD)
Genau, danke, dass Sie schon klatschen. – Aber seltsamerweise ist diese Zusage schon getroffen worden, bevor wir hier das Gesetz mit diesen Hilfen beschließen.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Der Innenaus-
schuss hat dazu den Weg schon freigemacht, Herr Kießling!) Man staunt da nur, wie das geht. Dies zeigt uns und den Bürgern einmal mehr, was diese rot-rot-grüne Minderheitsregierung von Demokratie und Parlament hält – nämlich nichts.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was ist denn
das für ein Quatsch?) Ja, Politik im Hinterzimmer, das wird gern von Ihnen gemacht. Eine Schande ist das.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der Innenausschuss ist doch nicht das Hinterzimmer!)
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Hier werden Behauptungen aufgestellt, die nicht stimmen!) Gehen wir mal weiter in die Stadt Nordhausen. Da komme ich gleich mal auf die Vorrednerin zurück. Frau Merz, Sie hatten ja gesagt gehabt, dass die Kommunen aufgrund der Hilfen nicht in die Haushaltssicherung gehen sollen. Das ist ja nett, aber die Stadt Nordhausen hat bereits zum 1. März 2021 eine Haushaltssperre von ca. 2,4 Millionen Euro verhängen müssen, da die vom Bund und vom Freistaat Thüringen
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
doch was ganz anderes!)
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) an die Stadt Nordhausen gezahlten Kompensationen für die Gewerbesteuerausfälle des Jahres 2020 in Höhe von 4,23 Millionen vollständig zurückgezahlt werden mussten, weil die angesprochenen Probleme der Ermittlung der Ausfälle bei der Gewerbesteuer hier durchgeschlagen haben und eben nicht berücksichtigt worden sind. Auch für die heute hier aktuell verhandelten Hilfen erwartet die Stadt Nordhausen, dass alle Gelder wieder zurückgezahlt werden müssen, da die Fehler bei der Ermittlung weiterbestehen.
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Nein danke! Wie gesagt, Sie von Rot-Rot-Grün wollen das scheinbar nicht verstehen. Das ist auch nicht von mir aus dem Daumen gesaugt, sondern das ist nachzulesen in der TLZ, wie ich es Ihnen gerade gesagt habe. Von daher kann ich meine Forderung der Nachbesserung bezüglich der Ermittlung der Hilfen bei den Gewerbesteuerausfällen, was Sie den Kommunen geben, nur wiederholen. Auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen fordert in seinem offenen Brief vom 10.03. endlich eine Nachbesserung bei der Strategie im Umgang mit dem Coronavirus. Nachdrücklich wird gefordert, die Schließung nicht an den reinen Inzidenzwerten der Landkreise und kreisfreien Städte festzumachen. Dies gilt für Kitas, Schulen, Gewerbetreibende und auch Geschäfte, fordert der Präsident, Herr Brychcy, denn er macht sich große Sorgen, da die Akzeptanz Ihrer hausgemachten Einschränkungen täglich abnimmt und die Aussichtslosigkeit von Gewerbetreibenden, Gastronomie, Künstlern usw. auf Normalität im Gegenzug täglich wächst, meine Damen und Herren. Die Steuerausfälle werden somit jeden Tag schwarz-rot-grüner Politik mehr und somit auch die Kosten für den Freistaat Thüringen, die wir ja auszugleichen haben. Somit wächst auch die Sorge vor Zerstörung der Lebensgrundlage von Tausenden Thüringern. Sie von Rot-Rot-Grün und CDU haben damit Tausende Existenzen auf dem Gewissen, wenn Sie nicht sofort Ihre Politik der Verbote beenden. So weit zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen. Schön, dass Sie nun unsere damalige Forderung bezüglich der Gültigkeitsdauer in den Artikeln 2, 3, 4, 5 des vorliegenden Gesetzes umsetzen, in denen es um die Kommunalordnung, das Gesetz über die kommunale Doppik und die Gemeindehaushaltsverordnung geht, dass man auch entsprechend die Hilfen hierzu auf 2021 erweitert. Ich habe Ihnen das damals schon angekündigt gehabt, aber Sie haben nicht auf mich gehört.
(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aus gu-
tem Grund!) Ja, Frau Rothe-Beinlich, lachen Sie ruhig mal. Ihnen wird das Lachen schon noch vergehen! Kommen wir zum Artikel 6 – Hochschulbereich –: Hier sieht der neue § 1 – Satzungsermächtigung – vor, dass neue, befristete Satzungen von den Hochschulen erlassen werden können, welche abweichende Regelungen zu bestehenden Satzungen verabschieden können, und diese auch nicht der Genehmigung der Ministerien bedürfen. Dies kann gut sein oder auch negative Folgen haben. Hier ist von unserer Fraktion eine Konkretisierung auch hinsichtlich der Befristung gefordert. Die anderen Änderungen wären im Rahmen so weit in Ordnung. Da aber das Gesetz im Ganzen abgestimmt wird und gerade im Bereich der Finanzen noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, so können wir diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen. Auch sind die Finanzzuweisungen in Höhe von 80 Millionen Euro nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein für den Schaden, den Ihre Maßnahmen angerichtet haben. Mit der AfD in Regierungsverantwortung hätte es diese Vernichtung der Wirtschaft und Finanzen nicht gegeben, meine Damen und Herren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Studieren war schon immer ein Entwicklungsschritt, eine Herausforderung und Studieren in Zeiten von Corona umso mehr und auch noch ganz anders. Oft bleibt diese Perspektive allerdings ungehört. Forderungen im Bereich der Wirtschaft, für die Arbeitswelt und in Schulen werden schnell gehört, aufgegriffen und heiß diskutiert. Im Bereich der Studierenden ist es vergleichsweise still geblieben. Dabei sind die Problemlagen vielfältig. Junge Menschen, die jetzt ein Studium aufnehmen oder dies im Verlauf des zurückliegenden Jahres getan haben, werden durch die Pandemie oftmals dazu gezwungen, ihr Studium nicht nur digital online zu führen, sondern zudem auch noch aus der elterlichen Wohnung, aus ihrem ehemaligen Kinderzimmer, den Zimmern, in denen sie zuvor für ihr Abitur gelernt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen eine selbstständige Generation der Studierenden und nicht die zwangsweise Fortschreibung des Hotels Mama oder Papa. Ein Entwicklungsschritt mit Auszug, eigener WG, selber die Wäsche zu waschen etc., ist so nur schwer vorstellbar. Es sind die finanziellen Abwägungen, die oftmals zu dieser Entscheidung führen oder führen müssen. Wie soll die Finanzierung des Studiums ohne die Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen, funktionieren? Wie lässt sich die Zeit überbrücken, bis der BAföG-Bescheid eintrifft? Gerade zu Corona-Zeiten ist es besonders für Menschen aus Bedarfsgemeinschaften, die nicht auf ein finanzielles Polster zurückgreifen können, extrem schwierig. Wir haben hier ein Starthilfeprogramm ins Spiel gebracht und das Wissenschaftsministerium hat es bereits als Programm „StudiumThüringenPlus“ aufgegriffen und angekündigt. Studierende, die sich mitten im oder kurz vor dem Abschluss ihres Studiums befinden, sehen sich mit den Problemlagen konfrontiert. Nahezu alles hat sich in den Rahmenbedingungen des Studiums geändert. Das wirkt sich auch auf die Länge des Studiums aus. Geforderte Pflichtpraktika beispielsweise können bisweilen nur beschwerlich oder gar nicht absolviert werden. Oft haben die Praxispartnerinnen nicht die Ressourcen, die Praktikantinnen adäquat zu betreuen, und sie ins mobile Arbeiten zu schicken, kann nicht die Alternative sein. Das Gleiche kann auch für besondere Studieninhalte gelten, die außerhalb der Universitäten erbracht werden müssen. Aber auch die bisher angesetzte Regelstudienzeit, die schon unter regulären Rahmenbedingungen von rund 60 Prozent der Studierenden nicht eingehalten werden kann, wird noch unrealistischer. Durch die pandemiebedingte erzwungene Verlängerung des Studiums drohen Langzeitstudiengebühren. Um diese Verlängerung finanziell bestreiten zu können, bleibt ihnen oftmals nur das Bundesdarlehen und daraus resultierend weitere Mehrschulden und zukünftige Belastungen auf dem Weg in das Berufsleben. Genau hier setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf an. Wir verlängern die Regelstudienzeit in Thüringen pauschal um zwei Semester. 13 andere Bundesländer haben die Maßnahme bereits getroffen und in Thüringen wurde dies bisher in Einzelfallentscheidungen auf Antrag der Studierenden geregelt; eine Regelung verbunden mit einem ziemlich hohen Verwaltungsaufwand für die Hochschulen und für die Studierenden und derweil schwingt bei den Studierenden immer die Angst mit, dass der Antrag abgelehnt werden könnte. Zwar sind solche Fälle bisher in Thüringen noch nicht vorgekommen, dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, Planbarkeit sieht anders aus. Diese Planbarkeit haben wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen. Ausgefallene Praktika bzw. Teilleistungen können nun vorhersehbar nachgeholt werden, ohne in einen Konflikt mit der Regelstudienzeit zu gelangen. Auch die drohenden Zahlungen der Langzeitstudiengebühren haben wir für die turbulente Zeit der Pandemie ausgesetzt. Das ist sinnvoll und entlastet die Studierenden. Neben dem für uns wichtigen Teilaspekt der Bedingungen für Studierende beschließen wir hiermit außerdem die Finanzgarantie 2021, mit welcher Hilfen an die Kommunen von über 80 Millionen Euro fließen werden. Die Erstattungen werden dabei für die zu erwartenden Steuerausfälle pauschal auf der Basis der Steuereinnahmen von 2019 ausgezahlt. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits jetzt angemerkt, dass diese Hilfen nicht ausreichend sein werden, und für die nächste Runde an kommunalen Hilfen fordern wir wieder ein zielgerechteres Verfahren. Hoffentlich klappt es diesmal. Den Rechnungshof wissen wir dabei schon jetzt an unserer Seite.
(Beifall DIE LINKE)
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Kommunen soll geholfen werden, aber es soll auch wirklich denen geholfen werden, die Hilfe benötigen. Die Gießkanne bringt hier nur wenig und überwässert an der einen oder anderen Stelle.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und zu guter Letzt noch eine Entschuldigung in Richtung der Personalvertretungen. Die Ausnahmeregelungen für Personalvertretungen waren außer Kraft getreten. Das heilen wir jetzt endlich und werden dies auch rückwirkend verlängern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wo stehen wir bei den sogenannten Corona-Hilfen? Ich will es gern noch mal zusammenfassen. Um die Auswirkungen der ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020, vor einem Jahr, abzumildern, wurden durch das Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020 finanzielle Hilfen des Landes in Höhe von 185 Millionen Euro zum Ausgleich einbrechender kommunaler Einnahmen vor allem im Bereich der Steuern und pandemiebedingt gestiegener Ausgaben für das Jahr 2020 auf den Weg gebracht. Anschließend kam das erste Thüringer Mantelgesetz vom 23. November 2020 und hier wurden weitere 82,5 Millionen Euro für unsere Kommunen bereitgestellt. Was wir wollen, ist klar. Wir wollen das Einnahmeniveau der Kommunen zumindest so einigermaßen stabilisieren – das ist schwer genug – und heute auch die Steuermindereinnahmen bestmöglich ausgleichen. Wir wissen, dass das nur ein Zwischenschritt ist; die Vorredner haben schon darauf hingewiesen und die kommunalen Spitzenverbände werden das auch zukünftig zu Recht immer wieder betonen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die bereits erwähnten Maßnahmen aus dem Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus dem Juni letzten Jahres sehen zahlreiche, allerdings für die Dauer des Jahres 2020 befristete Sonderregelungen im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts vor. Klar ist, dass wir diese Maßnahmen auch für das Jahr 2021 verlängern müssen. Gleiches gilt auch für die Sonderregelungen im Bereich des Hochschulrechts. Bisher war das beschränkt auf 2020 bzw. Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021. Darüber hinaus muss es aufgrund der aktuellen Lage und des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens auch beim Personalvertretungsrecht – das ist so ein bisschen untergegangen – eine Verlängerung im vorgesehenen § 37 Abs. 5 bis zum Ende dieses Jahres geben. Werte Kolleginnen und Kollegen, für unseren Arbeitskreis und den Ausschuss Inneres und Kommunales waren vor allem diese Punkte wichtig. Das Land gewährt ja den Gemeinden Zuweisungen mit diesem Gesetz in Höhe von 80 Millionen Euro zum pauschalen Ausgleich ihrer rückläufigen Steuereinnahmen. Da gibt es einen gewissen Schlüssel, wie die 80 Millionen Euro aufgeteilt werden: 32,3 Millionen Euro zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen – aber es gibt ja noch weitere gemeindliche Steuereinnahmen, die wegbrechen, zum Beispiel anteilmäßig die Lohn- und Einkommensteuer bis hin zur Hunde- oder Spielautomatensteuer. Deswegen soll es in diesem Bereich auch einen pauschalen Ausgleich geben, den wir den Kommunen gewähren wollen. Wir bewerten positiv, dass von dem so ermittelten gemeindeindividuellen Zuweisungsbetrag – sperriges Wort – aufgrund der in § 4 Abs. 1 vorgesehenen Spitzabrechnung der Soforthilfen für das letzte Jahr, also für 2020, die festgesetzten Rückzahlungsbeträge abgezogen werden, soweit diese noch nicht geleistet worden sind – auch das eine Forderung der kommunalen Spitzen. Und Kollegin Marx hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine Errungenschaft ist, dass diese Spitzabrechnung für das Jahr 2021 nicht mehr in Kraft ist und von uns ausgesetzt wurde. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände unterstreichen die Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs. In dem Zusammenhang will ich mich ausdrücklich bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanken, stellvertretend für alle und viele kommunale Verantwortungsträger vor Ort, dass wir auch immer wieder in der Lage sind, auf deren Expertise hier im Hohen Haus zurückgreifen zu können. Ich will nur noch mal zusammenfassen, was wir in diesem Plenum alles mit Unterstützung der kommunalen Spitzen auf den Weg gebracht haben bzw. was wir noch vor uns haben: Änderungen der Thüringer Kommunalordnung, das Thüringer Neuwahlgesetz, jetzt das Mantelgesetz, das Kommunalwahlgesetz steht auch noch auf der Tagesordnung. Also, herzlichen Dank an alle, die konstruktiv daran mitarbeiten, dass wir der kommunalen Familie und den kommunalen Verantwortungsträgern, die vor Ort dahinterstehen, konstruktiv helfen können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was wir bisher hier behandelt haben, sind die Dinge, die wir heute beschließen, aber ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir nach vorn schauen. Nach vorn schauen bedeutet für uns, den übergeordneten Rahmen nicht aus dem Blick zu verlieren, denn die Frage ist, wie es nach den vielen Hilfen dann irgendwann mal wieder in das geordnete Verfahren übergeht. Zu der zentralen Frage, wie es mittelund langfristig weitergeht, haben wir uns in unserer Fraktion natürlich Gedanken gemacht, wie die anderen auch. Ich meine, die enormen Herausforderungen der nächsten Monate, die auf uns gemeinsam zukommen, die wir auch gemeinsam stemmen wollen, das ist nämlich die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2022, über die wir uns verständigt haben. Wir konnten ja im Landeshaushalt 2021 bereits verschiedene Punkte durchsetzen: 100 Millionen Euro Schlüsselmasse mehr, 80 Millionen Euro Gewerbesteuerausfallzahlungen, die 10 Millionen Euro für die Kur- und Erholungsorte oder auch den Kurlastenausgleich – in der Summe also ein 200-Millionen-Euro-Paket. Beschlossen haben wir, ich habe es ja angesprochen, ab 2022 einen neuen Kommunalen Finanzausgleich vorzulegen. Ich will nur noch mal sagen, was da die Zielstellung ist: Wir haben ja auch hier beschlossen, einen Unterausschuss im Innenausschuss zu bilden, der sich genau mit dem Thema beschäftigt. Bei einem ersten Zwischenbericht haben wir schon gemerkt, wie kompliziert die Materie ist, da muss man eigentlich schon studiert haben, um das alles zu verstehen. Wir versuchen es herunterzubrechen und dann die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Aber was wir im Blick haben, sind vor allem drei zentrale Punkte: Wir wollen für die Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit, wir wollen für die Kommunen mehr Verbindlichkeit und das Ganze ist verbunden mit dem dritten Punkt: mehr finanzielle Sicherheit. Deswegen muss der neue Kommunale Finanzausgleich auch auf den Weg gebracht werden und von uns verabschiedet werden. Zurück zum vorliegenden heutigen Gesetzentwurf. Wir wollen nämlich die Kommunen heute schon finanziell unterstützen. Alles, was hier gesagt worden ist, geht in die Richtung, dass das Hohe Haus das als Ganzes so sieht. Ich bedanke mich für die Unterstützung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und selbstverständlich werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf auch zustimmen.
(Beifall CDU)
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zunächst vielleicht zur Klarstellung, da muss die AfD vielleicht noch mal in die kommunalpolitische Schulung: Eine Haushaltssperre ist nicht gleich Haushaltssicherung.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Durch die Kollegin Mitteldorf konnte ich mir noch mal bestätigen lassen, dass die Kommune in Nordhausen fünf Jahre früher raus konnte und zudem derzeit liquide ist. Dass die Gewerbesteuermindereinnahmen noch nicht beziffert werden können, liegt einfach daran, dass sie noch nicht berechnet sind. So einfach ist das! Und wenn Gewerbesteuermindereinnahmen im letzten Jahr zurückgezahlt wurden, dann liegt das daran, dass die vielleicht nicht so groß ausgefallen sind, wie man das vermutet hat. Aber das übersteigt offensichtlich das komplexe Verständnis oder das Verständnis der AfDFraktion.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dann bin ich auch noch mal dankbar für die Klarstellung der Präsidentin, was die Anwesenheit der Landesregierung angeht. Denn, Herr Kemmerich – jetzt ist er gerade nicht da –, es ist schon ein Stück weit unredlich, hier zu suggerieren, die Landesregierung würde sich nicht für die Landtagssitzungen und das, was hier passiert, interessieren. Sie ist gebeten worden, entsprechend der pandemischen Notlage in der Anzahl da zu sein, wie es notwendig ist, um die Debatte inhaltlich begleiten zu können. Das vielleicht vorab zur Klarstellung. Ansonsten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, werte Kolleginnen und Kollegen, senden wir heute mit diesem Gesetzentwurf ein wichtiges Signal an die Studierenden in Thüringen; zum Kommunalteil haben der Kollege Bilay und viele andere etwas gesagt, auch zum Hochschulteil wurde das schon gesagt. Denn was machen wir? Wir nehmen Druck aus dem System. Ich finde, das ist auch dringend notwendig. Denn auch wenn mit viel Einsatz der Lehrenden und Studierenden – mal mehr, mal weniger, aber auch oft gut – die Umstellung von Präsenz- auf Onlinelehre bewältigt wurde, so sind das digitale Studium und die Auswirkungen der Pandemie eine Belastung. Auch an den Hochschulen – könnte man in gewisser Weise sagen – ist seit einem Jahr Ausnahmezustand. Das wurde auch in einem offenen Brief der Konferenz Thüringer Studierendenschaften deutlich, der uns im Dezember letzten Jahres erreicht hat. Viele Studierende empfinden die Arbeitsbelastung deutlich höher als zuvor. Unter den aktuellen Bedingungen zwischen Onlinelehre, finanzieller Notlage und steigenden psychischen Belastungen ist an ein Studium unter Normalbedingungen nicht für alle Studierenden zu denken. Einige Studierende haben ihren Job und damit ihre Finanzierungsquelle verloren und werden seitdem vom Bundesbildungsministerium mit einer lächerlichen Soforthilfe abgespeist, müssen auf KfW-Kredite zurückgreifen oder haben sogar Pech: Wenn sie vor der Pandemie schon arm waren, profitieren sie nämlich nicht davon. Das sei an der Stelle immer mal wieder betont, um auch die Kritik an den Bund zu richten: Was die Bundesbildungsministerin Karliczek hier macht, ist Arbeitsverweigerung.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Was wir versuchen, ist, dort, wo wir den Hebel haben, anzusetzen. Ein gewöhnliches Ankommen am Studienstandort war nicht möglich. Vereinzelungen, steigende Selbstzweifel, davon berichten Studierende. Das sind die psychischen und physischen Belastungen, von denen ich gesprochen habe. Und das hat Auswirkungen auf die Studiendauer. Eine Befragung im Auftrag des Thüringer Studierendenwerks, die erst am Mittwoch vorgestellt wurde, zeigt, dass 70 Prozent der Studierenden mit einer pandemiebedingten Verlängerung des Studiums rechnen. Das macht deutlich, für wie viele Studierende die heute beschlossene Änderung am vorliegenden Gesetz eine deutliche Erleichterung und Entlastung darstellt und warum es die Verlängerung der Regelstudienzeit in Thüringen so dringend braucht. Wir nehmen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Druck raus, indem wir die Regelstudienzeit pauschal um zwei Semester für alle Studierenden verlängern – ohne das aufwendige Antragsverfahren, wie vom Kollegen Müller angesprochen. Davon profitieren alle Studierenden in den Corona-Semestern, im laufenden Wintersemester und im kommenden Sommersemester. Und wir müssen davon ausgehen, dass die Pandemie und die Auswirkungen weiter anhalten. Auch deswegen setzen wir das wichtige Zeichen, dass wir die finanzielle Belastung der Studierenden mindern, indem wir sagen: Wir erlassen im aktuellen Wintersemester sowie im kommenden Sommersemester die Langzeitstudiengebühren und greifen damit den Studierenden auch in der finanziellen Not unter die Arme. Dann will ich noch auf einen Punkt eingehen. Wir hatten es am Mittwoch auch schon im Ausschuss und Herr Kemmerich hat es auch eben wieder als den Erfolg der FDP verkauft: Ja, wir schaffen jetzt mit dem Gesetzentwurf auch Rechtssicherheit in Sachen Onlineprüfung. Ich habe es auch schon geahnt, dass sich die FDP das gern auf die Fahnen schreiben möchte. Aber ich will noch mal kurz klarstellen: Ja, Ihr Gesetzentwurf aus dem Sommer sah vor, dass in den Prüfungsordnungen eine Regelung zu Hochschulprüfungen in elektronischer Form vorgesehen wird. Jetzt kommt allerdings das große Aber: Was Ihr Gesetzentwurf nämlich nicht gemacht hat, war, dass diese Regelung auch konkret mit den Rahmenbedingungen untersetzt wird, die bei den Regelungen in Prüfungs- und Studienordnungen zu beachten sind. Das betrifft beispielsweise die Sicherung des Datenschutzes, den Umgang mit technischen Störungen oder die Gewährleistung der technischen Voraussetzungen, damit Studierende eben keine Nachteile erhalten, wenn sie die notwendige Software oder Hardware nicht haben. Und das ist der zentrale Unterschied zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion aus dem Sommersemester.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist die
dritte Erklärung!) Ich freue mich, dass der Druck für die Studierenden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Stückchen entschärft wird, dass wir mit unserem Einsatz hier eine gute Lösung gefunden haben, die nun Früchte trägt, und glaube, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf deutliche Planungssicherheit für die Studierenden in Thüringen schaffen, und freue mich deshalb über die breite Zustimmung zum Gesetzentwurf heute hier im Plenum. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Ich sehe keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Möchte die Landesregierung zu diesem Punkt das Wort ergreifen? Ja. Herr Staatssekretär Götze, bitte.
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses ausdrücklich. Gegenstand des Gesetzentwurfs – und ich möchte mich in meinen Ausführungen auf die kommunalrechtlichen Regelungen und die personalrechtlichen Regelungen beschränken – ist unter anderem die Auskehrung von 80 Millionen Euro zur Sicherung der kommunalen Einnahmen im Jahr 2021. Damit fährt der Freistaat trotz erheblicher eigener Einnahmeausfälle konsequent mit der Unterstützung seiner Kommunen fort. Thüringen hatte, unabhängig von weiteren spezifischen Hilfen, bereits mit seinen Soforthilfen für das Jahr 2020 neben den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen in Höhe von 100 Millionen Euro auch eine allgemeine Stabilisierungszuweisung in Höhe von 85 Millionen Euro bereitgestellt. Der Bund steuerte zum Ausgleich von einbrechenden Gewerbesteuereinnahmen weitere 82,5 Millionen Euro bei. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die pandemiebedingten erwarteten Einnahmeausfälle im Bereich der kommunalen Steuern im Jahr 2021 abgemildert werden. Die auszukehrenden 80 Millionen Euro sind ein Teil des insgesamt 200 Millionen Euro umfassenden Unterstützungspakets für die Thüringer Kommunen. Neben Steuerstabilisierungszuweisungen beinhaltet das Paket vor allem die deutliche Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um 100 Millionen Euro, um die bei den Kommunen anfallenden pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen abzufedern. Zudem verdoppeln sich auch die Zuweisungen des Kulturlastenausgleichs von 10 auf 20 Millionen Euro, um den Kommunen die stärkere Unterstützung ihrer Kultur vor dem Hintergrund der besonderen Pandemiesituation zu ermöglichen. Schließlich wird aus dem 200-Millionen-Euro-Paket auch in diesem Jahr den Kur- und Erholungsorten mit zusätzlichen 10 Millionen Euro bei der Bewältigung der aktuellen Krise geholfen. Bezüglich der im Gesetzentwurf enthaltenen Steuerstabilisierungszuweisungen werden die Anregungen und Hinweise aus dem kommunalen Raum weitestgehend aufgegriffen, was ausdrücklich zu begrüßen ist. In den Artikeln 2 bis 4 sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für die Kommunen im Haushaltsvollzug, bei der Erreichung des Haushaltsausgleichs und für die Haushaltssicherung für das Jahr 2021 vor, meine Vorredner hatten das bereits erwähnt. Im Wesentlichen werden die bereits im Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, also dem ersten Mantelgesetz, die für das Jahr 2020 geschaffenen Ausnahmeregelungen auf das Jahr 2021 ausgeweitet. Auch das sind der Situation angemessene und zu begrüßende Regelungen. Darüber hinaus – und damit komme ich zum Ende meiner Ausführungen – bestand noch Anpassungsbedarf in Artikel 5 zum Personalvertretungsgesetz. Das fortschreitende Pandemiegeschehen macht es noch immer erforderlich, Kontakte bis auf Weiteres auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. In diesem Sinne soll über die zunächst bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehene Befristung hinaus den Personalvertretungen die rechtliche Grundlage dafür zur Verfügung gestellt werden, Beschlüsse auch im Umlaufverfahren in elektronischer Abstimmung und in Telefon- oder Videokonferenzen zu fassen, um damit ihren Aufgaben entsprechen zu können. Damit wird natürlich auch ein wesentlicher Beitrag zur Funktionsfähigkeit unserer Verwaltungen, unserer Landesverwaltungen insbesondere geleistet. Lassen Sie mich zusammenfassend nochmals feststellen, dass die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses ausdrücklich unterstützt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir können dann zur Abstimmung kommen. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/2860 ab. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die Mitglieder der FDP- und der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Es enthält sich die AfD-Fraktion und Frau Abgeordnete Dr. Bergner aus der FDP-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Wir stimmen dann über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2285 unter Berücksichtigung der soeben erfolgten Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? Das sind erneut die Mitglieder aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die AfD-Fraktion und Abgeordnete Dr. Bergner aus der FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich für Ihr Stimmverhalten von den Plätzen zu erheben. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt aufzustehen. Das sind erneut die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfDFraktion und Abgeordnete Frau Dr. Bergner von der FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir kommen als Punktladung, nachdem ich diesen Tagesordnungspunkt hiermit schließe, auch gleich zur ersten Lüftungspause. Wir sehen uns hier wieder um 11.20 Uhr, also 11.20 Uhr geht es weiter.
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 a – der Punkt 10 b wurde ja von der Fraktion der CDU zurückgezogen – Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2602 - korrigierte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/2859 dazu: Familien in der Corona-Krise entlasten – für Planungssicherheit sorgen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2670 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung.
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der 36. Sitzung des Landtags am 5. Februar haben die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht die Erstattung der Elternbeiträge für Kindergarten und Hort während der pandemiebedingten Schließung der Einrichtungen vor und wurde nach der ersten Lesung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie den mitberatenden Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung ebenfalls am 5. Februar 2021 und in seiner 27. Sitzung am 9. März 2021 beraten. Im schriftlichen Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf nahmen insgesamt 15 Anzuhörende Stellung, darunter die kommunalen Spitzenverbände, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, die Landeselternvertretungen, Gewerkschaften, freie Schulträger und Familienorganisationen. In der Anhörung wurde der Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt und es wurden von unterschiedlichen Seiten Änderungsvorschläge gemacht, von denen auch einige Eingang in die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses fanden. So haben unter anderem der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, aber auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft auf die ursprünglich vorgesehene Befristung des Gesetzes bis Ende April hingewiesen und angesichts der Pandemieentwicklung eine längerfristig geltende Regelung bis 2021 angemahnt oder – wie auch die Landeselternvertretungen – eine Erstattung für alle pandemiebedingten Schließzeiten eingefordert. Nach Ansicht des Gemeinde- und Städtebunds sollten auch regionale Schließungen in die Erstattung einbezogen werden, ebenso wie die Kommunen ihre vollständigen Einnahmeverluste erhalten sollten und nicht wie ursprünglich vorgesehen nur eine Pauschale, die anhand von Durchschnittswerten errechnet wurde – eine Forderung, die auch der Landkreistag teilte. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege empfahl stattdessen eine pauschalierte Erstattung, die sich an der Höhe der Betriebskosten eines Platzes orientieren sollte, und machte zudem auf die Problematik von Regelbetreuung und Notbetreuung in einem Monat aufmerksam. Die Landeselternvertretungen bzw. die Thüringer Landeselternvertretung für Kindertagesstätten forderten eine Erstattung, die sich an den tatsächlichen Öffnungs- und Betreuungszeiten orientiert, und lehnten die vorgesehene 15-Tage-Regel ab, nach der die Monate definiert werden, die für eine Erstattung infrage kommen. Zudem forderten die Elternvertretungen, dass die Beiträge innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Schließung zu erstatten seien. Die GEW wiederum regte an, die Zahlungen an die Gemeinden und Träger davon abhängig zu machen, dass diese ihre Beschäftigten bei beantragter Kurzarbeit auf 100 Prozent des Nettogehalts aufstocken. Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung, an der sich jedoch niemand beteiligte. Zur vorgestrigen Sitzung des Bildungsausschusses haben Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU ausgehend von der Anhörung einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt, der auch den ursprünglichen Antrag der CDU zum Gesetz ersetzt. Dieser sieht folgende wesentliche Anpassungen vor: die Verlängerung des Geltungszeitraums des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021, die Erstattung von regionalen Schließungen, sofern sie auf landesrechtlichen Anordnungen beruhen, die Erstattung an die Eltern innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Schließung, als Anknüpfungspunkt der Erstattung nicht mehr die Anzahl der Betreuungstage insgesamt, sondern die Anzahl der Tage, an denen Notbetreuung genutzt worden ist, und die Spitzabrechnung für die Kommunen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung vorliegenden Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung dieser Empfehlung angeschlossen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Jedes Kind ist wichtig und die Pandemie nervt uns alle.
