thueringer-landtag.de ↗

Karawanskij

12.03.2021 Sitzungen 7/39

Fragestunde

Dass so ein Zitat dann gleich so eine Reaktion provoziert. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie ha- ben es vorgetragen!) Ich möchte lediglich feststellen, dass natürlich auch die Brauereien – das ist die Einschränkung daran – aufgrund der Restriktionen kaum Fassbier verkaufen konnten, weil natürlich die Gaststätten geschlossen sind bzw. auch keine Volksfeste stattgefunden haben. Insofern ist zu vermuten, dass das Problem vor allen Dingen darin besteht, dass bei immer mehr Fässern das Ablaufdatum näher rückt bzw. überschritten wird und dann nach Angaben der Brauer in Deutschland Bier im Millionenwert weggeschüttet werden muss. Brauereien bekommen allerdings die Kosten für verdorbenes Bier in der Überbrückungshilfe III ersetzt. Insofern ist festzustellen, dass ein gesondertes Corona-Hilfspaket für kleine und mittelständische Brauereien in Thüringen dem Grunde nach nicht gerechtfertigt ist. Aber nun zu Ihren Einzelfragen. Zu Frage 1: Bislang erfolgten keine Zahlungen aus dem entsprechenden Haushaltsansatz des Sondervermögens. Eine Rechtfertigung für das gesonderte Corona-Hilfspaket für kleine und mittelständische Brauereien ist – wie eingangs dargelegt – nicht zu begründen. Ich würde gern die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantworten: Erst mal – muss man sagen – ist zu prüfen, inwieweit die betroffenen Unternehmen Ansprüche auf Überbrückungshilfe II bzw. III haben. Die Landesregierung prüft derzeitig die Notwendigkeit, die Möglichkeiten zusätzlicher über die Überbrückungshilfen hinausgehender Hilfen für die betroffenen Brauereien. Mittel können gegebenenfalls nur an Unternehmen gezahlt werden, wenn sie keinen Anspruch auf Überbrückungshilfen haben. Angaben zum Verwaltungsverfahren sind dementsprechend noch nicht möglich. Unabhängig davon möchte ich doch darauf hinweisen, dass aktuell der Bund und die Länder die Einrichtung eines Härtefallfonds für die Wirtschaft mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro planen. Die Finanzierung soll zu 50 Prozent durch den Bund und zu 50 Prozent durch das betreffende Land erfolgen. Das Ziel dieser Härtefallhilfen soll darin bestehen, genau diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Freistaat nicht berücksichtigt sind, aber trotzdem förderwürdige Fixkosten aufweisen und dann auch deren wirtschaftliche Not bzw. Existenzbedrohung eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt ist. Damit könnte mit Unterstützung des Bundes sichergestellt werden, dass unsere kleinen und mittelständischen Brauereien eine Unterstützung erhalten können, die nicht unter die jetzt bestehenden Überbrückungshilfen fallen und sich in einer existenziellen Notsituation befinden. Zu Frage 4: Die Mengenangaben von Brauereien nach Erhebung der Biersteuer liegen der Landesregierung aktuell nicht vor, da einerseits kein Bedarf an solchen Angaben besteht und andererseits die Biersteuer nicht von der Landesverwaltung, sondern von der Zollverwaltung, also einem Teil der Bundesfinanzverwaltung, erhoben wird. Vielen Dank.

Protokoll ↗