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Franziska Baum

FDP 12.03.2021 Sitzungen 7/39

a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer aller Altersgruppen an den Endgeräten! Wir sprechen hier über die Erstattung der Hort- und Kita-Gebühren im Falle der Schließung der Kindertageseinrichtungen und auch der Horte. Gut zwei Monate – in vielen Fällen eher drei – konnten die Familien nur eingeschränkt auf die versprochene Betreuung der Kinder zurückgreifen. In fünf Thüringer Landkreisen sind auch jetzt noch alle Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen, weil die Inzidenzen in den Landkreisen zu hoch sind. Zwar gibt es eine umfangreiche Notbetreuung, aber eben nur für im Schnitt 40 Prozent der Kinder. Den Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreut haben, sollen nun nach Ansinnen dieses Gesetzes die Kita-Gebühren und auch die Hortgebühren erstattet werden. Das ist richtig und das ist gut. Entsprechend erhalten die Träger von Kindergärten und Horten das Geld vom Land, da sie ja die Einrichtungen auch weiterbetreiben und die Notbetreuung zur Verfügung stellen müssen. Das heißt, wir unterstützen hier an der Stelle die Kommunen und die Träger dabei, genau diese Beitragsfreiheit umsetzen zu können. Der vorliegende Kompromiss ist besser als der erste Entwurf, den wir in der ersten Beratung besprochen haben. Damals hatte ich verschiedene Punkte auch kritisiert und davon sind einige Aspekte aufgrund der Anhörung, aber auch aufgrund der Einigung im Ausschuss geheilt worden. Ich hatte zum Beispiel auch gefragt, warum man nicht einfach das Modell aus dem letzten Lockdown nehmen und den Beitrag flächendeckend erstatten kann. Dazu gab es die Gegenargumentation auch schon in der ersten Beratung. Der Zugang zur Notbetreuung war in diesem Lockdown weniger streng als beim letzten Mal. Im Schnitt konnten 40 Prozent – ich habe es vorhin gesagt – Notbetreuung in Anspruch nehmen. Insofern erscheint mir eine Unterscheidung an der Stelle durchaus nachvollziehbar. Allerdings funktioniert diese Fünf-Tage-Regel, die auch Teil des Gesetzentwurfs ist, dass erst ab dem sechsten Tag Notbetreuung eine Gebührenpflicht besteht, jetzt aktuell natürlich nicht mehr als Anreiz, möglicherweise zu sagen: Okay, dann behalten wir das Kind zu Hause. Das wird sich also nachträglich nicht entlastend auf die Kapazitäten in den Notbetreuungen auswirken. Aber es bleibt auf jeden Fall wichtig, dass diese Option drin ist, denn es gibt den Familien die Möglichkeit, wenn alle Stricke reißen, eben genau auf diese Betreuung zuzugreifen. Eine wirkliche Verbesserung zum Vorentwurf ist, dass wir hier über einen Gesetzentwurf sprechen, der bis Ende des Jahres 2021 gilt und damit also eine Art Modell schafft, auf das sich die Eltern und auch die Träger für den Lauf des Jahres verlassen können. Wenn wir also wieder eine Schließung nach landesrechtlichen Vorgaben machen, dann wissen die Träger schon im Vorhinein, dass sie die Erstattung bekommen, und können das auch an die Eltern entsprechend weitergeben und sich vielleicht sogar die Rückerstattung sparen, indem sie gar nicht erst einziehen. Das ist eine gute Sache im Sinne der Verlässlichkeit. Dass sich statt der Pauschale jetzt die Spitzabrechnung durchgesetzt hat, begrüßen wir auch und das begrüßen vor allem auch die Träger, das hat die Anhörung ganz klar ergeben. Was natürlich bleibt: Die Träger müssen das Geld weiterhin vorstrecken. Die Eltern sollen ihre zu viel gezahlten Beiträge drei Monate nach Ende der Schließung zurückbekommen und vom Land gibt es dann erst sechs Monate später das Geld. Aber ich nehme an, einen Tod muss man irgendwie sterben, und dadurch, dass es bei der Spitzabrechnung um eine ziemlich genaue Abrechnung geht, ist das vertretbar. Im Großen und Ganzen bedeutet dieses Gesetz eine finanzielle Entlastung gerade bei den Familien, die in den letzten Wochen viel Zeit und Energie aufwenden mussten, um Familie und Beruf und Familienleben unter einen Hut zu bekommen. Und unmittelbar hilft es natürlich den Trägern, den Einrichtungen vor Ort, diesen Beitragserlass überhaupt zu ermöglichen. Wir tragen dieses Gesetz mit, wie wir das auch in den Ausschüssen gemacht haben. (Beifall SPD) Vielen Dank, Herr Hey. Eine Sache vielleicht noch dazu, das ist so ein etwas bitterer Beigeschmack, das ging auch aus der Berichterstattung der Kollegin Rothe-Beinlich hervor: Die Eltern hätten natürlich gern gesehen, wenn man eine taggenaue Abrechnung gemacht hätte. Das heißt, wenn die Einrichtungen jetzt nur 14 Tage geschlossen sind, gibt es keine Beitragserstattung. Das wird an der einen oder anderen Stelle zumindest für Unverständnis oder Diskussionen sorgen. Da kommt es jetzt einfach darauf an, dass wir den Betroffenen, auch den Eltern, relativ klar verständlich machen, was wann gilt, und dass mit einer guten Kommunikation vor allem denen der Rücken gestärkt wird, die das vor den Kita-Türen aushalten müssen, was dazu an Diskussionsaufwand entsteht. Es ist wichtig, dass das Ansinnen, thüringenweit die gleichen Regeln geltend zu machen, am Ende auch in die Realität umgesetzt wird und dann überall gleichermaßen ankommt. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf und freuen uns über den ersten Eingang von Beitragsrückerstattung bei Trägern und Eltern und damit vielleicht wieder ein bisschen mehr Lächeln auf den Straßen. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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