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Olaf Müller

GRÜNE 12.03.2021 Sitzungen 7/39

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Studieren war schon immer ein Entwicklungsschritt, eine Herausforderung und Studieren in Zeiten von Corona umso mehr und auch noch ganz anders. Oft bleibt diese Perspektive allerdings ungehört. Forderungen im Bereich der Wirtschaft, für die Arbeitswelt und in Schulen werden schnell gehört, aufgegriffen und heiß diskutiert. Im Bereich der Studierenden ist es vergleichsweise still geblieben. Dabei sind die Problemlagen vielfältig. Junge Menschen, die jetzt ein Studium aufnehmen oder dies im Verlauf des zurückliegenden Jahres getan haben, werden durch die Pandemie oftmals dazu gezwungen, ihr Studium nicht nur digital online zu führen, sondern zudem auch noch aus der elterlichen Wohnung, aus ihrem ehemaligen Kinderzimmer, den Zimmern, in denen sie zuvor für ihr Abitur gelernt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen eine selbstständige Generation der Studierenden und nicht die zwangsweise Fortschreibung des Hotels Mama oder Papa. Ein Entwicklungsschritt mit Auszug, eigener WG, selber die Wäsche zu waschen etc., ist so nur schwer vorstellbar. Es sind die finanziellen Abwägungen, die oftmals zu dieser Entscheidung führen oder führen müssen. Wie soll die Finanzierung des Studiums ohne die Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen, funktionieren? Wie lässt sich die Zeit überbrücken, bis der BAföG-Bescheid eintrifft? Gerade zu Corona-Zeiten ist es besonders für Menschen aus Bedarfsgemeinschaften, die nicht auf ein finanzielles Polster zurückgreifen können, extrem schwierig. Wir haben hier ein Starthilfeprogramm ins Spiel gebracht und das Wissenschaftsministerium hat es bereits als Programm „StudiumThüringenPlus“ aufgegriffen und angekündigt. Studierende, die sich mitten im oder kurz vor dem Abschluss ihres Studiums befinden, sehen sich mit den Problemlagen konfrontiert. Nahezu alles hat sich in den Rahmenbedingungen des Studiums geändert. Das wirkt sich auch auf die Länge des Studiums aus. Geforderte Pflichtpraktika beispielsweise können bisweilen nur beschwerlich oder gar nicht absolviert werden. Oft haben die Praxispartnerinnen nicht die Ressourcen, die Praktikantinnen adäquat zu betreuen, und sie ins mobile Arbeiten zu schicken, kann nicht die Alternative sein. Das Gleiche kann auch für besondere Studieninhalte gelten, die außerhalb der Universitäten erbracht werden müssen. Aber auch die bisher angesetzte Regelstudienzeit, die schon unter regulären Rahmenbedingungen von rund 60 Prozent der Studierenden nicht eingehalten werden kann, wird noch unrealistischer. Durch die pandemiebedingte erzwungene Verlängerung des Studiums drohen Langzeitstudiengebühren. Um diese Verlängerung finanziell bestreiten zu können, bleibt ihnen oftmals nur das Bundesdarlehen und daraus resultierend weitere Mehrschulden und zukünftige Belastungen auf dem Weg in das Berufsleben. Genau hier setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf an. Wir verlängern die Regelstudienzeit in Thüringen pauschal um zwei Semester. 13 andere Bundesländer haben die Maßnahme bereits getroffen und in Thüringen wurde dies bisher in Einzelfallentscheidungen auf Antrag der Studierenden geregelt; eine Regelung verbunden mit einem ziemlich hohen Verwaltungsaufwand für die Hochschulen und für die Studierenden und derweil schwingt bei den Studierenden immer die Angst mit, dass der Antrag abgelehnt werden könnte. Zwar sind solche Fälle bisher in Thüringen noch nicht vorgekommen, dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, Planbarkeit sieht anders aus. Diese Planbarkeit haben wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen. Ausgefallene Praktika bzw. Teilleistungen können nun vorhersehbar nachgeholt werden, ohne in einen Konflikt mit der Regelstudienzeit zu gelangen. Auch die drohenden Zahlungen der Langzeitstudiengebühren haben wir für die turbulente Zeit der Pandemie ausgesetzt. Das ist sinnvoll und entlastet die Studierenden. Neben dem für uns wichtigen Teilaspekt der Bedingungen für Studierende beschließen wir hiermit außerdem die Finanzgarantie 2021, mit welcher Hilfen an die Kommunen von über 80 Millionen Euro fließen werden. Die Erstattungen werden dabei für die zu erwartenden Steuerausfälle pauschal auf der Basis der Steuereinnahmen von 2019 ausgezahlt. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits jetzt angemerkt, dass diese Hilfen nicht ausreichend sein werden, und für die nächste Runde an kommunalen Hilfen fordern wir wieder ein zielgerechteres Verfahren. Hoffentlich klappt es diesmal. Den Rechnungshof wissen wir dabei schon jetzt an unserer Seite. (Beifall DIE LINKE) Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Kommunen soll geholfen werden, aber es soll auch wirklich denen geholfen werden, die Hilfe benötigen. Die Gießkanne bringt hier nur wenig und überwässert an der einen oder anderen Stelle. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und zu guter Letzt noch eine Entschuldigung in Richtung der Personalvertretungen. Die Ausnahmeregelungen für Personalvertretungen waren außer Kraft getreten. Das heilen wir jetzt endlich und werden dies auch rückwirkend verlängern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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