(Beifall DIE LINKE)
Sehr geehrter Herr Präsident – diesmal habe ich darauf geachtet, bei Ihnen nicht die weibliche Grußformel zu nutzen –, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kindergärten, Kindertagespflege und Horte, freie Schulen mit Ganztagsbetreuung sind Bildungseinrichtungen. Es sind Bildungseinrichtungen, in denen unsere Kinder Spielgefährtinnen treffen, sich selbst verwirklichen können, Struktur, Beziehungen und Bildung erhalten. Wir sprechen darüber, welche Belastungen Familien und unsere Kinder in der Pandemie aushalten müssen. Wir sprechen darüber, wie gerecht es ist, dass Eltern Gebühren für Leistungen bezahlen sollen, die sie nicht in Anspruch nehmen konnten, oder aber Gebühren für den Kindergarten zahlen sollen und aufgrund der schlechten Randbetreuung, die wir gerade haben, zusätzlich noch eine Betreuung für ihre Kinder vor Ort zu Hause bezahlen müssen, denn wenn der Kindergarten um 15.00 Uhr schließt, kann man mit einem Vollzeitjob sein Kind eben noch nicht abholen. Das vorliegende Gesetz soll und wird Klarheit schaffen. Es ist flexibel und es ist dynamisch – dynamisch wie die Entwicklung der Pandemie in unserem Freistaat. In der heutigen zweiten Lesung, nach der Diskussion im Bildungsausschuss, nach vielen Gesprächen liegt nun also ein geeinter veränderter Gesetzentwurf vor. An dieser Stelle möchte ich gern noch mal daran erinnern, dass wir als Linke ein anderes Ziel hatten. Wir als Linke hatten das Ziel, eine pauschale Gebührenübernahme für alle umzusetzen, analog der Schließung im Frühjahr 2020. Das hätte tatsächlich mal den Vorteil gehabt, dass jene Familien, die in der Pandemie die Doppelbelastung haben, also sprich die systemrelevanten Arbeitnehmer/-innen, die arbeiten gehen müssen und ihr Kind betreuen und doppelt bezahlen usw., tatsächlich mal ein Dankeschön erhalten, und zwar einen Geldwert und nicht nur das sogenannte Klatschen vom Balkon. Leider hat sich das nicht durchsetzen können. Das ist einfach eine aktuelle Form der Politik, wie wir sie gerade wiederfinden. Wir mussten also Kompromisse finden. Ich denke aber, dass wir einen guten Kompromiss gefunden haben, der eben flexibel und dynamisch ist. Hier an dieser Stelle möchte ich dem Abgeordneten Wolf noch mal für seine Einigungstätigkeit danken, die, glaube ich, nicht ganz selbstverständlich ist und die hier wirklich sehr viel Raum eingenommen hat. Also an dieser Stelle vielen Dank, Abgeordneter Wolf.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben im Gesetz – und darauf gehe ich hier nur stichpunktartig ein – eine Gebührenübernahme für die Kindergärten vorliegen, was natürlich analog dann auch auf die Ganztagsbetreuung im Hort zutrifft. Wir werden dann übernehmen, wenn eine landesweite Schließung angeordnet wurde, das trifft jetzt beispielsweise noch auf die Monate Januar und Februar in diesem Jahr zu. Und wir werden in Zukunft – das Gesetz gilt vom 01.01. bis zum 31.12.2021 – auch dann Gebührenübernahme in Aussicht stellen, wenn regional eine Schließung durch eine Kommune, durch einen Landkreis angeordnet worden ist und vorher mit dem Ministerium abgestimmt wurde, ob aufgrund einer hohen Inzidenz und der konkreten Lage vor Ort eine Schließung auch befürwortet wird. Ich mache das mal am konkreten Beispiel klar: In der Stadt Gera haben wir eine Inzidenz von 113. Wenn unser Oberbürgermeister Herr Vonarb morgen sagen würde, deswegen machen wir alle Kitas zu, obwohl wir mit der Inzidenz noch so weit unten sind, dann würde das sicherlich keine Gebührenübernahme für die Eltern vor Ort bedeuten. Wenn wir aber eine Inzidenz von über 200 haben – wovon man im Laufe des Jahres, das noch vor uns liegt, auch leider ausgehen kann – und er eben sagt, dass jetzt aber die Kindergärten und Schulen schließen müssen, weil es höchste Eisenbahn ist, und sich dazu mit dem Ministerium abstimmt und das Ministerium sagt: „Ja, Herr Oberbürgermeister, das ist eine sinnvolle Maßnahme, das unterstützen wir“, dann greift diese Gebührenübernahme auch. Noch ein weiteres Beispiel: Wir haben im Gesetz die 15-Kalendertage-Regelung beschlossen bzw. eingesetzt. Ich mache das auch noch mal am konkreten Beispiel März. Wenn wir im März beispielsweise eine Schließung vom 1. bis zum 8. – Frauentag – angeordnet hätten, dann hätte die Gebührenregelung an dieser Stelle nicht gegriffen, weil wir eben nicht an 15 aufeinanderfolgenden Kalendertagen diese Schließung hatten. Das bedeutet also im Umkehrschluss: Vom 9. März bis zum 30. März wären die Kindergärten offen gewesen und somit hätten die Eltern hier mehr als die Hälfte des Monats ihr Kind in die Betreuung geben können. Das greift also nicht, schließt aber eben auch aus, dass das Gesetz sofort greifen würde, wenn nur ein einziger Tag geschlossen werden würde. Hier haben wir sozusagen eine flexible Umgangsweise gehabt. Was wir noch obendrauf gesetzt haben – und das finde ich deswegen auch wichtig und richtig, weil es eben die Lebenswirklichkeit der Menschen widerspiegelt –, sind die fünf Tage Notbetreuung. Wir haben also fünf Tage Notbetreuung – in Anführungsstrichen –, wo Eltern sagen konnten: Ich musste zum Arzt, ich musste zur Prüfung, ich hatte das oder das vor, ich muss mein Kind jetzt mal in den Kindergarten geben. Die Eltern dürfen also diese fünf Tage Notbetreuung in Anspruch nehmen und dennoch – beispielsweise im Monat Februar war das so – ab dem 23. in der Stufe Gelb ihr Kind in den Kindergarten gegeben haben. Das heißt, im Monat Februar hatten wir mehr als diese 15-TageRegelung Schließung. Auch hier wird es eine Gebührenerstattung geben. Das trifft allerdings dann nicht zu, wenn Eltern, weil sie systemrelevanten Berufen nachgehen oder aus anderen Gründen, an mehr als sechs, also an sieben, acht, neun oder zehn Tagen ihr Kind in die Notbetreuung geben durften. Dann haben sie auch die Hälfte eines Monats in Anspruch genommen und werden daher auch die Gebühren zahlen. Wir haben einen weiteren Punkt mit aufgenommen – das ist neu, auch neu im Vergleich zum Vorjahr und auch neu im Vergleich zu unserem Vorschlag am Anfang –: Wir haben eine sogenannte Spitzabrechnung. Die ist, glaube ich, insbesondere für die Kommunen und Landkreise wichtig, die gesagt haben, dass die pauschale Abrechnung für sie zu wenig ist und dass sie aus der kommunalen Deckelung zu viel zahlen mussten. Die bekommen jetzt tatsächlich diesen berechneten Ist-Stand, den sie eben wiedergeben und brauchen, finanziert. Vielleicht ein Nachteil, weil es dadurch mehr Bürokratieaufwand gibt, hat aber den Vorteil, dass wir den – und hier kommt wieder dieses Flexible und Dynamische vor – wirklichen Ist-Bedürfnissen gerechter werden können. Wir haben weiterhin auch den Stichtag, also den 01.03.2021 gewählt. Das hat unterschiedlichste Gründe, aber unter anderem auch tarifliche Gründe, Kinderanzahl usw. In den aktuellen Berechnungen – nur, dass Sie mal kurz sehen, wie viel uns die Rückerstattung auch wert ist und was sie uns auch kostet – werden wir wohl für die Monate Januar und Februar jeweils 5,6 Millionen Euro stellvertretend in die Hand nehmen, also 11,2 Millionen Euro. Das geben wir natürlich gern an die Eltern zurück, an die Träger, an die Kommunen und Kreise.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist es uns auch wert. Ich hoffe, dass Sie diesem Gesetz zustimmen können, eben weil es dynamisch und flexibel ist und weil es, glaube ich, den Eltern auch gerecht wird. Wir sprechen hier, wie gesagt, nicht nur vom Kindergarten, sondern auch vom Hort. Dort gibt es sowieso die Erstattung, weil sie geschlossen waren. Wir reden von der Kindertagespflege, also Tagesmütter/Tagesväter sind hier betroffen. Wir reden von der Betreuung analog zum Hort an den freien Schulen. Bitte stimmen Sie diesem Gesetz zu. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrter Präsident, werte Abgeordnete, wir hatten in der ersten Beratung zur Erstattung der Kindergarten- und Hortgebühren bereits eine ausführliche Diskussion. Wir stellen nun fest, dass der von Ihnen eingebrachte Änderungsantrag doch noch ein paar erhebliche Lücken auflässt. Sie haben zwar versucht, Teile unseres Entschließungsantrags hier einzupflegen, aber es ist Ihnen leider nur bedingt gelungen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Träumen Sie mal weiter!) So haben wir bereits Anfang Februar darauf verwiesen, dass es nicht nur bei landesweiten Schließungen, sondern auch bei regionalen Schließungen einzelner Einrichtungen durch die Gesundheitsämter eine Erstattung geben muss. Sie haben das zwar aufgenommen, schaffen aber neue Verunsicherung, indem Sie hinzuformulieren, dass die Schließungen aufgrund landesrechtlicher Vorgaben angeordnet werden müssen. Wie wir im Bildungsausschuss von Staatssekretärin Heesen erfahren haben, sollen künftig die lokalen Gesundheitsämter über Öffnungen und Schließungen entscheiden dürfen. Der Gemeinde- und Städtebund weist in einer schriftlichen Stellungnahme am gestrigen Tag zu Recht auf das Problem hin, dass möglicherweise die Erstattungsregelungen damit nicht mehr greifen. Also, werte Kollegen, wenn Sie schon von uns abschreiben, dann machen Sie es bitte richtig, dann funktioniert das auch.
(Beifall AfD)
Weiterhin haben Sie die Gültigkeit des Gesetzes, wie von uns längst gefordert, bis zum 31.12.21 verlängert, um langfristig Rechtssicherheit und Planbarkeit sicherzustellen. Das ist ebenfalls gut so. Den Kommunen wollen Sie nun auch tatsächlich den eingetretenen Einnahmeverlust in einer sogenannten Spitzabrechnung erstatten. Das haben wir ebenfalls in unserem Entschließungsantrag gefordert. Das ist gut so und wir sehen auch hier: AfD wirkt.
(Beifall AfD)
Was uns nach wie vor nicht gefällt, ist die Tatsache, dass es nur einen Anspruch auf Erstattung gibt, wenn an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen war. Hier können sich erhebliche Nachteile für die eh schon gebeutelten Familien ergeben. Ich hatte das im Ausschuss entsprechend auch deutlich gemacht. Wenn zum Beispiel Ende März 14 Tage geschlossen sind, darauffolgend im April auch noch mal 14 Tage geschlossen wären, dann sind das zusammenhängend vier Wochen, aber die Eltern würden mit Ihrem gemeinsamen Änderungsantrag, der nun von CDU bis Dunkelrot hier freudestrahlend unterzeichnet wurde, trotzdem in die Röhre schauen und keine Kostenerstattung bekommen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist doch
Quatsch!) Das ist für uns nicht hinnehmbar, den Familien, die durch Ihre Corona-Maßnahmen eh schon genug gestraft sind, müssen wir hier eine faire Lösung anbieten. Neue faule Eier hier auszulegen, ist absolut fehl am Platz, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist doch
Quatsch, was Sie erzählen! Blödsinn!) Leider ist es Ihnen auch nicht gelungen, einen ganz wesentlichen Punkt unseres Entschließungsantrags aufzugreifen, nämlich die Kindergärten, Horte und Schulen umgehend wieder zu öffnen und die Schulen und Schulträger in der Etablierung und Anwendung sinnvoller Hygienekonzepte zu unterstützen. Unsere Kinder haben ein Recht auf Bildung und soziale Teilhabe. Das mag der eine oder andere von Ihnen vielleicht mittlerweile vergessen haben, aber in Artikel 28 der Vereinte-Nationen-Kinderrechtskonvention ist das klar geregelt. Schulen sind allen Kindern verfügbar und zugänglich zu machen. Es sind Maßnahmen zu treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern. Das ist eine ganz klare Ansage. Und damit das genau wieder so stattfinden kann, müssen wir endlich von diesen starren und willkürlich festgelegten Inzidenzwerten wegkommen.
(Beifall AfD)
Wir brauchen Verlässlichkeit, wir brauchen Planbarkeit, wir brauchen Perspektiven und unsere Kinder brauchen vor allen Dingen eines, und das ist die Schule.
(Beifall AfD)
Das, was Sie hier veranstalten, das ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Sorgen Sie endlich dafür, dass wir ein Stück weit Normalität zurückbekommen!
(Beifall AfD)
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Kinder, nach Herrn Thrum zu reden, ist immer ein bisschen schwierig,
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Weil Sie das
nicht abstreiten können!) denn so viel Populismus, wie er hier vom Stapel gelassen hat, kann man sich kaum vorstellen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Herr Thrum, Sie wissen ja noch nicht einmal, von wem dieser Gesetzentwurf kommt. In Ihrer Pressemitteilung beklagen Sie, dass es ein Gesetzentwurf der Landesregierung sei, und schreiben dann auch noch, dass die Landesregierung nicht alle Punkte übernommen hätte oder gar bei Ihnen abgeschrieben habe. Erstens: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf aus diesem Haus von Fraktionen, die hier sitzen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist doch
Haarspalterei!) Vier Fraktionen haben sich verständigt. Sie waren nicht dabei,
(Beifall DIE LINKE)
denn konstruktive Arbeit ist nicht so Ihrs, das muss man ganz klar sagen. Und dann von hier vorn zu tönen, Sie würden wirken – ich glaube, da haben Sie mindestens zwei Buchstaben verwechselt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Schließung der Kindergärten und Schulen hat die Kinder und Familien wohl am meisten getroffen, da sind wir uns alle einig. Gleichzeitig mussten die Eltern weiterhin für Kindergarten und Hort bezahlen, obwohl diese nur mit einer Notbetreuung geöffnet waren. Das war ein Zustand, dem wir uns alle stellen wollten und mussten, wir haben das ja im letzten Frühjahr schon einmal getan. Deshalb stellen wir mit dem heutigen Gesetz auch sicher, dass die Eltern nicht auch noch für etwas bezahlen müssen, was sie gar nicht nutzen können, nämlich für Einrichtungen, die geschlossen sein mussten, weil es darum ging, die Gesundheit der Kinder, der Erzieherinnen und Erzieher und auch der Lehrerinnen und Lehrer – es geht ja auch um die Schulen – zu schützen. Daher schlagen wir heute vor, dass bis zum Ende des Jahres die Erstattung der Elternbeiträge für Kindergarten und Hort unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Das schafft zumindest eine kleine finanzielle Entlastung für die betroffenen Familien und ist auch sachgerecht, so wie wir es – wie bereits gesagt – auch beim ersten Lockdown vorgesehen hatten. Wir haben in den wenigen Wochen seit der Einbringung des Gesetzes tatsächlich intensiv über die Regelungen diskutiert – wie gesagt, nicht mit der AfD-Fraktion, aber alle anderen haben sich doch daran beteiligt. Und mit unseren Änderungen – das sagte ich schon bei der Berichterstattung aus dem Ausschuss – reagieren wir auch auf wichtige Anregungen, die sich aus der Anhörung ergeben haben. Ich will Sie noch einmal ganz kurz zusammenfassen: Es geht zum einen um die Verlängerung des Geltungszeitraums bis zum Ende dieses Jahres, es geht um die Erstattung, auch von regionalen Schließungen, wenn sie auf landesrechtlichen Anordnungen beruhen, es geht um die Erstattung an die Eltern innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Schließung. Ich weiß, dass sich die Elternverbände das noch schneller gewünscht hätten, aber wir haben uns glaubhaft darstellen lassen, dass das schlichtweg nicht schneller möglich ist, weil tatsächlich sehr genau abgerechnet werden muss. Es geht um die Problematik bei der Erstattung, dass nicht mehr die Anzahl der Betreuungstage insgesamt die Grundlage ist, sondern die Anzahl der Tage, an denen Notbetreuung genutzt worden ist, die Grundlage darstellt. Und es geht um einen ganz wichtigen Punkt – auch den haben wir intensiv diskutiert –: die Spitzabrechnung für die Kommunen. Welche Kosten damit auf den Freistaat zukommen, kann noch niemand ganz genau sagen, weil es natürlich immer auch auf die Inanspruchnahme ankommt und darauf, wie sich die Pandemielage weiterentwickelt. Klar ist jedoch, dass sich alle Seiten deutlich bewegt haben. Das zeigt ganz klar – und darüber bin ich wirklich froh –, dass der Landtag auch in Krisenzeiten sehr wohl handlungsfähig ist und dass sich die Fraktionen, zumindest die demokratischen Fraktionen, in solch wichtigen Fragen einigen können und dass die Familien – und das ist das Wichtigste – auch und gerade in der Pandemie unsere Unterstützung erfahren. In diesem Sinne noch mal Danke an alle, die sich hier an den Einigungen beteiligt haben, Danke an alle, die ihre Ideen eingebracht haben, Danke an die Eltern, an die Erzieherinnen, aber auch an die kommunalen Spitzenverbände, an die LIGA, an alle Träger von Kindereinrichtungen. Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer aller Altersgruppen an den Endgeräten! Wir sprechen hier über die Erstattung der Hort- und Kita-Gebühren im Falle der Schließung der Kindertageseinrichtungen und auch der Horte. Gut zwei Monate – in vielen Fällen eher drei – konnten die Familien nur eingeschränkt auf die versprochene Betreuung der Kinder zurückgreifen. In fünf Thüringer Landkreisen sind auch jetzt noch alle Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen, weil die Inzidenzen in den Landkreisen zu hoch sind. Zwar gibt es eine umfangreiche Notbetreuung, aber eben nur für im Schnitt 40 Prozent der Kinder. Den Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreut haben, sollen nun nach Ansinnen dieses Gesetzes die Kita-Gebühren und auch die Hortgebühren erstattet werden. Das ist richtig und das ist gut. Entsprechend erhalten die Träger von Kindergärten und Horten das Geld vom Land, da sie ja die Einrichtungen auch weiterbetreiben und die Notbetreuung zur Verfügung stellen müssen. Das heißt, wir unterstützen hier an der Stelle die Kommunen und die Träger dabei, genau diese Beitragsfreiheit umsetzen zu können. Der vorliegende Kompromiss ist besser als der erste Entwurf, den wir in der ersten Beratung besprochen haben. Damals hatte ich verschiedene Punkte auch kritisiert und davon sind einige Aspekte aufgrund der Anhörung, aber auch aufgrund der Einigung im Ausschuss geheilt worden. Ich hatte zum Beispiel auch gefragt, warum man nicht einfach das Modell aus dem letzten Lockdown nehmen und den Beitrag flächendeckend erstatten kann. Dazu gab es die Gegenargumentation auch schon in der ersten Beratung. Der Zugang zur Notbetreuung war in diesem Lockdown weniger streng als beim letzten Mal. Im Schnitt konnten 40 Prozent – ich habe es vorhin gesagt – Notbetreuung in Anspruch nehmen. Insofern erscheint mir eine Unterscheidung an der Stelle durchaus nachvollziehbar. Allerdings funktioniert diese Fünf-Tage-Regel, die auch Teil des Gesetzentwurfs ist, dass erst ab dem sechsten Tag Notbetreuung eine Gebührenpflicht besteht, jetzt aktuell natürlich nicht mehr als Anreiz, möglicherweise zu sagen: Okay, dann behalten wir das Kind zu Hause. Das wird sich also nachträglich nicht entlastend auf die Kapazitäten in den Notbetreuungen auswirken. Aber es bleibt auf jeden Fall wichtig, dass diese Option drin ist, denn es gibt den Familien die Möglichkeit, wenn alle Stricke reißen, eben genau auf diese Betreuung zuzugreifen. Eine wirkliche Verbesserung zum Vorentwurf ist, dass wir hier über einen Gesetzentwurf sprechen, der bis Ende des Jahres 2021 gilt und damit also eine Art Modell schafft, auf das sich die Eltern und auch die Träger für den Lauf des Jahres verlassen können. Wenn wir also wieder eine Schließung nach landesrechtlichen Vorgaben machen, dann wissen die Träger schon im Vorhinein, dass sie die Erstattung bekommen, und können das auch an die Eltern entsprechend weitergeben und sich vielleicht sogar die Rückerstattung sparen, indem sie gar nicht erst einziehen. Das ist eine gute Sache im Sinne der Verlässlichkeit. Dass sich statt der Pauschale jetzt die Spitzabrechnung durchgesetzt hat, begrüßen wir auch und das begrüßen vor allem auch die Träger, das hat die Anhörung ganz klar ergeben. Was natürlich bleibt: Die Träger müssen das Geld weiterhin vorstrecken. Die Eltern sollen ihre zu viel gezahlten Beiträge drei Monate nach Ende der Schließung zurückbekommen und vom Land gibt es dann erst sechs Monate später das Geld. Aber ich nehme an, einen Tod muss man irgendwie sterben, und dadurch, dass es bei der Spitzabrechnung um eine ziemlich genaue Abrechnung geht, ist das vertretbar. Im Großen und Ganzen bedeutet dieses Gesetz eine finanzielle Entlastung gerade bei den Familien, die in den letzten Wochen viel Zeit und Energie aufwenden mussten, um Familie und Beruf und Familienleben unter einen Hut zu bekommen. Und unmittelbar hilft es natürlich den Trägern, den Einrichtungen vor Ort, diesen Beitragserlass überhaupt zu ermöglichen. Wir tragen dieses Gesetz mit, wie wir das auch in den Ausschüssen gemacht haben.
(Beifall SPD)
Vielen Dank, Herr Hey. Eine Sache vielleicht noch dazu, das ist so ein etwas bitterer Beigeschmack, das ging auch aus der Berichterstattung der Kollegin Rothe-Beinlich hervor: Die Eltern hätten natürlich gern gesehen, wenn man eine taggenaue Abrechnung gemacht hätte. Das heißt, wenn die Einrichtungen jetzt nur 14 Tage geschlossen sind, gibt es keine Beitragserstattung. Das wird an der einen oder anderen Stelle zumindest für Unverständnis oder Diskussionen sorgen. Da kommt es jetzt einfach darauf an, dass wir den Betroffenen, auch den Eltern, relativ klar verständlich machen, was wann gilt, und dass mit einer guten Kommunikation vor allem denen der Rücken gestärkt wird, die das vor den Kita-Türen aushalten müssen, was dazu an Diskussionsaufwand entsteht. Es ist wichtig, dass das Ansinnen, thüringenweit die gleichen Regeln geltend zu machen, am Ende auch in die Realität umgesetzt wird und dann überall gleichermaßen ankommt. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf und freuen uns über den ersten Eingang von Beitragsrückerstattung bei Trägern und Eltern und damit vielleicht wieder ein bisschen mehr Lächeln auf den Straßen. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
FDP)
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Träger, liebe Eltern, liebe Verbände, die Corona-Pandemie ist eine außerordentliche gesellschaftliche und persönliche Belastung. Sie ist für viel zu viele Menschen eine existenzielle Belastung und sie ist für viele Menschen eine massive emotionale Belastung. Und es sind gerade die Eltern, die in diesen Tagen eine besondere Aufgabe und Verantwortung übernehmen: Eltern, die sich um die Betreuung und Beschulung ihrer Kinder im Homeoffice kümmern, und Eltern, die in gesellschaftlich wichtigen Bereichen arbeiten. All diesen Familien gilt größter Respekt und größte Anerkennung,
(Beifall CDU, FDP)
wenngleich ich auch weiß, dass diese Familien sich zuallererst eines wünschen, nämlich ein Ende der Pandemie. Gleichwohl tut die Politik gut daran, Familienleistungen in diesen Monaten anzuerkennen und finanzielle Belastungen für Familien zu minimieren. In diesem Sinne freue ich mich, dass es uns in nur wenigen Wochen gelungen ist, dieses wichtige Gesetz zur Entlastung der Familien hier im Thüringer Landtag auf den Weg zu bringen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, den Ausgangspunkt für das heute zu beschließende Gesetz bildet ein Antrag der CDU-Fraktion, der die Landesregierung aufgefordert hatte, schnellstmöglich für eine Erstattung der Hort- und Kindergartenbeiträge zu sorgen. Mit Rückendeckung der Landesregierung haben die rot-rot-grünen Landtagsfraktionen im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt. In der Februar-Sitzung des Thüringer Landtags habe ich für meine Fraktion etliche Kritikpunkte an diesem Gesetz aufgezeigt und zum damaligen Zeitpunkt wäre es für uns auf keinen Fall zustimmungsfähig gewesen. So haben wir im Wesentlichen vier Sachverhalte an dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf kritisiert: erstens, dass Träger von Kindergärten und Schulen nicht vollumfänglich die ausgesetzten Elternbeiträge erstattet bekommen sollten, zweitens, dass jene Beiträge als Erstattungsbeiträge herangezogen werden sollten, die im letzten Jahr gegolten haben, drittens, dass das Gesetz nur bis zum 30. April dieses Jahres gelten sollte, und viertens, dass alle Kinder, die mehr als sechs Tage im Monat eine Betreuung in Anspruch genommen haben, diese vollumfänglich auch mit ihrem Beitrag hätten bezahlen müssen. Die Verhandlungen zu diesem Gesetz waren in den letzten vier Wochen intensiv, wenn auch nicht unbedingt immer geräuschlos. Aber Demokratie lebt eben vom Meinungsaustausch und vom demokratischen Streit um die Sache. Insbesondere mit den Kollegen der SPD haben wir so wirklich ringen müssen, eine Lösung im Sinne der Familien zu erwirken. Und wohl erst das Eingreifen von Frau Lehmann infolge eines öffentlichen Mit-uns-Nicht der CDU-Fraktion hat den Widerstand von Kollegen Hartung für eine breite und gerechte Lösung im Sinne der Thüringer Eltern gebrochen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das glauben Sie ja selber nicht!) Dass die SPD dann die lange von CDU und Linken vertretenen Ziele öffentlich als Kompromiss angeboten hat, das war ein Stöckchen, sehr geehrte Kollegen, über das wir dann auch sehr gern gesprungen sind. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat im Sinne der Eltern, Träger und Kommunen drei wesentliche Dinge erreicht: Wir haben erreicht, dass das Gesetz nun vom 1. Januar bis zum 31.12. gilt. Jeder Träger bekommt seine ausgefallenen Beiträge vollumfänglich erstattet. Und wir haben für die Familien, die keine Notbetreuung nutzen können, erreicht, dass sie ihren Beitrag zurückerhalten und auch Familien ihr Geld bekommen, die im Monat nur fünf Tage Notbetreuung genutzt haben. Gerade dieser letzte Punkt macht deutlich, worauf es beim Verstehen des Gesetzes besonders ankommt, nämlich auf die Unterscheidung zwischen den Kindern, die reguläre Betreuung bis Phase Gelb, und jenen Kindern, die Anspruch auf Notbetreuung in Phase Rot hatten bzw. haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was regelt das Gesetz für die Schulen? Erstens werden Hortbeiträge erstattet bzw. verrechnet, wenn der Hort mehr als 15 Kalendertage pro Monat wegen oder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben geschlossen war. Familien, die eine freie Ganztagsschule besuchen, erhalten einen pauschalen finanziellen Ausgleich von 48 Euro pro Monat, wenn das Ganztagsangebot an mehr als 15 Kalendertagen nicht gegeben war. Was regelt das Gesetz für die Kindergärten? Für Familien ohne Anspruch auf Notbetreuung wird festgelegt, dass die Elternbeiträge erstattet und verrechnet werden, wenn die Einrichtung aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen mehr als 15 Kalendertage pro Monat geschlossen war. Für Familien mit Anspruch auf Notbetreuung wird festgelegt, dass die Elternbeiträge erstattet und verrechnet werden, wenn nicht mehr als fünf Notbetreuungstage im Monat in Anspruch genommen wurden. Dabei gilt gleichzeitig, dass reguläre Betreuungstage – also in der Phase Gelb – nicht mitgezählt werden, wenn die Einrichtung an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen war. Für Schule und Kindergarten gilt gleichermaßen, dass die Erstattung verrechnet wird und binnen drei Monaten durch die Träger an die Eltern ausgezahlt werden soll bzw. eben mit den folgenden Beiträgen verrechnet werden soll. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, kurz zu den einzelnen intensiveren Diskussionspunkten: Bei den Verhandlungen war insbesondere die Frage der Anrechnung der regulären Betreuungstage, bevor die Beitragspflicht für Eltern einsetzt, umstritten. Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir erreicht, dass im Falle einer Schließung, die erst nach fünf Werktagen des Monats angeordnet wird, dennoch die Möglichkeit zur Nutzung der Notbetreuung für vereinzelte Ausnahmesituationen besteht, in denen die Familien schlichtweg keine andere Betreuungsmöglichkeit finden können. Hintergedanke des Einsetzens der Beitragspflicht bereits mit sechs Notbetreuungstagen ist dann, dass die Nutzung der Notbetreuung möglichst gering gehalten und auf Ausnahmen beschränkt wird, in denen es wirklich keine anderen Möglichkeiten gibt. Dies ist aus unserer Sicht nötig, um auf hohe Infektionszahlen effektiv zu reagieren. Und wenn man in meine Heimatregion Greiz schaut, dann ist es leider so, dass man feststellen muss: Es sind gerade die Kindergärten, die wesentlich zur Verbreitung und zum Ansteigen auf nun 400er-Inzidenzen beitragen. Und das tut mir als Bildungspolitiker schon weh, das feststellen zu müssen, aber wir dürfen unsere Augen auch nicht vor der Realität verschließen. Die CDU-Fraktion ist froh darüber – wenn wir mal auf die Spitzabrechnung schauen –, dass wir nun die Spitzabrechnung für die Gemeinden auch durchsetzen konnten.
(Beifall CDU)
Da freuen sich die Bürgermeister bei uns in der Runde besonders. Denn im ersten Lockdown haben wir erfahren, dass viele Gemeinden auf Tausenden von Euros am Ende sitzen geblieben sind, und das haben wir nicht gewollt. In dem Sinne: Wenn wir als Landtag festlegen, wir wollen den Eltern erstatten, dann müssen wir als Landtag eben auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Ein anderer Bereich war die Geltungsdauer. Ich gebe zu, wir hätten uns als CDU gewünscht, dass bereits im Dezember die Erstattungsmöglichkeiten einsetzen. Wir haben uns aber von den Haushältern überzeugen lassen, dass der Blick auf das Haushaltsjahr hier das Entscheidende sein soll. Dann gab es einen dritten größeren Diskussionspunkt, das war die Erweiterung des Anwendungsbereichs. Als CDU ist es uns gelungen, auf eine Formulierung im Gesetz hinzuwirken, die vorsieht, die Elternbeiträge künftig bei landesweiten oder regionalen Schließungen zu erstatten, wenn diese durch oder aufgrund von landesrechtlichen Vorgaben angeordnet wurden. Durch den rot-rot-grünen Gesetzentwurf wurden hingegen nur landesweite Schließungen berücksichtigt. Hierdurch hätte vor allem die aktuell bestehende Situation, in der Schließung in einzelnen Landkreisen angeordnet wird, nicht angemessen erfasst werden können. Dieser gemeinsam gut erzielte Kompromiss wurde allerdings in dieser Woche durch Aussagen vonseiten der Landesregierung im Ausschuss und auch öffentlich infrage gestellt. Auch der Gemeinde- und Städtebund – wir haben es gehört – hat gestern noch mal uns alle angeschrieben und darauf hingewiesen, dass hier gegebenenfalls das Gesetz infrage gestellt wird. Da die Landesregierung plant, ab der kommenden Woche keine verbindlichen Inzidenzwerte für die Öffnung oder Schließung von Kindergärten und Schulen festzulegen, wird der vereinbarte Maßstab der landesrechtlichen Vorgaben aus unserer Sicht unterlaufen. Die CDU-Fraktion erwartet deswegen heute hier erneut eine Aussage der Landesregierung, dass auch bei regionalen Schließungen von Bildungseinrichtungen dieses Gesetz seine Anwendung finden wird. Sehr geehrte Damen und Herren, nach all den Monaten der außergewöhnlichen Belastungen können wir heute den Eltern endlich wenigstens Gewissheit über die Befreiung von Elternbeiträgen geben.
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Niemand kann leider die Pandemie wegzaubern, aber wir können und müssen unserer Verantwortung nachkommen, soweit wie möglich eben für die Entlastung von Familien zu sorgen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, heute findet ein sehr zügiges parlamentarisches Verfahren seinen Abschluss. Wir haben das Gesetz in einer sehr kurzen Zeit im Ausschuss beraten, wir haben es in eine Anhörung gegeben und wir haben im Verlauf der Anhörung verschiedene Änderungsvorschläge aufgenommen und übernommen. Das ist hier intensiv schon dargestellt worden. Ich muss jetzt nicht in jedes Detail gehen, aber ich möchte schon hervorheben, dass zentrale Vorschläge aus der Anhörung aufgegriffen worden sind. Das heißt, wir lassen das Gesetz sicherheitshalber bis zum 31. Dezember gelten. Wir werden alle Ausfälle erstatten, die im Rahmen der landesweiten Schließung anfallen, aber wir werden auch die erstatten, die im Rahmen von zeitweiligen Schließungen auf regionaler Ebene, sofern sie das Land angeordnet hat, erfolgen. Das heißt, auch die Kommunen sind abgesichert, die auf Empfehlung des Landes bei einer regional hohen Inzidenz ihre Kitas und Schulen schließen. Ich bin ausgesprochen dankbar für das konstruktive Verhandeln innerhalb der Koalitionsfraktionen und denke, wenn wir das heute beschließen, bekommen die Kommunen Rechtssicherheit; durch die Spitzabrechnung wird auch einer ihrer wesentlichen Wünsche erfüllt. Die Eltern bekommen Rechtssicherheit; sie wissen genau, wann sie wie viel erstattet bekommen. Insgesamt leisten wir dafür einen Beitrag, die Folgen dieser Pandemie etwas abzumildern. Da ich als letzter Redner rede, muss ich nicht alles wiederholen, was meine Vorredner erzählt haben. So bleibt mir ein bisschen Zeit, einer gewissen Legendenbildung vorzubeugen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
„Legendenbildung“ heißt, dass hier die CDU irgendwelche Widerstände oder Blockaden überwunden hat. Dem ist mitnichten so, Herr Tischner.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich will Ihnen einfach mal sagen, damit wir im Klaren darüber sind, wie so etwas laufen kann: Ich war in der Legislatur zwischen 2009 und 2014 gemeinsam mit Ihrem derzeitigen Fraktionsvorsitzenden, Herrn Mario Voigt, zuständig für die Hochschulpolitik. Wir haben viele Verhandlungen geführt. Wir haben jede Menge Kompromisse geschlossen. Bei uns waren drei Punkte ganz wichtig, wenn wir verhandelt haben. Erstens: Wir haben die Verhandlungen nicht medial dadurch begleitet, dass wir in Zeitungsinterviews den Verhandlungspartner als Deppen bezeichnet haben.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Haben wir
auch nicht!) Na ja, sinngemäß, Herr Tischner. Zweitens haben wir uns in den Verhandlungen angeschaut, und wenn wir zum Ergebnis gekommen sind, dann hat das gegolten, dann stand das Ergebnis und jeder war für sich verantwortlich, das in seiner Fraktion durchgesetzt zu bekommen. Denn wir sind davon ausgegangen, dass der, der zur Verhandlung kommt, auch das Mandat hat zu verhandeln.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie hatten
kein Ergebnis!) Drittens – Herr Tischner, Sie haben doch geredet, jetzt bin ich dran –: Herr Tischner, wenn wir einen Kompromiss geschlossen haben, dann haben wir den hier nicht dadurch verkauft, dass wir dem anderen noch einen mitgegeben und gesagt haben: Ätsch, ich habe mich durchgesetzt! Sondern wir haben das als gemeinsamen Erfolg verkauft, denn das wäre nicht möglich gewesen, wenn wir nicht alle gemeinsam aufeinander zugegangen sind. Das ist das Wesen von Kompromissen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wie macht es Herr Tischner? Das ist eine interessante Geschichte, das erzähle ich jetzt eben auch mal. Wir sitzen zwei Stunden zusammen, einigen uns Punkt für Punkt auf einen gemeinsamen Antrag – Punkt für Punkt –, schauen uns tief in die Augen. Der Vorsitzende des Bildungsausschusses fragt Sie viermal zu dem Thema mit den fünf Tagen Notbetreuung oder Betreuung. Viermal hat er Sie gefragt, ich habe Sie zweimal gefragt, ob wir uns jetzt einig sind. Sie gucken uns an und nicken. Wir haben innerhalb unserer eigenen Verhandlungsgruppe darüber noch mal diskutiert. Jetzt haben wir uns aber geeinigt, haben Sie gesagt, und haben die Debatte darüber nicht noch einmal aufgemacht.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na klar
haben wir die aufgemacht!) Wir gehen mit dem Kompromiss durch die Fraktionen. Drei Fraktionen stimmen zu, Sie kriegen keine Mehrheit für den Kompromiss. Dann gehen Sie raus und sagen: Das habe ich nicht richtig verstanden, wahrscheinlich war ich geistig nicht ganz anwesend. Das ist, Herr Tischner, eine Situation, mit der schwer umzugehen ist. Und der Ausdruck dafür, dass mit dieser Situation schwer umzugehen ist, ist die Tatsache, dass der Verhandlungsführer ausgetauscht worden ist. Herr Tischner, Sie sind am Ende nicht mehr zu uns gekommen und haben mit uns verhandelt, das war Herr König.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das
stimmt doch gar nicht!) Dafür bin ich ausdrücklich dankbar, der hat es nämlich ordentlich gemacht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein
Schwachsinn!)
