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Christina Tasch

CDU 12.03.2021 Sitzungen 7/39

Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, die AfD-Fraktion hat heute ein Thema aufgerufen, das wir in der Tat bereden müssen. Die Zielrichtung des Antrags, Tierschutz und landwirtschaftliche Nutzung besser in Einklang zu bringen, ist weder falsch noch ideologisch. Die grundsätzliche Intention, mehr Tierschutz für Wildtiere, kann daher nur begrüßt werden. Und es ist auch richtig, dass das Bewusstsein für das Thema „Mähtod“ gestärkt werden muss. Die Problembeschreibung haben wir gehört und auch gelesen und ich muss deshalb nichts wiederholen. Gern möchte ich aber diesen Tagesordnungspunkt nutzen, um ein wenig Fortbildung hier im Plenarsaal zu organisieren, und möchte darstellen, was es alles für Möglichkeiten jetzt schon gibt, um den Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd zu gewährleisten. Und das wird auch von unseren Landwirten genutzt. Haupttechnologien sind insbesondere tragbare Infrarottemperatursensoren oder Drohnen mit Wärmebildkameras. Drohnen in Kombination mit Wärmebildkameras haben sich für die Suche von Rehkitzen besonders bewährt. Weitere Technologien bzw. Hilfsmittel kommen heute schon zum Einsatz: das Vergrämen durch stationäre Systeme, mechanische, optische, akustische Unruhestifter, Vergrämen durch Abgehen mit Hunden – oder Mähstreifen; hier wird am Vortag der Mahd am Rand der gesamten Fläche ein schmaler Streifen gemäht. Das Muttertier nimmt den Mähstreifen als Störung wahr und wird ihr Kitz aus dem Bestand locken. Auch das Abgehen der Fläche vor der Mahd mit Hunden ist ein angewandtes Verfahren. Die Hunde hinterlassen ihren eigenen Geruch, der vom Muttertier als Gefahr wahrgenommen wird und zum Wegführen der Kitze animieren kann. Für das Vergrämen während der Mahd wird eine Sirene für die Mahd am Traktor montiert. Durch das akustische Signal werden die Tiere zum Verlassen der Flächen angeregt. Derartige Schallkanonen haben den Nachteil, dass sie erst in einem Alter der Kitze wirksam werden, in dem die Jungtiere bereits einen Fluchtinstinkt entwickelt haben. Automatisches Anheben des Mähwerks: Durch die Anbringung von Infrarotmessköpfen direkt am Fahrzeug erfolgt bei Alarm ein sofortiges Anheben des Mähwerks. Derartige Technologien sind noch nicht vollkommen ausgereift, aber werden kontinuierlich weiterentwickelt. Mähen von innen nach außen: Empfohlen wird das Mähen der Fläche von innen nach außen, um den scheuen Kitzen eine Fluchtmöglichkeit nach außen zu lassen. Liebe Kollegen, all das nutzen die Betriebe in der landwirtschaftlichen Praxis bereits und dabei sind wir bei einem wichtigen Punkt: Ursprünglich hatte die AfD ja einen ganz falschen Ansatz, der jetzt mit der Neufassung des Antrags korrigiert wurde. Ursprünglich wollten Sie, dass entweder beim Staat – sprich das Landesamt für Landwirtschaft – bzw. bei den Kreisbauern oder Jägerschaften Drohnen zur Verfügung stehen sollten. Das ist fachlich nicht unumstritten, das möchte ich hier einmal anmerken. Oder schärfer ausgedrückt: Wildschutz bei der Mahd ist keine Aufgabe des TLLLR. Die Landwirte sind für den Wildschutz bei der Mahd selbst verantwortlich. Richtig bleibt dennoch, dass die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe über solche Möglichkeiten verfügen sollten. Da kommen aber in erster Linie kommerzielle Anbieter von Drohnenflügen in Betracht. Die Anschaffung solcher Technik durch die Betriebe ist daher der schlechtere Weg, denn selbst bei einer Förderung über das Agrarinvestitionsprogramm ist es extrem teuer. Da kommen Sie mit 200.000 Euro, wie Sie das fordern, wirklich nicht weit. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Tierschutzgesetz war in den vergangenen Jahren immer wieder Rechtsgrundlage bei Urteilen gegen Landwirte, die bei der Grünland-Mahd Rehkitze getötet hatten. Denn wer die Tötung bzw. die Verletzung von Wildtieren durch die Grünland-Mahd für möglich hält und gleichzeitig keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreift, nimmt den Mähtod billigend in Kauf und macht sich strafbar. Der Landwirt und die von ihm gegebenenfalls mit der Mahd beauftragten Personen sind demnach verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Verletzung oder Tötung von Tieren bei der Grünland-Mahd zu vermeiden. Neben ethischen und juristischen Gründen haben Landwirte aber auch ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Vermeidung des Mähtods. Wenn ich mit Bauern spreche, habe ich den Eindruck, dass sie – und das immer mit Unterstützung der Jäger und anderer Naturschützer – ihren Verpflichtungen auch nachkommen. Vielen Dank dafür. Und wie so oft im Leben ist hier die Kommunikation aller Beteiligten das wichtigste Instrument. Die anderen Instrumente habe ich bereits aufgezählt. Sie sind da, sie können genutzt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ganz aktuell ist ja die Mitteilung aus dem BMEL: Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird künftig den Einsatz von Drohnen zur Jungwildtierrettung fördern. Wie das Ministerium mitgeteilt hat, werden für die Anschaffung von Drohnen drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderquote wird auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Die Förderung kann nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragt werden. Dies wird voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte erfolgen. Zusammenfassend also: Die Zielrichtung des Antrags ist gut. Er ist aber nicht nötig, weil wir das Problem längst erkannt haben, und deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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