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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 12.03.2021 Sitzungen 7/39

a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Kinder, nach Herrn Thrum zu reden, ist immer ein bisschen schwierig, (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Weil Sie das nicht abstreiten können!) denn so viel Populismus, wie er hier vom Stapel gelassen hat, kann man sich kaum vorstellen. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Thrum, Sie wissen ja noch nicht einmal, von wem dieser Gesetzentwurf kommt. In Ihrer Pressemitteilung beklagen Sie, dass es ein Gesetzentwurf der Landesregierung sei, und schreiben dann auch noch, dass die Landesregierung nicht alle Punkte übernommen hätte oder gar bei Ihnen abgeschrieben habe. Erstens: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf aus diesem Haus von Fraktionen, die hier sitzen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist doch Haarspalterei!) Vier Fraktionen haben sich verständigt. Sie waren nicht dabei, (Beifall DIE LINKE) denn konstruktive Arbeit ist nicht so Ihrs, das muss man ganz klar sagen. Und dann von hier vorn zu tönen, Sie würden wirken – ich glaube, da haben Sie mindestens zwei Buchstaben verwechselt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Schließung der Kindergärten und Schulen hat die Kinder und Familien wohl am meisten getroffen, da sind wir uns alle einig. Gleichzeitig mussten die Eltern weiterhin für Kindergarten und Hort bezahlen, obwohl diese nur mit einer Notbetreuung geöffnet waren. Das war ein Zustand, dem wir uns alle stellen wollten und mussten, wir haben das ja im letzten Frühjahr schon einmal getan. Deshalb stellen wir mit dem heutigen Gesetz auch sicher, dass die Eltern nicht auch noch für etwas bezahlen müssen, was sie gar nicht nutzen können, nämlich für Einrichtungen, die geschlossen sein mussten, weil es darum ging, die Gesundheit der Kinder, der Erzieherinnen und Erzieher und auch der Lehrerinnen und Lehrer – es geht ja auch um die Schulen – zu schützen. Daher schlagen wir heute vor, dass bis zum Ende des Jahres die Erstattung der Elternbeiträge für Kindergarten und Hort unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Das schafft zumindest eine kleine finanzielle Entlastung für die betroffenen Familien und ist auch sachgerecht, so wie wir es – wie bereits gesagt – auch beim ersten Lockdown vorgesehen hatten. Wir haben in den wenigen Wochen seit der Einbringung des Gesetzes tatsächlich intensiv über die Regelungen diskutiert – wie gesagt, nicht mit der AfD-Fraktion, aber alle anderen haben sich doch daran beteiligt. Und mit unseren Änderungen – das sagte ich schon bei der Berichterstattung aus dem Ausschuss – reagieren wir auch auf wichtige Anregungen, die sich aus der Anhörung ergeben haben. Ich will Sie noch einmal ganz kurz zusammenfassen: Es geht zum einen um die Verlängerung des Geltungszeitraums bis zum Ende dieses Jahres, es geht um die Erstattung, auch von regionalen Schließungen, wenn sie auf landesrechtlichen Anordnungen beruhen, es geht um die Erstattung an die Eltern innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Schließung. Ich weiß, dass sich die Elternverbände das noch schneller gewünscht hätten, aber wir haben uns glaubhaft darstellen lassen, dass das schlichtweg nicht schneller möglich ist, weil tatsächlich sehr genau abgerechnet werden muss. Es geht um die Problematik bei der Erstattung, dass nicht mehr die Anzahl der Betreuungstage insgesamt die Grundlage ist, sondern die Anzahl der Tage, an denen Notbetreuung genutzt worden ist, die Grundlage darstellt. Und es geht um einen ganz wichtigen Punkt – auch den haben wir intensiv diskutiert –: die Spitzabrechnung für die Kommunen. Welche Kosten damit auf den Freistaat zukommen, kann noch niemand ganz genau sagen, weil es natürlich immer auch auf die Inanspruchnahme ankommt und darauf, wie sich die Pandemielage weiterentwickelt. Klar ist jedoch, dass sich alle Seiten deutlich bewegt haben. Das zeigt ganz klar – und darüber bin ich wirklich froh –, dass der Landtag auch in Krisenzeiten sehr wohl handlungsfähig ist und dass sich die Fraktionen, zumindest die demokratischen Fraktionen, in solch wichtigen Fragen einigen können und dass die Familien – und das ist das Wichtigste – auch und gerade in der Pandemie unsere Unterstützung erfahren. In diesem Sinne noch mal Danke an alle, die sich hier an den Einigungen beteiligt haben, Danke an alle, die ihre Ideen eingebracht haben, Danke an die Eltern, an die Erzieherinnen, aber auch an die kommunalen Spitzenverbände, an die LIGA, an alle Träger von Kindereinrichtungen. Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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