Dr. Heesen
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gröning beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Gemeinsame Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die vom Abgeordneten erwähnte Beschlussvorlage des Landrats an die Kreistagsmitglieder des Landkreises Gotha ist der Landesregierung nicht bekannt. Eine Einschätzung kann nicht vorgenommen werden. Ebenso wenig kann die Rechtsgrundlage benannt werden. Die Anfrage gibt allerdings Gelegenheit, das Verfahren der Schulnetzplanung erneut darzulegen. Die Schulnetzfortschreibung obliegt in erster Linie den Schulträgern. Zurzeit sind alle an der Schulnetzfortschreibung maßgeblich Beteiligten – die Schulträger, das Bildungsministerium und die Kammern – gehalten, die Schulnetzstrukturen für den kommenden Planungszeitraum – das ist der Zeitraum der Schuljahre 2022/2023 bis 2027/2028 – abzustimmen. Die Schulnetzpläne werden von den Schulträgern aufgestellt und untereinander abgestimmt. Wenn sie vorgelegt werden, werden sie im Bildungsministerium überprüft und ihnen wird dann, wenn es zustimmungsfähige Pläne sind, auch zugestimmt. Dieses Verfahren ist in §§ 14 Abs. 3 sowie 41 des Thüringer Schulgesetzes geregelt. Für den Bereich der staatlichen berufsbildenden Schulen sind die Planungsgrundsätze in Konkretisierung dieser gesetzlichen Norm in der Richtlinie zur Schulnetzplanung für die berufsbildenden Schulen festgelegt, die am 30. Juli 2020 erlassen wurde. Unter Einhaltung dieser Vorgaben hat das Bildungsministerium die Anhörung der Kammern initiiert und mit Schreiben vom 26. Juni 2020 Änderungsvorschläge gegenüber den Schulträgern formuliert. Ich nehme an, dass sich die von Ihnen zitierte Formulierung auf dieses Schreiben bezieht. In diesem Schreiben an den Landkreis Gotha ist jedoch keine Ausdünnung des Berufsschulstandorts Gotha zugunsten der Staatlichen Berufsbildenden Schule Weimarer Land/Sömmerda vorgesehen bzw. vorgeschlagen worden. Zu Frage 3: Aufwendungen für die Fahrten zu den örtlich zuständigen Berufsschulen sind von den Berufsschülern selbst bzw. je nach Alter natürlich auch von deren Sorgeberechtigten zu tragen. Um diese Aufwendungen für die Auszubildenden gering zu halten, wurde im Oktober 2018 auf Veranlassung des Landes das Azubi-Ticket für Thüringen eingeführt, das im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum 31. Juli 2021 läuft und das durch einen pauschalen Eigenanteil von monatlich 50 Euro dazu führt, dass die Auszubildenden den öffentlichen Verkehr in Thüringen kostengünstig nutzen können. Dieses Ticket beabsichtigt die Landesregierung längerfristig beizubehalten.
(Beifall DIE LINKE)
