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Birger Gröning

AfD 12.03.2021 Sitzungen 7/39

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Staatliche Berufsschulen im Landkreis Gotha – Ausdünnung der Ausbildungsinhalte Den Kreistagsmitgliedern des Landkreises Gotha ist vom Landrat eine Beschlussvorlage zugegangen, die eine Ausdünnung des Berufsschulstandorts Gotha zugunsten der Staatlichen Berufsbildenden Schule (SBBS) Weimarer Land/Sömmerda auf Anraten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aufgrund von dessen Schreiben vom 26. Juni 2020 ab dem Schuljahr 2022/2023 vorsieht. Der Landkreis Gotha ist nach meiner Kenntnis nicht Verbandsmitglied im Schulverband Staatliche Berufsbildende Schulen Weimarer Land/ Sömmerda und daher diesem Schulverband gegenüber auch rechtlich nicht verpflichtet. Vielmehr hat der Landkreis Gotha in den vergangenen 15 Jahren hohe Millionenbeträge für Investitionen in seine Berufsschulstandorte investiert, die bei einer angeratenen Ausdünnung derselben anteilig ins Leere laufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage wird eine Ausdünnung der Berufsschulstandorte im Landkreis Gotha zugunsten der SBBS Weimarer Land/Sömmerda vorgenommen? 2. Bedarf es hierzu eines Beschlusses des Kreistags des Landkreises Gotha, wenn der Landkreis Gotha selbst nicht Verbandsmitglied im Schulverband SBBS Weimarer Land/Sömmerda ist, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht das? 3. Wer erstattet Berufsschülern aus dem Landkreis Gotha Mehraufwendungen für Fahrtkosten zu berufsbildenden Schulen außerhalb des Landkreises Gotha, und falls es solche Erstattungen gibt, auf welcher Rechtsgrundlage beruhen diese? Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung meiner Fragen.

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