Madeleine Henfling
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich werde es relativ kurzhalten. Vielleicht anknüpfend an das, was Herr Bergner gesagt hat: Ich glaube, wir haben bei der Einbringung des Neuwahlgesetzes alle relativ deutlich gesagt, dass wir uns hier in einer neuen Situation befinden, und deswegen haben wir alle Optionen, die wir theoretisch gesehen haben, um auch in Pandemiezeiten eine Wahl abzusichern, in dieses Gesetz reingeschrieben. Das sind keine Mängel, sondern wir haben das bewusst getan, um es anhören zu können, und dementsprechend haben wir auch jetzt in der Vorlage nach der Anhörung die Konsequenzen gezogen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Von Mängeln zu sprechen, ist also aus meiner Sicht schlicht und ergreifend falsch. Wir müssen diese vorgesehenen Neuwahlen absichern und damit auch unter Pandemiebedingungen rechtlich sicher machen und die notwendigste Änderung war aus unserer Sicht die Absenkung der notwendigen Unterstützerunterschriften. Sie haben alle von der ÖDP den offenen Brief bekommen, die darauf hingewiesen hat, dass sie sonst gegen die Wahl vor Gericht ziehen würde. Jetzt wären wir auch ohne die ÖDP darauf gekommen, dass man an dieser Stelle anpassen muss. Diese Absenkung haben wir nun vorgenommen. Lassen Sie mich noch zwei Sätze zu dem Schreiben der ÖDP sagen, weil die ÖDP uns auch als Bündnisgrüne in ihrer Zuschrift 7/1061 vom 23. Februar 2021 direkt erwähnt und auch direkt angreift. Vielleicht schauen ja Vertreterinnen und Vertreter der ÖDP zu und können das hier vielleicht auch mal mitnehmen. Unter anderem unterstellt ja die ÖDP, dass wir die Unterstützungsunterschriften nicht weiter absenken, um den Wiedereinzug der Bündnisgrünen in den Landtag abzusichern. Erstens ist diese Unterstellung schon vor dem Hintergrund absurd, dass sich hier vier Fraktionen geeinigt haben, von der mindestens eine Fraktion jetzt kein gesteigertes Interesse daran haben dürfte, uns den Weg in den Landtag zu erleichtern.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
eine Unterstellung!) Das ist eine Unterstellung – ich glaube, das ist tatsächlich so. Zweitens haben wir keine Angst vor der Konkurrenz durch die ÖDP und nehmen die Herausforderung gern an. Die ÖDP sollte sich vielleicht tatsächlich eher fragen, ob es nicht
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist Wahl-
werbung!) sinnvoller wäre, gemeinsam mit uns für ein ökologischeres Thüringen zu kämpfen, anstatt ihre Energie dafür zu verbrauchen, sich an uns abzuarbeiten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Gilt das
umgekehrt auch?) Ja, ich glaube mit der ÖDP muss man sich nur im Eichsfeld auseinandersetzen. Aber das nur am Rande.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Erneu-
erbare Energien!) Ja, ich treffe die ÖDP immer nur im Eichsfeld; ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir geht das so.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich habe
die ÖDP noch nie getroffen!) Und schließlich drittens – und das ist, glaube ich, vielleicht auch der wichtigste Punkt: Als Bündnisgrüne setzen wir uns schon länger dafür ein, dass die Quoren abgesenkt werden. Wir sind da genauso der Überzeugung, dass die Quoren auch schon jenseits der Diskussion um ein Neuwahlgesetz und die Pandemiebedingungen abgesenkt gehören. Das ist auch dokumentiert und gilt schon immer auch als unser Grundsatz. Von daher geht dieser Vorwurf schlicht und ergreifend fehl.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dadurch, dass wir nun einen Wahltermin zusammen mit der Bundestagswahl anstreben, haben sich auch die Voraussetzungen für dieses Gesetz geändert. Deshalb gab es umfangreiche Änderungen und wir lehnen uns jetzt weitgehend an die Bundesregeln im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung an. Das dürfte vor dem Hintergrund der gleichzeitig stattfindenden Wahlen auch sachgerecht sein. Das bedeutet auch, dass nun die Ermöglichung der reinen Briefwahl entfallen ist. Das haben wir hier schon gesagt. Man muss ja sagen, die Diskussion in der Anhörung war ja – ehrlich gesagt – differenzierter, als ich sie erwartet hatte. Ich hatte tatsächlich erwartet, dass bei der reinen Briefwahl uns alle sagen, das geht gar nicht. Ganz so war es ja tatsächlich nicht. Das hat auch mich überrascht, aber es ist ja gut, dass wir es tatsächlich auch einmal diskutiert haben. Das bedeutet nun auch, dass das, womit wir wirklich große Bauchschmerzen hatten, vom Tisch ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, mit den schmalen Änderungen, die wir da vornehmen, die vor allen Dingen der Ermöglichung der Neuwahlen dienen sollen, werden wir das ganz gut hinbekommen und natürlich, Herr Bergner, steht es außer Frage, dass landesseitig die Kommunen dabei unterstützt werden, diese Wahlen durchzuführen. Ich glaube, das ist selbstverständlich und gehört auch zum regulären Prozedere – nicht nur in Pandemiezeiten, sondern auch darüber hinaus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ihr Wort in
Gottes Ohr!)
