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Kerst

12.03.2021 Sitzungen 7/39

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck in Drucksache 7/2782 beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach der Konjunkturerhebung der IHK Ostthüringen, zu deren Kammerbezirk der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gehört, sind 43 Prozent der befragten Unternehmen mit der Geschäftslage im neuen Jahr unzufrieden. 35 Prozent bewerten ihre Lage als gut. Allerdings blicken die Industrieunternehmen des Landkreises optimistisch wie in keinem anderen Landkreis des Kammerbezirks Ostthüringen auf die künftige Entwicklung. Da die konkrete Finanzlage der Unternehmen bei der Befragung nicht erhoben worden ist, liegen der Landesregierung dazu keine Informationen vor. Zu Frage 2: Die Frage nach der gegenwärtigen Inanspruchnahme der Corona-Hilfen von Unternehmen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wird in Bezug auf das Programm Überbrückungshilfe II und die außerordentlichen Wirtschaftshilfen beantwortet. Für die Überbrückungshilfen III liegen der Landesregierung noch keine regionalisierten Informationen vor. Insgesamt wurden im Rahmen der genannten Programme 677 Anträge von Unternehmen und Selbstständigen aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gestellt. Stand ist hier der 8. März 2021. In 649 Fällen wurde bereits eine Auszahlung getätigt oder eine Bewilligung durch die TAB erstellt. Von den insgesamt beantragten Zuschüssen in Höhe von 7,4 Millionen Euro wurden bislang 6,9 Millionen Euro ausgezahlt. Das entspricht einer Auszahlungsquote von knapp 93 Prozent. Zu Frage 3: Insgesamt wurden im Rahmen der drei genannten Programme 14.856 Anträge in Thüringen gestellt. Der Anteil der Unternehmen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt daran beträgt 4,6 Prozent. Von den Thüringer Unternehmen wurden insgesamt Hilfen in Höhe von 193 Millionen Euro beantragt. Davon sind bislang 167,7 Millionen Euro ausgezahlt worden. Das entspricht einer Quote von 86,8 Prozent. Zu Ihrer Frage 4: Aufgrund der Dringlichkeit der Hilfen hat der Bund dem Drängen der Länder entsprochen und einen Großteil der beantragten Mittel als Abschlagszahlung über die Bundeskasse ausgezahlt. Auf Landesebene wurden die Kräfte innerhalb der TAB auf die Umsetzung der Hilfen gebündelt und die hohen Auszahlungsquoten belegen damit die erfolgreiche Umsetzung der Programme durch Bund und den Freistaat. Vielen Dank.

Protokoll ↗