Christian Tischner
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Träger, liebe Eltern, liebe Verbände, die Corona-Pandemie ist eine außerordentliche gesellschaftliche und persönliche Belastung. Sie ist für viel zu viele Menschen eine existenzielle Belastung und sie ist für viele Menschen eine massive emotionale Belastung. Und es sind gerade die Eltern, die in diesen Tagen eine besondere Aufgabe und Verantwortung übernehmen: Eltern, die sich um die Betreuung und Beschulung ihrer Kinder im Homeoffice kümmern, und Eltern, die in gesellschaftlich wichtigen Bereichen arbeiten. All diesen Familien gilt größter Respekt und größte Anerkennung,
(Beifall CDU, FDP)
wenngleich ich auch weiß, dass diese Familien sich zuallererst eines wünschen, nämlich ein Ende der Pandemie. Gleichwohl tut die Politik gut daran, Familienleistungen in diesen Monaten anzuerkennen und finanzielle Belastungen für Familien zu minimieren. In diesem Sinne freue ich mich, dass es uns in nur wenigen Wochen gelungen ist, dieses wichtige Gesetz zur Entlastung der Familien hier im Thüringer Landtag auf den Weg zu bringen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, den Ausgangspunkt für das heute zu beschließende Gesetz bildet ein Antrag der CDU-Fraktion, der die Landesregierung aufgefordert hatte, schnellstmöglich für eine Erstattung der Hort- und Kindergartenbeiträge zu sorgen. Mit Rückendeckung der Landesregierung haben die rot-rot-grünen Landtagsfraktionen im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt. In der Februar-Sitzung des Thüringer Landtags habe ich für meine Fraktion etliche Kritikpunkte an diesem Gesetz aufgezeigt und zum damaligen Zeitpunkt wäre es für uns auf keinen Fall zustimmungsfähig gewesen. So haben wir im Wesentlichen vier Sachverhalte an dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf kritisiert: erstens, dass Träger von Kindergärten und Schulen nicht vollumfänglich die ausgesetzten Elternbeiträge erstattet bekommen sollten, zweitens, dass jene Beiträge als Erstattungsbeiträge herangezogen werden sollten, die im letzten Jahr gegolten haben, drittens, dass das Gesetz nur bis zum 30. April dieses Jahres gelten sollte, und viertens, dass alle Kinder, die mehr als sechs Tage im Monat eine Betreuung in Anspruch genommen haben, diese vollumfänglich auch mit ihrem Beitrag hätten bezahlen müssen. Die Verhandlungen zu diesem Gesetz waren in den letzten vier Wochen intensiv, wenn auch nicht unbedingt immer geräuschlos. Aber Demokratie lebt eben vom Meinungsaustausch und vom demokratischen Streit um die Sache. Insbesondere mit den Kollegen der SPD haben wir so wirklich ringen müssen, eine Lösung im Sinne der Familien zu erwirken. Und wohl erst das Eingreifen von Frau Lehmann infolge eines öffentlichen Mit-uns-Nicht der CDU-Fraktion hat den Widerstand von Kollegen Hartung für eine breite und gerechte Lösung im Sinne der Thüringer Eltern gebrochen.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das glauben Sie ja selber nicht!) Dass die SPD dann die lange von CDU und Linken vertretenen Ziele öffentlich als Kompromiss angeboten hat, das war ein Stöckchen, sehr geehrte Kollegen, über das wir dann auch sehr gern gesprungen sind. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat im Sinne der Eltern, Träger und Kommunen drei wesentliche Dinge erreicht: Wir haben erreicht, dass das Gesetz nun vom 1. Januar bis zum 31.12. gilt. Jeder Träger bekommt seine ausgefallenen Beiträge vollumfänglich erstattet. Und wir haben für die Familien, die keine Notbetreuung nutzen können, erreicht, dass sie ihren Beitrag zurückerhalten und auch Familien ihr Geld bekommen, die im Monat nur fünf Tage Notbetreuung genutzt haben. Gerade dieser letzte Punkt macht deutlich, worauf es beim Verstehen des Gesetzes besonders ankommt, nämlich auf die Unterscheidung zwischen den Kindern, die reguläre Betreuung bis Phase Gelb, und jenen Kindern, die Anspruch auf Notbetreuung in Phase Rot hatten bzw. haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was regelt das Gesetz für die Schulen? Erstens werden Hortbeiträge erstattet bzw. verrechnet, wenn der Hort mehr als 15 Kalendertage pro Monat wegen oder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben geschlossen war. Familien, die eine freie Ganztagsschule besuchen, erhalten einen pauschalen finanziellen Ausgleich von 48 Euro pro Monat, wenn das Ganztagsangebot an mehr als 15 Kalendertagen nicht gegeben war. Was regelt das Gesetz für die Kindergärten? Für Familien ohne Anspruch auf Notbetreuung wird festgelegt, dass die