Torben Braga
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Ich habe es gestern schon gesagt, ich sage es heute noch mal, falls es welche gibt, die sich dieses Schauspiel noch einmal anschauen möchten, dann begrüße ich sie auch. Mir selbst hat die Gnade der späten Geburt eine Stasiakte erspart, aber die Linken-Parteien in diesem Land sorgen trotzdem dafür, dass zumindest mir das ewige Leben gewiss ist, und sei es auch in ihren dunklen Archiven.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
30 Jahre Geschichte, wirklich weiterentwickelt hat sich dieses Land offensichtlich nicht. Das ist schade, aber es ist nun mal so, so sei es. Ich habe es schon gestern gesagt, ich habe es im letzten Monat gesagt, ich habe es im letzten Jahr bereits gesagt, dass bei diesen Reden hier eine ganze Reihe von Behauptungen, Unterstellungen, unzulässige Rückschlüsse auf die Gesinnung bestimmter Kollegen zu hören sind und die Diffamierung meiner Kollegen und heute auch meiner Person. Das können wir ab. Dass es im Kern schlicht um die Tatsache geht, dass die Minderheit in diesem Hause aufgrund ihrer Wahlergebnisse und der sich daraus ergebenden Größe hier im Landtag Anspruch auf Vertretung in Geheimdienstkontrollgremien hat und die Mehrheit hier im Hause dies für unerträglich hält, hatte ich ebenfalls gestern bereits betont. Es ist bereits auch dokumentiert worden, dass die Wahl von Kandidaten meiner Fraktion grundsätzlich abgelehnt wird, auch wenn es für die Ablehnung keine hinreichenden Argumente geben sollte. Insofern haben wir diese missliche Lage eines Aufeinandertreffens einer unaufhaltsamen Kraft, nämlich die Ablehnung unserer Kandidaten hier im Hause, mit einer unbeweglichen Sache, nämlich das Recht – um nicht zu sagen, die Pflicht – meiner Fraktion, immer wieder Kandidaten vorzuschlagen und Wahlvorschläge aufzustellen. Dafür, dass die Ergebnisse eines solchen Aufeinandertreffens des Öfteren unschön sind, stehen ja die Sitzungen der vergangenen Monate Zeuge. Dieser Unwille einer Parlamentsmehrheit, sich den gesetzlichen Normen zu beugen, die die Besetzung dieser Kontrollgremien regeln und die uns schlauere Menschen zu aufgeklärteren Zeiten – das hatte ich gestern auch schon gesagt – gegeben haben, kostet dieses Parlament Zeit, sie verhindert die Befassung mit dringenden Angelegenheiten und sie schadet dem Ansehen dieses Hauses, seiner Gremien und seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit.
(Beifall AfD)
Auch wenn es Ihnen nicht gefällt, Herr Blechschmidt, kann ich daher meine Worte aus der letzten Debatte nur wiederholen: Dass unsere Kandidaten Ihre Zustimmung nicht finden, das ist hier hinreichend dokumentiert, das ist auch Ihr gutes Recht. Gleichwohl: Eine effektive parlamentarische Oppositionsarbeit darf bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse und Kontrollpflichten aber nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein,
(Beifall AfD)
denn die Kontrollbefugnisse sind der parlamentarischen Opposition nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern in erster Linie im Interesse des demokratischen, gewaltengegliederten Staats und zur Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung und ihrer exekutiven Organe in die Hand gegeben. Das hat Ihnen der Verfassungsgerichtshof ins Stammbuch geschrieben – gebracht hat es bisher leider nichts. Das Beteiligungsrecht der Opposition gilt auch in Fällen, in denen ihre Vertreter Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind, ansonsten könnte die Verfassungsschutzbehörde doch selbst darüber entscheiden, welche der politischen Parteien zur Kontrolle der Behörde und ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeit berufen sind und welche nicht. Auch daran hat das Weimarer Urteil erinnert – gebracht hat es nichts. Abschließend: Das Fehlen einer parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wirft die berechtigte Frage nach der Legitimation dieser Behörde auf. Davor hat der Verfassungsgerichtshof gewarnt – gebracht hat es nichts. Ich bedanke mich.
(Beifall AfD)
