Lena Saniye Güngör
Fragestunde
Danke schön. Umsetzungsprobleme im Thüringer Vergabegesetz im Bereich ÖPNV Zum 1. Dezember 2019 trat das 2019 novellierte Thüringer Vergabegesetz in Kraft. Dabei wurde die bisherige Regelung zur Anwendung eines Gehaltsoder Lohntarifs bei der Erbringung der ÖPNVDienstleistungen abgelöst durch die Verpflichtung der Unternehmen, bei der Leistungserbringung ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen „[…] mindestens das in Thüringen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen des Tarifentgelts nachzuvollziehen“. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ausschreibungsverfahren für ÖPNVDienstleistungen haben seit 1. Dezember 2019 stattgefunden? 2. Welche repräsentativen Tarifverträge wurden entsprechend § 10 Abs. 2 Satz 1 ThürVgG mit Unternehmen vereinbart, und wenn dies nicht der Fall war, warum nicht bzw. wann wird das erfolgen? 3. Wie wurde in den Verfahren seit Dezember 2019 die Anwendung eines Tarifvertrags bei der Leistungserbringung sichergestellt? 4. Welche Tarifverträge kamen infolge der Ausschreibungen im ÖPNV seit Dezember 2019 zur Anwendung?