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt einen weiteren Redewunsch. Herr Abgeordneter Wolf, bitte. Ihre Redezeit beträgt noch 2 Minuten und 40 Sekunden.
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, keine Angst, ich plaudere jetzt nicht aus dem Nähkästchen, sondern ich will noch mal auf
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Schade,
schade!) den Redebeitrag von Herrn Thrum eingehen. Herr Thrum, es freut mich erst mal, dass Sie zumindest zur Kenntnis nehmen, dass es UN-Konventionen gibt, die auch Rechte regeln, die wir auch in allgemeine Gesetze übernommen haben. Aber dann picken Sie sich das bitte nicht so raus. In der von Ihnen zitierten Kinderrechtskonvention steht nämlich in Artikel 2 – ich zitiere mal –, dass Kinder nicht diskriminiert werden dürfen aufgrund ihrer „Hautfarbe“, ihres „Geschlecht[s], „der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung“ usw. usf.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Zum Thema!)
Orientieren Sie sich doch bitte mal daran! Punkt 2: Wenn Sie Artikel 28 derselben Konvention zitieren, will ich mal darauf hinweisen, dass die AfD hier ständig davon ausgegangen ist, Kindergärten sind Fremdbetreuung. Wenn Sie jetzt langsam in der Realität ankommen, dass nämlich die Thüringerinnen und Thüringer das, was wir in den Gesetzen verankert haben, auch so in Anspruch nehmen und das auch wollen, nämlich, dass es hier um Bildung und Teilhabe geht, dann herzlichen Glückwunsch, willkommen in der Realität! Aber Ihre Rosinenpickerei geht so nicht! Dritter Punkt: Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt in Artikel 24 Abs. 2 ausdrücklich, dass Kinder ein Recht auf Bildung haben, und zwar im allgemeinen Schulsystem. Nehmen Sie sich das bitte mal an! Hören Sie auf mit Ihrer Rosinenpickerei! Wir machen hier Gesetze im Sinne aller Menschen, im Sinne aller Kinder, und zwar unabhängig davon, was sie für Befähigungen, für Begabungen, für Voraussetzungen mitbringen. Das ist uns wichtig. Wenn Sie das jetzt auch langsam mal anerkennen, würde mich das freuen – allein es fehlt mir der Glaube. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, heute ist doch ein Freudentag.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Jawohl!)(Beifall CDU)
Heute soll ein Gesetz verabschiedet werden, Sie wollen ein Gesetz verabschieden, welches den Kindern gerecht wird, welches den Eltern gerecht wird. Und dann erlebe ich hier eine Debatte, die genau das Gegenteil ausmacht. Ich frage mich: Wo leben wir denn eigentlich? Otto von Bismarck hat irgendwann mal den Spruch geprägt – wenn ich ihn richtig erinnere: „Bürgerinnen und Bürger …“ – Bürgerinnen und Bürger hat er nicht gesagt, er hat nur von Bürgern gesprochen – „Bürger, wenn sie wüssten, wie Gesetze und Würste gemacht werden, dann würde ihnen schlecht werden.“
(Heiterkeit CDU)
Das will ich hier mal voranstellen. Ja, genau, Herr Tischner, nach Ihrer Rede, glaube ich, würde den Bürgergerinnen und Bürgern schlecht werden, weil Sie nämlich genau das kleingeredet haben, was ein Gemeinschaftswerk war, was gemeinsam in den Verhandlungen zustande gekommen ist. Ich bin der Überzeugung, es ist ein Freudentag, weil die Thüringer Politik sich als handlungsfähig erwiesen hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Der Sportminister würde sagen: Ein sportliches Ergebnis, in fünf Wochen ein Ergebnis auf den Tisch zu legen. Wenn alle Gesetze so schnell beraten werden würden und so schnell auf den Weg gebracht werden würden, dann würden wir ein Stück weiter sein. Also wir haben schnell gehandelt. Es ist so und es geht Ihnen so als Abgeordnete, es geht mir so als Minister und auch als Person, dass man natürlich auch Kontakte hat, über soziale Medien auch mit Menschen konferiert und sich austauscht. Eine Mutter schreibt mir jetzt während des Lockdowns: Herr Holter, sagen Sie doch mal, wann wird denn nun der Elternbeitrag für mein Kind erstattet? Da habe ich ihr erläutert, dass das nicht so ohne Weiteres möglich ist, weil wir erst mal eine gesetzliche Grundlage dafür brauchen. Ihr als Mutter – ich glaube, sie hat für sehr viele oder vielleicht sogar für alle Eltern gesprochen – war gar nicht bewusst, dass das Gesetz aus 2020 keinen Fortbestand hat, das war eben ein befristetes Gesetz. Das habe ich ihr also erläutert. Dann hat sie sich bedankt und gesagt: Okay, wenn der Landtag schnell handelt, dann wird ja auch die Beitragsrückerstattung erfolgen. Wenn ich jetzt mal die Redebeiträge analysiere, komme ich zu der Erkenntnis: Alle haben zu dem Erfolg beigetragen. Toll! Das zeigt doch auch eine Geschlossenheit in diesem Hohen Haus, dieser vier Fraktionen, die das dann auch umsetzen wollen – die FDP will ja auch zustimmen. Es ist sehr gut so, dass jetzt hier dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird und dann – wie die Rednerinnen und Redner das deutlich gemacht haben – die einzelnen Dinge umgesetzt werden. Was haben wir denn jetzt aktuell? Seit dem 22. Februar sind wir im eingeschränkten Kindergartenund Schulbetrieb in der Phase Gelb – das ist hier gesagt worden. Und natürlich haben die Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen konnten, die Frage gestellt: Was ist denn nun mit den Beiträgen, die wir nach wie vor gezahlt haben? Wir als Regierung haben immer gesagt, Herr Ministerpräsident, bzw. es stand nie bei uns in Abrede, dass die Eltern nicht von diesen Beiträgen entlastet werden sollen. Das war nie die Frage. Deswegen, Herr Tischner, wir brauchten nicht zum Jagen getragen werden. Und wenn es jetzt wirklich darum geht, von wem die Initiative ausgegangen ist, da will ich sagen, dass die Regierung in ihrer ersten Sitzung am 5. Januar 2021, als sie sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hat, den Landtag gebeten hat, die finanziellen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Beitragsrückerstattung erfolgen kann. Genau das haben wir an das Parlament gegeben und das Parlament hat reagiert in der Form, wie ich das schon beschrieben habe. Deswegen ist es meines Erachtens richtig und wichtig, dass dieses Tempo an den Tag gelegt wurde und dass wir zu diesem guten Ergebnis gekommen sind.
(Beifall DIE LINKE)
Natürlich ist es ein Kompromiss – selbstverständlich. Und das ist die Angelegenheit und auch die Sache, die das Parlament gemeinschaftlich hier getragen hat. Ich denke, es ist wichtig, dass wir über diesen Weg auch den Eltern, aber auch den Trägern ganz klar sagen, es gibt jetzt Rechtssicherheit, nachdem wir das Gesetz jetzt verabschiedet haben – davon gehe ich aus –, und dass damit auch klar ist, dass dieses Geld an die Träger und von den Trägern dann auch an die Eltern fließen kann. Ich will etwas zu dem sagen, was Herr Tischner angesprochen hatte und was auch andere Redner angesprochen haben, was die landesrechtliche Grundlage betrifft. Heute Morgen ist ein Brief zweier Staatssekretärinnen, und zwar der Staatssekretärinnen des Gesundheits- und Sozialministeriums und des Bildungsministeriums, also Frau Feierabend und Frau Heesen, an alle Beteiligten verschickt worden. Da geht es um die Anpassung des fachaufsichtlichen Erlasses nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung vom 19. Februar 2021. Ich will hier zu der Frage der Erstattung und der landesrechtlichen Grundlage kurz zitieren. Hier geht es darum, dass alle der hier genannten Maßnahmen einer Allgemeinverfügung der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte bedürfen – das versteht sich von selbst. Und ich darf hier zitieren: Sie werden um rechtzeitige Vorlage des Entwurfs gebeten, da dieser durch das TMASGFF unter Einbeziehung des TMBJS zu prüfen ist und erst dann eine Zustimmung erfolgen kann. – Und jetzt kommt der entscheidende Satz: Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstattungsregelungen für Elternbeiträge im Kindergarten und Hort nur bei Schließungen greifen, die mit Zustimmung des TMASGFF erfolgen. – Also das ist die landesrechtliche Grundlage. Auf Deutsch gesagt und vereinfacht gesagt: Entscheidet sich ein Landkreis aufgrund hoher Inzidenzen – die haben wir ja nach wie vor in Thüringen –, eine Schließung anzuordnen, dann muss das mit dem Einvernehmen des TMASGFF, also dem Gesundheits- und Sozialministerium erfolgen. Dann ist auch die landesrechtliche Grundlage gegeben. Ich habe das vorgestern im HuFA, im Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags, alles erläutert. Das ist jetzt auch in diesem Schreiben dokumentiert, sodass es auch eine Grundlage gibt und damit keine Fragen mehr entstehen können. Insgesamt, meine Damen und Herren, möchte ich mich für die konstruktive Arbeit bedanken. Ja, es war auch ein bisschen stressig. Man hat sich gestritten, man hat das alles öffentlich ausgetragen – das gehört zum Geschäft dazu. Ich hätte mir gewünscht, das wäre etwas geräuschloser gelaufen. Aber alle wollen sich profilieren, das verstehe ich auch. Am Ende zählt das Ergebnis. Und das Ergebnis ist ein gutes und ich denke, Sie können sich freuen, ich kann mich freuen und insbesondere können sich die Eltern in Thüringen freuen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegen jetzt keine weiteren Redewünsche und Meldungen vor. Somit kommen wir zu den Abstimmungen, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/2859. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktionen der FDP und der CDU. Wer ist gegen diese Empfehlung? Kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Somit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2602 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist hierfür? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der FDP und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und dazu bitte ich Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2670. Wer ist dafür? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/796 Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Reinhardt, bitte.
Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken
Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Herr Präsident, „Ursachen für die fehlenden Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken“: Mit unserem Antrag reagieren wir auf die Ereignisse der IQB-Bildungsstudie aus dem Jahr 2016. Das wird unter anderem notwendig, weil die Folgeerhebung coronabedingt vom letzten Frühjahr auf das nächste Jahr verschoben werden musste. Wir wollten aber zügig auf Ergebnisse/Ereignisse des Jahres 2016 reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Insbesondere in der aktuellen Corona-Maßnahme wird deutlich, warum und weshalb. Der Antrag würdigt zunächst die hervorragende Arbeit der Pädagoginnen und Pädagogen der Primarstufe in Grund- und Gemeinschaftsschulen. Er beschreibt die Bedarfe für zusätzliche und eigene Studien zum Thema „Schriftspracherwerb in Thüringen“ und stellt die bisherige Arbeit des Ministeriums heraus. Zudem soll sich der Bildungsausschuss vertiefend mit dem Thema befassen und die Ergebnisse der bisherigen Maßnahmen durch das TMBJS einschätzen und diskutieren. Darüber hinaus soll ein konkretes Erkenntnisinteresse für die bereits erwähnten zu erstellenden Studien formuliert werden. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Ergebnissen sollen für den Bereich der Fachberatung und der Zulassung von Lehrmaterialien gegeben werden. Schließlich soll der Schriftspracherwerb als verbindliches Element der Lehrerbildung gestärkt und das Ministerium sowie seine nachgeordneten Behörden sollen für die formulierten Aufgaben sachgerecht ausgestattet werden. Wir freuen uns auf die Debatte zu unseren Vorschlägen. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag steht ein Stück weit symbolisch für dieses besondere Jahr, das wir hinter uns haben, und zeigt, vor was für einem Stau wir mit Blick auf Tagesordnungspunkte in diesem Plenum mittlerweile stehen. Wenn Sie nämlich mal auf das Datum des Antrags schauen, dann sehen Sie, dass er vom 14. Mai 2020 ist. Herr Reinhardt hat es gerade in seiner Einbringung schon gesagt, wir beziehen uns dabei auf den IQB-Bildungstrend von 2016. Das ist auch nicht unüblich, der erscheint ja nicht jedes Jahr, aber nichtsdestotrotz zeigt er ganz deutlich, wie lange es inzwischen braucht, wenn wir einen inhaltlich-fachlichen Antrag in den Landtag einbringen, bis dieser dann tatsächlich beraten werden kann. Das sollte uns allen zu denken geben, auch angesichts der Tagesordnung. Nun zum Inhalt: Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen testete die Kompetenzen von Viertklässlerinnen und Viertklässlern in den Fächern Deutsch und Mathematik, und das, wie gesagt, alles noch weit vor der Corona-Pandemie. Im Fach Deutsch gab es Testaufgaben zum Lesen, mit Texten und Medien umgehen, Sprechen und Zuhören sowie Schreiben. Es kam jedoch nicht auf die gesamte Breite dieser Kompetenzbereiche an, vielmehr wurde sich dabei auf die Teilbereiche Lesen, Zuhören und Orthografie beschränkt. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie waren, dass zwar im Fach Deutsch die Kompetenzbereiche im Lesen weitgehend stabil geblieben sind, in den Bereichen Zuhören und Orthografie aber eher eine – vorsichtig formuliert – ungünstige Entwicklung zu verzeichnen ist. In Thüringen sind es etwa 24,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die – in Anführungszeichen – nicht den Mindeststandard erfüllen, deutschlandweit sind es 22,1 Prozent. Länder wie Bayern sind da etwas – in Anführungszeichen – bessergestellt, da sind es 12,5 Prozent, im Saarland 16,6 Prozent. Es gibt allerdings auch deutlich schlechtere Länder, wie zum Beispiel das Land Bremen mit 40,2 Prozent Defiziten in diesem Bereich und Berlin mit 33,6 Prozent. In Thüringen sind weniger Schülerinnen und Schüler – verzeihen Sie mir den Begriff, aber das heißt in der Studie so – auf Optimalstandard, das sind 6,6 Prozent, im Bundesschnitt sind es 8,6 Prozent, und das ist durchaus ein signifikanter Unterschied. Jedenfalls ist es für uns Anlass, uns mit den Ursachen auch im Ausschuss des Thüringer Landtags zu befassen, daher – wie gesagt – unser Antrag. Vielleicht zunächst vorweg: Wir haben – anders als andere hier im Saal – hohes Vertrauen in die Lehrkräfte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sie erfüllen engagiert ihre pädagogische Verantwortung. Ausgehend aber von den Diskussionen um die Rechtschreibkompetenzen der Schülerinnen und Schüler hat auch das Bildungsministerium eine Reihe von Aktivitäten entfaltet. Dazu hörten wir vor fast einem Jahr schon eine Rede von Bildungsminister Holter, weil es ähnliche Anträge auch von anderen Fraktionen hier im Landtag schon gab. Wir sehen den Bedarf an weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen, die sich insbesondere mit den angewandten Methoden und Lehrmaterialien beschäftigen. Außerdem wollen wir ein Augenmerk auf aktuelle Lehrmaterialien und Curricula an den Hochschulen, die die Kompetenzen der Lehrkräfte im Bereich Lesen, Zuhören und Orthografie bestmöglich fördern, legen. Wir machen deutlich, dass der Fokus aus unserer Sicht auf der Beratung von Lehrkräften, aber eben auch auf Unterrichts- und Schulentwicklung liegt. Die Qualitätsdebatte in Thüringen, so war es jedenfalls Stand Mai 2020, läuft also. Das Ministerium und das ThILLM arbeiten, es gibt Fachtagungen, Workshops und auch eine Fortbildungsreihe zum Schriftspracherwerb in Deutsch wurde aufgelegt. Die Schulämter bieten außerdem fachinhaltliche Dienstberatungen an und unser Antrag unterstützt genau diese Diskussion und Arbeit, auch wenn sie im letzten Jahr – wie gesagt – ganz klar von der Pandemie überschattet wurde. Wir meinen trotzdem, dass es wichtig ist, dass wir uns im Ausschuss dieses Themas noch mal intensiver annehmen, freuen uns auf eine konstruktive Debatte und wünschen uns weniger Methodenstreit – Sie erinnern sich vielleicht, da ging es um die Frage von Schreiben nach Hören. Uns geht es um Schrifterwerb und gemeinsames Arbeiten für gute Rahmenbedingungen in der Bildung –, auf dass wir einander in Zukunft besser verstehen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Astrid Rothe-Beinlich hat es schon erwähnt, wir haben vor einem Jahr schon einmal über dieses Thema geredet, aufgrund einer Vorlage der AfD und von zwei Alternativanträgen von CDU und FDP. Ich will die ganze Debatte von damals gar nicht rekapitulieren, es geht – kurz zusammengefasst – darum, dass wir – es ist erwähnt worden – in der IQBStudie in Thüringen unterdurchschnittlich abgeschnitten haben. Zweitens ging es damals um die umstrittene Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ nach Reichen. Für das schlechte Abschneiden Thüringens sind die Ursachen noch nicht eindeutig erkennbar. Was man erkennen kann – und das hatten wir damals schon festgestellt –, ist, die Anwendung der Methode nach Reichen ist es sicher nicht, denn sie wird nur in einem Bruchteil der Grundschulen, also einem minimalen Bruchteil der Grundschulen, angewandt und auch nur in einer einzigen Gemeinschaftsschule werden diese Materialien ausgegeben. Insofern kann man nicht davon ausgehen, dass das einen erheblichen Einfluss auf dieses schlechte Abschneiden hat. Wer diese Probleme untersuchen möchte, die der IQB-Bildungstrend aufzeigt, der sollte sich einer intensiven fachwissenschaftlichen Diskussion nicht verweigern. Die wird auch schon geführt. Sie reicht im Prinzip von Stichworten wie der veränderten Mediennutzung in den Familien, zunehmende Konzentrationsschwierigkeiten und schreibmotorische Probleme bei den Grundschülern bis hin zu einer nicht zeitgemäßen Form des Unterrichts und daraus resultierenden Vermittlungsschwierigkeiten. Die Vielzahl dieser möglichen Ursachen sollte man durchaus abschichten und untersuchen. Zu dieser Problematik braucht es eine bundesweit angelegte fachwissenschaftliche Studie, damit wir bestimmen können: Was sind die tatsächlichen Ursachen? Wo können wir ansetzen? Was können wir im Bereich Lehrerbildung, in der Fachberatung und die Schulunterrichtslehrplanentwicklungen verbessern? Genau in diese Richtung zielt unser Antrag. Ich bitte, ihn an den Bildungsausschuss zu überweisen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, wenn wir über Rechtschreibung sprechen, dann lässt sich die Bedeutung eigentlich immer relativ einfach begründen: Richtig lesen können, richtig schreiben können, rechnen können, das sind grundlegende Kulturtechniken, die jedes Kind, das die Grundschule verlässt, beherrschen sollte. Die Struktur von Worten zu erkennen, ist nicht nur für das Lesen und für das Schreiben notwendig, sondern das brauchen wir auch in ganz vielen anderen Bereichen. Ein Beispiel – ich nehme mal wieder als Beispiel das Digitalisieren, das habe ich so gern – ist, dass auch bei Programmiersprachen ein kleiner Fehler im Ablauf der Worte das Grundproblem für ein Programm ist. Das funktioniert dann einfach nicht mehr, wenn da Rechtschreibung und Grammatik dieser jeweiligen Computersprache nicht eingehalten wird.
(Beifall FDP)
Es ist also auch klar: Wenn wir hier nicht in den ersten Schuljahren eine gute Grundlage für das Sprachverständnis und für die Rechtschreibekompetenz legen, dann haben es die Schülerinnen und Schüler im weiteren Leben, sowohl im Bildungsleben als auch im beruflichen und privaten Leben schwer, das wieder aufzuholen.
(Beifall FDP)
Deswegen werden ja auch die Methoden, die dafür genutzt werden, immer gern mal kontrovers diskutiert. Aber da sind wir als FDP-Fraktion auch immer auf der Seite der Pädagogen, die genau dafür ausgebildet sind, zu wissen, welche Methoden sich eignen, und sie müssen wir dabei unterstützen. Wir sprechen jetzt hier über einen Antrag der regierungstragenden Fraktionen aus dem Mai 2020, das Thema liegt also schon eine Weile hier auf der Tagesordnung. Wir hatten im März dazu auch einen Antrag eingebracht, in dem es darum ging, den Rechtschreibunterricht zeitgemäß zu gestalten. Wir werden – um das gleich vorwegzunehmen – dem Antrag zustimmen, um ihn damit also auch mit in den Bildungsausschuss zu nehmen, damit er dort mit den anderen Themen, die wir dort schon haben, besprochen werden kann. Lassen Sie mich also hier kurz darauf eingehen, welche neuen Aspekte sich durch diesen Antrag mit in die Diskussion übernehmen lassen. Wir Freie Demokraten hatten in unserem Antrag gefordert, dass die Landesregierung die Methoden evaluiert, die momentan in Thüringen im Einsatz sind, um Rechtschreibung zu vermitteln. Außerdem sollten diese Studien, die es dazu in ganz Deutschland gibt, in einem Gremium mit Expertinnen und Experten diskutiert werden. Das ist ein Aspekt, der uns sehr wichtig ist, dass alle an Bildung beteiligten Akteure an der Stelle mit einbezogen werden. Der Antrag von Rot-Rot-Grün fordert jetzt hier eine bundesweite Studie, die länderscharf auswertet, wie die angewandten Unterrichtsmethoden mit den Rechtschreibkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zusammenhängen, und eine Studie für Thüringen, warum Schülerinnen und Schüler unsere Schulen, unsere Grundschulen teils mit mangelnden Rechtschreibkenntnissen wieder verlassen. Das kann sich mit der Evaluation der Methoden überschneiden, kann aber auch was sehr Unterschiedliches sein. Das kommt sicherlich auf die genaue Forschungsfrage an. Was für mich auf jeden Fall und auch für meine Fraktion wichtig ist, ist, dass diese Erkenntnisse mit den Praktikern diskutiert werden – das habe ich gerade schon gesagt –, aber vor allem auch, dass die Schlussfolgerungen daraus gemeinsam am Ende dazu führen, dass wir was in der Umsetzung verbessern. Das Ziel muss also nicht nur die Erkenntnis sein, warum manche Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule nicht richtig lesen und schreiben können, sondern vor allem, was wir tun können, um das zu verhindern. Ziel der Studien soll nach dem vorliegenden Antrag sein, die Lernmaterialien, die in Thüringen verwendet werden, zu validieren. Dabei habe ich ein bisschen das Gefühl, dass in der Formulierung hier das Ergebnis – alles wird gut, wir machen es genauso weiter, wie es bisher gemacht wird – dem etwas vorwegnimmt. Wir hatten in unserem Antrag formuliert, dass die Lehrpläne entsprechend aktualisiert werden sollen. Das ist aus meiner Sicht ein bisschen konkreter und kann natürlich auch auf die zugelassenen und verwendeten Lernmaterialien ausgeweitet werden.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Nehmen
Sie nicht das Ergebnis vorweg, Frau Kollegin!) Das können Sie dann gern noch tiefer erläutern, Kollege Wolf. Die regierungstragenden Fraktionen schlagen hier jetzt auch vor, den Schriftspracherwerb als Pflichtfach in die Ausbildung für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer aufzunehmen. Das erscheint mir schon wieder so offensichtlich, dass ich fast ein bisschen erschrocken bin, dass das noch nicht der Fall sein soll.
(Beifall FDP)
Die Frage ist natürlich noch: Woran erkennt man jetzt an der Stelle, das Schriftspracherwerb am Ende gemessen werden kann oder erfolgreich ist? Da hatten wir vorgeschlagen, einen Grundwortschatz einzuführen oder zu definieren, den am Ende der Grundschule jedes Kind können soll. Wir orientieren uns da an einem Vorschlag, der auch in Nordrhein-Westfalen umgesetzt ist. Da geht es weniger darum, dass die Worte auswendig gelernt und bekannt sind, sondern eher, dass die unterschiedlichen Rechtschreibphänomene einfach im Laufe der Grundschullaufbahn erkannt und gelernt werden. Wenn man das als Ziel so festschreibt, ließe sich daran ziemlich klar messen, ob das Lernziel erreicht ist, und es lässt aber dann auch wieder relativ viel Spielraum für die Lehrerinnen und Lehrer, im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit den Weg zu wählen, wie sie genau zu diesem Grundwortschatz am Ende kommen. Die Vorschläge sollten wir vor allem mit den Bildungswissenschaftlern, aber eben auch mit den Praktikern – den Lehrerinnen und Lehrern vor Ort – diskutieren. Im Ziel sind wir uns einig: Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Thüringer Grundschule verlassen, sollen sicher lesen und schreiben können. Jetzt ist es an der Zeit, möglichst konkret die Ideen zu diskutieren – gern im Ausschuss, gern auch in einer Anhörung mit den Bildungsakteuren des Landes –, und dann können wir auch gern bewerten, ob das zuständige Ministerium die richtigen Schlüsse aus den IQB-Bildungstrends gezogen hat, wie das der vorliegende Antrag suggeriert. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat greift der heute vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen ein Thema auf, das wir hier im Thüringer Landtag in den letzten Jahren bereits sehr häufig und intensiv diskutiert haben. Aber angesichts auch dessen, was wir gerade in unseren Schulen erleben, ist es – glaube ich – nie zu spät und nie verkehrt, über Qualität zu reden. Ich glaube auch, dass wir gerade nach der Corona-Pandemie sehr intensive Qualitätsdebatten über Bildung erleben werden und uns als Politik dann hoffentlich auch nicht in unseren Gräben verkämpfen, sondern dann braucht es wirklich pragmatische Lösungen, um die Qualität hochzuhalten. Der Antrag ist aus unserer Sicht zu unterstützen, insbesondere, dass wir ihn vertiefen wollen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, denn der Schriftspracherwerb ist als Entwicklungs- und Lernprozess zu verstehen, der bereits lange vor der Einschulung beginnt. Fehler sind dabei notwendige Annäherungsformen an die Schriftsprache. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte oder Lehrer können so den Entwicklungs- und Lernprozess des Kindes einschätzen und dann auch entsprechende Hilfs- und Förderangebote machen. Das Erlernen einer konkreten Ausdrucks- und Schreibweise ist die Grundvoraussetzung für den Bildungserfolg unserer Kinder und Jugendlichen. Die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen tragen in diesem Bereich eine große Verantwortung. Wir nehmen auch wahr, dass sie das mit größter Sorgfalt tun. Beim IQB-Bildungstrend 2016 schnitt Thüringen im Bereich der Orthografie leider vergleichsweise schlecht ab. Mit dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung nun aufgefordert werden, im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport umfassend über die Auswertung dieser Studie und über bereits getroffene Schlussfolgerungen im Haus und die ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Das ist gut, das begrüßen wir. Auch die von den rot-rot-grünen Fraktionen geforderten fachwissenschaftlichen Studien zu den Zusammenhängen zwischen an den Schulen angewandten Methoden, den genutzten Lehr-/Lernmaterialien, der Kompetenzentwicklung im Bereich des Schriftspracherwerbs und den Ursachen der Entwicklung und Tendenzen des Kompetenzerwerbs im Primarbereich sind sicher wahnsinnig interessant. Sie merken, das ist ein ziemlich komplexes Thema, deswegen ist es, glaube ich, auch sehr sinnvoll und notwendig, im Bildungsausschuss die Details zu besprechen. Die Debatte darüber, welche empirischen Datengrundlagen es bereits gibt und ob diese ausreichen, möchten wir gern mit Ihnen vertiefen. Was Sie in Ihrem Antrag allerdings völlig ausblenden, ist die Frage der verbindlichen Verankerung der Schreibschrift im Lehrplan für die Grundschulen. Eine Umfrage des Instituts des Deutschen Lehrerverbands und der Pädagogen hat gezeigt, dass die Schülerinnen und Schüler immer häufiger – und das kriegen wir ja auch eigentlich fast täglich von den Lehrern zurückgemeldet – Probleme mit der Handschrift haben. 83 Prozent der befragten Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer gaben an, dass sich die Kompetenzen, die Schüler als Voraussetzung für die Entwicklung der Handschrift mitbringen, in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert haben. Nach Einschätzung der an der Umfrage beteiligten Lehrkräfte haben die Hälfte der Jungen, 51 Prozent genauer gesagt, und ein Drittel der Mädchen, 31 Prozent, Probleme mit der Handschrift. Ich denke, desto älter man wird, desto größer werden dann wahrscheinlich auch wieder die Zahlen, aber es ist ja gut, wenn wenigstens im Kindesalter diese grundlegende Kulturtechnik auch eingeübt wird und dann gepflegt werden kann. Dass Kinder lernen mit der Hand zu schreiben, ist aus unserer Sicht nach wie vor dringend notwendig und geboten. Im Gegensatz zur Druckschrift lässt sich die Schreibschrift mit ihren weichen Schwungbewegungen fließender und somit für die Hand entspannter und schneller schreiben. Gleichzeitig ist das Schreiben auch für die Ausbildung der Feinmotorik ein wichtiger und sinnvoller Bestandteil. Abschließend kann ich für meine Fraktion also sagen: Der Antrag geht definitiv in die richtige Richtung. Eine gemeinsame Beratung in dem bereits genannten Ausschuss ist aus unserer Sicht dringend notwendig und dies werden wir auch unterstützen. Danke schön.
