Michael Heym
Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist jetzt in der Tat fast ein Jahr her – im Mai letzten Jahres –, dass der Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Minderung und Kontrolle von Motorradlärm verabschiedet hat. Dort wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aufgrund des Lärmschutzes zu ermöglichen. Getan hat sich seither, zumindest was endgültige Entscheidungen angeht, nichts. Nun ist es ja häufig so, dass es kritikwürdig ist, wenn sich bei der Bundesregierung nichts tut, in diesem Fall ist es aber gut so. Jeder Tag, an dem die Bundesregierung nicht entscheidet, ob, wann oder wie sie diese Anregung des Bundesrats umsetzen will, ist ein guter Tag. Nun geht die Motorradsaison bald wieder los. Es ist also gut, dass wir den Antrag heute hier noch mal und dann auch im Infrastrukturausschuss weiterbereden können. Inhaltlich war aber schon im Juli des vergangenen Jahres nahezu alles gesagt. Meine Fraktion hatte damals das drohende Sonntagsfahrverbot für Motorräder zum Thema einer Aktuellen Stunde gemacht. Wir haben das thematisiert, um damit zu unterstützen, dass die Bundesregierung davon Abstand nimmt, einen solchen Beschluss des Bundesrats umzusetzen. Bis jetzt hat das ja auch gut funktioniert.
(Beifall CDU)
Man muss auch sagen, dass eigentlich alle Fraktionen im Bundestag von dem vorliegenden Antrag aus dem Bundesrat wenig halten. Da gibt es natürlich unterschiedliche Nuancen: Die Grünen denken über Lärmsperren nach, da gibt es Dinge, die in Österreich – in Tirol – gemacht werden, wo man hinschaut. Aber selbst der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ab. Ich will auch noch mal begründen, warum wir gegen ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sind. Von wem reden wir? Bundesweit gibt es vier Millionen Motorradfahrer, in Thüringen zum Anfang letzten Jahres einen Bestand von über 100.000 Motorrädern, ein Viertel davon ist älter als Baujahr 1989 – in Thüringen. Da höre ich manchmal auch solche Ursachenforschung, wo man sagt, dass die alten Motorräder daran schuld wären, bei Frau Lukin ist es durchgeklungen. Ich teile das nicht. Das Problem ist ja eigentlich – und da ist egal, wie alt die Motorräder sind –, wenn angefangen wird, an den Motorrädern regelwidrig Veränderungen vorzunehmen. Ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen käme einer Enteignung der Motorradfahrer nah.
(Beifall CDU, FDP)
Denn die meisten dieser Personengruppe haben nur an den genannten Tagen Gelegenheit, ihr Motorrad zu fahren. Zum anderen ist das Motorrad im ländlichen Raum auch ein Fortbewegungsmittel, das die gerade an den Wochenenden nur sehr sporadisch fahrenden Busse und Bahnen ersetzt.
(Beifall FDP)
Das kann sich jemand, der im städtischen Raum wohnt, nicht vorstellen, aber Thüringen ist weitestgehend eben nicht städtisch geprägt. Auch sind die bestehenden rechtlichen Regelungen für die Hersteller von Motorrädern sowie das Vorhandensein einer allgemeinen Betriebserlaubnis – das Kürzel ist ABE – für technische Umbauten und deren Überprüfung völlig ausreichend und bedürfen keiner weiteren Verschärfung. Das Verhalten einiger weniger unvernünftiger Fahrer darf jedenfalls nicht zu einem generellen Verbot für – wir haben von Thüringen gesprochen – über 100.000 Motorradbesitzer führen.
(Beifall CDU)
Halterhaftung statt Schuldprinzip, Forderungen nach einem Frontkennzeichen und Fahrtenbuchverpflichtung sind weitere Beispiele, wie ein Konsensthema, nämlich die Motorradlärmreduzierung mit Augenmaß, derart aus dem Ruder laufen kann, dass einer Bevölkerungsgruppe von bundesweit etwa vier Millionen Motorradfahrern droht, diskriminiert und bevormundet zurückzubleiben.
(Beifall CDU, FDP)
Kollektivstrafen und Verbote gegen alle Motorradfahrer sind nicht die richtigen Mittel, um deren Interessen und die berechtigten Interessen der Anwohner in einen fairen Ausgleich zu bringen. Ich will es an der Stelle auch sagen: Ich bin selbst Motorradfahrer und ich fahre auch nicht jedes Wochenende.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dann
sind Sie aber auch kein Motorradfahrer! Seien Sie mal ehrlich!) Es ist schlicht so, dass ich natürlich erlebe, wenn ich auf dem eigenen Grundstück bin, was da manchmal für Krawallmaschinen vorbeifahren. Da fragt man sich auch als Motorradfahrer: Wie kann das sein? Auf der anderen Seite – und das ist, denke ich, schon deutlich geworden – kann es nicht sein, dass dadurch eine ganze Gruppe von Leuten aus der Gesellschaft hier in Generalhaftung genommen wird und dort Kollektivstrafen oder auch Verbote diskutiert und ganz und gar vielleicht noch eingeführt werden. Die Politik ist gut beraten, mehr Vertrauen in die motorradfahrenden Bürger zu zeigen. Der FDP-Antrag hat da völlig recht:
(Beifall FDP)
Vollzugsbehörden sind besser aufzustellen, um geltende Vorschriften umzusetzen und wirksamer zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechend auch zu ahnden. Ich möchte noch mal mein Votum wiederholen: Meine Fraktion bittet um Überweisung in den entsprechenden Ausschuss.
(Beifall CDU, FDP)
