Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Gottweiss, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Reinhardt. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Präsidentin Keller und Herr Minister Maier. Hinweise zur heutigen Tagesordnung: Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam aufzurufen. Zu Tagesordnungspunkt 4 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1791 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 33 wurde eine Neufassung des Antrags verteilt. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu Tagesordnungspunkt 37 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Gibt es von Ihnen noch Wortmeldungen und Hinweise zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Gibt es Widerspruch gegen die vorliegende Tagesordnung? Nein. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt. Wir kommen dann vereinbarungsgemäß heute Morgen als Erstes zum Aufruf des TagesordnungsUnterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/1711 Ich erteile der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Abgeordneter Anja Müller, für die Abgabe des Berichts des Petitionsausschusses das Wort.
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, ich freue mich sehr, Sie erstmals von dieser Stelle aus über die Arbeit des Petitionsausschusses informieren zu können.
(Beifall DIE LINKE)
Da wir alle diese Hefte in unseren Postfächern gefunden haben, wird mein Bericht – ich glaube, in drei Minuten werden wir dann auch durch sein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf aus dem Hause: Ich habe es
noch nicht!) Okay, dann werde ich es länger halten. Der Arbeitsbericht für das Jahr 2019 gibt einen umfangreichen Überblick über das Wirken des Petitionsausschusses. Neben statistischen Angaben finden sich insbesondere zahlreiche Beispielsfälle, die einen Überblick über die an den Landtag gerichteten Eingaben verschaffen sollen. Wenn ich Sie jetzt noch einmal gedanklich mitnehme in das abgelaufene Jahr 2019, dann weiß ich auch, dass der Rückblick in diesem Jahr deutlich schwerer fällt als in den vergangenen Jahren. Eine – wie soll ich es bezeichnen – ausgewachsene Thüringer Staatskrise zu Beginn des Jahres und die Corona-Pandemie haben fast vergessen lassen, dass es auch im Jahr 2019 bereits Probleme gegeben hat, die die Thüringer Bürgerinnen und Bürger bewegt und beschäftigt haben. Artikel 14 der Thüringer Verfassung ermöglicht jedermann, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag zu wenden. Nach Artikel 65 bestellt der Landtag einen Petitionsausschuss, dem die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Eingaben obliegt. Damit ist der Petitionsausschuss der einzige in der Verfassung verankerte Pflichtausschuss, was bereits seine Sonderstellung und große Bedeutung beschreibt. Der Petitionsausschuss ist für die Bürgerinnen und Bürger die Anlaufstelle, wenn es darum geht, auf große und kleine Probleme im Umgang mit Behörden aufmerksam zu machen, mögliche Defizite in der Gesetzgebung aufzuzeigen oder einfach ganz persönliche Problemstellungen dem Parlament darzulegen. Damit ist der Petitionsausschuss eine wichtige Schnittstelle zwischen unserer Arbeit als gewählte Abgeordnete und den Bürgerinnen und Bürgern. Als Mitglied im Petitionsausschuss bekommt man schnell einen Eindruck, wo der Schuh drückt und welche Aufgaben in der parlamentarischen Arbeit grundsätzlich angegangen werden sollten. Im Berichtszeitraum 2019 haben den Petitionsausschuss insgesamt 764 neue Petitionen erreicht. Nach dem Allzeithoch im Jahr 2015 mit 1.130 Petitionen und ebenfalls über 1.100 Petitionen in den Jahren 2016 und 2017 ist damit nach 831 Petitionen im Jahr 2018 ein erneuter Rückgang der Eingangszahlen zu verzeichnen. An diese Feststellung schließt sich unweigerlich die Frage an, womit dieser Rückgang der Eingangszahlen erklärt werden kann. Wirft man dann noch mal einen genauen Blick auf die einzelnen Sachgebiete, dann fällt auf, dass wir zunächst in nahezu allen Bereichen vergleichbare Eingangszahlen verzeichnen konnten. Lediglich im Bereich Straf- und Maßregelvollzug sind die Eingänge von 169 auf 86 Petitionen signifikant zurückgegangen. Schauen wir noch ein Jahr weiter zurück, nämlich auf das Jahr 2017, da wurden im Bereich Straf- und Maßregelvollzug sogar noch 340 Petitionen registriert. Somit gingen aus dem Bereich Strafvollzug im vergangenen Jahr im Verhältnis zum Jahr 2018 83 Petitionen weniger und im Verhältnis zum Jahr 2017 sogar 254 Petitionen weniger ein, womit sich also ein ganz wesentlicher Teil des Rückgangs der Petitionseingänge nachvollziehen lässt. Dabei möchte ich jedoch mahnen, es sich an dieser Stelle nicht so einfach zu machen und zu sagen: Aha, im Straf- und Maßregelvollzug gibt es also erheblich weniger Problemfälle, alles ist dort wieder gut. Wir alle wissen, dass insbesondere die personellen Herausforderungen im Strafvollzug trotz der inzwischen vermehrten Ausbildung von jungen Anwärterinnen und Anwärtern auch in den kommenden Jahren aufgrund der Welle von Pensionierungen unter den Justizvollzugsbeamten hoch bleiben werden. Was ich jedoch in den vergangenen Jahren als Vorsitzende der Strafvollzugskommission wahrgenommen habe, ist, dass tatsächlich Problemlagen, die gleichzeitig eine Vielzahl von Gefangenen betroffen haben, seltener geworden sind. Beispielsweise mussten wir noch im …
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Ich darf doch um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten und darum, Gespräche nicht hier im Plenarsaal zu führen, sondern nach draußen zu verlegen und vor allen Dingen der Rednerin nicht den Rücken zuzuwenden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist normalerweise in früheren Legislaturperioden immer Grund für Ordnungsrufe gewesen.
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es geht um den Bericht des Petitionsausschusses und dieser Bericht ist – wie sagt man? – ein Spiegelbild unserer Gesellschaft und legt Probleme offen dar. Deswegen ist es schön, dass wir Aufmerksamkeit haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich beginne jetzt diesen Satz noch mal von vorn. Beispielsweise mussten wir noch im Jahr 2017 feststellen, dass aufgrund personeller Engpässe in der JVA Tonna eine Vielzahl an Freizeitmaßnahmen, aber teilweise auch der tägliche Arbeitseinsatz der Gefangenen nicht mehr gewährleistet werden konnte. Diese Umstände haben natürlich auch dementsprechend viele Gefangene veranlasst, auf diese Probleme hinzuweisen. Zwischenzeitlich ist es der JVA Tonna jedoch gelungen, durch personelle Umstrukturierungen die entsprechenden Maßnahmen besser abzusichern, sodass es zu weniger Ausfällen kommt. Dieses Beispiel soll Ihnen nur einen kleinen Eindruck geben, welche Ursachen hinter sich verändernden Eingangszahlen stehen können und welche Rückschlüsse man daraus ziehen oder eben gerade nicht ziehen sollte. Auf der anderen Seite spielen in der politischen Diskussion und auch in der medialen Berichterstattung immer öfter Petitionen eine Rolle, die auf privaten Petitionsportalen im Internet veröffentlicht werden und dort je nach Thema teilweise ganz erhebliche Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger erfahren. Mir liegt es fern, diese privaten Portale – wie openPetition oder Change.org, um nur einige zu nennen – als Konkurrenz des parlamentarischen Petitionswesens zu betrachten. Wir müssen jedoch zur Kenntnis nehmen, dass diese Angebote offenbar niedrigschwelliger als das parlamentarische Petitionswesen sind und daher verbreitet Zulauf aus der Gesellschaft erfahren. Dies begrüße ich so weit ausdrücklich, wie gewährleistet ist, dass die auf den privaten Portalen veröffentlichten Petitionen auch den Weg zum zuständigen Petitionsausschuss finden, damit wir uns auch in einem parlamentarischen Petitionsverfahren mit den Angelegenheiten befassen können. Allerdings müssen wir auch immer wieder feststellen, dass eine Vielzahl dieser Petitionen bei uns im Ausschuss gar nicht ankommt und damit als schlichte Meinung auf den privaten Petitionsportalen verbleibt. Dies ist insofern problematisch, da die Mitzeichner verständlicherweise die Erwartungshaltung haben, dass ihre dort unterzeichnete Petition Gegenstand der politischen Auseinandersetzung wird. Eine solche unmittelbare politische Auseinandersetzung gewährleisten die privaten Petitionsportale jedoch gerade nicht. Wenden sich die Initiatoren nicht von sich aus an den zuständigen Petitionsausschuss, fehlt uns tatsächlich die Grundlage, sich mit diesen Problemstellungen auseinanderzusetzen. Damit droht dann das gemeinsame Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, ein konkretes Anliegen zu formulieren und zu adressieren, zu einem Bumerang zu werden, der womöglich die Politikverdrossenheit eher noch verstärkt, als dass das Vertrauen in die demokratischen Strukturen gestärkt würde. Doch was können wir hiergegen tun? Ich denke, in erster Linie sollten wir versuchen, im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit immer wieder darauf hinzuweisen, dass Petitionen auf privaten Petitionsportalen kein Selbstläufer sind, sondern auf jeden Fall auch an den zuständigen Petitionsausschuss adressiert werden müssen. Aber natürlich betreiben wir mit der Petitionsplattform des Landtags auch selbst ein vergleichbares Angebot, das meines Erachtens gegenüber den privaten Portalen ohnehin eine Reihe von Vorteilen bietet. Auch hier sollten wir nicht müde werden, die eigene Petitionsplattform in den Fokus der Thüringerinnen und Thüringer zu rücken und offensiv zu bewerben. Aber was waren denn nun tatsächlich gerade die hervorspringenden Themen, mit denen wir uns im Jahr 2019 im Petitionsausschuss befasst haben? An erster Stelle sind aus meiner Sicht natürlich die Petitionen zu nennen, zu denen wir aufgrund der erheblichen öffentlichen Unterstützung öffentliche Anhörungen durchgeführt haben. Zur Erinnerung: Bereits seit dem Jahr 2013 besteht die Möglichkeit, Petitionen auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet zu veröffentlichen und dort mitzeichnen zu lassen. Dieses Angebot wird weiterhin sehr gut angenommen. Im Jahr 2019 konnten wir 32 Petitionen auf der Plattform veröffentlichen. Davon haben zwei Petitionen die für eine öffentliche Anhörung erforderliche Schwelle von 1.500 Mitzeichnungen übersprungen. Insgesamt wurden im Jahr 2019 die auf der Plattform veröffentlichten Petitionen mit über 12.000 Mitzeichnungen bedacht. Damit können wir auf jeden Fall sagen, die Plattform wird von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen und in einem großen Maße genutzt. Die seit der Einführung der Petitionsplattform regelmäßig durchgeführten öffentlichen Anhörungen haben das Petitionsverfahren noch einmal wesentlich bereichert. In den öffentlichen Anhörungen wird den Petenten ein Forum geboten, ihr Anliegen unmittelbar gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses zu verdeutlichen, und das in der Regel vor einer großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die die Anhörung vor Ort im Landtag verfolgen. Aber auch unsere Medienvertreter berichten über unsere Anhörungen und sorgen damit dafür, dass die Petitionsthemen noch einmal mehr in das Zentrum der allgemeinen Aufmerksamkeit rücken. Besonders im Fokus stand sicherlich die Anhörung zur Petition „Rechtsrock versus Versammlung“, nachdem in den vergangenen Jahren Thüringen leider immer mehr zu einem Hotspot von Konzertveranstaltungen der rechten Szene geworden war. Ein Bündnis von engagierten Menschen, die die Konzertveranstaltungen bereits regelmäßig mit couragierten Gegenprotesten begleitet hatten, wollte dies nicht länger hinnehmen. Sie kritisierten insbesondere, dass die großen Konzerte der rechten Szene immer wieder als Versammlungen angemeldet wurden und damit das Grundrecht der Versammlungsfreiheit für sich in Anspruch nahmen, obwohl die Konzerte in erster Linie kommerzielle Zwecke – nämlich das Erzielen von Einnahmen – verfolgten. In diesem Zusammenhang hat das Bündnis verschiedene Maßnahmen von der Landesregierung gefordert, um eine Ausnutzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit für vergleichbare kommerzielle Veranstaltungen auszuschließen. Konkret hat das Bündnis die Landesregierung aufgefordert, die zuständigen Versammlungsbehörden massiv bei der Versagung des Versammlungsstatus von Rechtsrockkonzerten zu unterstützen und die bestehende Rechtsprechung zum Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit umzusetzen. Aus Sicht der Initiatoren könnte mit einem ausgeurteilten Klageweg und den daraus folgenden Urteilen der Gerichte Rechtssicherheit für die Behörden und die Bevölkerung erreicht werden. Die dargestellte Petition wurde zunächst auf der Plattform des Landtags veröffentlicht und dort von über 2.600 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses hat der Petitionsausschuss schließlich im April 2019 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. In dieser hatten die Initiatoren die Gelegenheit, die bestehenden Probleme zu verdeutlichen und in einen argumentativen Austausch mit dem ebenfalls anwesenden Innenminister zu treten. Nach der Anhörung wurde die schwierige Materie zunächst in den mitberatenden Ausschüssen beraten. Anschließend wurde im Petitionsausschuss beschlossen, der Landesregierung die Umsetzung eines SechsPunkte-Plans zu empfehlen. Dieser Sechs-PunktePlan sah insbesondere vor, die Versammlungsbehörden konsequent dabei zu unterstützen, zeitnah zur Versammlungsanmeldung rechtssichere und fachlich begründete Bescheide zu verfassen. Dazu sollte die vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingesetzte Taskforce „Versammlungslagen“ dauerhaft weiterbetrieben werden. Diese Taskforce soll auch die Rechtsprechung in anderen Bundesländern auswerten und am Grundrecht auf Versammlungsfreiheit orientiert praktische Anwendungshinweise an die zuständigen Versammlungsbehörden geben. Die weitere Entwicklung dieses Themas im Jahr 2019 stimmt mich jedenfalls positiv, da es offenbar zunehmend gelingt, Thüringen als Standort für Rechtsrockkonzerte unattraktiver zu machen. Im ersten Halbjahr des Jahres 2019 hat sich der Petitionsausschuss auch mit bildungs- und jugendpolitischen Themen auseinandergesetzt. Im Bereich der Kindergärten erreichte den Petitionsausschuss beispielsweise eine Petition des FröbelKreises Bad Blankenburg. Ziel der Petition war es, den Begriff „Kindergarten“ wieder in den offiziellen Sprachgebrauch in Deutschland einzubringen. Die Petenten setzten sich insbesondere dafür ein, die Begriffe „Kindertagesbetreuung“ oder „Kindertageseinrichtung“ im öffentlichen Sprachgebrauch, zum Beispiel in Gesetzestexten oder Bildungsplänen, durch den ursprünglichen Begriff „Kindergarten“ zu ersetzen. Zu der Petition erreichten den Petitionsausschuss auf der Petitionsplattform über 900 Mitzeichnungen. Darüber hinaus wurden in diesem Fall auf einer privaten Plattform weitere fast 7.000 Mitzeichnungen gesammelt, sodass der Petitionsausschuss auch in dieser Angelegenheit eine öffentliche Anhörung durchgeführt hat. Im März 2019 erhielten die Petenten die Gelegenheit, ihr Anliegen im Plenarsaal des Thüringer Landtags vorzustellen. Im Ergebnis wurde die Petition zum Anlass genommen, den bereits eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes sprachlich anzupassen. Damit wurde im Gesetzestitel die Kurzbezeichnung in „Thüringer Kindergartengesetz“ geändert und das Namenswahlrecht „Kindergarten“ im Gesetz verankert. Kindertageseinrichtungen haben nun das Recht, in ihrem Namen die Bezeichnung „Kindergarten“ als Namensteil zu führen. Damit konnte dem Interesse der Initiatoren der Petition „Die Welt spricht Kindergarten“ in weiten Teilen Genüge getan werden. Bei einer weiteren öffentlichen Anhörung hatten wir uns mit Problemstellungen bei der Zulassung ausländischer Ärzte befasst. Zu diesem Themengebiet teilte uns seinerzeit die Landesregierung mit, dass aufgrund einer Vielzahl von Antragstellungen tatsächlich strukturelle und personelle Probleme im zuständigen Landesverwaltungsamt offenbar wurden, die zwischenzeitlich aber hätten abgestellt werden können. Mit diesen Informationen wurde das Petitionsverfahren zunächst abgeschlossen. Doch mittlerweile ist zu konstatieren, dass uns zwischenzeitlich im Juli 2020 eine Nachfolgepetition zum gleichen Thema vom Verband der Privatkliniken in Thüringen erreicht hat, sodass sich der Petitionsausschuss erneut mit dieser Thematik befassen wird. Die letzte öffentliche Anhörung im Jahr 2019 befasste sich mit dem von den Petenten geforderten „Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft Vogtland“. Im Zentrum dieser Anhörungen standen insbesondere Befürchtungen, dass im Bereich des thüringischen, sächsischen und bayerischen Vogtlandes großräumig Windvorranggebiete ausgewiesen werden könnten. Im Ergebnis konnte jedoch zumindest für den thüringischen Teil konstatiert werden, dass die zuständige Regionale Planungsgemeinschaft bei der Überarbeitung des Regionalplans mittlerweile keine entsprechende Zielstellung mehr verfolgt. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Themen „Raumordnung“ und „Windenergie“ Gegenstand einer Vielzahl von Petitionen waren, die uns im Herbst 2019 erreicht haben. Aufgrund des Wechsels der Wahlperiode und der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im ersten Halbjahr dieses Jahres konnte sich der Petitionsausschuss diesen Themenblöcken bisher noch nicht abschließend widmen. Allerdings haben wir uns jüngst in der letzten Ausschusssitzung auf einen Fahrplan verständigt, wie wir mit diesen Petitionen und insbesondere mit den noch ausstehenden öffentlichen Anhörungen zu diesem Themenbereich umgehen wollen. Und ich verrate sicherlich nicht zu viel: Es wird ein heißer Herbst werden. Doch welche Themen haben uns über die öffentlichen Anhörungen hinaus im Jahr 2019 beschäftigt? Darüber verschafft der vorliegende Arbeitsbericht, denke ich, einen guten Eindruck, mit welcher Bandbreite an Problemen wir uns im Ausschuss beschäftigen. Beispielsweise fragten sich die Anwohner einer kleinen Gemeinde, ob sie mit 40-jähriger Verspätung nunmehr tatsächlich Herstellungsbeiträge für das teilweise selbst errichtete Kanalnetz bezahlen müssen. Das betroffene Wohngebiet war Ende der 1970er-Jahre an die Kläranlage angeschlossen worden. Hierzu hatten seinerzeit teils die Gemeinde, teils die Anwohner das Material beigesteuert. Die Technik für die Baumaßnahme hatte damals die örtliche LPG bereitgestellt. Der Einbau erfolgte schließlich durch die Anwohner in Eigenleistung. Vor diesem Hintergrund konnten die Anwohner nicht nachvollziehen, dass der nunmehr zuständige Zweckverband scheinbar rückwirkend für das zu DDR-Zeiten angelegte Kanalnetz Herstellungsbeiträge erheben wollte. Im Zuge des Petitionsverfahrens konnte der Ausschuss jedoch klären, dass der Zweckverband nicht den von den Anwohnern zu DDR-Zeiten in Eigenleistung angelegten Kanalabschnitt abgerechnet hat. Aus der Globalberechnung des Zweckverbands ergab sich, dass lediglich Investitionen ab dem Jahr 1993 berücksichtigt wurden. Im Ergebnis konnte somit geklärt werden, dass die von den Petenten befürchtete doppelte Abrechnung nicht gegeben war. Im Rahmen eines anderen Petitionsverfahrens wurden rechtliche Probleme bei der grundbuchmäßigen Erfassung von Waldgrundstücken offenbar. Eine Thüringer Waldgenossenschaft hatte den Petitionsausschuss darauf aufmerksam gemacht, dass es aufgrund einer Regelungslücke nicht möglich sei, Mitglieder einer Waldgenossenschaft und deren Anteile in das Grundbuch eintragen zu lassen. Das vom Petitionsausschuss beteiligte Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft teilte uns im Petitionsverfahren mit: Nach den bundesrechtlichen Regelungen zum Grundbuch sei lediglich die Eintragung der Waldgenossenschaft, nicht aber die namentliche Eintragung ihrer Mitglieder und deren Anteile im Grundbuch möglich. Eine Lösung der Angelegenheit könnte durch die Anlage eines Anteilsgrundbuchs erfolgen. Hierfür seien jedoch Änderungen im Thüringer Waldgesetz notwendig. – Im März 2019 wurde von der Landesregierung schließlich das „Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes“ in den Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf sah in den §§ 54 ff. auch klarstellende Regelungen für die Eintragung von Waldgenossenschaften in das Grundbuch vor. Der Landtag hat der Gesetzesänderung schließlich in seiner 157. Plenarsitzung zugestimmt. Ich denke auch hier, dieser Fall zeigt exemplarisch, dass Petitionen tatsächlich geeignet sind, auf bestehende Regelungslücken oder rechtliche Probleme im Allgemeinen hinzuweisen. Umso schöner ist es, wenn es dann auch noch gelingt, im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens für Abhilfe zu sorgen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle auch eine Petition, die bereits bei der Berichterstattung im vergangenen Jahr Thema gewesen ist und zwischenzeitlich endlich einen Abschluss gefunden hat. Die Bewohner der Siedlung Schern, einem Teil des zur Gemeinde Werther gehörenden Orts Großwechsungen, hatten sich mit der Bitte um Unterstützung an den Petitionsausschuss gewandt, weil das Wasser, das sie aus einem eigenem Brunnen beziehen, in hohem Maße nitratbelastet ist und als Trinkwasser nicht verwendet werden darf. Nach einem langwierigen, mehrere Jahre andauernden Petitionsverfahren hat sich nunmehr endlich eine Lösungsmöglichkeit für die Betroffenen abgezeichnet. Einen Rückblick, worum es ging, will ich kurz darlegen. In der Siedlung Schern war – wie gesagt – bereits 2016 die Nitratbelastung durch das Gesundheitsamt festgestellt worden. Seitdem decken die Einwohner der Siedlung, die nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen ist, ihren Trinkwasserbedarf mit Flaschenwasser aus dem Handel. Die Betroffenen beklagen, dass der zuständige Zweckverband sich seiner Verantwortung entzieht und weder zu einem Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgung noch zu einer sonstigen akzeptablen Lösung des Problems bereit sei. Der Petitionsausschuss unterstützte das Anliegen der Anwohner und sah den Zweckverband in der Pflicht, im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen, dass die Haushalte des Ortsteils mit gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser versorgt werden. Der Zweckverband lehnte jedoch einen Anschluss der Siedlung Schern an sein Trinkwassernetz mit der Begründung ab, dies sei aufgrund der geringen Anzahl der Haushalte der im Außenbereich gelegenen Siedlung und der Länge der erforderlichen Versorgungsleitung nicht vertretbar. Der Petitionsausschuss forderte den Zweckverband daher auf, den Bewohnern eine annehmbare Alternativlösung anzubieten. So wurde die Möglichkeit diskutiert, einen tieferen, zentraleren Brunnen anzulegen. Der Zweckverband stellte jedoch klar, dass er den Brunnenbau zwar fachlich unterstützen, sich aber nicht an den dafür erforderlichen Investitionen beteiligen könne. Für den Petitionsausschuss war die Haltung schwer nachvollziehbar, auch weil in den vergangenen Jahren der Zweckverband Gewinnausschüttungen an seine Mitgliedsgemeinden ausgereicht hatte. Nachdem keine weitere Bewegung des Zweckverbands zu verzeichnen war, hat der Petitionsausschuss schließlich die Petition an die Landesregierung mit der Bitte überwiesen, den Fall erneut zu prüfen und nochmals intensiv nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die Landesregierung berichtete dem Petitionsausschuss, eine umfassende rechtliche Prüfung durchgeführt zu haben. Diese habe ergeben, dass ein Anspruch der Bewohner der Siedlung auf Anschluss an das zentrale Trinkwassernetz nicht bestehe. Allerdings hat die Landesregierung auf eine neu entwickelte Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz hingewiesen. Diese sehe auch Fördermöglichkeiten für die im Petitionsverfahren bereits angedachte Alternativlösung, nämlich die Schaffung eines oder mehrerer Grundstandorte und eines örtlichen Leitungsnetzes, vor. So konnte der Petitionsausschuss schließlich feststellen, dass die am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie „Sonderprogramm Infrastruktur ländlicher Raum“ auch Zuwendungen in Höhe von 85 Prozent für Brunnenaufbereitungsanlagen und Leitungen für Grundstücke im Außenbereich ermöglicht, für die der kommunale Aufgabenträger nicht versorgungspflichtig ist. Der Petitionsausschuss geht nunmehr davon aus, dass die betroffenen Grundstückseigentümer endlich die Möglichkeit haben, mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand die entsprechenden Trinkwasseranlagen zu errichten und entsprechende Förderanträge zu stellen. Auch wenn das Ergebnis gegenüber dem ursprünglichen Petitum eine Alternativlösung darstellt, zeigt auch dieses Beispiel, dass es sich lohnt, sich mit seinen Anliegen an den Petitionsausschuss zu wenden. Eingangs hatte ich bereits über die sich verändernden Petitionszahlen aus dem Bereich Strafvollzug berichtet. Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich nun noch einmal einen kurzen Blick auf die Strafvollzugskommission richten. Die Strafvollzugskommission ist ein ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses und hat nach § 13 des Thüringer Petitionsgesetzes insbesondere die Aufgabe und die Möglichkeit, sich unmittelbar vor Ort in den Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzugskliniken einen Eindruck von den dortigen Verhältnissen zu verschaffen. Dabei haben die Mitglieder der Strafvollzugskommission auch regelmäßig die Möglichkeit, unter vier Augen mit den Gefangenen und Untergebrachten zu sprechen und die so wahrgenommenen Probleme als Petitionen an den Petitionsausschuss heranzutragen. Darüber hinaus war es mir als Vorsitzende der Strafvollzugskommission immer wichtig, bei unseren regelmäßigen Besuchen in den Anstalten auch ein offenes Ohr für die Probleme und Anregungen der Vollzugsbeamtinnen und -beamten zu haben. Die Thüringer Vollzugsbeamtinnen und -beamten sind täglich mit anspruchsvollen Aufgaben und Situationen konfrontiert. Wie bereits erwähnt, führte die doch sehr auf Kante genähte Personalausstattung zu Belastungen aufseiten des Personals. Eine dementsprechend andere Perspektive nahm dann auch eine Petition von einigen Bediensteten der Jugendstrafanstalt Arnstadt ein. Diese wiesen auf von ihnen ausgemachte technische und personelle Probleme in der Anstalt hin und baten um Unterstützung. Die Strafvollzugskommission hat die JSA Arnstadt im Januar 2019 besucht. Dabei standen die beiden Themenkomplexe „Sicherheitstechnik“ und „Personalsituation“ im Vordergrund. Bei der Besichtigung der Sicherheitszentrale überzeugten sich die Mitglieder der Strafvollzugskommission zunächst vom Zustand der Sicherheitsanlage. Dabei nahmen sie zunächst zur Kenntnis, dass im Zuge einer umfangreichen Wartung der Sicherheits- und Videotechnik die zuvor bestehenden Probleme mit der Handhabung des Systems abgestellt werden konnten. Anschließend hat die Strafvollzugskommission vor Ort eine Diskussion über die in der Petition benannten personellen Probleme angestoßen. Seitens des Ministeriums wurde hierzu noch einmal erläutert, dass die für die JSA Arnstadt prognostizierte Zahl von 165 Bediensteten im mittleren Dienst im Rahmen der Bauantragsphase lediglich auf einer überschlägigen Schätzung beruht habe. Diese Zahl sei in der Realität jedoch nie erreicht worden. Gleichzeitig verwies das Ministerium darauf, dass zwischenzeitlich die angemahnte Personalbedarfsberechnung vorgenommen worden sei und nun als Grundlage für weitere Personalplanungen zur Verfügung stehe. Nach dem Besuch in der JSA Arnstadt hat der Petitionsausschuss die Petition abschließend beraten. Dabei stellten wir fest, dass deutlich sichtbare Maßnahmen ergriffen worden sind, um insbesondere die Sicherheitstechnik zu verbessern und die Bedienbarkeit zu erleichtern. Mit Blick auf die Personalsituation in der JSA Arnstadt, aber auch in den anderen Thüringer Justizvollzugsanstalten, ist dem Petitionsausschuss bewusst, dass erhebliche Bemühungen unternommen werden müssen, um neues Personal für den Justizvollzug zu rekrutieren. Das zwischenzeitlich vorliegende Personalentwicklungskonzept für den Justizvollzug sollte die Grundlage dafür bilden, in den kommenden Jahren bedarfsgerecht Anwärter für den Dienst im Justizvollzug auszubilden. Der Petitionsausschuss und die Strafvollzugskommission werden den Prozess der Personalentwicklung auch in Zukunft kritisch begleiten und natürlich weiterhin als Ansprechpartner für die Bediensteten zur Verfügung stehen. Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich die Gelegenheit hier vorn nutzen, um ein paar Dankesworte loszuwerden. Danke sagen möchte ich zunächst meinem Vorgänger im Amt des Vorsitzenden des Petitionsausschusses – Herr Heym, vielen Dank! –,
(Beifall DIE LINKE, CDU)
dass er in der 6. Wahlperiode – ja, da dürfen Sie wirklich mal applaudieren, denn ich glaube, diese Aufgabe wird häufig unterschätzt – den Ausschuss sehr konstruktiv geleitet hat. Bedanken möchte ich mich auch bei den aktuellen und bereits ausgeschiedenen Mitgliedern des Petitionsausschusses für ihre engagierte Arbeit, Mitarbeit und den Willen, trotz unterschiedlicher politischer Ansichten konstruktive Lösungen für unsere Petentinnen und Petenten zu erreichen. Bei diesem Ziel unterstützt uns auch der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Herr Dr. Herzberg – ich weiß nicht, ob er hier ist –, dem ich ebenfalls herzlich danken möchte. Von dieser Stelle aus auch noch einmal meinen herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl. Wir freuen uns auf die weiterhin konstruktive Zusammenarbeit in Ihrer zweiten Amtszeit. Konstruktiv ist auch zuallermeist die Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, die uns im Petitionsausschuss aufsuchen und bei der Sachverhaltsermittlung behilflich sind. Ich weiß, es ist nicht immer ein Vergnügen, uns Abgeordneten dort Rede und Antwort zu stehen und dabei das eine oder andere Mal auch unseren Unmut zu spüren zu bekommen – und das meistens für Dinge, die die Kolleginnen und Kollegen freilich nicht selbst zu verantworten haben. Aber vielen herzlichen Dank auch immer dafür.
(Beifall DIE LINKE, CDU, FDP)
Weiterhin möchte ich Danke sagen an unser Petitionsreferat. Das ist ja ein richtig tolles Team. Schade, dass sie heute nicht oben sitzen, denn die bereiten uns als Vorsitzende des Ausschusses – Herr Heym wird das bestätigen können – diesen wunderbaren Sprechzettel vor. Ich habe es extra gelb markiert. Nun haben sie für sich auch noch einen Dank draufgeschrieben, das hätten sie gar nicht machen müssen. Liebes Petitionsreferat, an dieser Stelle von all den Mitgliedern aus dem Ausschuss ein ganz dickes Dankeschön für eure engagierte Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.
(Beifall im Hause)
Jeder, der mal Anrufe bekommt in seinem Wahlkreisbüro oder wo auch immer, weiß, dass dieser Umgang sehr viel Feingefühl erfordert, und das machen die echt hervorragend. Zum Schluss hoffe ich, dass Sie einen kleinen Einblick in unsere Arbeit im Petitionsausschuss gewinnen konnten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Aussprache. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Vielen Dank, Frau Müller, für Ihren Bericht. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Heym, der eben schon gelobt wurde, von der CDU-Fraktion das Wort.
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber besonders Kollegin Müller, vielen Dank für den jährlichen Bericht des Petitionsausschusses. Es war ein guter Bericht.
(Zuruf Abg. Müller, DIE LINKE: Danke!)
Es war eine besonders gute Passage, als Sie mich zu Recht so schön gelobt haben.
(Heiterkeit DIE LINKE, CDU)
Das kann ja gar nicht schöner sein – aber Spaß beiseite. Was mich noch mal hier vorgetrieben hat, gerade in Reflexion auf das, was Sie gesagt haben, das ist – und das ist auch in Ihrem Bericht deutlich geworden, wir haben ein Problem, dem wir uns zuwenden müssen – die Situation, dass wir in den letzten Jahren erleben, dass die Online-Petitionen zunehmen, dass die Anträge auf Veröffentlichung zunehmen und wir dann zwar im Gesetz geregelt haben, dass die 1.500 Mitzeichnungen im Internet erfolgen müssen, wir aber oft erleben – und das ist auch durch Sie angesprochen worden, und das Problem ist Jahre alt –, dass man sich als nicht sonderlich kundiger Bürger im Petitionsrecht sehr schnell, weil es eben auch einfach ist, an private Online-Petitionen wendet, dort auch sehr schnell viele Unterzeichner findet und wir aber aus gutem Grund bislang rechtlich da – sage ich mal – eine Schranke eingezogen haben, weil wir schon wissen wollen, wer da mitzeichnet und wer sich hinter ein Anliegen stellt, sodass wir dann oft die Situation haben, dass uns eben eine Online-Petition mit vielen Unterschriften vorliegt, wir darauf aufmerksam machen, ihr müsst auf die Petitionsplattform des Landtags, und dann die Unterschriften auf der Plattform des Landtags nicht mehr in der Häufigkeit vorgenommen werden, weil es die Leute nicht verstehen und dann ersatzweise eben auch handschriftliche Unterschriften mitgeliefert werden. Wir sind da im Petitionsausschuss sehr einvernehmlich und immer im Interesse der Petenten. Aber ich denke, das wird eine Aufgabe der nächsten Monate sein, dass da noch rechtlich nachgesteuert wird, damit wir Klarheit haben. Die Kollegin Müller wird auch wieder zu dem Treffen der Petitionsvorsitzenden gehen, wo das wiederum Thema ist. Ärgerlich ist, dass eben in Deutschland eine völlig unterschiedliche Landschaft in den Länderparlamenten anzutreffen ist, wie mit OnlinePetitionen auf privaten Plattformen umgegangen wird. Ich denke, es wird Zeit, dass wir versuchen, die ganze Geschichte glattzuziehen. So viel vielleicht dazu, das nur als Anmerkung hintendran. Ich bin Ihnen dankbar für die Beispiele, die Sie genannt haben. Sie hatten ausführlich die Petition gegen die Rechtsrockkonzerte angesprochen, aber eben auch die gegen Windkraft. Wind im Wald und alles, was damit zusammenhängt, ist in der Tat ein Thema, das uns in den nächsten Monaten noch intensiv beschäftigen wird. Deshalb an dieser Stelle meinen herzlichen Dank, auch an die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses. Ich möchte es an der Stelle wirklich noch mal sagen: Es gelingt uns nach wie vor, dort politische Herkunft weitestgehend hintenanzustellen. Dort immer im Interesse der Petenten nach Lösungen zu suchen, ist nicht immer einfach, aber spannend, arbeitsreich sowieso. Das Miteinander in dem Ausschuss – ich möchte das auch noch mal unterstreichen – ist schon kollegial und objektiv. Deshalb ein Dankeschön an die Kollegen, aber damit auch eingeschlossen der Dank an alle, die mit uns zu tun haben. Sie haben es angesprochen: Das ist Freud’ und Leid, was die verschiedenen Ministerien da sicherlich manchmal mit den Kollegen aus dem Ausschuss verbindet, aber genauso auch die Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten. Der große Dank – ich möchte das an der Stelle auch noch mal sagen –, weil wir wirklich ein sehr gut aufgestelltes, kompetentes Petitionsreferat haben, das uns dort die Arbeit wirklich sehr erleichtert, mit den Vorbereitungen, die es uns bietet. Das zum Schluss. Es bleibt dabei, und wer sich mal damit befasst: Vom Petitionsrecht her sind wir wirklich nach wie vor in Thüringen mit eines der besten Bundesländer,
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wir
sind das beste!) weil wir wirklich effektiv sind. Deshalb da auch noch mal ein Dankeschön. Damit möchte ich meine Wortmeldung beenden. Ich danke Ihnen allen und gehe zurück zu meinem Platz.
(Beifall DIE LINKE, AfD, CDU)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Einen schönen guten Morgen auch von meiner Seite. Guten Morgen, Frau Präsidentin! Ich habe die Ehre, seit Anfang dieses Jahres im Petitionsausschuss mitwirken zu dürfen. Heute möchte ich deswegen, da es um den Bericht des letzten Jahres geht, stellvertretend auch für meine Vorgängerin Frau Marx sprechen. Politik dient dem Bürger, sagen wir immer, und unsere Thüringer Verwaltungsbehörden arbeiten in direktem Kontakt mit den Menschen dieses Landes und sind damit eigentlich der Spiegel, ob wir diesem Grundsatz wirklich gerecht werden. In der Politik ist es leider eben auch so, wie im richtigen Leben: Wie überall kann es zu Missverständnissen kommen, es kann zu Ungerechtigkeiten oder zu Falschbehandlung kommen. In diesen Fällen stehen den Bürgern natürlich prinzipiell immer alle Rechtsmittel und Rechtswege offen, aber eine Ergänzung ist eben auch die Möglichkeit, seine Anliegen direkt uns, den gewählten Volksvertretern, im Rahmen des Petitionsausschusses vorzustellen. Wie es Herr Heym auch gerade schon sagte, war es uns allen eigentlich bei der Arbeit im Petitionsausschuss immer ein wirkliches Anliegen, gemeinsam Lösungen für die Petenten zu finden, denn wir sind uns da einig, dass jedem Bürger und jeder Bürgerin in schweren menschlichen Situationen die Möglichkeit einer Hilfe angeboten werden muss. Ich denke, wir verstehen uns dabei eben nicht als Dolmetscher für „Behördensprech“, sondern wir sind viel mehr eine Art Mittler und Mediator. Oft sind rechtliche Probleme nur der Auslöser, bei denen durch langanhaltende Verfahren letztlich zwischenmenschliche Verhältnisse zerstört und Standpunkte festgefahren sind. Sie haben gerade gehört, wie viele Menschen und Initiativen 2019 von diesem Petitionsrecht Gebrauch gemacht haben. Dass dem so ist, denke ich, das zeigt auch ein Stück gelebte, praktische Demokratie. Praktische Demokratie – ganz viele Beispiele wurden genannt. Ich möchte auch ein paar nennen, zum Beispiel – Sie haben es zuletzt erwähnt – die Frage von sauberem Wasser in der Siedlung Schern, es ging um Windkraft und den Schutz des Waldes, es ging um die Anerkennung von ausländischen medizinischen Berufsabschlüssen oder – und das fand ich wirklich bereichernd, auch wenn es jetzt ganz simpel klingt – es ging um die Verwendung des Wortes „Kindergarten“. All das sind tatsächlich Problemstellungen, derer wir uns annehmen und denen wir auch gern – sofern nicht gerade Corona ist – vor Ort versuchen zu begegnen und Entscheidungsprozesse nachvollziehbar, transparent und akzeptabel zu gestalten. Zum Thema „transparente Problemstellungen“ möchte ich auch noch mal wie Herr Heym kurz auf den Umgang mit den privaten Petitionsplattformen eingehen. Diese sind natürlich oft benutzerfreundliche Instrumente der aktiven Bürgerbeteiligung – Frau Müller sagte es auch bereits – und diese haben eine sehr große Reichweite. Private Plattformen sind aber eben prinzipiell nicht direkt an unseren parlamentarischen Betrieb angedockt, sie sind eher abgekoppelt und deswegen erreicht uns im Ausschuss eben auch nur ein Bruchteil dieser Petitionen. Wir haben diese nicht immer komplett im Blick. Deshalb, denke ich, ist es jetzt auch an uns, unsere parlamentarische Petitionsplattform besser zu gestalten, vielleicht auch aktiv und barrierefreier zu gestalten und zu stärken. Das sind sicherlich auch die Aufgaben für die Zukunft. Zum Schluss möchte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal bedanken. Ich möchte mich bei allen Ausschussmitgliedern, insbesondere der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU, und ganz besonders bei unserer immer gut gelaunten Ausschussvorsitzenden Frau Müller bedanken und natürlich – das wurde auch schon gesagt – möchte ich mich für die konstruktive und vor allen Dingen auch die immer absolut qualifizierte und sachliche Zusammenarbeit mit der Landtagsverwaltung bedanken. Vor allen Dingen freue ich mich auf die weiteren Herausforderungen der nächsten Monate – und vielleicht Jahre. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Kollegen, der Arbeitsbericht des Petitionsausschusses, den wir gerade gehört haben, hat die Bedeutung des Petitionsrechts und des Petitionsausschusses deutlich gemacht. Petitionen sind für die Bürger nach wie vor ein wichtiges Mittel, sich mit den Anliegen, Bitten, Vorschlägen oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden und sich Gehör zu verschaffen. Das gilt auch gerade dort, wo andere Wege – namentlich der Rechtsweg – nicht weiterführen. Dabei geht es den Bürgern keineswegs immer um eigene Angelegenheiten, sondern immer wieder um die öffentlichen Belange. Insofern eröffnen Petitionen dem Parlament die Möglichkeit, Entwicklungen, Missstände, Problemlagen im Verwaltungshandeln oder in der Entwicklung des Gemeinwesens aus Sicht der Bürger zur Kenntnis zu nehmen. Nicht zuletzt wird dabei auch einmal sichtbar, dass der eine oder andere Fall, die eine oder andere Konstellation in den Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften nicht bedacht wurden oder dass durch die Anwendung des Rechts bisweilen unzulängliche oder ungerechte Lagen entstehen können. Solche Dinge bleiben sonst womöglich verborgen, gerade etwa im Bereich des Strafvollzugs. Dort hat mit der Corona-Krise als Begründung in dieser Legislatur bislang kein einziger Besuch der Strafvollzugskommission in einem Thüringer Gefängnis stattgefunden. Daher ist es gut, dass es das Petitionsrecht gibt und der Petitionsausschuss des Landtags sich all der Eingaben annehmen kann, die uns erreichen. Auch muss zu denken geben, dass die Anzahl der eingegangenen Petitionen im Jahr 2019 neuerlich rückläufig gewesen ist. Vermutlich gibt es hierfür mehrere Ursachen. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, wenn wir uns mit der Frage befassen, welche Ursachen das sein mögen. Bisweilen wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass in den vergangenen Jahren gewachsene Konkurrenz durch private Petitionsplattformen im Internet für die Entwicklung verantwortlich sei. Da mag etwas dran sein. Ich sehe allerdings auch die Politik in der Pflicht. Wir müssen offenkundig unsere Erreichbarkeit und Zugänglichkeit verbessern und dabei deutlich machen, dass man sein persönliches Recht zur Eingabe von Petitionen nur gegenüber den offiziellen Gremien wahrnimmt und dass eine gründliche und verbindliche Bearbeitung der Bürgeranliegen nur im Petitionsausschuss erfolgt. Das heißt, wir sind in der Pflicht, hier besser zu werden, insbesondere uns besser zu präsentieren und sichtbar zu machen. Nun will ich drei Punkte ansprechen, die mir wert sind, hervorgehoben zu werden. Ich habe davon gesprochen, dass Petitionen immer wieder auf politische, gesellschaftliche Problemlagen hinweisen. Das betrifft unter anderem und in besonderer Weise auch den Bereich des Sozialwesens. Den Petitionsausschuss erreichen die Sorgen darüber, dass der Eigenanteil, der für einen Platz in einem Pflegeheim zu leisten ist, in den zurückliegenden Jahren immer wieder weiter angestiegen ist. Das ist für die betroffenen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine große Belastung. Wir können es nicht dabei belassen, wie es im gedruckten Bericht steht, gegenüber den zuständigen Stellen einen noch sensibleren Umgang mit den Einzelschicksalen anzumahnen. Wir haben hier ein handfestes gesellschaftspolitisches Problem, eine bedenkliche Entwicklung, der endlich politisch zu begegnen ist. Die diesbezüglichen Petitionen spiegeln auf klare Weise eine verfehlte Politik wider. Mit Blick auf die Arbeit des Petitionsausschusses ist zu beklagen, dass leider auch die Mittel dieses Gremiums gelegentlich politisch missbraucht werden. Der Petitionsausschuss verfügt über einen sogenannten Härtefonds, mit dem in besonderen Einzelfällen unmittelbare Notlagen gelindert werden sollen, denen keine andere Abhilfe von staatlichen Stellen zuteilwird. Dieser Fonds ist nicht üppig ausgestattet, daher kann es nicht sein, dass die dort zur Verfügung gestellten Gelder für Klientelpolitik missbraucht werden.
