Götze
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses ausdrücklich. Gegenstand des Gesetzentwurfs – und ich möchte mich in meinen Ausführungen auf die kommunalrechtlichen Regelungen und die personalrechtlichen Regelungen beschränken – ist unter anderem die Auskehrung von 80 Millionen Euro zur Sicherung der kommunalen Einnahmen im Jahr 2021. Damit fährt der Freistaat trotz erheblicher eigener Einnahmeausfälle konsequent mit der Unterstützung seiner Kommunen fort. Thüringen hatte, unabhängig von weiteren spezifischen Hilfen, bereits mit seinen Soforthilfen für das Jahr 2020 neben den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen in Höhe von 100 Millionen Euro auch eine allgemeine Stabilisierungszuweisung in Höhe von 85 Millionen Euro bereitgestellt. Der Bund steuerte zum Ausgleich von einbrechenden Gewerbesteuereinnahmen weitere 82,5 Millionen Euro bei. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die pandemiebedingten erwarteten Einnahmeausfälle im Bereich der kommunalen Steuern im Jahr 2021 abgemildert werden. Die auszukehrenden 80 Millionen Euro sind ein Teil des insgesamt 200 Millionen Euro umfassenden Unterstützungspakets für die Thüringer Kommunen. Neben Steuerstabilisierungszuweisungen beinhaltet das Paket vor allem die deutliche Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um 100 Millionen Euro, um die bei den Kommunen anfallenden pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen abzufedern. Zudem verdoppeln sich auch die Zuweisungen des Kulturlastenausgleichs von 10 auf 20 Millionen Euro, um den Kommunen die stärkere Unterstützung ihrer Kultur vor dem Hintergrund der besonderen Pandemiesituation zu ermöglichen. Schließlich wird aus dem 200-Millionen-Euro-Paket auch in diesem Jahr den Kur- und Erholungsorten mit zusätzlichen 10 Millionen Euro bei der Bewältigung der aktuellen Krise geholfen. Bezüglich der im Gesetzentwurf enthaltenen Steuerstabilisierungszuweisungen werden die Anregungen und Hinweise aus dem kommunalen Raum weitestgehend aufgegriffen, was ausdrücklich zu begrüßen ist. In den Artikeln 2 bis 4 sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für die Kommunen im Haushaltsvollzug, bei der Erreichung des Haushaltsausgleichs und für die Haushaltssicherung für das Jahr 2021 vor, meine Vorredner hatten das bereits erwähnt. Im Wesentlichen werden die bereits im Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, also dem ersten Mantelgesetz, die für das Jahr 2020 geschaffenen Ausnahmeregelungen auf das Jahr 2021 ausgeweitet. Auch das sind der Situation angemessene und zu begrüßende Regelungen. Darüber hinaus – und damit komme ich zum Ende meiner Ausführungen – bestand noch Anpassungsbedarf in Artikel 5 zum Personalvertretungsgesetz. Das fortschreitende Pandemiegeschehen macht es noch immer erforderlich, Kontakte bis auf Weiteres auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. In diesem Sinne soll über die zunächst bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehene Befristung hinaus den Personalvertretungen die rechtliche Grundlage dafür zur Verfügung gestellt werden, Beschlüsse auch im Umlaufverfahren in elektronischer Abstimmung und in Telefon- oder Videokonferenzen zu fassen, um damit ihren Aufgaben entsprechen zu können. Damit wird natürlich auch ein wesentlicher Beitrag zur Funktionsfähigkeit unserer Verwaltungen, unserer Landesverwaltungen insbesondere geleistet. Lassen Sie mich zusammenfassend nochmals feststellen, dass die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses ausdrücklich unterstützt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
