Karawanskij
Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, vielen Dank erst mal für die Debatte und dass wir uns dem Thema heute noch hier im Landtag widmen. Denn wenn man aus dem Grundgesetz ableitet, wo ja der Schutz der Tiere verankert ist und damit das Staatsziel der Bundesrepublik auch ein Ziel der Landesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit ist, dann ist das ja nicht irgendwie nur ein Federstrich oder nur eine Nebenbei-Sache, sondern dann macht das deutlich, dass der Schutz der Wildtiere auch für die Landesregierung ein hohes Gut darstellt. Die Pflicht – und das möchte ich an dieser Stelle noch mal klarstellen – obliegt jetzt bei der Mahd demjenigen, der sie durchführt, den Landwirten, oder demjenigen, der sie beauftragt. Nach Kenntnis des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum kommen die Landwirte tierschutzrechtlichen Verpflichtungen, mit Unterstützung der Jäger, entsprechend nach. Die Landwirte haben bei der Frühjahrsmahd ein großes Interesse daran, dass keine jungen Wildtiere zu Schaden kommen, nicht nur weil das ein Verstoß wäre, der mit Freiheits- oder auch Geldstrafe geahndet wird, sondern weil es – und das wurde auch in der Debatte hier schon genannt – durchaus ethische Gründe sind und dann auch nachrangig die Sorge um die Futterqualität des Viehfutters eine Rolle spielt. Die Kontrolle oder die Einhaltung der Gesetze bzw. der Sanktionierung von Verstößen, die obliegt zweifelsohne den zuständigen Landesbehörden. Aber da der Tierschutz bei der Grasmahd Unternehmerpflicht und nicht staatliche Aufgabe ist, ergibt sich daraus, dass die Anschaffung von Drohnen und die Verteilung und Wartung zur flächendeckenden Mahdüberwachung nicht Aufgabe des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum sein kann. Nichtsdestotrotz haben wir uns im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft dieser Problematik angenommen und den Schutz von Rehkitzen bei der Grasmahd schon frühzeitig erkannt. Deswegen gab es schon 2013 im Rahmen der ELER-Innovationsförderung die Unterstützung eines Projekts, welches sich eben mit diesen Wärmebildkameras, also mit der Erkennung von Rehkitzen mithilfe von Drohnen befasste. Das Projekt dauerte im Übrigen damals zwei Jahre und wurde auch mit mehr als 44.000 Euro bezuschusst. Mittlerweile gibt es ganz unterschiedliche Anbieter bzw. auch Software. Man hat auch Erkenntnisse gewonnen, um sozusagen auch eine breite Nutzung zu ermöglichen. Ich meine, der Zeitraum der Mahd ist einfach sehr kurz, wo das einzusetzen ist. Mit Mitteln des Thüringer Landwirtschaftsministeriums wurde auch das beim Thüringer Bauernverband eingerichtete Schwarzwild-Kompetenzzentrum bei der Erprobung von Methoden etwa zur Wildsuche mittels Drohnen, die dort auch ebenso aktiv sind, sowie die Vermittlung entsprechender Dienstleister für die Land- und Forstwirte mit unterstützt. Ich möchte an der Stelle noch mal zusammenfassen, dass es zur Vermeidung der Verstümmelung und auch Tötung von Wildtieren bei der Mahd einfach auch verschiedene Möglichkeiten gibt. Es kommt schon auch auf das Set der Möglichkeiten an. Drohnen sind da eine Möglichkeit, aber es kommt durchaus in diesem Kontext auch auf alle anderen Maßnahmen an. Das ist nämlich auch in erster Linie eine offene Kommunikation, die zwischen den in den Regionen zuständigen Jagdpächtern und Landwirten stattfindet. Die örtlichen Jäger können dort entsprechend mit Hunden die Landwirte bei der Suche nach den Rehkitzen auch noch kurz vor der Mahd unterstützen, damit die gefundenen Jungtiere sozusagen raus auf ein benachbartes Feld oder in einer Hecke abgelegt werden können, wo sie dann das Muttertier auch findet. Oder auch durch die Zusammenarbeit mit den Vogelkundlern, den Ornithologen, kann entsprechend auf die Brutstätten von Vögeln vor der Mahd hingewiesen werden. Wir unterstützen als Freistaat Thüringen die Landwirte auch mit einem Angebot von Agrarumweltmaßnahmen auf dem Grünland, wo unter anderem bei der freiwilligen Verpflichtung zur Bewirtschaftungsruhe im Zeitraum von 1. April bis 20. Juni dann sozusagen genau dieser Zeitraum auch finanziell ausgeglichen wird. Es kommt aber auch darauf an, nicht nur diese Unterstützungsleistungen oder diese Fördermöglichkeiten anzubieten, sondern auch über die Möglichkeiten des Wildtierschutzes in der Öffentlichkeit breiter zu informieren und das dann auch entsprechend in die Produktionsabläufe mit den Landwirten zu integrieren. Ich möchte zum Schluss an dieser Stelle allen Landwirten und Landwirtinnen, Jagdpächterinnen und Jagdpächtern und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihre bereits jetzt schon hervorragend geleistete Arbeit herzlich danken.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Es ist wirklich ein sehr kurzer Zeitraum bzw. eine Arbeit, die vor allen Dingen auch ehrenamtlich gewährleistet und erbracht wird. Ich denke, wir sollten diesen erfolgreichen Weg weiter gemeinsam gestalten und hier weiterhin die Tiere im Sinne des hohen Gutes schützen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