(Beifall CDU)
Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, es ist mir schon eine richtige Freude, dass wir jetzt mal wirklich zu einem bildungspolitischen Antrag kommen. Kollege Reinhardt hat es vorhin treffend formuliert: Die Pandemie nervt. Wir diskutieren heute einen Antrag, der sich damit beschäftigt, wie wir evidenzbasiert Bildungspolitik betreiben, und nicht, wie wir es auch schon zu diesem Thema hier im Hohen Haus hatten, ideologiegetrieben. Das will ich als Erstes voranstellen. Es geht also darum, dass wir mit diesem Antrag und der damit verbundenen Methode die passende Methode für jedes Kind untersuchen wollen, und zwar für jedes Kind in dem entsprechenden Tempo. Als Erstes möchte ich aber unseren Grundschulpädagoginnen und Grundschulpädagogen ein herzliches Danke sagen für Ihre gute Arbeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Unsere Grundschulpädagogen wissen am besten, was ihre Schülerinnen und Schüler brauchen, deshalb ist für uns, für meine Fraktion, die Methodenfreiheit und die eigene pädagogische Verantwortung an unseren Schulen ein hohes Gut, was wir schützen wollen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Warum sage ich das? Weil es eben hier eine Fraktion in diesem Haus gibt, die diese Methodenfreiheit infrage stellt. Immer wieder wird versucht, die Methode „Lesen durch Schreiben“ von Dr. Jürgen Reichen zu thematisieren, und zwar so zu thematisieren, dass sie schlechtgemacht wird, dass die positiven Entwicklungen, die mit dieser Methode auch verbunden sind, nicht in den Blick genommen werden. Dem stellen wir uns entgegen. Wir wollen genauer hinschauen und wissen, was in Thüringen passiert, und zwar in Thüringen, wo unsere Lehrpläne gelten, und nicht irgendwo. Deswegen haben wir uns bereits in der letzten Legislatur ausgiebig mit dem Thema beschäftigt. Schon im Oktober 2017 hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zum IQB-Bildungstrend 2016 im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport aus eigenem Antrieb heraus berichtet und den Ausschussmitgliedern des Ausschusses den gesamten Bericht zur Verfügung gestellt. Das war der Ausgangspunkt der damaligen Debatte. Zudem ist das TMBJS den Nachfragen und Bitten der Ausschussmitglieder nachgekommen. So wurde nach Fertigstellung einer quantitativen Erhebung über die Verwendung von Lehrwerken zum Schriftschreiberwerb, die wir als Ausschuss auch erbeten hatten, wiederum dem Ausschuss im Mai 2018 ein vollumfänglicher Bericht zur Verfügung gestellt. Im Dezember 2018 konnte Minister Holter wiederum auf diesen Bericht verweisen und somit im Ausschuss eine abschließende Berichterstattung stattfinden. Darüber hinaus stellte uns das TMBJS, wie gewünscht, eine schulamtsscharfe Übersicht über die genutzten Fibeln und andere Lehrwerke zur Verfügung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es heute schon gehört, das Abschneiden in der IQB-Studie kann uns nicht befriedigen. Das ist natürlich, wie ich eben schon erläutert habe, auch Ausgangspunkt von Diskussionen unter uns Bildungspolitikern, aber es gibt uns eben auch etwas auf. Es gibt uns auf, was wir als rot-rot-grüne Koalition in dem Antrag verfasst haben, und zwar sind wir der Meinung, dass wir weitere Studien brauchen, und zwar eine bundesweite Studie, eine Vergleichsstudie, um Zusammenhänge von angewandten Methoden und Erfolgen beim Schriftspracherwerb tatsächlich aufzeigen zu können. Bisher gab und gibt es nämlich nur kleinere, regionale Studien. Aussagen für Thüringen können nicht wirklich qualitativ getroffen werden. Aber wir wollen auch in Thüringen schauen, welche Faktoren darüber hinaus begünstigend oder eben auch benachteiligend wirken, denn für uns als Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker steht doch das Kind im Mittelpunkt. Für das Kind muss die Methode stimmen. Wir wollen dann auch die entsprechenden fachlichen Konsequenzen ziehen können, auch bezogen auf die Lehrwerke. Dazu möchten wir eine eigene Studie in Auftrag geben. Ebenso möchten wir den Blick auf die Aus-, Fortund Weiterbildung unserer Pädagoginnen und Pädagogen bei diesem Thema werfen und mit Aspekten der individuellen Förderung verknüpfen. Für uns heißt das auch, dass wir die Fachberatung im Priarbereich ausbauen und stärken wollen und bei m Bedarf zusätzliche personelle Ressourcen für Un terrichts- und Schulentwicklung beim Ministerium – wir haben dazu auch in der Haushaltsberatung entsprechende Anträge verfasst – und bei den Schulämtern zur Verfügung stellen, sodass die Er kenntnisse aus den Fachtagungen und Fachge sprächen und wissenschaftlichen Erhebungen noch besser in die tägliche Arbeit der Primarstufe einfließen können, um damit die Qualität in unseren Grund- und Gemeinschaftsschulen zu sichern und weiterzuentwickeln. Da ich erwarten/befürchten muss, dass nach mir noch Kollege Jankowski spricht, der auch aus Jena ist, will ich mal aus dem Gespräch mit einer Schule – eigentlich mit allen Pädagoginnen und Pädagogen, insbesondere mit der Schulleitung – aus Jena berichten, einer Grundschule, die mich ausdrücklich darum gebeten hat: „Herr Wolf, setzen Sie sich dafür ein, dass das, was wir hier an Methodenkompetenz in den letzten Jahren entwickelt haben, was wir erfolgreich umsetzen mit unseren Kindern, mit unseren Familien, die Eltern ja auch mit, in diesem Bereich, dass das nicht zerstört wird, dass wir keinen weiteren Rückschritt erleiden.“ Darauf werden wir achten. Es geht um die Weiterentwicklung pädagogischer Methoden. Es geht darum, unsere Schulen zu befähigen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die uns auch immer wieder beauftragen, besser zu werden, mit einfließen zu lassen. Deswegen möchte ich in diesem Sinne auch empfehlen, unseren Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Wir haben dort schon andere Anträge – das ist schon gesagt worden –, sodass wir uns dort fachlich, inhaltlich über Anhörungen, über eine Diskussion im Ausschuss damit beschäftigen können, damit wir tatsächlich das Beste für unsere Kinder und Jugendlichen und insbesondere für unsere Schulen in der Kompetenz- und Schulentwicklung erreichen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer im Livestream! Lieber Herr Wolf, Sie hatten es zu Recht befürchtet, nach Ihnen bin ich an der Reihe. Der Schriftspracherwerb hat eine besondere Bedeutung in unserem Schulsystem und vor allem liegt darin auch eine besondere Verantwortung den Kindern gegenüber. Dieses Thema ist natürlich untrennbar mit der Frage verbunden, welche Lehrmethode wir in Thüringen für das Erlernen dieser wichtigen Kulturtechnik einsetzen. Deswegen kann ich Ihnen hier auch keine Methodendiskussion ersparen, Frau Rothe-Beinlich. Meine Fraktion brachte bereits in das März-Plenum im letzten Jahr einen Antrag ein, der sich mit der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ kritisch auseinandersetzte. Diese Lehrmethode ist schon lange Zeit wissenschaftlich höchst umstritten. Bei dem hier vorliegenden Antrag wird aber gleich zu Beginn versucht den Ergebniskorridor einzuengen, indem man den Landtag feststellen lässt, ich zitiere: „[…] dass das hohe Gut der eigenen pädagogischen Verantwortung und die Methodenfreiheit an den Thüringer Schulen durch alle politischen […] Akteure und die Zivilgesellschaft zu wahren ist“. Die Antragsteller können natürlich der Meinung sein, dass die Methodenfreiheit über allem steht und die erzielten Ergebnisse damit zweitrangig sind. Und natürlich kann das der Landtag auch feststellen. Nur ist es etwas völlig anderes, diese Feststellung auch auf die Zivilgesellschaft ausdehnen zu wollen und quasi einen Maulkorb zu erlassen. Was in der Zivilgesellschaft diskutiert wird, welche Lehrmethoden dort hinterfragt oder kritisch betrachtet werden, das haben wir definitiv nicht zu entscheiden, auch wenn Sie es vielleicht anders haben wollten. Und um ehrlich zu sein, ist die von Ihnen geforderte Feststellung in meinen Augen auch etwas scheinheilig. Denn in einer Analyse zum IQB-Bericht stellt das Ministerium bereits 2017 fest, dass die kontrovers geführten Debatten in der Gesellschaft leider dazu führen würden, dass die Schulen sich auf altbewährte Methoden zurückzögen und hier gegenzusteuern sei, mit anderen Worten, dass die von Rot-Rot-Grün vielbeschworene pädagogische Freiheit nur dann schützenswert ist, wenn sie ihren Vorstellungen entspricht. Wenn der Lehrer aber entscheidet, verstärkt altbewährte Methoden anwenden zu wollen, dann müsse nach Meinung von RotRot-Grün durch Beratung und Fachaufsicht da gegengesteuert werden. Ungeachtet dieser in meinen Augen unehrlichen Herangehensweise: Ja, der pädagogische Freiraum für Lehrer bei der Wahl ihrer Lehrmethoden ist ein wichtiges Gut. Aber auch hier müssen Grenzen gesetzt werden. Und vor allem müssen Grenzen gesetzt werden, wenn damit die Erreichung von Lernzielen gefährdet wird oder sogar die Beeinträchtigung der Qualität des Bildungs- und Leistungsniveaus insgesamt. Die Antragsteller wollen den Landtag weiter feststellen lassen, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt über den Zusammenhang zwischen den angewendeten Lehrmethoden und der Erreichung von Leistungen der Schüler hier in Thüringen. Mag sein, dass es keine Studie speziell für Thüringen gibt, da gebe ich Ihnen recht. Aber sehr wohl gibt es ausreichend Studien, die den Nachteil der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ belegen, und zwar aus Bundesländern, in denen solche Methoden schon länger und viel früher eingesetzt wurden. Wir haben die Meta-Studie von Prof. Reinold Funke von der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, die schon 2014 triftige Hinweise geliefert hat. Das eindeutige Fazit der Studie ist, dass Kinder mit Migrationshintergrund oder auch mit starkem Dialekt massive Nachteile mit dieser Lernmethode erleiden würden. Wir haben aber allen voran die Studie der Universität Bonn aus dem Jahr 2018. Im Rahmen dieser Studie wurden die Rechtschreibleistungen von 3.000 Grundschulkindern in Nordrhein-Westfalen zwischen 2013 und 2017 untersucht. Dabei wurde eine Längsschnittstudie an 300 Schülern durchgeführt und – um das Ergebnis abzusichern – eine Querschnittstudie an 2.800 Kindern. Also was möchten Sie denn noch haben an Erkenntnissen?
(Beifall AfD)
Zusammengefasst kommt die Studie zum Ergebnis der eindeutigen Überlegenheit des Fibel-Ansatzes gegenüber der Schreibmethode „Lesen durch Schreiben“. So waren bei der Fibel-Methode die Rechtschreibleistungen in jeder Klassenstufe signifikant besser. Am Ende des vierten Schuljahrs machten Lesen-durch-Schreiben-Kinder sogar 55 Prozent mehr Fehler als die Vergleichsgruppe mit dem Fibel-Ansatz. Und es mag sein, dass sich die Bevölkerungszusammensetzung in NordrheinWestfalen von der in Thüringen leicht unterscheidet, besonders wahrscheinlich im Hinblick auf den Migrationsanteil. Das Lernverhalten der Kinder in Nordrhein-Westfalen wie in Thüringen ist aber vergleichbar und bei der Eindeutigkeit der erzielten Ergebnisse besteht kein Zweifel der Untauglichkeit der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“. Die Studien stellen auch ganz klar heraus, dass auch Kinder aus sozial schwächeren oder bildungsfernen Bevölkerungsgruppen deutliche Nachteile durch „Lesen durch Schreiben“ und verwandte Methoden erleiden. Hinzu kommen auch Schwierigkeiten bei Kindern mit Hör- und Sprechbeeinträchtigungen. Doch es interessiert Sie nicht, was für Probleme die Kinder eigentlich erleiden. Sie pochen darauf, dass die altbewährten Methoden den Anforderungen heute nicht mehr gerecht sein würden, und wollen Ihren ideologischen Weg weiterverfolgen und Sie nehmen dabei Kollateralschäden billigend in Kauf.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Haben
Sie unseren Antrag überhaupt gelesen?) Aufgrund der Studienergebnisse haben schon viele Bundesländer die Anwendung der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ untersagt bzw. empfehlen ausdrücklich nicht ihren Einsatz, unter anderem Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein oder Brandenburg. Und Sie haben richtig gehört, auch rote und grüne Regierungen haben hier gehandelt. Es ist Zeit, dass wir auch in Thüringen diesem Beispiel folgen und die Anwendung der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ endlich untersagen.
(Beifall AfD)
Im Antrag wird auch auf die schlechten Ergebnisse im IQB-Bildungstrend eingegangen und angemahnt, dass Ergebnisse nicht nur an der Lehrmethode hängen würden. Da gebe ich Ihnen sogar mal recht, Herr Wolf. Sicherlich ist die Anwendung der Methode „Lesen durch Schreiben“ nicht allein verantwortlich für die schlechten Ergebnisse im IQB-Bildungstrend. Da mag es sicherlich viele andere Faktoren geben, zum Beispiel die größeren Klassengrößen durch Lehrermangel, zum Beispiel das Voranschreiten der Digitalisierung und dass man sich daran gewöhnt hat, dass die Wörter schon automatisch irgendwie korrigiert werden, Hauptsache, sie sind halbwegs erkennbar geschrieben. Dies hat dazu geführt, dass der Wert der Rechtschreibung insgesamt in den Elternhäusern nachgelassen hat und auch grüne Ministerpräsidenten sind ja der Meinung, dass kluge Maschinen dies alles schon korrigieren können und die Rechtschreibung heutzutage nicht mehr so wichtig ist. Auch die höhere Heterogenität der Schüler in den Klassen, gefördert durch Migration und Inklusion, wird einen wesentlichen Anteil zum schlechteren Abschneiden im IQB-Bildungstrend beigetragen haben, wie schon auch in der Analyse des Ministeriums zum IQB-Bericht 2016 festgehalten wurde. Doch trotz allen anderen sehr großen Problemen ist eins sicher: Die Anwendung der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ wirkt sich auf keinen Fall positiv auf die Rechtschreibleistung in Thüringen aus. In Ihrem Antrag wird eine länderscharfe Längsschnittstudie gefordert, die die Entwicklung des Schriftspracherwerbs hier in Thüringen genauer untersuchen soll. Die Durchführung einer solchen Studie begrüße ich grundsätzlich. Nur sind Längsschnittstudien halt auch sehr zeitaufwendig. Wir reden hier von wenigstens fünf Jahren, bis belastbare Zahlen vorliegen, eher noch länger. Deswegen sage ich Ja zu dieser Studie, die das ganze Feld des Schriftspracherwerbs ausführlich untersucht, aber trotzdem muss schnell über den weiteren Umgang mit der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ entschieden werden. Zu dieser Lehrmethode gibt es genug Studien und die Ergebnisse der Studien sind eindeutig. Deswegen ist es verantwortungslos, weiterhin diese ungeeignete Methode hier einzusetzen.
(Beifall AfD)
Man muss immer bedenken, dass der Schaden, der durch solche Methoden entsteht, dann in der Regel erst sehr spät erkennbar ist. Und wird der Schaden erkannt, kann man bei den Kindern, die davon betroffen sind, auch nicht mehr korrigieren. Der Einsatz der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ muss deswegen zum Wohle der Thüringer Kinder endlich an den Grundschulen untersagt werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Redewünsche mehr vor. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Holter das Wort.
Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich danke den Koalitionsfraktionen für die bereits im vergangenen Jahr erfolgte Einbringung dieses Antrags, der uns einmal mehr intensiver den Blick auf die Primarstufe lenken lässt. Ich möchte gleich zu Beginn meiner Ausführungen den Thüringer Pädagoginnen und Pädagogen, die im Primarbereich tätig sind, für ihre engagierte Arbeit danken, dies sowohl vor als auch während der Corona-Pandemie.
(Beifall CDU, FDP)
Sie sind immer bemüht, ihren Schülerinnen und Schülern einen guten Start in ihre Bildungsbiografie zu ermöglichen. Vieles ist in den vergangenen Jahren bereits erreicht, manches ist angestoßen worden, anderes steht noch auf unserer Agenda. Meine Damen und Herren, Sie haben alle Bezug genommen auf den IQB-Bildungstrend 2016 und natürlich hat dieser zu Recht eine Qualitätsdebatte über einen guten Anfangsunterricht in Gang gesetzt, welcher vom Bildungsministerium befördert und vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung und Lehrplanentwicklung und Medien mit professionellen Inhalten gefüllt wird. Auch in Zukunft brauchen wir diese Debatte. Unser Ziel ist es, dass sich an dieser Debatte möglichst viele Pädagoginnen und Pädagogen beteiligen und einerseits die Diskussionsschwerpunkte und andererseits mögliche neu gewonnene Erkenntnisse in die Schulen tragen. Und bereits im November 2017 hat mein Haus das ThILLM beauftragt, eine Serie von Fachtagungen unter Einbeziehung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu den drei inhaltlichen Schwerpunkten Schriftspracherwerb in Deutsch, Orthographie in Deutsch und Geometrie im Fach Mathematik zu organisieren und durchzuführen. Dieser Auftrag wurde sogar noch dahin gehend erweitert, dass bei allen Veranstaltungen die Heterogenität der Schülerschaft und die damit verbundene professionelle Differenzierung in der Unterrichtsgestaltung in den Blick zu nehmen sind. Eine erste Veranstaltung dieser Art konkret mit dem Themenschwerpunkt „Schriftspracherwerb und Orthographie“ fand am 8. August 2018 an der Friedrich Schiller-Universität in Jena statt. In einer weite‑ ren Fachtagung für Mathematik in der Grundschule mit dem Thema „Mathematik braucht Geometrie und Größen“ am 14. August 2019 haben wir bei etwa 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Interesse geweckt. Ein dritter Fachtag für den Primarbereich zum Thema „Schule gestalten im digitalen Wandel“ war ursprünglich für den 26. August 2020 an der Universität Erfurt geplant, musste jedoch wegen der Corona Pandemie leider verschoben werden. ‑ Zusätzlich zu den einmal im Jahr stattfindenden Fachtagungen wurde eine Fortbildungsreihe über einen Zeitraum von zwei Jahren zum Schriftspracherwerb im Rahmen der Praxisreihe Deutsch, beginnend im August 2019, neu aufgelegt. Ergänzend dazu haben wir zwei schulaufsichtliche Analysen durchgeführt. So wurden zunächst im November 2017 die im Rahmen des Schriftspracherwerbs im ersten Schulbesuchsjahr 2017/2018 verwendeten Lehrwerke überprüft. Es folgte im November des Folgejahrs eine Analyse der Verfahren der Erarbeitung der Druck- und Handschrift auf der Grundlage der Vorgaben des Thüringer Lehrplans durch Grundschüler. Die Auswertung der Verfahrensumsetzung zur Erarbeitung einer Druck- und Handschrift wurde für alle Klassen bzw. Stammgruppen im ersten Schulbesuchsjahr vorgenommen. Im Ergebnis haben wir festgestellt, dass in fast allen Klassen eine verbundene Schrift vermittelt wird. Meine Damen und Herren, unbestritten ist – das ist ja auch kein Geheimnis –, dass wir in Thüringen auch jenseits von Corona noch immer Probleme im Schriftspracherwerb haben, die Rednerinnen und Redner der Fraktionen sind darauf eingegangen. Die Ursachen hierzu sind vielfältig. Wir sind dabei, diese zu identifizieren. Die Durchführung einer entsprechenden wissenschaftlichen Untersuchung wäre demzufolge durchaus zielführend und könnte gleichzeitig zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Grundsätzlich möchte ich jedoch hierbei Folgendes zu bedenken geben: Die eine Methode, mit der alle Schülerinnen und Schüler ohne Probleme Lesen und Schreiben lernen und die alle Lehrkräfte problemlos anwenden können, gibt es nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Viel wichtiger ist es, dass Lehrkräfte ihren Unterricht auf die Schülerinnen und Schüler abstimmen, Kinder lernen nun mal unterschiedlich. Die Lehrkräfte müssen daher individuell schauen, wie ein Kind am besten lernt. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Konzepte und Methoden auch zu den Fähigkeiten der jeweiligen Lehrkraft passen. Warum? Ganz einfach: Die Lehrkraft muss sich bei der Anwendung der Methode sicher fühlen und diese muss dem persönlichen Unterrichtsstil ebenfalls entsprechen. Aber zurück zur möglichen Studie: Im Rahmen der am 15. Oktober 2020 getroffenen Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralpolitischen Fragen wurde von der Kultusministerkonferenz der folgende Beschluss hinsichtlich der Rahmenvorgaben für die Grundschule gefasst, der insbesondere auch die Gesamtproblematik der Entwicklung von Rechtschreibkompetenz umfasst. Ich darf zitieren: „Die Kultusministerkonferenz überarbeitet im Lichte der Ergebnisse der einschlägigen Schulleistungsvergleiche die ‚Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule‘ bis zum Jahr 2022. Dabei verständigt sie sich auch auf einen Gesamtstundenrahmen und einen Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie die Vermittlung einer verbundenen Handschrift, der ein normiertes, schreibmotorisches Konzept zugrunde liegt, und einen einheitlichen Rechtschreibrahmen.“ Die Ergebnisse zu diesem Themenschwerpunkt werden auch die weitere Arbeit in Thüringen beeinflussen. Daher halte ich es für angeraten, eine entsprechende Studie erst nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Kultusministerkonferenz zu initiieren. Hinsichtlich der erbetenen Validierung der zugelassenen und verwendeten Lehrmaterialien, meine Damen und Herren, möchte ich kurz auf Folgendes hinweisen: Im neuen Schulgesetz – § 43 – wurde das bisherige Genehmigungsverfahren durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Daher halte ich es für angebracht, bei den Schulleiterinnen und Schulleitern und bei den Lehrerinnen und Lehrern vorrangig durch Fortbildung noch mehr Bewusstsein und Sensibilität für diese Problematik zu entwickeln. Ziel muss es sein, dass die Lehrkräfte die Lern- und Lehrmittel sowie ihre Methoden professionell anwenden. Meine Damen und Herren, im Antrag wird angeregt, im Zusammenhang mit den Thüringer Hochschulen den Schriftspracherwerb als verpflichtenden Teil in das Curriculum der Ausbildung bzw. des Studiums zur Grundschullehrerin bzw. zum Grundschullehrer aufzunehmen. Aus meiner Sicht befürworte ich das ganz ausdrücklich und trotzdem: Die Zuständigkeit liegt bei der zuständigen Hochschule. Dass hier diskutiert wurde, kann ich Ihnen bestätigen und auch, dass im Curriculum der Universität Erfurt für das Studium zum Grundschullehramt der Schriftspracherwerb bereits seit Längerem als verpflichtendes Element fest verankert ist. Ein weiteres Element ist die Weiterentwicklung der Fachberatung. Aus Sicht meines Hauses ist die Stärkung des Unterstützungssystems für die Fachbereiche der Grundschule eine ganz wichtige Maßnahme. Es ist geplant, dass das Fachberatersystem im Grundschulbereich wieder verstärkt wird. Wir arbeiten daran, Fachberaterinnen und Fachberater für die genannten Fächer aus jedem Schulamtsbereich zu gewinnen, um damit eine regional verortete Arbeit mit den Schulen noch besser zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich feststellen, dass der Schriftspracherwerb in der Primarstufe eine ganz entscheidende Grundlage für jede Schülerin und jeden Schüler ist, um im Rahmen der vor ihr oder vor ihm liegenden Schullaufbahn optimal auf die Zukunft vorbereitet sein zu können. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass die Koalitionsfraktionen dieses Augenmerk auf dieses besondere Thema lenken. Es wird Sie auch nicht verwundern, dass ich vehement dafür eintrete, dafür geeignete Maßnahmen der Unterrichts- und Schulentwicklung zu prüfen und umzusetzen. Das betrifft im Rahmen der Möglichkeiten auch die Stärkung personeller Ressourcen. Der Thüringer Landesregierung ist es im besonderen Maße bewusst, dass Investitionen in die Zukunft gleichbedeutend sind mit Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Ich darf Ihnen jetzt für Ihre Aufmerksamkeit danken. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken
Vielen Dank, Herr Minister Holter. Gibt es Wortmeldungen aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Dann können wir zu den Abstimmungen kommen. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Gibt es weitere Ausschüsse, die infrage kommen?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der Rechtschreibausschuss!) Das sehe ich nicht. Dann können wir darüber abstimmen, ob die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport angenommen wird. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und wir gehen jetzt in eine 45-minütige Mittagspause. Die Sitzung wird um 13.50 Uhr fortgesetzt. Ich setze die Sitzung fort mit dem Aufruf der Tagesordnungspunkte 87 und 88. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2876 Vorgeschlagen sind Abgeordneter Thomas Rudy und Abgeordneter Torben Braga. Für die Wahl sind mindestens 46 Jastimmen notwendig. Wird die Aussprache gewünscht?
(Zuruf Abg. Lehmann, SPD: Ja!)
Ja. Dann bitte, Herr Blechschmidt.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Vielleicht können Sie die Kandidaten noch benennen?) Die habe ich schon vorgelesen; vorgeschlagen sind die Abgeordneten Thomas Rudy und Torben Braga.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke, Herr Präsident, das habe ich nicht vernommen. Herr Präsident, meine Damen und Herren, bereits gestern habe ich auf die Voraussetzung hingewiesen, an welche die Wahl in die Parlamentarische Kontrollkommission anknüpft. Ich erlaube mir daher, auf meine gestrigen Ausführungen zu verweisen. Aber ich betone nochmals, das Parlament trifft keine Pflicht, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachlich begründete Zweifel an der Eignung und der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen vorliegen. Herr Abgeordneter Braga, wenn Sie immer wieder das Verfassungsgericht in Zusammenhang mit den Rechten der Opposition zitieren, zitieren Sie bitte auch den vom Verfassungsgericht gegebenen Hinweis, dass die Wahl das individuelle Verfassungsrecht jedes einzelnen Abgeordneten ist.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Entscheidung der Mehrheit gegen den Kandidaten kann also in so einem Fall keine Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion darstellen und somit auch nicht verfassungswidrig sein. Der Vorschlag Abgeordneter Thomas Rudy bietet aus Sicht der Koalitionsfraktionen keine Gewähr für die zuverlässige Ausübung der übertragenen Kontrollfunktion. Beim Bewerber Thomas Rudy sind Sympathiebekundungen und Kontakte zur extrem rechten Szene schon länger bekannt. Die „Thüringer Landeszeitung“ widmete ihm schon vor fünf Jahren einen eigenen Artikel unter der Überschrift: „AfD-Abgeordneter Thomas Rudy und seine Nähe zu Neonazis“. In einem Beitrag vom 9. Juli 2016 wird sein gemeinsamer Protest mit Neonazis vor dem Landfrauentag gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel in Erfurt thematisiert. In den sozialen Netzwerken war er in zahlreichen Gruppen aktiv, die der rechtsextremen Szene zugeordnet sind. Als Beispiel sei hier die Gruppe „Volksaufstand“ genannt. Gemeinsam mit dem ehemaligen Mitglied des Thüringer Heimatschutzes und aktiven Holocaust-Leugner Jörg Krautheim, damals „Die Rechte“, Landesvorstand, dem NPD-Europaabgeordneten Udo Voigt, dem bekannten Reichsbürger Peter Frühwald und dem Revisionisten Meinolf Schönborn traf er sich dort für den, wie die Eigenbeschreibung kundtat, gemeinsam organisierten Sturm auf Berlin.
(Zwischenruf Abg. Rudy, AfD: So ein Blöd-
sinn!) Zudem scheint er auch rechten Verschwörungstheorien anzuhängen, die darauf abzielen, politische Gegner zu diffamieren und herabzuwürdigen. So demonstrierte der Abgeordnete mit anderen Corona-Leugnern am 29.08.2020 in Berlin mit einem Plakat des SPD-Gesundheitspolitikers Lauterbach in Sträflingskleidung und dem Spruch: „Schuldig“. Im Dezember 2017 hatte er bereits bei Facebook einen Artikel unter der Überschrift: „Merkel, die Hure von Washington, zerstört Deutschland“ geteilt, in dem die Bundeskanzlerin als Marionette und „Tochter von Adolf Hitler“ diffamiert wurde. Der vorgeschlagene Abgeordnete agiert auch gegen die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit, indem er Zensur und Berufsverboten das Wort redet. Ich zitiere von seiner offiziellen Facebook-Seite: Das linksextreme Springerblatt „SPIEGEL“ hetzt wieder massiv gegen die AfD. Die neue polnische Regierung hat diesen Lügenmedien Grenzen gesetzt. Ich hoffe, dass wir dies in Deutschland auch schaffen werden, um endlich wieder eine objektive und unbeeinflusste Medienlandschaft zu haben, und diese Hetzjournaille arbeitslos machen. – Schon fast nebenbei bemerkt und erwähnt sei, dass auch der Abgeordnete Rudy Erstunterzeichner der Erfurter Resolution ist und dem formal aufgelösten Flügel zugeordnet werden kann. Der Abgeordnete Rudy offenbarte in den hier beispielhaft angeführten Äußerungen und Aktivitäten eine veritable Nähe zu verfassungsfeindlichen Positionen und Gruppierungen. Er ist daher für die Arbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission weder geeignet, noch hat er unser Vertrauen in seine Zuverlässigkeit. Seine Wahl schließe ich für die Koalitionsfraktionen aus.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Parlamentarische Kontrollkommission hat eine besondere Aufgabe: die Kontrolle des Verfassungsschutzes, der die freiheitliche demokratische Grundordnung schützt und dafür Mittel einsetzt, die besonders sensibel sind und in Grundrechte eingreifen. Daher bedarf es für die Ausübung der Kontrollfunktion im Auftrag des Parlaments, wie sie mit der Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission einhergeht, einer in der Person gründenden Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrolle. Hierzu muss das Parlament in seiner Gänze vertrauen können. Von dieser Eignung sind wir als Fraktion in Bezug auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Torben Braga nicht überzeugt. Das liegt im Fall des Abgeordneten Braga zum einen an seiner besonderen Stellung. Torben Braga ist eine besondere Vertrauensperson seines Fraktionsvorsitzenden und Protagonisten des Flügels Björn Höcke und seiner Fraktion. Seine Nähe zu Björn Höcke ist erkennbar: Vom Praktikanten der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag zum Büroleiter des Fraktionsvorsitzenden Höcke und als nun selbst Abgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion gehört Herr Braga zu den zentralen Persönlichkeiten der AfD in Thüringen. Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission nach § 24 Abs. 2 des Verfassungsschutzgesetzes den Vorsitzenden ihrer Fraktion, in diesem Fall Herrn Björn Höcke, über die wesentlichen Inhalte und Beratungen unterrichten dürfen, wäre diese Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet, da der Landesverband, zu dem neben Björn Höcke auch Torben Braga als stellvertretender Landesvorsitzender gehört, als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus geführt wurde. Seine politische Überzeugung möchte ich anhand einiger Beispiele darlegen. In der Vergangenheit hatte sich Herr Braga als Vertreter der AfD-Fraktion mit Vertretern der Initiative „Wir lieben Meiningen“ getroffen. Die Gruppe wird vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als rechtsextremistische Gruppierung eingestuft und ist innerhalb der extrem rechten Szene organisiert. Im Juni 2016 betrieb sie einen Informations- und Verkaufsstand auf dem Neonazi-Open-Air-Konzert „Thüringentag der nationalen Jugend“, das vom mutmaßlichen NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben mitbegründet worden ist. Die Gruppe hat ebenfalls auf den Rechtsrockkonzerten in Themar 2017 und 2018 Verkaufs- und Infostände betrieben. Zudem hatte die Gruppe Kontakte zur Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, der Partei Die Rechte, der Identitären Bewegung sowie zu Thügida. Mit Letzterer veranstaltete die Gruppe im Jahr 2016 gemeinsam öffentliche Aufmärsche. Zudem war Torben Braga Bundessprecher der Deutschen Burschenschaft, dem Dachverband ultrarechter Studentenverbindungen. Bekannt ist dieser unlängst durch die Diskussion um die Einführung eines Ariernachweises. Zudem war der Abgeordnete Braga Mitglied der Jenaischen Burschenschaft Germania und der Burschenschaft Germania Marburg. Letztere ist weiterhin als Anlaufpunkt für regionale und überregionale Neonaziszene bekannt und gilt als gut vernetzt mit der Neuen Rechten und der Identitären Bewegung. Auf der Webseite der Burschenschaft Germania Marburg finden sich zahlreiche Beispiele für ihr rassistisches und völkisches Gedankengut, das sich gegen eine offene und heterogene Gesellschaft richtet. Herr Braga war 2019 laut „ZEIT ONLINE“ Teilnehmer der Sommerakademie des sogenannten Instituts für Staatspolitik in Schellroda von Götz Kubitschek. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärte 2014, dass das IfS als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Demnach lägen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor. Weiterhin war Torben Braga im Dezember 2020 Teilnehmer eines Podcasts des rechtsradikalen Kampagnenprojekts „Ein Prozent“, bei dem Personen des sogenannten Instituts für Staatspolitik das verschwörungsideologische Monatsmagazin „COMPACT“ und auch Menschen mit Vergangenheit in der Neonaziszene beteiligt sind. Ein halbes Jahr vor Bragas Teilnahme gab der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz bei einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bekannt, dass der Verein fortan als Verdachtsfall geführt wird, da ernst zu nehmende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen. Im Fazit zeigt sich für uns, dass Herr Braga durch seine Überzeugung weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für die Funktion der ParlKK besitzt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Gut, das ist nicht der Fall,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist ja echt witzig, dass, wenn Herr Braga betroffen ist, keiner von Ihnen sprechfähig ist!) dann setze ich fort mit dem TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2877 Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Lars Schütze. Auch hier sind mindestens 46 Jastimmen notwendig. Wird die Aussprache gewünscht? Ja, Herr Abgeordneter Blechschmidt von der Fraktion Die Linke.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich mache es vom Platz aus, Herr Präsident. Ich verweise nur auf die Ausführungen, die am gestrigen Tag hier zur Person Lars Schütze vorgenommen worden sind, und würde das in die Entscheidungsfindung des Landtags legen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Braga von der Fraktion der AfD.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Ich habe es gestern schon gesagt, ich sage es heute noch mal, falls es welche gibt, die sich dieses Schauspiel noch einmal anschauen möchten, dann begrüße ich sie auch. Mir selbst hat die Gnade der späten Geburt eine Stasiakte erspart, aber die Linken-Parteien in diesem Land sorgen trotzdem dafür, dass zumindest mir das ewige Leben gewiss ist, und sei es auch in ihren dunklen Archiven.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
30 Jahre Geschichte, wirklich weiterentwickelt hat sich dieses Land offensichtlich nicht. Das ist schade, aber es ist nun mal so, so sei es. Ich habe es schon gestern gesagt, ich habe es im letzten Monat gesagt, ich habe es im letzten Jahr bereits gesagt, dass bei diesen Reden hier eine ganze Reihe von Behauptungen, Unterstellungen, unzulässige Rückschlüsse auf die Gesinnung bestimmter Kollegen zu hören sind und die Diffamierung meiner Kollegen und heute auch meiner Person. Das können wir ab. Dass es im Kern schlicht um die Tatsache geht, dass die Minderheit in diesem Hause aufgrund ihrer Wahlergebnisse und der sich daraus ergebenden Größe hier im Landtag Anspruch auf Vertretung in Geheimdienstkontrollgremien hat und die Mehrheit hier im Hause dies für unerträglich hält, hatte ich ebenfalls gestern bereits betont. Es ist bereits auch dokumentiert worden, dass die Wahl von Kandidaten meiner Fraktion grundsätzlich abgelehnt wird, auch wenn es für die Ablehnung keine hinreichenden Argumente geben sollte. Insofern haben wir diese missliche Lage eines Aufeinandertreffens einer unaufhaltsamen Kraft, nämlich die Ablehnung unserer Kandidaten hier im Hause, mit einer unbeweglichen Sache, nämlich das Recht – um nicht zu sagen, die Pflicht – meiner Fraktion, immer wieder Kandidaten vorzuschlagen und Wahlvorschläge aufzustellen. Dafür, dass die Ergebnisse eines solchen Aufeinandertreffens des Öfteren unschön sind, stehen ja die Sitzungen der vergangenen Monate Zeuge. Dieser Unwille einer Parlamentsmehrheit, sich den gesetzlichen Normen zu beugen, die die Besetzung dieser Kontrollgremien regeln und die uns schlauere Menschen zu aufgeklärteren Zeiten – das hatte ich gestern auch schon gesagt – gegeben haben, kostet dieses Parlament Zeit, sie verhindert die Befassung mit dringenden Angelegenheiten und sie schadet dem Ansehen dieses Hauses, seiner Gremien und seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit.
