thueringer-landtag.de ↗

Olaf Kießling

AfD 12.03.2021 Sitzungen 7/39

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Nein danke! Wie gesagt, Sie von Rot-Rot-Grün wollen das scheinbar nicht verstehen. Das ist auch nicht von mir aus dem Daumen gesaugt, sondern das ist nachzulesen in der TLZ, wie ich es Ihnen gerade gesagt habe. Von daher kann ich meine Forderung der Nachbesserung bezüglich der Ermittlung der Hilfen bei den Gewerbesteuerausfällen, was Sie den Kommunen geben, nur wiederholen. Auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen fordert in seinem offenen Brief vom 10.03. endlich eine Nachbesserung bei der Strategie im Umgang mit dem Coronavirus. Nachdrücklich wird gefordert, die Schließung nicht an den reinen Inzidenzwerten der Landkreise und kreisfreien Städte festzumachen. Dies gilt für Kitas, Schulen, Gewerbetreibende und auch Geschäfte, fordert der Präsident, Herr Brychcy, denn er macht sich große Sorgen, da die Akzeptanz Ihrer hausgemachten Einschränkungen täglich abnimmt und die Aussichtslosigkeit von Gewerbetreibenden, Gastronomie, Künstlern usw. auf Normalität im Gegenzug täglich wächst, meine Damen und Herren. Die Steuerausfälle werden somit jeden Tag schwarz-rot-grüner Politik mehr und somit auch die Kosten für den Freistaat Thüringen, die wir ja auszugleichen haben. Somit wächst auch die Sorge vor Zerstörung der Lebensgrundlage von Tausenden Thüringern. Sie von Rot-Rot-Grün und CDU haben damit Tausende Existenzen auf dem Gewissen, wenn Sie nicht sofort Ihre Politik der Verbote beenden. So weit zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen. Schön, dass Sie nun unsere damalige Forderung bezüglich der Gültigkeitsdauer in den Artikeln 2, 3, 4, 5 des vorliegenden Gesetzes umsetzen, in denen es um die Kommunalordnung, das Gesetz über die kommunale Doppik und die Gemeindehaushaltsverordnung geht, dass man auch entsprechend die Hilfen hierzu auf 2021 erweitert. Ich habe Ihnen das damals schon angekündigt gehabt, aber Sie haben nicht auf mich gehört. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aus gu- tem Grund!) Ja, Frau Rothe-Beinlich, lachen Sie ruhig mal. Ihnen wird das Lachen schon noch vergehen! Kommen wir zum Artikel 6 – Hochschulbereich –: Hier sieht der neue § 1 – Satzungsermächtigung – vor, dass neue, befristete Satzungen von den Hochschulen erlassen werden können, welche abweichende Regelungen zu bestehenden Satzungen verabschieden können, und diese auch nicht der Genehmigung der Ministerien bedürfen. Dies kann gut sein oder auch negative Folgen haben. Hier ist von unserer Fraktion eine Konkretisierung auch hinsichtlich der Befristung gefordert. Die anderen Änderungen wären im Rahmen so weit in Ordnung. Da aber das Gesetz im Ganzen abgestimmt wird und gerade im Bereich der Finanzen noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, so können wir diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen. Auch sind die Finanzzuweisungen in Höhe von 80 Millionen Euro nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein für den Schaden, den Ihre Maßnahmen angerichtet haben. Mit der AfD in Regierungsverantwortung hätte es diese Vernichtung der Wirtschaft und Finanzen nicht gegeben, meine Damen und Herren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Alle Reden von Olaf Kießling Protokoll ↗