Dorothea Marx
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vielen Dank. Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich tatsächlich auch noch mal seitens des Präsidiums klarstellen: Es gab eine Verabredung im Ältestenrat, dass in der Tat die Regierung ihre Anwesenheit im Sinne einer Pandemievorsorge auf die zuständigen Ressorts begrenzen möge. Das ist also zutreffend. Dann erteile ich als nächster Rednerin Frau Abgeordneter Merz von der SPD-Fraktion das Wort.