(Beifall AfD)
Genau dies ist immer mal wieder zu beobachten und zeigt einmal mehr, dass insbesondere linksgrüne Politiker den Steuerzahler als unerschöpfliche Quelle für links-rot-grüne Wohltaten betrachten.
(Beifall AfD)
Ein derartiger politischer Missbrauch ist auch in der Tendenz der Vorsitzenden des Petitionsausausschusses zu sehen, welche den Ausschuss quasi als Verband der sogenannten Zivilgesellschaft darzustellen versucht.
(Beifall AfD)
Man mag gegen Rechtsrockkonzerte sein. Und wenn sich Bürger diesbezüglich an den Petitionsausschuss wenden, wie das geschehen ist, dann muss sich der Ausschuss auch sorgfältig damit befassen. Der Ausschuss ist aber kein Gremium, das Maßnahmenkataloge für den sogenannten Kampf gegen rechts erstellt, und daher ist das Vorwort, das die Ausschussvorsitzende dem gedruckten Bericht vorangestellt hat, völlig unangemessen und stellt einen Missbrauch des Petitionsausschusses dar, gegen den ich mich als Mitglied dieses Gremiums verwahre.
(Beifall AfD)
Die Arbeit des Petitionsausschusses ist zu wichtig, als dass er zum Spielball der Ideologen gemacht werden dürfte.
(Beifall AfD)
Am Schluss möchte ich noch den Mitarbeitern des Fachreferats danken. Ohne deren zuverlässige Arbeit wäre die Tätigkeit des Petitionsausschusses nicht möglich. Diese professionelle Unterstützung gibt mir die Gewissheit, dass der Petitionsausschuss vielen Bürgern in ihren Anliegen auch in dieser Legislaturperiode helfen wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Aus aktuellem Anlass weise ich noch mal darauf hin, dass bei den Wegen innerhalb des Plenarsaals, in den Plenarsaal hinein, zum Rednerpult und vom Rednerpult zurück eine Maske zu tragen ist. Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Anja Müller, vielen Dank für die Vorstellung des Arbeitsberichts zum Petitionsausschuss für das Jahr 2019. Auch wenn ich selbst erst seit dem 17. Dezember des vergangenen Jahres Mitglied im Petitionsausschuss bin, so ist die Arbeit in diesem besonderen Gremium durchaus auch etwas Besonders für mich. Die Arbeit unterscheidet sich maßgeblich von der in anderen Ausschüssen, wie beispielsweise dem Haushalts- und Finanzausschuss, wo es um abstrakte Zahlen geht und man nur sehr selten etwas über direkte Folgen bei unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern erfährt. Gewiss, die Befassung mit den Anliegen, Bitten und Beschwerden ist zeitintensiv und setzt in vielen Bereichen auch umfangreiche Sachkenntnisse voraus. Die Vielfalt der Themen, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger an uns wenden, ist immens. Aber deshalb ist die Mitarbeit im Petitionsausschuss letztlich auch so spannend. Wir erfahren dort als Abgeordnete, welche Themen die Thüringerinnen und Thüringer aktuell besonders bewegen. So können wir rasch die politische Initiative im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ergreifen. Einzelne Beispiele haben Frau Müller und Herr Heym bereits erwähnt; auf die möchte ich nicht noch mal eingehen. Aber es durchzieht im Endeffekt alle gesellschaftlichen Bereiche, ob es Wind im Wald, das Forstgesetz ist, ob es soziale Belange, wirtschaftliche Notlagen oder politische Initiativen betrifft. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie an dieser Stelle sehr ermutigen, weiterhin Petitionen einzureichen. Wir setzen im Petitionsausschuss alles daran, die Sachlage zu klären und adäquate Lösungen in Ihrem Sinne zu finden. Manchmal dauert das. Zur Bearbeitung holt nämlich der Ausschuss grundsätzlich eine Stellungnahme der Landesregierung bzw. der zuständigen Landesbehörden ein. Oft gibt es zum besseren Überblick zum Sachverhalt einen Ortstermin, an dem die Ausschussmitglieder direkt teilnehmen. Wenn eine Petition auf der Online-Plattform veröffentlicht und das Quorum von 1.500 Unterschriften erreicht wird, wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Eine solche können auch die Petitionsausschussmitglieder selbst beschließen, wenn es dafür innerhalb des Ausschusses eine Zweidrittelmehrheit gibt. Also: Manchmal kann es wegen der Durchführung von öffentlichen Anhörungen von Petentinnen oder Petenten oder auch der Beteiligung von Fachausschüssen zu einer insgesamt längeren Dauer des Verfahrens kommen. Aber: Unser Petitionsrecht eröffnet jeder und jedem die Möglichkeit, außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder eines Verwaltungsverfahrens Anliegen an den Ausschuss zu tragen, das kann ein eigenes sein oder eines für eine andere Person oder eines, welches das Gemeinwohl betrifft. Um Hürden für das Einreichen einer Petition und auch für die Möglichkeit einer öffentlichen Anhörung zu senken, kann das Thüringer Petitionsgesetz meiner Ansicht nach einige Änderungen vertragen – doch dazu an anderer Stelle mehr. Denn ich möchte, ehe meine viel zu knappe Redezeit um ist, heute diese Aussprache zum Bericht nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats zu danken. Diese haben verlässlich dafür gesorgt, dass die Informationen zu den einzelnen Petitionen vollständig bereitstanden. Ich habe dort als Abgeordneter jederzeit Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für Nachfragen und Informationen gefunden.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bedanken möchte ich mich aber auch bei den Petitionsreferaten, die in den einzelnen Ministerien angesiedelt sind. Ich möchte dem Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen Dr. Herzberg danken. Seine Tätigkeit ergänzt die Arbeit des Petitionsausschusses. Er berät bei Anliegen, die nicht als Petition anzusehen sind, wie etwa Auskunftsbegehren oder Informationsersuchen. Er kann in einzelnen Fällen auch direkt auf die handelnden Personen in den Verwaltungen zugehen und Lösungen im Sinne der Petenten anregen. Das ist oft eine große Hilfe und Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank an dieser Stelle auch für die Aufmerksamkeit bei den Zuschauerinnen und Zuschauern, bei den Kolleginnen und Kollegen und uns allen jetzt noch einen weiteren guten Verlauf der Plenartage.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen liebe Besucherinnen und Besucher am Livestream! Ich möchte mich dem Dank der Kollegen, die vorher hier gesprochen haben, anschließen, sodass ich nicht noch mal alle aufzähle. Ich war in der letzten Legislatur Mitglied im Petitionsausschuss, leider überschneiden sich zwei Ausschüsse, sodass ich das dieses Mal nicht mehr machen kann. Ich habe das mit Herzblut und Leidenschaft gemacht und, Herr Gröning, ich kann Ihrem Bericht nicht folgen, dass wir das politisch missbraucht haben.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben oft am Rand gesessen und überlegt, wie wir Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die ihr Anliegen hier vorgetragen haben, gemeinsam lösen können. Da bin ich auch dem Herrn Heym sehr dankbar, der uns dann immer zusammengenommen und gesagt hat, das muss sein, und auch die Zusammenarbeit mit den Ministerien, um Lösungen zu finden, und da kann ich das nicht bestätigen, was Sie gesagt haben, dass wir das hier politisch missbraucht haben. In den eben ausgeführten Fällen, 764 neue Petitionen, sind allein 134 Eingänge im Sozialbereich. Das sind 17,5 Prozent. Mich haben die immer am meisten bewegt, das liegt vielleicht in der Natur der Sache, dass natürlich die Linken die sozialen Probleme am meisten interessieren. Da ist jeder Fall ganz speziell und auch oftmals dramatisch. Manche Dinge konnte die Verwaltung, die ja wirklich hervorragend arbeitet – das wurde schon erwähnt –, vorab klären und manche Dinge sind eben sehr dramatisch, die wir dann im Ausschuss entschieden haben, über den Härtefallfonds da noch Unterstützung zu geben. Das ist richtig so. Wir haben ja diesen Härtefallfonds extra eingerichtet, damit wir da, wo Bürgerinnen und Bürger wirklich große Probleme haben und es keine andere Lösung gibt, noch mal Hilfe und Unterstützung geben. Der Petitionsausschuss umfasst aber eigentlich alle Themen – Bauen, Wohnen, Verkehr, ob das Ortsumfahrungen sind oder Lärmbelästigung oder das Azubi-Ticket, es sind schon sehr vielfältige Themen. Ich habe in der Zeit ganz, ganz viel gelernt, weil man sich auch mit ganz vielen Gesetzen auseinandersetzen muss. Das habe ich auch gern getan und das hat uns immer bereichert und auch mit den anderen Kollegen konnte ich da immer reden. Und wenn man dann auch untereinander noch die Probleme besprechen konnte, fand ich das eigentlich sehr gut. Lassen Sie mich mal zwei Fälle, die mir besonders am Herzen liegen, ansprechen. Das war zum einen die Petition von den ehemaligen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei. Diese fordern, dass das während der Dienstzeit gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt durch die Rentenstelle anerkannt wird. Leider liegt das Verfahren immer noch im Rechtsstreit, sodass keine Entscheidungen getroffen werden. Liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn man einen Rechtsstreit hat, dann ruht die Petition so lange, bis eine Entscheidung getroffen ist, da beides nicht behandelt werden kann. Das ist in unserem Gesetz so vorgesehen. Wir sind trotzdem optimistisch, dass es vielleicht doch noch eine Entscheidung gibt und dass wir dann im Petitionsausschuss weiterverfahren können. Der zweite Fall, den ich gern noch erwähnen möchte, betrifft die Professorinnen und Professoren, die in den 90er-Jahren an den Hochschulen und Universitäten in den neuen Bundesländern eingesetzt, aber nicht verbeamtet wurden. Das sind die sogenannten Lücke- oder Aufbauprofessuren. Denen haben wir eigentlich den Wiederaufbau zu verdanken. Durch die Nichtverbeamtung erhalten sie eine geringere Rente. Wir haben dazu eine nicht öffentliche Anhörung durchgeführt, um auch noch mal die Probleme zu benennen. Mir war bis dahin das Problem überhaupt nicht bekannt. Wir haben uns dann mit den Abgeordneten kurzgeschlossen, dass wir das auch wirklich machen und ernsthaft anhören wollen. Der Petitionsausschuss hat in seiner vorletzten Sitzung im Jahr 2019 beschlossen, diese Petition an die Landesregierung zu überweisen mit der Bitte, diese zu bearbeiten. Und ich weiß, dass der Bericht der Landesregierung über die Ausführung des Beschlusses am 15. Oktober erwartet wird. Ich bin gespannt und ich hoffe inständig, dass es eine Lösung gibt. Wenn es eine Lösung gibt, liegt es an uns allen hier im Haus, denn wir sind der Haushaltsgesetzgeber und müssen dafür eine Lösung finden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Liebe Abgeordnete, Frau Präsidentin, liebe Zuhörer am Livestream, jeder Abgeordnete kennt Menschen, die Petitionen eingereicht und mitgezeichnet haben. Das sind wichtige Anliegen. Wir vom Petitionsausschuss konnten vielen Menschen helfen und zu hervorragenden Ergebnissen kommen. Das ist uns gelungen mit der hervorragenden Unterstützung von Herrn Niemeyer und seinem Team, wofür ich Ihnen sehr herzlich danken möchte.
(Beifall FDP)
Ich freue mich auch, in einem Ausschuss tätig zu sein, der sehr positiv wahrgenommen wird. Denn die Probleme der Bürger sind vielfältig und bedürfen höchster Aufmerksamkeit. Trotz der hervorragenden Arbeit sehe ich eine Menge Verbesserungspotenzial. Mir ist in den Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern aufgefallen, dass sehr viel Verwirrung herrscht und dass den Bürgern nicht klar ist, dass zum Beispiel eine Petition bei openPetition nicht automatisch bei uns im Landtag landet. Das sorgt für Frust. Deswegen möchte ich hier anregen, entweder eine bessere Öffentlichkeitsarbeit vonseiten des Landtags vorzunehmen oder die Zusammenarbeit mit privaten Petitionsplattformen zu verbessern, damit wir noch besser im Interesse der Bürger handeln können.
(Beifall AfD, FDP)
Ich hatte ja schon zum letzten Plenum eine Gesetzesänderung eingebracht, mit der wir uns im Ausschuss auseinandersetzen. Ich denke, auch das wird dann zur Verbesserung des Petitionswesens beitragen. Was mir auch aufgefallen ist, ist, dass unsere Reaktionsgeschwindigkeit sehr langsam ist. Das möchte ich mal an einem Beispiel darlegen, und zwar geht es um die Petition E-507/19 von Frau Bärthel aus Sankt Gangloff zum W 9. Diese Petition wurde mit 1.500 Unterschriften am 28.10.2019 eingereicht und die Anhörung dazu findet jetzt am 15. Oktober statt. Damit Ihnen mal klar wird, wie diese lange Reaktionszeit beim Bürger ankommt – sie schreibt zum Beispiel in ihrer Antwort zur schriftlichen Anhörung zum Thüringer Waldgesetz: „Erreicht eine veröffentlichte Petition 1.500 oder mehr Mitzeichnungen, erhalten die Initiatoren die Gelegenheit, ihr Anliegen im Rahmen einer Anhörung öffentlichkeitswirksam vor Publikum und Vertretern der Presse gegenüber dem Petitionsausschuss mündlich zu erläutern. Dies wurde erreicht, aber bisher gab es keine Anhörung! Eine öffentlichkeitswirksame Anhörung vor Publikum und Vertretern der Presse ist man auch denen schuldig, die die Petition unterschrieben haben.“ Man hört aus diesen Worten heraus, dass doch ein gewisser Frust bei den Petenten vorhanden ist. Ich denke, wenn uns gelingt, das abzubauen, haben wir etwas geschafft. Ein Letztes, was mir aufgefallen ist: Uns gelingt es immer, viele Einzellösungen herbeizuführen. Ich würde mir wünschen, dass aus den Einzellösungen tiefgründige Analysen entstehen und dann nachhaltig an der Wurzel die Ursachen, weshalb unsere Bürger Petitionen einreichen müssen, beseitigt werden.
(Beifall AfD)
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, noch besser zu werden, um damit zu mehr Bürgerzufriedenheit zu kommen. Danke schön.
(Beifall AfD, FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin jetzt hier als ganz normale Abgeordnete, nicht in der Funktion der Ausschussvorsitzenden. Das muss man immer noch mal deutlich wiederholen. Frau Bergner, sie haben recht. Was wir angehen müssen – dazu lade ich die demokratischen Fraktionen hier im Hause ein –, das ist die Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses, weil ich glaube, wir sollten kein Interesse daran haben, dass Menschen weiterhin auf privaten Plattformen unterschreiben, wo nichts parlamentarisch geschieht, wo wir nicht wissen, wie mit den Daten der Menschen umgegangen wird, wozu diese genutzt werden. Von dem her danke ich Ihnen, dass Sie diesen Hinweis gebracht haben, und lade Sie ein, im Ausschuss darüber zu diskutieren und das zu untersetzen, weil Öffentlichkeitsarbeit für diesen sehr anspruchsvollen Ausschuss notwendig ist. Nach vorn haben mich die Anhörungen getrieben. Es gab eine fraktionsübergreifende Anhörung, also nicht nur Rot-Rot-Grün, sondern mit der CDU. Es gibt unglaublich viele Petitionen, die sich mit dem Thema „Wind im Wald“ beschäftigen. Da sind W 4, W 9, W 6 – ich weiß nicht, wie viele W da noch auftauchen. Im Moment überarbeiten die Regionalen Planungsgemeinschaften diese Pläne. Wenn der Plan ausgelegt wird, haben die Menschen die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen, darzulegen, wie sie dazu stehen. Häufig ist dieses genutzt worden, um daraus eine Petition zu machen. Im Moment werden – ich kann das aus der Planungsregion Südwestthüringen berichten –, was den Bereich „Wind im Wald“ angeht, sogar neue Gutachten eingefordert. Die Stellungnahmen der Bürger fließen da mit ein. Also haben wir gesagt, wir warten mit diesen Anhörungen, bis wir diesen neuen überarbeiteten Plan haben. Aufgrund dieser ganzen Verzögerungen – jede Planungsgemeinschaft ist im Moment ziemlich verunsichert, die Planungsgemeinschaft Südwestthüringen wird diesen Plan erst nächstes Jahr im Frühjahr wieder vorlegen, weil die jetzt ein Gutachten einholen – haben wir gesagt, so lange können wir nicht warten und werden am 15. Oktober diese öffentlichen Anhörungen durchführen. Aber das ist das, woran wir alle als Parlamentarier arbeiten müssen. Die Menschen unterscheiden nicht mehr, wer für was zuständig ist, was ist kommunale Selbstverwaltung, was haben wir hier im Thüringer Landtag in der Hand und was gehört in die Bundesgesetzgebung. Das wird sehr häufig miteinander vermischt. Aus diesem Grunde müssen wir die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses stärken, aber auch einen kleinen Bildungsauftrag daraus mitnehmen, um den Menschen aufzuzeigen, wer für was zuständig ist und wie das Prozedere abläuft. Das hatte mich nach vorn getrieben.
(Beifall SPD)
Herr Hey, jetzt bin ich irritiert.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ja, das ist so!)
Es freut mich, dass ich recht habe, dass das jetzt im Protokoll steht, ich das zu Hause erzählen kann. Von daher: Lassen Sie uns weiter daran arbeiten. Manchmal wird in den Fraktionen wahrgenommen, da kommen die Neuen rein, die sollen das mal machen. Wir machen da eine echt gute Arbeit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Gibt es weitere Wortmeldungen? Möchte die Landesregierung zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehmen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/721 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/1747 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Plötner aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes ist notwendig geworden, weil es um die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Einführung neuer oder um die Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bezug auf den Zugang und die Ausübung von reglementierten Berufen geht – hier im Bereich der Heilberufe. Ich möchte gern Bericht erstatten, wie es mit dem Gesetzentwurf verlaufen ist. Am 14. Mai 2020 gab es die Plenarberatung, die erste Lesung und Einbringung des Gesetzes, die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Dort wurde dann in vier Sitzungen – am 11. Juni, am 17. Juni sowie am 9. Juli und am 24. September dieses Jahres – darüber beraten. Eine schriftliche Anhörung wurde am 11.06. im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlossen. Die sechs vorgeschlagenen Anzuhörenden wurden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Vier schriftliche Stellungnahmen kamen zurück. Die Möglichkeit der Teilnahme am Online-Diskussionsforum bestand in der Zeit vom 15. Juni bis 6. Juli. Leider sind dort keine Beiträge eingegangen. Am 9. Juli berichtete ich im Ausschuss, dass dieser Entwurf, der die EU-Richtlinien umsetzen möchte, noch weiter angepasst werden muss. Das hatte den Hintergrund, dass zwischen den Bundesländern und der EU-Kommission noch weiterer Präzisierungsbedarf identifiziert worden ist, der dann umgesetzt wurde. Dazu reichte die rot-rot-grüne Koalition die Änderungsvorlage 7/908 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ein. Die finale Beratung fand am 24. September mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit statt. Er empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit den angesprochenen jüngsten Änderungen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne hiermit die Aussprache. Es liegen hier zwei Wortmeldungen vor. Zunächst erteile ich Herrn Abgeordneten Lauerwald von der AfD-Fraktion das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, werte Zuhörer am Livestream! Wir wollen hier heute also eine Sache beschließen, von der wir – wie es sich herausgestellt hat – nicht einmal wissen, ob sie rechtssicher ist. Sie, liebe SPD, Grüne und Linke winken hier einen Gesetzestext durch, der gerichtlich angefochten werden kann. Wir hatten Ihnen vorgeschlagen, den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags mit der Prüfung zu beauftragen, aber das haben Sie allesamt abgelehnt. Das ist aber nicht der einzige Grund, warum wir den vorliegenden Gesetzentwurf heute ablehnen werden. Bevor Sie mich wieder belehren möchten, meine Damen und Herren, greife ich dem jetzt vor. Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass die Ursache allen Übels – und so auch in diesem konkreten Fall – auf der Ebene der Europäischen Union liegt. Was aber passierte, ist, dass in dem Moment, in dem im Bundestag das Veto hätte eingelegt werden müssen, Ihre Parteifreunde alle geschlafen haben.
(Beifall AfD)
Und wenn sie es nicht verschlafen haben, ja, dann müssen wir das Kind beim Namen nennen. In der zweiten und dritten Beratung zum Erlass der EURichtlinie 2018/958 haben außer der AfD-Fraktion alle zugestimmt, also die CDU/CSU, die SPD, die Grünen und die FDP haben dem Vorhaben am 7. Mai 2020 im Bundestag zugestimmt. Das muss man so in aller Deutlichkeit sagen.
(Beifall AfD)
Die weiteren Ausführungen zur Sitzverteilung und zum Stimmgewicht im Europäischen Parlament spare ich mir jetzt an dieser Stelle. Und wer hier frühzeitig Gelegenheit gehabt hätte zu intervenieren, das wissen Sie alles bestens selbst. Somit brauche ich Ihnen das nicht extra zu erzählen. Zurück zur eigentlichen Sache: Im wachsenden Ausmaß unterwandert die Europäische Union die nationalen Kompetenzen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Dass Sie so etwas vorlesen, ist eigentlich das Problem!) Im vermeintlichen Interesse des europäischen Gemeinwohls sollen tradierte Werte aufgeweicht werden und nationale Besonderheiten immer weiter Stück für Stück aufgehoben werden – so auch in dem hier vorliegenden Sachverhalt. Getrieben vom Geist – oder sollte ich es lieber als Wahn bezeichnen? – der Gleichmacherei sollen nun die Reglementierungen für Gesundheitsberufe geopfert werden. Aber gerade diese zeichnen dieses Land aus, meine Damen und Herren. Deswegen haben wir in diesem Land eine qualitativ so hochwertige Gesundheitsversorgung. Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen dienen zum einen dem Gesundheits- und Patientenschutz, zum anderen sind sie ein Garant für die Qualität der Patientenversorgung.
(Beifall AfD)
Anstatt wir andere Länder dazu animieren, nach oben zu schauen und sich unseren vorbildlichen Standards anzupassen, lassen wir uns lieber dazu zwingen, den Kopf zu senken und unsere Standards nach unten zu korrigieren. Das kann ich nicht verstehen. Dem kann und will ich nicht folgen. Anstatt vorwärts entwickeln wir uns mit dieser Regierung rückwärts. Es offenbart einmal mehr, was die Altparteien mit unserem Land vorhaben. Sie treiben unser schönes Land in den ökonomischen und kulturellen Ruin.
(Beifall AfD)
Wie gesagt, wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen, wohl wissend, dass wir auf Landesebene nichts mehr bewirken können und hier im Wesentlichen eine Umsetzung in nationales Recht erfolgt. Es geht uns mehr um die Symbolik. Es geht uns darum, zu zeigen, dass wir mit diesen Regelungen nicht einverstanden sind. Sie sind aus unserer Sicht weder recht- noch zweckmäßig. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit, hier noch mal etwas zu sagen. Die anderen Fraktionen haben sich scheinbar darauf geeinigt, dazu nicht zu sprechen, deswegen, Herr Lauerwald, vielen Dank, dass Sie die Aussprache hier eröffnet haben. Aber ich wollte eine andere Rede halten. Die kann ich getrost beiseitelegen. Denn bei dem, was Sie heute gezeigt haben, wundere ich mich einfach, wo Sie das hernehmen. Ja, es gab eine lange Debatte auf EU-Ebene über Gesundheitsberufe und die Unterschiedlichkeit von Gesundheitsberufen, vor allen Dingen, wie sie berücksichtigt werden müssen. Sie wissen genau, dass die Perspektive der Europäischen Union nicht die Gleichmacherei ist, sondern Möglichkeiten eröffnen soll, gleichen Zugang zu Leistungen und Märkten zu erhalten.
(Beifall FDP)
Das ist immer ein Problem. Das nennt sich Ordnungspolitik. Damit haben Sie gerade auch aufgrund Ihres Vorsitzenden – „Nie zweimal in denselben Fluss“ usw. usf. – ein erhebliches Problem mit diesen Globalisierungstendenzen und mit diesen marktwirtschaftlich orientierten ordnungspolitischen Grundsätzen.
(Beifall FDP)
Das sind Sie nicht allein hier in diesem Haus. Aber jetzt hier herzugehen, dass der Patientenschutz erstens keine Rolle mehr spielt oder, wie Ihr Kollege hier reingerufen hat, dass damit Patienten gefährdet werden in diesem Land, das ist schon ein bisschen ein starkes Stück.
(Beifall FDP)
Dabei hätte es tatsächlich, liebe Kollegen von der AfD, kritikwürdige Punkte gegeben an dem, was hier vorliegt, weil nämlich unsauber gearbeitet worden ist, und zwar nicht in der Frage, ob die ganze Frage hier rechtssicher ist oder nicht. Die Debatte hatten wir im Ausschuss, deswegen habe ich auch für meine Fraktion gesagt, das ist eine krude Idee, nach einer Anhörung von Anzuhörenden für Kleinständerungen noch mal eine Anhörung zu machen, um möglicherweise Rechtssicherheit herzustellen. Dabei kann das ein Parlament gar nicht tun, sondern Rechtssicherheit stellen in einem Rechtsstaat immer noch Gerichte her. Wir können nicht verhindern, dass irgendjemand diesen Klageweg beschreitet. Ob er dann Recht bekommt oder nicht, ist nicht in unserer Hand. Das war der Grund, warum sich die Mehrheit des Ausschusses entschieden hat, keine zweite Anhörung zu dem Entwurf durchzuführen. Zweiter Kritikpunkt ist, dass die Vorlage viel zu spät kommt. Da hätte ich mich auch gefreut, denn im Ausschuss haben auch Sie das gemeinsam mit uns kritisiert, dass das schon längst hätte in nationales Recht gewandelt werden müssen. Drittens – die Qualität dessen, was wir hier in Thüringen als Heilberufegesetz vorliegen haben. Ich will nur mal sagen, wir haben Begrifflichkeiten drin, die spielen gesetzlich überhaupt keine Rolle mehr: Ladenschlussgesetz heißt mittlerweile anders, die Novellierung der Apothekenbetriebsordnungen – die Regelungen von 2012 sind noch benannt, obwohl seit 2013/2014 dort auf Bundesebene eine Novellierung stattgefunden hat. Das wären auch richtigerweise Punkte gewesen, um möglicherweise eine Ablehnung – wir werden es nicht ablehnen, wir werden uns enthalten – oder keine Zustimmung zu begründen. Aber was erleben wir denn dabei? Dass nämlich die demokratischen Mechanismen auch bei kritischen Betrachtungen von EU-Initiativen funktionieren, denn es waren ja die Verbände der Gesundheitswirtschaft selbst, die dafür gesorgt haben, die Frage der Patientensicherheit bei dem zugegeben sehr ökonomischen Blick, den die Europäische Union häufig bei Regelungsinhalten aufnimmt, hineinzubekommen. Und damit haben wir eben kein Problem mehr, was die Gesundheitsfachberufe im Übrigen alle mittlerweile anerkannt haben. Es gibt nur eine Kritik, und die teile ich auch. Dass immer gesagt wird, dass diese Richtlinie und die Auswirkungen im nationalen Recht am Ende keine Kosten bei denen verursachen, die sozusagen Änderungen am Berufsrecht begründen müssen, ist natürlich Humbug. Natürlich muss ich Personal einsetzen, wenn ich Berufsrecht ändern will, wenn ich die Änderungen begründen will, wenn ich die weiterleite – wir haben hier ein Verfahren beschlossen, wie das dann funktionieren soll. Das heißt, wie hier im Entwurf steht, dass hier niemandem in irgendeiner Art und Weise Kosten entstehen würden und sich alle gefreut hätten, das ist mitnichten so. Aber ich bitte eben auch, in einer solchen Debatte die Verhältnismäßigkeit der Argumentation zu beachten, denn sonst wird auch berechtigte Kritik unlauter. Vielen Dank.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: War-
um haben Sie keinen Änderungsantrag gestellt?)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Doch, Herr Lauerwald noch einmal. Bitte denken Sie an Ihre Maske!
(Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ich mache
es gleich vom Platz aus!) Bitte für das Protokoll vom Rednerpult aus.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Es ist eigentlich nur ein Satz: Ich wollte nur sagen, dass die Landesärztekammer Thüringen auch auf unserer Linie liegt und zahlreiche andere Ärzteverbände auch. Danke schön.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/1747. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der FDPFraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/721 unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Die Fraktion der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist auch der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf, die ich durch das Erheben von den Plätzen vorzunehmen bitte. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Fraktionen der Koalition und die CDU-Fraktion. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/722 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/1748 ZWEITE BERATUNG Hierzu erhält Frau Abgeordnete Eger zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung das Wort. Bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen in Drucksache 7/722 wurde am 14. Mai in den Landtag eingebracht und in erster Lesung beraten. Eine Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde abgelehnt, aber er wurde an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Dort wurde der Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten – am 11.06., am 17.06. und am 23.09. Eine schriftliche Anhörung wurde durchgeführt und das Online-Diskussionsforum beschlossen. Von den 13 vorgeschlagenen Anzuhörenden haben zwei Zuschriften bzw. Stellungnahmen abgegeben. Im Online-Diskussionsforum, das in der Zeit vom 15. Juni bis 6. Juli lief, gingen leider keine Beiträge ein. Die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf erfolgte in der Sitzung des Ausschusses am 24. September. Diese liegt Ihnen in Drucksache 7/1748 vor und der Gesetzentwurf wird zur Annahme empfohlen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Vielen Dank. Ich eröffne hiermit die Aussprache. Es liegen auch hier bislang zwei Wortmeldungen vor. Zunächst erteile ich Herrn Abgeordneten Sesselmann von der Fraktion der AfD das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, nachdem im Ausschuss nur die schriftliche Anhörung des Ökumenischen Hainich Klinikums gGmbH fruchtete, der befragte Gemeinde- und Städtebund sich für unzuständig erklärte, fehlt es uns als einziger Oppositionsfraktion schlicht und ergreifend an einer medizinischen, einer juristisch sachverständigen Bewertung dieses Gesetzesänderungsvorhabens. Der besprochene Gesetzentwurf ist aus juristischer Sicht sehr fragwürdig. Nach der Richtlinie 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 sollen unter anderem Verfahrensgarantien zum Schutz von Kindern festgelegt werden. Die Umsetzung ist aus Sicht der AfD-Fraktion jedoch mangelhaft erfolgt. Artikel 12 spricht von Kindern, die §§ 10, 13 und 14 des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes sprechen im Wortlaut von „Jugendlichen“. Damit ist eindrucksvoll belegt, dass das Ziel der Richtlinienumsetzung mehr als verfehlt erscheint. Die Begrifflichkeiten „Kind“, „Jugendlicher“ und „Heranwachsender“ sind nicht differenziert. Das Gesetz ist nur zu verstehen, wenn zur Auslegung die vorbezeichnete Richtlinie herangezogen wird. § 13 Abs. 6 Satz 1 des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes, in dem es um die getrennte Unterbringung von Jugendlichen und Erwachsenen geht, bleibt aufrechterhalten, obgleich der medizinische Sachverständige des Klinikums darauf hingewiesen hat, dass er diese Regelung für mehr als bedenklich hält. Ich darf zitieren: „Insofern Sie in Ihrem Gesetzesentwurf nochmals betonen, dass die Unterbringung minderjähriger forensischer Patienten nicht mit Erwachsenen gemeinsam erfolgen soll/darf, weise ich darauf hin, dass die Anzahl minderjähriger forensischer Patienten für unser Bundesland stets sehr gering ist. Aktuell befindet sich auf der Station noch 1 Patient im minderjährigen Alter (15 Jahre), die anderen 12 Patienten haben die Volljährigkeitsgrenze überschritten in einem Alter bis 25/26 Jahre.“ Also wir erkennen daraus auf eindrucksvolle Weise, dass dieses Gesetz für eine Person gemacht wird. Das ist natürlich „extrem effektiv“, da kann man wieder sehen, wie die Arbeit der EU und des Rates funktioniert – nämlich an der Sache vorbei.
(Beifall AfD)
Ich darf weiter zitieren: „Im Höchstfall fand sich eine Belegung von 2 – 4 minderjährigen Patienten in der Vergangenheit. Die Bildung einer eigenen organisatorischen Einheit“ – so der ausführende Sachverständige – „ist demnach personell nicht möglich“ – so viel zum Thema, es entstünden keine weiteren Kosten bei diesem Gesetzesvorhaben – „und es kommt hierdurch zwangsläufig zu einer Mischbelegung mit jüngeren erwachsenen Patienten.“ Weiter heißt es hierzu: „Die Etablierung einer reinen Station für minderjährige Patienten wäre nur Bundesland übergreifend möglich, dann sicher wiederum um den Preis der Heimatferne mit schlechteren Kontaktmöglichkeiten zur Ursprungsfamilie und einer schwierigeren Resozialisation.“ Wenn man sich das anschaut, gibt es hier zwei Problembereiche. Der erste Problembereich ist: Wir müssen die Patienten in ein anderes Bundesland geben, was wahrscheinlich nicht zum Erhalt der Arbeitsplätze führt und das gerade unter dem Blickwinkel, dass jetzt wieder eine Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs angedacht ist. Das halten wir für problematisch. Und zweitens konterkariert § 13 Abs. 6 Satz 1 diese Vorschrift. Die Ziele der Richtlinie stellen sich demnach gegen den Resozialisierungsgedanken, welcher unter anderem in der Vorbemerkung in der Ziffer 9 der Richtlinie Erwähnung fand. Nach den Ausführungen des Ärztlichen Direktors des ÖHK gGmbH Mühlhausen, der kommissarischer Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie ist, sieht es folgendermaßen aus – ich darf zitieren –: „[D]ie beabsichtigten Gesetzesänderungen sind insgesamt durchweg zu begrüßen“
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE:
Reicht aus!) – und dann – „und entsprechen auch bereits [der] heutigen Alltagspraxis.“ Ja, Sie sagen, es reicht aus. Und da muss ich Ihnen vorhalten, dass, wenn das begrüßt werden soll, sich die Frage stellt: Wo ist denn hier ein Regelungsbedarf oder eine Regelungslücke? Die ist nämlich gar nicht zu erkennen, wenn bereits so gearbeitet wird und es keiner entsprechenden Umsetzung bedarf. Aber wenn Sie hier einmal dabei sind und entsprechend umsetzen, dann sollten Sie auch die Richtlinie ordnungsgemäß umsetzen, und zwar in allen Teilbereichen. § 10 zum Beispiel zeigt auf, dass Sie nur die medizinische Untersuchung und die Dokumentation regeln, es fehlt aber die Regelung zur Antragsberechtigung und inwieweit Untersuchungen von Amts wegen durchgeführt werden können.
(Beifall AfD)
Hierzu führt die Richtlinie aus. Artikel 12 der Richtlinie enthält weitere Punkte, um den § 14 Abs. 3 des Thüringer Maßregelvollzugs zu ergänzen. Ich möchte jetzt nicht in die Einzelheiten gehen, aber das ist weitaus umfangreicher, als die Formulierung in § 14 Abs. 3 das abbildet. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich im Ergebnis dessen Folgendes für die AfD-Fraktion hier verkünden, dass wir einer mangelhaften Richtlinienumsetzung nicht zustimmen können in der Endabstimmung, aber dass wir natürlich einer erneuten Überweisung nach § 59 der Geschäftsordnung zustimmen, um zumindest die formalen Fehler, die hier sind, was „Kind“, „Jugendliche“ und „Heranwachsende“ sind, zu korrigieren und eventuell den § 14 Abs. 3 entsprechend zu korrigieren. Das halte ich für notwendig. Aber es ist natürlich so, dass, wenn ein Gesetz für maximal eine und zwei bis vier Personen gemacht wird, es dann im Endeffekt wahrscheinlich keine Rolle spielt, ob wir dem zustimmen oder nicht. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Warum
haben Sie das nicht im Ausschuss angesprochen?)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, mich hat es jetzt sozusagen nach vorn getrieben bei der Rede von dem Herrn Sesselmann. Ich würde jetzt mal unterstellen, Herr Sesselmann, Sie wissen gar nicht, wovon Sie inhaltlich gerade reden. Denn ich habe Ihre Teilnahme am Sozialausschuss einfach vermisst. Es war niemand da,
(Beifall CDU)
der eine Frage an das zuständige Ministerium gestellt hat, es war von Ihnen niemand da, der einen Änderungsantrag vorgelegt hat.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Dem hätten
Sie auch zugestimmt?) Ich habe keine Diskussion erlebt und ich finde es einfach abstrus, wenn Sie sich hier vorn hinstellen und uns erklären wollen, was Ihnen alles nicht in den Kram passt. Dieser Gesetzentwurf ist von zwei Anzuhörenden bewertet worden. Sie haben die eine Bewertung hier vorgetragen, ohne es vielleicht inhaltlich richtig verstanden zu haben. Auf der anderen Seite ist es das freie demokratische Recht von Anzuhörenden, zu antworten oder auch nicht. Das Recht haben nur zwei Anzuhörende wahrgenommen. Ich hätte mir dann an Ihrer Stelle schon gewünscht, dass Sie die Kritikpunkte, die Sie bereits in der ersten Lesung im Mai dieses Jahres formuliert haben, in einen Änderungsantrag gießen, dann hätte man darüber abstimmen können, beraten können, aber sich nicht hier hinstellen und irgendwelche Kritikpunkte vorbringen, die nicht wirklich sinnfest sind. Ich bin dafür, werte Kolleginnen und Kollegen, so wie wir es im Ausschuss besprochen und auch durchgeführt haben, dass wir dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben, damit das, was die Landesregierung und das Sozialministerium bereits mit einem Erlass im letzten Jahr auf den Weg gebracht haben, jetzt in einem Gesetzestext umgesetzt wird. Das wäre der beste Weg. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen? Die sehe ich nicht. Dann zunächst die Rückfrage an die AfD: Herr Sesselmann, Sie hatten gesagt, einer Rücküberweisung an den Ausschuss würden Sie zustimmen. Ist das als Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss zu verstehen? Sie nicken. Das ist ein zulässiger Antrag nach § 59 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung. Danach kann man jederzeit, bevor ein Gesetz verabschiedet ist, beantragen, dass es zurück an den Ausschuss soll. Ein solcher Antrag ist nun von der AfD-Fraktion gestellt, sodass wir, wenn es nun keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und ich die Aussprache geschlossen habe, zunächst über diesen Rücküberweisungsantrag abzustimmen haben.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Es gibt noch
eine Wortmeldung!)