(Beifall AfD)
Auch wenn es Ihnen nicht gefällt, Herr Blechschmidt, kann ich daher meine Worte aus der letzten Debatte nur wiederholen: Dass unsere Kandidaten Ihre Zustimmung nicht finden, das ist hier hinreichend dokumentiert, das ist auch Ihr gutes Recht. Gleichwohl: Eine effektive parlamentarische Oppositionsarbeit darf bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse und Kontrollpflichten aber nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein,
(Beifall AfD)
denn die Kontrollbefugnisse sind der parlamentarischen Opposition nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern in erster Linie im Interesse des demokratischen, gewaltengegliederten Staats und zur Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung und ihrer exekutiven Organe in die Hand gegeben. Das hat Ihnen der Verfassungsgerichtshof ins Stammbuch geschrieben – gebracht hat es bisher leider nichts. Das Beteiligungsrecht der Opposition gilt auch in Fällen, in denen ihre Vertreter Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind, ansonsten könnte die Verfassungsschutzbehörde doch selbst darüber entscheiden, welche der politischen Parteien zur Kontrolle der Behörde und ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeit berufen sind und welche nicht. Auch daran hat das Weimarer Urteil erinnert – gebracht hat es nichts. Abschließend: Das Fehlen einer parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wirft die berechtigte Frage nach der Legitimation dieser Behörde auf. Davor hat der Verfassungsgerichtshof gewarnt – gebracht hat es nichts. Ich bedanke mich.
(Beifall AfD)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Danke, Herr Braga. Gibt es weitere Wortmeldungen? Es gibt eine weitere Wortmeldung.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Herr Präsident, meine Fraktion beantragt eine Unterbrechung der Sitzung von 30 Minuten.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Es ist eine Unterbrechung beantragt. Damit wird die Sitzung um 14.37 Uhr fortgesetzt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich setze die Sitzung mit dem Wahlvorgang fort. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission können Sie auf dem Stimmzettel einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt: Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ja. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den und somit die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Die erste Frage stellt Herr Abgeordneter Gleichmann, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/2764.
Errichtung eines Härtefallfonds Straßenausbaubeiträge durch das zuständige Ministerium für Inneres und Kommunales Im Landeshaushalt für das Jahr 2021 im Einzelplan 17, Titel 633 06 – Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich des Wegfalls von Straßenausbaubeiträgen –, wurde mit den Erläuterungen durch den Landtag beschlossen, dass von dem Haushaltsansatz Mittel für einen Härtefallfonds verwendet werden können, mit dem besondere Härten im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum Jahresanfang 2019 abgemildert werden sollen. Zur praktischen Umsetzung der im Landeshaushalt vorgesehenen Mittel ist eine Ausführungsvorschrift der Landesregierung erforderlich. Bisher liegt lediglich ein Vorschlag der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag vor, der eine Kappung der Beitragshöhe bei 2.000 Euro vorsieht. Der Landeshaushalt ist seit dem 1. Januar 2021 wirksam, weshalb zeitnah eine Ausführungsvorschrift durch das zuständige Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erarbeitet und in Kraft gesetzt werden muss. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der Stand der Erarbeitung einer Ausführungsvorschrift zur Umsetzung der im Landeshaushalt beschlossenen Erläuterung für einen Härtefallfonds derzeit konkret dar? 2. Welche in Betracht kommenden Kriterien prüft die Landesregierung derzeit, anhand derer die Beitragspflichtigen den Härtefallfonds in Anspruch nehmen könnten, und wie lauten diese alternativen Kriterien? 3. Wann soll nach Vorstellung der Landesregierung die Ausführungsvorschrift öffentlich bekannt gegeben werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema der möglichen Einführung einer Härtefallregelung wurde in letzter Zeit wieder verstärkt thematisiert. Lassen Sie mich daher kurz den bisherigen Ablauf skizzieren: Grundlage der Diskussion um einen Härtefallfonds war ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/7716 aus der 6. Legislaturperiode, den der Thüringer Landtag in seiner Plenarsitzung am 12.09.2019 verabschiedet hat. Der Prüfpflicht aus dem Entschließungsantrag ist die Landesregierung im Sommer des vergangenen Jahres nachgekommen und hat die Einschätzung der Sach- und Rechtslage dem Thüringer Landtag übermittelt. Dabei wurden unter anderem die wesentlichen Unterschiede zwischen den gesetzlichen Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen und Bayern sowie der in der Abgabenordnung und im Thüringer Kommunalabgabengesetz enthaltenen gesetzlichen Instrumente zur Abmilderung persönlicher Härten dargelegt. Wie bereits im Landeshaushalt 2020 wurde auch im Landeshaushalt des aktuellen Jahres Vorsorge für den Fall getroffen, dass ein Härtefallfonds eingerichtet wird. Die im Kapitel 17 16 Titel 633 06 – Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich des Wegfalls von Straßenausbaubeiträgen – aufgenommenen Erläuterungen beschreiben lediglich, dass die Mittel dieses Titels für einen möglichen Härtefallfonds verwendet werden können. Die Entscheidung, welche Schlussfolgerungen aus dem oben genannten Prüfbericht des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zu ziehen sind, insbesondere, ob ein sogenannter Härtefallfonds eingerichtet werden soll, steht somit noch aus und obliegt auch weiterhin Ihnen als Abgeordnete des Thüringer Landtags. Ich gehe davon aus, dass in Thüringen bei einer Entscheidung für einen Härtefallfonds die wesentlichen Grundzüge der Regelung im Thüringer Kommunalabgabengesetz selbst getroffen werden müssen. Auch der bayerische Härtefallfonds beruht auf einer solchen gesetzlichen Regelung. Hierfür wurde Artikel 19a in das Bayerische Kommunalabgabengesetz aufgenommen. Dieser enthält neben grundsätzlichen Regelungen zu den Anspruchsvoraussetzungen auch nähere Ausführungen zum eigentlichen Verfahren. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gleichmann beantworte ich für die Landesregierung nach dieser Vorbemerkung wie folgt, wobei ich die Antwort auf die Fragen 1 bis 3 aufgrund des Sachzusammenhangs zusammenfassend geben möchte: Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder, das Haushaltsgrundsätzegesetz, enthält der Haushaltsplan nur eine Berechtigung, Ausgaben tätigen zu dürfen. Dies beinhaltet ausdrücklich keine Pflicht zur Ausgabe. Die hier maßgebliche Erläuterung im Thüringer Landeshaushalt enthält also insbesondere keine Pflicht zur Errichtung eines Härtefallfonds. Darüber hinaus werden nach § 3 Abs. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz durch einen Haushaltsplan Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben. Wie ich bereits ausgeführt habe, sollten bei einer Entscheidung für einen Härtefallfonds in einem ersten Schritt die wesentlichen Grundzüge im Thüringer Kommunalabgabengesetz selbst geregelt werden. Erst danach kann in einem zweiten Schritt mit der Erarbeitung weitergehender untergesetzlicher Vorschriften durch die Thüringer Landesregierung begonnen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke. Meine erste Frage wäre, ob das Plädoyer jetzt war, dass wir einen Gesetzesvorschlag zur Erschaffung eines Härtefallfonds einbringen. Und meine zweite Frage ist, ob mit allen Dingen, die im Haushalt drinstehen, so im Vollzug umgegangen wird wie mit diesem Härtefallfonds.
Ich habe Ihnen lediglich den Rechtsrahmen beschrieben. Ein Plädoyer habe ich hier nicht gehalten. Ich habe nur dargelegt, dass diese Entscheidung noch aussteht. Das ist nach meiner Erinnerung auch der Diskussionsstand, welcher im Innenund Kommunalausschuss erreicht wurde, und selbstverständlich wird die Landesregierung den mehrheitlich artikulierten Willen des Thüringer Landtags umsetzen. Dieser steht aber noch aus.
Ich habe jetzt leider den Einzelplan 17 nicht mit. Das müsste ich Ihnen schriftlich zuarbeiten. Könnte sein, dass die Obergrenze bei 5 Millionen Euro lag.
Zu der vorangegangenen Frage: Es war der Vorschlag der Landesregierung, den Fonds mit 5 Millionen Euro auszustatten. Mehrheitlich beschlossen wurde, Herr Staatssekretär, den Härtefallfonds ohne Budgetobergrenze zu bilden. Insofern ist der Wille des Landtags artikuliert. Insofern wäre das die Antwort. Herr Staatssekretär, bei mir melden sich ja viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, unter anderem eine Rentnerin mit einer Monatsrente von rund 640 Euro im Monat in Bad Frankenhausen, die jetzt einen Beitragsbescheid in Höhe von 22.300 Euro bekommen hat. Sie hat gegenüber der Stadtverwaltung signalisiert, diesen Beitragsbescheid – die Summe ist nächste Woche fällig – nicht zahlen zu können, und es wurde eine Stundungsvereinbarung über 20 Jahre angeboten. Das ist ja die Billigkeitsregelung nach Abgabenordnung, die möglich ist, bis zu 20 Jahre bei 6 Prozent Zinsen. Die Frau hatte sich unter anderem auch an das Innenministerium gewandt und um Auskunft gebeten.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Frage!)
Nach meiner Kenntnis liegt bisher keine Antwort aus dem Innenministerium vor. Meine Frage an Sie ist deshalb …
Meine Frage an Sie ist deshalb … Ja, Entschuldigung, aber bei der Vorbemerkung der Landesregierung zu einer kurzen Frage, wäre auch das einfacher möglich gewesen.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck und Abg. Tisch-
ner, CDU: Das ist eine Fragestunde! Andere wollen auch fragen!) Meine Frage an Sie ist: Was würden Sie denn, wenn Sie den Schriftverkehr dann endlich bearbeiten, der Dame antworten bzw. was kann ich der Frau denn sagen, damit es denn schneller geht?
Sie können der Fragestellerin ausrichten, dass diese Anfrage, wenn sie denn bedauerlicherweise etwas länger liegen geblieben sein sollte, jetzt schnellstmöglich beantwortet wird. Zum Inhalt der Antwort – da haben Sie sicher Verständnis – kann ich Ihnen jetzt nichts sagen, weil ich die konkrete Fragestellung nicht kenne. Zu Ihrer Eingangsbemerkung noch eine Anmerkung von mir: Die Landesregierung selbst kann kein derartiges Gesetz erlassen. Ich hatte Ihnen dargelegt, welche Schrittfolge hier einzuhalten ist, und wir brauchen nicht nur Ausführungsvorschriften, sondern wir brauchen eine Regelung im Thüringer Kommunalabgabengesetz. Und an dieser Stelle noch mal der Hinweis: Da sind Sie gefragt, da braucht es eine Mehrheitsentscheidung hier im Parlament, und diese liegt bislang nicht vor.
(Beifall SPD)
Langjährige Anmietung eines Gebäudes durch die Stadt Arnstadt ohne öffentliche Ausschreibung? Nach Kenntnis des Fragestellers hat die Stadt Arnstadt zur Erweiterung von Büroflächen für die kommunale Verwaltung ein Gebäude in der Stadt für einen Zeitraum von zwölf Jahren für eine Gesamtmiete in Höhe von 500.000 Euro ohne öffentliche Ausschreibung angemietet. Es handelt sich hierbei um das mittlerweile sanierte alte Postamt. Der Stadtrat hat dieser Anmietung seine Zustimmung erteilt. Die Stadt Arnstadt unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern unterliegt die Anmietung eines Gebäudes in dieser Größenordnung und in diesem Zeitraum dem § 31 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung, wonach der Vergabe von Aufträgen eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen muss, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Vergabeverfahren zulassen? 2. Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 3. Inwiefern wurden bzw. werden im Zusammenhang mit der beschriebenen Anmietung rechtsaufsichtliche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt ergriffen? 4. Wie sind die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit umzusetzen, wenn derartige Verträge keiner Ausschreibung bedürfen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Fragen 1 und 2 aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten möchte: Eine reine Anmietung von Büroflächen ist aus vergaberechtlicher Sicht weder im EU-weiten Bereich noch nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, noch im nationalen Bereich nach § 1 Abs. 2 UVgO, das ist die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausschreibungspflichtig. Nach Aussage des Abgeordneten liegt hier eine solche reine Anmietung von Büroflächen vor. Insofern bedurfte es vorliegend keiner öffentlichen Ausschreibung und folglich ist der Anwendungsbereich des § 31 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung auch nicht eröffnet. Die Antwort zu Frage 3: Die zuständige Rechtsaufsichtbehörde ist aufgrund einer Anfrage der Stadt zu den vergaberechtlichen Fragen beratend tätig geworden. Die Antwort zu Frage 4: Auch für die Anmietung eines bebauten Grundstücks gelten die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Sinne des § 53 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung. Vor dem Abschluss eines solchen Rechtsgeschäfts ist durch die Gemeinde zu prüfen, dass mit dem gegebenen Mitteleinsatz ein maximaler Erfolg erzielt wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Staatssekretär Götze. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Henke, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/2766.
Ja, vielen Dank, Herr Vorsitzender. Zuwendungsbescheid für die Gemeinde Crossen an der Elster für das Schloss Crossen Wie mir bekannt wurde, erhielt die Gemeinde Crossen an der Elster durch die Landesregierung einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 585.000 Euro im Rahmen der Städtebauförderung für das Schloss Crossen. Dieser soll auf vier Jahre verteilt sein. Darüber hinaus soll es einen Fördermittelbescheid mit einem Verpflichtungsrahmen geben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer beantragte wann aufgrund welches Gemeinderatsbeschlusses die gegenständlichen Fördermittel für das Schloss Crossen? 2. Welche Vorhaben sollen nach Kenntnis der Landesregierung mit den Mitteln aus dem Zuwendungsbescheid finanziert werden? 3. Welche Bedingungen, Verpflichtungen und Auflagen sind mit dem entsprechenden Zuwendungsbescheid bzw. Fördermittelbescheid verbunden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Ihnen, Herr Henke, beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ein Fördermittelantrag für das Schloss Crossen liegt noch nicht vor. Die Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen meldete zunächst das Projekt mit einem Schreiben vom Januar 2020 lediglich für das Sonderprogramm der Städtebauförderung Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ an. Die Aufnahme in das Programm und die Zuteilung der Mittel erfolgte mit dem Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamts vom Dezember 2020. Dementsprechend ist jetzt die Gemeinde aufgefordert, einen mit konkreten Planungen und auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses untersetzten Bewilligungsantrag zu stellen. Zu Ihrer Frage 2, welche Vorhaben entsprechend aus dem Zuwendungsbescheid finanziert werden sollen: Nach Kenntnis der Landesregierung ist geplant, dass verschiedene Sanierungsarbeiten vorgenommen werden sollen. Dazu existiert eine Arbeitsgruppe der Gemeinde. Die gibt gemeinsam mit dem Schlossverein die Maßnahmen zur Sanierung des Schlosses. Dazu existiert eine Arbeitsgruppe der Gemeinde, die gemeinsam mit dem Schlossverein die Maßnahmen zur Sanierung des Schlosses fachlich begleitet. Infrage kommen zum Beispiel die Sanierung der Fassaden im Innenhof sowie die Sanierungsarbeiten im Erdgeschossflur zur Herstellung des Wandelgangs zum großen Saal. Ziel der Sanierung ist die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten der Bereiche für Veranstaltungen. Zum dritten Aspekt Ihrer Frage, mit welchen Bedingungen, Verpflichtungen und Auflagen entsprechende Zuwendungsbescheide bzw. Fördermittelbescheide verbunden seien: Die Bedingungen und Verpflichtungen sind in den Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen, also in den Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien, sowie in den Hinweisen zum Projektaufruf zum Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ genannt und damit auch den antragstellenden Gemeinden bekannt. Grundsätzlich unterliegen geförderte Projekte dem Haushaltsrecht und damit auch dem Zuwendungsrecht. Zudem sind in diesem Fall auch die Aufgaben der Denkmalpflege zu beachten, da es sich hier in diesem Fall um ein Einzeldenkmal handelt. Vielen Dank.
Eine Nachfrage dazu: Meines Wissens gab es im Vorfeld eine Begehung im Schloss, bei der man sich mal die Gegebenheiten angeschaut hat. Und es gibt vom Landkreis eine Auflage, dort ein Brandschutzkonzept zu erarbeiten, also bestimmte Sachen wie eine Brandschutztreppe und so etwas einzuführen. Die finden sich aber in der Vorlage, die an die Landesregierung oder an den jeweiligen damit Beschäftigten gegeben worden ist, nicht wieder. Wie erklären Sie sich das?
Na ja, ich habe Ihnen ja gerade ausgeführt, dass erst mal ein Antrag gestellt worden ist, und jetzt muss das entsprechend untersetzt werden. Ich habe ja gerade zum dritten Aspekt Ihrer Fragestellung ausgeführt, dass es eine gemeinsame Arbeitsgruppe auch mit dem Verein gibt. Das muss jetzt noch entsprechend untersetzt und konkretisiert werden. Ich weiß nicht – ich kann ja die Intentionen des Antragstellers nicht nachvollziehen –, inwiefern sich sozusagen ein Brandschutzkonzept nicht wiederfindet. Fakt ist, dass das jetzt untersetzt werden muss mit einem Gemeinderatsbeschluss und dann entsprechend die weiteren Arbeiten in der gemeinsamen Arbeitsgruppe erfolgen müssen.
Nur noch mal eine kurze Nachfrage zum Verständnis: Also die Landesregierung reicht 585.000 Euro Fördermittel aus, ohne dass irgendein Konzept oder irgendwas erarbeitet und dort vorgelegt worden ist, und der Gemeinderat muss im Nachgang jetzt einen Beschluss fassen, damit wir die Fördermittel erhalten können?
Nein, es tut mir leid. Da liegt möglicherweise eine Fehlwahrnahme vor. Also was tatsächlich passiert ist: Es wurde ein Vorhaben beantragt und es wurden entsprechende Finanzhilfen der Städtebauförderung zugeteilt, allerdings durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Aber ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor.
Danke, Frau Staatssekretärin. Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Gut. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Rudy, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/2767.
Danke schön, Herr Präsident. Nicht abgerufene Gelder aus dem Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ Gemäß einer Pressemitteilung der „Thüringer Allgemeinen“ vom 24.02.2021 und einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion gehört Thüringen zu einer Reihe von Bundesländern, die die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ nicht vollständig abgerufen haben. Nach Angaben der Bundesregierung blieben in Thüringen mehr als 4,5 Millionen Euro ungenutzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Projekte in welchen Landkreisen wurden in Thüringen in den Jahren 2019 und 2020 durch das Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ in welcher Höhe gefördert? 2. Welchen Bedarf meldete Thüringen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 beim Bund für das Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ an und wie kam diese Höhe jeweils zustande? 3. Wie hoch ist der Eigenanteil, den die Bundesländer für Förderungen aus dem Programm bereitstellen müssen? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Anfrage von Herrn Rudy beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie bitte eine Bemerkung: Ich möchte darauf hinweisen, dass aufgrund der nicht so ganz eindeutig gewählten Begrifflichkeiten in der Fragestellung sich meine Ausführungen explizit auf den Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ der GAK beziehen. Angaben zu dem in der Fragestellung zitierten Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ liegen in Thüringen nicht vor. Zu Frage 1 – welche Projekte in welchen Landkreisen in Thüringen in den Jahren 2019 und 2020 in welcher Höhe gefördert wurden –: Die Antwort ergibt sich aus einer etwa zehnseitigen Übersicht, die ich Ihnen nach der Beantwortung der weiteren Teilaspekte Ihrer Frage zur Verfügung stelle. Ich würde jetzt auf die Verlesung verzichten. Zu Frage 2 – welchen Bedarf Thüringen für das Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ angemeldet hat –: Gemäß § 7 des Gesetzes zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz das GAK-Gesetz, in der geänderten Fassung vom 11. Oktober 2016 hat Thüringen im Rahmen der Mittelanmeldungen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für den Sonderrahmenplan „Maßnahmen für ländliche Entwicklung“ für das Jahr 2019 einen Betrag in Höhe von 7,956 Millionen Euro und für die Jahre 2020 und 2021 einen Betrag in Höhe von jeweils 10,608 Millionen Euro Bundesmittel angemeldet. Grundsätzlich erfolgt die jährliche Planung der GAK-Fördermittel auf der Basis des im Bundeshaushalt veranschlagten GAK-Plafonds und insbesondere unter Abwägung der Bedarfseinschätzung der Fachbereiche nach den vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz vereinbarten Schlüsselzuweisungen der Bundesmittel für die Länder. Zu Frage 3 – wie hoch der Eigenanteil ist, den die Bundesländer für die Förderung aus dem Programm bereitstellen müssen –: Nach dem geltenden Finanzierungsverhältnis gemäß § 10 des GAKGesetzes beteiligen sich die Länder mit 40 Prozent der Kosten. Vielen Dank.
Danke, Frau Staatssekretärin Karawanskij. Gibt es Fragen? Das ist nicht der Fall. Dann stellt die nächste Mündliche Anfrage Abgeordnete Güngör, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/2781.
Danke schön. Umsetzungsprobleme im Thüringer Vergabegesetz im Bereich ÖPNV Zum 1. Dezember 2019 trat das 2019 novellierte Thüringer Vergabegesetz in Kraft. Dabei wurde die bisherige Regelung zur Anwendung eines Gehaltsoder Lohntarifs bei der Erbringung der ÖPNVDienstleistungen abgelöst durch die Verpflichtung der Unternehmen, bei der Leistungserbringung ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen „[…] mindestens das in Thüringen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen des Tarifentgelts nachzuvollziehen“. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ausschreibungsverfahren für ÖPNVDienstleistungen haben seit 1. Dezember 2019 stattgefunden? 2. Welche repräsentativen Tarifverträge wurden entsprechend § 10 Abs. 2 Satz 1 ThürVgG mit Unternehmen vereinbart, und wenn dies nicht der Fall war, warum nicht bzw. wann wird das erfolgen? 3. Wie wurde in den Verfahren seit Dezember 2019 die Anwendung eines Tarifvertrags bei der Leistungserbringung sichergestellt? 4. Welche Tarifverträge kamen infolge der Ausschreibungen im ÖPNV seit Dezember 2019 zur Anwendung?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Ihnen, Frau Güngör, beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 – welche Ausschreibungsverfahren seit Dezember 2019 stattgefunden haben –: Gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr ist das Land Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr; für den Verkehr auf der Straße sind entsprechend die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die großen kreisangehörigen Städte zuständig. Über die Ausschreibungsverfahren der Kommunen hat das Land damit keine umfassenden Kenntnisse, sodass wir dazu jetzt keine abschließenden Angaben machen können. Nach Kenntnis der Landesregierung gab es seit 1. Dezember 2019 keine Ausschreibungen für den Straßenpersonennahverkehr durch die Kommunen. Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs haben folgende Ausschreibungsverfahren seit dem 1. Dezember 2019 stattgefunden bzw. laufen derzeit noch: Das ist einmal das Vergabeverfahren Neigetechnik-Netz Thüringen, das Vergabeverfahren Harzer Schmalspurbahn, das Vergabeverfahren der Oberweißbacher-Bergbahn-Netz und auch das Verfahren bei der Schwarzatalbahn. Zu Frage 2 – welche repräsentativen Tarifverträge vereinbart wurden, und wenn nicht, warum bzw. wann das erfolgen soll –: Es liegt in der Natur der Sache, dass der Abschluss von Tarifverträgen den Tarifvertragsparteien obliegt. Also insofern die Frage darauf abstellt, welche konkreten Tarifverträge bei den Ausschreibungen zum ÖPNV zum Tragen kommen, beantworte ich das dann im Teilaspekt 4. Ob diese Tarifverträge repräsentativ sind, wurde bisher noch nicht verbindlich festgestellt, sondern entsprechend durch die Aufgabenträger wiederum eingeschätzt. Für die Feststellung und Bekanntmachung der repräsentativen Tarifverträge des ÖPNV im Thüringer Staatsanzeiger, wie in § 10 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Vergabegesetzes genannt, muss ein beratender Ausschuss gegründet werden. Die dazu vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Thüringer Infrastrukturministerium zu erlassende Rechtsverordnung befindet sich derzeit noch im internen Abstimmungsprozess/Abstimmungsverfahren bzw. ist auch noch in der Abstimmung mit den zu beteiligenden Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Sobald die Verordnung erlassen wird, wird sich der entsprechende beratende Ausschuss konstituieren. Zu Frage 3 – wie in dem Verfahren seit Dezember 2019 die Anwendung eines Tarifvertrags dann bei der Leistungserbringung auch sichergestellt wird –: Die Eisenbahnverkehrsunternehmen werden in den Vergabeunterlagen verpflichtet, eine Tariftreue-Erklärung nach § 10 Abs. 2 des Thüringer Vergabegesetzes abzugeben. Dazu enthalten die Vergabeunterlagen dann ein entsprechendes Formblatt, in dem die Namen der Tarifvertragsparteien mit dem dazugehörigen Tarifvertrag durch die Vergabestelle vorgegeben werden. Die Bieter haben dann zusätzlich die Möglichkeit, weitere Tarifverträge anzugeben, die durch sie beachtet bzw. angewendet werden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen wird weiterhin dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Tariftreue auch gegenüber möglichen Nachunternehmen zu vereinbaren. Das betrifft dann § 12 Abs. 2 des Thüringer Vergabegesetzes. Und sollten die Anforderungen nach Tariftreue durch die Unternehmen dann nicht erfüllt werden, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, auch Vertragsstrafen zu fordern. Zudem hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Verkehrsdurchführungsvertrag dann zu kündigen in der Konsequenz. Des Weiteren soll der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen die Anforderungen der Tariftreue das Unternehmen oder sein Nachunternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Dauer von bis zu drei Jahren ausschließen. Jetzt zu Frage 4 – welche Tarifverträge infolge der Ausschreibungen im ÖPNV seit 1. Dezember 2019 zur Anwendung kamen –: Das sind folgende: erstens der Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland, zweitens der Tarifvertrag für die Lokomotivführer im Schienenverkehrsunternehmen des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V., drittens der Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag natürlich und viertens der Tarifvertrag für den Betreiberwechsel im Schienenpersonennahverkehr.
Danke für die Beantwortung. Eine Rückfrage oder eine weitere Frage: In wie vielen Verfahren seit Dezember 2019 wurde von der Option nach § 10a ThürVgG Gebrauch gemacht, die Übernahme der Arbeitnehmer/-innen bei Betreiber/-innen-Wechsel vorzugeben?
Dadurch, dass das sozusagen eine Auflistung jetzt ist, die mehrere Jahre zurückreicht, würde ich das gern schriftlich nachreichen, um da eine Rechtssicherheit zu geben.
Auszahlung von Corona-Wirtschaftshilfen an Gewerbetreibende im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Im Kampf gegen die Corona-Krise versprach die Bundesregierung im vergangenen Jahr umfangreiche Hilfen für Unternehmen. Es werde „nicht gekleckert, es wird geklotzt“, so die Worte des Bundesfinanzministers bei der Vorstellung des Hilfspakets. Inzwischen wird die Kritik von Wirtschaft und Handwerk immer lauter. Die als „Bazooka“ angekündigten Hilfen müssten endlich bei den Betrieben ankommen und dürften nicht von der Bürokratie ausgebremst werden. Auch im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt beklagen zahlreiche Gewerbetreibende, dass bisher noch keine oder nicht die vollständigen finanziellen Corona-Wirtschaftshilfen bei ihnen angekommen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die finanzielle Situation der Unternehmen im Landkreis SaalfeldRudolstadt mit Bezug auf die Corona-Pandemie? 2. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Beantragung und Auszahlung von Corona-Wirtschaftshilfen von Bund und Land im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt? 3. Wie hoch ist die absolute Zahl der Anträge sowie die Förderquote der Unternehmen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Vergleich zu den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen? 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit die Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfen an Gewerbetreibende im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt schneller vorangeht?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck in Drucksache 7/2782 beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach der Konjunkturerhebung der IHK Ostthüringen, zu deren Kammerbezirk der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gehört, sind 43 Prozent der befragten Unternehmen mit der Geschäftslage im neuen Jahr unzufrieden. 35 Prozent bewerten ihre Lage als gut. Allerdings blicken die Industrieunternehmen des Landkreises optimistisch wie in keinem anderen Landkreis des Kammerbezirks Ostthüringen auf die künftige Entwicklung. Da die konkrete Finanzlage der Unternehmen bei der Befragung nicht erhoben worden ist, liegen der Landesregierung dazu keine Informationen vor. Zu Frage 2: Die Frage nach der gegenwärtigen Inanspruchnahme der Corona-Hilfen von Unternehmen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wird in Bezug auf das Programm Überbrückungshilfe II und die außerordentlichen Wirtschaftshilfen beantwortet. Für die Überbrückungshilfen III liegen der Landesregierung noch keine regionalisierten Informationen vor. Insgesamt wurden im Rahmen der genannten Programme 677 Anträge von Unternehmen und Selbstständigen aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gestellt. Stand ist hier der 8. März 2021. In 649 Fällen wurde bereits eine Auszahlung getätigt oder eine Bewilligung durch die TAB erstellt. Von den insgesamt beantragten Zuschüssen in Höhe von 7,4 Millionen Euro wurden bislang 6,9 Millionen Euro ausgezahlt. Das entspricht einer Auszahlungsquote von knapp 93 Prozent. Zu Frage 3: Insgesamt wurden im Rahmen der drei genannten Programme 14.856 Anträge in Thüringen gestellt. Der Anteil der Unternehmen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt daran beträgt 4,6 Prozent. Von den Thüringer Unternehmen wurden insgesamt Hilfen in Höhe von 193 Millionen Euro beantragt. Davon sind bislang 167,7 Millionen Euro ausgezahlt worden. Das entspricht einer Quote von 86,8 Prozent. Zu Ihrer Frage 4: Aufgrund der Dringlichkeit der Hilfen hat der Bund dem Drängen der Länder entsprochen und einen Großteil der beantragten Mittel als Abschlagszahlung über die Bundeskasse ausgezahlt. Auf Landesebene wurden die Kräfte innerhalb der TAB auf die Umsetzung der Hilfen gebündelt und die hohen Auszahlungsquoten belegen damit die erfolgreiche Umsetzung der Programme durch Bund und den Freistaat. Vielen Dank.
Ja. Meine erste Nachfrage – zunächst einmal herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der ersten vier Fragen –: Inwieweit sind Thüringer bzw. Unternehmen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vom aktuellen Stopp der Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfe betroffen?
Dazu stehen uns aktuell keine Informationen zur Verfügung. Wir haben die Information, dass etwa 200 Unternehmen in ganz Thüringen betroffen sind. Allerdings haben wir in der gestrigen Wirtschaftsministerkonferenz von Minister Altmaier erfahren, dass die Auszahlung ab heute wieder erfolgen wird.
Die zweite Nachfrage: Warum haben die Bearbeitung und Auszahlung der aktuellen Corona-Wirtschaftshilfen offensichtlich wesentlich länger gedauert als die Bearbeitung und Auszahlung der Hilfen während des ersten Lockdowns?
Diese Frage müssten wir dann noch mal genauer eruieren, welchen zeitlichen Verzug Sie da sehen. Sobald die Anträge zu stellen waren, wurde die Auszahlung auch überproportional schnell durchgeführt.
Danke, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, ist Ihnen denn möglicherweise auch aus der aktuellen Schalte der Wirtschaftsminister bekannt, ob es eine Zusage des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums gibt, dass es trotz der langen, monatelangen Vorlaufzeiten zur Erarbeitung der Programme, um die Auszahlung von Überbrückungshilfen und November- und Dezemberhilfen tatsächlich zu gewährleisten, in Zukunft ausgeschlossen werden kann, dass es zu weiteren Auszahlungsstopps kommt, so wie wir das diese Woche leider erleben mussten?
Vielen Dank. Gibt es noch eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten? Nein, die ist zurückgezogen, gut. Dann vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Montag in der Drucksache 7/2783, Zuschüsse für coronabedingte Einnahmeausfälle an kleine und mittelständische Brauereien in Thüringen. Jetzt schaue ich, wer sich dort aus Richtung der Landesregierung zuständig fühlt. Entschuldigung, Sie waren für mich verdeckt, Frau Staatssekretärin. Frau Staatssekretärin Karawanskij.
Ich würde sie jetzt erst mal stellen, die wahrscheinlich wichtigste Mündliche Anfrage in dem gesamten März-Plenum. Zuschüsse für coronabedingte Einnahmeausfälle an kleine und mittelständische Brauereien in Thüringen Die lange und weit über die Grenzen unseres Freistaats bekannte Thüringer Brautradition lebt besonders von der Vielzahl kleiner und mittelständischer Brauereien. Diese regional verwurzelten Traditionsunternehmen sind ein unersetzlicher Teil der Thüringer Kultur und Unternehmenslandschaft.
(Beifall AfD)
Die aktuelle Corona-Krise trifft diese Betriebe besonders hart. Daher hat der Thüringer Landtag mit dem Wirtschaftsplan zum Sondervermögen bereits für das letzte Jahr den Hilfen für betroffene Brauereien in Höhe von 2 Millionen Euro zugestimmt. Der Landesregierung gelang es im Jahr 2020 nicht, die Auszahlungen an die notleidenden Brauereien zu gewährleisten, weshalb der gesamte Betrag wieder im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für das aktuelle Jahr vorgesehen ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Betrag der vorgesehenen 2 Millionen Euro wurde bisher an Thüringer Brauereien ausgezahlt, und wenn bisher keine Auszahlung erfolgt sein sollte, warum nicht? 2. Ab wann können betroffene Brauereien die Hilfen beantragen? 3. In welchem Zeitraum erfolgt nach welchem Verfahren die Ausreichung der Hilfsgelder an die Betroffenen? 4. Liegen der Landesregierung die nötigen Mengenangaben nach Erhebung der Biersteuer vor, wenn ja, wäre eine Bestimmung der jeweiligen Auszahlung auf Basis der abgeführten Biersteuer denkbar und wie begründet die Landesregierung ihre Antwort?
Vielen Dank, Herr Präsident. Gut, dass ich nur kurz verdeckt und Sie mich dann entdeckt haben. Die Frage des Abgeordneten Montag beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir ganz kurz – Sie hatten ja auch eine Einleitung gehabt –, dass ich eine Pressemitteilung des Thüringer Landesamts für Statistik vom 17. Februar dieses Jahres den Ausführungen zur Beantwortung der Frage voranstelle: „Im Jahr 2020 wurden von den Thüringer Brauereien und Bierlagern 3,1 Millionen Hektoliter Bier abgesetzt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamts für Statistik 6,1 Prozent bzw. 179.000 Hektoliter mehr als im Vorjahr. Damit war Thüringen das einzige Bundesland, das seinen Bierabsatz steigern konnte.
