Holter
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, heute ist doch ein Freudentag.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Jawohl!)
(Beifall CDU)
Heute soll ein Gesetz verabschiedet werden, Sie wollen ein Gesetz verabschieden, welches den Kindern gerecht wird, welches den Eltern gerecht wird. Und dann erlebe ich hier eine Debatte, die genau das Gegenteil ausmacht. Ich frage mich: Wo leben wir denn eigentlich? Otto von Bismarck hat irgendwann mal den Spruch geprägt – wenn ich ihn richtig erinnere: „Bürgerinnen und Bürger …“ – Bürgerinnen und Bürger hat er nicht gesagt, er hat nur von Bürgern gesprochen – „Bürger, wenn sie wüssten, wie Gesetze und Würste gemacht werden, dann würde ihnen schlecht werden.“
(Heiterkeit CDU)
Das will ich hier mal voranstellen. Ja, genau, Herr Tischner, nach Ihrer Rede, glaube ich, würde den Bürgergerinnen und Bürgern schlecht werden, weil Sie nämlich genau das kleingeredet haben, was ein Gemeinschaftswerk war, was gemeinsam in den Verhandlungen zustande gekommen ist. Ich bin der Überzeugung, es ist ein Freudentag, weil die Thüringer Politik sich als handlungsfähig erwiesen hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Der Sportminister würde sagen: Ein sportliches Ergebnis, in fünf Wochen ein Ergebnis auf den Tisch zu legen. Wenn alle Gesetze so schnell beraten werden würden und so schnell auf den Weg gebracht werden würden, dann würden wir ein Stück weiter sein. Also wir haben schnell gehandelt. Es ist so und es geht Ihnen so als Abgeordnete, es geht mir so als Minister und auch als Person, dass man natürlich auch Kontakte hat, über soziale Medien auch mit Menschen konferiert und sich austauscht. Eine Mutter schreibt mir jetzt während des Lockdowns: Herr Holter, sagen Sie doch mal, wann wird denn nun der Elternbeitrag für mein Kind erstattet? Da habe ich ihr erläutert, dass das nicht so ohne Weiteres möglich ist, weil wir erst mal eine gesetzliche Grundlage dafür brauchen. Ihr als Mutter – ich glaube, sie hat für sehr viele oder vielleicht sogar für alle Eltern gesprochen – war gar nicht bewusst, dass das Gesetz aus 2020 keinen Fortbestand hat, das war eben ein befristetes Gesetz. Das habe ich ihr also erläutert. Dann hat sie sich bedankt und gesagt: Okay, wenn der Landtag schnell handelt, dann wird ja auch die Beitragsrückerstattung erfolgen. Wenn ich jetzt mal die Redebeiträge analysiere, komme ich zu der Erkenntnis: Alle haben zu dem Erfolg beigetragen. Toll! Das zeigt doch auch eine Geschlossenheit in diesem Hohen Haus, dieser vier Fraktionen, die das dann auch umsetzen wollen – die FDP will ja auch zustimmen. Es ist sehr gut so, dass jetzt hier dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird und dann – wie die Rednerinnen und Redner das deutlich gemacht haben – die einzelnen Dinge umgesetzt werden. Was haben wir denn jetzt aktuell? Seit dem 22. Februar sind wir im eingeschränkten Kindergartenund Schulbetrieb in der Phase Gelb – das ist hier gesagt worden. Und natürlich haben die Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen konnten, die Frage gestellt: Was ist denn nun mit den Beiträgen, die wir nach wie vor gezahlt haben? Wir als Regierung haben immer gesagt, Herr Ministerpräsident, bzw. es stand nie bei uns in Abrede, dass die Eltern nicht von diesen Beiträgen entlastet werden sollen. Das war nie die Frage. Deswegen, Herr Tischner, wir brauchten nicht zum Jagen getragen werden. Und wenn es jetzt wirklich darum geht, von wem die Initiative ausgegangen ist, da will ich sagen, dass die Regierung in ihrer ersten Sitzung am 5. Januar 2021, als sie sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hat, den Landtag gebeten hat, die finanziellen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Beitragsrückerstattung erfolgen kann. Genau das haben wir an das Parlament gegeben und das Parlament hat reagiert in der Form, wie ich das schon beschrieben habe. Deswegen ist es meines Erachtens richtig und wichtig, dass dieses Tempo an den Tag gelegt wurde und dass wir zu diesem guten Ergebnis gekommen sind.
(Beifall DIE LINKE)
Natürlich ist es ein Kompromiss – selbstverständlich. Und das ist die Angelegenheit und auch die Sache, die das Parlament gemeinschaftlich hier getragen hat. Ich denke, es ist wichtig, dass wir über diesen Weg auch den Eltern, aber auch den Trägern ganz klar sagen, es gibt jetzt Rechtssicherheit, nachdem wir das Gesetz jetzt verabschiedet haben – davon gehe ich aus –, und dass damit auch klar ist, dass dieses Geld an die Träger und von den Trägern dann auch an die Eltern fließen kann. Ich will etwas zu dem sagen, was Herr Tischner angesprochen hatte und was auch andere Redner angesprochen haben, was die landesrechtliche Grundlage betrifft. Heute Morgen ist ein Brief zweier Staatssekretärinnen, und zwar der Staatssekretärinnen des Gesundheits- und Sozialministeriums und des Bildungsministeriums, also Frau Feierabend und Frau Heesen, an alle Beteiligten verschickt worden. Da geht es um die Anpassung des fachaufsichtlichen Erlasses nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung vom 19. Februar 2021. Ich will hier zu der Frage der Erstattung und der landesrechtlichen Grundlage kurz zitieren. Hier geht es darum, dass alle der hier genannten Maßnahmen einer Allgemeinverfügung der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte bedürfen – das versteht sich von selbst. Und ich darf hier zitieren: Sie werden um rechtzeitige Vorlage des Entwurfs gebeten, da dieser durch das TMASGFF unter Einbeziehung des TMBJS zu prüfen ist und erst dann eine Zustimmung erfolgen kann. – Und jetzt kommt der entscheidende Satz: Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstattungsregelungen für Elternbeiträge im Kindergarten und Hort nur bei Schließungen greifen, die mit Zustimmung des TMASGFF erfolgen. – Also das ist die landesrechtliche Grundlage. Auf Deutsch gesagt und vereinfacht gesagt: Entscheidet sich ein Landkreis aufgrund hoher Inzidenzen – die haben wir ja nach wie vor in Thüringen –, eine Schließung anzuordnen, dann muss das mit dem Einvernehmen des TMASGFF, also dem Gesundheits- und Sozialministerium erfolgen. Dann ist auch die landesrechtliche Grundlage gegeben. Ich habe das vorgestern im HuFA, im Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags, alles erläutert. Das ist jetzt auch in diesem Schreiben dokumentiert, sodass es auch eine Grundlage gibt und damit keine Fragen mehr entstehen können. Insgesamt, meine Damen und Herren, möchte ich mich für die konstruktive Arbeit bedanken. Ja, es war auch ein bisschen stressig. Man hat sich gestritten, man hat das alles öffentlich ausgetragen – das gehört zum Geschäft dazu. Ich hätte mir gewünscht, das wäre etwas geräuschloser gelaufen. Aber alle wollen sich profilieren, das verstehe ich auch. Am Ende zählt das Ergebnis. Und das Ergebnis ist ein gutes und ich denke, Sie können sich freuen, ich kann mich freuen und insbesondere können sich die Eltern in Thüringen freuen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
