Raymond Walk
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die im Herbst 2020 stark steigenden Infektionszahlen, verbunden mit den damals auf den Weg gebrachten und noch heute geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wirken sich auch in diesem Jahr weiter negativ auf die kommunalen Steuereinnahmen sozusagen eins zu eins aus, sodass weitere Zuweisungen des Landes zwingend erforderlich sind und das Einnahmenniveau der Kommunen auch stabilisiert werden kann. Des Weiteren sieht das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom 11. Juni 2020, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 277, zahlreiche für die Dauer des Jahres 2020 befristete Sonderregelungen im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts vor, die mit Blick auf die Infektionszahlen mindestens einer Verlängerung auch bis zum Jahr 2021 bedürfen. Gleiches gilt für die Sonderregelungen im Bereich des Hochschulrechts, die bisher nur für das Jahr 2020 bzw. für die Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2021 gelten. Durch Beschluss des Landtags in der 31. Sitzung vom 18. Dezember 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss, nämlich federführend, sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf zweimal beraten, in der 14. Sitzung am 19. Januar 2021 und in der 16. Sitzung am 4. März 2021. Der Innen- und Kommunalausschuss hat ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Änderungsantrag in der Vorlage 7/1507 durchgeführt und der federführende Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt nun bei 4 Enthaltungen, den Gesetzentwurf mit mehreren Änderungen, die in der Vorlage 7/1788 zu finden sind, anzunehmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
