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Karawanskij

12.03.2021 Sitzungen 7/39

Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte auch noch sozusagen einen Beitrag leisten, um die Debatte hier ein Stück weit zu versachlichen. Die FDP-Fraktion hat ja die Landesregierung aufgefordert, sich gegen die Einführung von pauschalen Fahrverboten für Motorräder an Sonn- und Feiertagen und die Führung von Fahrtenbüchern zu positionieren, und das möchte ich jetzt sozusagen auch tun. Denn wir haben den Teil der Thematik bereits in der Aktuellen Stunde im Juni letzten Jahres debattiert und die Initiative richtet sich ja – das hatten wir jetzt auch in der Debatte gehört – gegen den Bundesratsbeschluss, der im Mai letzten Jahres gefasst wurde. Ich möchte einfach noch mal ein Stück weit vergegenwärtigen, was tatsächlich Inhalt dieses Beschlusses war: sich bei der EU-Kommission für strengere Lärmemissionswerte durch Verschärfung der in der EU geltenden Grenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung von neuen Motorrädern einzusetzen, die Strafen bei Manipulationen am Auspuff, Luftfilter und sonstigen Eingriffen, die eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen zur Folge haben, deutlich zu verschärfen, Initiativen zu unterstützen, die Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise sensibilisieren, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie Elektroantrieb zu unterstützen, als auch sich für wirksame Messverfahren und bessere Kontroll- und Strafmöglichkeiten einzusetzen. Darüber hinaus – und das sind alles ja Anteile dessen, wozu wir uns tatsächlich in eine Debatte begeben müssen, um das zu regulieren, die Gründe wurden hier auch schon aufgeführt – gibt es tatsächlich Fragen der Verkehrssicherheit, aber auch handfeste Interessenskonflikte. Gerade in besonders sensiblen Siedlungsgebieten müssen wir auch darüber diskutieren bzw. müssen dann auch aus Gründen des Lärmschutzes Geschwindigkeitsbeschränkungen, zeitlich beschränkt Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen möglich sein. Also von Pauschalität kann hier keine Rede sein. Genau deswegen hat ja auch der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, hier entsprechende Regelungen anzupassen. Es zielt also nicht auf ein generelles Motorradverbot an Sonn- und Feiertagen ab, sondern es geht vielmehr darum, an bestimmten Orten die Möglichkeit zu schaffen, hier die Verkehrszeiten für Motorräder einzuschränken, damit dann eben auch die Mittags- und die Nachtruhe gewahrt bleiben. Ich möchte noch auf Ziffer II Ihres Antrags eingehen, weil da die Kontrolle etwaiger Vergehen durch die Polizeibehörden thematisiert wird. Das primäre Ziel von polizeilichen Verkehrsüberwachungen ist ja die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Fragestellung dabei ist, dass wir nicht nur eine bestimmte Teilnehmergruppe im Blick haben, sondern tatsächlich alle Verkehrsteilnehmergruppen. Die Zweiradfahrer sind dabei eben eine von vielen Gruppen, die zu berücksichtigen sind. Zum einen gibt es ja eine Überwachung der Verhaltensregeln im Straßenverkehr, wo auch entsprechend die Kontrolle, was den technischen Zustand der Fahrzeuge betrifft, Bestandteil polizeilicher Interventionen ist. Dazu gehört natürlich auch die Überprüfung von Geräuschemissionen und für den operativen Dienst – auch das jetzt als Beitrag zu der Diskussion – haben wir 29 Geräuschpegelmessgeräte auf die Dienststellen der Thüringer Polizei verteilt. Wiederkehrend, im Rahmen des täglichen Dienstes, auch durch gezielte Schwerpunktaktionen, finden Kontrollen bzw. Aktionen statt, wie beispielsweise die jährliche Aktion „Sicher durch den Harz“. Darüber hinaus