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Dirk Bergner

FDP 12.03.2021 Sitzungen 7/39

Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Wahl, den Antrag hat ein gestandener Kommunalpolitiker mit 26 Jahren kommunalpolitischer Praxis eingebracht (Beifall FDP) – übrigens einer, der sich auch beruflich seit 1991 mit Verkehrssicherheit befasst. Der für unseren Antrag ursächliche Beschluss des Bundesrats datiert auf den 15. Mai 2020, unser Antrag auf den 3. Juni 2020. Das heißt, es liegen neun Monate zwischen Einbringung und Aufruf zur ersten Lesung, das ist ein Zeitraum, der den Menschen im Land nur schwer zu vermitteln ist (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, dann bringen Sie nicht so viele Anträge ein!) und der die Arbeitsgeschwindigkeit hier im Hohen Haus auf erschreckende Weise darlegt. (Beifall FDP) Leider, meine Damen und Herren, ist die Thematik nach wie vor aktuell. Eigentlich wollte sich schon längst das Bundesverkehrsministerium positioniert haben, was nicht geschehen ist. Und da teile ich die Auffassung: Jeder Tag, an dem Minister Scheuer nichts gemacht hat, ist ein guter Tag, (Beifall AfD, SPD, FDP) aber die Motorradfahrer im Lande sehnen sich nach einer klaren Aussage der Politik. Da kommen wir auch zum Thema: Kollege Heym, die Aktuelle Stunde ist sicher ein guter Anfang gewesen, aber ein Antrag ist für die Ausschussdebatte wichtig und vor allem ist uns eine Beschlusslage wichtig, deswegen also auch dieser Antrag, den wir hier vorgelegt haben. Herr Dr. Lauerwald, der Antrag in NRW sah die Obergrenze von Lärmwerten für neue Maschinen vor, nicht aber die Fahrverbote, das ist später durch einen Antrag aus Baden-Württemberg dazugekommen. Und im Übrigen, Frau Wahl, der Verkehrsausschuss des Bundesrats hatte das abgelehnt. Auch das sollte man hier nicht unterschlagen. (Beifall FDP) Die Forderung, Fahrverbote für Motorräder zu ermöglichen, ist nach wie vor grundlegend falsch. So sehen es auch Hunderte Motorradfahrer, die regelmäßig in der ganzen Republik zu Kundgebungen zusammenkommen und – da die Saison jetzt wieder beginnt – sicherlich auch wieder zusammenkommen werden. Es bleibt dabei, meine Damen und Herren, nicht der durchschnittliche Biker, sondern die schwarzen Schafe aus der Szene sind das Problem. Die politische Zuständigkeit liegt in Berlin. Uns in Thüringen bleibt es aber, ein Zeichen zu setzen. Und schwarze Schafe existieren, keine Frage. Außer Frage steht jedoch auch, dass diese bereits nach geltenden Regeln zur Verantwortung gezogen werden können. Pauschale Verurteilungen einer ganzen Gruppe von Verkehrsteilnehmern lehnen wir jedoch ab. (Beifall FDP) Ich möchte mich daher hier auf die Punkte II und III aus unserem Antrag konzentrieren, die für uns nicht minder wichtig sind. Die Verstöße in der Biker-Szene sind zu ahnden und mit Nachdruck zu verfolgen. Insofern, Frau Dr. Lukin, ist auch Ihr Vorwurf, das Rasen ermöglichen zu wollen, Unfug. Dabei mangelt es nämlich nicht an der gesetzlichen Grundlage oder etwa an der Motivation in den Polizeidienststellen, sondern an fehlender Ausrüstung und Spezialausbildung, um jene, die sich nicht an die Regelungen halten, effektiv aus dem Verkehr ziehen zu können. Polizistinnen und Polizisten müssen besser in die Lage versetzt werden, etwaige Veränderungen an den Fahrzeugen bei Kontrollen vor Ort zu entdecken oder zumindest Verdachtsmomente belastbar feststellen zu können. Hierbei stimmt unser Antrag mit den Wünschen der Polizei überein, wie uns bei Gesprächen mit den Beamten schon mehrfach bestätigt wurde. Geräuschpegelmessgeräte müssen in jeder Dienststelle vorhanden sein, um bei Kontrollen direkt Verstöße aufnehmen und entsprechend ahnden zu können, und zwar ohne Umwege über einen Sachverständigentermin. Zudem plädieren wir für die Aufstellung einer Kontrollgruppe „Motorrad“; dies hat sich in anderen Bundesländern, beispielsweise Niedersachsen und Bayern, hervorragend bewährt. Auch die personelle Aufstellung muss sich verbessern. Zwei vorhandene Fahrer für drei vorhandene Motorräder, wie es uns in einer Thüringer Landespolizeiinspektion gezeigt wurde, helfen uns da nicht weiter. Deswegen, meine Damen und Herren, ist uns ein weiteres Herzensanliegen in dem Zusammenhang, das Thema „Sicherheit im Straßenverkehr“ voranzubringen. Die Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik zu Motorradunfällen geben Anlass zur Sorge. Jedes Jahr kollidieren allein auf unseren Straßen zwischen 40 und 60 Motorradfahrer bei Unfällen mit Schutzplanken, 16 Menschen kamen dabei im letzten Jahr ums Leben. Und zwar können Schutzplanken, die Pkw-Fahrern das Leben retten können, zur tödlichen Gefahr für Motorradfahrer werden, wenn es keinen wirkungsvollen Unterfahrschutz gibt. Nach Auskunft des Instituts für Zweiradsicherheit in Essen werden fast 61 Prozent der Zweiradfahrer, die von einer Straße mit Leitplanke abkommen, schwer verletzt oder getötet. Bei Straßen ohne Leitplanken beträgt der Anteil nur etwa 37 Prozent. Schon ein Aufprall mit Tempo 35 gegen einen formaggressiven Schutzplankenpfosten, so die Umschreibung, kann zu schwersten Verletzungen führen. Durch die Installation von Unterfahrschutzvorrichtungen kann also diese Gefahr minimiert werden. Wir meinen, der Schutz von Motorradfahrern muss erheblich verbessert werden. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, ich blicke auf die Uhr und will deswegen jetzt auch nicht alles vortragen, was ich mir vorgenommen habe. Aber es zeigt, dass wir mehr Zeit für eine sachgerechte Diskussion brauchen und diese Diskussion auch im zuständigen Ausschuss führen müssen. Deswegen, Frau Präsidentin, beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Ich freue mich dort auf eine sachliche Diskussion und vielleicht sogar eine sachlichere, als wir sie heute teilweise gehört haben. Danke schön. (Beifall FDP)

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