Jörg Henke
Fragestunde
Ja, vielen Dank, Herr Vorsitzender. Zuwendungsbescheid für die Gemeinde Crossen an der Elster für das Schloss Crossen Wie mir bekannt wurde, erhielt die Gemeinde Crossen an der Elster durch die Landesregierung einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 585.000 Euro im Rahmen der Städtebauförderung für das Schloss Crossen. Dieser soll auf vier Jahre verteilt sein. Darüber hinaus soll es einen Fördermittelbescheid mit einem Verpflichtungsrahmen geben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer beantragte wann aufgrund welches Gemeinderatsbeschlusses die gegenständlichen Fördermittel für das Schloss Crossen? 2. Welche Vorhaben sollen nach Kenntnis der Landesregierung mit den Mitteln aus dem Zuwendungsbescheid finanziert werden? 3. Welche Bedingungen, Verpflichtungen und Auflagen sind mit dem entsprechenden Zuwendungsbescheid bzw. Fördermittelbescheid verbunden?