(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Ich
möchte noch kurz etwas ausführen!)
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Wir
sind im Abstimmen!) Bitte, wenn das eine erneute Wortmeldung sein soll. Eigentlich waren wir schon in der Abstimmung.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Ja, Frau Kollegin Stange, Sie hatten recht. Ich bin nicht in dem Ausschuss. Ich habe mir das jetzt auch noch mal angeschaut und der Änderungsantrag
(Heiterkeit CDU)(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das
macht es nicht besser!) – ja, das ist richtig –, der Änderungsantrag würde von uns kommen, wenn Sie es entsprechend noch mal an den Ausschuss zurücküberweisen, das kann ich Ihnen versprechen.
(Heiterkeit CDU)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben
es verpennt und wir sollen es wieder zurückschieben! Alles klar!)
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Traurig,
Traurig!)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Arbeitsver-
weigerung!)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Der Antrag auf Rücküberweisung an den Fachausschuss ist gestellt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist gegen die Rücküberweisung? Das sind die restlichen Fraktionen des Hauses. Gibt es Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist die Rücküberweisung abgelehnt. Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/722 in zweiter Beratung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von AfD und FDP. Damit ist in zweiter Lesung der Gesetzentwurf angenommen. Und jetzt kommen wir auch schon zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf – wieder bitte vom Platz erheben beim Abstimmen. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von AfD und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1584 ERSTE BERATUNG Hier liegt mir eine Wortmeldung aus der CDU-Fraktion zur Begründung des Antrags vor. Die Begründung erfolgt durch Abgeordneten Malsch. Bitte.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, um die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen und gleichzeitig Schutzräume zur Wohnbebauung zu schaffen, haben die Länder mit § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch die Möglichkeit erhalten, landesgesetzliche Mindestabstände von höchstens 1.000 Metern zur baulichen Nutzung zu Wohnzwecken vorzusehen. Wir wollen von dieser Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und den Mindestabstand gesetzlich auf einheitlich 1.000 Meter festsetzen. Dabei definieren wir auch die Gebiete mit baulicher Nutzung zu Wohnzwecken, zu denen dieser Mindestabstand gelten soll. Ausdrücklich unberührt bleiben weitergehende Vorsorgeabstände, die von den Planungsträgern für die in den Planungsregionen aufzustellenden Regionalpläne festgelegt werden können. Wir schlagen vor, dass der Mindestabstand auf den Maximalwert von 1.000 Metern, und zwar einheitlich, festgesetzt wird. Von der Möglichkeit, unterschiedliche Mindestabstände für unterschiedliche Wohnnutzungen festzulegen, sehen wir ab. Werte Kolleginnen und Kollegen – und das will ich ganz klar sagen –, dieser Mindestabstand ist keine harte und pauschale Abstandsregelung, wie uns heute in der Presse hier von links vorgeworfen wird, es geht um einen Mindestabstand und dabei gehen wir an die obere Grenze dessen, was uns der Bund im Baugesetzbuch zugebilligt hat.
(Beifall CDU)
Mindestabstand heißt, dass das Windrad keinesfalls näher als 1 Kilometer am nächsten Häuschen steht. Es kann aber auch weiter weg sein, wenn die Planungsträger das festlegen. Dabei sollen sie sich nach den Bedürfnissen der Menschen richten und eben nicht nach ideologischen Flächenvorgaben oder CO -Reduktionszielen. 2
(Beifall CDU)
Der Vollständigkeit halber zurück zum Gesetzentwurf: Des Weiteren legen wir die vom Schutzbereich erfassten Gebiete fest. Dabei werden im Rahmen der §§ 30 und 34 Baugesetzbuch nur solche Gebiete vom Schutzbereich der Norm erfasst, in denen Wohngebäude nach der Baunutzungsverordnung nicht nur ausnahmsweise zulässig sind. Zudem werden Wohngebäude im Bereich von Außenbereichssatzungen nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch einbezogen. Bei den erstgenannten Gebieten handelt es sich um vergleichbare Flächen mit verstärkter Wohnbebauung. Ausdrücklich abgesehen haben wir derzeit von einer Bestandsschutzregelung für Windradinvestoren, die gegebenenfalls einen Antrag auf Genehmigung von Windrädern gestellt haben. Darüber kann im Gesetzgebungsverfahren noch diskutiert werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Netz! Schon das vierte Mal in der Wahlperiode rufen wir das Thema auf, zum ersten Mal ein Gesetzentwurf der FDP,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: FDP
und CDU!) zum zweiten Mal der Rot-Rot-Grünen und jetzt sind wir bei der CDU. Die CDU-Fraktion hat bis zum Wahlkampf 2019 viel auf Windräder gehalten. Sie hat in ihrer Wahlperiode 700 Stück in Thüringen aufbauen lassen, ist jetzt in die andere Richtung umgeschwenkt. Das kann man verstehen, man braucht Wähler im ländlichen Raum. Das hat leider nicht geklappt, zumindest nicht im Unstrut-Hainich-Kreis; dafür sind wir hier. Wir sind jetzt bei 866 insgesamt. Danke schön CDU, dass Sie jetzt noch auf den Zug mit aufspringen – aber es ist zu spät.
(Beifall AfD)
Vor dem Hintergrund, dass dieser Landtag erst am 27. Oktober 2019 gewählt wurde und jede Änderung der Thüringer Bauordnung und verwaltung ‑ den Steuerzahler Geld und Nerven kostet, ist das ein sehr interessanter Umstand – das nur mal am Rande. Kommen wir nun zurück zum vorliegenden Entwurf der CDU-Fraktion. Es ist gut, dass endlich eine einheitliche, verbindliche Abstandsregelung von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in Thüringen eingeführt werden soll. Schlecht ist, dass diese gerade mal 1.000 Meter betragen soll. Ich will Ihnen dazu auch ein Beispiel sagen. Es ist ganz einfach: Wenn eine 20 Jahre alte Anlage 100 Meter von einem baulichen Objekt/Wohngebiet, wie auch immer, entfernt ist, haben die Anwohner bis jetzt vielleicht noch kein Problem damit. Wenn aber diese Windräder nach 20 Jahren ersetzt werden sollen und dann auf einmal 200 Meter hoch sind – bei Ihrer Regelung stehen die immer noch 1.000 Meter weit weg –, haben sie somit ein Problem damit, weil dieser Windradschattenwurf und Infraschall dann erhebliche Probleme machen bei dieser Entfernung von 1.000 Metern.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
ist schon eine gesetzliche Regelung!) Weiterhin sagt die AfD-Fraktion Thüringen, dass eine 10H-Regelung, wie sie seit Jahren von uns gefordert wird, sinnvoller gewesen wäre, weil das – genau wie bei dem Beispiel – dies rechtfertigt.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
ist ein Bundesgesetz! Schauen Sie mal rein!) Ich weiß, dass das Bundesgesetz 1.000 Meter regelt. Aber deswegen heißt das nicht, dass wir das fördern müssen. Das nicht nur in Thüringen, im gesamten Bundesgebiet sollte eine 10H-Regelung gerechtigkeitshalber angewandt werden.
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Wir sind
aber in Thüringen! Zuständigkeiten!) Mit dem weiteren Ausbau von Windstrom setzen Sie die bereits jetzt stark gefährdete Energiesicherheit unseres Landes aufs Spiel. Mit dem von Ihnen gewollten zu geringen Abstand der Windindustrieanlagen zu Wohnhäusern stellen Sie einen energiepolitischen Unsinn über die Gesundheit der betroffenen Menschen.
(Beifall AfD)
Schon jetzt klagen viele betroffene Bürger über die Belastungen durch Infraschall und Flugschatten. Der Widerstand der betroffenen Thüringer Bürger gegen die Windkraftlobby und ihre Industrieanlagen wächst zum Glück jedoch immer mehr an. Somit ist – obwohl die Gesetzesänderung im Bundestag mit einer Mehrheit von CDU/SPD beschlossen wurde – die 10H-Regelung aber immerhin noch nicht aufgeschoben und nicht aufgehoben. Wir werden im Ausschuss hören, wie sich der betroffene Bürger und dessen Verbände zum Gesetzentwurf äußern. Wir können uns jedenfalls nicht vorstellen, dass dem Bürger im ländlichen Raum diese 1.000 Meter ausreichen werden. Denn diese sind für ihre Windkrafträume zu wenig und die Bürger müssen die Konsequenzen für zu nahe Windräder am baulichen Objekt ausbaden. Deswegen stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss zu und hoffen, dass wir uns noch darüber verständigen können. Danke schön.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Zuhörende im Livestream, lassen Sie mich als Erstes feststellen, die CDU-Fraktion stellt sich gegen die eigene Bundesregierung.
(Beifall DIE LINKE)
Während die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien forcieren will und bis 2050 die Klimaneutralität erreichen will, arbeitet die CDUFraktion in Thüringen daran, einen der Hauptträger der Energiewende, nämlich die Windenergie, nahezu unmöglich zu machen. Liebe CDU, ich kann Sie ja verstehen, Sie sind alle auf Ihr Direktmandat in Ihren Regionen angewiesen und haben natürlich Angst vor dem Gegenwind einiger lauter Bürgerinitiativen vor Ort. Verantwortung sieht aber anders aus, als nur auf die nächsten Wahlergebnisse zu schauen. Verantwortung trägt man, wenn man Entscheidungen nach sorgfältiger Abwägung wissenschaftlicher Fakten trifft.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU)
Kommen wir zu Ihrem Antrag. Er macht leider überhaupt keinen Sinn. Sie fordern, den grundsätzlichen Abstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung in der Landesbauordnung festzuschreiben. Ich unterstelle Ihnen mal, Sie wissen, dass die Regierung unter R2G in der letzten Legislaturperiode am 21. Juni 2016 einen Windenergieerlass beschlossen hat. Damit wurden schon Einschränkungen vorgenommen, um Emissionen zu vermeiden, und gleichzeitig die Möglichkeit gelassen, Klimaziele zu erreichen. So funktioniert verantwortungsvolle Politik.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe CDU)
In diesem Windenergieerlass wurde der Abstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung ab einer Gesamthöhe einer Windkraftanlage von 150 Metern geregelt. Wissen Sie denn, wie hoch aktuell die durchschnittliche Höhe eines Windrads ist? 2018 war die durchschnittliche Nabenhöhe neu installierter Windkraftanlagen in Thüringen 129 Meter. Der durchschnittliche Rotordurchmesser hatte eine Länge von 118 Metern. Wir addieren also jetzt den Radius des Rotors mit der Nabenhöhe und kommen auf eine durchschnittliche Gesamthöhe von 188 Metern. Somit gilt für alle Neuanlagen aktuell schon der Mindestabstand von 1.000 Metern,
(Unruhe CDU)(Beifall DIE LINKE)
zumal die Gesamthöhen aus ökonomischen Gründen ja eher größer werden als kleiner. Liebe CDU, was wollen Sie also mit diesem Antrag erreichen? Was wollen Sie den Menschen vor Ort erzählen? Dass Sie einen Riesenaufriss gemacht haben und am Ende nichts verändert haben? Oder wollen Sie nur Rot-Rot-Grün für den Windenergieerlass loben, der schon 2016 die Regelbedürftigkeit erkannt hat?
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Weil er grot-
tenschlecht ist!) Dann vielen Dank dafür, aber dazu hätte es diesen Antrag, der eher wie eine Nebelkerze daherkommt, nicht gebraucht.
(Beifall DIE LINKE)
Vielmehr sollten Sie auf die Argumente der Wissenschaft hören. Wir hatten am 22. September dieses Jahres eine denkwürdige Anhörung hier zu Ihren anderen Windkraftverhinderungsgesetzen, welche aktuell in den Ausschüssen verweilen. Man kann die Position der Fachleute zu Ihrer Anti-WindkraftPolitik ganz einfach zusammenfassen:
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Schöne
Stellungnahme!) Ihr Populismus ist ein Desaster für die Energiewende,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) eine Katastrophe für das Klima, für die Umwelt und für die Natur im ländlichen Raum, die Sie angeblich schützen wollen. Schauen wir also Ihre eigentlichen Ziele an, die über den heutigen Antrag hinausgehen. Ihre Strategie wurde eindeutig entlarvt. So machte unter anderem Prof. Wesselak von der Hochschule Nordhausen deutlich, dass Ihre Forderung nach der 10H-Abstandsregelung bei gleichzeitigem Ausschluss von Waldflächen faktisch zum Rückbau von Windenergie führen wird, denn Repowering würde damit auch effektiv ausgeschlossen. Wenn es neue Anlagen gibt, dann wird in höherer Nabenhöhe ausgebaut und damit nach Ihrer Forderung ein größerer Abstand notwendig sein. Ihren Repowering-Antrag, den Sie gleichzeitig auf der Tagesordnung haben, könnten Sie dann quasi auch zurücknehmen. Sehr geehrte Abgeordnete der CDU, ich glaube, Sie wissen, dass Sie sich mit dem aktuellen populistischen Kurs ganz gewaltig vergaloppiert haben. Ihre Anti-Windkraft-Wahlkampagne zur letzten Landtagswahl hat nicht verfangen. Die Einzigen, die von dieser Stimmungsmache profitiert haben, sind jene, die wirklich keinerlei Lösungskompetenz haben: die AfD, die mit Klimawandel leugnenden, antifaktischen Wandervortragenden versucht, den Menschen einzureden, dass, wenn man nur die Augen so lange wie möglich geschlossen hält, dann alle Probleme gelöst sind. So funktionieren weder Regierungspolitik noch Opposition, so geht nur Demagogie. Liebe CDU, auf der anderen Seite lade ich Sie ein, mit uns wirklich über Energiewende zu sprechen. Ich glaube Ihnen auch aufgrund Ihrer kommunalen Verankerung, dass es Ihnen darum geht, die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen. Ich glaube Ihnen auch, weil eben Ihre Bundespartei eine ganz andere Politik macht. Lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, wie wir den Planungsprozess im Lande anders und bürgerfreundlicher gestalten können, wie wir die Menschen bei Windkraftprojekten wirklich mitnehmen können, indem wir direktdemokratische Mittel von Beginn an einplanen. Aber lassen Sie uns auch darüber nachdenken, wie wir Gemeinden und Bürgerenergiegenossenschaften oder Eigentümer, die Anlagen bauen wollen, unterstützen können, ohne ein starres Korsett an Windvorranggebieten zu haben. Denn eines hat die Anhörung am 22. September auch gezeigt: Die Zielfestschreibung von 1 Prozent der Landesfläche für Windenergie im Thüringer Klimaschutzgesetz vom 18.12.2016 wird aktuell in den Regionalen Planungsgemeinschaften nicht annährend erreicht
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU:
Überraschend, oder?) und ehrlicherweise wäre es aus Sicht der Energiewende sinnvoller, ein Ziel an installierter Leistung zu setzen. Statt über einen Mindestabstand können wir aber über Regelungen reden, die wirklich etwas bringen, solche, die in bestimmten Wetterlagen eine Abschaltung der Windkraftanlagen regeln, um Emissionen zu reduzieren. Lassen Sie uns über eine festgeschriebene Vergütung von Kommunen reden, welche aufgrund von Windkraftanlagen Belastungen haben.
(Beifall DIE LINKE)
Im Bundestag wird eine Novelle des EEG diskutiert. Ihre Partei, liebe CDU, führt die Bundesregierung. Nutzen Sie doch endlich diese Möglichkeit, um nicht nur kosmetische Korrekturen vorzunehmen, sondern mit einem EEG 2.0 Innovation und Fortschritt in den Bereichen Energie, Mobilität und Wärmeversorgung zu vernetzen und damit zu ermöglichen, dass Deutschland zu einem weltweit führenden Standort der Forschung und Technologie wird.
(Beifall DIE LINKE)
Von den demokratischen Fraktionen hier im Landtag zweifelt wohl niemand daran, dass die Reaktion auf den menschengemachten Klimawandel die größte Aufgabe unserer Gesellschaft in den kommenden Jahrzehnten sein wird. Bei der FDP bin ich mir allerdings manchmal nicht ganz so sicher, aber Ihr natürliches Wählerklientel, der Eigentümer, steht in dieser Frage ja Ihrer Fraktionsmeinung entgegen. Ich verweise da auf den Beitrag des Vorsitzenden des Waldbesitzerverbandes zur Anhörung am 22. September.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Sie kennen
unsere Klientel nicht! Darauf bestehe ich!) Warum wollen Sie den gebeutelten Waldeigentümern eine sinnvolle Einnahmequelle verwehren? Wenn wir so etwas gesetzlich ausschließen würden, würden Sie von Enteignung reden. Werte CDU, lassen Sie uns uns gemeinsam dieser Aufgabe im Sinne der kommenden Generationen stellen! Deshalb werden wir uns einer Ausschussüberweisung des Antrags auch nicht verweigern. In einer fachlichen Debatte können wir vielleicht einen guten Kompromiss finden und den Antrag qualifizieren. Aber, liebe CDU – das ist mir wirklich besonders wichtig –, lassen Sie endlich diesen billigen Populismus!
(Unruhe CDU)
Das schließt auch Ihr Narrativ ein, dass die CDU die Partei des ländlichen Raums ist und die böse R2G-Koalition nur Politik für den städtischen Raum macht. Da muss ich Ihnen als Bewohner eines Dorfs mit 120 Menschen sagen, da muss ich auch dem Großstädter Herrn Voigt sagen: Das stimmt so nicht. Mit dieser Meinung werden Sie auch keine weiteren Wähler hinzugewinnen. Die Menschen fragen nämlich nach Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit. Diese zu finden, ist unsere gemeinsame Aufgabe als Politik. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die Beratung zu TOP 3 fort und als nächste Rednerin erhält Abgeordnete Tasch von der CDUFraktion das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Windenergieanlagen stehen in einem Spannungsfeld zwischen energiepolitischer Notwendigkeit und der Veränderung des Landschaftsbilds einschließlich damit einhergehender Emissionen. Das führt zunehmend zu Akzeptanzproblemen bei der davon betroffenen Bevölkerung. Dies zu erkennen und nötige Veränderungen herbeizuführen, hat nichts, rein gar nichts mit Populismus zu tun, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall CDU)
Hauptstreitpunkt ist dabei häufig die Entfernung, die zwischen den Windenergieanlagen und den Wohngrundstücken einzuhalten ist. Das sind einfach Fakten. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Möglichkeit nutzen, die uns die am 14. August 2020 in Kraft getretene Änderung des Baugesetzbuchs seitens des Bundes gibt. Wir wollen die Thüringer Bauordnung so ändern, dass darin ein Mindestabstand von 1.000 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festgeschrieben wird. Ich möchte das noch mal sagen: Wir leben in einem föderalen Staat. Jedes Bundesland hat hierzu eine eigene Meinung und jedes Bundesland kann dazu auch seine Möglichkeiten nutzen. Da gibt es keine einheitliche Meinung, weder in der CDU noch in anderen Parteien. Das ist im föderalen Staat auch gut. Darauf sind wir stolz, dass wir hier eine eigene Gesetzgebung haben und Dinge hier so ändern können, wie wir glauben, dass es für unsere Bevölkerung gut und notwendig ist, was auch von uns als Landespolitiker erwartet wird.
(Beifall AfD, CDU)
Ich möchte es noch mal betonen, es geht um die Beseitigung von Akzeptanzproblemen bei der betroffenen Bevölkerung. Und eins – da bin ich mir ganz sicher – kann ich hier feststellen, dass auf dieser Seite des Plenums niemand davon betroffen ist, sonst würde er vielleicht auch eine kritischere Meinung zur Windenergie und zur Nähe der Wohnbebauung haben. Frau Wahl, Sie gucken mich jetzt so ungläubig an.
(Beifall CDU)
Sie sind hier in Erfurt garantiert nicht betroffen. Und in Ihrer alten Heimat in Baden-Württemberg, wo Sie auch aus einer Stadt kommen, sind Sie, glaube ich, nicht so betroffen wie hier die überwiegend ländliche Bevölkerung in Thüringen.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Weil Sie so argumentieren, erklärt das auch die Ferne zu den Menschen, die zu Recht hier in Thüringen – ich spreche nur von Thüringen – erwarten, dass notwendige Schutzräume geschaffen werden. Die Schutzräume müssen sich der Technik anpassen. Als in den 90er-Jahren die Regionalpläne zum ersten Mal aufgelegt worden sind, haben wir von Anlagen mit 35 Meter Nabenhöhe gesprochen. Die Entwicklung ist in den letzten 20 Jahren weitergegangen. Wir sprechen heute von bis zu 280 Meter Nabenhöhe. Damit ist es doch einfach ganz logisch, dass sich dann auch die Abstände zur Wohnbebauung so entwickeln müssen und auch dem Stand der Technik Rechnung getragen werden muss, um auch die Akzeptanz und auch die Lebensqualität zu berücksichtigen, denn Lärmschutz, Landschaftsbild haben auch etwas mit Lebensqualität im ländlichen Raum zu tun. Ich komme aus dem ländlichen Raum, aus einem Dorf, und ich weiß, wovon ich hier spreche.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das wird aber alles geprüft!) Da sind Sie natürlich mit Ihren unter 1.000 Metern deutlich weit von dem entfernt, was die Menschen im ländlichen Raum von uns erwarten. Das haben auch alle Anhörungen der Bürgerinitiativen gezeigt. Auch wenn Sie hier immer vom Windenergieerlass und von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung sprechen, es gab eine frühzeitige Bürgerbeteiligung beim Windenergieerlass. Da haben sich viele Menschen auf den Weg gemacht. Da waren vorn große Tafeln, auf die geschrieben wurde, was jeder so gesagt hat und was ihm wichtig war. Das wurde vom Ministerium in eine große Kiste gepackt und da liegt es jetzt im Keller oder wo auch immer. Aber von den vielen Einwendungen, die es gegeben hat – und 95 Prozent derer, die sich beteiligt haben, haben sich zur Windenergie beteiligt, dem wurde in der Auswertung überhaupt nicht Rechnung getragen –, davon wurde nichts umgesetzt, sonst bräuchten wir nämlich hierüber überhaupt nicht zu sprechen.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Aber
Ihr Antrag ändert da nichts dran!) Jetzt will ich noch mal zurückkommen. 2015 gab es schon mal vonseiten des Bundes die Möglichkeit, hier eine eigene Länderöffnungsklausel zu installieren, weil es – wie gesagt – im föderalen Staat zum Beispiel in Schleswig-Holstein eine andere Akzeptanz der Windenergie gibt als in Bayern. Wer hat es damals genutzt? Nur die Bayern. Wir haben als CDU-Fraktion mehrere Anträge eingebracht, um 2015 auch für Thüringen die Möglichkeit zu eröffnen, die 10H-Regelung einzuführen. Da sind wir von der linken Seite ausgelacht worden. Es ist natürlich abgelehnt worden. Hätten wir es damals gemacht, hätte es mehr Frieden in Thüringen gegeben, mehr Rechtssicherheit und vielleicht etwas mehr Akzeptanz.
(Beifall CDU, FDP)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Da hätten wir gar keine Windkraft!) Wie gesagt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Möglichkeit im Baugesetzbuch jetzt nutzen, um wenigstens die 1.000 Meter Entfernung zur Wohnbebauung verbindlich zu regeln und damit einen ersten Schritt zu gehen, wohl wissend, dass sich an manchen Stellen – und die Entwicklung wird auch dahin gehen, dass immer größere Anlagen gebaut werden – auch eine negative Auswirkung bei Lärm, Infraschall, Schlagschatten nicht ausschließen lässt. Da müssen wir einfach dynamischer werden. Die Abstandsregelung muss sich der technischen Entwicklung der Anlagen einfach anpassen, wenn im ländlichen Raum noch Menschen leben sollen, die sich dort wohlfühlen, die ihr Haus haben, die dort eine Familie gründen und die den ländlichen Raum auch als Lebensraum nutzen. Oder – wie wir es bei der Anhörung schon gesagt haben – es ist ein Stadt-Land-Problem. Leider kommen viele von der linken Seite aus den Städten, die das nicht als Betroffene so sehen. Dass der Lärmpegel in einem Windpark doch ganz schön extrem ist, dazu empfehle ich, da mal zwei, drei Tage in der Nähe von so einem Windpark zu bleiben, sich da ein Zimmer zu nehmen und das mal aus eigenem Erleben auf sich wirken zu lassen. Die Regionalplanungen brauchen verbindliche Angaben, darüber hinaus können sie im Einzelfall handeln. Aber sich jetzt so hinzustellen – die Regionalplanungen fußen doch auf der Thüringer Gesetzgebung. Deswegen kommen die doch auch so ins Schwitzen und brauchen länger Zeit, wegen der Stellungnahmen der Gemeinden und der betroffenen Bürger. Bei der Fortschreibung der Regionalpläne in Südwestthüringen – da sehe ich Martin Henkel vor mir – oder was im Norden in der Fortschreibung ist, da verzögert sich doch alles um über ein Jahr. Und warum? Weil es so viele Stellungnahmen gibt, die eben nicht positiv sind, die das sehr kritisch sehen, die ihr eigenes Dorf, ihre eigene Lebensqualität in den Vordergrund stellen.
(Beifall CDU)
Ist das schlecht, wenn Menschen das tun? Das ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung, die alle wollen. Wir müssen hier den Rechtsrahmen schaffen, damit das dann in den Regionalen Planungsgemeinschaften auch umgesetzt werden kann. Der Schutz der Anwohner vor Emissionen muss im Mittelpunkt stehen. Wir sind davon überzeugt, dass es mit der Abstandsregelung gelingen kann. Anreize für Gemeinden oder für Menschen zu schaffen, das halte ich für den völlig falschen Weg. Ich empfehle mal zur Abendlektüre das Buch „Unterleuten“, was das genau beschreibt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ja, ha-
be ich schon gelesen!) Das haben Sie schon gelesen? Es wird dann dazu kommen, dass eine Gemeinde finanziell davon profitiert
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
und die anderen haben das Nachsehen. Das kann nicht unser Weg sein. Ich bitte um Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream! Wenn man den ersten Halbsatz des vorliegenden Antrags liest, könnte man ganz kurz den Eindruck gewinnen, die CDU-Fraktion würde tatsächlich einen konstruktiven Beitrag zur Energiewende leisten wollen – nämlich dazu, die Akzeptanz von Windkraft zu erhöhen. Um die eigentliche Intention des Antrags einordnen zu können, muss man ihn allerdings in einen Zusammenhang zu den anderen energiepolitischen Initiativen der CDU stellen. Dann wird schnell klar, worin diese eigentlich besteht. Der Antrag reiht sich ein in eine populistische Kampagne, die die CDU seit Monaten fährt und die das Ziel hat, Windkraft als gefährlich und etwas Schlechtes zu verkaufen. SharePics wie „Wanderland statt Windradland“ sprechen für sich.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Faktisch verweigert sich die CDU damit aber einer konstruktiven Mitarbeit bei der Bewältigung der Klimakrise. Denn um die Pariser Klimaziele einzuhalten, bedarf es einer Energiewende mit der schnellstmöglichen Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das funktio-
niert doch gar nicht!)
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Aber mit
den Menschen, nicht gegen sie!) Dieses Ziel ist ohne einen massiven Ausbau der Erzeugungskapazitäten bei der Windkraft eben nicht erreichbar, liebe CDU. Warum halte ich den von der CDU vorgelegten Lösungsvorschlag für populistisch motiviert und wenig überzeugend?
(Unruhe CDU)
Zunächst allein schon deswegen, weil die Antragsteller ihren Gesetzentwurf nur mangelhaft begründen. Dass der Begründungstext unter A wortwörtlich aus einer Stellungnahme zur Bundestagsanhörung zu § 249 BauGB herauskopiert worden ist – geschenkt. Aber einige Konkretisierungen in der Begründung hätte man schon erwarten dürfen. So stellen die Antragsteller einfach fest, dass sich die Akzeptanz für Windkraftanlagen durch eine Festlegung von pauschalen Abständen zur Wohnbebauung erhöhen würde. Zu dieser Festlegung wird aber kein Nachweis gegeben. Ich verweise Sie gern an dieser Stelle auf den Abschlussbericht „Flächenanalyse Windenergie an Land“ des Umweltbundesamts von November 2019. Dort heißt es: Pauschale Siedlungsabstände sind generell nicht zu empfehlen, sie führen nicht zwingend zu einer Erhöhung der Akzeptanz. Empfohlen wird die Umsetzung anderer akzeptanzfördernder Maßnahmen. – Genau das haben auch mehrere fachkundige Anzuhörende im Umweltausschuss letzte Woche ausführlich dargelegt. Es besteht kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Abstand und Akzeptanz. Vielmehr trägt zur Akzeptanz bei, wenn wir es zum Beispiel schaffen, Anwohner/-innen und umliegende Gemeinden an den Gewinnen von Windenergieanlagen zu beteiligen. Das zeigen die Erfahrungen, Frau Tasch.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Außerdem hätte ich es für angebracht gehalten, dass sich die CDU – und das wurde auch schon mehrmals erwähnt – mit den in Thüringen geltenden Abstandsregelungen auseinandergesetzt hätte, denn da stehen bereits Angaben zu 1.000 Metern. Und es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass natürlich auch schon heute bei Genehmigungsverfahren die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bei den Abständen genau geprüft werden. Fasst man all dies zusammen, dann ist es nicht unberechtigt, die Frage zu stellen: Redet die CDU nicht ganz bewusst die Akzeptanzprobleme herbei, die sie dann vorgibt, mit dem Gesetzentwurf beseitigen zu wollen?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Nein, das
tun wir nicht!) Um es noch einmal klarer zu betonen: Wir lehnen es selbstverständlich nicht ab, Festlegungen zu Abständen zu treffen.
(Unruhe CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Wir lehnen allerdings pauschale Abstandsregeln ab, da dadurch eine differenzierte Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten nicht stattfinden kann und die derzeitige Rechtslage diesbezüglich vollkommen ausreichend ist.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Neben der Thematik „Akzeptanz“ gibt es einen zweiten wesentlichen Punkt, warum wir pauschale Abstandsregeln für ungeeignet halten. Es ist völlig klar, dass sich durch eine Festlegung auf pauschale Abstände die Flächen, die potenziell zur Nutzung der Windenergie zur Verfügung stehen, verringern werden. Hierzu verweise ich noch mal auf den Bericht des Umweltbundesamts aus dem letzten Jahr, in dem dieser Zusammenhang eindeutig über Studienergebnisse belegt ist. Dort heißt es: „Pauschale Abstandsregeln reduzieren die Flächenkulisse und das Leistungspotenzial stark. Bereits bei Siedlungsabständen von 1.000 m reduziert sich das bundesweite Leistungspotenzial um 20 – 50 %.“ Der vorliegende Antrag wird also unzweifelhaft zu einer Verringerung der Potenzialflächen führen. Legt man dann auch noch den zweiten, von der CDU initiierten Gesetzentwurf zu einem Verbot der Windkraft im Wald daneben, dann liegt die Schlussfolgerung durchaus nahe, dass die CDU ihre Energiepolitik eben auf eine Totalblockade der Windenergie in Thüringen ausrichtet.
(Beifall DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie gefährden damit nicht nur Arbeitsplätze in einem aussichtsreichen Zukunftssektor, sondern angesichts der Klimakrise ist ein solcher Politikansatz auch absolut unverantwortlich.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir appellieren an die CDU, zu einem fachorientierten Politikstil zurückzukehren, denn die Klimakrise ist für uns alle eine Herausforderung, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir müssen uns als demokratische Fraktionen doch den schwierigen Abwägungsprozessen stellen,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Genau
das machen wir!) – genau –, die uns der Umbau auf ein klimaneutrales Energiesystem abfordert. Abwägungsprozesse heißt aber nicht: pauschal gegen Windkraft schießen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Unruhe CDU)
Lassen Sie uns bei dem für diesen Umbau wichtigen Energieträger Windkraft endlich gemeinsam an akzeptanzsteigernden Maßnahmen arbeiten, zum Beispiel wie wir eben eine frühere Bürgerbeteiligung hinbekommen können. Machen Sie sich mit uns auf den Weg, die Blockaden bei den Flächenausweisungen für die Windkraft aufzulösen und sie nicht noch zu verstärken.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ich denke,
Sie wollen Bürgerbeteiligung!) In diesem Sinne stimmen wir der Verweisung des Antrags an die Ausschüsse zu und sind gespannt auf die Debatte dort.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, der Ausbau der Windenergie in Thüringen spaltet die Gesellschaft. Mittlerweile kämpfen mehr als 50 Bürgerinitiativen im Land gegen die Zerstörung von Landschaft, Wald, Grundwasser und Fauna. Dass das nicht immer nur platte Gegnerschaft gegen erneuerbare Energien ist, sollten wir uns auch vor Augen führen. Ich erinnere beispielsweise an ein Werk eines alten Schweizer Landschaftsplaners, Hans Weiss, „Die unteilbare Landschaft“, der darin dafür geworben hat, ein gesamtheitliches Umweltverständnis zu entwickeln, auch ein gesamtheitliches Landschaftsverständnis zu entwickeln und bei vielen anderen Dingen – nicht nur im Zusammenhang mit Windkraft – von der Banalisierung der Landschaft sprach. Das sollten wir ernst nehmen, meine Damen und Herren. Ich kann mich gut an den Sonntag erinnern, als wir in Schleusingen bei einem Besuch der Bürgerinitiative „Gegenwind“ wieder einmal den Unmut der Betroffenen wahrnehmen konnten. Eingeladen waren alle Fraktionen, die Vertreter der regierungstragenden Fraktionen haben es vermieden, sich der Auseinandersetzung zu stellen. Ein Hauptproblem der Akzeptanz in der Bevölkerung ist der oftmals als zu gering eingestufte Abstand zu Windkraftanlagen. Schattenwurf, Schallemissionen – das ist hier alles schon gesagt worden, das muss ich nicht wiederholen. Daher begrüßen wir ausdrücklich den Vorstoß der CDU, eine einheitliche Abstandsregelung in der Thüringer Bauordnung festzuschreiben, auch wenn unserer Meinung nach 1.000 Meter an vielen Stellen nicht ausreichend sind.
(Beifall FDP)
Natürlich wäre es wünschenswerter gewesen, die Landesregierung hätte seinerzeit die Chance ergriffen, die 10H-Regelung einzuführen. Bayern hat an dieser Stelle gezeigt, wie es funktionieren kann – wir leider nicht.
(Beifall AfD, CDU)
Diese Gelegenheit wurde zulasten der Bevölkerung und zulasten der Natur verspielt. Aktuelle Anlagen der 4-Megawatt-Class erreichen Nabenhöhen und Rotordurchmesser von über 160 Metern. Eine solche Anlage möchte man sicher nicht in nur 1.000 Metern Entfernung stehen haben. Meine Damen und Herren, Klimawandel ist real und menschengemacht, der Strombedarf in Deutschland wächst, Kohle ist böse und der Ausstieg ist beschlossen, Gas ist böse und zumindest die Länder, aus denen wir es beziehen, teilweise anscheinend auch. Erneuerbare Energien sind selbstverständlich ein Teil der Lösung. Aber man sollte sie auch dort errichten, wo es ökologisch und ökonomisch Sinn macht und wo auch die Akzeptanz dazu zu finden ist und vor allem wo auch die Banalisierung der Landschaft, von der ich gesprochen habe, nicht stattfindet.
(Beifall CDU, FDP)
Wer die Akzeptanz von erneuerbaren Energien will – und das wollen wir, meine Damen und Herren –, der muss sich mit dem berechtigten Anliegen der Betroffenen auseinandersetzen. Und da ist das, was Herr Gleichmann vorhin hier gesagt hat, in meinen Augen eine unerträgliche Arroganz gegenüber den betroffenen Bürgern.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Wenn Sie die Anhörung reflektieren, attestiere ich Ihnen eine Wahrnehmungsstörung. Wir haben einen ganz anderen Eindruck gewonnen. Meine Damen und Herren, wir müssen auch bei alternativen Energien an einen Energiemix denken. Wir haben für meine Begriffe eine viel zu geringe Nutzung von Wasserkraft.
(Beifall AfD)
Wir haben eine ausbaufähige Nutzung von Biogas. Und, meine Damen und Herren, Sie brauchen nicht zu denken, dass wir nicht mit den Leuten sprechen würden – keine Angst! Ich möchte auch auf einen Vorwurf von Herrn Gleichmann von den Linken zurückkommen, was das Thema „Eigentümer und Klientel“ anbelangt. Ich weiß, diesen Vorwurf pflegen Sie gern, aber die Rolle, adlige Großgrundbesitzer vor Thüringer Einwohner zu stellen, die überlassen wir Ihnen gern als Alleinstellungsmerkmal.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Wir meinen, dass es die Menschen in Thüringen verdient haben, dass besser auf ihre Sorgen, besser auf ihre Belange eingegangen wird – und dafür stehen wir, das werden wir tun – und deshalb fasse ich für uns zusammen: Der CDU-Antrag ist von seiner Intention her richtig. Wir würden ihm in seiner jetzigen Form auch zustimmen und deswegen werden wir uns einer Verweisung an die Ausschüsse selbstverständlich nicht verschließen, sondern ich beantrage sie auch namens meiner Fraktion, nämlich an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und auch den Umweltausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bezweckt die CDU-Fraktion vordergründig die Einführung eines generellen Mindestabstands von 1.000 Metern für Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung. Wie gesagt, vordergründig. De facto führen Sie uns hier in Thüringen, anders als die CDU im Bund, Ihre generelle Ablehnung von Windenergie vor Augen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Zu diesem Plenum legen Sie einerseits den hier zu behandelnden Antrag vor und unter TOP 36 gibt es noch eine Vorlage von Ihnen zum Thema „Repowering“. Für sich genommen wirken sie so, als würden Sie scheinbar der Thematik „Windenergie“ nicht ganz unaufgeschlossen gegenüberstehen. In der Summe muss man Ihnen jedoch die Vielzahl Ihrer Anträge und avisierten Gesetzesänderungen vor Augen führen. Sie lehnen Windenergie mittlerweile komplett ab, wollen dies aber nicht offensichtlich aussprechen. Sie versuchen hier auf parlamentarischem Wege, die Rahmenbedingungen für Windenergie so einzuschränken,
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass der Ausbau und die Nachnutzung von bestehenden Anlagen faktisch unmöglich werden – und das wissen Sie. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie stellen auch Kleine Anfragen zum Thema. Zum Beispiel fragen Sie nach Windkraftanlagen außerhalb von Windvorranggebieten in Thüringen – Sachstand 2020 – und es gibt andere Fragen von Abgeordnetenkollegen zu dem Thema. Wenn man sich die anschaut, könnte man wissen, dass auch ohne den 1.000-Meter-Abstand zur nächsten Wohnbebauung, den Sie hier in der Bauordnung verpflichtend als Mindestabstand verankern wollen, der Rückbau vieler Windenergieanlagen in Thüringen droht. Konkret sind bis zum Jahr 2026 in Thüringen 355 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 419 Megawatt bedroht, weil die EEG-Förderung ausläuft. Davon stehen 223 Anlagen nicht in Windvorranggebieten, das heißt, hier kommt noch nicht einmal Repowering infrage. Allein von den 135 Windenergieanlagen, die im kommenden Jahr auslaufen, liegen lediglich 40 Prozent in derzeit gültigen Vorranggebieten und könnten also gegebenenfalls repowert werden. Das verdeutlicht: Ihre Vorschläge laufen letztlich in Summe darauf hinaus, dass wir Windenergie in Thüringen gänzlich und dauerhaft derart einschränken, dass wir unsere energie- und klimapolitischen Ziele nicht mehr erreichen können. Wir halten das für falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren, und deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf auch ab.
