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Olaf Kießling

AfD 12.03.2021 Sitzungen 7/39

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Damen und Herren Abgeordneten, werte Zuschauer an den Bildschirmen! Wir beraten heute das Zweite Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie. Das erste Gesetz hierzu war vom 30. April 2020. Ich hoffe, dass wir nicht in einem Jahr das Dritte Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beraten müssen. Aber leider zeigt uns Ihr Umgang mit dem Virus, dass es wohl darauf hinauslaufen wird, meine Damen und Herren. Der Gesetzentwurf sieht weitere notwendige pauschale Finanzhilfen in Höhe von 80 Millionen Euro für die Kommunen vor, die auch in 2021 den Schaden Ihrer Corona-Politik ausbaden dürfen. Daher ist es nur gerechtfertigt, dass das Land Thüringen den Einnahmenverlust durch die Corona-Maßnahmen bei den Gemeinden ausgleicht. Wir als AfD-Fraktion hatten auch im Rahmen der Einbringung des Mantelgesetzes und in der Debatte zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder immer wieder im HuFA auch darauf hingewiesen, dass aufgrund Ihrer Politik, der CoronaMaßnahmen die Hilfen nicht nur in 2020, sondern auch verstärkt in 2021 notwendig werden, bald wahrscheinlich auch in 2022, wenn Sie von RotRot-Grün und CDU so weitermachen, meine Damen und Herren. Auch hatte ich die Landesregierung damals bereits aufgefordert, bei der Berechnung bzw. Ermittlung der Gewerbesteuerausfälle nachzubessern. Dies ist leider nicht erfolgt, da nun wieder für die pauschale Erstattung die Kassenstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik aus dem Jahr 2019 maßgeblich ist. Laut der TLZ vom 10.03.2021 klagen die Kommunen, so auch im Landkreis Gotha, über Ausfälle bei der Gewerbesteuer, was ja logisch ist, Defizite teilweise in Millionenhöhe werden erwartet; 4,6 Millionen Euro aus einem Gesamtbudget von 80 Millionen Euro sollen laut Landesregierung in den Landkreis Gotha fließen. (Beifall SPD) Genau, danke, dass Sie schon klatschen. – Aber seltsamerweise ist diese Zusage schon getroffen worden, bevor wir hier das Gesetz mit diesen Hilfen beschließen. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Der Innenaus- schuss hat dazu den Weg schon freigemacht, Herr Kießling!) Man staunt da nur, wie das geht. Dies zeigt uns und den Bürgern einmal mehr, was diese rot-rot-grüne Minderheitsregierung von Demokratie und Parlament hält – nämlich nichts. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was ist denn das für ein Quatsch?) Ja, Politik im Hinterzimmer, das wird gern von Ihnen gemacht. Eine Schande ist das. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Innenausschuss ist doch nicht das Hinterzimmer!) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Hier werden Behauptungen aufgestellt, die nicht stimmen!) Gehen wir mal weiter in die Stadt Nordhausen. Da komme ich gleich mal auf die Vorrednerin zurück. Frau Merz, Sie hatten ja gesagt gehabt, dass die Kommunen aufgrund der Hilfen nicht in die Haushaltssicherung gehen sollen. Das ist ja nett, aber die Stadt Nordhausen hat bereits zum 1. März 2021 eine Haushaltssperre von ca. 2,4 Millionen Euro verhängen müssen, da die vom Bund und vom Freistaat Thüringen (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist doch was ganz anderes!) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) an die Stadt Nordhausen gezahlten Kompensationen für die Gewerbesteuerausfälle des Jahres 2020 in Höhe von 4,23 Millionen vollständig zurückgezahlt werden mussten, weil die angesprochenen Probleme der Ermittlung der Ausfälle bei der Gewerbesteuer hier durchgeschlagen haben und eben nicht berücksichtigt worden sind. Auch für die heute hier aktuell verhandelten Hilfen erwartet die Stadt Nordhausen, dass alle Gelder wieder zurückgezahlt werden müssen, da die Fehler bei der Ermittlung weiterbestehen.

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