Astrid Rothe-Beinlich
a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der 36. Sitzung des Landtags am 5. Februar haben die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht die Erstattung der Elternbeiträge für Kindergarten und Hort während der pandemiebedingten Schließung der Einrichtungen vor und wurde nach der ersten Lesung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie den mitberatenden Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung ebenfalls am 5. Februar 2021 und in seiner 27. Sitzung am 9. März 2021 beraten. Im schriftlichen Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf nahmen insgesamt 15 Anzuhörende Stellung, darunter die kommunalen Spitzenverbände, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, die Landeselternvertretungen, Gewerkschaften, freie Schulträger und Familienorganisationen. In der Anhörung wurde der Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt und es wurden von unterschiedlichen Seiten Änderungsvorschläge gemacht, von denen auch einige Eingang in die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses fanden. So haben unter anderem der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, aber auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft auf die ursprünglich vorgesehene Befristung des Gesetzes bis Ende April hingewiesen und angesichts der Pandemieentwicklung eine längerfristig geltende Regelung bis 2021 angemahnt oder – wie auch die Landeselternvertretungen – eine Erstattung für alle pandemiebedingten Schließzeiten eingefordert. Nach Ansicht des Gemeinde- und Städtebunds sollten auch regionale Schließungen in die Erstattung einbezogen werden, ebenso wie die Kommunen ihre vollständigen Einnahmeverluste erhalten sollten und nicht wie ursprünglich vorgesehen nur eine Pauschale, die anhand von Durchschnittswerten errechnet wurde – eine Forderung, die auch der Landkreistag teilte. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege empfahl stattdessen eine pauschalierte Erstattung, die sich an der Höhe der Betriebskosten eines Platzes orientieren sollte, und machte zudem auf die Problematik von Regelbetreuung und Notbetreuung in einem Monat aufmerksam. Die Landeselternvertretungen bzw. die Thüringer Landeselternvertretung für Kindertagesstätten forderten eine Erstattung, die sich an den tatsächlichen Öffnungs- und Betreuungszeiten orientiert, und lehnten die vorgesehene 15-Tage-Regel ab, nach der die Monate definiert werden, die für eine Erstattung infrage kommen. Zudem forderten die Elternvertretungen, dass die Beiträge innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Schließung zu erstatten seien. Die GEW wiederum regte an, die Zahlungen an die Gemeinden und Träger davon abhängig zu machen, dass diese ihre Beschäftigten bei beantragter Kurzarbeit auf 100 Prozent des Nettogehalts aufstocken. Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung, an der sich jedoch niemand beteiligte. Zur vorgestrigen Sitzung des Bildungsausschusses haben Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU ausgehend von der Anhörung einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt, der auch den ursprünglichen Antrag der CDU zum Gesetz ersetzt. Dieser sieht folgende wesentliche Anpassungen vor: die Verlängerung des Geltungszeitraums des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021, die Erstattung von regionalen Schließungen, sofern sie auf landesrechtlichen Anordnungen beruhen, die Erstattung an die Eltern innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Schließung, als Anknüpfungspunkt der Erstattung nicht mehr die Anzahl der Betreuungstage insgesamt, sondern die Anzahl der Tage, an denen Notbetreuung genutzt worden ist, und die Spitzabrechnung für die Kommunen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung vorliegenden Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung dieser Empfehlung angeschlossen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