(Beifall SPD)
Wir lehnen Ihren Entwurf aber auch deswegen ab, weil er falsche Signale aussendet. Denn wir brauchen doch die erneuerbaren Energien und auch die regionalen Energieerzeugungspotenziale, und genau die wollen wir auch nutzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Etwas anderes bleibt uns doch auch kaum übrig, wenn man die Gesamtgemengelage, die hier auch schon von vielen angesprochen wurde, mit Energiewende, Atomausstieg, Kohleausstieg und Klimazielen betrachtet. Wir finden zudem, dass im Vergleich zu anderen Arten der Energieerzeugung Windenergie in der Abwägung relativ gut abschneidet, etwa hinsichtlich der Eingriffe in Natur und Umwelt. Denn Atomenergie ist nicht beherrschbar – Stichwort „Fukushima“. Dass für Braun- und Steinkohle auch im 21. Jahrhundert immer noch ganze Wälder oder Orte weichen müssen, ist nicht nachvollziehbar. Es ist augenscheinlich, dass dies ein viel größerer Eingriff in die Natur und die Lebenswelt der Menschen ist als etwa der Bau von Windrädern. Und merkwürdigerweise sind durch die Rahmenbedingungen seit ein paar Jahren insbesondere die modernen Gaskraftwerke ins Hintertreffen geraten, was die Wirtschaftlichkeit betrifft. In Summe bleiben also nur die erneuerbaren Energien aus Wind, Sonne, Biomasse und auch Wasserkraft. Und dass bei der Wasserkraft die aktuellen Rahmenbedingungen die Nutzung erschweren, ist ja bei der Jahrestagung der Thüringer Wasserkraftwerke vor zwei Wochen deutlich geworden. Dort müssen wir also auch noch mal genau hinsehen, wie man die Förderung besser aufstellen kann. Bei der Windenergie droht auch ein Desaster, wenn es uns und Ihnen im Bund nicht gelingt, hier für unsere Landwirte vernünftige Vergütungsmodelle in die aktuelle EEG-Novelle hineinzuverhandeln. Unseres Erachtens führt deshalb an der Nutzung von Windenergie kein Weg vorbei, wenn man auf die Energiepolitik setzt, die den Maßgaben regional und erneuerbar folgt. Ihre Nutzung ist für Thüringen auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung und der Minimierung zusätzlicher großer Stromtrassen von Nord- nach Süddeutschland vernünftig, zumal wir ja Windenergie auf maximal 1 Prozent der Fläche Thüringens konzentrieren wollen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 99 Prozent unseres schönen Landes dauerhaft von Windenergieanlagen frei sein werden. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam genau dafür zu sorgen und Ihre bisherige Politik der Vernebelung und Verhinderung zu beenden. Eine Politik allerdings – das muss ich neidlos anerkennen –, die nicht unerfolgreich war in den letzten Jahren. Die Weichenstellungen beim Bund durch die letzte EEG-Reform und Ihr Agieren in den vier Regionalen Planungsgemeinschaften Thüringens hat den Ausbau der Windenergie in Thüringen in den vergangenen Jahren erfolgreich verhindert. Herzlichen Glückwünsch, möchte man da fast rufen, aber Moment, da war doch was. Versorgungssicherheit in der Energiepolitik war auch Ihnen mal ein hohes Gut, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU. Angeblich liegt Ihnen auch etwas am ländlichen Raum, an den Waldbesitzern und an regionalen Wertschöpfungspotenzialen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja!)
Und ich muss Sie an dieser Stelle sicher auch nicht daran erinnern, dass es die CDU-geführte Bundesregierung war, die internationale Verpflichtungen in puncto Klimaschutz eingegangen ist und entsprechende bindende Vereinbarungen unterschrieben hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir lehnen Ihren Entwurf auch noch aus einem weiteren Grund ab. Sie unterstellen damit nämlich einerseits, dass es derzeit keine Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung gebe, und andererseits, dass der Thüringer Landtag über die Standorte von Windenergieanlagen entscheiden würde. Aber über die Standorte entscheiden die Regionalen Planungsgemeinschaften und sie tun dies auf Grundlage unseres Windenergieerlasses, der erstmals unmittelbar nach Regierungsantritt 2015 überhaupt einen verbindlichen Mindestabstand vorsah. Bereits jetzt empfiehlt der aktuelle Windenergieatlas für große Anlagen – und nur über die sprechen wir ja in Zukunft – einen Mindestabstand von 1.000 Metern.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Wo ist
denn da das Problem?) Alle Regionalen Planungsgemeinschaften haben sich an diesen Empfehlungen orientiert. Die Planungsgemeinschaft Mittelthüringen hat in ihrem Teilplan Windenergie sogar Abstände von 1.250 Metern vorgesehen. Das ist die Realität in Thüringen. Wir brauchen also diese Art von Belehrungen, der Vernebelung und der Umdeutung nicht.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielleicht abschließend, Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten: 87 Prozent der bestehenden Anlagen hier in Thüringen sind von der CDU geplant und genehmigt worden. Machen Sie sich bitte endlich ehrlich, was Windkraft angeht. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank. Meine Redeliste hier oben ist erschöpft. Die AfD-Fraktion meldet sich noch mal zu Wort. Herr Abgeordneter Möller, Sie haben noch 4 Minuten und 20 Sekunden.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss mal die CDU in Schutz nehmen. Also, meine Damen und Herren, Windkraft verhindert die CDU mit Sicherheit nicht. Ich will Ihnen dazu nur mal ein, zwei Beispiele bringen. Wir haben beispielsweise im Umland von Erfurt einige Windkraftvorranggebiete und da ist die Konzentrationszone zur nächsten Bebauung teilweise deutlich unter 800 Meter. Raten Sie mal, wie die CDU bei diesen Geschichten abgestimmt hat, insbesondere wenn es im Stadtrat Erfurt war! Da hat sie sich ganz lauwarm enthalten. Deswegen heute dieser Antrag mit dieser 1.000-Meter-Regelung. Da weiß die CDU natürlich ganz genau, Akzeptanz wird damit nicht gewonnen, denn niemand will in 1.000 Meter Entfernung ein 240 Meter hohes Windrad haben. Helfen würde eine 10H-Regelung, dazu müssten Sie allerdings im Bund aktiv werden.
(Beifall AfD)
Da könnten Sie auch im Bund aktiv werden, dort werden Sie aber nicht aktiv. Warum werden Sie nicht aktiv?
(Unruhe SPD)
Weil Sie natürlich auch mit der Windkraftlobby Ihre Verbindungen haben. Sie versuchen im Grunde, alle Seiten so ein bisschen zu bedienen, machen es damit am Ende natürlich keinem richtig recht. Frau Tasch, eines muss ich Ihnen auch sagen: Das ist schon lange kein Stadt-Land-Problem mehr, kein Problem mehr, was nur den ländlichen Raum betrifft. Das betrifft genauso städtische Bereiche wie zum Beispiel Erfurt, wenn Sie sich diese Windkraftanlagen anschauen, die jetzt auf 240 Meter hochgehen und beispielsweise bei Kerspleben errichtet werden sollen, das wird sich durchaus auch auf das Landschaftsbild von Erfurt und von den außen liegenden Ortsteilen sehr stark auswirken, das wird sich auch direkt auf die Einwohner auswirken, keine Frage. Ansonsten noch mal kurz zu diesem vielen unsäglichen Unsinn, der da unter anderem von Frau Wahl und leider auch von Herrn Liebscher behauptet worden ist: Also, Herr Liebscher, wenn Sie bei Windkraftanlagen von Versorgungssicherheit reden, dann kann man nur noch darüber lachen. Und die Tatsache, dass die Windkraftanlagen, wenn die EEG-Förderung abgelaufen ist, nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können – woran liegt das denn wohl? Weil sie sinnfrei sind, weil sie weder volkswirtschaftlich noch energiewirtschaftlich noch betriebswirtschaftlich Sinn ergeben ohne massive Förderung mit Steuergeldern.
(Beifall AfD)
Da bin ich bei Frau Wahl und sage Ihnen eins, Frau Wahl: Es geht mitnichten um den Klimaschutz bei dieser Geschichte, da würden Sie nämlich nicht auf die Idee kommen, den Wald abzuholzen und dort dann Windkraftanlagen zu errichten und eben den Wald nicht wieder aufzuforsten.
(Beifall AfD)
Dann würden Sie nämlich dieser natürlichen CO 2 Senke den Vorzug geben. Es geht um nichts anderes als um Geld. Es geht um das Geld der Projektentwickler, die teilweise bei Ihnen in der Fraktion sitzen oder aber die Spendenkonten Ihrer Partei entsprechend füllen.
(Beifall AfD, CDU)
Nur darum geht es und das ist der Grund, warum Sie hier für die Windkraft fechten.
(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Fragen
Sie doch mal die Waldbesitzer!) Jemand wie Sie, der gar nicht richtig in Thüringen verankert ist, hat es dann natürlich leicht. Man kann dieses Land verschandeln und dann wieder nach Baden-Württemberg zurückziehen. Aber wir, die wir hierbleiben wollen, stellen uns an die Seite unserer Bevölkerung, die das nämlich nicht möchte. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Damen und Herren, es hat mich doch noch mal nach vorn getrieben, jetzt nicht so der Beitrag von Herrn Möller. Die CDU weiß ja jetzt, mit wem sie sich in ein Boot setzt, wenn sie diese Politik weiterverfolgen will, das sieht sie ja jetzt an dieser Stelle.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich finde es halt wichtig, was Herr Bergner gesagt hat.
(Unruhe CDU)(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Da können
wir auch aufhören, über Politik zu streiten!) Wenn man eine 10H-Regelung …
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Ich kann auch noch lauter reden. Wenn man eine 10H-Regelung wie in Bayern möchte, dann muss man aber auch wie in Bayern die Windkraft im Wald zulassen, weil sonst nämlich gar keine Flächen mehr übrig bleiben, Herr Bergner. Das muss man eben zur Wahrheit auch dazusagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und wenn Sie sagen, die Windkraft verschandelt unser Land, dann muss ich Ihnen sagen: Sie kommen doch aus der Region Ostthüringen. Ich kenne mich im Bergbau relativ gut aus. Ich war vor Kurzem erst in Meuselwitz. Ich weiß, wie die Braunkohle dort vor 100 Jahren abgebaut wurde. Wenn wir das weiterhin wollen, dann können wir das auch tun. Dann muss man das den Menschen aber ehrlich sagen. Wir sind da anderer Meinung. Oder gehen Sie nach Ronneburg, wo Uran abgebaut wurde.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das sind zerstörte Landschaften. Zerstörte Landschaften sind es nicht, wenn da eine Windkraftanlage steht. Das muss man eben auch noch mal ganz deutlich sagen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Lesen Sie
erst mal das Buch!)
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und diese Not-in-my-backyard-Mentalität, die hier rauskommt, die funktioniert ja auf Bundesebene nicht, weil auch die CDU auf Bundesebene erkannt hat – und deswegen gibt es ja 2050 auch den Klimazielplan –, dass wir klimaneutral sein wollen. Wir haben erkannt, wir brauchen den gleichmäßigen Ausbau von Windkraft, von Photovoltaik in Kombination natürlich auch mit anderen Trägern, Wasserkraft usw. Und bei Wasserkraft haben wir in Thüringen ja sicherlich auch noch einiges beizutragen.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Ich sehe jetzt keine weiteren … Herr Abgeordneter Henke von der AfD-Fraktion. Sie haben 1 Minute und 20 Sekunden. Erst die Maske aufsetzen, dann nach vorn kommen, ist dann auch hilfreich.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch für den Hinweis mit der Maske, die ist ja ganz zwingend erforderlich. Deswegen geht man ja auch in den Wald, damit man dort frische Luft schnappen kann.
(Heiterkeit CDU)
Noch mal zu den Windkrafträdern: Herr Gleichmann, Sie verteidigen das so eminent mit den Windrädern, dass ich mich schon darauf freue, wenn Sie im Kreistag mit Herrn Gruber wieder mal die Klingen kreuzen gerade zum Thema „Windkraft“, was uns natürlich nicht weiterbringt. Ich komme aus dem Saale-Holzland-Kreis. Wir haben bei uns an der Grenze zu Sachsen-Anhalt so viele Windräder stehen, auch auf Thüringer Gebiet, dass ich sage, wir haben das 1-Prozent-Ziel schon lange erreicht. Aber was mich bei der ganzen Sache wirklich stört, ist, dass Sie einfach nicht auf die Bürger in diesem Land hören wollen.
(Beifall AfD)
Wir haben genug Bürgerinitiativen, die Ihnen das immer wieder gesagt haben, auch bei Gesprächen, wo Herr Möller dabei war und wo die Ministerin dabei war. Sie hören nicht auf die Leute im Land und das wird Ihnen noch ganz bitter auf die Füße fallen, das kann ich Ihnen versprechen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung hat sich Ministerpräsident Ramelow zu Wort gemeldet.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Staatssekretärin Karawanskij wird gleich noch auf das fachliche Thema eingehen, aber nach dem, was ich jetzt alles bei der Debatte gehört habe, will ich wenigstens ein paar Reflexionen dazu anstellen. Das Erste, was ich gehört habe, ist, dass der Wald ein geschütztes Kulturgut ist, und Frau Tasch sagte, wir hätten das bayerische Beispiel nehmen sollen. Ich habe jetzt in der Zwischenzeit einfach gegoogelt und man findet da sofort folgenden Text – Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –: „Der Bayerische Landtag hat den Bayerischen Staatsforsten das Nutzungsrecht an mehr als 800.000 [Hektar] Fläche mit dem Auftrag übergeben, diese Flächen vorbildlich, nachhaltig und in besondere Weise dem Gemeinwohl verpflichtet zu bewirtschaften. Zu diesem Bewirtschaftungsauftrag gehört auch die Nutzung regenerativer Energien. Der Ausbau der Windenergie in bayerischen Wäldern passt als integraler Bestandteil in das vor 300 Jahren in der Forstwirtschaft geprägte Prinzip der Nachhaltigkeit, da jetzt die Verantwortung für eine lebenswerte Umwelt für die nachfolgenden Generationen übernommen wird. Die Nutzung der Windenergie führt zudem zu einer Stärkung des ländlichen Raumes, der damit nicht nur die häufig betonte Wertschätzung, sondern auch eine reale Wertschöpfung und -setzung erfährt.“ – usw. Das steht auf der Startseite der Bayerischen Staatsforsten, nachdem der Bayerische Landtag nicht nur die Wälder übertragen hat, sondern auch beschlossen hat, dass 150 WKAs in bayerischen Wäldern zu errichten sind. Wenn Sie mit uns darüber würden reden wollen, dass wir einem Weg folgen, der in unserem Nachbarfreistaat gegangen wird, müssten wir uns entscheiden, welchen Ihrer Anträge wir am Ende weiterbehandeln, nämlich die Frage „Kein Wind im Wald“ oder „Wind 10H-Regelung“ oder den Antrag, den sie jetzt vorlegen. Ich bin dafür, dass wir uns ergebnisoffen alles jetzt anschauen. Dann müssen wir aber auch wirklich die Fairness haben, Markus Söder nicht nur zu Wahlkampfveranstaltungen hierherzuholen und sich zu freuen, sondern dann auch, wenn er rüberfährt in sein Nachbarbundesland und sagt: Zur nachhaltigen Forstwirtschaft gehört es, die Infrastruktur des Waldes zu nutzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sozialdemokratische Partei hatte zu diesem Thema einen Antrag eingebracht, den ich sehr spannend fand, der ist aber dann von Ihnen gar nicht mit aufgegriffen worden, nämlich deutlich zu sagen, es wird kein vitaler Baum für eine Windkraftanlage geschlagen, sondern wir nehmen in die Betrachtung alle Kalamitätsflächen, die wir haben. Und dass wir zurzeit hunderttausendfach Kalamitätsflächen haben, ist nicht nur eine Frage, lieber Herr Bergner, von irgendeinem adligen Waldbesitzer, sondern das kann Ihnen auch ThüringenForst haarklein und an jeder Stelle sagen. Alle Akteure sagen, wir haben genügend Waldstraßen, die gut ausgebaut sind, wir haben Infrastruktur. Wir sind in der Lage, auf Kalamitätsflächen zur Nachhaltigkeit Windkraftanlagen aufzubauen, wenn gleichzeitig – und da bin ich wieder bei allen, die den Wald und den Thüringer Wald als Kulturgut schützen wollen – eine Umforstung passiert und für jede benutzte Fläche von der Kalamitätsfläche im Verhältnis eins zu eineinhalb – so ist es bisher geregelt – oder eins zu zwei aufgeforstet und umgeforstet wird. Das eine nutzen, das eine tun, das andere nicht lassen, das Ganze in einem genutzten Kulturraum auch miteinander ins Verständnis bringen. Deswegen habe ich mich jetzt noch mal gemeldet und habe gesagt: Ich bin gern bereit, Frau Tasch, Ihren Ansatz, Ihren Denkansatz zu verfolgen, aber dann bitte an der anderen Stelle auch den bayerischen Weg zu ermöglichen. Denn ansonsten ist es einfach so, dass wir uns ins Abseits manövrieren, und zwar den gesamten Freistaat – eine Bemerkung. Zweite Bemerkung: Hier wird gesagt, wir sollen alle Formen von regenerativer Energie nutzen, und das Thema „Wasserkraft“ ist gefallen. Ich kann Ihnen mal versichern, wie oft ich bei der Bundesregierung schon vorstellig geworden bin, um darauf hinzuweisen, dass unsere bestehenden Wasserkraftanlagen nicht im EEG einbezogen sind. Ich will einfach darauf hinweisen, ich regiere dieses Land nicht in Berlin. Ich bin Ministerpräsident von Thüringen und meckere dann jedes Mal in der Bundesregierung und mit der Bundesregierung, warum unsere Pumpspeicherwerke nicht so behandelt werden, dass sie Teil eines vitalen Netzes sind.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Liebe Kollegen von der AfD, Windkraft ist da nur ein Teilelement. Das Entscheidende ist, dass wir eine moderne Energiesteuerung brauchen – wir haben sie längst mit allen technischen Möglichkeiten. Da gehören tatsächlich Pumpspeicherwerke als Energiespeicher dazu. Ich verstehe nicht, dass man Lithium-Ionen-Batterien staatlich fördert und sagt, daraus bauen wir Speicher, und wir haben seit 90 Jahren die funktionierende Bleilochtalsperre, wir haben Hohenwarte, wir haben Goldisthal, wir haben ein Viertel der gesamten Pumpspeicherkapazitäten Deutschlands und bekommen sie nicht einbezogen ins vitale Netz als Ausgleichsthema für Netzausgleich. Deswegen bin ich sehr dafür und darauf hat Herr Gleichmann hingewiesen, dass man das EEG überarbeiten muss. Das EEG muss sich nach einem Prinzipiensystem neu ordnen, nämlich dezentral, regional und regenerativ. Dann würden wir auch manche dieser Fragen der Stromleitungen nicht so debattieren müssen, weil wir dann die Stromleitungen brauchen würden, um aus den Regionen miteinander einen technischen Ausgleich zu kriegen, und nicht von Nord nach Süd die Ableitung von Strom so organisieren müssten. Das ist dann der Punkt, wo ich mich im Moment, meine sehr verehrten Damen und Herren, eben doch noch mal nach vorn bewegt habe. Energiesicherheit ist das zentrale Herzstück einer modernen Wirtschaft. Unsere Glasindustrie ist darauf angewiesen, eine Stromversorgung ohne jede Schwankung im Spannungsnetz zu haben – das Stahlwerk Unterwellenborn ganz genauso. Deswegen ist es mit allen regenerativen Energien möglich, mit allen bestehenden Ausgleichsmechanismen – und dazu gehören eben auch derzeit immer noch moderne Gaskraftwerke –, die deutliche Spannung, die wir brauchen, auch zu halten. Nur was ich nicht akzeptieren kann – und das adressiere ich jetzt auch noch mal Richtung CDU: Als die Planung entstanden ist – auch unter Ihrer Verantwortung –, ob die Schmalwassertalsperre zum Pumpspeicherwerk entwickelt werden soll, waren es die Menschen vor dem Wald, die der Meinung waren, das ist eine gute Idee, und es waren alle Kommunalvertreter, die einverstanden waren. Andreas Trautvetter und alle anderen hinter dem Wald waren der Meinung, das geht gar nicht. Dann hat man daraus ein Politikum gemacht, indem man am Ende gesagt hat: Der Wald oberhalb der Schmalwassertalsperre sei heilig. Ich erinnere mich noch ziemlich gut, dass es vorher hieß, den Weg könne man mitgehen, und hinterher hat man gesagt, das geht gar nicht. Deswegen finde ich es unehrlich, hier von Wasserkraft zu sprechen, während ich jetzt schon wieder aus Südthüringen höre, dass das nächste Thema, das wir in den Landtag bekommen sollen, ist, dass keine Pumpspeicherwerke mehr gebaut werden sollen. Das sind die gleichen Leute, die gegen das Oberbecken von Schmalwasser gesprochen haben. Als Schmalwasser gebaut worden ist, ist es als Trinkwassertalsperre gebaut worden. Faktisch ist dort bisher, seitdem dieses Trinkwassersperrwerk in die Natur eingebaut worden ist, kein Tropfen Trinkwasser entnommen worden. Warum sollten wir es also nicht weiterentwickeln zur energetischen Nutzung? Da muss man nur so ehrlich und so fair sein und sagen, Pumpspeicherwerke sollen Teil des Netzsystems werden und müssen raus aus der Betrachtung, als wenn sie wie ein Kraftwerk abgerechnet werden. Noch mal meine Bitte Richtung CDU: Man kann nicht in Berlin regieren und die Verantwortung tragen für EEG, wenn man dann hier lokal dazu schweigt, dass zum Beispiel das größte regenerative Energieträgersystem, das wir haben, ständig bedroht ist. Das ist nämlich die Schwarzlauge.
(Beifall DIE LINKE)
Während Sie hier über einzelne Windräder reden, ist tatsächlich das Thema „Schwarzlauge“ ständig davon bedroht, dass es mit allen Mitteln und Methoden aus dem EEG wieder herausgenommen wird. Ich rede vom Zellstoffwerk in Blankenstein. Diese Schwarzlauge ist der größte regenerative Energieträger, den wir überhaupt haben.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer will, dass Kalamitätsholz verarbeitet wird, der muss auch dafür sorgen, dass das Zellstoffwerk sein Geld verdienen kann. Und wenn es sein Geld verdient, dann muss man auch dafür sorgen, dass Schwarzlauge als regenerativer Energieträger zugelassen wird. Sehr lange haben Sie in der CDU in Thüringen dafür gekämpft, dass Biogasanlagen ein zentrales Rückgrat und ein zentraler Bestandteil des gesamten Energiemixes sind. Dann kämpfen Sie doch mit uns zusammen, dass die Biogasanlagen auch dauerhafter genutzt werden können und nicht unsere Bauern ständig vor dem Problem stehen, dass die EEG-Zulassung wieder entfällt! Deswegen, wenn Sie es noch mal von mir hören wollen: Statt nur über 1.000 Meter Abstand zu reden, statt nur über Windkraftanlagen zu reden, statt nur über einen monothematischen Blickwinkel zu reden, wäre es gut, wir würden über ein EEG reden, das dezentral, regional und regenerativ die Energieentstehungsstruktur und die Energieverbrauchsstruktur neu sortiert und da die Anreize einsortiert, dass so viel Energie, wie in der Region gebraucht wird, auch selbst hergestellt wird. Dann könnten wir uns manche dieser Umgehungstatbestände ersparen. Wenn ich jetzt lese, dass vier westdeutsche Energieminister einen Brief an den Bundesenergieminister schreiben und uns dann hinterher zur Kenntnis geben, dass sie der Meinung sind, da man sowieso schon eine Leitung durch Thüringen baut – das hat man nicht reingeschrieben, aber nach dem Motto, wenn schon der Naturschutz in Thüringen mit Füßen getreten wird –, können wir noch eine Westleitung mit reinlegen. Da habe ich gesagt, im 30. Jahr der deutschen Einheit geht mir ein solches Verhalten echt auf die Nerven. Dann waren die noch sauer darüber.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dann waren sie noch empört, dass sich der Ministerpräsident aus Thüringen dort zu Wort meldet und sagt: Ihr könnt doch nicht hier auf unserem Rücken noch eine weitere Leitung ziehen. Deswegen: Wenn wir über die Dinge reden, dann lassen Sie uns darüber in Ruhe reden. Meine sehr verehrten Damen und Herren – und das sage ich auch in Richtung AfD: Seit gestern haben wir den Aufsuchungsprozess der Atomendlagerung auf dem Tisch. Ich bin auf Ihre Argumente regional gespannt, wenn es dann heißt, dass doch in Ihren Regionen irgendwo, also in unserer Heimat, irgendwo alles das hingestellt werden kann an Castoren, was man jahrzehntelang immer gesagt hat, wir produzieren Strom mit Atom und wir werden technisch das Thema lösen. Da, meine sehr verehrten Damen und Herren, war es nie ein Ost-West-Thema, denn im Osten hat man gesagt, das ist sozialistischer Atomstrom und wir wissen nicht, was mit dem Müll passiert. Im Westen hat man gesagt, im Kapitalismus haben wir das alles im Griff. Dann ist uns irgendwann mal Sellafield um die Ohren geflogen, dann ist uns Tschernobyl um die Ohren geflogen, dann ist uns Japan um die Ohren geflogen. Da haben wir eine Sondersitzung des Landtags gemacht. Jetzt wird deutschlandweit danach geschaut – wo jetzt diese ganzen Castoren, die dezentral verteilt überall rumstehen und für die es keine technische Lösung gibt –, was man mit diesen Kisten macht. Deswegen sage ich, wir brauchen ein Containment, wo die ordentlich untergebracht werden. Wir werden uns an der Suche beteiligen. Ich werde dazu hier auch keine parteipolitische Rede halten. Ich werde auch nicht „Heiliger Sankt Florian“ sagen. Aber was nicht geht, ist, die einen Energiesorten zu bekämpfen und bei der Verantwortung für alles andere zu sagen, das können die anderen machen. Da akzeptiere ich auch nicht, wenn in Bayern gesagt wird, wir wollen da nicht ganz so genau suchen, oder in Norddeutschland gesagt wird, also bei uns ist doch nicht so viel vorhanden. Wenn wir deutschlandweit suchen, dann müssen wir es als nationale Aufgabe begreifen. Aber was niemand verheimlichen darf: Das Erbe dieser Atompolitik klopft an jede Tür.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und da kann man nicht so tun, als wenn uns Windkraft gerade am meisten bedroht. Uns bedroht nach wie vor eine Atompolitik, die verantwortungslos war, weil man nie dafür gesorgt hat, wie am Ende der Rest entsorgt wird, was mit dem Rest passiert. Und dieser Rest wird uns 20.000, 30.000, 40.000 Jahre begleiten. Auf die Debatte bin ich dann gespannt, wenn diese Frage sehr ernsthaft an unsere Tür klopft. In diesem Sinne werbe ich dafür, heute dieses Thema zu dem anderen Thema zu packen und dann darüber eine Lösung zu finden, wie wir insgesamt einen Korridor finden, wie wir regenerative Energien in der Region selber produzieren, in der Region selber verarbeiten, in der Region auch selber für die Menschen nutzbar machen. Und wenn es dann gelingen würde, tatsächlich die Windkraftanlagen für die Menschen in der Region selber ökonomisch nutzbar zu machen, denn das hat Bayern gemacht, sie nutzen es jetzt, indem sie es in ihre eigenen Wälder hineinstellen und als Staatswaldertrag mit in die Umförsterung hineinnehmen, wenn wir darüber reden wollten, dass der ökonomische Vorteil genutzt wird für den Umbau unseres Waldes, dann könnten wir an einem Strang ziehen, meine Damen und Herren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie seinerzeit auch schon leidenschaftlich beim Winderlass diskutiert worden ist, möchte ich an dieser Stelle einfach nur sagen, dass die Beiträge damals im Konsultationsbericht festgehalten und transparent gemacht wurden und damit natürlich auch entsprechend die Bürgerbeteiligung nicht irgendwo im Keller verschwunden ist, sondern tatsächlich zugänglich und nachlesbar ist. Im Internet zeigt mir die Debatte heute, dass wir weiterhin leidenschaftlich zu dem Thema diskutieren. Ich freue mich und bin daher gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Wir werden da sicherlich noch die Fachargumente weiterhin austauschen. Ich bin gespannt auf Ihre Beiträge und freue mich auf diese Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Aufgrund der längeren Redezeit der Landesregierung bekommen die Fraktionen jetzt noch mal eine zusätzliche Redezeit von 4 Minuten und 50 Sekunden. Gibt es Fraktionen, die das in Anspruch nehmen wollen? Die Fraktion der CDU. Herr Gottweiss.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Werte Präsidentin, liebe Kollegen, ich bin wirklich erstaunt über die fachliche Tiefe, in der das zuständige Ministerium zu unserem Antrag hier entsprechend Stellung genommen hat.
(Beifall AfD, CDU)
Herr Gleichmann, wen wollen Sie eigentlich für dumm verkaufen?
(Beifall CDU)
Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass wir hier auf der Wurstsuppe hergeschwommen sind.
(Heiterkeit CDU)
Ich will nur mal daran erinnern: Der Windenergieerlass ist keine Erfindung der CDU. Wir hätten den eigentlich gar nicht haben wollen und falls wir wieder in Regierungsverantwortung kommen, werden wir ihn auch entsprechend abschaffen.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Das glaube ich eher nicht!)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wir wer-
den es verhindern!) Aber er ist von der rot-rot-grünen Landesregierung erstellt worden. Wenn man die ganze Ideologie, die darin steckt, einmal abzieht, sind natürlich fachliche Dinge dort auch eingeflossen, die Sinn machen. Und natürlich ist in dem Windenergieerlass auch festgehalten, dass es absolut keinen Sinn macht, große Windenergieanlagen in den Nahbereich zur Wohnbebauung zu bauen, sondern dass man einen 1.000-Meter-Abstand hält. Dort ist es so formuliert, dass es als weiches Tabukriterium bei den Regionalen Planungsgemeinschaften entsprechend vorgesehen wird. Natürlich ist es so, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften diese Empfehlung auch wahrnehmen werden. Selbstverständlich führt das auch in der Praxis dazu, dass es in diesem Bereich de facto keine Entwicklung geben wird, aber das Problem ist natürlich, dass wir hier wieder mit einer sachlich absolut unbegründeten Unsicherheit leben müssen. Ich will Ihnen nur mal aus dem Windenergieerlass der Landesregierung zitieren: „Soweit in Abständen auch harte Tabuzonen, etwa aufgrund immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen, enthalten sind, ist eine trennscharfe Abgrenzung desjenigen Abstands, der harte Tabuzone ist (wohl ca. 500 m), und desjenigen Abstands, der weiche Tabuzone ist, auf Ebene der Regionalplanung weder möglich, noch geboten […]. Die Abstände sind daher im Ganzen (auch) als weiche Tabuzonen zu betrachten und zu begründen.“ Genau dieses Problem, das hier im Windenergieerlass thematisiert wird, greifen wir auf.
(Beifall CDU)
Wir haben die Möglichkeit – die Bundesregierung hat uns diese Möglichkeit gegeben – und wir klären ganz klar: Was ist eine harte Tabuzone? Wo endet bei uns wirklich die Bereitschaft, überhaupt darüber zu diskutieren? Ich finde es wirklich unmöglich, wie man davon ausgehen kann, dass die Zukunft der Windenergie und die Zukunft der Behandlung des Klimawandels in diesem Nahbereich von 1.000 Metern zur Wohnbebauung stehen.
(Beifall CDU)
Das ist wirklich eine Herabwürdigung der Menschen, die dort im ländlichen Raum leben. Das ist etwas, was mit uns als CDU nicht machbar ist. Ich gebe offen zu, wir hätten gern einen größeren Abstand gehabt, wir werden hier für Klarheit im Sinne des Windenergieerlasses sorgen. Insofern verstehe ich überhaupt nicht, wo das Problem der Landesregierung damit liegt. Diese 1.000 Meter werden eine harte Tabuzone werden und selbstverständlich besteht die Flexibilität, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften darüber hinaus auch eine weiche Tabuzone einbringen, wie zum Beispiel 1.250 Meter von der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen. Die ist dann wieder zu begründen, wie Sie es hier in Ihrem Erlass entsprechend vorgegeben haben. Also ich freue mich sehr auf die Diskussion über unseren Gesetzentwurf in den Ausschüssen und ich hoffe doch sehr, dass wir hier wieder zur Sachlichkeit zurückkommen und die Intention, die im Windenergieerlass enthalten ist, auch entsprechend hier in einen Gesetzestext, beschlossen durch das Parlament, einfließen lassen. Vielleicht noch ein Wort zu Herrn Ministerpräsidenten: Das Vorgehen beim Thema „SuedLink“ ist natürlich so gewesen, dass es mit Ihrer Regierung abgestimmt ist. Das Problem ist natürlich, wenn die Kommunikation zwischen dem Umweltministerium und der Staatskanzlei nicht funktioniert, dann ist das nicht unser Problem. Richtig ist, dass Sie hier die Thüringer Interessen vertreten, aber Sie müssen schon die Hausaufgaben in Ihrer Regierung selbst machen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Gäste am Livestream, ich möchte noch ein paar Worte an die Adresse der CDU richten. An mehreren Stellen in Ihren Anträgen lese ich Formulierungen wie: Minimierung von Konflikten und regionale Akzeptanz sichern – auch wieder im Repowering-Antrag, der jetzt noch auf Halde liegt. Meine Damen und Herren in der CDU, auf Deutsch heißt das, Sie wollen den Bürgern im ländlichen Raum größere Windanlagen aufs Auge drücken und dafür möglichst wenig Prügel einstecken.
(Beifall AfD)
Dieses Lavieren haben wir schon einmal erlebt. Als die AfD ein Windkraftmoratorium beantragte, legte die CDU einen Alternativantrag mit der wohlklingenden Überschrift „Mehr Akzeptanz für die Energiewende“ vor. Darin enthalten: ein wenig Vogelschutz, ein wenig technische Überwachung, ein wenig Abstandsregelung, aber im Kern der ungebremste weitere Ausbau der Windkraft. Meine Damen und Herren von der CDU, wessen Interessen vertreten Sie eigentlich? Die Interessen der Bürger,
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Lesen Sie
das eigentlich?) denen Sie mehr Akzeptanz abfordern, oder die Interessen der Windindustriellen, denen Sie neue Anlagen und neue Subventionen zukommen lassen wollen?
(Beifall AfD)
Herr Professor Voigt, Sie versprechen bei Besuchen von Bürgerinitiativen hoch und heilig, dass Sie sich gegen einen weiteren Ausbau der Windkraft einsetzen. Wenn ich die Anträge lese, dann fehlt mir der Glaube an Ihre Versprechen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ich
halte meine Versprechen!) Wenn CDU-Vertreter bei Terminen mit einer Bürgerinitiative auf Vertreter der AfD treffen und merken, dass die AfD-Vertreter in der Überzahl sind, dann ergreifen sie die Flucht,
(Beifall und Heiterkeit AfD)
statt sich einer Diskussion zu stellen. So geschehen am vergangenen Sonntag in Schleusingen, nicht wahr, Herr Gottweiss?
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir
brauchen keine Beistandsbekundungen!) Die Bürger der Initiative hätten gern mehr über Ihre Initiative erfahren, aber Sie haben sich einen schlanken Fuß gemacht.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir
haben mehr Bürgerbeteiligung als Sie!) Nein, wenn ich den CDU-Antrag lese, dann nehme ich Ihnen Ihre vor den Bürgern vorgetragene Ablehnung der Windkraft nicht ab. Anders, als Herr Liebscher bei diesem Tagesordnungspunkt sagte: Sie, die CDU, wollen den Ausbau der Windkraft, trauen sich das aber nicht zu sagen. Danke schön.
(Beifall AfD)(Zwischenrufe aus der CDU-Fraktion: Was
denn nun?)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein paar Dinge von dem, was hier gesagt worden ist, haben mich jetzt doch noch einmal nach vorn getrieben. Auch wenn der Gesetzentwurf der FDP, den wir gemeinsam mit der CDU eingebracht haben, zum Waldgesetz hier nicht Gegenstand des Tagesordnungspunkts war, ist er ja vom Ministerpräsidenten und auch vonseiten der Linken-Fraktion thematisiert worden. Deswegen will ich dazu auch etwas sagen, nämlich zur Frage der Kalamitätsflächen. Wenn ein Wald kaputt ist oder auch nur eine Monokultur ist, ist es meine feste Überzeugung, dann gehört der Wald ökologisch umgebaut, ökologisch aufgewertet und nicht plattgemacht. Das ist der eigentliche Punkt, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wie lange dauert es, bis das eintritt?) Da können Sie schreien, wie Sie wollen, bei der Position bleibe ich. Der zweite Punkt …
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ein bisschen mehr Sachverstand, bitte!) Sie können dann reden und jetzt nicht ständig dazwischen quatschen! Der zweite Punkt, um den …
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der zweite Punkt, um den es geht: Herr Ministerpräsident, Sie haben ausdrücklich nicht auf die Position des Landes Bayern abgestellt, sondern auf die des Staatsforstes. Dass der Staatsforst dort Gewinninteressen hat, ist auch verständlich, aber für mich nicht maßgeblich. Und genauso ist für mich nicht maßgeblich, wenn es um Gewinninteressen von ThüringenForst geht. Dann müssen wir uns andere Gedanken machen, wie es ThüringenForst bessergehen kann, aber nicht gegen die Interessen von Anliegern und der Natur im Wald.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, es ist dann auch in der Erwiderung von Herrn Gleichmann noch etwas gesagt worden zu dieser Begrifflichkeit, die ich aus einem Fachbuch entnommen habe, übrigens aus einem Fachbuch, das ich zum ersten Mal im Studium zur Kenntnis genommen haben, nämlich vom besagten Hans Weiss aus der Schweiz, nämlich die Frage der Banalisierung der Landschaft. Ich werbe an dieser Stelle ganz einfach dafür, dass wir mal innehalten, mal tief durchatmen und uns auch mal die Auffassungen von unterschiedlichen Fachleuten zur Brust nehmen. Ich denke, wir sind bei allen unterschiedlichen Auffassungen gut beraten, Ganzheitlichkeit von Umweltschutz und Ganzheitlichkeit auch von Energiepolitik zu denken. Dafür werbe ich und ich denke, wir sind gut beraten, das mit etwas mehr Ruhe und mit etwas mehr Sachverstand zu tun. Danke schön.
(Beifall AfD, FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Herr Bergner, noch mal in aller Kürze: Wenn Sie hier vorwerfen, dass es der Linken oder der linken Landesregierung, wie Sie es auch immer bezeichnen, darum geht, irgendwie das Großkapital im Wald zu unterstützen, irgendwelche Firmen zu unterstützen, dann ist es ja definitiv falsch. Mein Ort hat 120 Einwohner, das hatte ich ja schon mal gesagt, Ihrer hat ein paar mehr: Wissen Sie, wer von dem Waldsterben aktuell betroffen ist?