werden den Einsatzkräften auch Fachkenntnisse auf speziellem Gebiet, was die motorisierten Zweiräder betrifft, vermittelt. Das ist ein fester integraler Bestandteil sowohl der Ausbildung als auch der Fortbildung. Da finden bei der Thüringer Polizei im Bildungszentrum jährlich vier bis fünf einwöchige Lehrgänge zum Thema „Zweiradkontrollen und Manipulationen“ statt, die modular stattfinden und die dann eben auch entsprechend regional durch weitere Schulungsmaßnahmen ergänzt werden. Das ist sozusagen ein Set an Bildungsmaßnahmen bzw. Möglichkeiten, damit dann tatsächlich die Kontrollen von motorisierten Zweiradfahrern auch wirkungsvoll erbracht werden können und vor allen Dingen das erworbene Wissen dann auch angewendet werden kann. Unabhängig davon müssen natürlich, was den technischen Fortschritt betrifft und die Möglichkeiten an den Fahrzeugen, dann auf der Straße durch die Polizei – die ersetzen natürlich keine fachkundigen Prüfungen, die wir durch die Sachverständigen entsprechend abdecken. Aber ich möchte an der Stelle doch noch mal die Zahl hier zur Verfügung stellen, dass seit 2008 über 390 Beamtinnen und Beamte an den Lehrgängen der Polizei teilgenommen haben und hier sozusagen dieses Angebot genutzt haben und dann entsprechend auch bei den Kontrollen über das Wissen verfügen. Nichtsdestotrotz hat die Thüringer Polizei 352 Bußgeldverfahren gegen Fahrer motorisierter Zweiradfahrzeuge wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingeleitet, weil die Betriebserlaubnis durch Manipulation am Kraftfahrzeug erloschen war und die Verkehrssicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dann beeinträchtigt war oder es entsprechend trotz übermäßiger Geräuschentwicklung defekter Schalldämpferanlagen eine Belästigung anderer Personen stattgefunden hat. Also saisonbedingt konzentriert sich dann natürlich die Mehrzahl der Verstöße auf die Monate März bis Oktober, allein im letzten Jahr wurden 80 Verstöße zur Anzeige gebracht. Ich möchte an der Stelle noch auf den Aspekt „Verkehrssicherheit“ eingehen, was auch eine Rolle in der Debatte hier gespielt hat, dass gerade auch an Bundes- und Landesstraßen mit auffälligem Unfallgeschehen Fahrzeugrückhaltesysteme mit Unterfahrschutz nachgerüstet werden. Das findet und fand statt, beispielsweise an folgenden Strecken: an der B 7 Isserstedt – Jena, B 19 oder auch B 81. Des Weiteren ist zu nennen, dass gerade in Thüringen ausschließlich für die Vermeidung von Fahrten mit unangepasster Geschwindigkeit auch in kurvenreichen Streckenabschnitten nicht nur diese Unterfahrschutznachrüstungen stattfinden bzw. diese Rückhaltesysteme eingebaut werden, sondern auch die Rüttelstreifen auf den Bundes- und Landesstraßen aufgebracht werden, so auch auf der B 81 oder auf der B 85. Derzeit ist auch eine Neufassung des Merkblatts zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken in Arbeit. Im Rahmen der Länderanhörung 2019 hat sich auch Thüringen unter anderem dafür starkgemacht, dass eine präventive Prüfung von Schutzmaßnahmen an den Fahrzeugrückhaltesystemen für Motorradfahrer erfolgt, denn die Unterfahrschutzvorrichtungen, die auch bei Neuplanungen vorgesehen sind, sind nach den bisher geltenden Richtlinien eben nicht möglich. Eine abschließende Bemerkung: Bei der Entscheidung zur Nachrüstung der Rückhaltesysteme mit Unterfahrschutz werden durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr neben der Unfallstatistik auch die Forderungen der Motorradverbände mitberücksichtigt. Weil das auch eine Rolle gespielt hat, dass diese Zusammenarbeit hier infrage gestellt wurde: Die fließt natürlich entsprechend auch ein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