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Janine Merz

SPD 12.03.2021 Sitzungen 7/39

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, mit der Verabschiedung dieses Gesetzes bringt der Landtag nicht nur eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg, um die Folgen der Corona-Pandemie und des Lockdowns zu bekämpfen. Der Landtag zeigt damit auch, dass er wesentliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise selbst trifft und gestaltet. (Beifall SPD) Entgegen verschiedener Vorwürfe der Opposition wird hier eben nicht nur Regierungshandeln bestätigt. Mit dem Gesetz beschließen wir also bereits zum zweiten Jahr in Folge konkrete Maßnahmen, die den Thüringer Gemeinden, den Hochschulen und Studierenden sowie den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zugutekommen. Bereits im Herbst 2020 war dabei klar, dass uns die Corona-Pandemie mindestens ein weiteres Jahr beschäftigen wird. Deshalb hat sich die SPD-Fraktion bereits in den Haushaltsverhandlungen frühzeitig und schlussendlich erfolgreich dafür eingesetzt, Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden auch im Jahr 2021 auszugleichen. Dafür haben wir im Haushalt 80 Millionen Euro bereitgestellt, die mit dem heutigen Beschluss des Gesetzes ausgezahlt werden können. Im Gegensatz zum Gewerbesteuerausgleich 2020 sieht das Gesetz dieses Mal keine Spitzabrechnungen vor, sodass das Geld von den Gemeinden direkt verwendet werden kann. (Beifall SPD) Außerdem lockern wir die gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung von den Haushaltssicherungskonzepten. Dadurch verhindern wir, dass durch die Corona-Krise verursachte finanzielle Engpässe Gemeinden nicht in die Haushaltssicherung zwingen und im sozialen und kulturellen Bereich keine Einsparungen deswegen vorgenommen werden müssen. (Beifall SPD) Neben den Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen für die Kommunen übertragen wir zudem einige bewährte Regelungen des ersten Mantelgesetzes in das Jahr 2021, darunter auch die Möglichkeit, dass Personalräte auch in diesem Jahr digital beraten und Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen können. Damit stellen wir die Arbeitnehmermitbestimmungen im öffentlichen Dienst auch während der Pandemie sicher. Der dritte Komplex betrifft die Thüringer Hochschulen. Wir berücksichtigen dabei die erschwerten Studienbedingungen durch die Pandemie, indem wir die individuelle Regelstudienzeit um die Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2022 verlängern. Und wir sorgen vor, falls die Pandemie über das Ende des Sommersemesters hinaus andauert. Außerdem verhindern wir weitere Belastungen der Studierenden, indem die Langzeitstudiengebühren für das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 erlassen werden. Ebenfalls verlängern wir die Möglichkeit, Prüfungsleistungen auch ohne Studierendenstatus bis zum 31. März 2022 nachzuholen, sofern das Studium zum Sommersemester 2022 beendet oder an einer anderen Hochschule fortgesetzt wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, mit der Annahme dieses Gesetzentwurfs senden wir das Signal an die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinden, die Studierenden an den Hochschulen und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, dass wir sie in der Krise nicht alleine lassen. Wir suchen und finden Lösungen für ihre Probleme und wir lassen die Thüringerinnen und Thüringer in der Pandemie nicht im Stich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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