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja, was tun
Sie denn?) Das sind auch die kleinen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die kleine Parzellen im Wald haben. Der Wald ist aktuell so durchlöchert, dass man auch nicht sagen kann, dass sich die Kalamitätsflächen irgendwo auf irgendeine Region begrenzen, sondern wir müssen gemeinsam einen Weg finden,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wie wollen
Sie jetzt helfen?) wie wir zum einen der Natur helfen, aber auch den Menschen helfen, die davon betroffen sind. Ich glaube, da sind wir auf einem richtigen Weg. Deswegen ist es auch nicht richtig, was Sie sagen. Wenn man nämlich jetzt eine Windkraftanlage im Wald planen würde, so müsste man einen Großteil der Fläche, die man dort versiegelt, wieder aufforsten, und zwar – es ist immer schwierig, die Begrifflichkeit zu nehmen, es gibt guten und schlechten Wald – mit dem Wald, den Sie wollen, nämlich den, der aus dem Waldumbau folgt. Man kann schon sagen, dass – das hat auch die Anhörung gezeigt und das hat der BUND auch klar gesagt – ein Ausbau der Windenergie im Wald aktuell dazu führen würde, dass es sogar zu einer Waldmehrung kommen würde und damit auch zu einer Verbesserung der Situation. Wir reden heute nicht über Windkraft im Wald, aber es ist ja schön, dass wir immer beim Thema „Windkraft“ gleich alles diskutieren. Ich will noch mal ganz kurz zurückkommen zu dem eigentlichen Anliegen des Antrags. Da geht es um den Planungsprozess – also es geht um den kleinen Teil des Planungsprozesses. Aber vielleicht können wir diesen Antrag ja auch zum Anlass nehmen, über den gesamten Planungsprozess noch mal nachzudenken. Wie funktioniert das mit den Regionalen Planungsgemeinschaften? Ist es gut, wie es gerade funktioniert, oder könnte man sich überlegen, kleinere Cluster von Planungszonen zu nehmen, um noch flexibler reagieren zu können? Was kann man in diesem Planungsprozess noch machen, um die Menschen direkter einzubeziehen? Wir sagen nicht, dass das Direkter-Einbeziehen – das ist so ein bisschen der Sprech, der von der AfD kommt –, also wir glauben nicht, dass die direkte Einbeziehung der Menschen dazu führt, dass sie es noch stärker ablehnen oder dass am Ende quasi die direkte Demokratie als Feigenblatt genommen wird, um gegen irgendwas zu sein, sondern wir vertrauen den Menschen im ländlichen Raum, weil wir ja auch selber viele Leute aus dem ländlichen Raum sind, dass wir gemeinsam eine Lösung finden, um uns den großen Herausforderungen der aktuellen Zeit zu stellen. Da muss ich Ihnen eben widersprechen, Herr Henke. Es sind nicht immer die, die am lautesteten schreien, die, die auch die Mehrheit abbilden,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) sondern wir müssen versuchen, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen – sind wir ja teilweise auch schon –, die sich der Herausforderung bewusst sind. Mit denen können wir Politik machen. Und die anderen – natürlich – dürfen wir nicht hinten runterfallen lassen, sondern wir müssen versuchen, sie mitzunehmen. Aber das geht natürlich auch nur bis zu einem begrenzten Grad. Ich sage mal, ich kann aus eigenem Erfahren mit Bürgerinitiativen sprechen. In dem Augenblick, wenn eine Bürgerinitiative quasi eine Demonstration gegen Windkraft macht, und ich gehe dorthin, um mit den Menschen zu reden, und kriege quasi durch das Mikrofon entgegengeschleudert, dass man früher die Linken und die Grünen, also die Roten und die Grünen, vor dem Dorf quasi an den nächsten Baum gehangen hat und dass das eine gute Sache ist, dann ist für mich das Reden natürlich auch vorbei. Also, es ist immer die Frage – da sind wir wieder beim Wald –, wie es hineinschallt, so schallt es auch heraus.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen der letzten Punkte von Herrn Gleichmann möchte ich bestätigen, und zwar die Aussage, dass der Großteil der Bürger in diesem Land hinter der Energiewende steht. Die erwarten von uns Politikern, dass wir uns konstruktiv und sachlich damit auseinandersetzen und die besten Lösungen finden. Niemand bestreitet, dass wir vor Herausforderungen stehen, aber wir werden nicht mit pauschalen Abstandsregelungen oder pauschalen unsachorientierten Lösungen überzeugen können. Ich finde es, ehrlich gesagt, spannend, Herr Gottweiss, dass Sie uns die Ideologie vorwerfen. Ich glaube, in dieser Sache wurde letzte Woche im Ausschuss sehr, sehr deutlich, wo die Sachkenntnisse und der sachorientierte Politikstil liegen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir hatten auf der einen Seite Anzuhörende – das erlebe ich in dem Bereich immer wieder –, die sehr anekdotisch argumentiert, sich auf Einzelfallbeispiele bezogen haben. Und wir hatten einen großen Teil von sehr, sehr fachkundigen Anzuhörenden, die klargemacht, das mit Studien untermauert haben, die sich seit Jahrzehnten mit diesem Gebiet beruflich auseinandersetzen, warum wir den Windkraftausbau brauchen, warum der notwendig ist und worin die vielfältigen Vorteile einer Energiewende liegen, nämlich darin, dass wir weg von Kohle, von dieser großen klimaschädlichen Energieerzeugungsform kommen hin zu einer dezentralen Energiewende und auch hier im Land – das hat Herr Ministerpräsident schon gesagt – Gewinne generieren können.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir
sind ein Industrieland, das dürfen wir nicht vergessen!) Ich finde es immer wieder erschreckend, wie oft Sie als CDU verzerrte bis falsche Fakten in diesem Bereich raushauen. Da behaupten Sie auf Facebook, dass 2 Hektar Wald für eine Energieanlage wegkämen. Da schreibt der Waldbesitzerverband, es sind 0,6 Hektar. Heute Morgen werden Sie, Herr Voigt, zitiert, dass Sie wollen, dass viel mehr auf andere Energieformen zurückgegriffen wird. Ja, die Energiewende besteht nicht nur aus Wind- und Solarkraft. Da gibt es verschiedene Energieträger, die man alle ausbauen muss. Aber in der Anhörung letzte Woche wurde mehrmals betont, Solar- und Windkraft müssen zu gleichen Teilen ausgebaut werden. Denn die ergänzen sich super gegenseitig und tragen dadurch zur Versorgungssicherheit bei. Aber andererseits ist auch genau dieser gleiche Ausbau, der volkswirtschaftlich am günstigsten für uns ist. Auch das ist ein Fakt, der immer wieder gesagt wird. Langfristig ist die Energiewende ein Projekt, was für uns als Volkswirtschaft günstiger kommt, als wenn wir auf diesen alten Energieträgern beharren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Noch ein Fakt zum Schluss: Ich finde, es ist ziemlich bezeichnend, dass auch der Waldbesitzerverband sehr, sehr deutlich gesagt hat, wir brauchen die Windkraft im Wald. Dieses Argument, der Wald speichert CO , das zieht leider nicht, weil jedes 2 Windrad 72-mal mehr CO vermeidet als 1 Hektar 2 Wald.
(Unruhe CDU)
Sie werfen uns vor, wir wollen hier Windräder in 100 Meter Entfernung hinbauen: Das weise ich zurück, weil ganz klar ist – das haben wir auch gesagt –, dass bei jeder neuen Windenergieanlage, die errichtet wird, es emissionsschutzrechtliche Prüfungen gibt, die alle genau gemacht werden. Es geht darum, dass es Einzelfallprüfungen gibt und man jeden Standort für sich betrachtet, weil – auch das zeigen Studien – im Endeffekt von Bedeutung ist, dass die Emissionen für Anwohner gering gehalten werden. Da aber ist nicht jeder Standort gleich. Das kann man differenziert betrachten und das wird auch heute schon gemacht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt möchte ich noch ganz zum Schluss eine Sache sagen: Frau Tasch, wir befinden uns hier in einem freien Land. Da gibt es Leute, die wachsen in Thüringen auf, die bleiben hier ihr ganzes Leben. Da gibt es Leute, die wachsen in Thüringen auf, suchen sich dann eine neue Heimat. Oder es gibt Leute, die wachsen woanders auf und suchen sich eine neue Wahlheimat in Thüringen. Dass Sie mir unterstellen, weil ich woanders aufgewachsen bin, würde ich keine Politik für die Thüringer in Thüringen machen, das möchte ich Sie bitten zurückzunehmen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Dann würden wir zur Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt kommen. Ich habe wahrgenommen, dass Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt wurde. Wer die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Und die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz? Dafür bitte ich jetzt um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen des Hauses. Nun stimmen wir über die Federführung ab. Welche Federführung? Infrastruktur? Wer der Federführung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist jetzt hier noch so ein bisschen unentschieden. Das waren jetzt die Fraktionen außer der AfD oder vereinzelt der AfD. Wer dagegen stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich? Mit einigen Enthaltungen aus der AfDFraktion ist damit die Federführung beim Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Vielen Dank. Dann würden wir den Tagesordnungspunkt 3 an dieser Stelle schließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1587 dazu: Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1791 dazu: Für eine grundsätzliche Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks und die Abschaffung des Rundfunkbeitrags Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1793 ERSTE BERATUNG Ich möchte darauf hinweisen, dass zu Tagesordnungspunkt 4 ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/1793 im Abgeordneteninformationssystem elektronisch bereitgestellt und hier im Plenarsaal auf den Tischen links und rechts ausgelegt wurde. Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Staatssekretär Krückels hat sich zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der letzten Sitzung des Plenums haben Sie mit Ihrer Zustimmung zum Thüringer Gesetz zum Medienstaatsvertrag einen wichtigen zukunftsweisenden Baustein im Rahmen der Fortentwicklung des dualen Systems und der Medienpolitik beschlossen. Da ging es tatsächlich um eine grundsätzliche Neuorientierung, deshalb heißt er jetzt auch Medienstaatsvertrag und nicht mehr Rundfunkstaatsvertrag, weil auch die neuen Medien, also auch Social Media und andere, mit einbezogen worden sind. Heute geht es schon wieder um einen wichtigen Meilenstein der Medienpolitik. Ihnen liegt zur Befassung das Thüringer Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge vor, kurz, es geht in diesem Staatsvertrag um die Anhebung des Rundfunkbeitrags. Auf die Einbringung dieses Gesetzentwurfs habe ich bereits in meiner Rede in der letzten Plenarsitzung hingewiesen, wohl wissend, dass die Diskussionen darüber durchaus kontrovers sein würden, dabei dienen diese Diskussionen bei einigen leider nicht immer der Sache, sondern oftmals – und soweit ich das jetzt habe überfliegen können, muss ich das leider auch auf den AfD-Antrag beziehen – der Diskreditierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der verfassungsgemäß vorgegebenen dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Damit verbunden ist auch die Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser Kontext wird oft in den aktuellen Debatten verkannt. Und ich glaube, man kann schon der Überschrift des Antrags „Für eine grundsätzliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Abschaffung des Rundfunkbeitrags“, wie der Antrag der AfD heißt, entnehmen, dass das beides nicht zusammengehen kann. Wenn es keine ausreichende und sicherstellende Finanzierung gibt, dann gibt es keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Insofern scheint mir das ein Widerspruch in der Sache zu sein, der relativ offensichtlich ist.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das ist kein
Widerspruch! Es existieren Alternativen!) Diese demokratiepolitisch relevante Konnexität wurde bereits mehrfach klar und deutlich durch das Bundesverfassungsgericht herausgestellt, siehe dazu beispielhaft das Urteil vom 11. September 2007. Darin ist festgehalten, dass die Länder nicht aus medienpolitischen Gründen von der KEF-Empfehlung abweichen dürfen. Diese Möglichkeit steht den Ländern nur offen, wenn die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet werden oder die Höhe der Gebühren den Zahlern den Informationszugang versperrt. Das Bundesverfassungsgericht hat bezüglich dieser beiden Abweichungsmethoden sehr hohe Hürden gesetzt. Die ausreichende finanzielle Ausstattung der öffentlichrechtlichen Anstalten – auch das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt – ist gesetzlich verankert. Sie beruht im Vorfeld auf den Ermittlungen des Finanzbedarfs und Anmeldung der Anstalten bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, der sogenannten KEF. Auf dieser Grundlage erfolgt eine genaue Bedarfsprüfung durch diese. Erst im Ergebnis der Prüfung durch die KEF erfolgt eine Empfehlung an die Länder zur Beitragsanpassung. Durch dieses gestufte Verfahren zur Ermittlung des Bedarfs der Rundfunkanstalten wurde die aktuelle Steigerung des Rundfunkbeitrags sehr stark – und man kann fast sagen, auf ein Minimum – reduziert. Nun hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs in ihrem 22. Bericht die Anmeldungen der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 geprüft und bewertet. Dabei kam es nach Prüfung der Bedarfsanmeldung von den drei Einheiten zu einer Halbierung des von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarfs von rund 3 Milliarden Euro auf rund 1,5 Milliarden Euro. Und ich darf ergänzen: Wenn Sie mit den Vertretern der Anstalten gesprochen haben, waren die gar nicht ganz glücklich darüber und finden das teilweise auch eine sehr scharfe Reduzierung, die die KEF vorgenommen hat. Aber das ist tatsächlich auch die Aufgabe der KEF, zu schauen, welche Bedarfe tatsächlich entstehen, und nicht, was die Anstalten sich wünschen. Somit besteht eine ermittelte Unterfinanzierung von 1,5 Milliarden Euro. Diese Unterfinanzierung ist vorwiegend ursächlich in der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsbefreiung von Zweitwohnungsinhabern, der Erhöhung der Kosten für Telemedienangebote sowie der Umsetzung von Tarifverträgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der letzten Zeit, also in der letzten Gebührenperiode über die letzten vier Jahre, geschlossen worden sind. Die Reduktion von 3 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro ist aber auch auf Bemühungen der Länder zurückzuführen, die von den Anstalten mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz 2016 Einsparmaßnahmen gefordert haben. – Ich glaube, es war im Herbst 2016. – So konnten insbesondere Aufwandsreduzierungen, Synergiemaßnahmen bei der Zusammenarbeit der Anstalten sowie Einsparungen im Bereich der technischen Übertragungskosten umgesetzt werden. Nicht zuletzt deshalb hat sich Thüringen gemeinsam mit sieben weiteren Ländern in den Diskussionen der letzten beiden Jahre in der Rundfunkkommission klar dafür eingesetzt, die Frage einer Profilschärfung und Auftragskonturierung offensiv anzugehen. Entsprechend haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf ihrer Konferenz am 17. Juni 2020, also diesen Sommer, verständigt, Aspekte der Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin im Blick zu halten und bis 2022 Reformvorschläge vorzulegen. Gestatten Sie mir noch einen Blick zurück. Es gab im Ergebnis der Ermittlungen des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht immer nur Rundfunkbeitragserhöhungen. Mit dem Paradigmenwechsel in der Rundfunkfinanzierung, der Umstellung des Rundfunkbeitrags von einer gerätebezogenen Gebühr auf das Wohnungs- und Betriebsstättenmodell, also den Beitrag, wie wir ihn heute haben, und dem in diesem Zusammenhang erfolgten Meldedatenabgleich wurde 2015 der Rundfunkbeitrag um 48 Cent auf 17,50 Euro, die im Moment zu zahlen sind, reduziert. Somit gab es seit elf Jahren nicht nur keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags, er wurde zwischenzeitlich sogar abgesenkt. Mit der jetzigen Anpassung folgen wir der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, also der KEF, in ihrem 22. Bericht, den Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro anzuheben. Der zuständige Ausschuss für Europa, Kultur und Medien wurde in seiner Sitzung am 8. Mai 2020 vorunterrichtet, somit konnte Herr Ministerpräsident Ramelow für Thüringen den Staatsvertrag am 16. Juni 2020 unterzeichnen. Nunmehr geht es um die Umsetzung des Staatsvertrags in Thüringer Landesrecht, damit er zum 01.01.2021 in Kraft treten kann. Auch wenn klar ist, dass die Frage der Rundfunkfinanzierung immer hoch emotional und kontrovers diskutiert wird, weiß ich auch, dass es richtig und wichtig ist, einen hochwertigen staatsfernen Rundfunk als vierte Säule der Demokratie zu haben und zu halten. Ich würde mich freuen, wenn Sie trotz durchaus in Teilen berechtigter Kritik an den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zustimmen, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen gesicherten Bestand und eine technische und strukturelle Weiterentwicklung zu ermöglichen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir werden in den kommenden Minuten im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts – und da nehme ich den Gedanken des Staatssekretärs auf – eine sicherlich kontroverse Diskussion zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags und damit verbunden über die gesellschaftliche und medienpolitische Wertigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben. Das sehen wir auch in der Zielrichtung der beiden Entschließungsanträge. Da wir letztendlich eine Entscheidung über die Erhöhung noch in diesem Jahr herbeiführen müssen und nicht mehr in ausgehandelte Staatsverträge eingreifen können, möchten die Einreicher in diesem Entschließungsantrag auch ihre kritischen Sichten und Forderungen zur Veränderung der Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Zukunft aufzeigen. Ja, die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, hat im 22. Bericht nicht nur den Finanzrahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch die Notwendigkeit und zwingende Veränderung beschrieben. Hier knüpft der Entschließungsantrag an. Wir haben in den zurückliegenden Jahren Maßnahmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu dessen Veränderung wahrgenommen, zum Beispiel die Strukturprojekte: SAPProzessharmonisierung, Archivprozesse wie Pressearchiv und Musikdokumentation, Aus- und Fortbildung, Versorgungs- und Pensionskasse, IT-Strategie, Sendeabwicklung, Sendenetzbetrieb und letztlich auch Plattformen für digitale Produkte, um nur einige Beispiele des 20-Punkte-Programms, in Summe rund 311 Millionen Euro, zu nennen. Dennoch haben wir noch zahlreiche Doppelstrukturen, besonders bei ARD und ZDF, die bei Harmonisierung auch zu finanziellen Effekten führen können: Minderung und Kürzung von Aufwendungen, zum Beispiel Personalaufwendungen, 214 Millionen Euro in den zurückliegenden Jahren, einschließlich der durch die KEF vorgenommenen Begrenzung der Personalsteigerungsquote auf 2,25 Prozent oder im selben Atemzug zu nennen die Minderung bei der Programmaufwendung von 97 Millionen Euro. All dies sehen wir. Dennoch sehen wir auch hier weiteres Potenzial einer effizienteren Einsetzung der Mittel, die in der Zukunft diskutiert werden müssen und besonders verstärkt die öffentlichrechtlichen Anstalten auch umsetzen sollten. Ich sage hier noch zwei Stichworte: Qualitätsjournalismus und Quotenjagd. Ein weiteres Stichwort, meine Damen und Herren, ist die Frage der Sportrechte. Hier nehmen wir zur Kenntnis, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr – lassen Sie es mich so formulieren – auf Teufel komm raus allen Sportrechten hinterherjagt. Dennoch hören wir immer wieder von Nutzerinnen und Nutzern, dass nicht nur Bundesliga-Fußball, sondern auch andere Sportarten zur Berichterstattung in die sogenannte „erste Reihe“ kommen müssen. Da ist nicht zuletzt und zum Schluss die Gehaltszahlung an Intendanten, Direktoren oder Moderatoren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Argument, im Wettbewerb mit privaten Rundfunkanbietern nicht die besten Köpfe für die Posten der Intendanten zu bekommen, wenn man nicht solche Gehälter zahlt, sind fadenscheinig. Man kann nicht einerseits Zuschauerinnen und Zuschauer davon überzeugen, höhere Beiträge zu zahlen, und gleichzeitig – aus meiner Sicht – nicht nachvollziehbare, überhöhte Gehälter zahlen. Meine Damen und Herren, wir werden die Beitragserhöhungen als Bestandteil der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mittragen. Wir nehmen die Anstrengungen der vergangenen Jahre beim Umgang mit finanziellen Mitteln aus dem Beitrag zur Kenntnis, aber sehen dennoch genügend Ansatzpunkte, um nicht nur den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Prüfstand zu stellen, sondern – ich wiederhole mich – den Beitrag effizienter, zielgenauer und verantwortlicher einzusetzen. Daher ergreifen die Einreicher im Rahmen der Debatte um den Staatsvertrag die Initiative, in diesem Entschließungsantrag Positionen und Forderungen in die Diskussion um die – ich betone ausdrücklich – Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzubringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, liebe Beitragszahler! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auf den Prüfstand. Leichtfertig könnte man die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern, was vor dem Hintergrund der praktizierten Realität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchaus seine Berechtigung hätte. Herr Krückels hat zu Recht bemerkt, dass Artikel 5 des Grundgesetzes die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichert. Die Aufgabe des Rundfunks beinhaltet aber nur die mediale Grundversorgung. Jedoch ist die Definition der Grundversorgung ungeklärt und den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten weitestgehend selbst überlassen. Die ARD sieht die Grundversorgung als flächendeckenden Empfang von Rundfunk und Gewährleistung von Programmvielfalt. Letzteres nehmen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anscheinend sehr ernst. Immerhin gönnen sie sich nunmehr 21 Fernsehprogramme, sieben Mediatheken, 73 Radioprogramme und zwei Audiotheken. Da ist es kein Wunder, dass in der Bevölkerung Unmut über dieses unzeitgemäße System besteht. Der Ruf nach einer strukturellen Reform wird immer lauter. Doch was geschieht? Eine maximale Ausdehnung des Angebots und das vorrangig im ordinären Unterhaltungssektor.
(Beifall AfD)
Dieses Feld sollte man dem privaten Rundfunk überlassen, der hier seine Domäne hat. Nun erleben wir momentan weltweit gravierende Veränderungen und genau hier zeigt sich, wie wichtig eine effiziente Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre, um Beitragserhöhungen in solchen Phasen zu vermeiden.
(Beifall AfD)
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und den wirtschaftlichen Existenzängsten vieler Bürger ist eine Beitragserhöhung aus sozialen Gesichtspunkten schlichtweg nicht vermittelbar. Selbst aus den Reihen der CDU wird gemahnt, ich zitiere aus der NZZ: Während in Betrieben und Privathaushalten durch die Corona-Pandemie gespart werden muss, darf der Rundfunkbeitrag – man höre – nicht erhöht werden. Unsere gemeinsame primäre Aufgabe in diesem Bereich ist es deshalb, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren und zu seinem ursprünglichen Auftrag zurückzuführen.
(Beifall AfD)
Die Grundversorgung muss auf ein bundesweites Programm und auf Sendeanstalten, die über regionale und lokale Themen informieren, begrenzt werden – für den Bürger kostenfrei, als „Grundfunk“. Berechtigter Unmut herrscht über das horrende Vergütungsniveau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Personalkosten und Pensionen vor allem der Intendanten sprengen jedwede Vorstellungskraft der Beitragszahler. Es ist kein Geheimnis, dass sich das Jahresgehalt des Intendanten des WDR inzwischen auf 391.000 Euro beläuft – und das nahezu komplett finanziert vom Beitragszahler. Was weiterhin mit den Geldern der Beitragszahler passiert, ist vielfach intransparent. Das hat beispielsweise der jüngste Bericht des Thüringer Rechnungshofs gezeigt, der bei einer Prüfung der Kinderfilm GmbH schwerwiegende Missstände aufgedeckt hat. So werden unter anderem schriftliche Nachweise über geleistete Arbeitsstunden, Reisekosten oder gar Rechnungen über gemietete technische Geräte vermisst. Die Liste ist unvollständig und niemand kann nachvollziehen, was an Geldern fehlerhaft abgerechnet worden ist. Konsequenzen? Keine. Unmut unter den Beitragszahlern herrscht auch über die einseitige Berichterstattung der Nachrichten. Eine Studie des Bayerischen Rundfunks belegte, dass die Bürger kein Vertrauen in die Berichterstattung der Medien haben, weil es an journalistischer Unabhängigkeit fehlt und Medien häufig als Sprachrohr des Staates wahrgenommen werden.
(Beifall AfD)
Dass nun ausgerechnet Christine Strobl, die Tochter von Wolfgang Schäuble und Frau des badenwürttembergischen Innenministers Thomas Strobl, 2021 die neue ARD-Programmdirektorin wird, ist bezeichnend. Die Frage nach dem elementaren Merkmal der Staatsferne braucht in diesem Zusammenhang nicht mehr gestellt werden.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das ist unglaublich!)
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das ist sinnfrei!) Was hier passiert, ist schlichtweg eine Farce. Wir als AfD-Fraktion sind für freie und unzensierte Medien und gegen Gesinnungsjournalismus.
(Unruhe DIE LINKE)
– Interessant, dass Sie sich für die CDU einsetzen. –
(Unruhe DIE LINKE, CDU)(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Nein, ich setze mich nicht für die CDU ein!) Ich möchte nun abschließend in Erinnerung rufen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Rundfunkbeiträge jährliche Einnahmen in Höhe von 8 Milliarden Euro plus 1 Milliarde Euro aus Werbebeiträgen generieren. Grotesk, in der heutigen Zeit den Zwangsbeitrag auf 18,36 Euro erhöhen zu wollen.
(Beifall AfD)
Es ist einfach der falsche Weg, meine verehrten Damen und Herren. Die AfD-Fraktion fordert deshalb eine Abschaffung des Rundfunkzwangsbeitrags und – Achtung! – trotzdem erkennen wir den grundsätzlich verankerten Auftrag des öffentlichenrechtlichen Rundfunks an. Eine Bemerkung noch zu Ihnen, Herr Blechschmidt:
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Ja?) Schön, dass Sie sich jetzt auch für unsere Ideen öffnen. Das sieht man in Ihrem Entschließungsantrag. Die AfD wirkt also.
(Beifall AfD)(Heiterkeit SPD)
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema, was wir heute besprechen, bewegt uns schon viel länger. Heute ist es im Landtag angekommen. Ich will vorwegschicken, bevor ich zum Gesetzentwurf bzw. zum Staatsvertrag spreche, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Grundpfeiler des demokratischen Gemeinwesens ist.
(Beifall CDU, SPD)
Die CDU-Fraktion steht voll und ganz hinter dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk, das will ich vorwegschicken. Bei aller Kritik, die ich sicherlich auch an der Stelle habe, ist es für meine Begriffe wichtig und richtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk so, wie er aufgestellt ist – was verbessert werden muss, dazu komme ich gleich noch –, seine Berechtigung hat und dass er für uns einer der wichtigsten – ich sage mal – Mediengestalter ist und öffentlichkeitswirksam Nachrichten entsprechend rüberbringt, auch in der Qualität, die wir uns letztendlich wünschen. Das ist auch richtig und wichtig, dass gerade in dieser Zeit solche Medien Bestand haben und auch den kritischen Blick in die andere Richtung wenden. Ich denke, beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind wir da gut aufgehoben, wenn es auch öfter Kritik gibt, was die Berichterstattung anbelangt. Aber das ist nicht unser Thema im Landtag. Dafür sind die Politiker nicht zuständig, es sei denn, wir müssen den Auftrag ändern. Das ist sicherlich auch ein Thema, was man im Blick haben muss. Aber uns geht es in erster Linie darum, wie die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, und vor allem, wie die finanzielle Ausgestaltung des öffentlichrechtlichen Rundfunks ist. Wir haben gerade im Vorfeld bei der Einbringung zu den Entschließungsanträgen schon mehrere Kritikpunkte von den Linken wie auch von der AfD gehört. Wir haben keinen Entschließungsantrag gemacht. Das hat auch seinen Grund, denn ein Entschließungsantrag, der jetzt eingebracht wird, ändert nichts mehr an der derzeitigen Situation. Der ist in die Zukunft gerichtet. Ich denke, das ist auch wichtig, dass man die Themen bespricht. Aber im Moment nehmen wir hier keinen Einfluss mehr darauf. Es gibt nur die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen. Mehr gibt es nicht für uns. Die Themen, die in den Entschließungsanträgen stehen, sind hinreichend diskutiert worden, auch schon in den Ausschüssen. Natürlich ist es bei uns genauso, die Kritikpunkte entzünden sich an der Personalentwicklung, an der Personalausstattung, an dem Pensionsfonds, der sich auf über 3 Milliarden Euro beläuft, an dem Personalabbaupfad, der mit 2 Prozent viel zu gering ist, der Personalkostensteigerung mit 3,2 Prozent – angemeldet wurden 3,6 Prozent – und der Tatsache – das, was im KEF-Bericht auch mehrfach bemängelt wurde –, dass sich das Lohnniveau deutlich über dem des öffentlichen Dienstes bewegt und sich auch noch im oberen Drittel befindet, was die kommerzielle Medienwirtschaft letztendlich zahlt – im oberen Bereich, also weit weg von dem, was letztlich im öffentlichen Dienst gezahlt wird. Und über die Intendantengehälter, denke ich, muss man nicht mehr reden, da kann man nur den Kopf schütteln. Wir reden hier von Beiträgen, die der Bürger zahlt, und da sollte man sich auch ein Stück weit zurücknehmen und auch dies auf den Prüfstand stellen. Nur, das ist alles hinreichend bekannt, das ist ja nicht erst seit gestern bekannt, das wissen wir schon länger. Und wenn man die KEF-Berichte liest – auch die vorhergehenden, nicht nur den letzten –, ist es immer Thema gewesen, diesen öffentlichrechtlichen Rundfunk strukturell zu ertüchtigen. Er ist zu träge, er ist unflexibel – bedingt auch durch seine Größe. Was natürlich das größte Problem ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass immer der Langsamste das Tempo vorgibt, das ist leider so. Auch der KEF-Bericht: Was auch für mich so ein deutliches Zeichen ist, wie unflexibel und auch wie intransparent das Ganze ist, das sind die 136 Beteiligungen, die Gesellschaften haben – 136 Beteiligungen bzw. Gesellschaften, wo selbst die KEF sagt, da kann man nicht mehr richtig durchschauen, was da eigentlich abläuft. Also hier bedarf es auch mehr Transparenz – das, denke ich mir, sollte man auf jeden Fall auch mit einfordern. Ein gutes Beispiel, wie sich der Öffentlich-Rechtliche neu organisieren könnte oder neu aufstellen könnte, ist der MDR. Der MDR könnte eine Blaupause sein für viele andere Anstalten – das muss ich an der Stelle sagen –, er ist wirklich effektiv, leistungsfähig, leistungsstark. Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass der MDR jetzt in der nächsten Runde – also bis 2024 – den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen mit ca. 30 Millionen Euro unterstützt. Also die Gewinne, die der MDR erwirtschaftet, gibt er ab, um im Prinzip die beiden anderen Sender zu unterstützen. Das, muss ich sagen, ist eine gewaltige Schieflage, auch das muss letztendlich geändert werden. Das wird auch eine Forderung von uns sein, dass natürlich auch kleine Sender – sie haben ja sicher ihren Anspruch – letztendlich so aufgestellt werden müssen, dass auch sie ihren Auftrag erfüllen können, und nicht andere mitzahlen. Das ist wie der Länderfinanzausgleich, wird man gleich sagen – ja, das ist richtig. Aber auch da muss man erkennen, dass es da letztendlich nicht auf Dauer geht, dass man Sender wie den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen am Leben erhält. Das beste Beispiel ist, wenn ich das Personal nehme: Beim MDR kommen auf einen Mitarbeiter 4.300 Einwohner, beim Saarländischen Rundfunk kommen auf einen Mitarbeiter 1.700 Einwohner. Da sieht man letztendlich schon, welche Schieflage da stattfindet, oder – anders gesagt – wo viel Geld gebraucht wird, aber das entsprechend nicht im Verhältnis zu den Einwohnern bzw. zur Reichweite steht. Das sind alles Maßnahmen, die aus meiner Sicht auf den Prüfstand gehören. Wir haben aber jetzt die Aufgabe, über diesen vorliegenden Staatsvertrag zu entscheiden. Und da – wie gesagt – gibt es Ja oder Nein: Wir diskutieren das in der Fraktion nach wie vor sehr kritisch und werden uns sicherlich auch bis zum abschließenden Plenum eine Meinung gebildet haben.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das wäre ja auch mal schön!) Ich komme jetzt noch mal, bevor ich abschließend etwas dazu sage, zum Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün – aus meiner Sicht etwas widersprüchlich, muss ich sagen: Auf der einen Seite sagt man, okay, die Struktur – das ist der erste Punkt –, dann stellt man fest, dass sich das System letztendlich bewährt hat, aber gleichzeitig doch erheblicher Änderungsbedarf besteht.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das hat ein System nun mal an sich!) Das andere ist, dass man letztendlich in einem anderen Bereich die Finanzierung noch mal aufnimmt – das haben Sie schon angesprochen, Herr Blechschmidt –, das sind einmal die Kosten für die Sportübertragung, da bin ich ganz bei Ihnen, was Profifußball anbelangt usw. usf. Da sind wir uns – denke ich mir – auch einig, dass man da auf jeden Fall nachjustieren muss, dass es so nicht geht. Aber Sie haben auch letztendlich in Ihrem Antrag die Werbezeitreduzierung drin. Das würde zum Beispiel Mindereinnahmen beim WDR-Hörfunk von 27,8 Millionen Euro bedeuten. Wenn man Wettersponsoring nimmt, sind das beim WDR, NDR, Bayerischen Rundfunk 2,4 Millionen Euro.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE)
Das ist aber die Konsequenz. Wenn man es letztendlich nicht mehr machen will, muss man sehen, wo das Geld herkommt. Was mich überrascht hat, ist, dass über die Anhebung des Wohngelds ermöglicht werden soll, dass letztendlich auch die Beiträge zahlen, die jetzt beitragsfrei sind und rausfallen, dass die wieder reinkommen und bezahlen. Das ist aus meiner Sicht eine glatte Steuerfinanzierung. Das ist doch recht schwierig, weil ich einmal Steuermittel hineingebe, um das Wohngeld zu erhöhen, damit die letztlich in der Lage sind, Beiträge abzuführen. Das halte ich für sehr, sehr kritisch.
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Okay. – Den habe ich erst bekommen. Vielleicht gibt es hier noch mal die Möglichkeit – mit Sicherheit sogar. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Danke.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte es gleich zu Anfang sagen: Die SPD steht ohne Wenn und Aber hinter dem öffentlichrechtlichen Rundfunk.
(Beifall SPD)
Er ist ein unverzichtbarer Teil unserer Medienlandschaft und er ist wesentlich für eine seriöse, für eine fundierte Berichterstattung. Er garantiert Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit. Gerade in der Corona-Pandemie haben sehr, sehr viele Bürger den Wert dieser seriösen Berichterstattung kennengelernt und wieder schätzen gelernt. Das wird auch in Befragungen deutlich, gerade in Bezug auf den MDR, unseren regionalen Sender. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht, um genau diese Aufgabe zu erfüllen, zwei Dinge. Das eine ist eine vernünftige Entwicklungsperspektive und das andere ist eine sachgerechte, auskömmliche Finanzierung. Beides wird über den Rundfunkbeitrag sichergestellt. Natürlich kann man über alle möglichen Dinge diskutieren. Damit die Rundfunkanstalten nicht selbst ihre Beiträge festlegen können, übernimmt das jetzt die KEF. Sie hat empfohlen, zum 01.01.2021 eine Erhöhung um 86 Cent vorzunehmen. Hier ist schon gesagt worden, das ist eine Erhöhung seit einer langen Zeit, die ohne Erhöhung ausgekommen ist. Die Ministerpräsidenten haben dem nach langer Debatte zugestimmt. Allerdings muss man feststellen, dass die Debatte nicht nur darum ging, stimmen wir zu, stimmen wir komplett zu, stimmen wir in Teilen zu. Nein, es ist von Teilen der CDU, aber auch der FDP, die Systemfrage an sich gestellt worden und das macht mich schon nachdenklich. Deswegen bin ich Jörg Kellner – du guckst zwar gerade nicht her – sehr dankbar, dass du dich sehr klar für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geäußert hast, dass du da klare Positionen bezogen hast. Das ist auch aus Thüringen ein starkes Signal für die weitere Finanzierung und die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ja, man kann die Beitragserhöhung kritisch sehen. Ja, man muss immer – es ist Geld der Beitragszahler, über das wir da reden – kritisch darüber nachdenken, ob alles so eingesetzt ist, wie wir das wollen. Die Intendantengehälter sind erwähnt worden. Aber bei aller Detailkritik – das möchte ich noch einmal ganz klar sagen –, als Demokrat stelle ich diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbstverständlich nicht infrage. Er ist für mich unverzichtbar. Alles andere, was wir von der Entwicklung erwarten, haben wir in einen Entschließungsantrag geschrieben. André Blechschmidt hat das hier erwähnt. Ja, wir erwarten größere Sparanstrengungen, wir erwarten mehr wirtschaftliche Transparenz. Wir erwarten das Nutzen von Synergieeffekten und wir wollen eine regelmäßige qualitative Evaluierung des Angebots. Dieses gesamte Reformportfolio sagt aber auch aus, wir wollen nicht nur die Beschlüsse der Ministerpräsidenten abnicken und durchwinken. Wir wollen als Landtag in Thüringen unsere eigenen Schwerpunkte setzen, unsere eigenen Erwartungen deutlich machen. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir debattieren heute ein Thema, das nicht neu ist. Gerade die Frage der Höhe der Rundfunkbeiträge ist etwas, was immer stärker emotionalisiert als vielleicht manche Debatte. Wir kommen aber nicht herum, festzustellen, dass damit eben auch eine Frage gestellt wird, nämlich der Akzeptanz, und die Frage der festen Verankerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft bei der Frage, wie müssen wir ihn aufstellen. Dass wir überhaupt darüber reden, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das erste Ergebnis der Freien Demokraten. Denn wir waren es und haben mit unseren Regierungsbeteiligungen verhindert, dass das sogenannte Indexmodell gekommen ist, die automatische Erhöhung bei der Rundfunkgebühr.
(Beifall FDP)
Insofern stehen wir da an der Seite derer, die sonst immer demokratische Legitimation einfordern, aber dann, wenn es darauf ankommt, doch bei solchen Fragen wie dem Indexmodell gern zugreifen wollen. Meine Damen und Herren, vielleicht vorausgeschickt: Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wir schätzen ihn außerordentlich als Hort der Qualität, als Hort der Kontrolle von Regierungshandeln, aber auch als einen Rundfunk, der sicherstellt, dass wir mediale Vielfalt in diesem Land leben können. Das ist besonders wichtig im Jahr 30 nach der politischen Wende. Deswegen heißt es trotzdem nicht, dass man sich nicht kritisch über Strukturen und über Kosten und vor allen Dingen über Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinandersetzen darf. Und ich sage sogar: Es ist Pflicht von Politik, sich darüber Gedanken zu machen.
(Beifall FDP)
Deswegen hat mich eine Kritik, die ich ansonsten inhaltlich im Prinzip teile, wenn es um die Frage geht, inwieweit und wie reformwillig der öffentlichrechtliche Rundfunk ist, mit einer falschen Konnotation, die ich aus Sachsen-Anhalt aus der CDUFraktion gehört habe, irritiert. Denn eines kann man natürlich nicht machen, und zwar die Frage der Höhe der Beiträge mit der Frage des Inhalts journalistischer Beiträge verknüpfen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn die Rundfunkfreiheit ist grundgesetzlich verbrieft und das – glaube ich – stellt auch die CDU natürlich nicht infrage. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht trotzdem ein Update, schon aus einem ganz einfachen Grund, denn er nimmt am Medienmarkt teil. Er tut dies sogar verstärkt, dies aber nicht auf Grundlage von Werbeeinnahmen, nicht, weil er sich selbst am Markt Einnahmen generieren muss, sondern er greift dabei zurück auf Beitragsgelder, die ihm gesetzlich zugewiesen werden. Das ist ein strukturelles Problem, das ist ein ordnungspolitisches Problem, denn es stellt die Frage: Was darf, was soll, was kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk leisten? Damit ist auch die Frage verbunden: Wie ist die Struktur, die wir heute im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, die ja eine historisch gewachsene Struktur ist? Ich darf daran erinnern: Gründungszeitraum der ARD war Ende der 40er-Jahre. Gründung des ZDF war Ende der 50er-Jahre. Die Debatte, die damals geführt worden ist, nämlich Staatsferne zu erreichen, ein vielfältiges Medienangebot zu erreichen, war damals virulent, weil es eben zunächst nur einen Fernsehsender gegeben hat. Das hat sich heute aber verbreitert, da macht man auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk – und das tun wir als Liberale auch nicht – keinen Vorwurf. Allein die ARD hat mittlerweile 18 TV-Programme und sage und schreibe 67 Radioprogramme. Und sie nimmt beispielsweise, wenn es um die Frage von Sportberichterstattungen geht, mit einem Aufkauf bzw. Ankauf von Serien von Bundesligaund DFB-Pokalspielen letztendlich an einem Medienmarkt teil, der vorhanden ist. Damit überschreitet der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus unserer Sicht eben auch seinen Auftrag. Also noch mal: Das Petitum ist, der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Strukturreformen und deswegen finde ich es auch höchst interessant, dass wir heute einen Entschließungsantrag der Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün vorliegen haben. Da geht es um Strukturreformen, die man diskutieren muss, da geht es um die Frage von Qualität, die hätte ich persönlich nicht reingenommen. Die Qualität von journalistischen Beiträgen und Programmen alle fünf Jahre zu evaluieren, da wäre ich etwas vorsichtiger. Aber trotzdem, Sie haben damit eines getan: Sie haben damit den Auftrag der Politik beschrieben. Und diesen Auftrag der Politik hat auch Thüringen nicht wahrgenommen. Auch ein Ministerpräsident Ramelow hat mit seiner Unterschrift zum jetzigen Zeitpunkt eben nicht dafür Sorge getragen, dass den Debatten, die wir seit zehn Jahren führen und die mittlerweile zu einer aus meiner Sicht auch akuten Schieflage in der öffentlichen Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geführt haben, stattgegeben wird. Das Problem ist doch, wenn Politik ihre Aufgaben nicht wahrnimmt, ist es unverschämt, dass am Ende der öffentlichrechtliche Rundfunk die Prügel für die Versäumnisse der Politik einsteckt.
