Ralf Kalich
Fragestunde
Langjährige Anmietung eines Gebäudes durch die Stadt Arnstadt ohne öffentliche Ausschreibung? Nach Kenntnis des Fragestellers hat die Stadt Arnstadt zur Erweiterung von Büroflächen für die kommunale Verwaltung ein Gebäude in der Stadt für einen Zeitraum von zwölf Jahren für eine Gesamtmiete in Höhe von 500.000 Euro ohne öffentliche Ausschreibung angemietet. Es handelt sich hierbei um das mittlerweile sanierte alte Postamt. Der Stadtrat hat dieser Anmietung seine Zustimmung erteilt. Die Stadt Arnstadt unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern unterliegt die Anmietung eines Gebäudes in dieser Größenordnung und in diesem Zeitraum dem § 31 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung, wonach der Vergabe von Aufträgen eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen muss, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Vergabeverfahren zulassen? 2. Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 3. Inwiefern wurden bzw. werden im Zusammenhang mit der beschriebenen Anmietung rechtsaufsichtliche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt ergriffen? 4. Wie sind die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit umzusetzen, wenn derartige Verträge keiner Ausschreibung bedürfen?