(Beifall DIE LINKE)
Bundesweit gab es hier einen Rückgang um 5,5 Prozent.“ Mir ist einfach wichtig, festzuhalten, dass die Thüringer Brauereien in ihrer Gesamtheit offenbar ganz gut durch das Jahr 2020 gekommen sind.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das kann
man überhaupt nicht vergleichen!) Einschränkend …
Dass so ein Zitat dann gleich so eine Reaktion provoziert.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie ha-
ben es vorgetragen!) Ich möchte lediglich feststellen, dass natürlich auch die Brauereien – das ist die Einschränkung daran – aufgrund der Restriktionen kaum Fassbier verkaufen konnten, weil natürlich die Gaststätten geschlossen sind bzw. auch keine Volksfeste stattgefunden haben. Insofern ist zu vermuten, dass das Problem vor allen Dingen darin besteht, dass bei immer mehr Fässern das Ablaufdatum näher rückt bzw. überschritten wird und dann nach Angaben der Brauer in Deutschland Bier im Millionenwert weggeschüttet werden muss. Brauereien bekommen allerdings die Kosten für verdorbenes Bier in der Überbrückungshilfe III ersetzt. Insofern ist festzustellen, dass ein gesondertes Corona-Hilfspaket für kleine und mittelständische Brauereien in Thüringen dem Grunde nach nicht gerechtfertigt ist. Aber nun zu Ihren Einzelfragen. Zu Frage 1: Bislang erfolgten keine Zahlungen aus dem entsprechenden Haushaltsansatz des Sondervermögens. Eine Rechtfertigung für das gesonderte Corona-Hilfspaket für kleine und mittelständische Brauereien ist – wie eingangs dargelegt – nicht zu begründen. Ich würde gern die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantworten: Erst mal – muss man sagen – ist zu prüfen, inwieweit die betroffenen Unternehmen Ansprüche auf Überbrückungshilfe II bzw. III haben. Die Landesregierung prüft derzeitig die Notwendigkeit, die Möglichkeiten zusätzlicher über die Überbrückungshilfen hinausgehender Hilfen für die betroffenen Brauereien. Mittel können gegebenenfalls nur an Unternehmen gezahlt werden, wenn sie keinen Anspruch auf Überbrückungshilfen haben. Angaben zum Verwaltungsverfahren sind dementsprechend noch nicht möglich. Unabhängig davon möchte ich doch darauf hinweisen, dass aktuell der Bund und die Länder die Einrichtung eines Härtefallfonds für die Wirtschaft mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro planen. Die Finanzierung soll zu 50 Prozent durch den Bund und zu 50 Prozent durch das betreffende Land erfolgen. Das Ziel dieser Härtefallhilfen soll darin bestehen, genau diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Freistaat nicht berücksichtigt sind, aber trotzdem förderwürdige Fixkosten aufweisen und dann auch deren wirtschaftliche Not bzw. Existenzbedrohung eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt ist. Damit könnte mit Unterstützung des Bundes sichergestellt werden, dass unsere kleinen und mittelständischen Brauereien eine Unterstützung erhalten können, die nicht unter die jetzt bestehenden Überbrückungshilfen fallen und sich in einer existenziellen Notsituation befinden. Zu Frage 4: Die Mengenangaben von Brauereien nach Erhebung der Biersteuer liegen der Landesregierung aktuell nicht vor, da einerseits kein Bedarf an solchen Angaben besteht und andererseits die Biersteuer nicht von der Landesverwaltung, sondern von der Zollverwaltung, also einem Teil der Bundesfinanzverwaltung, erhoben wird. Vielen Dank.
Frau Staatssekretärin, eine Frage: Sie verweisen auf einen in Planung stehenden Härtefallfonds. Was kann man den Betroffenen denn sagen, wann diese Planung abgeschlossen ist, wann mit Anträgen, die man stellen kann, zu rechnen sein sollte und wann tatsächlich dann Geld fließen kann?
Ich kann jetzt aktuell dazu keine Angaben machen, inwiefern es zu einer Einigung kommt. Wir stehen im direkten Austausch bzw. im konstanten Austausch auch in den Bund-Länder-Beratungen auf den unterschiedlichen Fachministerkonferenzen. Aber wie wir ja vorhin auch bei den anderen mündlichen Nachfragen von der Staatssekretärin für Wirtschaft gehört haben, sind wir jetzt gerade auch im Abschluss dessen. Ich bin mir sicher, dass wir sowohl die über die TAB als auch über die IHKs und die Verbände erhaltenen Informationen, sobald sie zur Verfügung stehen, dann weiterleiten würden, genauso auch an die Brauereien.
Wie gesagt, ich würde jetzt ungern das Terrain der Spekulation betreten. Wir sagen, es ist im Fluss und wir sind in der Abstimmung dazu. Bislang haben auch die Informationen, sowohl, was die Hilfen betrifft, als auch, was die unterschiedlichen Maßnahmen betrifft zu Wirtschaftshilfen, auch über die gängigen Kanäle und der Ministerien, die im Austausch stehen, stattgefunden. Dieses würden wir auch so weiter beibehalten. Ich würde jetzt ungern hier eine Spekulation anstellen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit sind die Nachfragen aus der Mitte des Hauses erschöpft. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, nämlich des Abgeordneten Gröning, in der Drucksache 7/2785, Staatliche Berufsschulen im Landkreis Gotha – Ausdünnung der Ausbildungsinhalte. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Staatliche Berufsschulen im Landkreis Gotha – Ausdünnung der Ausbildungsinhalte Den Kreistagsmitgliedern des Landkreises Gotha ist vom Landrat eine Beschlussvorlage zugegangen, die eine Ausdünnung des Berufsschulstandorts Gotha zugunsten der Staatlichen Berufsbildenden Schule (SBBS) Weimarer Land/Sömmerda auf Anraten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aufgrund von dessen Schreiben vom 26. Juni 2020 ab dem Schuljahr 2022/2023 vorsieht. Der Landkreis Gotha ist nach meiner Kenntnis nicht Verbandsmitglied im Schulverband Staatliche Berufsbildende Schulen Weimarer Land/ Sömmerda und daher diesem Schulverband gegenüber auch rechtlich nicht verpflichtet. Vielmehr hat der Landkreis Gotha in den vergangenen 15 Jahren hohe Millionenbeträge für Investitionen in seine Berufsschulstandorte investiert, die bei einer angeratenen Ausdünnung derselben anteilig ins Leere laufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage wird eine Ausdünnung der Berufsschulstandorte im Landkreis Gotha zugunsten der SBBS Weimarer Land/Sömmerda vorgenommen? 2. Bedarf es hierzu eines Beschlusses des Kreistags des Landkreises Gotha, wenn der Landkreis Gotha selbst nicht Verbandsmitglied im Schulverband SBBS Weimarer Land/Sömmerda ist, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht das? 3. Wer erstattet Berufsschülern aus dem Landkreis Gotha Mehraufwendungen für Fahrtkosten zu berufsbildenden Schulen außerhalb des Landkreises Gotha, und falls es solche Erstattungen gibt, auf welcher Rechtsgrundlage beruhen diese? Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung meiner Fragen.
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gröning beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Gemeinsame Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die vom Abgeordneten erwähnte Beschlussvorlage des Landrats an die Kreistagsmitglieder des Landkreises Gotha ist der Landesregierung nicht bekannt. Eine Einschätzung kann nicht vorgenommen werden. Ebenso wenig kann die Rechtsgrundlage benannt werden. Die Anfrage gibt allerdings Gelegenheit, das Verfahren der Schulnetzplanung erneut darzulegen. Die Schulnetzfortschreibung obliegt in erster Linie den Schulträgern. Zurzeit sind alle an der Schulnetzfortschreibung maßgeblich Beteiligten – die Schulträger, das Bildungsministerium und die Kammern – gehalten, die Schulnetzstrukturen für den kommenden Planungszeitraum – das ist der Zeitraum der Schuljahre 2022/2023 bis 2027/2028 – abzustimmen. Die Schulnetzpläne werden von den Schulträgern aufgestellt und untereinander abgestimmt. Wenn sie vorgelegt werden, werden sie im Bildungsministerium überprüft und ihnen wird dann, wenn es zustimmungsfähige Pläne sind, auch zugestimmt. Dieses Verfahren ist in §§ 14 Abs. 3 sowie 41 des Thüringer Schulgesetzes geregelt. Für den Bereich der staatlichen berufsbildenden Schulen sind die Planungsgrundsätze in Konkretisierung dieser gesetzlichen Norm in der Richtlinie zur Schulnetzplanung für die berufsbildenden Schulen festgelegt, die am 30. Juli 2020 erlassen wurde. Unter Einhaltung dieser Vorgaben hat das Bildungsministerium die Anhörung der Kammern initiiert und mit Schreiben vom 26. Juni 2020 Änderungsvorschläge gegenüber den Schulträgern formuliert. Ich nehme an, dass sich die von Ihnen zitierte Formulierung auf dieses Schreiben bezieht. In diesem Schreiben an den Landkreis Gotha ist jedoch keine Ausdünnung des Berufsschulstandorts Gotha zugunsten der Staatlichen Berufsbildenden Schule Weimarer Land/Sömmerda vorgesehen bzw. vorgeschlagen worden. Zu Frage 3: Aufwendungen für die Fahrten zu den örtlich zuständigen Berufsschulen sind von den Berufsschülern selbst bzw. je nach Alter natürlich auch von deren Sorgeberechtigten zu tragen. Um diese Aufwendungen für die Auszubildenden gering zu halten, wurde im Oktober 2018 auf Veranlassung des Landes das Azubi-Ticket für Thüringen eingeführt, das im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum 31. Juli 2021 läuft und das durch einen pauschalen Eigenanteil von monatlich 50 Euro dazu führt, dass die Auszubildenden den öffentlichen Verkehr in Thüringen kostengünstig nutzen können. Dieses Ticket beabsichtigt die Landesregierung längerfristig beizubehalten.
(Beifall DIE LINKE)
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es eine Nachfrage? Nein. Aus der Mitte des Hauses sehe ich auch keine weiteren Nachfragen. Dann komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, nämlich die der Abgeordneten Frau Dr. Bergner in der Drucksache 7/2788, Stand der Förderung Solar Invest im Freistaat Thüringen. Bitte, Frau Kollegin.
Danke, Herr Vorsitzender. Im Haushalt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz sind Haushaltsmittel für die Förderung Solar Invest enthalten. Die Maßnahmen fördern den Bau von Solaranlagen und Speichern im privaten und gewerblichen Bereich. Hierzu müssen die Bauherren Anträge bei der Thüringer Aufbaubank stellen. Zu Beginn des Jahres 2021 war noch ein Antragsstau aus dem Jahr 2020 zu verzeichnen. Da die Anträge nach dem Eingangsdatum bearbeitet werden, sind diese im Jahr 2021 zuerst abzuarbeiten. Alle neuen Anträge können erst nach Abarbeitung aller Anträge aus dem Jahr 2020 bearbeitet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge mit welcher Gesamtfördersumme aus dem Programm Solar Invest aus dem Jahr 2020 sind in das Jahr 2021 verschoben worden? 2. Wie viele dieser Anträge sind bis zum 28.02.21 noch nicht abschließend bearbeitet worden? 3. Wie viele Anträge mit welcher Gesamtfördersumme auf die Förderung Solar Invest sind vom 01.01.21 bis zum 28.02.21 neu eingegangen? 4. Wie hoch ist das Fördervolumen für 2021 im gewerblichen und privaten Bereich für die Förderung insgesamt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Seit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie Solar Invest am 01.01.2020 wird dieses Programm extrem gut nachgefragt. Im Jahr 2020 sind bei der Thüringer Aufbaubank 2.773 Anträge mit einem Zuschussvolumen von knapp 18,9 Millionen Euro eingegangen. Aufgrund der vorrangig durch die Thüringer Aufbaubank zu bearbeitenden Corona-Soforthilfeprogramme musste erstmals im Frühjahr 2020 ein Antragsstopp für das Förderprogramm Solar Invest ausgesprochen werden. Am 10.11.2020 war ein erneuter Antragsstopp notwendig, da die Haushaltsmittel, die wir bereits mehrfach aufgestockt hatten, ausgeschöpft waren. Die sehr hohen Antragszahlen, der pandemiebedingte Bearbeitungsstau und viele unvollständige Förderanträge, die zu einem hohen Bearbeitungsaufwand bei der Thüringer Aufbaubank führen, verursachen leider lange Wartezeiten für die Antragsteller bis zur Bescheidung ihres Antrags. Ein großer Teil des Antragsstaus aus dem letzten Jahr konnte dennoch durch kurzfristige Maßnahmen der Thüringer Aufbaubank abgebaut werden. Das ändert jedoch leider nichts daran, dass das nach wie vor hohe Auftragsaufkommen auch im Jahr 2021 wieder zu längeren Bearbeitungszeiten führt. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner beantworte ich nach diesen Vorbemerkungen für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: 900 Anträge aus dem Jahr 2020 mit einem Antragsvolumen von ca. 6,1 Millionen Euro mussten wegen fehlender Haushaltsmittel oder weil sie unvollständig waren, für die abschließende Bearbeitung in das Jahr 2021 verschoben werden. Zu Frage 2: 194 Anträge mit einem beantragten Zuschussvolumen von ca. 1,4 Millionen Euro aus dem Jahr 2020 sind bisher nicht abschließend bearbeitet. Ursächlich dafür ist die bereits erwähnte hohe Zahl an Anträgen, die nicht vollständig ausgefüllt sind und dadurch zu großem Bearbeitungsaufwand bei der Thüringer Aufbaubank führen. Zu Frage 3: Bis zum 28.02.2021 wurden 966 neue Anträge bei der Thüringer Aufbaubank registriert, 771 Anträge mit einem Zuschussvolumen von über 4,8 Millionen Euro sind davon bisher erfasst. Und zu Frage 4: Im Landeshaushalt sind für die Förderung von Investitionen im privaten Bereich einschließlich privater Unternehmen 11,85 Millionen Euro eingestellt, eine weitere Million Euro konnte durch Mittelverschiebung innerhalb der Titelgruppe 94 des Kapitels 09 06 gewonnen werden. Vielen Dank.
Keine Nachfrage. Aus der Mitte des Hauses sehe ich auch keine weitere Nachfrage. Dann haben wir noch eine Mündliche Anfrage, die ich aufrufe, des Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/2791, Häusliche Gewalt in Thüringen 2020. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. Häusliche Gewalt in Thüringen 2020 Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt ereigneten sich im Jahr 2020 in Thüringen – bitte nach Zuständigkeitsbereichen der Landespolizeiinspektionen gliedern –? 2. Wie viele Straftaten wurden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt aufgenommen? 3. In wie vielen Fällen wurden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt Platzverweise, Wohnungsverweise, Gewahrsamnahmen zur Gefahrenabwehr und vorläufige Festnahmen ausgesprochen bzw. vorgenommen? 4. Welche Auffassung hat die Landesregierung zur Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der häuslichen Gewalt? Danke.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Die durch Herrn Abgeordneten Walk abgefragten Fälle der häuslichen Gewalt werden durch die Landespolizeidirektion in einer gesonderten Statistik erhoben. Ich bitte um Verständnis, dass die Erhebung und Aufarbeitung der statistischen Daten für das Jahr 2020 vermutlich erst mit Ablauf des Monats März abgeschlossen sein wird und ich somit die Frage noch nicht beantworten kann. Die Antwort zu Frage 2: Der Beantwortung dieser Frage werden regelmäßige statistische Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zugrunde gelegt. Ebenso wie bei der bereits bei der Antwort zu Frage 1 erwähnten Sonderstatistik liegen zum Zeitpunkt die notwendigen statistischen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik noch nicht abschließend vor. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass beabsichtigt ist, dass Herr Innenminister am 25.03.2021 die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2020 der Öffentlichkeit vorstellen wird. Bei der Antwort zu Frage 3 muss ich auch darauf verweisen, dass die statischen Daten noch nicht abschließend vorliegen. Und die Antwort zu Frage 4 möchte ich Ihnen wie folgt geben: Nach einer vorläufigen Bewertung der Landespolizeidirektion erfuhr die Entwicklung der Fallzahlen mit den pandemiebedingten Einschränkungsmaßnahmen im Frühjahr 2020 zunächst einen Rückgang. Dieser Trend kehrte sich nach Aufhebung dieser Maßnahmen wieder um und die Fallzahlen erreichten das Vorjahresniveau. Wie sich die Fallzahlen im Herbst 2020 und während des zweiten Lockdowns entwickelten, wird derzeit durch die Landespolizeidirektion ausgewertet und bewertet. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Herr Staatssekretär, eine Nachfrage habe ich dazu: Sie hatten eben selbst für die Bekanntgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik den Termin 25. März genannt. Aus meiner Erfahrung ist mir bekannt, dass die Daten schon vorher vorliegen, und zwar nicht bis zum 24. März erhoben werden, sondern vorher schon auch abschließend vorhanden sind. Zum heutigen Tag müssten diese Daten daher auch schon vorliegen. Meine Frage geht genau in die Richtung: Warum können Sie die dann nicht bekannt geben?
Nun, ich kann Ihnen nur den Sachverhalt schildern, wie er sich aktuell darstellt. In der Vergangenheit mag es durchaus so gewesen sein, dass die Zahlen gegebenenfalls eher ausgewertet und auch bewertet wurden, was ja für die Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik schon ganz wichtig ist. In diesem Jahr ist das nicht der Fall. Insofern bleibt es bei meiner Aussage, dass diese Zahlen noch nicht abschließend vorliegen sowie noch nicht ausgewertet und bewertet wurden.
Ja, danke, Herr Präsident. Dann würde ich doch gern noch mal nachfragen, ob es nicht die Möglichkeit gibt, auf a) vorläufige Zahlen zurückzugreifen mit dem Hinweis, dass sie eben noch nicht zu 100 Prozent endgültig sind, dass sie noch bewertet werden müssen, oder eine Alternative: Über welche Zahlen können wir denn verfügen? Halbjahreszahlen, Halbjahresstatistiken gibt es, es gibt Quartalsstatistiken. Die würden uns vielleicht auch weiterhelfen, bis dann die endgültigen Zahlen am 25.03. vorliegen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit sind wir am Ende der Fragestunde, meine Damen und Herren, die übrigen Fragen, die heute nicht mehr beantwortet werden konnten, werden demzufolge gemäß Geschäftsordnung innerhalb einer Woche schriftlich beantwortet. Ich rufe damit erneut auf die Tagesordnungspunkte 87 und 88 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2876 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2877 um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. TOP 87 – Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission; a) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Thomas Rudy: abgegebene Stimmen 78, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 51 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Torben Braga: abgegebene Stimmen 78, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 49 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat auch der Wahlvorschlag die Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. TOP 88 – Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission; Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Lars Schütze: abgegebene Stimmen 78, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 49 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wird eine Wiederholung der Wahl mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern gewünscht?
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Sie wird gewünscht. Damit kommen wir zur W iederholung der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2876 und Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2877 Vorgeschlagen sind als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission erneut Herr Abgeordneter Torben Braga und Herr Abgeordneter Thomas Rudy und als Mitglied der G10-Kommission erneut Herr Abgeordneter Lars Schütze. Es ist sehr unruhig im Raum, ich bitte doch um etwas Ruhe. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf erneut zwei Stimmzettel. Der Stimmzettel für die Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission ist blau, der Stimmzettel der G10-Kommission ist gelb. Auch dieses Mal können Sie bei jedem vorgeschlagenen Mitglied mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind erneut Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Meine Damen und Herren, eines habe ich noch vergessen. Aus gegebenem Anlass möchte ich darum bitten, dass doch bitte alle auf dem Weg zur Wahlkabine auch eine FFP2-Maske nutzen. Danke schön.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
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Meine Damen und Herren, dann stelle ich die Frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Es regt sich kein Widerspruch. Damit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Meine Damen und Herren, es liegt ein Wahlergebnis vor. Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2876, Abgeordneter Thomas Rudy, wurden 81 Stimmzettel abgegeben, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel demzufolge 81. Es waren 26 Jastimmen, 54 Neinstimmen und 1 Enthaltung. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2876, Abgeordneter Torben Braga, wurden 81 Stimmen abgegeben, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81, 28 Jastimmen, 52 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist auch hier die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2877, Abgeordneter Lars Schütze, wurden wiederum 81 Stimmzettel abgegeben, 0 ungültig, gültige Stimmzettel demzufolge 81, 28 Jastimmen, 53 Neinstimmen, keine Enthaltung. Die Mehrheit der Mitglieder des Landtags ist damit ebenfalls nicht erreicht. Meine Damen und Herren, ich beende damit die Tagesordnungspunkte und gemäß Übereinkunft im Ältestenrat treten wir jetzt in eine Lüftungspause ein und sehen uns hier 17.00 Uhr wieder.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann können wir fortfahren in der Tagesordnung. Wir haben vereinbart, dass die TOPs 29 und 30 auf jeden Fall heute noch abgearbeitet werden. Dann rufe ich jetzt auf den TagesordnungsAntrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/864 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Herr Bergner.
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn unser Antrag inzwischen schon ein Dreivierteljahr alt ist, ist das Thema leider immer noch aktuell. Die ursprüngliche Bundesratsinitiative aus NRW sah einen fairen Interessenausgleich zwischen Anliegern und Bikern vor. Ziel waren abgesenkte Lärmemissionswerte bei neuen Motorrädern, eine Zusammenarbeit mit dem Verein Silent Rider und vermehrte Schwerpunktkontrollen durch die Polizei – kurz: ein zielorientierter Dialog, meine Damen und Herren. Herausgekommen ist durch den Vorstoß aus Baden-Württemberg ernsthaft die Überlegung, an Sonn- und Feiertagen einschlägige Strecken für Motorradfahrer zu sperren. Die Folgen waren zahlreiche Demonstrationen, und zwar Demonstrationen, die mit der neuen Saison inzwischen wieder aufflammen, zumal noch keine Klarheit geschaffen ist, wie es weitergeht. Durch unseren Antrag, meine Damen und Herren, wollen wir mit Ihnen darüber diskutieren, nicht ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht zu stellen, weil es wie überall auch schwarze Schafe gibt.
(Beifall FDP)
Wir wollen mit Ihnen über Lösungen statt über Verbote sprechen, darüber, wie man die Interessen von Motorradfahrern, von Anliegern, von Naturfreunden vernünftig miteinander unter einen Hut bekommt, anstatt zu spalten. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, freue ich mich auf eine interessante Debatte jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt. Danke schön.
(Beifall FDP)
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Überschrift des FDP-Antrags heißt ja „Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder“. Also schon mit dem Titel Ihres Antrags haben Sie eigentlich dem angezeigten Problem keinen Gefallen getan. Er ist, kurz gesagt, etwas plakativ und irreführend. Wenn ich nicht zufällig Ihr Plakat im Landtag gesehen hätte mit der Überschrift „Tempo für Thüringen“, dann hätte man das auch als Aufforderung für den Fahrzeugführer werten können, mehr Gas zu geben. Aber, liebe Kollegen, Sie wissen doch, dass unangepasste Geschwindigkeit die Hauptunfallursache für motorisierte Krafträder ist.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und was bezwecken Sie eigentlich mit der martialischen Überschrift oder Losung „Keine Fahrverbote für Motorräder“?
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Losungen
haben nur Sie!) Ich will nur sagen: Punkt I Ihres Antrags ist doch schon mit der CDU damals abgeklärt worden. – Das war wohl im Juni des vergangenen Jahres. – Sie forderten die Landesregierung auf, sich gegen die Einführung pauschaler Fahrverbote an Sonnund Feiertagen für Motorräder zu positionieren, und nehmen Bezug auf Punkt 7 der Entschließung des Bundesrats 125/20 vom 15.05. des vergangenen Jahres. Aber da steht nichts dergleichen drin – im Gegenteil, die Bundesländer fordern mit großer Mehrheit konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung, vor allem gerichtet an Hersteller, Gesetzgeber und Testverfahren. Und ich zitiere: „Lediglich für besondere Konfliktfälle soll es Geschwindigkeitsbegrenzungen zeitlich beschränkt für Verkehrsverbote aus Gründen des Lärmschutzes geben.“ Was ist davon Ihrer Meinung nach pauschal oder eine Verdächtigung der Motorradfahrer? Welches Bild zeichnen Sie in diesem Zusammenhang von den vielen Fahrern, die sich regelkonform verhalten? Auf der anderen Seite ist das Thema „Zunehmender Straßenlärm“ nicht mehr zu ignorieren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gerade deshalb richtet sich auch die Entschließung des Bundesrats vor allem an die Industrie mit der Forderung, weniger lärmintensive Kräder anzubieten, die noch legalen technischen Maßnahmen zur Soundverstärkung zu unterlassen und endlich realitätsnahe Testverfahren unter Alltagsbedingungen einzuführen, das heißt in allen Betriebszuständen. Es reicht eben nicht, dass Hersteller lediglich das Einhalten der zusätzlichen Bestimmungen der Geräuschemission zwischen 20 km/h und 80 km/h bestätigen müssen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu sind übrigens 2018 schon im Bundestag diskutiert worden. Und, liebe Kollegen von der FDP, wieso ist lediglich oder zumindest eine zeitlich begrenzte Fahrpause für Motorräder und meinetwegen auch für Kfz, in Kurorten zum Beispiel, der Untergang des Abendlandes? Ich erinnere an mein Beispiel, das ich gebracht habe, dass in Gartenkolonien in der Mittagspause kein Lärm von Rasenmähern zu hören sein soll. Und ich kann mich auch nicht erinnern, dass es dort Einwendungen gegen die Einschränkung von Individualrechten gibt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eine Bemerkung noch zu Punkt 1: Sie lehnen die verpflichtende Einführung von Fahrtenbüchern ab. Gut, kann man machen. Aber wie wollen Sie das in der Entschließung angeführte Problem lösen, dass festgestellte Raser und Lärmer nicht identifiziert werden können, und zwar wegen der Helmpflicht und fehlender Frontkennzeichen? Gerade aus Sicht der Unfallforschung und der Verkehrssicherheit ist die Diskussion zur Halterhaftung oder zumindest Halterkostenhaftung im fließenden Verkehr notwendig. Wenn ein großer Teil der beweissicher dokumentierten Fälle eingestellt werden muss und damit auch hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht sanktioniert werden können, dann haben wir wirklich ein echtes Problem. Denn fehlende Sanktionierung von rechtswidrigem Verhalten fördert die Unfallgefahr und provoziert weitere Übertretungen. Das Ergebnis sind oft schwere Personen- und Sachschäden. Es muss doch zumindest möglich sein, dass der Fahrzeughalter verpflichtet wird, den Namen des Verursachers des Rechtsverstoßes benennen zu müssen oder ein Fahrtenbuch vorzulegen, das übrigens laut § 31a StVZO für Fahrzeughalter auch verpflichtend möglich sein kann, wenn vorher Regelverstöße vorgenommen werden. Aber kurz gesagt: Wollen Sie mit Ihrem Antrag Rechtsverstöße ungeahndet lassen oder zumindest deren Aufklärung behindern? Sie können die Polizei sicher schulen und ausrüsten, um Verstöße gegen Lärmbelästigungen, unzulässige Manipulationen besser feststellen zu können, aber solange Sie die rechtlichen Voraussetzungen zur Täterermittlung nicht akzeptieren, ist das erstens frustrierend für die Polizei und zweitens unzureichend zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Das Anbringen von Unterfahrschutzvorrichtungen – zu Punkt III Ihres Antrags – an Schutzplanken ist sicher ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kradfahrer. Ihre Darstellung suggeriert allerdings, dass dieses Anliegen bisher eine unzureichende Rolle im Freistaat gespielt halt. Dem ist allerdings nicht so. Thüringen setzt sich überdies im Bund dafür ein, dass vor Einrichtung von Schutzstreifen auch eine Prüfung der Notwendigkeit von Unterfahrschutzvorrichtungen mit erfolgt. Das ist allerdings bisher noch nicht gegeben. Diesen einen Punkt kann man sicher im Ausschuss diskutieren. Aber ansonsten halten wir Punkt I und Punkt II eigentlich für überflüssig, weil plakativ und unzutreffend formuliert.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist jetzt in der Tat fast ein Jahr her – im Mai letzten Jahres –, dass der Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Minderung und Kontrolle von Motorradlärm verabschiedet hat. Dort wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aufgrund des Lärmschutzes zu ermöglichen. Getan hat sich seither, zumindest was endgültige Entscheidungen angeht, nichts. Nun ist es ja häufig so, dass es kritikwürdig ist, wenn sich bei der Bundesregierung nichts tut, in diesem Fall ist es aber gut so. Jeder Tag, an dem die Bundesregierung nicht entscheidet, ob, wann oder wie sie diese Anregung des Bundesrats umsetzen will, ist ein guter Tag. Nun geht die Motorradsaison bald wieder los. Es ist also gut, dass wir den Antrag heute hier noch mal und dann auch im Infrastrukturausschuss weiterbereden können. Inhaltlich war aber schon im Juli des vergangenen Jahres nahezu alles gesagt. Meine Fraktion hatte damals das drohende Sonntagsfahrverbot für Motorräder zum Thema einer Aktuellen Stunde gemacht. Wir haben das thematisiert, um damit zu unterstützen, dass die Bundesregierung davon Abstand nimmt, einen solchen Beschluss des Bundesrats umzusetzen. Bis jetzt hat das ja auch gut funktioniert.
(Beifall CDU)
Man muss auch sagen, dass eigentlich alle Fraktionen im Bundestag von dem vorliegenden Antrag aus dem Bundesrat wenig halten. Da gibt es natürlich unterschiedliche Nuancen: Die Grünen denken über Lärmsperren nach, da gibt es Dinge, die in Österreich – in Tirol – gemacht werden, wo man hinschaut. Aber selbst der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ab. Ich will auch noch mal begründen, warum wir gegen ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sind. Von wem reden wir? Bundesweit gibt es vier Millionen Motorradfahrer, in Thüringen zum Anfang letzten Jahres einen Bestand von über 100.000 Motorrädern, ein Viertel davon ist älter als Baujahr 1989 – in Thüringen. Da höre ich manchmal auch solche Ursachenforschung, wo man sagt, dass die alten Motorräder daran schuld wären, bei Frau Lukin ist es durchgeklungen. Ich teile das nicht. Das Problem ist ja eigentlich – und da ist egal, wie alt die Motorräder sind –, wenn angefangen wird, an den Motorrädern regelwidrig Veränderungen vorzunehmen. Ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen käme einer Enteignung der Motorradfahrer nah.
(Beifall CDU, FDP)
Denn die meisten dieser Personengruppe haben nur an den genannten Tagen Gelegenheit, ihr Motorrad zu fahren. Zum anderen ist das Motorrad im ländlichen Raum auch ein Fortbewegungsmittel, das die gerade an den Wochenenden nur sehr sporadisch fahrenden Busse und Bahnen ersetzt.
(Beifall FDP)
Das kann sich jemand, der im städtischen Raum wohnt, nicht vorstellen, aber Thüringen ist weitestgehend eben nicht städtisch geprägt. Auch sind die bestehenden rechtlichen Regelungen für die Hersteller von Motorrädern sowie das Vorhandensein einer allgemeinen Betriebserlaubnis – das Kürzel ist ABE – für technische Umbauten und deren Überprüfung völlig ausreichend und bedürfen keiner weiteren Verschärfung. Das Verhalten einiger weniger unvernünftiger Fahrer darf jedenfalls nicht zu einem generellen Verbot für – wir haben von Thüringen gesprochen – über 100.000 Motorradbesitzer führen.
(Beifall CDU)
Halterhaftung statt Schuldprinzip, Forderungen nach einem Frontkennzeichen und Fahrtenbuchverpflichtung sind weitere Beispiele, wie ein Konsensthema, nämlich die Motorradlärmreduzierung mit Augenmaß, derart aus dem Ruder laufen kann, dass einer Bevölkerungsgruppe von bundesweit etwa vier Millionen Motorradfahrern droht, diskriminiert und bevormundet zurückzubleiben.
(Beifall CDU, FDP)
Kollektivstrafen und Verbote gegen alle Motorradfahrer sind nicht die richtigen Mittel, um deren Interessen und die berechtigten Interessen der Anwohner in einen fairen Ausgleich zu bringen. Ich will es an der Stelle auch sagen: Ich bin selbst Motorradfahrer und ich fahre auch nicht jedes Wochenende.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dann
sind Sie aber auch kein Motorradfahrer! Seien Sie mal ehrlich!) Es ist schlicht so, dass ich natürlich erlebe, wenn ich auf dem eigenen Grundstück bin, was da manchmal für Krawallmaschinen vorbeifahren. Da fragt man sich auch als Motorradfahrer: Wie kann das sein? Auf der anderen Seite – und das ist, denke ich, schon deutlich geworden – kann es nicht sein, dass dadurch eine ganze Gruppe von Leuten aus der Gesellschaft hier in Generalhaftung genommen wird und dort Kollektivstrafen oder auch Verbote diskutiert und ganz und gar vielleicht noch eingeführt werden. Die Politik ist gut beraten, mehr Vertrauen in die motorradfahrenden Bürger zu zeigen. Der FDP-Antrag hat da völlig recht:
(Beifall FDP)
Vollzugsbehörden sind besser aufzustellen, um geltende Vorschriften umzusetzen und wirksamer zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechend auch zu ahnden. Ich möchte noch mal mein Votum wiederholen: Meine Fraktion bittet um Überweisung in den entsprechenden Ausschuss.