(Beifall FDP)
Genau das ist diese Schieflage, die wir in der Debatte aktuell sehen. Mein Petitum ist: Dieser Entschließungsantrag kommt zu spät, weil er nicht hilft, Kosten zu vermeiden. Politik hat es versäumt. Und auch die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, wenn wir nicht zustimmen – und wir sind als Freie Demokraten von der Vorlage des aktuellen Medienstaatsvertrags nicht überzeugt –, aktuell nicht infrage gestellt, auch das hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezeigt, wenn der Beitrag
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wie soll öffentlich-rechtlicher Rundfunk, wie sollen öffentlich-rechtliche Medien aussehen? Nach meinem Verständnis, nach meiner nicht nur medienpolitischen Meinung, sondern eben auch nach Meinung von über 88 Prozent der Bevölkerung vor allem informativ, vielfältig und unterhaltsam, staatsfern, politisch unabhängig, aber nicht unpolitisch, auf demokratische Grundwerte verpflichtet. So steht es im Grundgesetz und in Medienstaatsverträgen, so lauten ganz grob und einfach die Eckpunkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist auch der Anspruch der Linken gegenüber dem öffentlichrechtlichen Rundfunk, auch und gerade weil wir aus der eigenen Geschichte und der Vergangenheit hier eine besondere Verantwortung haben. Die Finanzierung des Angebots der Daseinsvorsorge, um es mal so zu beschreiben, und etwas anderes ist es ja nicht, ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe durch einen von allen zu zahlenden Solidarbeitrag zu sichern wie in der Krankenversicherung. Auch der, der dort gerade keinen Bedarf hat, wird abgesichert. Damit die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten und der Beitrag gerade nicht zum politischen Spielball werden, hat der Gesetzgeber ein Verfahren zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags vorgesehen, bei dem möglichst Sachlichkeit und Wirtschaftlichkeit die entscheidenden Kriterien sind. Die Ermittlung der Beitragshöhe ist an die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, wir haben es gehört, die KEF, gebunden. Dort sollen Fachleute die von den Anstalten angemeldeten Bedarfe wahrnehmen, bewerten und einen entsprechend adäquaten Beitragsvorschlag machen. Den Ministerpräsidenten der Bundesländer kommt dann die Aufgabe zu, diesen ermittelten Beitrag zu prüfen und in einem Staatsvertrag zu vereinbaren, so geschehen im Februar dieses Jahres. Wir als Landtag müssen die Ministerpräsidenten wiederum kontrollieren und den Staatsvertrag bestätigen. Die Kriterien dazu hat das Bundesverfassungsgericht 2007 festgelegt. Danach kann der Ministerpräsident oder der Landtag die Beitragsänderungen nur dann ablehnen, wenn entweder der Informationsauftrag der Anstalten nicht mehr sichergestellt wäre – das ist ganz offensichtlich hier nicht der Fall – oder wenn die Höhe eine unangemessene Belastung darstellen würde. Schauen wir uns den Vorgang an. Die Anstalten haben ihren Bedarf angemeldet und gesagt – ich formuliere mal etwas lax –: Liebe KEF, wir brauchen rund 3 Milliarden Euro über die nächsten vier Jahre – 3 Milliarden Euro. Die KEF hat diese Anmeldung geprüft und festgestellt: Nein, keine 3 Milliarden Euro, deutlich zu viel. Die Anstalten und der damit verbundene Mehrbedarf werden von ihnen auf 1,5 Milliarden Euro festgelegt. Das ist eine Halbierung. Jetzt weitere Beispiele zu konstruieren, was eine Halbierung in dieser Größenordnung unter anderem bei einem geplanten Bedarf hat, ich hoffe, das muss ich hier nicht tun. Der Vorschlag der KEF ist demnach – 1,5 Milliarden Euro durch alle Beitragsteilnehmerinnen geteilt –, den Beitrag um monatlich 86 Cent zu erhöhen. Dies wäre die erste Erhöhung – das ist auch schon angesprochen worden – ab 2009. Und 2015 – auch das ist angesprochen worden – war es sogar mal eine Reduzierung. Die Gründe sind auch beschrieben worden. Nur mal zum Vergleich, damit wir alle wissen, worüber wir reden: Hätte sich der Beitragssatz 2009 analog der allgemeinen Preisentwicklung während dieser Zeit entwickelt, wären wir heute bei 20,98 Euro, einfach mal die Tarifrunden von 2009 auch mitgedacht. Diese vorgeschlagene Erhöhung ist also notwendig und alles andere als eine unangemessene Belastung. Was passiert, meine Damen und Herren, wenn wir die Erhöhung nicht vornehmen? Für den MDR als Beispiel bedeutet dies, es würden 165 Millionen Euro über vier Jahre eingespart werden müssen. Das sind 40 Millionen Euro pro Jahr. Das Landesfunkhaus in Erfurt und ähnlich wahrscheinlich das in Magdeburg kosten grob 35 Millionen Euro pro Jahr. Sie können sich ausmalen, liebe Kolleginnen und Kollegen, von wem und wann diese Hauptlast getragen bzw. verteilt wird. Eine kleine Randglosse sei mir gestattet: Ich habe gegenwärtig den Eindruck, dass zwischen den Kollegen der CDU in Magdeburg und Erfurt ein Wettbewerb ausgerufen ist, welches der Funkhäuser bei Nichterhöhung des Beitrags „geschlossen“ werden soll. Um nicht missverstanden zu werden, meine Damen und Herren: Das ist eine rein rhetorische Überlegung, dessen bin ich mir voll bewusst. Zum Schluss noch einmal grundsätzlich: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Allgemeinen – und dies möchte ich am Beispiel des MDR im Speziellen aufzeigen – eine hohe Akzeptanz: 93 Prozent der Bevölkerung. Damit verbunden beträgt die gesellschaftliche Relevanz der Anstalten gerade in der Zeit der Corona-Pandemie dabei 70 Prozent. 75 Prozent fanden sich gut bis sehr gut in dieser Zeit durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk informiert. Und noch ein Kriterium: Vertrauen. Im mitteldeutschen Sendegebiet vertrauen 88 Prozent der Bevölkerung dem MDR. Dies machen solche Aussagen deutlich, die da lauten: Die gesetzten Themen sind für die Gesellschaft wichtig. Das Verständnis zwischen den Generationen wird gefördert. Menschen, Positionen und Meinungen werden nicht ausgegrenzt oder respektlos behandelt. Meine Damen und Herren, bei aller kritischen Sichtweise, allen Hinweisen und Bemerkungen mit Blick auf die Meinungsvielfalt und die Medienvielfalt und die Stabilität des dualen Rundfunksystems in Deutschland ist eine Beitragserhöhung nicht nur zwingend, sondern gerechtfertigt. Wer hier die durch das Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Bestands- und Entwicklungsgarantie über den Beitrag attackieren will, attackiert die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und will eine andere Medienlandschaft in Deutschland installieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Das sind nicht die Vorstellungen der Linken. Deshalb tragen wir die Beitragserhöhung mit. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben jetzt schon sowohl vom Staatssekretär als auch von den Kollegen Hartung und Blechschmidt gehört, was wir heute hier eigentlich diskutieren. Aber ich will noch mal konkret auf ein paar Sachen eingehen. Im Vorfeld dieser Diskussion heute hier im Thüringer Landtag haben wir schon sehr ausführlich auch pressewirksam über die Frage der Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 80 Cent diskutiert. Wenn man sich im Vorfeld die geäußerten Einschätzungen verschiedener Parteien anschaut, dann kann man sich schon fragen, ob das, was hier unter anderem die FDP und auch die CDU gesagt haben, sich denn wirklich in Taten widerspiegelt. Ich nehme zwar zur Kenntnis, Herr Kellner, dass Sie hier ein Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgeben. In der Art und Weise, wie Sie aber insbesondere auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt und Sachsen in den letzten Monaten agiert haben, unterminieren Sie aus meiner Perspektive genau das Modell des Öffentlich-Rechtlichen und seiner Finanzierung. Da hilft es auch nicht, wenn Sie sich heute hier hinstellen und sagen: Es ist uns alles ganz wichtig. Wenn Sie aber die Grundlage, auf dem der ÖffentlichRechtliche steht, nämlich die Beitragszahlungen und damit eben auch die Ermittlungsstruktur, wie wir das über die KEF, also die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, tun, infrage stellen, und wenn Sie vor allem in den Debatten, die Sie führen, nicht differenzieren, finde ich das besonders ärgerlich. Da würde ich mir tatsächlich mehr Sachlichkeit wünschen und nicht immer nur, sich hier hinzustellen und zu sagen: „Ja, der Öffentlich-Rechtliche ist ganz gut, aber, ...“ – Das hat die FDP, die gut gestartet und dann flach gelandet ist, tatsächlich auch getan. Man kann sich nicht immer hinstellen und sagen: „Wir finden das ganz wichtig, aber, aber, aber ...“ – Das finde ich eine schwierige Diskussion. Die Rundfunkanstalten suchen sich nicht selbst aus, wie viel Geld sie bekommen, sondern – das ist hier mehrfach gesagt worden – es gibt dafür eine Ermittlung.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Im Auftrag,
Frau Henfling!) Und dann kann man natürlich auch, Herr Montag, das ganz wundervoll immer in Richtung Politik schieben. Ich glaube nur, dass Sie da gerade in Thüringen schlicht und ergreifend wahrscheinlich die letzten Monate nichts mitbekommen haben.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Stimmt
nicht!) Denn wenn eine Landesregierung gerade in Bezug auf den MDR in den letzten Monaten versucht, hier tatsächlich Änderungen herbeizuführen, dann ist es wohl die Thüringer Landesregierung.
(Beifall DIE LINKE)
Und dass das von Sachsen-Anhalt und Sachsen blockiert wird, ist ein ganz anders Problem. Von daher greift Ihre Kritik aus meiner Sicht an dieser Stelle nicht. Sie müssen sich dann schon entscheiden: Wollen Sie denn nun über Qualität reden oder wollen Sie es nicht? Wollen Sie über den Auftrag reden oder wollen Sie es nicht? Sie haben von Quantität gesprochen. Wir leben in einem föderalen Staat. Natürlich ist es auch wichtig, dass wir quantitativ aufgestellte Rundfunkanstalten haben, denn wir leben nun mal in einem Staat, der unterschiedliche Schwerpunkte setzt. Und wenn Sie dann immer nur sagen, aber soundso viel ist zu viel, dann finde ich es …
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP)
Na, was ist das denn für ein Richtwert? Was sagt das über Qualität aus? Sie müssen sich schon entscheiden, wo Sie hinwollen, und das sehe ich in dem, was Sie hier gesagt haben, nicht.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Die Frage
besteht doch: Warum brauchen wir zwei Ganztagsprogramme?)
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Genau. Kern des Beitragsgedankens – und das will ich hier noch mal ganz starkmachen – ist die finanzielle und damit auch die politische Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten. Das ist ein sehr hohes Gut und es ist mehrfach vom Verfassungsgericht gestärkt und eben auch konkretisiert worden. Ich finde, in der Debatte – und da haben Sie sich in den letzten Monaten alle keinen Gefallen getan – haben Sie genau diesen Punkt permanent infrage gestellt, indem Sie ihn aus meiner Perspektive unrechtmäßig mit Debatten verknüpft haben, die an dieser Stelle nichts zu suchen haben. Die Eigenschaften und Aufgaben des Rundfunks ergeben sich eben nicht aus einfachgesetzlichen Regelungen, sondern aus der ständigen Rechtsprechung, den sogenannten Rundfunkurteilen, und die gehen auf Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes zurück. In diesen Bundesverfassungsgerichtsurteilen insbesondere 1987 und 1991 wurde der Rundfunkbegriff als dynamischer Rundfunkbegriff definiert und ihm eine Entwicklungsgarantie ausgewiesen. Diese Urteile weisen ausdrücklich aus, dass der Öffentlich-Rechtliche zukunftsfähig aufgestellt werden muss, um den Erfordernissen sich ändernder Gesellschaftszustände gerecht zu werden. Damit werden auch rundfunkähnliche Kommunikationsdienste in den Rundfunkbegriff aufgenommen und damit auch explizit zum Beispiel Online-Angebote. Die Aufgabendefinition des Öffentlich-Rechtlichen bestimmt also seine Struktur. Der Rundfunkbeitrag macht es möglich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten kann, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsgemäßer Vielfalt entspricht. Als Resultat haben wir aus meiner Sicht ein hohes journalistisches Qualitätsniveau in unserem Land und einen hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der seinem Rundfunkauftrag nachkommt und sich durchaus die Aufklärung der Bevölkerung auf die Fahnen geschrieben hat. Das ist wichtig und das ist gut so. Wir als Grüne haben uns immer zum unabhängigen öffentlichen Rundfunk bekannt und bestimmte Sachen immer kritisiert. Wir kritisieren zum Beispiel in der Frage des Staatsvertrags bestimmte Punkte, die da seit Jahren in Stein gemeißelt sind, die wir ändern wollen. Das aber ist eine Diskussion, die aus meiner Sicht in Bezug auf den Rundfunkbeitrag nicht wirklich weiterhilft. Wir sind in so einer erpresserischen Situation. Das finde ich einfach schwierig. Sie sagen nur, wir erhöhen den Rundfunkbeitrag nicht. Jetzt haben Sie auch gesagt, wir sind uns nicht so ganz sicher, wann wir denn fertig mit unserer Entscheidungsfindung sind – als hätten wir in den letzten Monaten nicht ausführlich darüber diskutiert. Wie lange brauchen Sie denn, um zu einer Entscheidung zu kommen, wenn Sie sich hierhinstellen und sagen, der Öffentlich-Rechtliche ist Ihnen ganz besonders wichtig?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube Ihnen da kein Wort und ich glaube, dass Sie in Ihrer Fraktion kein einheitliches Bild haben werden.
(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Weil wir es
ernst meinen! Weil wir es ernst nehmen!) Ich bin sehr gespannt auf die Abstimmung genau zu diesem Punkt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr auf die Debatte im Ausschuss. Ich denke, da können wir die Argumente noch mal austauschen. Ich glaube aber, dass man eigentlich auch jetzt schon eine Entscheidung zu dieser Rundfunkbeitragserhöhung treffen kann. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächster Redner hat das Wort Herr Abgeordneter Cotta, Fraktion der AfD. – Sie wollen nicht reden? Gut. Dann hat sich das erledigt. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht feststellen. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Hoff zu Wort gemeldet.
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, für eine Partei, die regelmäßig davon profitiert, dass die Parteienfinanzierung an die aktuelle Preisentwicklung angepasst wird, ist die Haltung Ihres Antrags ein bisschen schwierig. Der heißt ja: „Für eine grundsätzliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Abschaffung des Rundfunkbeitrags“. Herr Staatssekretär Krückels hat es auf den Punkt gebracht. Der sagt, das ist wie zu sagen, ich will Straßenbahn fahren, aber ich bezahle keinen Strom und keine Wagen und keine Straßenbahnfahrer. Das ist ein bisschen schwierig. Damit kommen Sie nicht weit. Wie gesagt, Sie können in der Begründung Ihres Antrags sagen, dass jetzt alle den Gürtel enger schnallen müssen und COVID-19 uns vor große Herausforderungen stellt. Das ist aber schon mal ein erster Schritt, weil Sie wenigstens anerkennen, dass es COVID-19 gibt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist eine Situation, die man normalerweise bei der AfD nicht vorfindet, die das aber jetzt zum Anlass nimmt – als eine Partei, die, wie gesagt, bei der Parteienfinanzierung die Preiserhöhung jedes Jahr mitnimmt –, sich hier hinstellt und beim Rundfunkbeitrag sagt, obwohl jahrelang der Rundfunkbeitrag nicht erhöht worden ist – der Abgeordnete Blechschmidt hat fundiert dargelegt, wie sich die Preise mit der KEF entwickelt haben –, ist es uns egal, ob die Beschäftigten des öffentlichen Rundfunks und diejenigen, die als Zulieferer für den öffentlichen Rundfunk tätig sind, angemessen finanziert werden, da sind uns die Beschäftigten egal. Das ist eine doppelzüngige Art, zu argumentieren. Damit werden Sie hoffentlich nicht weit kommen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ähnlich wenig weit, hoffe ich, Herr Kellner, kommen Sie mit dem Argument, dass Sie jetzt anfangen, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, weil Sie es so ernst nehmen. Die Diskussion um die Struktur des öffentlichen Rundfunks führen wir seit Jahren. Ihre Kolleginnen und Kollegen in den CDUund CSU-geführten Staatskanzleien haben intensiv mit uns gearbeitet. Sehr geehrter Herr Montag, als ob sich die Politik mit dem Thema noch nicht auseinandergesetzt hätte. Es gab intensivste Diskussionen, die wir über lange Zeit geführt haben. Der Punkt ist, dass auch in den Regierungen, wo Ihre Partei in drei Ländern mitregiert, die Bereitschaft im öffentlichen Rundfunk, auf die von unserer Seite – Sie können das auch nachlesen, was wir aus Thüringen dazu an entsprechenden acht Ländergruppenvorschlägen gemacht haben –, auf Ihrer Seite sehr begrenzt war. Insofern, es ist schon so, dass man das, was man hier als Oppositionsabgeordneter am Rednerpult sagt, dann in den eigenen Landesregierungen durchhalten muss. Da habe ich heute eine große Diskrepanz gesehen. Das können wir im Ausschuss mit Sicherheit noch mal diskutieren. Aber in einer Frage, sehr geehrter Herr Montag, kommen wir mit Sicherheit nicht zusammen. Das ist die Frage, ob man, weil es einen privaten Rundfunk und private Fernsehanstalten gibt, jetzt sagt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll im Prinzip auf ein Rumpf- und Schrumpfprogramm zurückgeführt werden, wenn Sie den Zwischenruf machen, wozu brauchen wir zwei volle Tagesprogramme. Ich würde mal die andere Frage stellen: Warum eigentlich nicht?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Warum ist es denn aus der Perspektive einer guten qualitätsvollen Entwicklung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks so schwer zu akzeptieren – auch aus Sicht der FDP –, dass wir beispielsweise zu der Frage kultureller Entwicklung gute Programme machen, dass fiktionale Stoffe, die sich auch mit unserer Landesgeschichte, mit unserer Bundesgeschichte beschäftigen, aufgearbeitet werden und damit eine Form von Vermittlungsarbeit gemacht wird als Volltagesprogramme? Warum sagen Sie, das soll mal irgendwer Privates machen, das ist keine öffentliche Aufgabe? Wir werden mit Sicherheit bei der Frage, was die öffentliche Hand betrifft und was mit öffentlichen Geldern gemacht werden kann, relativ wenig zusammenkommen,
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ich habe
schon mal gesagt, es geht nicht um Inhalte!) aber dass Sie diese Form von kultureller Vermittlungsarbeit infrage stellen und sagen, dafür soll mal lieber kein Geld ausgegeben werden, das sollen Private machen, das scheint mir eine Form von Staats- und öffentlich-rechtlichem Verständnis zu sein, die im Kern auf ein Schrumpfprogramm hinausläuft. Und da bin ich auch ganz zufrieden, dass dieser Ansatzpunkt auf der politischen Ebene in der Debatte, die wir geführt haben, überhaupt keine Rolle gespielt hat, sondern dass es darum ging, wie es der Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen deutlich macht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine Dauerentwicklungsaufgabe zu verstehen. Es gibt keinen Anfangspunkt und es gibt an der Stelle auch keinen Endpunkt, sondern es ist eine Diskussion, die wir in regelmäßigen Abschnitten führen müssen. Die Beitragserhöhung ist nur ein einziger Punkt davon. Ich bin mir mit dem Abgeordneten Blechschmidt einig – das haben wir immer wieder diskutiert –: Was wir brauchen und was die BBC als einen wirklichen Fortschritt gegenüber ARD, ZDF und den anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat, ist eine auf die aktuelle gesellschaftliche und auch auf die Medienmarktentwicklung angepasste Strategie, die in Form einer BBC-Charta zugrunde gelegt wird. Darüber kann man dann auch inhaltlich tatsächlich diskutieren, und das wird in Großbritannien auch gemacht. Staatssekretär Krückels und ich haben für eine solche öffentlich-rechtliche RundfunkCharta auch in Deutschland plädiert. Das ist genau die Aufgabe, die wir auch künftig machen müssen. Aber zu suggerieren, dass man jetzt dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht zustimmen könne, weil Aufgaben noch nicht abschließend erledigt sind, repräsentiert – wie gesagt – ein Bild von einem Anfangs- und Endpunkt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der nicht angemessen ist. So wie der politische Bereich eine Dauerbaustelle ist, auf der wir jeden Tag tätig sein müssen, ist es auch die Diskussion um die angemessene und gute Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In dem Sinne bin ich dankbar für das, was von Kollegin Henfling, Kollegen Hartung und auch Kollegen Blechschmidt hier vorgetragen wurde. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Vielen Dank, Herr Minister. Ich schließe die Aussprache und wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Mir liegt der Wunsch nach Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien vor. Gibt es weitere Ausschüsse, an die der Gesetzentwurf überwiesen werden soll? Das kann ich nicht feststellen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung aus allen Fraktionen. Somit ist die Ausschussüberweisung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ich gehe davon aus, dass auch dieser Entschließungsantrag überwiesen werden soll. Dann stimmen wir darüber ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD. Ist hier Ausschussüberweisung beantragt? Ebenso an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Dann stimmen wir auch hier darüber ab. Wer für die Überweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der AfD an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD, der CDU – vereinzelt. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich? Die Fraktion der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und der Landtag trifft in der heutigen Sitzung keine Entscheidung in der Sache über den Entschließungsantrag der AfD, sondern der Entschließungsantrag kommt zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zum Wiederaufruf. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir treten jetzt in die Mittags- und Lüftungspause ein. Ich darf darauf hinweisen, dass sich 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Raum F 101 trifft. Wir beenden die Mittagspause 5 Minuten nach 14.00 Uhr. Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beenden die Mittagspause und kommen jetzt zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 47, Ich beginne mit dem Tagesordnungspunkt 47 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/1437 Ich gebe folgenden Hinweis: Der Rücktritt von Frau Abgeordneter Dr. Cornelia Klisch als Schriftführerin macht es erforderlich, einen neuen Schriftführer zu wählen. Der Landtag wählt die Schriftführerinnen und Schriftführer gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/1437 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Möller. Wird die Aussprache hierzu gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Ich mache weiter mit Tagesordnungspunkt 48 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1770 - korrigierte Fassung Auch hier folgender Hinweis: Der Landtag hat bislang drei von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für die beiden verbleibenden Mitglieder liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/1770 – korrigierte Fassung – vor. Vorgeschlagen sind zum insgesamt zweiten Mal Herr Abgeordneter Torsten Czuppon und Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht feststellen. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 49 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1771 - korrigierte Fassung Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G 10-Kommission gewählt. Das Vorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält; mindestens 46 Stimmen sind dafür notwendig. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/1771 – korrigierte Fassung – vor. Vorgeschlagen ist zum insgesamt zweiten Mal Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich auch nicht feststellen. Und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 50 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1769 Folgender Hinweis: In der 17., 18. und 20. Sitzung des Landtags am 18. und 19. Juni sowie am 16. Juli 2020 wurden in insgesamt drei Wahlgängen nicht alle vorgeschlagenen Vertrauensleute und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter gewählt. Daher hat die Fraktion der AfD einen neuen Wahlvorschlag eingereicht, der Ihnen in der Drucksache 7/1769 vorliegt. Der Wahlvorschlag ist angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht feststellen. Wir kommen nun zu den Wahlen. Die Wahlen finden als Blockwahl statt, das heißt, Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf alle Stimmzettel gleichzeitig. Ich bitte die beiden Schriftführer, beim Namensaufruf der Abgeordneten Sorge dafür zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den erforderlichen Mindestabstand zueinander einhalten können und keine Warteschlangen vor den sich rechts hinter mir befindlichen Wahlkabinen entstehen. An Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, habe ich die Bitte, dass Sie auf dem Weg zu den Wahlkabinen zunächst in die Mitte des Plenarsaals gehen und von dort aus zwischen den Bänken der Landesregierung und dem Rednerpult hier am Sitzungsvorstand vorbeilaufen. Ich erinnere noch einmal daran, dass Sie bitte Ihre eigenen blau oder schwarz schreibenden Stifte benutzen. Ich erläutere die Stimmzettel: Bei den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 47, 49 und 50 können Sie auf jedem Stimmzettel einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 48 stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Ich bitte nun die Wahlhelfer Frau Abgeordnete Güngör, Herrn Abgeordneten Gottweiss und Herrn Abgeordneten Aust nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Dann würde ich sagen: Beginnen wir!
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
Dieter Laudenbach, Dr. Wolfgang Lauerwald, Diana Lehmann, Lutz Liebscher, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Marcus Malsch, Dr. Iris Martin-Gehl, Dorothea Marx, Katja Maurer, Beate Meißner, Janine Merz, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Denny Möller, Stefan Möller, Robert-Martin Montag, Ringo Mühlmann, Anja Müller, Olaf Müller, Babett Pfefferlein, Ralf Plötner, Bodo Ramelow, Daniel Reinhardt, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Stefan Schard, Andreas Schubert, Lars Schütze, Robert Sesselmann, Karola Stange, Christina Tasch, Uwe Thrum, Stephan Tiesler, Christian Tischner, Jonas Urbach, Prof. Dr. Mario Voigt, Marit Wagler, Laura Wahl, Raymond Walk, Philipp Weltzien, Torsten Wolf, Henry Worm, Christoph Zippel.
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
Bevor ich die Wahlhandlung schließe, möchte ich fragen, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich kann nichts Gegenteiliges feststellen und so schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um die Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den auf. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Ich gebe noch folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen; zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden – § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Ich rufe die erste Frage auf und hiermit auch Herrn Abgeordneten Bühl, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/1562.
Studie zur Errichtung eines Bahnhaltes im Ilm-Kreis an der ICE-Strecke mit dem Haltepunkt IlmenauWümbach Bei einem Vor-Ort-Termin an der Technischen Universität am 11. Juni 2020 unter Teilnahme der Landrätin des Ilm-Kreises, der Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, dem Beigeordneten der Stadt Ilmenau sowie dem Fragesteller wurden Möglichkeiten zur Errichtung eines Bahnhaltes an der ICE-Strecke in Ilmenau, Ortsteil Wümbach besprochen. Durch die Staatssekretärin wurde in diesem Rahmen zugesichert, gemeinsam mit dem Ilm-Kreis eine Studie zu erarbeiten, die Potenziale aufzuzeigen und diese als Argumentationshilfe gegenüber der Bahn dienen zu lassen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde eine solche Studie schon in Auftrag gegeben und wenn nein, warum nicht? 2. Wann ist mit den Ergebnissen aus der Studie zu rechnen oder, sollten diese schon vorliegen, was hat die Studie hierzu ergeben? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Errichtung eines Bahnhaltes an der ICE-Strecke im Ilmenauer Ortsteil Wümbach mit Blick auf die Anbindung der Technischen Universität Ilmenau und wie wird sie sich hierfür weiter einsetzen?
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die für eine Auftragserteilung erforderlichen Ausschreibungsunterlagen sind fertiggestellt. Es findet derzeit eine beschränkte Ausschreibung zur Auftragserteilung statt. Der Eingang der Angebote bleibt abzuwarten. Zu Frage 2: Die Studie soll im Frühjahr nächsten Jahres fertiggestellt werden. Zu Frage 3: Der Freistaat Thüringen unterstützt die Fernverkehrsanbindung aller Thüringer Regionen. Das schließt insbesondere auch die Stadt Ilmenau ein. Mit der vonseiten des Landes finanzierten Studie soll ein Konzept dafür entwickelt werden, wie – dies allerdings mit Bundesmitteln – eine Verkehrssituation in Ilmenau-Wümbach etabliert werden kann, die attraktive Anschlüsse für Ilmenau und die umliegende Region ermöglicht. Die Vergabe der Studie erfolgt, weil zum einen ermittelt werden soll, welche Chancen die Einrichtung einer solchen Verkehrsstation bietet. Zum anderen soll untersucht werden, welche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen. Auch sollen die Verantwortlichen aus der Region in die Erstellung der Studie einbezogen werden. Demzufolge kann derzeit noch keine Bewertung im Sinne der Fragestellung erfolgen.
Vielen Dank erst mal für die Beantwortung. Ich hätte zwei Zusatzfragen. Einmal würde mich interessieren, wie das Landratsamt des Ilm-Kreises bei der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen eingebunden wurde. Zweitens: Welche Ausschreibungskriterien wurden denn für die Ausschreibung definiert?
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Damit rufe ich die zweite Mündliche Anfrage auf, und zwar Herrn Abgeordneten Mühlmann, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/1588.
Vielen Dank, Herr Präsident. Neuzugänge und Altersabgänge bei der Thüringer Polizei Das Personalproblem bei der Thüringer Polizei lässt sich meines Erachtens nur über entsprechend ausgestattete Bildungseinrichtungen und einen stark erhöhten Einstellungskorridor in den kommenden Jahren beseitigen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ernennungen von Polizeivollzugsbeamten sind in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils planmäßig vorgesehen (bitte um Gliederung in Jahresscheiben und nach mittlerem und gehobenem Polizeivollzugsdienst)? 2. Mit welcher Quote derjenigen, die die Ausbildung zum mittleren und das Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst nicht bestehen, ist nach heutigen Erfahrungswerten in den kommenden Jahren zu rechnen? 3. Wie viele planmäßige Altersabgänge gibt es in den Jahren 2020 bis 2025 bei Polizeivollzugsbeamten (bitte um Gliederung in Jahresscheiben und nach mittlerem und gehobenem Polizeivollzugsdienst)? 4. Wie lassen sich die jährlichen außerplanmäßigen Abgänge aus der Thüringer Polizei dabei berücksichtigen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Anzahl der Ernennungen ist direkt abhängig von den Einstellungen in das Anwärterverhältnis. Im Jahr 2020 werden 300 Polizeianwärter eingestellt, mindestens weitere 1.160 Polizeianwärter sollen in Umsetzung des Beschlusses des Thüringer Landtags vom 14.06.2019 – das ist die Drucksache 6/7389 – im Zeitraum 2021 bis 2025 eingestellt und ausgebildet werden. Dabei entfallen auf die Jahre 2021 mindestens 250, 2022 mindestens 220, 2023 mindestens 220, 224 mindestens 250 und 2025 mindestens 220 Polizeianwärter. Im Zeitraum 2020 bis 2025 sind unter den genannten Voraussetzungen derzeit folgende Ernennungen von Anwärtern im Polizeivollzugsdienst planmäßig, das heißt, nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung im mittleren und Beendigung des Studiums im gehobenen Polizeivollzugsdienst, vorgesehen. 2020 sollen 192 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 15 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2021 235 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 47 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2022 250 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 41 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2023 200 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 50 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2024 170 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 50 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst und 2025 170 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 50 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgen. – So viel zu Frage 1. Die Antwort zu Frage 2: Ausgehend von den Ausbildungsabbrüchen einschließlich des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung in den Jahren seit 2015 wird davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren im mittleren Polizeivollzugsdienst durchschnittlich 12 von 100 und im gehobenen Polizeivollzugsdienst durchschnittlich 15 von 100 der jeweils eingestellten Polizeianwärter die Ausbildung nicht erfolgreich beenden werden. Die Antwort zu Frage 3: In den Jahren 2020 bis 2025 wird es voraussichtlich folgende planmäßige Altersabgänge geben: Im Jahr 2020 104 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 54 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2021 102 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 58 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2022 115 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 56 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2023 112 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 54 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2024 109 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 50 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2025 96 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 54 im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Antwort zu Frage 4: Außerplanmäßige Personalabgänge im Polizeivollzugsdienst werden über einen pauschalen Prozentsatz in den anderen Zahlen berücksichtigt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe tatsächlich zwei Nachfragen. Die erste: Einem Medienbericht in der TA am 26.09.2020 war zu entnehmen, dass die Anzahl der Anwärter, die die Ausbildung in Meiningen nicht abschließen, in den letzten Jahren enorm zugenommen hat. Als ich dort beispielsweise die Ausbildung gemacht habe, kann ich mich daran erinnern, waren wir im einstelligen Bereich. Meine Frage: Wie erklärt das Ministerium für Inneres und Kommunales die hohe Ausfallquote? Die zweite Frage: Sie nannten die Zahlen, wie viele Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst in den Jahren 2020 bis 2025 vorgesehen sind. Ich würde gern wissen, wie viele davon jeweils Seiteneinsteiger und Aufsteiger sind.
Die letzte Frage kann ich Ihnen, wenn überhaupt, nur schriftlich beantworten. Falls uns dazu Angaben zur Verfügung stehen, bekommen Sie eine schriftliche Antwort. Die erste Frage haben wir in der Vergangenheit intensiv auch schon im Innenausschuss diskutiert. Nach meiner Erinnerung sind die Gründe sehr unterschiedlich. Zum einen liegt es an der Motivationslage der Bewerber, die heute glücklicherweise auch andere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten vorfinden, als das vielleicht noch vor 10 oder 15 Jahren der Fall gewesen ist, und feststellen, dass der Beruf des Polizisten vielleicht doch nichts für sie ist, und die Ausbildung abbrechen. Das ist ein ganz wesentlicher Grund. Wir haben noch ein paar andere Gründe identifiziert, die ich Ihnen aus dem Kopf jetzt nicht vollständig referieren kann, Ihnen gern aber noch mal schriftlich zuarbeite.
Danke, Herr Präsident. Ich weiß nicht, ob das vom Fragerecht noch umfasst ist. Wir haben jetzt die geplanten Abgänge im mittleren und gehobenen Dienst, aber nicht des höheren Dienstes. Vielleicht könnten Sie dann diese noch mit nachreichen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage: Wie haben sich die Bewerberzahlen im mittleren und im gehobenen Dienst in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Ich bitte um Angaben in Jahresscheiben.
Die Nachfragemöglichkeiten sind damit erschöpft. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Herrn Dr. Lauerwald, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/1630 gestellt wird.
Sehr geehrter Präsident, danke schön. Vorräte an Grippe-Impfstoff in Thüringen Presseberichten zufolge könnte es nach Einschätzung von Experten in diesem Herbst und Winter aufgrund gestiegener Nachfrage infolge der Corona-Pandemie zu Versorgungsengpässen beim Impfstoff gegen Grippe kommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Dosen Influenza-Impfstoff stehen für die Saison 2020/2021 zur Verfügung? 2. Wie viele Thüringer werden sich nach Einschätzung der Landesregierung in der Saison 2020/2021 gegen Grippe impfen lassen? 3. Werden nach Einschätzung der Landesregierung die Impfdosen für die Saison 2020/2021 ausreichen, um alle Menschen impfen zu lassen, für die die Ständige Impfkommission eine Schutzimpfung empfiehlt? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Empfehlung, dass möglichst auch Erzieher, Lehrer und Kinder so umfänglich wie möglich gegen Grippe geimpft werden sollten? Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Namens der Landesregierung möchte ich die Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung wurden in Thüringen rund 520.000 Dosen Influenza-Impfstoff vorbestellt. Es ist also zu erwarten, dass mindestens diese Anzahl an Impfdosen zur Verfügung stehen wird. Zu Frage 2: Die Impfbereitschaft für die Influenzaimpfung war in den vergangenen Jahren gering. Weniger als die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung mit chronischen Grundleiden und nur rund die Hälfte der Menschen über 60 Jahre hat das Impfangebot in Anspruch genommen. Mein Ministerium wird ab Oktober wieder mit einer eigenen Kampagne für das Impfen werben und dazu Informationsmaterial thüringenweit an Arztpraxen versenden. In der besonderen Situation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist davon auszugehen, dass die Impfbereitschaft in der aktuellen Saison steigen wird. Eine Einschätzung in Zahlen ist der Landesregierung allerdings nicht möglich. Das wäre zu spekulativ. Zu Frage 3: In Deutschland wurden für die Grippesaison 2020/2021 insgesamt ca. 26 Millionen Impfdosen zur Verfügung gestellt. Für die Umsetzung der STIKO-Empfehlungen – also von Risikogruppen usw. – wären 40 Millionen Impfdosen notwendig. Da die Herstellung von Influenzastoffen sehr aufwendig ist – ein Herstellungszyklus dauert bis zu 18 Monate –, ist eine Nachproduktion trotz der aktuellen epidemiologischen Ausnahmesituation nicht möglich. Vor diesem Hintergrund würden die in Thüringen zur Verfügung stehenden Impfdosen vermutlich nicht ausreichen, wenn die Impfbereitschaft in den Bevölkerungsgruppen, denen von der STIKO die Impfung gegen Influenza empfohlen wird, bei 100 Prozent liegen würde. Angesichts der geringen Impfbereitschaft in den letzten Jahren wäre es allerdings bereits positiv zu bewerten, wenn sich die Impfbereitschaft in diesen Bevölkerungsgruppen auf 60 Prozent erhöhen würde. Für Deutschland kann ich sagen, dass von den Ärzten 20,3 Millionen Dosen für die Influenzaimpfung bestellt wurden. Zusätzlich hat das BMG erstmals in diesem Jahr weitere 6 Millionen Impfdosen nachbestellt. Insofern haben wir also eine Erhöhung um 20 Prozent bei den Impfdosen, die zur Verfügung stehen. Zu Frage 4: Gemäß der öffentlichen Impfempfehlung des Landes Thüringen wird die Schutzimpfung gegen Influenza für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat sowie Jugendliche und Erwachsene jeden Alters empfohlen. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass damit nicht automatisch ein Anspruch auf Kostentragung für die über die STIKO-Empfehlungen hinausgehenden Impfungen besteht. Aufgrund der begrenzten Marktverfügbarkeit von Influenzaimpfstoffen sollte nach Ansicht der Landesregierung prioritär entsprechend der Impfempfehlung der STIKO gehandelt werden, um vordringlich besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen. Dabei ist zu beachten, dass in Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr tätige Menschen, wozu auch Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher gehören, bereits jetzt gemäß STIKO-Empfehlung eine berufliche Indikation für eine Influenzaimpfung aufweisen. Auch empfiehlt die STIKO für Kinder, die gemeinsam mit besonders gefährdeten Personen in einem Haushalt leben, sowie für Kinder mit bestimmten chronischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Asthma oder Diabetes, eine Impfung gegen Influenza. Der größte Effekt würde bestehen – so sagt das auch das RKI –, wenn die Impfquote vor allem von denen erhöht wird, die zu den Risikogruppen gehören. Wir denken, dass insofern auch die Impfdosen ausreichen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, und zwar zu der des Abgeordneten Czuppon, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/1631.
Vielen Dank, Herr Präsident. Alarmierung der Bevölkerung bei Katastrophenfällen in Thüringen durch Sirenen Am 10. September 2020 fand ein erster bundesweiter Warntag statt, bei dem alle vorhandenen Warnmittel getestet wurden. Bereits im Vorfeld des Warntags war einer Mitteilung von MDR Thüringen vom 10. September 2020 zu entnehmen, dass einzelne Landkreise in Thüringen nicht an dem Warntag teilnehmen, da die in den dortigen Gemeinden und Städten vorhandenen Sirenen überaltert sind beziehungsweise im Landkreis Eichsfeld lediglich für Feueralarm genutzt werden können. In seinem Flyer „Warnung der Bevölkerung in Thüringen“ vom 18. Juni 2018 führt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales neben der Erläuterung von Sirenensignalen zur Warnung der Bevölkerung bei besonderen Gefahrenlagen aus, dass seit Anfang 2018 in Thüringen flächendeckend ein Modulares Warnsystem – MoWaS – zur Warnung der Bevölkerung bei drohenden Gefahren zur Verfügung steht, in das künftig auch Sirenen integriert werden sollen. Eine Vorhaltepflicht von Sirenen durch Gemeinden und Städte regeln in Thüringen weder das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz noch andere Rechtsvorschriften. Nach Anlage 3 zu Ziffer 2.1.3 der am 3. April 2020 außer Kraft getretenen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe vom 2. März 2017 ist die Beschaffung von elektronischen Sirenen eine förderfähige Maßnahme, die mit Festbeträgen gefördert wird. Aus Nummer 6 der Anlage 2 der Thüringer Verordnung zur Erhebung der Statistiken über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz geht hervor, dass Erhebungsmerkmal der Jahresstatistik auch die Anzahl der elektronischen Funkansteuerungen für Sirenen, aufgeschlüsselt nach analogen und digitalen Anlagen, ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann hat die Landesregierung über den Zustand von Sirenenanlagen in den Thüringer Gemeinden und Städten Kenntnis? Wenn diese Frage mit Nein beantwortet wird, warum nicht? 2. Was hat die Landesregierung in ihrer Zuständigkeit nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes und als oberste Katastrophenschutzbehörde nach § 26 Abs. 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bislang unternommen, um eine ausreichende Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen durch Sirenensignale sicherzustellen? 3. Ist im Zuge der Erfahrungen beim bundesweiten Warntag am 10. September 2020 von der Landesregierung beabsichtigt, eine Vorhaltepflicht von Sirenen in Thüringer Gemeinden und Städten zu regeln? Wenn diese Frage mit Nein beantwortet wird, warum nicht? 4. Wie will die Landesregierung eine ausreichende Warnung der Bevölkerung, auch derjenigen, die nicht über nachrichten-app-fähige Geräte verfügt, dauerhaft sicherstellen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Czuppon beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Erstmals im Jahr 2007 und folgend im Jahr 2013 wurden der Sirenenbestand in Thüringen und der Erreichungsgrad der Bevölkerung in den Kommunen durch das Landesverwaltungsamt abgefragt. Zuletzt wurde eine Abfrage zum 31.12.2019 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erhoben. Antwort zu Frage 2: In Thüringen gab es zum Stichtag 31.12.2019 insgesamt 2.281 Sirenen, wovon 276 die Signale zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung ausgeben können. Antwort zu Frage 3: Grundsätzlich ist der Bund für die Maßnahmen im Spannungs- und Verteidigungsfall zuständig und hat 2011 das Modulare Warnsystem, kurz MoWaS, aufgebaut. Die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall wurde im Rahmen der Evaluierung der Thüringer Katastrophenschutzverordnung mit den kommunalen Spitzenverbänden und Interessenvertretungen erörtert. Folgende Schwerpunkte wurden in der von der Landesregierung eingerichteten Projektgruppe „Warnung der Bevölkerung“ betrachtet: flächendeckende Einführung des Modularen Warnsystems in Thüringen, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur landeseinheitlichen Warnung der Bevölkerung, Einführung einheitlicher Sirenenwarntöne, Ausbau des Sirenennetzes und deren Förderung. Für eine landeseinheitliche Nutzung des MoWaS wurden im Jahr 2018 die Nutzungsempfehlungen für die Organisation der Warnung der Bevölkerung mit dem Modularen Warnsystem – MoWaS – erarbeitet und mit den Nutzern des MoWaS abgestimmt. Mit den Nutzungsempfehlungen wurde zudem erstmals eine landeseinheitliche Regelung für Sirenenwarntöne in Thüringen getroffen. Die Bekanntmachung der Sirenenwarntöne in der Bevölkerung wurde durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden geplant. Am 28. Mai 2018 erfolgte die Veröffentlichung im Staatsanzeiger; Sie finden das im Staatsanzeiger Nr. 22/2018, Seite 615 bis 616. Zur öffentlichkeitswirksamen Information der Bevölkerung über die festgelegten Sirenenwarntöne wurde der Informationsflyer „Warnung der Bevölkerung in Thüringen“ durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erarbeitet und verbreitet. Antwort zu Frage 4: Mit dem Ende eines Bund-Länder-Projekts „Warnung der Bevölkerung“ zum 30.09.2020 werden fortan durch das Land die Kosten für die MoWaS-Stationen in den Zentralen Leitstellen übernommen, um die weitere Entwicklung der Warnung der Bevölkerung in Thüringen voranzubringen. Damit können von mehreren Stellen die vielfältigen Warnmultiplikatoren – das sind nicht nur Sirenen, sondern zum Beispiel auch Radio, Fernsehen, Internet, digitale Anzeigetafeln – mit Warnmeldungen angesteuert werden. Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen durch das Land geplant und zum Teil auch umgesetzt: Zunächst Durchführung der MoWaS-Grundlagenschulung für Disponenten der Zentralen Leitstellen an der TLFKS, verstärkte Werbung für die Förderung durch das Land für Sirenen und deren Umrüstung in kommunaler Zuständigkeit, Weiterentwicklung der einheitlichen Nutzungsempfehlungen zum MoWaS aufgrund aktueller Erkenntnisse. Zudem wird nun jährlich auf Grundlage eines Beschlusses der 210. Innenministerkonferenz jeden zweiten Donnerstag im September ein bundesweiter Warntag durchgeführt. Somit ist eine gemeinsame Weiterentwicklung im Bereich „Warnung der Bevölkerung“ durch sichergestellte Weichen und die Warnvielfalt wie Warn-Apps, Radio, Fernsehen, Internet, digitale Anzeigetafeln, vor allem aber auch Sirenen im Freistaat Thüringen möglich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung. Eine Frage hätte ich noch: Ist nach den Erfahrungen in Thüringen beim bundesweiten Warntag am 10. September 2020 von der Landesregierung beabsichtigt, eine Vorhaltepflicht von elektronisch funkangesteuerten Sirenen in den Thüringer Gemeinden und Städten zu regeln? Vielen Dank.
