Dirk Bergner
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz soll alternative Möglichkeiten eröffnen, mit denen eine vorzeitige Neuwahl trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden kann. Dabei waren nicht nur die Wahlen selbst, sondern auch die Aufstellungsversammlungen der jeweiligen Parteien zu betrachten. Der ursprüngliche Entwurf, der uns hier in der ersten Beratung vorgelegt worden ist, hat zu Recht scharfe Kritik durch uns erfahren, diese wurde im Anhörungsverfahren auch bestätigt. Und dass Sie zumindest in diesem Verfahren die Anhörungsergebnisse ernst genommen haben, begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich.
(Beifall FDP)
Daraus resultierte dann auch Ihr Änderungsvorschlag, der die Mängel zumindest teilweise so weit behoben hat, dass am Ende auch der Landeswahlleiter in einer weiteren Anhörung weitgehend Ihrem Neuentwurf zugestimmt hat. Ganz ersparen, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen Kritik jedoch dennoch nicht, denn auch wenn Sie eine Verbesserung vorgelegt haben, bleiben noch einige Mängel. Der Eingriff in das Satzungsrecht der Parteien geht eindeutig zu weit. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Vorstand die notwendige Zahl der für eine Beschlussfähigkeit notwendigen Zahl der Mitglieder absenken kann. Zwar ist auf diesen Umstand besonders hinzuweisen und der Parteitag kann diesen Beschluss wieder aufheben, aber dennoch erachten wir in Anbetracht der Möglichkeiten von digitalen Sitzungen oder miteinander verbundenen Teilsitzungen diese Regelung für zumindest fragwürdig.
(Beifall FDP)
Zudem ist auch hier kein Stufenverhältnis zu den eben genannten Alternativen erkennbar, womit sich zwangsläufig die Frage nach der Notwendigkeit des Aufwands digitaler Sitzungen zu stellen vermag. Einige Begrifflichkeiten wie „elektronische Kommunikation“ sind zu ungenau, das Thema hatten wir aber auch bei der ThürKO schon. Der Vorschlag ist in sich etwas widersprüchlich, wenn Sie von elektronischer Kommunikation reden, dann aber mit dem Begriff „Streaming“ arbeiten. Da wird es zumindest viel Interpretationsspielraum zum Willen des Gesetzgebers geben. Auch haben Sie hier auf ein schriftliches Verfahren zurückgegriffen, dieses wäre aber maximal subsidiär denkbar, was in Ihrem Entwurf leider so nicht betont wird, meine Damen und Herren. Ebenso begegnen der schriftlichen Bestätigung einer Blockwahl Bedenken. Gleichwohl vorab eine elektronische Wahl stattfinden soll, so ist der Wahlakt an sich die schriftliche Wahl. Und bei ebendieser ist eine Blockwahl ohne Möglichkeit von Kandidaturen auf einzelnen Plätzen zumindest suboptimal. Weiterhin gibt es immer noch Kritik an der Pflicht, dass Kommunen für die Hygienekonzepte verantwortlich sein sollen. Das hatten wir schon in der ersten Lesung gesagt und wir möchten hier auch noch einmal ganz deutlich in Richtung der Landesregierung sagen: Hier wird Ihre Unterstützung dringend notwendig sein und ebenso verhält es sich dann natürlich mit den Kosten, die den Kommunen entstehen, dort braucht es schlicht und einfach auch einheitliche Maßstäbe. Zuletzt möchte ich noch erwähnen, dass in der Anhörung mehrfach eine weitere Absenkung der Unterschriftenquoren gefordert wurde. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die außerordentlichen Herausforderungen hinweisen, denn diese bestehen nicht nur in der Pandemie, die die Sammlung persönlicher Unterschriften deutlich erschweren dürfte. Dazu kommt noch der extrem verkürzte Zeitraum, der durch eine Auflösung des Landtags entstehen würde. Dazu gab es mittlerweile auch entsprechende Urteile, die auch ohne vorzeitige Neuwahlen nur geringfügig höhere Quoten bereits gekippt haben. Meine Damen und Herren, wir stehen dazu, dass wir dem Prozedere nicht im Weg stehen werden, aber eine Zustimmung können wir diesem Gesetz aufgrund der vorhandenen Bedenken nicht erteilen. Wir werden uns daher bei diesem Entwurf enthalten.
(Beifall FDP)
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Na,
das ist ja schon mal was!) Das freut mich, wenn Sie so leicht zu erfreuen sind, Herr Kollege.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
mehr, als wir erwarten können!)