(Beifall CDU, FDP)
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal ist es schon zum Verzweifeln: Da fasst der Bundesrat mit breiter Mehrheit aus allen Farben einen vernünftigen Beschluss und die FDP Thüringen hat nichts Besseres zu tun, als Spindoktor zu spielen und zu versuchen, einen Generalangriff auf alle Motorradfahrenden heraufzubeschwören.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Wahrheit sieht jedoch gänzlich anders aus, als Sie es hier suggerieren. Um was ging es wirklich bei diesem Bundesratsantrag vor fast einem Jahr? Das Ziel der Bundesratsinitiative war es, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, Einschränkungen für Motorräder zu beschließen, wohlgemerkt örtlich und zeitlich beschränkte Einschränkungen. Bislang ist dies lediglich in Kurorten oder vor Krankenhäusern möglich. In allen anderen Orten gibt es aktuell keine Möglichkeit für den Gemeinderat, beruhigend in den Verkehr einzugreifen. Doch auch die Anwohner und Anwohnerinnen dort haben ein Recht auf Schutz vor Lärm. Lärm ist immer noch ein unterschätzter Krankheitsfaktor. Laut Umweltbundesamt fühlen sich 75 Prozent aller Deutschen vom Verkehrslärm in ihrem Wohnumfeld beeinträchtigt. Schwerwiegende Gesundheitsprobleme bei Menschen können auf Lärm zurückgeführt werden, etwa Tinnitus und Herzerkrankungen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das hat viel-
leicht etwas mit euren Windrädern zu tun!) Die WHO schätzt, dass die hohe Geräuschkulisse allein in Westeuropa jedes Jahr für 1,6 Millionen verlorener gesunder Lebensjahre verantwortlich ist. Das und nicht die Bundesratsinitiative, meine Damen und Herren, ist der ultimative Verlust von Freiheit.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Trotz dieser Dramatik muss man natürlich auch mit dieser Situation angemessen umgehen, denn niemand will hier Freiheiten unangemessen einschränken oder gar jemanden vorverurteilen, wie die FDP dem Bundesrat im vorliegenden Antrag unterstellt. Dessen Beschluss zielt ja gerade nicht auf ein generelles Motorradverbot an Sonn- und Feiertagen ab. Es geht dem Bundesrat um besonders belastete Straßen, für die kein milderes Mittel gefunden werden kann, und es geht um die Möglichkeit, dass vor Ort darüber entschieden werden kann. In Ihrem Antrag klingt es stattdessen so, als ob zentral ein generelles Verbot beschlossen werden solle. Das ist eine unverantwortliche Verdrehung der Tatsachen. Es sollte doch in unser aller Interesse sein, dass in besonders stark von Motorradlärm betroffenen Orten ein Interessensausgleich stattfinden kann und dazu die Möglichkeit für Gemeinden geschaffen wird, die Verkehrszeiten für Motorräder an Sonn- und Feiertagen etwas einschränken zu können, damit zum Beispiel die Mittagsruhe gewahrt bleibt. Interessiert Sie das wirklich nicht und was sagen Ihre Kommunalpolitiker/-innen in den betroffenen Orten denn dazu?
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Haben wir
gar nicht!) Auch eine Antwort. Nun zu den anderen Punkten im Antrag: Natürlich muss die Polizei angemessen kontrollieren und braucht dafür die notwendige Ausrüstung. Nach meiner Information tut sie das aber auch bereits jetzt. Natürlich sollte auch der Schutz bei Unfällen optimiert werden, etwa durch die Unterfahrschutzvorrichtungen an Leitplanken. Aber wir können vermutlich auch nicht alle Straßen mit solchen Leitplanken versehen. Und was übrigens auch helfen soll, ist, einfach vorsichtig zu fahren mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer/-innen. Aber ganz ehrlich: Mit solchen Forderungen wollen Sie offensichtlich Ihrem Kernanliegen nur einen sachlichen Anstrich geben. Was Sie mit diesem Antrag hauptsächlich formulieren, sind falsche Unterstellungen und eine komplett verdrehte Interpretation des Bundesratsbeschlusses.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich hatte daher ja gehofft, dass Sie uns diese Lebenszeitverschwendung heute ersparen, da das Thema mittlerweile auch alles andere noch als aktuell ist. Aber vielleicht wollen Sie damit auch weiterhin nur Ihren Ruf als Spaßpartei stärken. Die CDU erhält heute auch kein Bienchen dafür, dass wir dieses Thema, diesen Spaßantrag nun auch noch im Ausschuss behandeln sollen, denn eigentlich ist es vertane Liebesmüh. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, kaum etwas ist in einer Gesellschaft so begehrt wie die persönliche Freiheit. Kein anderes Fahrzeug verkörpert diesen Begriff in der Gesellschaft so sehr wie das Motorrad. Es ist der Inbegriff der Freiheit schlechthin.
(Beifall AfD)
Als Motorradfahrer fühlt man sich an nichts gebunden. Man sitzt auf, braust davon und sagt sich von allen Zwängen los. Nur der Fahrtwind bläst einem ins Gesicht. Man ist im Reinen mit sich selbst und fühlt sich nur eines: frei.
(Beifall AfD)
Das ist mir klar, dass Sie das nicht verstehen können. Zahlreiche wunderschöne Strecken hier in Thüringen legen darüber Zeugnis ab. Dieses Glück kann bei den Motorradlosen Neid auslösen. Die Freiheit der einen ist der Neid derer, die den Kampf um die Freiheit fürchten oder diese sogar verachten.
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Diese Neider und Feinde der Freiheit haben nun einen neuen Angriff gestartet. Auf Antrag der schwarz-gelben Landesregierung von NordrheinWestfalen und unter eifrigem Beifall der hiesigen rot-rot-grünen Minderheitsregierung hat der Bundesrat beschlossen, dem Krad den Kampf anzusagen. Nach dem Diesel und den Flugreisen ist nun das Motorrad in das Fadenkreuz der Freiheitsfeinde und Verbotsfanatiker gerückt.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Unter dem dünnen Mantel des Gesundheitsschutzes sollen einschneidende Maßnahmen durchgesetzt werden. Da stört es auch nicht, dass es hierzu bereits strenge gesetzliche Regelungen gibt.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Gesundheit ist auch etwas wert!) Dazu sollen eine Obergrenze von 80 Dezibel für Neufahrzeuge und Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen eingeführt werden. Hierbei ist es den Verbotsfanatikern vollkommen gleich, dass 80 Dezibel gerade einmal einem gewöhnlichen Rasenmäher entsprechen und Fahrverbote ein tiefer Einschnitt in die Bürgerrechte sind.
(Beifall AfD)
Zudem ist nicht klar, ob die Obergrenze von 80 Dezibel für fahrende, stehende oder beschleunigende Krafträder gilt. Und, Frau Wahl, wenn Ihnen so viel an dem Lärmschutz gelegen ist, dann sollten Sie doch mal überlegen, was der Infraschall Ihrer Windräder anrichtet.
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch würde diese Obergrenze die Hersteller vor gewaltige technische Probleme stellen. Da der deutsche Motorradmarkt international sehr klein ist, würden die geplanten Maßnahmen dazu führen, dass sich Hersteller aus dem heimischen Markt zurückziehen. Das Resultat: massive Schwächung des Motorradhandels und der Reparaturbetriebe, Umsatzverluste für Ausflugsgaststätten und Hotels und somit Arbeitsplätze, die verloren gehen. Da hilft es auch nicht, wenn Frau Staatssekretärin Karawanskij wohlfeil beim MDR von einem wichtigen Signal im Sinne des Gesundheitsschutzes der Menschen und über geringere Lärmemissionen fabulierte. Wie viele Menschen sind denn bis heute durch Motorräder hörgeschädigt oder taub geworden, meine Damen und Herren von der Landesregierung? Man darf auch nicht vergessen, dass Motorräder günstiger im Unterhalt sind. Somit ist das Krad auch für Menschen mit schmalem Geldbeutel ein Mittel für die individuelle Mobilität, besonders im ländlichen Raum.
(Beifall AfD)
Aber Individualität und Freiheit waren den Herrschaften von Rot-Rot-Grün schon immer ein Graus. Mit Fahrverboten gegen Kradfahrer vorzugehen, ist definitiv der falsche Weg und vollkommen unverhältnismäßig. Mögliche Lösungen, um gegen manipulierte und damit zu laute Motorräder einzuschreiten, wären zum Beispiel Lärmblitzer, wie sie in Frankreich und der Schweiz im Einsatz sind. Diese können innerhalb sehr kurzer Zeit den Lärmpegel und die Richtung eines Motorrads ermitteln und es bei Überschreitung eines vorgegebenen Lärmpegels dokumentieren. Eine Gängelung und Kriminalisierung freier und rechtschaffener Kradfahrer ist mit uns jedenfalls nicht zu machen.
(Beifall AfD)
Wir werden daher dem Antrag der FDP vollumfänglich zustimmen und uns gegen diese freiheitsfeindliche Bevormundung der Landesregierung und des Bundesrats wehren. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Für die Fraktion der FDP erhält jetzt Abgeordneter Bergner das Wort. Ich möchte Sie doch alle bitten, noch ein bisschen ruhiger zu sein,
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Noch ruhi-
ger?) damit man hier vorn die Rednerinnen und Redner auch hört.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Man
hört sein eigenes Motorrad nicht mehr!)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist Freiheit, Frau Henfling!)
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Wahl, den Antrag hat ein gestandener Kommunalpolitiker mit 26 Jahren kommunalpolitischer Praxis eingebracht
(Beifall FDP)
– übrigens einer, der sich auch beruflich seit 1991 mit Verkehrssicherheit befasst. Der für unseren Antrag ursächliche Beschluss des Bundesrats datiert auf den 15. Mai 2020, unser Antrag auf den 3. Juni 2020. Das heißt, es liegen neun Monate zwischen Einbringung und Aufruf zur ersten Lesung, das ist ein Zeitraum, der den Menschen im Land nur schwer zu vermitteln ist
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Na, dann bringen Sie nicht so viele Anträge ein!) und der die Arbeitsgeschwindigkeit hier im Hohen Haus auf erschreckende Weise darlegt.
(Beifall FDP)
Leider, meine Damen und Herren, ist die Thematik nach wie vor aktuell. Eigentlich wollte sich schon längst das Bundesverkehrsministerium positioniert haben, was nicht geschehen ist. Und da teile ich die Auffassung: Jeder Tag, an dem Minister Scheuer nichts gemacht hat, ist ein guter Tag,
(Beifall AfD, SPD, FDP)
aber die Motorradfahrer im Lande sehnen sich nach einer klaren Aussage der Politik. Da kommen wir auch zum Thema: Kollege Heym, die Aktuelle Stunde ist sicher ein guter Anfang gewesen, aber ein Antrag ist für die Ausschussdebatte wichtig und vor allem ist uns eine Beschlusslage wichtig, deswegen also auch dieser Antrag, den wir hier vorgelegt haben. Herr Dr. Lauerwald, der Antrag in NRW sah die Obergrenze von Lärmwerten für neue Maschinen vor, nicht aber die Fahrverbote, das ist später durch einen Antrag aus Baden-Württemberg dazugekommen. Und im Übrigen, Frau Wahl, der Verkehrsausschuss des Bundesrats hatte das abgelehnt. Auch das sollte man hier nicht unterschlagen.
(Beifall FDP)
Die Forderung, Fahrverbote für Motorräder zu ermöglichen, ist nach wie vor grundlegend falsch. So sehen es auch Hunderte Motorradfahrer, die regelmäßig in der ganzen Republik zu Kundgebungen zusammenkommen und – da die Saison jetzt wieder beginnt – sicherlich auch wieder zusammenkommen werden. Es bleibt dabei, meine Damen und Herren, nicht der durchschnittliche Biker, sondern die schwarzen Schafe aus der Szene sind das Problem. Die politische Zuständigkeit liegt in Berlin. Uns in Thüringen bleibt es aber, ein Zeichen zu setzen. Und schwarze Schafe existieren, keine Frage. Außer Frage steht jedoch auch, dass diese bereits nach geltenden Regeln zur Verantwortung gezogen werden können. Pauschale Verurteilungen einer ganzen Gruppe von Verkehrsteilnehmern lehnen wir jedoch ab.
(Beifall FDP)
Ich möchte mich daher hier auf die Punkte II und III aus unserem Antrag konzentrieren, die für uns nicht minder wichtig sind. Die Verstöße in der Biker-Szene sind zu ahnden und mit Nachdruck zu verfolgen. Insofern, Frau Dr. Lukin, ist auch Ihr Vorwurf, das Rasen ermöglichen zu wollen, Unfug. Dabei mangelt es nämlich nicht an der gesetzlichen Grundlage oder etwa an der Motivation in den Polizeidienststellen, sondern an fehlender Ausrüstung und Spezialausbildung, um jene, die sich nicht an die Regelungen halten, effektiv aus dem Verkehr ziehen zu können. Polizistinnen und Polizisten müssen besser in die Lage versetzt werden, etwaige Veränderungen an den Fahrzeugen bei Kontrollen vor Ort zu entdecken oder zumindest Verdachtsmomente belastbar feststellen zu können. Hierbei stimmt unser Antrag mit den Wünschen der Polizei überein, wie uns bei Gesprächen mit den Beamten schon mehrfach bestätigt wurde. Geräuschpegelmessgeräte müssen in jeder Dienststelle vorhanden sein, um bei Kontrollen direkt Verstöße aufnehmen und entsprechend ahnden zu können, und zwar ohne Umwege über einen Sachverständigentermin. Zudem plädieren wir für die Aufstellung einer Kontrollgruppe „Motorrad“; dies hat sich in anderen Bundesländern, beispielsweise Niedersachsen und Bayern, hervorragend bewährt. Auch die personelle Aufstellung muss sich verbessern. Zwei vorhandene Fahrer für drei vorhandene Motorräder, wie es uns in einer Thüringer Landespolizeiinspektion gezeigt wurde, helfen uns da nicht weiter. Deswegen, meine Damen und Herren, ist uns ein weiteres Herzensanliegen in dem Zusammenhang, das Thema „Sicherheit im Straßenverkehr“ voranzubringen. Die Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik zu Motorradunfällen geben Anlass zur Sorge. Jedes Jahr kollidieren allein auf unseren Straßen zwischen 40 und 60 Motorradfahrer bei Unfällen mit Schutzplanken, 16 Menschen kamen dabei im letzten Jahr ums Leben. Und zwar können Schutzplanken, die Pkw-Fahrern das Leben retten können, zur tödlichen Gefahr für Motorradfahrer werden, wenn es keinen wirkungsvollen Unterfahrschutz gibt. Nach Auskunft des Instituts für Zweiradsicherheit in Essen werden fast 61 Prozent der Zweiradfahrer, die von einer Straße mit Leitplanke abkommen, schwer verletzt oder getötet. Bei Straßen ohne Leitplanken beträgt der Anteil nur etwa 37 Prozent. Schon ein Aufprall mit Tempo 35 gegen einen formaggressiven Schutzplankenpfosten, so die Umschreibung, kann zu schwersten Verletzungen führen. Durch die Installation von Unterfahrschutzvorrichtungen kann also diese Gefahr minimiert werden. Wir meinen, der Schutz von Motorradfahrern muss erheblich verbessert werden.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, ich blicke auf die Uhr und will deswegen jetzt auch nicht alles vortragen, was ich mir vorgenommen habe. Aber es zeigt, dass wir mehr Zeit für eine sachgerechte Diskussion brauchen und diese Diskussion auch im zuständigen Ausschuss führen müssen. Deswegen, Frau Präsidentin, beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Ich freue mich dort auf eine sachliche Diskussion und vielleicht sogar eine sachlichere, als wir sie heute teilweise gehört haben. Danke schön.
(Beifall FDP)
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, so ein bisschen ist das auch sinngemäß für diesen Antrag insgesamt, denn die FDP-Fraktion reicht mit ihrem heutigen Antrag „Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder“ einmal mehr ein Sammelsurium von Forderungen und Halbsätzen ein. Ein ernsthafter Impuls für eine parlamentarische Initiative ist das jedoch nicht. So fordert die Fraktion in Ziffer I ihres Antrags die Landesregierung auf, sich gegen pauschale Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen zu stellen,
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Und zu
Recht!) und verweist, Herr Kemmerich, dazu auf einen Beschluss des Bundesrats aus Mai 2020. Sie haben den hier auch schon vorgestellt, aber im Kern geht es doch bei diesem Antrag des Bundesrats um die Frage, Regelungen anzupassen, um in Kommunen an besonders von Motorradlärm betroffenen Stellen den Motorradverkehr an Sonn- und Feiertagen zeitweise einschränken zu können. Das ist der Kern der Bundesratsinitiative – und keine pauschalen Fahrverbote. Ich glaube, das ist noch mal ganz deutlich hier auf den Punkt zu bringen, und ich hoffe sehr, dass die Debatte heute wenigstens eines zum Ziel hat: diese öffentliche Verlautbarung, hier würde irgendjemand pauschal Motorradfahrer von ihrem Fahrspaß abhalten wollen und das verbieten wollen, endlich beiseitezulegen. Darum geht es nämlich nicht. Es gibt übrigens nicht nur Motorradfahrer, es gibt auch Mopedfahrer – gerade im ländlichen Raum in Thüringen für junge Menschen ein ganz wichtiges Fortbewegungsmittel. Ich kenne das selbst.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: S 50!)
S 50, aber auch die Schwalbe, der Star, der Spatz usw. Statt dieser Fahrverbote ging es aber den Akteuren im Bundesrat darum, Anwohnerinnen und Anwohner vor unnötigen Lärmbelästigungen zu schützen und den Sonntag als gesetzlichen Ruhetag, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bewahren.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein für sich genommen richtiges und wichtiges Ziel. Wobei natürlich klar ist, dass es hier Zielkonflikte gibt, und die löst man ganz bestimmt nicht dadurch auf, dass man sich einseitig auf eine Seite stellt, so, wie das die FDP hier tut. Damit zeigen Sie wieder einmal, dass es Ihnen nicht um das große Ganze geht, sondern um Klientelpolitik.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Jeder darf
Motorrad fahren!)
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und so zeigen Sie damit auch, dass es eben gut ist, dass Sie nicht regieren. Für meine Fraktion will ich hier klarstellen, es geht uns um eine konstruktive Lösung für alle Beteiligten. Weil immer so getan wird, als gehe es auf unseren Straßen um die Verteidigung der großen Freiheit von irgendwem – dem ist eben nicht so.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Straßenverkehr gelten viele Regeln und Einschränkungen. Sie dienen vornehmlich dem Schutz der eigenen Gesundheit und dem Schutz der Gesundheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Daneben treten die Ziele der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes. Mit individueller Freiheit haben Regeln im Straßenverkehr, seien es Führerscheinpflicht, Tempolimit, Gurtpflicht oder, oder, oder, eher wenig zu tun,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Doch, Sie
irren sich, Herr Möller!) vielmehr mit sozialer Kompetenz. Darum geht es im Straßenverkehr. Dass hier die FDP auf einem falschen Weg ist, verwundert mich als Sozialdemokrat wenig.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Seit 30 Jah-
ren!) Es würde mich aber freuen, wenn Sie diese Debatte nutzen, um über Ihr merkwürdiges einseitiges Verständnis dieses Sachverhalts nachzudenken – und zwar nicht aus Sicht des Schutzes der eigenen Klientel, sondern aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive. Kurzum, es handelt sich um einen klassischen Schaufensterantrag, der weder dem Kampf gegen manipulierte Motorräder noch der Verkehrssicherheit und schon gar nicht dem Lärmschutz dient. Eine Zustimmung zu diesem einseitigen Antrag kann es von unserer Seite aus genannten Gründen deshalb nicht geben. Zum Wohle des Freistaats und dem dafür hier vereinbarten Stabilitätsmechanismus auf Wunsch der CDU wird sich meine Fraktion jedoch bei einer Überweisung des Antrags an den Fachausschuss enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Vielen Dank. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Staatssekretärin Karawanskij.
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte auch noch sozusagen einen Beitrag leisten, um die Debatte hier ein Stück weit zu versachlichen. Die FDP-Fraktion hat ja die Landesregierung aufgefordert, sich gegen die Einführung von pauschalen Fahrverboten für Motorräder an Sonn- und Feiertagen und die Führung von Fahrtenbüchern zu positionieren, und das möchte ich jetzt sozusagen auch tun. Denn wir haben den Teil der Thematik bereits in der Aktuellen Stunde im Juni letzten Jahres debattiert und die Initiative richtet sich ja – das hatten wir jetzt auch in der Debatte gehört – gegen den Bundesratsbeschluss, der im Mai letzten Jahres gefasst wurde. Ich möchte einfach noch mal ein Stück weit vergegenwärtigen, was tatsächlich Inhalt dieses Beschlusses war: sich bei der EU-Kommission für strengere Lärmemissionswerte durch Verschärfung der in der EU geltenden Grenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung von neuen Motorrädern einzusetzen, die Strafen bei Manipulationen am Auspuff, Luftfilter und sonstigen Eingriffen, die eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen zur Folge haben, deutlich zu verschärfen, Initiativen zu unterstützen, die Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise sensibilisieren, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie Elektroantrieb zu unterstützen, als auch sich für wirksame Messverfahren und bessere Kontroll- und Strafmöglichkeiten einzusetzen. Darüber hinaus – und das sind alles ja Anteile dessen, wozu wir uns tatsächlich in eine Debatte begeben müssen, um das zu regulieren, die Gründe wurden hier auch schon aufgeführt – gibt es tatsächlich Fragen der Verkehrssicherheit, aber auch handfeste Interessenskonflikte. Gerade in besonders sensiblen Siedlungsgebieten müssen wir auch darüber diskutieren bzw. müssen dann auch aus Gründen des Lärmschutzes Geschwindigkeitsbeschränkungen, zeitlich beschränkt Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen möglich sein. Also von Pauschalität kann hier keine Rede sein. Genau deswegen hat ja auch der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, hier entsprechende Regelungen anzupassen. Es zielt also nicht auf ein generelles Motorradverbot an Sonn- und Feiertagen ab, sondern es geht vielmehr darum, an bestimmten Orten die Möglichkeit zu schaffen, hier die Verkehrszeiten für Motorräder einzuschränken, damit dann eben auch die Mittags- und die Nachtruhe gewahrt bleiben. Ich möchte noch auf Ziffer II Ihres Antrags eingehen, weil da die Kontrolle etwaiger Vergehen durch die Polizeibehörden thematisiert wird. Das primäre Ziel von polizeilichen Verkehrsüberwachungen ist ja die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Fragestellung dabei ist, dass wir nicht nur eine bestimmte Teilnehmergruppe im Blick haben, sondern tatsächlich alle Verkehrsteilnehmergruppen. Die Zweiradfahrer sind dabei eben eine von vielen Gruppen, die zu berücksichtigen sind. Zum einen gibt es ja eine Überwachung der Verhaltensregeln im Straßenverkehr, wo auch entsprechend die Kontrolle, was den technischen Zustand der Fahrzeuge betrifft, Bestandteil polizeilicher Interventionen ist. Dazu gehört natürlich auch die Überprüfung von Geräuschemissionen und für den operativen Dienst – auch das jetzt als Beitrag zu der Diskussion – haben wir 29 Geräuschpegelmessgeräte auf die Dienststellen der Thüringer Polizei verteilt. Wiederkehrend, im Rahmen des täglichen Dienstes, auch durch gezielte Schwerpunktaktionen, finden Kontrollen bzw. Aktionen statt, wie beispielsweise die jährliche Aktion „Sicher durch den Harz“. Darüber hinaus werden den Einsatzkräften auch Fachkenntnisse auf speziellem Gebiet, was die motorisierten Zweiräder betrifft, vermittelt. Das ist ein fester integraler Bestandteil sowohl der Ausbildung als auch der Fortbildung. Da finden bei der Thüringer Polizei im Bildungszentrum jährlich vier bis fünf einwöchige Lehrgänge zum Thema „Zweiradkontrollen und Manipulationen“ statt, die modular stattfinden und die dann eben auch entsprechend regional durch weitere Schulungsmaßnahmen ergänzt werden. Das ist sozusagen ein Set an Bildungsmaßnahmen bzw. Möglichkeiten, damit dann tatsächlich die Kontrollen von motorisierten Zweiradfahrern auch wirkungsvoll erbracht werden können und vor allen Dingen das erworbene Wissen dann auch angewendet werden kann. Unabhängig davon müssen natürlich, was den technischen Fortschritt betrifft und die Möglichkeiten an den Fahrzeugen, dann auf der Straße durch die Polizei – die ersetzen natürlich keine fachkundigen Prüfungen, die wir durch die Sachverständigen entsprechend abdecken. Aber ich möchte an der Stelle doch noch mal die Zahl hier zur Verfügung stellen, dass seit 2008 über 390 Beamtinnen und Beamte an den Lehrgängen der Polizei teilgenommen haben und hier sozusagen dieses Angebot genutzt haben und dann entsprechend auch bei den Kontrollen über das Wissen verfügen. Nichtsdestotrotz hat die Thüringer Polizei 352 Bußgeldverfahren gegen Fahrer motorisierter Zweiradfahrzeuge wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingeleitet, weil die Betriebserlaubnis durch Manipulation am Kraftfahrzeug erloschen war und die Verkehrssicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dann beeinträchtigt war oder es entsprechend trotz übermäßiger Geräuschentwicklung defekter Schalldämpferanlagen eine Belästigung anderer Personen stattgefunden hat. Also saisonbedingt konzentriert sich dann natürlich die Mehrzahl der Verstöße auf die Monate März bis Oktober, allein im letzten Jahr wurden 80 Verstöße zur Anzeige gebracht. Ich möchte an der Stelle noch auf den Aspekt „Verkehrssicherheit“ eingehen, was auch eine Rolle in der Debatte hier gespielt hat, dass gerade auch an Bundes- und Landesstraßen mit auffälligem Unfallgeschehen Fahrzeugrückhaltesysteme mit Unterfahrschutz nachgerüstet werden. Das findet und fand statt, beispielsweise an folgenden Strecken: an der B 7 Isserstedt – Jena, B 19 oder auch B 81. Des Weiteren ist zu nennen, dass gerade in Thüringen ausschließlich für die Vermeidung von Fahrten mit unangepasster Geschwindigkeit auch in kurvenreichen Streckenabschnitten nicht nur diese Unterfahrschutznachrüstungen stattfinden bzw. diese Rückhaltesysteme eingebaut werden, sondern auch die Rüttelstreifen auf den Bundes- und Landesstraßen aufgebracht werden, so auch auf der B 81 oder auf der B 85. Derzeit ist auch eine Neufassung des Merkblatts zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken in Arbeit. Im Rahmen der Länderanhörung 2019 hat sich auch Thüringen unter anderem dafür starkgemacht, dass eine präventive Prüfung von Schutzmaßnahmen an den Fahrzeugrückhaltesystemen für Motorradfahrer erfolgt, denn die Unterfahrschutzvorrichtungen, die auch bei Neuplanungen vorgesehen sind, sind nach den bisher geltenden Richtlinien eben nicht möglich. Eine abschließende Bemerkung: Bei der Entscheidung zur Nachrüstung der Rückhaltesysteme mit Unterfahrschutz werden durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr neben der Unfallstatistik auch die Forderungen der Motorradverbände mitberücksichtigt. Weil das auch eine Rolle gespielt hat, dass diese Zusammenarbeit hier infrage gestellt wurde: Die fließt natürlich entsprechend auch ein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen dann zur Ausschussüberweisung. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Weitere Ausschüsse habe ich nicht gehört. Wer der Ausschussüberweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und der FDP. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
(Beifall AfD)
Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 29 und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 30 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/941 - Neufassung Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Hoffmann.
Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, jedes ahr sterben Tausende Rehkitze, J Junghasen und Bodenbrüter bei der Grasmahd. Die Tiere werden verstümmelt und getötet, die Gelege der Wiesenbrüter wie Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz werden zerstört. Das Absetzen der Kitze fällt mit den ersten Grünlandschnitten zusammen. Den Rehkitzen wird dabei das natürliche Schutzverhalten zum Verhängnis: Sie drücken sich an den Boden, statt zu flüchten; ihre Kinderstube wird zur Todesfalle. Die Nester der Wiesenbrüter sind wie beim Kiebitz farblich getarnt, was die Auffindung erschwert. Jedes getötete Tier und jedes zerstörte Gelege ist eines zu viel und gefährdet auf Dauer das Überleben der Art.
(Beifall AfD)
So liegt die Besatzdichte des Feldhasen in Thüringen deutlich unter Bundesdurchschnitt, wie eine Kleine Anfrage unserer Fraktion ergeben hat. Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage mit der Nummer 7/495 in Drucksache 7/959: „In Thüringen liegt die Zuwachsrate im Jahr 2019 bei 6,3 [im Frühjahr] bzw. 7,1 [im Herbst]. Damit liegen die Werte für Thüringen deutlich unter den Durchschnittswerten für Deutschland von 12,4 [im Frühjahr] bzw. 13,3 [im Herbst].“ Der Kiebitz, ein Bodenbrüter, ist nach jüngsten Pressemeldungen in Deutschland vom Aussterben bedroht. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Keiner kann wollen, dass Tiere auf diese Weise verletzt oder getötet bzw. vermäht werden. Den Bauern ist auch deshalb an der Wildtierrettung gelegen, weil das durch die verletzten oder toten Tiere eingetragene Botulinumtoxin eine Gefahr ist. Wird die vergiftete Ernte an Nutztiere verfüttert, verenden diese. Sie versterben meist innerhalb weniger Tage durch typische Lähmungserscheinungen, dem sogenannten Botulismus. Die Hegepflicht, welche Maßnahmen gegen Mähtod erfordert, obliegt dabei dem Jagdausübungsberechtigten. In Verantwortung stehen aber auch Grundstückseigentümer und Landwirtschafter. Darum werden die Wiesen durch Jäger, Landwirte und Freiwillige vor der Mahd beobachtet und abgegangen, zum Teil mit Vorstehhunden, es werden Scheuchen aufgestellt und es finden Abschreckungen über Geräusche und Geruchseinflüsse statt. Das ist nicht unbedingt vielversprechend, weil eine erfolgreiche Suche von Fläche und Zeit abhängig ist. Es ist die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Manche Tiere lassen sich dauerhaft verscheuchen, andere nicht. Manche kommen an ihre Ablegeplätze zurück, andere nicht. Und die in den ersten Lebenswochen ohne eigenen Körpergeruch ausgestatteten Kitze werden durch Hunde kaum direkt gewittert. Zudem sind die Tiere und Nester so gut an ihre Umgebung angepasst, dass sie durch die Helfer nicht alle gesehen werden können. Die traditionellen Vergrämungsmaßnahmen und das Absuchen sind zeitaufwendige Methoden mit mittelmäßigem Erfolg. Wer glaubt, die Landwirte könnten die Tiere und Gelege von den Fahrzeugen aus sehen, der irrt. Die Maschinen fahren mit über 10 Meter breiten Mähwerkzeugen und einer Geschwindigkeit von 15 km die Stunde oder mehr. Die Tiere haben keine Chance. Hilfe ist geboten.
(Beifall AfD)
Denn der Mähtod geschieht trotz Vergrämung, trotz aufwendiger Absuchaktionen, trotz Sensoren und trotz Verzicht von Aufbereitern an den Erntefahrzeugen, wie Studien zeigen. Die Jäger und unsere Bauern müssen hier unterstützt und die Jungtiere und Gelege müssen geschützt werden, damit der Artenbestand in den Grünlandlebensräumen erhalten bleibt.