Danke schön. Bau einer Windkraftanlage mit einer Höhe von 240 Metern bei Erfurt-Töttleben In der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/916 (vergleiche Drucksache 7/1522) nimmt die Landesregierung unter anderem Stellung dazu, welche Vogelarten durch den Bau und Betrieb der oben genannten Windkraftanlage potenziell schlaggefährdet sind. Sie zählt hierbei sieben geschützte Vogelarten auf, unter anderem den Rotmilan und den Mäusebussard mit Brutnachweisen im Untersuchungsgebiet. Die Schlaggefährdung stellt bekanntermaßen ein erhebliches Tötungsrisiko für die Tiere dar. Aufgrund der restriktiven Auslegung der EUVogelschutzrichtlinie 2009/147/EG durch den Europäischen Gerichtshof dürfte es ausgeschlossen sein, die windkraftbedingte Tötung der oben genannten geschützten Arten richtlinienkonform auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz zuzulassen. Trotzdem teilte die Landesregierung in der Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage mit, es gebe ihrerseits keine Bedenken oder Ablehnungsgründe gegen den Bau der nachgefragten Windkraftanlage (vergleiche Drucksache 7/1522). Ich frage die Landesregierung: 1. Ergibt sich nach Auffassung der Landesregierung aus der von ihr festgestellten potenziellen Schlaggefährdung potenziell ein signifikant steigendes Tötungsrisiko für die oben genannten besonders geschützten Vogelarten aus dem Bau oder Betrieb der genehmigten Windkraftanlage? 2. Falls nein, wie begründet die Landesregierung diese Auffassung? 3. Wie wurde das Tötungsrisiko für die schlaggefährdeten besonders geschützten Vogelarten, insbesondere für Rotmilan und Mäusebussard, im Rahmen der Genehmigung berücksichtigt? 4. Wie wird die Ausnahme vom Tötungsverbot des § 44 Bundesnaturschutzgesetz im vorliegenden Fall seitens der Landesregierung begründet?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Mir ist es hinsichtlich der Zuständigkeiten wichtig, darauf hinzuweisen, dass durch die 2008 im Freistaat Thüringen erfolgte Kommunalisierung von Aufgaben die emissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen in der Hand der Landkreise und kreisfreien Städte, also bei den unteren Behörden, liegt. Die Fragen 1, 2 und 3 beantworte ich deshalb gemeinsam. Die zuständige untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Erfurt hat die artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen ihrer Beteiligung im Emissionsschutzverfahren anhand der Kriterien des Avifaunistischen Fachbeitrags zur Genehmigung von Windenergieanlagen in Thüringen, veröffentlicht am 30. August 2017, geprüft. Im Ergebnis wurde die Zulassungsfähigkeit des Vorhabens unter Auflagen festgestellt. Unter den Auflagen sind Schutzmaßnahmen entsprechend der Vorgaben des sogenannten Avifaunistischen Fachbeitrags zu verstehen und insofern ist davon auszugehen, dass diese Schutzmaßnahmen das Tötungs- und Verletzungsrisiko für die betroffenen Vogelarten unterhalb der Signifikanzschwelle halten und damit das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz vermeiden. Zu Ihrer Frage 4: Im emissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wurde keine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 44 Abs. 7 BNatSchG erteilt, da durch die Festlegung von Schutz- bzw. Vermeidungsmaßnahmen das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz abgewendet werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Das ist ein Abwägungsprozess der unteren Naturschutzbehörde. Wir können gern noch mal nachfragen, was genau sie dazu veranlasst hat, diese Einschätzung zu treffen.
Danke schön. Und welche Schutzmaßnahmen das sind, die Sie eben benannt haben, würde mich auch interessieren. Also: Um welche Schutzmaßnahmen handelt es sich?
Ich verweise gern noch mal darauf, dass die Aufgabe des Landes ist, im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit dem Avifaunistischen Fachbeitrag den unteren Naturschutzbehörden die Möglichkeit zu geben, diese Entscheidungen zu treffen. Ich halte Subsidiarität und an dieser Stelle die Zuständigkeit der Kommunen für ein hohes Gut. Das heißt, wir können gern den Informationsfluss sichern und nachfragen und Ihnen die Informationen beigeben. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es sich eigentlich nicht um eine Zuständigkeit seitens des Landes handelt, sondern um eine, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf dieser Ebene auch gefällt wird. Ich biete Ihnen jetzt gern den Service an, nachzufragen, würde Sie aber bitten, sich, wenn Sie solche Fragen haben, wirklich an die dafür zuständigen Behörden zu wenden. Das sind in dem Fall die untere Naturschutzbehörde und die Stadt Erfurt. In diesem Fall können wir aber gern für Sie nachfragen.
Gibt es jetzt weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, und zwar wird die durch Frau Abgeordnete Hoffmann, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/1648 gestellt.
Vielen Dank. Weitere Fragen zu Biogasanlagen und einer solchen Anlage in Themar (Hildburghausen) Laut einer Pressemeldung wurden auf einer Veranstaltung am 10. September 2020 in Schleusingen, Landkreis Hildburghausen, der Betrieb von Biogasanlagen im Allgemeinen und eine Anlage in Themar im Speziellen angesprochen. Ministerin Siegesmund wird zitiert, dass Beschwerden über die Anlage in Themar der Landesregierung bekannt seien, man mit dem Landratsamt in Kontakt stehe und man „hinterher sei“. Ausgehend von dieser Pressemeldung sowie der Beantwortung meiner Kleinen Anfragen 7/858, 7/859 und 7/860 zum Weiterbetrieb von Biogasanlagen und ergänzend zu meiner Kleinen Anfrage 7/1130 über die angesprochene Biogasanlage in Themar ergeben sich zusätzliche Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann nach Bekanntwerden der aktuellen Beschwerden über die Biogasanlage in Themar in Form eines offenen Briefs erfolgte die Kontaktaufnahme der Landesregierung mit dem zuständigen Landratsamt? 2. Sieht die Landesregierung Versäumnisse des Landratsamtes bezüglich der Biogasanlage in Themar in den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 und wenn ja, welche? 3. Plant die Landesregierung Initiativen für ein zentrales Register mit Angaben zu Art, Größe, Inbetriebnahme und Erweiterung für Biogasanlagen, wenn ja, wann und in welcher Form bzw. mit welchen Registerinhalten und wenn nein, warum nicht? 4. Wie oft seit Beginn des Beratungsprojekts wurde eine Beratungsanfrage gestellt und wurde sie gegebenenfalls auch für die Anlage in Themar gestellt? Gemeint ist das kostenlose Beratungsprojekt der Landesregierung für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Biogasanlagen. Danke.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Die Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt Hildburghausen erfolgte durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als zuständige Fachaufsichtsbehörde am 21. August 2020. Zu Frage 2: Die Thematik „Biogasanlage Themar“ wurde dem damaligen Thüringer Landesverwaltungsamt als Fachaufsicht erstmalig am 22. Juli 2015 bekannt. Ursache hierfür waren Geruchsbeschwerden. Seither wird das zuständige Landratsamt Hildburghausen – ich verweise auch hier auf die formale Zuständigkeit der unteren Behörden – in der Sache durch das jetzige Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz fachaufsichtlich begleitet. Nach Feststellungen des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist das Landratsamt Hildburghausen den Beschwerden nachgegangen. Insbesondere hat das Landratsamt die Anlage in Themar wiederholt durch Vor-Ort-Kontrollen überwacht. Zum Bereich „Emissionsschutz“ ist zu sagen: Nach den dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vorliegenden Informationen hat das Landratsamt Hildburghausen die Biogasanlage betreffend seit 2015 insgesamt 37 VorOrt-Kontrollen durchgeführt. Dazu zählen Kontrollen aufgrund von Beschwerden, Regelüberwachungen, Routinekontrollen sowie Kontrollen aus besonderen Anlässen. Die letzte Kontrolle erfolgte am 17.09.2020. Nach den dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vorliegenden Informationen hat das Landratsamt die Verbrennungsmotoranlage betreffend seit 2015 insgesamt 27 Vor-OrtKontrollen durchgeführt, zuletzt am 17.09.2020. In den Jahren 2015 bis 2020 wurden seitens der unteren Immissionsschutzbehörde im Landratsamt verschiedene Anordnungen mündlich erlassen. So wurde am 6. Mai 2015 auf Veranlassung des Landratsamts Hildburghausen eine Leckagemessung von einem Sachverständigen gemäß § 29b BImSchG durchgeführt. Weiterhin wurde seitens der Betreiberin auf Aufforderung mit Vertretern des Landratsamts am 08.01.2016 eine sicherheitstechnische Überprüfung durch einen Sachverständigen durchgeführt. Mit Bescheid des Landratsamts vom 15.12.2016 wird die Betreiberin dazu verpflichtet, alle drei Jahre eine sicherheitstechnische Überprüfung gemäß § 29a BImSchG durchführen zu lassen. Am 16.09.2020 wurde wegen festgestellten Gasaustritts die Fütterung der Biogasanlage untersagt, um den Gasaustritt zu verhindern. Zum Thema „Wasserrecht“: Im Zeitraum 2015 bis 2020 gab es seitens der oberen Wasserbehörde im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz keine Beanstandungen. Soweit es im April 2019 zu einem Austritt wassergefährdender Stoffe in einem für Havarien vorgehaltenen Auffangraum kam, wurden die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr veranlasst. Eine Gewässerverunreinigung fand nicht statt. Zusammenfassend stellt das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz fest, dass das Landratsamt Hildburghausen seinen Aufgaben nachgekommen ist. Zusätzlich gab es einen intensiven Kontakt zur Bürgerinitiative. Am 23. August 2018 fand im damaligen Thüringer Landesverwaltungsamt die erste Beratung mit der BI statt. Es folgten bis 2020 sechs weitere Beratungen mit der BI, vier davon unter Beteiligung des Landratsamts. Zu Frage 3: Die Landesregierung plant keine Initiativen für ein zentrales Biogasanlagenregister. Es erschließt sich uns auch nicht, welchen Mehrwert ein solches Register bieten sollte. Biogasanlagen werden bereits aus unterschiedlichen Gründen in mehreren Datenbanken erfasst. Die in der Frage erwähnten Anlagenmerkmale können dem öffentlich zugänglichen Marktstammdatenregister entnommen werden. Dieses wird von der Bundesnetzagentur geführt. Es erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Energieerzeugungsanlagen. Biogasanlagen, die der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, werden für den Freistaat Thüringen behördenintern im Länderinformationssystem für Anlagen, kurz LIS-A, erfasst. Dieses Informationssystem ist ein vollzugsunterstützendes Instrument der Immissionsschutzbehörden im Rahmen der Genehmigung und Überwachung von Anlagen. Außerdem wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, TLLLR, ein Register zu landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Thüringen geführt, welches über deren Webseite ersichtlich ist. Damit sind bereits drei Register vorhanden. Zu Frage 4: Soweit mit der Frage das Beratungsangebot zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Biogasanlagen nach Auslaufen der staatlichen EEGFörderung gemeint ist, ist dazu Folgendes zu sagen: Um möglichst den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Biogasanlagen zu sichern, hat mein Haus ein abgestuftes Beratungsangebot für betroffene Anlagenbetreiber in Thüringen aufgelegt. Gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium wurde eine vorwettbewerbliche kostenfreie Initialberatung über die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur, kurz ThEGA, konzipiert. Wir konnten Prof. Scholwin vom Institut für Biogas, Kreislaufwirtschaft und Energie dafür gewinnen, diese Beratungen vorzunehmen. Bisher wurden 33 Anfragen bezüglich einer entsprechenden Initialberatung zur Fortführung von Biogasanlagen nach dem Auslaufen aus dem EEG bei der ThEGA gestellt. Elf Beratungen wurden abgeschlossen, fünf Anlagen sind in Bearbeitung. Für jede bislang begutachtete Anlage konnte eine Lösung für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb gefunden werden. Für darüber hinausgehenden ausführlicheren Beratungsbedarf steht die Beratungsförderung über die Richtlinie Solar Invest für Biogasanlagen bereit. Mit Stand 31.08.2020 wurde diese Beratungsleistung für drei Biogasanlagen bei der TAB beantragt. Am 07.11.2019 wurde durch den Betreiber der Anlage in Themar eine Anfrage bezüglich Förderung einer kostenfreien Initialberatung an die ThEGA gestellt. Dem Anlagenbetreiber wurden die Antragsunterlagen auch zeitnah übersandt. Trotz mehrfacher Nachfragen durch die ThEGA hat sich der Anlagenbetreiber bislang aber nicht entschieden, eine Antragstellung für die Initialberatung einzureichen. Auch ein Antrag nach der Richtlinie Solar Invest wurde durch den Betreiber bisher nicht gestellt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Montag, Fraktion der FDP, in der Drucksache 7/1650. Herr Abgeordneter Montag.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Ich frage die Landesregierung: Verspielt die Landesregierung die Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung? Mit der Corona-Pandemie, die in Thüringen in den Monaten April und Mai ihren vorläufigen Höhepunkt hatte, stieg der Handlungsdruck auf die Landesregierung, grundlegende Änderungen in der Ablauforganisation der Thüringer Landesverwaltung einzuleiten. Laut Medienbericht des Thüringer Finanzministeriums vom 23. Juni 2020 wurden binnen weniger Wochen technische Vorkehrungen sowie organisatorische Maßnahmen wie abwechselnde Präsenzzeiten in den Behörden, Heimarbeit oder mobiles Arbeiten getroffen, um persönliche Kontakte zwischen den Bediensteten weitgehend zu vermeiden. Die getroffenen organisatorischen Maßnahmen eigneten sich einerseits zur Eindämmung der Virusverbreitung und andererseits zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Behörden, da bei einem Infektionsfall das Risiko eines Ausfalls ganzer Organisationseinheiten reduziert wurde. Mir liegen jedoch Erkenntnisse vor, dass trotz steigender Neuinfektionen die Landesregierung in ihren Ministerien und nachgeordneten Bereichen die erfolgreich erprobte ortsunabhängige und digitale Zusammenarbeit durch innerbehördliche Regelungen fast vollständig zurückgefahren hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die geeigneten organisatorischen Maßnahmen zur Reduzierung von vermeidbaren persönlichen Kontakten in den Behörden zwischenzeitlich fast vollständig zurückgefahren? 2. Wird hierdurch die Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung in ähnlich gelagerten Pandemiefällen in der Zukunft gefährdet? 3. Welche konkreten Maßnahmen einschließlich ihrer Terminierung kann die Landesregierung benennen, um die organisationale Resilienz in der Verwaltung zu stärken? 4. In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel für Neuanschaffungen von Tele- und Heimarbeitsplätzen einschließlich Video- und Telefonkonferenzanlagen für das Haushaltsjahr 2021 geplant?
Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Montag, für die Landesregierung beantworte ich Ihnen die Fragen. Zu Frage 1: Seit März dieses Jahres wurden innerhalb der Landesverwaltung zahlreiche organisatorische wie technische Maßnahmen ergriffen, um durch die Flexibilisierung von Arbeitszeiten und -orten sowie digitale Möglichkeiten der Zusammenarbeit nicht erforderliche Kontakte im Büroumfeld zu vermeiden. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere den Ausbau der IT-Infrastruktur für Heim- und mobiles Arbeiten sowie die Durchführung von Telefon- und Videoschaltkonferenzen. Die Maßnahmen gelten unverändert fort. Im Übrigen liegt es aufgrund der unterschiedlich gegebenen Verhältnisse in der Verantwortung der einzelnen Behörden, eigenständig und abhängig von der Lage angepasste Maßnahmen zu ergreifen. Da hat auch jedes Ministerium einen Plan, in welchen Stufen man wieder auf dieses Regime zurückführt, wenn die Erkrankungsraten steigen werden. Zu Frage 2: Die Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung wird hierdurch in Zukunft nicht gefährdet. Vielmehr hat sich die Zweckmäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen bestätigt. Die Resilienz der Landesverwaltung wurde insbesondere durch den Ausbau der Infrastruktur gestärkt. – Sie fragen zu einer Resilienz. Das ist ja eigentlich eine menschliche Sache. Zu Frage 3: Während der vergangenen Monate wurden für die verschiedensten Szenarien Maßnahmen entwickelt, durchgespielt und auch erprobt. Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, haben sich diese Maßnahmen bewährt. Jederzeit kann die Verwaltung auf entsprechende Maßnahmen oder Teile davon zurückgreifen und wieder in Kraft setzen. Terminiert werden die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen durch die Veränderung und Überwachung des Infektionsgeschehens, insbesondere der 7-Tage-Inzidenz. Zu Frage 4: Für das Haushaltsjahr 2021 wurden im Einzelplan 16 – Informations- und Kommunikationstechnik Haushaltsmittel in Höhe von 5,241 Millionen Euro für Neuanschaffungen von Tele- und Heimarbeitsplätzen einschließlich Video- und Telefonkonferenzanlagen eingeplant. Herzlichen Dank.
Eine habe ich dazu noch. Vielen Dank, Frau Ministerin. Wie viele Beschäftigte der Landesverwaltung können ihre Dienstpflichten aufgrund der technischen Ausstattung von Heim- oder mobilen Arbeitsplätzen außerhalb des jeweiligen Behördenstandorts erbringen und wie viel Prozent davon werden unter Berücksichtigung von innerbehördlichen Regelungen tatsächlich außerhalb des jeweiligen Behördenstandorts erbracht? Da Sie das für die gesamte Landesregierung fordern, kann ich Ihnen das natürlich nicht beantworten. Ich weiß auch nicht, ob wir die Zahlen hinbekommen, aber wir würden es natürlich versuchen, wenn das Protokoll dann da ist, dass wir Ihnen die Frage beantworten.
Gibt es noch Anfragen aus dem Plenum? Das ist nicht der Fall. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Thrum, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/1652.
Danke, Herr Präsident. Aktueller Stand der geplanten Waldstilllegung bei Rodacherbrunn im Saale-Orla-Kreis Im Jahr 2019 wurde beim Thüringer Landtag eine Online-Petition gegen die geplante Stilllegung einer ca. 1.400 Hektar großen Waldfläche bei Rodacherbrunn im Saale-Orla-Kreis eingereicht. Dieses Petitionsverfahren ist bisher nicht abgeschlossen. Im Rahmen dieser geplanten Stilllegung erklärte sich die Stadt Wurzbach bereit, die besagte Waldfläche zu übernehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat das Bundesumweltministerium oder eine diesem Ministerium nachgeordnete Behörde dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auf dessen Empfehlungsschreiben bezüglich des Übernahmeangebots der Stadt Wurzbach geantwortet und falls ja, wann? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich des Übernahmeangebots der Stadt Wurzbach? 3. Welche Auffassung vertritt nach Kenntnis der Landesregierung das Bundesumweltministerium bezüglich des Übernahmeangebots der Stadt Wurzbach?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nein. Zu Frage 2: Entscheidend ist, ob die Stadt Wurzbach die Naturerbevorgaben des Bundes akzeptiert. Das betrifft vor allem den Waldumbau mit dem Ziel einer späteren Beendigung der forstwirtschaftlichen Nutzung. Sofern sich die Stadt Wurzbach weiterhin dazu bekennt, wird sich die Landesregierung für eine Übernahme der ca. 1.436 Hektar BVVGFlächen durch die Stadt einsetzen. Zu Frage 3: Der Landesregierung ist die Auffassung des Bundesumweltministeriums nicht bekannt. Mein Haus wird gemeinsam mit dem TMIL die Übernahme begleiten. Ich gehe davon aus, dass sich der Bund dann dem Votum des Freistaats anschließt.
Danke, Frau Ministerin. Gibt es weitere Nachfragen dazu? Das ist nicht der Fall. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Schütze, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/1680.
Danke schön, Herr Präsident. Mögliche Anschaffung eines gemeinsamen Löschhubschraubers der Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Gemäß einer Mitteilung der Deutschen PresseAgentur vom 14. Juni 2019 äußerte der Thüringer Innenminister öffentlich, dass er mit den Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Anschaffung eines Löschhubschraubers prüfen wolle. Auch die Bundesregierung habe bereits Unterstützung signalisiert. Ebenso sollte geprüft werden, ob die genannten Bundesländer EU-Mittel für die Anschaffung des besagten Hubschraubers abrufen können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und mit welchem Ergebnis nahm die Landesregierung Gespräche mit der Bundesregierung und den Landesregierungen der Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt auf, um die gemeinsame Anschaffung eines Löschhubschraubers zu prüfen? 2. Mit welchen anderen Bundesländern führte die Landesregierung bisher Gespräche über die gemeinsame Anschaffung eines Löschhubschraubers? Falls sie bisher keine derartigen Gespräche führte: Warum nicht?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die beiden Fragen des Abgeordneten Schütze beantworte ich für die Landesregierung gemeinsam wie folgt: Der schnelle und koordinierte Einsatz von Hubschraubern zur luftunterstützenden Vegetationsbrandbekämpfung hat in der Vergangenheit maßgeblich für einen schnellen Löscherfolg bei derartigen Einsätzen beigetragen. Gerade die Unterstützung der örtlichen Gefahrenabwehreinheiten durch die Brandbekämpfung aus der Luft ist ein wesentlicher Bestandteil für die erfolgreiche Abarbeitung von verschiedenen Einsatzlagen. Erst vor zwei Wochen war der Hubschrauber der Landespolizei Thüringen bei einem Waldbrand im Bereich Ruhla im Wartburgkreis eingesetzt und unterstützte die Feuerwehren bei der Brandbekämpfung in unwegsamem Gelände äußerst effektiv. Darüber hinaus kann ich darauf hinweisen, dass sich seit den schweren Waldbränden von 2018 unter Federführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Behörden der polizeilichen und nicht polizeilichen Gefahrenabwehr auf Bundes- und Landesebene, Vertreter des Forstes und der deutschen Feuerwehren in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Nationaler Waldbrandschutz“ austauschen. In diesem Zusammenhang wurde von diesen Akteuren auch die Weiterentwicklung des Einsatzes von Löschhubschraubern im Rahmen einer breiten, bereits nach der Innenministerkonferenz etablierten Unterarbeitsgruppe besprochen. Unabhängig von diesen Abstimmungen haben wir im Freistaat Thüringen die vorhandenen Hubschrauber der Landespolizei mit Außenlasthaken versehen, damit beide Hubschrauber Möglichkeiten des Wasserabwurfs besitzen. Damit ist sichergestellt, dass die Polizeihubschrauber des Freistaats unsere Feuerwehrleute im Land unterstützen können. Viele Länder haben hier nunmehr nachgezogen und ihre landeseigenen Hubschrauber aufgerüstet, sodass heute mehr Kapazitäten zur Brandbekämpfung aus der Luft im gesamten deutschen Raum vorhanden sind. Dies ist äußerst positiv. Weiterhin wurde zwischen Bund und Ländern ein Mechanismus zur Verbesserung der Koordinierung von Einheiten und Mitteln zur Waldbrandbekämpfung abgestimmt. Mit diesem sogenannten Fähigkeitsmanagement werden durch Bund und Länder auch die grundsätzlich verfügbaren Hubschrauber gemeldet, die länderübergreifend und kurzfristig zum Einsatz kommen können, um die Verfügbarkeitsübersicht, aber auch die Koordinierung der Hubschrauber zu verbessern. Der Bund wird dieses Konzept erstmalig nach der Brandsaison in diesem Jahr evaluieren und seine Wirksamkeit untersuchen. Auch Thüringen hat darin seine verfügbaren Einsatzmittel zur luftunterstützenden Waldbrandbekämpfung gemeldet. Im Rahmen der Sicherheitskonferenz der ostdeutschen Länder am 28. September 2020 in Leipzig wurde schließlich eine vertiefte Zusammenarbeit der Bundesländer beim Brand- und Katastrophenschutz erörtert. Dazu gehört für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auch eine noch engere Abstimmung zur Vorbereitung auf Großschadensereignisse wie zum Beispiel auch Vegetationsbrände. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Folgen der Insolvenz eines Abrechnungsdienstleisters für die Thüringer Apotheken Am 15. September 2020 hat eine Abrechnungsdienstleistungsgesellschaft mbH einen Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hat für bundesweit rund 3.500 Apotheken den Zahlungsverkehr mit den Krankenkassen abgewickelt. Laut Medienberichten schuldet das Unternehmen den Apotheken eine dreistellige Millionensumme. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Thüringer Apotheken sind nach Kenntnis der Landesregierung von der Insolvenz dieser Abrechnungsdienstleistungsgesellschaft mbH direkt betroffen und sind hierbei regionale Auffälligkeiten zu erkennen? 2. Wie viele der betroffenen Apotheken sind nach Einschätzung der Landesregierung durch die Insolvenz in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Liquiditätsengpässe bei Thüringer Apotheken infolge der Insolvenz zu verhindern und die flächendeckende Medikamentenversorgung sicherzustellen? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, bevor ich die Einzelfragen beantworte, gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Apotheken rechnen im Einklang mit den sozialrechtlichen Bestimmungen die von den Patientinnen und Patienten eingereichten Rezepte über sogenannte Apothekenrechenzentren ab. Diese Dienstleister ordnen die Forderungen der Apotheken den diversen Krankenkassen zu und ordnen die Erstattungen den Apotheken zu. Aus der Fachpresse ist für das Apothekenrechenzentrum AvP mit Sitz in Düsseldorf Folgendes bekannt: Bereits Ende August wird von ausbleibenden Zahlungen der AvP für August berichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen setzt am 15. September 2020 einen Sonderermittler ein, welcher am 16. September 2020 einen Insolvenzantrag stellt. Nun zu den Fragen im Einzelnen: Zu 1.: Laut Mitteilungen des Thüringer Apothekerverbandes rechnen 80 Apotheken der derzeit 531 Thüringer Apotheken ihre Rezepte über AvP ab. Regionale Auffälligkeiten sind nicht bekannt. Der zuständigen Überwachungsbehörde, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, liegen keine Erkenntnisse über betroffene Apotheken vor. Das ist insofern auch nicht unmittelbar zu erwarten, weil das TLV den Arzneimittelverkehr überwacht. Das Abrechnungsverfahren läuft aufgrund privatrechtlicher Verträge und unterliegt insoweit nicht der Überwachung durch die zuständige Behörde für den Arzneimittelverkehr. Zu 2.: Auch hierzu liegen der Landesregierung unmittelbar keine Erkenntnisse vor. Der Thüringer Apothekerverband gibt die durchschnittlichen monatlichen Forderungen einer Apotheke mit 130.000 Euro an. Laut Mitteilung der Fachpresse stellen sowohl der pharmazeutische Großhandel als auch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank Überbrückungskredite für Apotheken in Aussicht, die aufgrund ausbleibender Zahlungen ihre eigenen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können. Der Insolvenzverwalter teilte zudem mit, dass 300 Millionen Euro auf den Konten der AvP vorgefunden worden sind. Ob diese Summe ausreicht, die Forderungen der Apotheken zu bedienen, bleibt dem Insolvenzverfahren vorbehalten, dessen Abschluss jedoch nicht kurzfristig zu erwarten ist. Zu 3.: Wie bereits ausgeführt, ist das Ausmaß der Liquiditätsengpässe nicht bekannt. Im Übrigen hat aber das TLV die Thüringer Apotheken informiert, wie bei drohender Insolvenz zu verfahren ist, damit die Apothekenbetriebserlaubnis nicht gefährdet ist. Das vordringlichste Ziel ist der Erhalt der unverschuldet in Schieflage geratenen Apotheken und damit die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Für die Thüringer Apotheken stehen bereits das Bürgschaftsprogramm und das Programm „Thüringer-Kapital“ als Finanzierungsprodukt bei der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Ministerin. Ich hätte noch zwei Nachfragen, wenn es gestattet ist. Die erste: Frau Ministerin, Sie haben zu Punkt 1 gesagt, es wären 80 Apotheken im Freistaat betroffen, und meinten, regionale Auffälligkeiten wären Ihnen nicht bekannt. Allein aber aus meiner Heimatregion weiß ich, dass 16 Apotheken betroffen sind. Wenn ich das auf die 80 berechne, würde ich somit sagen, da gibt es nun auch regionale Auffälligkeiten. Ich bitte darum, das unbedingt zu prüfen und mir diese Beantwortung noch nachträglich zukommen zu lassen, denn ich glaube, dass es tatsächlich diese Auffälligkeiten gibt. Das wäre das Erste. Das Zweite: Sie haben zu Punkt 3 gesagt, dass Sie keine Informationen im Haus dazu haben. Planen Sie, sich noch Informationen zu holen? Und außerdem: Gibt es auch Pläne in der Schublade des Ministeriums, wie man ohne Kredite eine Lösung herbeiführen könnte? Denn wenn jetzt ein Apotheker als Unternehmer natürlich so einen Kredit aufnimmt – wir reden auch manchmal von mehreren 100.000 Euro –, dann zahlt der bis ans Ende seiner Karriere quasi diesen Kredit ab. Gibt es da also irgendwelche Abstimmungen vielleicht auch mit dem Bund zu dieser Thematik?
Zu Frage 1: Also wenn wir diese Zahlen erhalten können, werden wir die natürlich gern nachreichen. Zu Frage 2: Pläne dazu sind natürlich noch nicht in der Schublade, aber wir sind ja in engem Austausch mit dem Apothekerverband. Insofern denke ich, wenn es zu großen Schieflagen kommen würde, dann müsste man auch über andere Programme, weitere Instrumente nachdenken. Aber das ist sozusagen bei uns noch nicht angekommen, dass es hier zu Schieflagen bei Apotheken an der Stelle kommt.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann vielen Dank. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit beende ich an dieser Stelle die Fragestunde und ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 47, 48, 49 und 50 gemeinsam auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Tagesordnungspunkt 47 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/1437 Abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 67 Jastimmen, 12 Neinstimmen, es liegen 7 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Herr Abgeordneter Denny Möller, die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen zur Wahl. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Lehmann, SPD: Er ist zwar nicht
da, aber er nimmt die Wahl an!) Gut, dann nehmen wir das ins Protokoll. Tagesordnungspunkt 48 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1770 - korrigierte Fassung Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Czuppon: abgegebene Stimmen 87, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 1. Auf den Wahlvorschlag der AfD, Herrn Abgeordneten Czuppon, entfallen 25 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Hoffmann: abgegebene Stimmen 87, gültige Stimmen 87, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Hoffmann, entfallen 29 Jastimmen, 53 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich verlese die restlichen Ergebnisse. Dann können wir dazu kommen, wie das weitere Verfahren ist. Tagesordnungspunkt 49 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1771 - korrigierte Fassung Abgegebene Stimmen 87, gültige Stimmen 87, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 55 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Mühlmann, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1769 Abgegebene Stimmen 59, gültige Stimmen 58, ungültige Stimmen 1. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 13 Neinstimmen, es liegen 13 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den Gewählten. Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Ist das so? Gut. Dann frage ich jetzt die Fraktion der AfD: Wollen Sie einen weiteren Wahlgang?
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
Für beides, G 10 und Parlamentarische Kontrollkommission?
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
Jawohl. Für die Parlamentarische Kontrollkommission werden gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes die Abgeordneten Jörg Henke und Uwe Thrum vorgeschlagen. Für die Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz wird Abgeordnete Tosca Kniese vorgeschlagen.
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
Danke. Dann unterbreche ich die Sitzung jetzt für eine Lüftungspause. In der Zeit kann die Verwaltung die Wahl vorbereiten. Ich denke, wenn das schnell genug geht, können wir dann nach der Pause direkt zum Wahlgang schreiten. Danke. Wir setzen um 16.15 Uhr fort. Ich setze jetzt die Sitzung fort, und zwar mit einem zweiten Wahlgang zum Tagesordnungspunkt 48. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1770 - korrigierte Fassung Die Fraktion der AfD hat Herrn Abgeordneten Jörg Henke und Herrn Abgeordneten Uwe Thrum vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, also mindestens 46 Stimmen. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Ein weiterer Wahlgang betrifft den Tagesordnungspunkt 49 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1771 - korrigierte Fassung Die Fraktion der AfD hat Frau Abgeordnete Tosca Kniese vorgeschlagen. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, also mindestens 46 Stimmen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Ich sehe keine Stimmen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel gleichzeitig. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission können Sie bei jedem der beiden vorgeschlagenen Wahlbewerber mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10Kommission können Sie einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Bezüglich der weiteren Regularien erinnere ich an die Erläuterungen von Herrn Vizepräsidenten Worm im Zusammenhang mit den vorhin durchgeführten Wahlen. Ich bitte die Wahlhelfenden, Frau Abgeordnete Güngör, Herrn Abgeordneten Reinhardt und Herrn Abgeordneten Gottweiss, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Alle Anwesenden bitte ich um etwas Geduld, die Auszählung wird etwa 10 Minuten dauern. Ich betätige dann den Gong, wenn das Wahlergebnis vorliegt. Meine Damen und Herren, die Auszählung ist beendet. Ich komme jetzt zur Verkündung des Wahlergebnisses. Zuerst Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Henke: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herrn Abgeordneten Henke, entfallen 34 Jastimmen, 45 Neinstimmen, es liegen 7 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Thrum: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herrn Abgeordneten Thrum, entfallen 34 Jastimmen, 48 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegen 6 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Kniese, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt der Wahlen beendet. Ich komme zum gemeinsamen Aufruf der TagesGesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1628 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1629 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihrer Gesetzentwürfe?
(Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nein!)
Nein – gut. Ich eröffne damit die gemeinsame Aussprache und rufe als ersten Redner Abgeordneten Zippel von der Fraktion der CDU ans Rednerpult.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie uns den Moment nutzen, um gemeinsam eine Zeitreise zu machen. Unser Ziel ist der 25. Oktober 1993. Wir landen aber nicht in Erfurt, sondern auf der ehrwürdigen Wartburg zu Eisenach. Es ist der Tag, an dem die Abgeordneten des ersten Thüringer Landtags unsere Verfassung beschlossen haben. Vier Tage später wurde die Landesverfassung im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet, der gesamte Verfassungstext nahm dabei nur 14 Seiten für sich in Anspruch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum erzähle ich Ihnen das? Ich möchte uns allen die Bedeutung unseres Vorhabens, die Verfassung unseres Freistaats zu ändern, vor Augen führen. Die Thüringer Verfassung steht an der Spitze der Pyramide unseres Landesrechts, man kann sich das gar nicht oft genug vergegenwärtigen. Liebe Frau Kollegin Müller, ich hoffe, Sie waren bei unserem kleinen gedanklichen Ausflug in die Vergangenheit aufmerksam dabei, Sie haben uns nämlich wiederholt Verzögerung vorgeworfen bei dieser Thematik, obwohl wir alle abgesprochenen Termine eingehalten haben. Und ich sage Ihnen an der Stelle: Eine Verfassung ändert man eben nicht im Schweinsgalopp. Wir tragen große Verantwortung. Meiner Fraktion und mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir höchste Sorgfalt und Gründlichkeit bei der Überarbeitung unserer Verfassung walten lassen. Unser Gesetzentwurf zur Reform des Staatsorganisationsrechts greift sieben Problemstellungen auf, welche die Mütter und Väter unserer Thüringer Verfassung vor 27 Jahren trotz all ihrer Sorgfalt einfach nicht voraussehen konnten. Diese Herausforderungen müssen und wollen wir mit unserem Entwurf angehen. Wir wollen in der Verfassung feststellen, dass gesetzlich vorgeschriebene Quotierungen bei der Aufstellung von Bewerbern zu Landtags- und Kommunalwahlen untersagt sind. Damit sichern wir die Freiheit und Gleichheit von Wahlen und schützen demokratische Strukturen. Wir nehmen den Menschen als Individuum in den Blick und reduzieren ihn nicht auf seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Zweitens beseitigt unser Gesetzentwurf die Unklarheiten, die sich im Rahmen der Ministerpräsidentenwahl gezeigt haben. Unser Ziel ist die Sicherung des Mehrheitsprinzips als einen der tragenden Grundsätze der freiheitlichen Demokratie. Die von uns vorgeschlagene Neufassung des Artikels 70 Abs. 3 erinnert zudem ausdrücklich an die Möglichkeit, vor dem dritten Wahlgang eine Bedenkzeit einzuräumen, damit mögliche Szenarien sorgfältig abgewogen werden können. Mit dem neuen Artikel 82a schlagen wir ein zusätzliches Instrument der direkten Demokratie vor, den Volkseinwand. Wir wollen damit die Beteiligungsmöglichkeiten für das Thüringer Volk ausbauen. Die von uns vorgeschlagene Staatsschutzklausel dient der Sicherung unserer verfassungsänderungsfesten Grundsätze. Mit dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gibt unser Entwurf für die Einstufung als Verfassungsfeind einen klaren Maßstab vor. Damit beugen wir ideologischen Einseitigkeiten vor. Die Regelung orientiert sich nicht an weltanschaulichen Aspekten, sondern an unseren verfassungsrechtlichen Grundwerten. Die Thüringer Kommunen sind die Herzkammer unseres Freistaats. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass sich das Konnexitätsprinzip künftig auf alle Arten der Aufgabenzuweisung an die Kommunen erstreckt und die Vorgaben für die Höhe des Kostenausgleichs konkretisiert werden. Damit stärken wir das kommunale Selbstverwaltungsrecht.
