Götze
Fragestunde
Sie können der Fragestellerin ausrichten, dass diese Anfrage, wenn sie denn bedauerlicherweise etwas länger liegen geblieben sein sollte, jetzt schnellstmöglich beantwortet wird. Zum Inhalt der Antwort – da haben Sie sicher Verständnis – kann ich Ihnen jetzt nichts sagen, weil ich die konkrete Fragestellung nicht kenne. Zu Ihrer Eingangsbemerkung noch eine Anmerkung von mir: Die Landesregierung selbst kann kein derartiges Gesetz erlassen. Ich hatte Ihnen dargelegt, welche Schrittfolge hier einzuhalten ist, und wir brauchen nicht nur Ausführungsvorschriften, sondern wir brauchen eine Regelung im Thüringer Kommunalabgabengesetz. Und an dieser Stelle noch mal der Hinweis: Da sind Sie gefragt, da braucht es eine Mehrheitsentscheidung hier im Parlament, und diese liegt bislang nicht vor.
(Beifall SPD)
