Raymond Walk
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wo stehen wir bei den sogenannten Corona-Hilfen? Ich will es gern noch mal zusammenfassen. Um die Auswirkungen der ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020, vor einem Jahr, abzumildern, wurden durch das Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020 finanzielle Hilfen des Landes in Höhe von 185 Millionen Euro zum Ausgleich einbrechender kommunaler Einnahmen vor allem im Bereich der Steuern und pandemiebedingt gestiegener Ausgaben für das Jahr 2020 auf den Weg gebracht. Anschließend kam das erste Thüringer Mantelgesetz vom 23. November 2020 und hier wurden weitere 82,5 Millionen Euro für unsere Kommunen bereitgestellt. Was wir wollen, ist klar. Wir wollen das Einnahmeniveau der Kommunen zumindest so einigermaßen stabilisieren – das ist schwer genug – und heute auch die Steuermindereinnahmen bestmöglich ausgleichen. Wir wissen, dass das nur ein Zwischenschritt ist; die Vorredner haben schon darauf hingewiesen und die kommunalen Spitzenverbände werden das auch zukünftig zu Recht immer wieder betonen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die bereits erwähnten Maßnahmen aus dem Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus dem Juni letzten Jahres sehen zahlreiche, allerdings für die Dauer des Jahres 2020 befristete Sonderregelungen im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts vor. Klar ist, dass wir diese Maßnahmen auch für das Jahr 2021 verlängern müssen. Gleiches gilt auch für die Sonderregelungen im Bereich des Hochschulrechts. Bisher war das beschränkt auf 2020 bzw. Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021. Darüber hinaus muss es aufgrund der aktuellen Lage und des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens auch beim Personalvertretungsrecht – das ist so ein bisschen untergegangen – eine Verlängerung im vorgesehenen § 37 Abs. 5 bis zum Ende dieses Jahres geben. Werte Kolleginnen und Kollegen, für unseren Arbeitskreis und den Ausschuss Inneres und Kommunales waren vor allem diese Punkte wichtig. Das Land gewährt ja den Gemeinden Zuweisungen mit diesem Gesetz in Höhe von 80 Millionen Euro zum pauschalen Ausgleich ihrer rückläufigen Steuereinnahmen. Da gibt es einen gewissen Schlüssel, wie die 80 Millionen Euro aufgeteilt werden: 32,3 Millionen Euro zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen – aber es gibt ja noch weitere gemeindliche Steuereinnahmen, die wegbrechen, zum Beispiel anteilmäßig die Lohn- und Einkommensteuer bis hin zur Hunde- oder Spielautomatensteuer. Deswegen soll es in diesem Bereich auch einen pauschalen Ausgleich geben, den wir den Kommunen gewähren wollen. Wir bewerten positiv, dass von dem so ermittelten gemeindeindividuellen Zuweisungsbetrag – sperriges Wort – aufgrund der in § 4 Abs. 1 vorgesehenen Spitzabrechnung der Soforthilfen für das letzte Jahr, also für 2020, die festgesetzten Rückzahlungsbeträge abgezogen werden, soweit diese noch nicht geleistet worden sind – auch das eine Forderung der kommunalen Spitzen. Und Kollegin Marx hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine Errungenschaft ist, dass diese Spitzabrechnung für das Jahr 2021 nicht mehr in Kraft ist und von uns ausgesetzt wurde. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände unterstreichen die Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs. In dem Zusammenhang will ich mich ausdrücklich bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanken, stellvertretend für alle und viele kommunale Verantwortungsträger vor Ort, dass wir auch immer wieder in der Lage sind, auf deren Expertise hier im Hohen Haus zurückgreifen zu können. Ich will nur noch mal zusammenfassen, was wir in diesem Plenum alles mit Unterstützung der kommunalen Spitzen auf den Weg gebracht haben bzw. was wir noch vor uns haben: Änderungen der Thüringer Kommunalordnung, das Thüringer Neuwahlgesetz, jetzt das Mantelgesetz, das Kommunalwahlgesetz steht auch noch auf der Tagesordnung. Also, herzlichen Dank an alle, die konstruktiv daran mitarbeiten, dass wir der kommunalen Familie und den kommunalen Verantwortungsträgern, die vor Ort dahinterstehen, konstruktiv helfen können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was wir bisher hier behandelt haben, sind die Dinge, die wir heute beschließen, aber ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir nach vorn schauen. Nach vorn schauen bedeutet für uns, den übergeordneten Rahmen nicht aus dem Blick zu verlieren, denn die Frage ist, wie es nach den vielen Hilfen dann irgendwann mal wieder in das geordnete Verfahren übergeht. Zu der zentralen Frage, wie es mittelund langfristig weitergeht, haben wir uns in unserer Fraktion natürlich Gedanken gemacht, wie die anderen auch. Ich meine, die enormen Herausforderungen der nächsten Monate, die auf uns gemeinsam zukommen, die wir auch gemeinsam stemmen wollen, das ist nämlich die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2022, über die wir uns verständigt haben. Wir konnten ja im Landeshaushalt 2021 bereits verschiedene Punkte durchsetzen: 100 Millionen Euro Schlüsselmasse mehr, 80 Millionen Euro Gewerbesteuerausfallzahlungen, die 10 Millionen Euro für die Kur- und Erholungsorte oder auch den Kurlastenausgleich – in der Summe also ein 200-Millionen-Euro-Paket. Beschlossen haben wir, ich habe es ja angesprochen, ab 2022 einen neuen Kommunalen Finanzausgleich vorzulegen. Ich will nur noch mal sagen, was da die Zielstellung ist: Wir haben ja auch hier beschlossen, einen Unterausschuss im Innenausschuss zu bilden, der sich genau mit dem Thema beschäftigt. Bei einem ersten Zwischenbericht haben wir schon gemerkt, wie kompliziert die Materie ist, da muss man eigentlich schon studiert haben, um das alles zu verstehen. Wir versuchen es herunterzubrechen und dann die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Aber was wir im Blick haben, sind vor allem drei zentrale Punkte: Wir wollen für die Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit, wir wollen für die Kommunen mehr Verbindlichkeit und das Ganze ist verbunden mit dem dritten Punkt: mehr finanzielle Sicherheit. Deswegen muss der neue Kommunale Finanzausgleich auch auf den Weg gebracht werden und von uns verabschiedet werden. Zurück zum vorliegenden heutigen Gesetzentwurf. Wir wollen nämlich die Kommunen heute schon finanziell unterstützen. Alles, was hier gesagt worden ist, geht in die Richtung, dass das Hohe Haus das als Ganzes so sieht. Ich bedanke mich für die Unterstützung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und selbstverständlich werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf auch zustimmen.
(Beifall CDU)