(Beifall AfD)
Dem Jäger, der Landwirtschaft, die zwischen Verpflichtung und Subvention gefangen ist, und dem Artenbestand müssen durch zusätzliche Maßnahmen geholfen werden. Eine solche sich inzwischen vielfach bewährte Methode gegen den Mähtod ist die Wildtierrettung durch Drohnen. Die an einen Multicopter angebrachte Wärmebildkamera lokalisiert Wärmequellen, sogenannte Thermoflecken. Bis zu 40 Hektar können auf diese Weise pro Tag abgeflogen werden. Die Drohne sucht die Mahdfläche nach Wärmeunterschieden ab und meldet sie. Der Helfer wird dann zu der Stelle geführt und kann das Jungtier oder Gelege retten. Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Schutz von Jungtieren und Bodenbrütern vor der Mahd“ mit der Nummer 7/979 in Drucksache 7/1705: „Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Wildtierrettung stellt eine sinnvolle Ergänzung bzw. Alternative zu traditionellen Methoden dar.“ In unserem Antrag „Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen“, Drucksache 7/941 – Neufassung –, Neufassung aufgrund der neuen Drohnenverordnung der EU, fordern wir deshalb die Unterstützung der Jäger bei der Anschaffung von Wärmebilddrohnen, dadurch weiterführend die Unterstützung für Landwirte und freiwillige Helfer durch das Land Thüringen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, beschäftigen wir uns also nun mit dem Thema „Wildrettung“. Der Titel des Antrags der AfD „Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen“ klingt erst mal toll, da kann man ja grundsätzlich kaum was dagegen haben, nicht wahr? Aber es ist ja so: Rehkitze und Junghasen sind verletzliche Kreaturen und müssen geschützt werden. Und Sie haben recht, jedes Jahr werden etwa 100.000 Jungtiere bei der Grasmahd von Landmaschinen getötet oder verletzt. Es ist der Instinkt der Jungtiere, sich bei Gefahr still zu verhalten, sich zu ducken und bewegungslos zu verharren, eine Strategie, die gegen ihre Fressfeinde wirkungsvoll ist, gegen ein modernes Hochleistungsscheibenmähwerk mit Schnittbreiten über 10 Metern eben leider nicht. Wie kann man nun diesem Problem begegnen? Das Absuchen der zu mähenden Flächen zu Fuß oder mittels Hunden ist in einer Zeit, in der die Flächen immer größer werden, personell, aber auch zeitlich nicht zu leisten. Die Ausrüstung der Landmaschinen selbst mit Sensoren, Detektoren und Wärmebildkameras lieferte in Feldversuchen keine befriedigenden Ergebnisse. Auch unterbindet es ein flüssiges und unterbrechungsfreies Arbeiten auf dem Feld. Vielversprechender ist das Projekt „Wildretter“. Die Projektpartner, die sich hier zusammengefunden haben, sind unter anderem der Landmaschinenhersteller CLAAS, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, die Technische Universität München sowie der Bayerische Jagdverband. Gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist das Ziel, eine drohnenbasierte Ortung von Rehkitzen zu ermöglichen. Dadurch können die Tiere vor der Mahd aufgespürt und umgesetzt werden, um Verluste zu vermeiden. Das ist im eigenen Interesse der Bauern und der Jägerschaft. So kann das Unterlassen von Maßnahmen zur Wildrettung erstens strafrechtliche Konsequenzen nach dem Tierschutzrecht für den Landwirt haben und zweitens wirkt sich auch das – so im Fachjargon genannte – „Einarbeiten von Tieren in den Grünschnitt“ negativ auf dessen Qualität aus. Doch kommen wir zu Ihren konkreten Forderungen. Sie möchten das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Drohnen ausstatten. Diese sollen dann den Kreisjägern und Kreisbauernschaften zur Verfügung gestellt werden, um damit vor der Mahd gezielt nach Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren zu suchen. Vergessen haben Sie den Punkt der Ausbildung und Schulung, handelt es sich doch dabei nicht um Spielzeuge oder günstige Gerätschaften, sondern vielmehr um hochpreisige Spezialtechnik. Auch wird von Ihnen nicht erwähnt – wie üblich bei den Anträgen der AfD –, mit welchen Kosten durch die Beschaffung und für den Unterhalt zu rechnen ist. Laut „agrarheute“ kostet eine gute Drohne zwischen 15.000 und 20.000 Euro, eine zugehörige Wärmebildkamera 7.000 Euro bis 10.000 Euro. Das rechnet sich nur, wenn man die Drohne als Grundgerät analog zur Landmaschine sieht und sie mit verschiedenen Aufgaben über das ganze Jahr auslastet. Die Wildrettung ist für viele Menschen ein hoch emotionales Thema. Trotzdem wäre es gut und sinnvoll, sich über die Auswirkungen und die Praktikabilität noch einmal in der Tiefe zu unterhalten. Beispielsweise ist das Anmähen von Flächen mit anschließender Ruhephase über Nacht eine günstige und in der Praxis bereits erprobte Lösung. Durch diese Maßnahme fühlen sich die Muttertiere durch die Veränderungen auf der Wiese gestört und führen ihre Jungen in Sicherheit. Auch sprechen Sie, verehrte Kollegen der AfD, in den Plenardebatten immer wieder von der Förderung und der Stärkung des Ehrenamts. In Thüringen gibt es bereits Initiativen und Vereine, die sich die Rettung von Wildtieren zur Aufgabe gemacht haben. Diese zu unterstützen, steht aber offensichtlich nicht auf Ihrer Agenda. Ihr Antrag ist auch nach neun Monaten und trotz Neufassung in unseren Augen nicht ausgereift, nennt keine Kosten, benennt keine Details zur Ausbildung und Ausrüstung. Wir lehnen daher diesen Antrag ab und werden auch einer Überweisung an den Ausschuss nicht zustimmen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall SPD, FDP)
Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin, hallo, liebe Zuschauer am Livestream, die es bisher ausgehalten haben! Das Thema ist tatsächlich ein bisschen spannender und auch der Werdegang des Antrags, als es bisher dargestellt worden ist. Deswegen bin ich froh – auch wenn es ein Antrag der AfD ist –, dass wir jetzt noch mal über diesen Antrag reden, nicht, weil dieser Antrag in irgendeiner Form ein inhaltlicher Gewinn ist, ganz im Gegenteil, sondern, werte Zuschauer und Zuschauerinnen, weil es vor allen Dingen für Sie ziemlich gut zeigt, wie die AfD Fraktion, also mit ‑ welchem Ernst sie an Anträge geht oder halt eben nicht.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Für Sie viel-
leicht nicht!) Mit Grasmahd haben die meisten da draußen nicht besonders viel zu tun, aber ich möchte Ihnen zunächst noch mal sagen, warum das so wichtig ist. An allererster Stelle – das wurde schon gesagt – geht es um Tierschutz. Immerhin sterben jährlich schätzungsweise 500.000 Tiere in Deutschland bei der Mahd und daran ist absolut nichts schönzureden. Aber es geht auch um wichtige Berufsgruppen: um Landwirtinnen und Landwirte und um Jägerinnen und Jäger, die diese unterstützen, und es geht um Ehrenamtliche, die sich jedes Jahr aufs Neue bemühen, möglichst viele Tiere zu schützen. Und deswegen bin ich aufgebracht. Ja, ich bin aufgebracht, weil der Antrag der AfD dieses wichtige Thema untergräbt. Ich will das auch untersetzen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, denn es ist auch meine Aufgabe als Abgeordnete, vor allen Dingen Ihnen da draußen transparent zu machen, wie hier teilweise gearbeitet wird. Dieser Antrag eignet sich einfach perfekt dazu. Gehen wir doch mal wirklich ganz zum Anfang, zu der ersten Version Ihres Antrags. Ihre Mission ist es gewesen, dass die Landesregierung Drohnen für die Mahd bereitstellen soll, damit Jägerinnen und Jäger und Landwirte Wildtiere besser aufspüren können. Das klingt für den Laien erst mal ganz spannend. Aber leider haben Sie sich ganz zu Anfang schon bei der Zuständigkeit des Landes geirrt. Wissen Sie, das kann jemandem passieren, der vielleicht Politik ehrenamtlich macht, aber Sie sind Berufspolitiker und Sie bekommen Geld dafür. Und dennoch haben Sie ernsthaft gefordert, dass die Landesregierung dem Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Drohnen zur Verfügung stellen soll. Dass sich das Amt mal eine ordentliche Ladung Schränke besorgt und darin irgendwie Drohnen lagert, ist zwar nun ihre Aufgabe – okay. Aber sagen Sie: Wollten Sie nicht eigentlich, dass die Drohnen bei den Jägerinnen und Jägern und Landwirten ankommen? Ich frage ja nur. Dann sind Sie bei Ihrer ersten Version auch noch mal vollkommen abgebogen und haben in einer Ihrer Version davon gesprochen, dass doch auch dem Brand- und Katastrophenschutz diese Drohnen zur Verfügung gestellt werden sollen. Ja, da müssen Sie lachen. Ich musste da auch lachen. Sie wollten also ernsthaft Jägerinnen und Jäger und Landwirte dadurch unterstützen – das muss man sich einmal vorstellen –, dass sie mit 650 Aufgabenträgern, also den Gemeinden und Landräten, in Konkurrenz treten sollen. Diese Drohnen – so haben Sie sich das vorgestellt – sollten jetzt also zwischen all diesen Beteiligten hin und her getauscht werden. Das ist natürlich nicht praktikabel. Das haben Sie ja schließlich auch festgestellt und dann auch gelöscht. Aber wissen Sie, was ich mich echt gefragt habe? Wie stellen Sie sich denn eigentlich die Mahd vor? Dass sie mal an eins, zwei Tagen im Jahr stattfindet und dann ist sie vorbei und dann kann man die Drohnen überallhin weiterleihen? Da haben Sie sich absolut als Unwissende entlarvt und das ist wirklich ziemlich schade. Wissen Sie: Auch diesen einen Punkt kann ich Ihnen wirklich nicht ersparen, besonders weil Sie gestern in einem Beitrag so getan haben, als wären Sie die Fraktion, die an der Seite der Polizei steht. Sie haben doch ernsthaft in einer Ihrer ersten Versionen gefordert, dass doch auch die Polizei die Drohnen nutzen soll. Mal abgesehen davon, dass Sie wirklich alle derzeit geltenden rechtlichen Voraussetzungen vollkommen ignoriert haben, dass Sie alle Anforderungen nach dem Polizeirecht einfach mal so übergangen haben
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Es geht um
Rehkitze!) – und das ist ja wirklich schon ziemlich, ziemlich peinlich. Aber wissen Sie was das Allerpeinlichste ist? Gestern, da haben Sie sich noch als die großen, großen Unterstützer hingestellt. Vor ein paar Monaten haben Sie aber einen Antrag geschrieben, da sollten die Drohnen an die Polizei gehen, nach den Landwirten, nach den Jäger/-innen, nach dem Brand- und Katastrophenschutz, und das ist echt eine Nummer. Also das nennen Sie Unterstützung? Dass Sie da nicht im Erdboden versinken, wenn Sie so etwas zu Papier bringen, das finde ich wirklich unerklärlich.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wissen Sie, natürlich regen Sie sich jetzt tierisch auf, einige lachen ja, ich hoffe über sich selbst. Wie komme ich denn dazu, alte Versionen von Ihnen auseinanderzunehmen? Na, weil es hier nun mal nicht um Schmierzettel geht, die man mal eben so wegwerfen kann. Sie haben das zu Papier gebracht, Sie haben das in einen Antrag geschrieben und Sie haben diese Ideen der parlamentarischen Diskussion freigegeben, und genau das tue ich jetzt und damit müssen Sie leben. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist also vollkommen klar: Sie, AfD, haben einfach wild drauflosgeschrieben, irgendwann im letzten Jahr, ohne Sinn und Verstand haben Sie ein Konglomerat aus irgendwelchen vermeintlichen Möglichkeiten aufgeschrieben und daraus einen Antrag gezaubert. Dafür ein schelmisches Danke: Ich als umwelt- und klimapolitische Sprecherin habe selten Gelegenheit, Sie auch in so vielen Themenbereichen vorzuführen, und das bereitet mir große Freude, das muss ich schon zugeben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aber bleiben wir wirklich mal bei diesem Thema. Was vermitteln Sie eigentlich den Leuten, die die Unterstützung brauchen, den Landwirten und Jägern, am Ende eigentlich? Sie vermitteln, dass Sie sich eigentlich niemals richtig Zeit genommen haben, um sich ernsthaft mit diesem Thema auseinanderzusetzen, und das ist schändlich.
(Beifall DIE LINKE)
Und jetzt könnte man natürlich meinen, Sie hätten einen vollkommen neuen Antrag geschrieben, alles mal grunderneuert, ein bisschen was gelöscht, und jetzt wird es spannend, jetzt wird es sogar noch mal so richtig witzig, man kann es gar nicht glauben: Auch hier beweisen Sie, dass Sie an der aktuellen Debatte kein Interesse haben. Ich weiß ja, die Presse ist Ihr Feind, aber ein kleiner Geheimtipp von mir: Es lohnt ein Blick in den Pressebericht. Denn da hätten Sie heute Morgen nämlich erkannt, dass Ihr Antrag Schnee von gestern ist. Die Bundesministerin Klöckner – nicht immer meine beste Freundin – hat nämlich heute verkündet, dass sie den Einsatz von Drohnen fördert. Die AfD-Fraktion wollte die Thüringer/-innen bis zum Haushalt 2022 – das muss man mal sagen – warten lassen, so steht es in Ihrem Antrag, die Bundesregierung hat aber schon jetzt übernommen, und zwar ab der zweiten Hälfte dieses Monats.
(Unruhe AfD)
Also quasi jetzt können die Jägervereinigungen auf Kreisebene oder alle anderen Vereine, die Tiere retten, von Fördermitteln profitieren, und das weitaus besser, als Sie das in Ihrem Antrag vorgeschlagen haben. Zum Beispiel – wir haben es ja gerade schon gehört –: Sie fordern, dass der Drohnenführerschein gefördert wird. Der kostet so im Schnitt 300 bis 500 Euro, wenn man ihn gewerblich nutzen will. Die Bundesregierung geht aber das eigentliche Problem an. Sie fördert nämlich die Technik, also das, was eigentlich teuer ist. Auch das haben wir gerade schon gehört. Der Antragsteller oder die Antragstellerin kann da bis zu 4.000 Euro bekommen und die Drohne dann einfach selbst kaufen. Also nicht das Landesamt, wie Sie das mal wollten, bekommt die Drohne. Und wissen Sie, ich finde, das können Sie sich natürlich auch gern mal aufschreiben, denn Sie hören ja alle aufmerksam zu: Wenn man jemanden unterstützen möchte, dann gibt man am besten demjenigen das Geld, der auch davon profitieren soll, und sonst niemandem. Und wissen Sie, ich gucke gerade auf die Zeit. 7 Minuten 42 Sekunden, das ist sportlich, das heißt, ich nutze jetzt einfach die letzten Minuten, um denen Raum zu geben, die es vor allen Dingen verdient haben. Als Allererste den Tierschutzverbänden, die jedes Jahr wichtige Arbeit leisten und dieses Thema immer wieder in die Presse bringen. Zweitens die Landwirte, die ihre Pflicht tun, Tiere zu schützen und ernst zu nehmen, zumindest versuchen das die meisten. Drittens die Jäger/-innen, ohne die es um ein Vielfaches schwerer wäre, die Tiere aufzuspüren. Aber ganz besonders möchte ich den Ehrenamtlichen danken. Jedes Jahr helfen Hunderte von ihnen, Tiere zu finden und sie aus den Feldern zu locken. Wir, Rot-Rot-Grün, sehen ihren Einsatz, das möchte ich unbedingt sagen. Und für meine Fraktion kann ich nur sagen, wir schätzen sie sehr.
(Beifall DIE LINKE)
Werte Zuschauer/-innen, jetzt bin ich gerade hier und möglicherweise schauen Sie gerade zu: Vielleicht sind Sie nun auf den Geschmack gekommen und haben ein wichtiges Thema für sich entdeckt. Jedes Jahr suchen wir Helfer/-innen, die dabei unterstützen, und auch Sie können das tun. Ich werde das jedenfalls machen und bin dabei. Jede helfende Hand da draußen wird mehr für den Tierschutz tun, als es dieser Antrag der AfD getan hat. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen
Vielen Dank. Ich will mal darauf hinweisen, dass nicht nur despektierliche Zwischenrufe ein Problem in diesem Plenum sind, sondern auch despektierliche Handbewegungen, und möchte doch darum bitten, dass das unterlassen wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich bitte, das auch nicht infrage zu stellen, wenn ich das hier tue. Wenn ein Abgeordneter der AfD-Fraktion hier zweimal in Richtung der Rednerin mit Handbewegung sozusagen seinen Nichtrespekt ausdrückt, dann kann ich das rügen. Ich habe ihn jetzt nur freundlich darauf hingewiesen und ich bitte, dass Sie das einfach zur Kenntnis nehmen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Als Nächste erhält die Abgeordnete Tasch von der CDU-Fraktion das Wort.
Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, die AfD-Fraktion hat heute ein Thema aufgerufen, das wir in der Tat bereden müssen. Die Zielrichtung des Antrags, Tierschutz und landwirtschaftliche Nutzung besser in Einklang zu bringen, ist weder falsch noch ideologisch. Die grundsätzliche Intention, mehr Tierschutz für Wildtiere, kann daher nur begrüßt werden. Und es ist auch richtig, dass das Bewusstsein für das Thema „Mähtod“ gestärkt werden muss. Die Problembeschreibung haben wir gehört und auch gelesen und ich muss deshalb nichts wiederholen. Gern möchte ich aber diesen Tagesordnungspunkt nutzen, um ein wenig Fortbildung hier im Plenarsaal zu organisieren, und möchte darstellen, was es alles für Möglichkeiten jetzt schon gibt, um den Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd zu gewährleisten. Und das wird auch von unseren Landwirten genutzt. Haupttechnologien sind insbesondere tragbare Infrarottemperatursensoren oder Drohnen mit Wärmebildkameras. Drohnen in Kombination mit Wärmebildkameras haben sich für die Suche von Rehkitzen besonders bewährt. Weitere Technologien bzw. Hilfsmittel kommen heute schon zum Einsatz: das Vergrämen durch stationäre Systeme, mechanische, optische, akustische Unruhestifter, Vergrämen durch Abgehen mit Hunden – oder Mähstreifen; hier wird am Vortag der Mahd am Rand der gesamten Fläche ein schmaler Streifen gemäht. Das Muttertier nimmt den Mähstreifen als Störung wahr und wird ihr Kitz aus dem Bestand locken. Auch das Abgehen der Fläche vor der Mahd mit Hunden ist ein angewandtes Verfahren. Die Hunde hinterlassen ihren eigenen Geruch, der vom Muttertier als Gefahr wahrgenommen wird und zum Wegführen der Kitze animieren kann. Für das Vergrämen während der Mahd wird eine Sirene für die Mahd am Traktor montiert. Durch das akustische Signal werden die Tiere zum Verlassen der Flächen angeregt. Derartige Schallkanonen haben den Nachteil, dass sie erst in einem Alter der Kitze wirksam werden, in dem die Jungtiere bereits einen Fluchtinstinkt entwickelt haben. Automatisches Anheben des Mähwerks: Durch die Anbringung von Infrarotmessköpfen direkt am Fahrzeug erfolgt bei Alarm ein sofortiges Anheben des Mähwerks. Derartige Technologien sind noch nicht vollkommen ausgereift, aber werden kontinuierlich weiterentwickelt. Mähen von innen nach außen: Empfohlen wird das Mähen der Fläche von innen nach außen, um den scheuen Kitzen eine Fluchtmöglichkeit nach außen zu lassen. Liebe Kollegen, all das nutzen die Betriebe in der landwirtschaftlichen Praxis bereits und dabei sind wir bei einem wichtigen Punkt: Ursprünglich hatte die AfD ja einen ganz falschen Ansatz, der jetzt mit der Neufassung des Antrags korrigiert wurde. Ursprünglich wollten Sie, dass entweder beim Staat – sprich das Landesamt für Landwirtschaft – bzw. bei den Kreisbauern oder Jägerschaften Drohnen zur Verfügung stehen sollten. Das ist fachlich nicht unumstritten, das möchte ich hier einmal anmerken. Oder schärfer ausgedrückt: Wildschutz bei der Mahd ist keine Aufgabe des TLLLR. Die Landwirte sind für den Wildschutz bei der Mahd selbst verantwortlich. Richtig bleibt dennoch, dass die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe über solche Möglichkeiten verfügen sollten. Da kommen aber in erster Linie kommerzielle Anbieter von Drohnenflügen in Betracht. Die Anschaffung solcher Technik durch die Betriebe ist daher der schlechtere Weg, denn selbst bei einer Förderung über das Agrarinvestitionsprogramm ist es extrem teuer. Da kommen Sie mit 200.000 Euro, wie Sie das fordern, wirklich nicht weit. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Tierschutzgesetz war in den vergangenen Jahren immer wieder Rechtsgrundlage bei Urteilen gegen Landwirte, die bei der Grünland-Mahd Rehkitze getötet hatten. Denn wer die Tötung bzw. die Verletzung von Wildtieren durch die Grünland-Mahd für möglich hält und gleichzeitig keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreift, nimmt den Mähtod billigend in Kauf und macht sich strafbar. Der Landwirt und die von ihm gegebenenfalls mit der Mahd beauftragten Personen sind demnach verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Verletzung oder Tötung von Tieren bei der Grünland-Mahd zu vermeiden. Neben ethischen und juristischen Gründen haben Landwirte aber auch ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Vermeidung des Mähtods. Wenn ich mit Bauern spreche, habe ich den Eindruck, dass sie – und das immer mit Unterstützung der Jäger und anderer Naturschützer – ihren Verpflichtungen auch nachkommen. Vielen Dank dafür. Und wie so oft im Leben ist hier die Kommunikation aller Beteiligten das wichtigste Instrument. Die anderen Instrumente habe ich bereits aufgezählt. Sie sind da, sie können genutzt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ganz aktuell ist ja die Mitteilung aus dem BMEL: Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird künftig den Einsatz von Drohnen zur Jungwildtierrettung fördern. Wie das Ministerium mitgeteilt hat, werden für die Anschaffung von Drohnen drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderquote wird auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Die Förderung kann nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragt werden. Dies wird voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte erfolgen. Zusammenfassend also: Die Zielrichtung des Antrags ist gut. Er ist aber nicht nötig, weil wir das Problem längst erkannt haben, und deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream! Zunächst zum Herrn Bergner, er hat sich auf die alte Fassung bezogen, das haben wir inzwischen geändert. Nur zur Kenntnisnahme. Und dann, Frau Maurer: Ich finde es ganz enorm, mit welchen Ausflüchten Die Linke hier sagt, sie will nicht zustimmen. Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, hätten Sie ja selbst einen Antrag zu diesem Thema machen können.
(Beifall AfD)
Mein Kollege Dr. Lauerwald und ich haben seit letztem Jahr an diesen Kitz-Rettungsverein in Gera gespendet. Ich setze mich bei mir im ländlichen Raum auch dafür ein. Also Sie brauchen mich jetzt nicht belehren! Und Frau Klöckner hat das schon Ende letzten Jahres angekündigt, dass es diese Förderrichtlinie jetzt gibt, nur kommt man mit 3 Millionen Euro bundesweit auch nicht besonders weit.
(Beifall AfD)
Die Vermeidung von Schmerz bei Tieren, das Verbot der Schädigung und der Schutz wildlebender Arten sind im Bundesnaturschutzgesetz, im Tierschutzgesetz und im Thüringer Naturschutzrecht festgeschrieben. Es greifen beim Thema „Mahd und Wildtiere“ auch das Bundesjagdgesetz, welches das Recht auf Jagd mit der Pflicht zur Hege verknüpft, und das Thüringer Jagdgesetz, das Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes vorsieht. Die Hege von Wildtieren umfasst dabei nicht nur Gebote und Maßnahmen, sie entspricht auch dem Selbstverständnis der Jäger. Sie müssen unterstützt werden.
(Beifall AfD)
Zum effizienten Schutz der Wildtiere braucht es die technische Methode der Drohne mit Wärmebildkamera. Sie ist zeitsparend und ein effektives Mittel gegen den Sterbefaktor „Mähen“. Auf diese Weise ist dem Tierschutz, dem Landwirt und natürlich auch der Hegepflicht des Jägers gedient. Die Deutsche Wildtier Stiftung geht von mindestens 90.000 durch Mähtod getöteten Rehkitzen jährlich aus und hat unter dem Titel „Stoppt den Mähtod!“ eine Broschüre zum Thema veröffentlicht. Nicht nur durch solche Publikationen werden Rettungsteams organisiert, die Einsätze auf einer Karte angezeigt und Kontakte zur gemeinsamen Rettung geknüpft. Immer mehr Freiwillige setzen sich auf diese Weise für den Tierschutz ein, kooperieren mit Jagdberechtigten und Landwirten. Wie schon ausgeführt, ist es für Landwirte enorm wichtig, kein durch Tierkadaver vergiftetes Futtermittel zu verwenden. Ist das Toxin des Bakteriums Clostridium botulinum, eines der stärksten natürlich vorkommenden Gifte, erst einmal in den Organismus des Nutztiers gelangt, stehen die Therapiechancen schlecht. In jedem Fall führt Botulismus zu Tierleid und wirtschaftlichen Schäden des Nutztierhalters. Bisher haben neben den Jägern und Bauern also vor allem Ehrenamtliche und spezielle Vereine diesen Dienst geleistet, auch in Thüringen, so in Gera, Weimar, Eichsfeld und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Einige haben sich über das Internet vernetzt und bieten dort ihre Hilfe an. So wurden in mehreren Bundesländern viele Tiere mittels Bambicopter vor dem Tod gerettet. Von den vielen Veröffentlichungen zum Thema möchte ich den Bericht vom 9. Juli 2020 in der „Thüringer Allgemeine“ mit Titel „Hochsaison für Rehkitzretter“ erwähnen. Er stellt einen Verein vor, der sich der Rettung von Tieren vor der Mahd angenommen hat und Wärmebilddrohnen nutzt. Die Mitglieder nehmen sich dafür Urlaub, sie spenden ihre Freizeit und Geld für das Retten der Tiere und hoffen auf Hilfe durch die Politik.
(Beifall AfD)
Sie konnten bei bis dahin 19 Einsätzen 33 Rehkitze retten, aber auch Junghasen und adulte Tiere sowie Dachse und Füchse – eine großartige Hilfe, die sie für jedes Tier einsetzen, denn jedes Tier ist wichtig. Ich zitiere aus der Kleinen Anfrage „Situation und Bestandsentwicklung der Feldhasen und Rebhühner in Thüringen“ in Drucksache 7/959: „Danach hat sich die Strecke des Feldhasen in den letzten zehn Jahren in etwa halbiert. Die Strecke des Rebhuhns ist in den letzten zehn Jahren auf einem gleichbleibend niedrigem Niveau und hängt sehr stark von der Frühjahrswitterung ab.“ Aber nicht nur Vereine haben sich inzwischen dieser guten Sache angenommen, auch Hochschulen wie die Universität für Bodenkultur in Wien haben Abschlussarbeiten im Rahmen des Lehrgangs Jagdwirt vorgestellt. In einer solchen Arbeit namens „Einsatz neuer Technologien in der Jagd am Beispiel Kitzrettung mittels Drohne mit Wärmebildkamera“ von Dirk Sachon wurde die Effektivität der einzelnen Maßnahmen gegen den Mähtod untersucht. Dabei wurde herausgestellt, dass die Effizienzrate und die Rettungsrate höher als bei anderen Methoden sind, insbesondere bezogen auf die Suchgeschwindigkeit, was für zukünftiges Wildmonitoring und der verlangten Digitalisierung in der Landwirtschaft eine Rolle spielen dürfte. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – TLLLR – führte 2013 unter dem Titel „Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Qualitätssicherung bei der Silagebereitung durch Reduzierung des technologisch bedingten Kadavereintrages“ das Projekt „WildFinder“ durch. In Zusammenarbeit mit Agrarunternehmen wurde das Auffinden mittels Drohne erprobt und alle Zielstellungen wurden erfüllt. In Thüringen fanden zudem Studien zum Einsatz von Robotik und Drohnen an Forschungszentren, Hochschulen und Fachhochschulen für den Bereich Land- und Forstwirtschaft statt, unter anderem in Gotha, Jena, Erfurt und Ilmenau. Der Einsatz von unbemannten Fluggeräten wird laut Landesregierung als praxisreife Technologie angesehen. Es dient bereits der Wildzählung, der Kartierung und Pflegemaßnahmen. Das Schwarzwild-Kompetenzzentrum testete im Rahmen der Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera. Die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft hat Erfahrungen mit Multicoptern im Rahmen des Projekts „Wildmanager“ in den Jahren 2016 und 2017 gesammelt. Wir beantragen deshalb, dass das Land Thüringen den Erwerb entsprechender Technik unterstützt, und fordern, zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten auf Landesebene für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras für Jäger zum besseren Schutz von Wildtieren bei der Wiesenmahd im Haushalt 2022 mindestens 200.000 Euro bereitzustellen, zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten den Erwerb des sogenannten Drohnenführerscheins für Jäger zu fördern und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass weitere Finanzmittel zur Verhinderung von Tötung von Tieren bereitgestellt werden,
(Beifall AfD)
sodass zum Beispiel über die Thüringer Richtlinie zur Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe die Anschaffung von Drohnen für Jagdberechtigte gefördert werden könnte, es Jagdgenossenschaften sowie Jägern möglich ist, sich Drohnen anzuschaffen, und die vom Bund beschlossene Förderung des Schutzes von Wildtieren durch Drohnen auch auf Landesebene ausgebaut wird durch Schaffung eines Haushaltspostens oder Nutzung des Titels 538 96 des EP 10. Der Erwerb einer solchen Drohne liegt bei 5.000 bis 15.000 Euro, geht man von der Technik erfahrener Rettungsteams aus, inklusive Kamera und Funk, plus Akkuverbrauchskosten. Zuzüglich der Aufwendungen für den großen Drohnenführerschein – der kleine ist noch kostenfrei – ist finanzielle Unterstützung der Jäger dringend geboten. Wie ich bereits sagte, liegt in Thüringen die Besatzdichte des Feldhasen, beobachtet an der Zuwachsrate vom Frühjahr zum Herbst, weit unter dem bundesweiten Durchschnitt. Für das Rebhuhn sieht es auch ungünstig aus, und entgegen mancher Meinung sind Rehe keine Schädlinge. Es zählt jedes gerettete Tier, ob nun Rehkitz, Feldhase, Feldlerche, Kiebitz oder Bekassine.
(Beifall AfD)
Die Unterstützung durch das Land Thüringen ist nötig, damit Jäger, Tierschützer, Landwirte auf diese Weise ihren Beitrag leisten können. Gerade als Land mit ausgeprägter artenreicher Natur besteht für Thüringen eine besondere Verantwortung. Tierschutz ist als Staatsziel verankert. Vermeidung von Tierleid ist darüber hinaus ein moralisches Gebot. Tierschutz durch den Einsatz hocheffektiver Technik sollte deshalb in Thüringen einen größeren Raum einnehmen. Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 7/979: „Die Vorteile von Drohnen sind: schnelle Detektion [...], hohe Präzision der Methode [...], hohe Flächenleistung“ und „gering invasiver Eingriff der Technik“. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich hätte mich gefreut, wenn bei diesem Thema fraktionsübergreifende Einigkeit bestünde im Sinne des Natur- und Tierschutzes, Unterstützung der Landwirte und Jäger.
(Beifall AfD)
Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend und mitberatend an den Haushaltsund Finanzausschuss und an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen
So, ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Wünscht die Landesregierung das Wort? Die Staatssekretärin Karawanskij.
Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, vielen Dank erst mal für die Debatte und dass wir uns dem Thema heute noch hier im Landtag widmen. Denn wenn man aus dem Grundgesetz ableitet, wo ja der Schutz der Tiere verankert ist und damit das Staatsziel der Bundesrepublik auch ein Ziel der Landesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit ist, dann ist das ja nicht irgendwie nur ein Federstrich oder nur eine Nebenbei-Sache, sondern dann macht das deutlich, dass der Schutz der Wildtiere auch für die Landesregierung ein hohes Gut darstellt. Die Pflicht – und das möchte ich an dieser Stelle noch mal klarstellen – obliegt jetzt bei der Mahd demjenigen, der sie durchführt, den Landwirten, oder demjenigen, der sie beauftragt. Nach Kenntnis des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum kommen die Landwirte tierschutzrechtlichen Verpflichtungen, mit Unterstützung der Jäger, entsprechend nach. Die Landwirte haben bei der Frühjahrsmahd ein großes Interesse daran, dass keine jungen Wildtiere zu Schaden kommen, nicht nur weil das ein Verstoß wäre, der mit Freiheits- oder auch Geldstrafe geahndet wird, sondern weil es – und das wurde auch in der Debatte hier schon genannt – durchaus ethische Gründe sind und dann auch nachrangig die Sorge um die Futterqualität des Viehfutters eine Rolle spielt. Die Kontrolle oder die Einhaltung der Gesetze bzw. der Sanktionierung von Verstößen, die obliegt zweifelsohne den zuständigen Landesbehörden. Aber da der Tierschutz bei der Grasmahd Unternehmerpflicht und nicht staatliche Aufgabe ist, ergibt sich daraus, dass die Anschaffung von Drohnen und die Verteilung und Wartung zur flächendeckenden Mahdüberwachung nicht Aufgabe des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum sein kann. Nichtsdestotrotz haben wir uns im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft dieser Problematik angenommen und den Schutz von Rehkitzen bei der Grasmahd schon frühzeitig erkannt. Deswegen gab es schon 2013 im Rahmen der ELER-Innovationsförderung die Unterstützung eines Projekts, welches sich eben mit diesen Wärmebildkameras, also mit der Erkennung von Rehkitzen mithilfe von Drohnen befasste. Das Projekt dauerte im Übrigen damals zwei Jahre und wurde auch mit mehr als 44.000 Euro bezuschusst. Mittlerweile gibt es ganz unterschiedliche Anbieter bzw. auch Software. Man hat auch Erkenntnisse gewonnen, um sozusagen auch eine breite Nutzung zu ermöglichen. Ich meine, der Zeitraum der Mahd ist einfach sehr kurz, wo das einzusetzen ist. Mit Mitteln des Thüringer Landwirtschaftsministeriums wurde auch das beim Thüringer Bauernverband eingerichtete Schwarzwild-Kompetenzzentrum bei der Erprobung von Methoden etwa zur Wildsuche mittels Drohnen, die dort auch ebenso aktiv sind, sowie die Vermittlung entsprechender Dienstleister für die Land- und Forstwirte mit unterstützt. Ich möchte an der Stelle noch mal zusammenfassen, dass es zur Vermeidung der Verstümmelung und auch Tötung von Wildtieren bei der Mahd einfach auch verschiedene Möglichkeiten gibt. Es kommt schon auch auf das Set der Möglichkeiten an. Drohnen sind da eine Möglichkeit, aber es kommt durchaus in diesem Kontext auch auf alle anderen Maßnahmen an. Das ist nämlich auch in erster Linie eine offene Kommunikation, die zwischen den in den Regionen zuständigen Jagdpächtern und Landwirten stattfindet. Die örtlichen Jäger können dort entsprechend mit Hunden die Landwirte bei der Suche nach den Rehkitzen auch noch kurz vor der Mahd unterstützen, damit die gefundenen Jungtiere sozusagen raus auf ein benachbartes Feld oder in einer Hecke abgelegt werden können, wo sie dann das Muttertier auch findet. Oder auch durch die Zusammenarbeit mit den Vogelkundlern, den Ornithologen, kann entsprechend auf die Brutstätten von Vögeln vor der Mahd hingewiesen werden. Wir unterstützen als Freistaat Thüringen die Landwirte auch mit einem Angebot von Agrarumweltmaßnahmen auf dem Grünland, wo unter anderem bei der freiwilligen Verpflichtung zur Bewirtschaftungsruhe im Zeitraum von 1. April bis 20. Juni dann sozusagen genau dieser Zeitraum auch finanziell ausgeglichen wird. Es kommt aber auch darauf an, nicht nur diese Unterstützungsleistungen oder diese Fördermöglichkeiten anzubieten, sondern auch über die Möglichkeiten des Wildtierschutzes in der Öffentlichkeit breiter zu informieren und das dann auch entsprechend in die Produktionsabläufe mit den Landwirten zu integrieren. Ich möchte zum Schluss an dieser Stelle allen Landwirten und Landwirtinnen, Jagdpächterinnen und Jagdpächtern und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihre bereits jetzt schon hervorragend geleistete Arbeit herzlich danken.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Es ist wirklich ein sehr kurzer Zeitraum bzw. eine Arbeit, die vor allen Dingen auch ehrenamtlich gewährleistet und erbracht wird. Ich denke, wir sollten diesen erfolgreichen Weg weiter gemeinsam gestalten und hier weiterhin die Tiere im Sinne des hohen Gutes schützen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen dann zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das ist das übrige Haus. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Dann ist Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Und es ist Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann stimmen wir über diesen Antrag in Gänze ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunkts und auch der heutigen Sitzung. Ich will Sie darauf hinweisen, dass die nächste Plenarsitzung vom 21. bis zum 23. April stattfindet, und wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende.