Jonas Urbach
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schönen guten Morgen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass die rechtsstaatliche Integrität der Wahlhandlung und der Wahlvorbereitung unter Wahrung der allgemeinen Wahlgrundsätze möglichst auch unter den Bedingungen einer Pandemiesituation gewährt werden kann. Durch Beschluss des Landtags in seiner 29. Sitzung am 12. November 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Kommunales federführend sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und den Verfassungsausschuss überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 13. November 2020, in seiner 13. Sitzung am 3. Dezember 2020, in seiner 14. Sitzung am 19. Januar 2021, in seiner 15. Sitzung am 28. Januar 2021 und seiner 16. Sitzung am 4. März 2021 beraten. Der Innen- und Kommunalausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 19. Januar eine mündliche, eine lange Anhörung zum Gesetzentwurf sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Änderungsantrag in Vorlage 7/1590 durchgeführt. In der Vorlage sind mehrere Änderungen bzw. Klarstellungen des Gesetzentwurfs erfolgt, darunter unter anderem zur Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite, zur Anzahl von Unterstützungsunterschriften, Möglichkeiten zur Abweichung von Bestimmungen des Thüringer Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung, der Satzung der Parteien sowie zu Versammlungen mit elektronischer Kommunikation. Außerdem wird durch den Änderungsantrag klargestellt, dass durch eine Vorrangklausel für den Fall, dass die Landtagswahl am gleichen Tag mit der Bundestagswahl stattfinden wird, eine Harmonisierung mit beiden Wahlen erfolgt. Die Ausschussmitglieder stimmten dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/1590 – Neufassung – bei 4 Stimmenthaltungen zu. Die Ausschussmitglieder lehnten den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Vorlage 7/1801 mehrheitlich ab. Die Ausschussmitglieder beschlossen mehrheitlich, die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2043 unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags in Vorlage 7/1590 – Neufassung – zu empfehlen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