Elternbeiträge erstattet und verrechnet werden, wenn die Einrichtung aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen mehr als 15 Kalendertage pro Monat geschlossen war. Für Familien mit Anspruch auf Notbetreuung wird festgelegt, dass die Elternbeiträge erstattet und verrechnet werden, wenn nicht mehr als fünf Notbetreuungstage im Monat in Anspruch genommen wurden. Dabei gilt gleichzeitig, dass reguläre Betreuungstage – also in der Phase Gelb – nicht mitgezählt werden, wenn die Einrichtung an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen war. Für Schule und Kindergarten gilt gleichermaßen, dass die Erstattung verrechnet wird und binnen drei Monaten durch die Träger an die Eltern ausgezahlt werden soll bzw. eben mit den folgenden Beiträgen verrechnet werden soll. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, kurz zu den einzelnen intensiveren Diskussionspunkten: Bei den Verhandlungen war insbesondere die Frage der Anrechnung der regulären Betreuungstage, bevor die Beitragspflicht für Eltern einsetzt, umstritten. Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir erreicht, dass im Falle einer Schließung, die erst nach fünf Werktagen des Monats angeordnet wird, dennoch die Möglichkeit zur Nutzung der Notbetreuung für vereinzelte Ausnahmesituationen besteht, in denen die Familien schlichtweg keine andere Betreuungsmöglichkeit finden können. Hintergedanke des Einsetzens der Beitragspflicht bereits mit sechs Notbetreuungstagen ist dann, dass die Nutzung der Notbetreuung möglichst gering gehalten und auf Ausnahmen beschränkt wird, in denen es wirklich keine anderen Möglichkeiten gibt. Dies ist aus unserer Sicht nötig, um auf hohe Infektionszahlen effektiv zu reagieren. Und wenn man in meine Heimatregion Greiz schaut, dann ist es leider so, dass man feststellen muss: Es sind gerade die Kindergärten, die wesentlich zur Verbreitung und zum Ansteigen auf nun 400er-Inzidenzen beitragen. Und das tut mir als Bildungspolitiker schon weh, das feststellen zu müssen, aber wir dürfen unsere Augen auch nicht vor der Realität verschließen. Die CDU-Fraktion ist froh darüber – wenn wir mal auf die Spitzabrechnung schauen –, dass wir nun die Spitzabrechnung für die Gemeinden auch durchsetzen konnten.
(Beifall CDU)
Da freuen sich die Bürgermeister bei uns in der Runde besonders. Denn im ersten Lockdown haben wir erfahren, dass viele Gemeinden auf Tausenden von Euros am Ende sitzen geblieben sind, und das haben wir nicht gewollt. In dem Sinne: Wenn wir als Landtag festlegen, wir wollen den Eltern erstatten, dann müssen wir als Landtag eben auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Ein anderer Bereich war die Geltungsdauer. Ich gebe zu, wir hätten uns als CDU gewünscht, dass bereits im Dezember die Erstattungsmöglichkeiten einsetzen. Wir haben uns aber von den Haushältern überzeugen lassen, dass der Blick auf das Haushaltsjahr hier das Entscheidende sein soll. Dann gab es einen dritten größeren Diskussionspunkt, das war die Erweiterung des Anwendungsbereichs. Als CDU ist es uns gelungen, auf eine Formulierung im Gesetz hinzuwirken, die vorsieht, die Elternbeiträge künftig bei landesweiten oder regionalen Schließungen zu erstatten, wenn diese durch oder aufgrund von landesrechtlichen Vorgaben angeordnet wurden. Durch den rot-rot-grünen Gesetzentwurf wurden hingegen nur landesweite Schließungen berücksichtigt. Hierdurch hätte vor allem die aktuell bestehende Situation, in der Schließung in einzelnen Landkreisen angeordnet wird, nicht angemessen erfasst werden können. Dieser gemeinsam gut erzielte Kompromiss wurde allerdings in dieser Woche durch Aussagen vonseiten der Landesregierung im Ausschuss und auch öffentlich infrage gestellt. Auch der Gemeinde- und Städtebund – wir haben es gehört – hat gestern noch mal uns alle angeschrieben und darauf hingewiesen, dass hier gegebenenfalls das Gesetz infrage gestellt wird. Da die Landesregierung plant, ab der kommenden Woche keine verbindlichen Inzidenzwerte für die Öffnung oder Schließung von Kindergärten und Schulen festzulegen, wird der vereinbarte Maßstab der landesrechtlichen Vorgaben aus unserer Sicht unterlaufen. Die CDU-Fraktion erwartet deswegen heute hier erneut eine Aussage der Landesregierung, dass auch bei regionalen Schließungen von Bildungseinrichtungen dieses Gesetz seine Anwendung finden wird. Sehr geehrte Damen und Herren, nach all den Monaten der außergewöhnlichen Belastungen können wir heute den Eltern endlich wenigstens Gewissheit über die Befreiung von Elternbeiträgen geben.
