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Markus Gleichmann

Die Linke 12.03.2021 Sitzungen 7/39

Fragestunde

Errichtung eines Härtefallfonds Straßenausbaubeiträge durch das zuständige Ministerium für Inneres und Kommunales Im Landeshaushalt für das Jahr 2021 im Einzelplan 17, Titel 633 06 – Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich des Wegfalls von Straßenausbaubeiträgen –, wurde mit den Erläuterungen durch den Landtag beschlossen, dass von dem Haushaltsansatz Mittel für einen Härtefallfonds verwendet werden können, mit dem besondere Härten im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum Jahresanfang 2019 abgemildert werden sollen. Zur praktischen Umsetzung der im Landeshaushalt vorgesehenen Mittel ist eine Ausführungsvorschrift der Landesregierung erforderlich. Bisher liegt lediglich ein Vorschlag der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag vor, der eine Kappung der Beitragshöhe bei 2.000 Euro vorsieht. Der Landeshaushalt ist seit dem 1. Januar 2021 wirksam, weshalb zeitnah eine Ausführungsvorschrift durch das zuständige Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erarbeitet und in Kraft gesetzt werden muss. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der Stand der Erarbeitung einer Ausführungsvorschrift zur Umsetzung der im Landeshaushalt beschlossenen Erläuterung für einen Härtefallfonds derzeit konkret dar? 2. Welche in Betracht kommenden Kriterien prüft die Landesregierung derzeit, anhand derer die Beitragspflichtigen den Härtefallfonds in Anspruch nehmen könnten, und wie lauten diese alternativen Kriterien? 3. Wann soll nach Vorstellung der Landesregierung die Ausführungsvorschrift öffentlich bekannt gegeben werden?

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