(Beifall CDU, FDP)
Im Rahmen der Reform des Staatsorganisationsrechts wollen wir endlich auch die Vorgaben des Grundgesetzes zur Schuldenbremse landesverfassungsrechtlich umsetzen. Wir setzen damit ein klares Signal dafür, dass aus der krisenbedingten Ausnahmesituation kein Dauerzustand der Neuverschuldung werden darf. Das verlangt die Generationengerechtigkeit von uns. Als siebten und letzten Punkt schlagen wir im Rahmen der Staatsorganisationsrechtsreform vor, dem Landtag ein eigenständiges Initiativrecht für Änderungen des Haushaltsgesetzes einzuräumen. Ein neu gewähltes Parlament erhält hierdurch die Möglichkeit, die Entscheidung der vergangenen Volksvertretungen entsprechend dem aktuellen Willen des Wahlvolks zu berichtigen. Damit sichern wir das Budgetrecht des Parlaments für den Fall, dass der Landtag in seiner vorherigen Zusammensetzung ein Haushaltsgesetz beschlossen hat, das vollständig in die Legislaturperiode des neu legitimierten Parlaments fällt. Lassen Sie mich noch kurz unseren Entwurf zur Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten vorstellen. Mit der Aufnahme des Merkmals „Alter“ in die Aufzählung der Diskriminierungsverbote in Artikel 2 Abs. 3 der Thüringer Verfassung wollen wir die Unabhängigkeit, die Teilhabemöglichkeiten und die Würde von alten und jungen Menschen stärken. Außerdem wollen wir in der Thüringer Verfassung einen neuen Abschnitt schaffen, in dem Staatsziele untergebracht werden können, die übergreifend das Zusammenleben und den Zusammenhalt in der Gesellschaft thematisieren. Neben den Staatszielen der Ehrenamtsförderung und der Nachhaltigkeit wollen wir hier das Herstellen gleichwertiger Lebensverhältnisse in den verschiedenen Landesteilen und Maßgaben für Integration von Menschen, die sich rechtmäßig auf Dauer im Freistaat aufhalten, als Staatsziele verankern. Zu guter Letzt schlagen wir vor, das Gebot der Bestenauslese bei der Besetzung öffentlicher Ämter in unsere Thüringer Verfassung aufzunehmen. Dies hat den Schutz der nicht zum Zuge kommenden Bewerber vor Ungleichbehandlungen zum Ziel. Die Anknüpfung an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dient darüber hinaus dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes und einer effizienten Ausübung des Staatsdienstes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, es hat sich seit 1993 vieles entwickelt und es gibt hinreichenden Handlungsbedarf. Ich denke, es ist Zeit, dass wir die notwendigen Änderungen gemeinsam anpacken. Ich freue mich auf einen intensiven Austausch im Verfassungsausschuss und freue mich auf den Diskurs. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Werte Kollegen! Sorgfalt und Gründlichkeit, Herr Zippel, haben Sie eben genannt.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ja! Das ist
Ihnen vielleicht fremd!) Ich war wirklich gespannt, denn medial kam ja die große Ankündigung von diesem Wurf, den Sie uns auf den Tisch legen wollten. Da habe ich wirklich den ganzen Sommer lang gebibbert und dachte, was bringen sie denn. Unsere positive Werteordnung, diese Thüringer Verfassung, wo Sie eben noch mal dargelegt haben, wann wurde sie wo verabschiedet. Leider haben Sie nicht erwähnt, dass auch die Thüringer darüber abstimmen konnten. Sie haben sie auch dabei. Sie beginnen in Ihrem Vorschlag mit einem Verbot. Ein Verbot in eine Verfassung reinzuhauen – ich nenne es wirklich „hauen“ –, ist wirklich ein – das gibt es nirgends. Da bin ich bei dem Verbot von Paritätsregelungen im Wahlrecht. Das ist Ihnen vielleicht auch aufgrund dessen eingefallen, dass der Verfassungsgerichtshof so entschieden hat. Aber Sie vergessen dabei, dass es auch bei der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Sondervoten gab. Zwei Sondervoten, die von drei Richterinnen – großes I, wir sind beim Gendern – aufgegriffen worden sind, die sich an der europäischen Rechtsprechung orientieren. Da gibt es ganz andere Regelungen und da muss man sagen: Nein, wir machen keine Verbote in eine Verfassung, weil, die Verfassung soll eigentlich darstellen, wie wir zukünftig oder miteinander in Thüringen leben wollen. Das kann man nicht über Verbote regeln.
(Beifall DIE LINKE)
Nun können Sie vielleicht auch schon raushören, dass wir uns da zwar austauschen werden – nicht so intim, wie Sie es eben dargelegt haben –, aber keinesfalls zueinanderkommen. Da trennt uns doch sehr viel. Mehr will ich dazu in dem Moment noch nicht sagen. Ich kann nur sagen, liebe Frauen, die das hören, bitte aufstehen, denn – das ist ein schöner Satz – wir sind nicht nur die Hälfte des Himmels, wir sind nicht nur die Hälfte der Gesellschaft, nein, wir sind auch die Hälfte der Demokratie.
(Beifall DIE LINKE)
Und von dem her werbe ich, dass wir eine große Mehrheit finden, dieses Verbot nicht in die Verfassung aufzunehmen. Jetzt komme ich zu dem, was Sie auch vorgeschlagen haben in der Änderung des Artikels 83. Sie haben es so ein bisschen umschrieben, dahinter steckt aber eigentlich die Extremismusklausel. Und da sind wir bei der Hufeisentheorie, die funktioniert einfach nicht mehr. Da will ich Ihnen auch sagen: Sie haben vielleicht auch Vorbilder in Sachsen-Anhalt. Dort gab es eine große Parlamentsreform, wo sich übergreifend CDU, Linke, Grüne und SPD entschieden haben, die Antifaschismus-, Antirassismusklausel in ihrer Verfassung festzuschreiben.
(Beifall DIE LINKE)
Als ich das gelesen habe, habe ich gedacht: Das kann doch wohl nicht wahr sein. Sie verkennen eigentlich die wahren Feinde der Demokratie. Sie setzen wieder irgendwelche Menschen gleich und denken, man muss links und rechts – dieses Hufeisen – sofort wieder miteinander verbinden. Die wahren Feinde – ich sage es gern noch mal – sind wirklich die, die hier rechts außen sitzen.
(Unruhe AfD)
Es ist der parlamentarische Arm des Faschismus, des Rassismus und des Antisemitismus.
(Beifall DIE LINKE)
Und das muss Ihnen auch langsam bewusst werden. Große Vorbilder von Ihnen, vielleicht Rita Süssmuth oder auch die CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel, haben das deutlich erkannt.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Selbst CSU-Chef Söder weiß, dass das die Gefahr der Demokratie ist. Und Sie? Sie wischen das weg und setzen links und rechts wieder gleich.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist bei
uns notiert, Frau Kollegin!) Wir werden vielleicht im Ausschuss dann noch mal intensiver diskutieren, aber das ist wirklich unglaublich. Ich kann Sie jetzt hier wirklich nur auffordern: Stimmen Sie für die ausdrückliche, verfassungsrechtliche, verbindliche Feststellung, dass Faschismus und Neonazis, Antisemitismus und Rassismus kein Teil der Werteordnung der Thüringer Verfassung sind, diese Unwerte deshalb auch in Gesellschaft und Staat keinen Platz haben dürfen und dass alle Akteure, die sich in der Zivilgesellschaft gegen Faschismus und Neonazismus, gegen Antisemitismus und Rassismus engagieren, dafür auch Unterstützung erhalten sollen! Dazu fordere ich Sie hier wirklich auf.
(Beifall DIE LINKE)
Die Menschenwürdegarantie des Artikels 1 soll damit auch ergänzt werden, denn die Menschenwürdegarantie, zuerst verankert in Artikel 1 Grundgesetz, ist eine bewusst gewollte deutliche Absage an den Faschismus und seine Verbrechen, und die Menschenwürdegarantie ist ein deutlich und bewusst gewolltes inhaltliches Gegenprogramm zu Faschismus, Neonazismus, Antisemitismus und Rassismus.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wie die
DDR!)
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Und Neostali-
nismus!)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist so krass; da sind Millionen ermordet worden und Sie setzen das gleich!) Ich glaube, wir müssen darüber nicht diskutieren. Ich komme jetzt mal zu dem Thema „Schuldenbremse“, die der CDU-Gesetzentwurf in Artikel 98 wieder mal aufwärmt. Wir haben es schon mehrfach gesagt, wir lehnen das ja auch ab. Die Schuldenbremse ist strukturell überflüssig, Sie haben es selber gesagt, es steht schon im Grundgesetz. Und da komme ich mal mit Blick darauf, wie kommt man immer wieder dazu, diese Schuldenbremse, die schwarze Null, reinzubringen, zu der Mär der schwäbischen Hausfrau. Ich kann Ihnen sagen, ich habe auch ein paar Jahre in Baden-Württemberg gelebt: Diesen Mythos von der schwäbischen Hausfrau gibt es nicht; auch die geben Geld aus. Stellen Sie sich jetzt mal vor, wir würden diese Schuldenbremse in der Thüringer Verfassung schon verankert haben und hätten das 1,8-Milliarden-Euro-Hilfsprogramm nicht auf den Weg bringen können, wo wir Kommunen, wo wir Soloselbstständige, Menschen, die in Not geraten sind, hätten unterstützen können. Was wäre das für ein Aufschrei?! Das allein zeigt, dass die Schuldenbremse eine reine Ideologie von den konservativen Parteien ist und keinen weiterbringt. Ich kann Ihnen noch ein Beispiel bringen – wenn gerade überall darüber geredet wird, dass der Wald stirbt: Nun überlegen Sie sich mal: Ein neuer Forstunternehmer braucht eine große Rückemaschine, muss dafür ca. 500.000 Euro aufbringen und würde sich das Geld erst einmal ansparen, bis er sich diese Maschine leisten kann. Dann ist der Wald ganz tot. Damit kommen Sie also gar nicht weiter. Von daher muss man ein bisschen die Einnahmen und Ausgaben miteinander verknüpfen und diese Schuldenbremse bringt uns da auf keinen Fall weiter. Insofern können wir jetzt schon mal sagen: Da kommen wir nicht zueinander. Denn der Staat hat eine Verantwortung. Durch dieses Nichtausgeben, wenn wir sparen würden bei den Ausgaben, gerade was die sozialen Ausgaben sind, würde die Schere zwischen Arm und Reich nämlich noch größer. Das lehnen wir als Rot-Rot-Grün zumindest ab. Sie schlagen auch ein neues Verfahren hinsichtlich der Wahl des Ministerpräsidenten vor. Sie sagen: zwei Wochen Bedenkzeit. Da will ich mal sagen: Wer sich vorher nicht im Klaren ist, wenn er sich hier in das Parlament wählen lässt, wen er denn zum Ministerpräsidenten wählt – dann helfen zwei Wochen auch nicht mehr. Von daher kommen wir da in dem Moment nicht zusammen. Jetzt komme ich mal zu dem, wo ich Sie direkt aufgefordert hatte und sagte: Bringen Sie doch nach diesen Anhörungen, die wir in der vergangenen Legislaturperiode hatten, das fakultative Referendum noch mal, bringen Sie es doch. Das hatte ich Ihnen gesagt, da standen wir da hinten. Nun haben Sie es wieder eingebracht.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist ja ein
ganz starkes Argument!) Nun haben Sie es wieder eingebracht. Sie sagen jetzt, es wäre der Volkseinwand. Das klingt erst mal total nett, weil das die Sachsen in ihrem Koalitionsvertrag auch so beschrieben haben. Nun haben Sie aber diesen Volkseinwand, diese Gesetzgebung, so gebaut: Sie haben gedacht, man kann das, was in der Schweiz funktioniert, einfach hier irgendwie überstülpen. Das funktioniert nicht. Da müssen wir wirklich mal diskutieren, wie man das verbessern kann, und natürlich müssen wir das in den Fraktionen auch noch mal diskutieren, ob es das ist, was wir wirklich wollen. Aber auf diese Anhörung freue ich mich wirklich. Denn eines muss man auch sagen: Wir haben so viele direktdemokratische Elemente, wir haben das Volksbegehren, den Volksentscheid, das läuft ins Leere, weil wir immer noch den Finanzvorbehalt in der Verfassung stehen haben. Hier sagen Sie explizit, der Finanzvorbehalt soll da nicht gelten. Aber da, wo Menschen aktiv werden, etwas gestalten wollen, da soll er weiter drinbleiben, der Finanzvorbehalt; das geht nämlich auch nicht. Man kann nicht einfach direktdemokratische Elemente irgendwie gegenüberstellen, den Dialog oder das Vetorecht, wie auch immer man es nennt, und dann unterschiedliche Regelungen daran haben. Das funktioniert einfach nicht. Wir sagen, der Finanzvorbehalt muss erst mal aus der Verfassung. Wir müssen das direktdemokratische Element, was es jetzt schon gibt, stärken, damit es nämlich nicht zum Leerlauf wird. Das ist unsere Ansicht in diesem Punkt. Was uns sehr verwundert hat, ist, dass Sie erneut Nachhaltigkeit und Ehrenamt einbringen, dazu haben wir ja schon einen Gesetzentwurf in den Anhörungen. Da haben wir gedacht, warum machen Sie jetzt schon wieder einen neuen, lassen Sie uns doch erst mal das auswerten, was wir da gehört haben, denn das war sehr spannend. Da können wir auch schon sagen: Da können wir gegebenenfalls zusammenkommen, wenn es noch ein paar Veränderungen gibt. Aber warum Sie jetzt schon wieder erneut einen Gesetzentwurf dazu eingebracht haben, ist uns …
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das nennt
sich Gesamtpaket, Frau Kollegin! Sie haben sich doch so darauf gefreut!) Das können Sie verkaufen, wie Sie wollen, das glaubt Ihnen doch draußen kein Mensch.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das haben
die Experten aber anders gesehen!) Aber nicht, dass Sie schon wieder Ehrenamt und Nachhaltigkeit bringen.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das war ein Rohrkrepierer!) Ja, ich glaube, der erste war ein Rohrkrepierer, das kann man so nennen, Kollegin Mitteldorf.
(Unruhe CDU)
Was gut ist: Die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse sollte wirklich Platz finden, das hat die Anhörung zur Nachhaltigkeit explizit noch mal benannt. Und man sollte die Nachhaltigkeit nicht nur auf Umwelt, Ökologie, Ökonomie – ich gehe da mal in Ihre Richtung – nehmen, sondern wirklich breit gefächert und da spielt auch das Thema „Bildung“ mit hinein. Lassen Sie uns da einfach weiter diskutieren, wie wir da vorwärtskommen, darauf freue ich mich. Unstrittige Zustimmung gibt es zum Vorschlag, den Schutz vor Altersdiskriminierung – jetzt hören Sie zu – in den Artikel 2 aufzunehmen. Hier erhoffen wir uns als Linke von der Anhörung im Verfassungsausschuss noch mehr Anhaltspunkte für die praktische Konkretisierung dieses Staatsziels. Wir sind ja gar nicht abgeneigt bei bestimmten Punkten, wir wollen ja mit Ihnen diskutieren. Größere Probleme haben wir als Linke-Fraktion mit den von der CDU vorgeschlagenen Regelungen zur Integration bzw. Inklusion von Migrantinnen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund. Wir fänden es im Grundsatz sehr gut, ein solches Staatsziel aufzunehmen, allerdings nicht in der von der CDU gewählten Formulierung. Ihre faktische Beschränkung nur auf die EU-Bürgerinnen und die Betonung des legalen Aufenthalts sind diskussionswürdig, denn für uns als Linke gilt: Kein Mensch ist illegal.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das sind
Gesetze, Frau Kollegin!) Alle Menschen in Thüringen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sollen gleiche politische Teilhabe erhalten, denn wer von den Gesetzen betroffen ist, soll auch darüber mitentscheiden können, das ist zumindest unsere Wahrnehmung. Weitere Formulierungen bzw. zumindest Regelungsansätze aus dem Integrationsstaatsziel scheinen aus dem CDU-Gesetzentwurf für ein Thüringer Integrationsgesetz zu stammen, das die CDU in der 6. Wahlperiode in den Landtag eingebracht hatte. Schon damals haben wir als Fraktion die sehr ungute Ausrichtung dieses Integrationsgesetzes am Konstrukt der deutschen bzw. abendländischen Leitkultur deutlich kritisiert. Die Linke – und das sage ich Ihnen auch noch mal deutlich – ist für eine Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Migrantinnen in der Gesellschaft und das mit all ihrer bereichernden und belebenden Vielfalt und mit der notwendigen Unterstützung. Wir Linken lehnen aber jegliche germanisierende Zwangsassimilation ab.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU)
Eine juristische Einschätzung der Landtagsverwaltung zum Integrationsgesetz zeigte zudem zahlreiche verfassungsrechtliche Probleme des CDU-Gesetzentwurfs auf. Auch die neue Reglung in Artikel 96 zum Zugang zu öffentlichen Ämtern dürfte verfassungsrechtlich problematisch sein.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist
rechtlich fragwürdig!) Einer ersten Einschätzung nach bleiben Sie hinter dem geltenden EU-Recht zurück. Also Sie verschlimmern die Situation, als dass Sie sie verbessern. Von daher lassen Sie uns diskutieren, wie wir zukünftig in Thüringen miteinander leben wollen. Lassen Sie uns eine positive Werteordnung festschreiben. Ich freue mich auf die Anhörungen und wir werden sehen, was wir am Ende für die Thüringerinnen und Thüringer, für die Menschen verbessern können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich weiß gar nicht, ob ich bei der Emotionalität jetzt so richtig mithalten kann. Wir Freien Demokraten sind, was die Ausformulierung des Verfassungstextes angeht, immer eher ein bisschen zurückhaltend und stehen Änderungen sehr kritisch gegenüber, nur damit Sie sich am Ende meiner Rede nicht wundern. Wir beschäftigen uns natürlich gern mit den unterschiedlichen Vorschlägen im Ausschuss und diskutieren das. Ich muss aber sagen, bisher hat mir im Anhörungsverfahren ein bisschen das Wort von den Verfassungsrechtlern gefehlt, die sich damit fachlich auskennen, aber das kann ja noch kommen. Lassen Sie mich auf ein paar Sachen eingehen, die die CDU jetzt hier vorgeschlagen hat, und damit eine Art Gegenpol legen möchte, nehme ich mal an, oder den Katalog ergänzen möchte, den die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün schon vorgelegt haben. Zum Thema des Verbots der Quotierung muss ich Frau Müller ein ganz kleines Stück recht geben. Ein Verbot in der Verfassung finde ich schwierig.
(Beifall DIE LINKE)
Ich glaube zu wissen, wo die CDU damit hinwill, aber ob das jetzt als Riegel in der Form funktioniert, wie Sie sich das ausgedacht haben, da bin ich mir nicht so sicher, zumal wir an der Stelle auch einfach sehen müssen, welche Auswirkungen das auf die Folgegesetzgebung hat. Allein mit dem Inkrafttreten einer solchen Regelung würde zumindest § 16 des Thüringer Landeswahlgesetzes plötzlich als verfassungswidrig dastehen. Das müsste man durchaus noch mal diskutieren, in welche Richtung Sie da wollen. Grundsätzlich bin ich da eher skeptisch, dass wir uns dahinterstellen wollen. Das Thema „Ministerpräsidentenwahl“ ist nun in diesem Hause ausreichend diskutiert worden und zeigt, dass dieses Thema „Jastimmen/Neinstimmen, mehr von der einen oder anderen Seite“ ein Thema ist, was Rechtsklarheit braucht. Insofern begrüße ich, dass wir dazu eine Diskussion anstreben, die auch genau da reingehört, nämlich in den Verfassungsausschuss, und nicht in andere Institutionen, die an der Stelle darüber nicht entscheiden konnten. Allerdings haben Sie eine Formulierung hineingebracht, die mir Fragezeichen ins Gesicht gezaubert hat, nämlich, dass der dritte Wahlgang auf einmal zu einer Kann-Regel wird. Das würde ich gern noch mal diskutieren. Aus meiner Sicht muss an der Stelle zwingend ein dritter Wahlgang vorgesehen werden. Lassen Sie uns bei der Sache mit der Kunstpause zwischen dem zweiten und dem dritten Wahlgang im Verfassungsausschuss noch mal genauer austarieren, wie das aussehen kann. Beim Thema „Volkseinwand“, muss ich ganz ehrlich sagen, habe ich tatsächlich ein Rechtstextproblem, wenn Sie ein Instrument der direkten Einflussnahme in die Verfassung eintragen wollen, die üblicherweise unter Artikel 45 aufgezählt sind, da dieser Volkseinwand momentan nicht aufgezählt ist und dementsprechend eigentlich nicht mal mehr ergänzt werden kann, weil Artikel 45 durch Artikel 83 gesperrt ist. Das heißt, hier geht es nicht nur um die Umsetzung, wozu ich auch noch ein paar Detailfragen hätte, aber hier ist tatsächlich die Frage, ob das in der Form als Instrument überhaupt noch in die Verfassung eingefügt werden kann. Die Verantwortung der Bürger für die demokratischen Grundwerte: Das hatte so einen ganz komischen Beigeschmack, muss ich ganz ehrlich sagen. Sie wollen ein Bekenntnis des Staats zum Schutz der demokratischen Grundwerte. Das steht an anderen Stellen auch schon so in der Verfassung, dass das die Grundlage dieser Verfassung und damit auch die Grundlage des staatlichen Handelns und dieser Demokratie ist. Jetzt aber den Bürger zum Ritter der demokratischen Grundwerte zu machen, das hatten wir, glaube ich, schon mal zu einer Zeit, dessen Ende wir vor 30 Jahren gefeiert haben. Das finden wir ganz schwierig, das hat einen ganz schwierigen Beigeschmack bei mir. Über das Konnexitätsprinzip müssen wir nicht streiten. Bei der Schuldenbremse verstehe ich nicht so richtig, warum Sie die existierende Obergrenze, also diese Kopplung an die Investitionssumme, die bereits drinsteht, jetzt an der Stelle streichen wollen. Bei den Haushaltsänderungen sehen wir die Gefahr, dass wir dann zukünftig regelmäßig über Haushaltsgesetzgebung diskutieren. Da würde ich gern noch mal nachverhandeln wollen. Was die ganzen Sachen „Staatsziele“ angeht, auch diese Gleichheitsregularien, die Sie hier mit einbringen – ich habe Stück für Stück das Gefühl, dass wir hier versuchen, Symbolpolitik und Zielgruppenpolitik über die Verfassung auszutragen. Das finde ich nicht richtig. In den Anhörungen im Verfassungsausschuss waren sich die Angehörten ziemlich einig, dass das bei der Aufnahme von Staatszielen in die Verfassung nur ein Symbol sein kann. Es geht quasi um eine Plakatwirkung, denn eigentlich geht es um das, was danach folgt. Da, muss ich ganz ehrlich sagen, wäre es mir eigentlich lieber, wir würden mit den Maßnahmen anfangen und dafür sorgen, dass sich zum Beispiel Ehrenamtler besser in ihrer Aufgabe aufgehoben fühlen und dass die Nachhaltigkeitsprinzipien, die schon Teil der Gesetzgebung in Thüringen sind, auch einfach umgesetzt werden.
(Beifall FDP)
Eine Stelle, die muss ich hier noch anbringen, weil ich wirklich sehr witzig fand, dass Sie gesagt haben, dass Bürgerrechte nur für deutsche Staatsangehörige in die Verfassung eingetragen werden müssen, was in dem Wort „Bürgerrechte“ schon impliziert ist. Lassen Sie mich abschließend Folgendes anmerken: Nicht umsonst gibt es ein relativ hohes Quorum für die Änderung der Verfassung, denn wir reden hier über das absolute Fundament unseres Rechtssystems. Aus der Verfassung leiten sich alle Rechte zu den Rechtsnormen Thüringens ab. Bei den vorliegenden Beispielen und auch in den Anhörungen kann ich mich – das habe ich bereits gesagt – des Eindrucks nicht erwehren, dass versucht wird, Zielgruppen- und Symbolpolitik über der Verfassung auszutragen. Wenn es Regeln gibt, die wir in der Verfassung haben, die einer Klärung bedürfen – die Ministerpräsidentenwahl, der dritte Wahlgang, ist tatsächlich eine solche Frage –, dann können wir darüber debattieren und gemeinsam mit Verfassungsrechtlern dort sinnvolle Formulierungen finden. Aber die Verfassung ist kein Bestellzettel. Wenn die Verfassung alle Menschen gleichsetzt, dann müssen wir nicht noch irgendwo aufzählen, an welcher Stelle sie gleichgesetzt sind, sondern sie sind einfach gleichwertig zu behandeln. Punkt!
(Beifall SPD, FDP)
Gehen wir lieber konkrete Probleme an, machen wir Gesetze, die gesellschaftliche Probleme aufgreifen und lösen, aber gestehen wir der Verfassung weiter die fundamentale Aufgabe zu, allgemeingültig und zeitlos zu sein. Die Überweisung an den Verfassungsausschuss tragen wir gern mit und freuen uns auf die Diskussion. Danke.
(Beifall FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verfassung hat das Individuum im Blick: ein schöner Satz, mit dem die CDU die Begründung ihrer Vorschläge zur Reform des Staatsorganisationsrechts beginnt. Doch leider hört der Absatz damit nicht auf, sondern es wird weiter ausgeführt: „Gesetze, die eine Quotierung zum Inhalt haben, […] stehen […] im Widerspruch zur Gleichberechtigung aller Kandidaten […]“. Es ist der Versuch von Ihnen, Ihren Gesetzesvorschlag zum Verbot der Quotierung zu begründen. Es dürfte für jeden leicht zu erraten sein, dass wir als Grüne diesen Vorschlag konsequent ablehnen. Ich möchte aber kurz noch mal erläutern, warum und worin die Analyse in der CDU in dieser Frage hinkt. Prinzipiell gehen Menschen davon aus, dass Leistung, Kompetenz oder zum Beispiel der Bildungsgrad darüber entscheiden würden, wer es in besonders einflussreiche Positionen in unserer Gesellschaft schafft. Auch der oben zitierte Begründungstext beruht implizit auf der Annahme, dass aktuell alle Menschen dieselben Chancen hätten. Aber in den wichtigsten Machtpositionen unserer Gesellschaft sind immer noch vor allem Männer anzufinden.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Bundes-
kanzler Merkel!) In den Vorständen der wichtigsten Dax-Unternehmen beispielsweise sitzen 640 Männer – Herr Zippel: 640 Männer – und sage und schreibe 61 Frauen. Wenn man nun davon ausgeht, dass allein Kompetenz und Leistung eine Rolle spielen würden, dann hieße das im Umkehrschluss, wir hätten in Deutschland nur 61 fähige Frauen, die so etwas hinbekämen. 61? Es kann mir keiner erzählen, dass es nicht mehr gut ausgebildete, intelligente und gewillte Frauen gebe, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deshalb ist es höchste Zeit, unsichtbare Quoten abzuschaffen, um Gleichberechtigung erst herzustellen. Schaffen wir die 91-Prozent-Quote für Männer in den Dax-Vorständen ab, schaffen wir die unsichtbare 90-Prozent-Quote unter Landräten ab oder die 69-Prozent-Quote unter den Thüringer Abgeordneten! Genau diese Zahlen zeigen, warum eine 50-Prozent-Quote eben keine Abkehr vom Leistungsprinzip darstellt. Sie ermöglicht es erst,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil dann unabhängig vom gesellschaftlichen Habitus, unabhängig von unsichtbaren Codes oder tradierten Machtstrukturen der Beste unter den Männern und die Beste unter den Frauen ausgewählt wird. Deshalb lehnen wir diesen Vorschlag ab.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich bin froh, dass von Ihnen neben diesem – zum Glück – auch der eine oder andere gute Vorschlag kam. Damit zu den Staatszielen: Auch wir begrüßen die Anerkennung des Werts von Ehrenamt durch eine Nennung in der Verfassung. Eigentlich haben sich auch alle Anzuhörenden in der Anhörung des Verfassungsausschusses letzte Woche dafür ausgesprochen, dem so wichtigen ehrenamtlichen Engagement in unserer Gesellschaft mehr Wertschätzung zukommen zu lassen. Diskutieren müssen wir im Ausschuss aber noch mal die Begriffe „Gemeinwohl“ und „Gemeinschaft“. Gemeinwohl, wie es die CDU anregt, ist juristisch, vor allem rechtstheoretisch umstritten. Hier schließe ich mich der Betrachtung von Dr. Kullmann im Verfassungsausschuss an. Der Begriff „Gemeinwohl“ ist ein rechtsphilosophischer Begriff, der sicherlich auch angemessen und nicht unangebracht ist. Dennoch ist der Begriff „Gemeinschaft“ aus unserer Sicht besser, weil er eingängiger und klarer ist und weil das Ehrenamt nicht in einer abstrakten Weise in die Gesellschaft eingebracht wird, sondern man sich bewusst ist, dass man das für andere, für die Gemeinschaft tut. In der Anhörung hat sich aber auch gezeigt, dass die Aufnahme des Staatsziels „Ehrenamt“ eben nur der erste Schritt sein kann, und das haben viele der Anzuhörenden bestätigt, dass so etwas wie eine Ehrenamtsstrategie oder ein Ehrenamtsgesetz weitergehend gebraucht wird. Nicht nachvollziehen können wir allerdings den Vorschlag, direkt dahinter einen Nachhaltigkeitspassus in der Verfassung als neuen Artikel 41b einzufügen. Denn in der mündlichen Anhörung wurden vor allem zwei Varianten von den Anzuhörenden vorgeschlagen: Die eine war, den Artikel allgemein weiter vorn in der Verfassung zu verankern, weil damit klargestellt würde, dass Nachhaltigkeit ein Grundprinzip staatlichen Handelns sein muss, das sich eben in jeglichem staatlichen Handeln niederschlägt. Oder die zweite Variante wäre, das Nachhaltigkeitsprinzip beim Umweltteil anzusiedeln, wie es auch der rot-rot-grüne Vorschlag vorgesehen hat, denn mehrere Anzuhörende haben noch mal sehr deutlich gesagt, dass ein starker Nachhaltigkeitsbegriff eben auf den planetaren Grenzen aufbaut und damit die Ressourcen als unsere Lebensgrundlage im Blick hat. Aufgeschlossen sind wir auch gegenüber einem Verbot der Altersdiskriminierung. Allerdings muss man sagen, dass dies auch schon bei geltendem Recht in Kraft ist. Schon die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ein Verbot der Altersdiskriminierung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht in dieselbe Richtung. Dennoch gibt es tatsächlich in der Praxis immer wieder Beispiele, wo aufgrund von Alter Menschen Steine in den Weg gelegt werden. Ich denke zum Beispiel an Menschen, die mit über 50 ihren Job verlieren und oft berichten, wie schwierig es für sie ist – und manchmal leider unmöglich –, einen neuen Job zu finden. Hier sind wir als Politik gefragt, mehr Chancengerechtigkeit herzustellen. Daher sehen wir durchaus, dass die Leit- und Symbolfunktion einer Verfassung hier gestärkt werden kann. Uns Grünen geht es aber immer auch darum, dass man nicht nur warme Worte in die Verfassung schreibt, sondern auch Taten folgen. Staatsziele müssen durch detaillierte Gesetze, folgerichtige Umsetzung in der Verwaltung und anständige Finanzierung konkretisiert werden. Aus diesem Grund sind wir von der gewählten Formulierung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse noch nicht ganz überzeugt. Damit es nicht bei warmen Worten bleibt, wäre hier vielleicht eine Formulierung besser, die sich tiefer mit der Thematik der regionalen Strukturförderung beschäftigt und nicht bei dem identischen Wortlaut des Grundgesetzes bleibt. Sehr kritisch sehen wir die Vorstellung, die die CDU scheinbar von Integration hat. Da schließe ich mich meiner Vorrednerin an. Zwar heißt es im ersten Absatz des neuen Artikels 41d noch, dass das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft in Thüringen gefördert werden soll. Das ist ein begrüßungswerter Passus, der für sich allein vollkommen okay wäre. Aber die folgenden Absätze machen leider klar, dass es Ihnen von der CDU eben nicht um ein Zusammenleben verschiedener Kulturen auf Augenhöhe geht, sondern Sie machen damit die leidige Leitkulturdebatte wieder auf. Migrantinnen und Migranten müsse die deutsche Kultur vermittelt werden und sie müssen die Normen deutschen Zusammenlebens teilen. Das dürfte sich juristisch übrigens auch als schwierig interpretierbar darstellen. Wo sind denn bitte die Normen deutschen Zusammenlebens definiert?
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Am
Ballermann!) Sind Sie wirklich der Meinung, alle Menschen in Deutschland würden denselben Normen folgen? Verändern sich Normen in einer Gesellschaft nicht sowieso andauernd und sind absolut nichts Beständiges? Sie sehen also, dass dieser Begriff in der Verfassung Schwierigkeiten bereiten könnte. Darüber hinaus sagen wir als Grüne auch ganz klar: Integration ist keine Einbahnstraße.
(Beifall DIE LINKE)
Eine gelungene Integration ist sowohl auf die Willigkeit des einzelnen Menschen als auch auf die Aufgeschlossenheit der integrierenden Gemeinschaft angewiesen. Also: Integration Ja, Assimilation Nein. Die Formulierung der CDU enthält viele richtige Wörter und wir freuen uns auf die Debatte darüber. Es muss aber klar sein, dass die Thüringer Verfassung nicht die Hintertür sein kann, über die überholte Konzepte, wie deutsche Leitkultur oder Assimilation von Fremden, wieder Eingang finden. Jetzt möchte ich noch mal auf die Vorschläge zum Staatsorganisationsrecht zu sprechen kommen. Grundsätzlich setzt Grüne-Demokratie in Verfassungspolitik auf hohe Beteiligung aller in Politik und bei Staatsgeschäften. Wir stehen unwiderruflich zum Parlamentarismus und zur Stärkung der direktdemokratischen und partizipatorischen Instrumente gleichzeitig. Eine lebendige und funktionierende Demokratie ist der beste Schutz für eine breite Akzeptanz demokratischer Werte. Durch eine positive, gestaltende Beteiligung der Menschen an demokratischen Mechanismen kann es uns gelingen, dass das politische System wieder an Akzeptanz gewinnt, gerade bei denjenigen, die heute eher misstrauisch zu ihm schauen. Daher direkt zu dem durch die CDU vorgeschlagenen Volkseinwand: Wir sagen Ja zu allen Mechanismen und Instrumenten, die positiv Vorschläge und Ideen der Menschen in die institutionalisierte Politik bringen. Eine höhere Beteiligung der Menschen und der Ausbau direktdemokratischer Mittel, die es Menschen ermöglichen, sich effektiv in die demokratischen Prozesse einzubringen, ist unser Ziel. Dazu gehören zum Beispiel die Absenkung von Quoren und auch der Abbau des Finanzvorbehalts, wie wir es als Rot-Rot-Grün bereits als Vorschlag eingebracht haben. Zu Artikel 83: Zur Bekämpfung der Feinde der Demokratie ist für uns selbstverständlich, dass Staat und Gesellschaft ihren Gegnern entgegenzutreten haben. Allerdings finde ich es sehr bedenklich, dass Sie mit dieser Formulierung die Hufeisentheorie wieder anklingen lassen. Da gebe ich Frau Müller recht. Wann erkennen Sie endlich an, dass die größte Gefahr für unsere Demokratie in rechtsextremen Bestrebungen besteht?
(Beifall DIE LINKE)
Schon Karl Popper hatte erkannt, dass es eben keine Toleranz gegenüber den Intoleranten geben darf. Allerdings ist – das können Sie nachlesen – dies keine Frage ...
(Unruhe FDP)
Ich schicke Ihnen das mal. Da gibt es eine schöne, kleine Zusammenfassung, die das gut erklärt.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Danke schön. Es ist auch nicht mehr lange. Wir sind uns sowieso einig, dass wir sie nicht über einen Verfassungstext verteidigen können, sondern dass wir vor allem als Demokratinnen gefordert sind, nämlich aufzustehen gegen Rassismus, zu widersprechen bei menschenfeindlichen Äußerungen und niemals leise zu sein bei Unrecht und Ungerechtigkeit. Ich glaube, das ist der richtige Ansatzpunkt, wenn wir die Demokratie schützen wollen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Last, but not least, sind wir überrascht, dass die CDU auch das ganz große Thema „Finanzverfassungsrecht“ in den Verfassungsausschuss einbringt. Das wollen wir zu einer Zeit, wo wir gerade so intensiv darüber diskutieren, wie wir mit sinnvollen investiven Maßnahmen einen langfristigen Wirtschaftseinbruch und dadurch auch hohe Arbeitslosenzahlen verhindern können? Genau deshalb ist für uns klar, dass in der Thüringer Verfassung der falsche Platz für überholte Theorien der schwarzen Null ist. Wir sagen Ja zu einem starken Parlament auch in Finanzsachen, Nein zu drakonischer Sparpolitik mit Verfassungsrang. Sie sehen also, es gibt durchaus einiges an Diskussionspotenzial. Ich freue mich daher sehr auf die Debatte im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident, wir haben einiges Richtiges schon gehört zu den beiden weiteren Gesetzentwürfen, die die CDU hier einbringt, die auf umfangreiche Änderungen unserer Landesverfassung hinzielen. Diese Gesetzentwürfe kommen zu den vier Gesetzentwürfen hinzu, die bereits im Verfassungsausschuss beraten werden. Zwei dieser Gesetzentwürfe, nämlich die aus den links-grünen Fraktionen, zielen auf sehr umfassende Änderungen der Verfassung ab. Das hat offenbar auch die CDU dazu angespornt, in einen verfassungspolitischen Überbietungswettbewerb mit Rot-Rot-Grün zu treten und nun eine ganze Reihe von Vorschlägen einzubringen, mit denen die Landesverfassung erweitert – um nicht zu sagen: aufgebläht – werden soll. Das, meine Damen und Herren, ist verfassungspolitischer Aktionismus, noch dazu ein verfassungspolitischer Aktionismus zur Unzeit.
(Beifall AfD)
Ich muss es etwas erläutern, da in diesem Hohen Haus offenbar aus dem Blick geraten ist, worum es bei einer Verfassung und bei Verfassungsänderungen geht. Eine geschriebene Verfassung legt die allgemeinen normativen Grundlagen der politischen Ordnung eines Gemeinwesens fest. Die Verfassung stellt das Fundament der öffentlichen Ordnung dar; sie ist auf Stabilität, also auf einen langen, im Grunde auf einen unbestimmten Zeithorizont hin angelegt. Eben deshalb enthält sie nur Regelungen, die über das politische Tagesgeschehen hinausweisen, also insbesondere Regeln zur Ausgestaltung der Staatsgewalt, Verfahrensregeln, Kompetenzzuweisungen, Grundrechte, grundrechtsgleiche Rechte und Staatszielbestimmungen. Ihre Beschränkung auf die großen Linien der politischen Ordnung ist ein Garant sowohl für die Flexibilität als auch für die Stabilität der Verfassungsordnung. Der lange Zeithorizont, auf den die Verfassung orientiert ist, erweist sich auch als eine Einsicht, Staatsklugheit, dass man eine Verfassung niemals zum Zwecke des politischen Alltagsgeschäfts oder aus tagesaktuellen Nöten heraus ändern sollte. Und, Frau Baum – ich habe mir das notiert –, ich fand es gut, als Sie erwähnten, diese Verfassung darf nicht zu einer Zielgruppen- und Symbolpolitik degradiert werden. Das sehen wir genauso.
(Beifall AfD)
Genau diese Staatsklugheit, sehr verehrte Damen und Herren, wird aber gegenwärtig von CDU und Rot-Rot-Grün missachtet. Das ist überaus bedenklich, weil es am Ende unserer Verfassungsordnung schaden wird, denn die Verfassung wird zur kleinen Münze entwertet, wenn sie ins politische Tagesgeschäft hineingezogen wird oder – schlimmer noch – wenn sie politische Verhandlungsmasse zur Vorbereitung künftiger Koalitionen wird, so wie es hier der Fall zu sein scheint. Soll hier eine Koalition aus CDU und Linkspartei angebahnt werden? Es sieht fast so aus.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Da ist er
wieder! Schönen Dank und herzlichen Glückwunsch!) Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion sieht diesen verfassungspolitischen Aktionismus von CDU und Rot-Rot-Grün mit großer Sorge, und zwar deshalb, weil wir überzeugt sind, dass die Thüringer Verfassung so, wie sie ist, grundsätzlich eine gute und bewährte Verfassung ist.
(Beifall AfD)
Selbstverständlich bedeutet das nicht, dass Verfassungsänderungen per se abzulehnen wären. Tatsächlich mag man sogar über die eine oder andere Änderung nachdenken, das sieht auch meine Fraktion so. In diesem Lichte sind zwei oder drei der Vorschläge, die die CDU in dem neuen Gesetzentwurf präsentiert, zumindest diskutabel. Die paritätische Quotierung gehört hierzu nicht, ebenso wenig eine Extremismusklausel. Was jetzt geschieht, geht über einzelne Änderungen weit hinaus und lässt eine Unterstützung respektive eine breitere gesellschaftliche Debatte, die umfassende Verfassungsänderungen nahelegt oder erforderlich macht, vermissen. Schon von daher ist verfassungspolitische Zurückhaltung geboten. Nun im Einzelnen zu Ihren Vorschlägen: Wenn etwa in Ihrem Vorschlag zur Änderung des Artikels 93 Abs. 1 von „durchschnittlich notwendig entstehenden Aufwendungen“ die Rede ist, so ergibt diese Formulierung keinen Sinn. Der Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds hat im Ausschuss klargemacht, dass der Streit darin besteht, was als angemessener finanzieller Ausgleich angesehen werden soll. Hierüber, sehr verehrte Kollegen der CDU und der anderen Fraktionen, muss diskutiert werden, aber weniger in der Verfassung als vielmehr im entsprechenden einfachen Gesetz, dem Finanzausgleichsgesetz. Aus dem Gesetzentwurf in Drucksache 7/1628 möchte ich darüber hinaus noch den Einfall der Einführung eines sogenannten Volkseinwands aufgreifen. Seit Jahr und Tag hört man von der Union, dass direkte Demokratie von Übel sei. Diesem Denken entsprechen auch die geltenden Regelungen zu Volksbegehren und Volksentscheid in Artikel 82, die ja mit hohen Quoren so ausgestattet sind, dass sie de facto wirkungslos bleiben. Und jetzt kommt ausgerechnet die CDU daher und simuliert mit dem Volkseinwand Sympathien für direktdemokratische Entscheidungen. Aber natürlich sind das Nebelkerzen, denn die praxisuntauglichen Quoren will die Union auch in die Neuregelung zum Volkseinwand übernehmen. So veralbert man das Volk, meine Damen und Herren. Das, sehr geehrte Kollegen, können Sie sich sparen.
(Beifall AfD)
Wer wirklich dafür ist, den Bürgern mehr Mitentscheidungsmöglichkeiten einzuräumen, der senkt die Quoren. Aber davon wollen Sie nichts wissen, weil nämlich Ihr altes Misstrauen gegenüber dem Volk auch den vorgelegten Gesetzesentwurf bestimmt. Das Misstrauen der CDU gegenüber dem Volk kommt auch in dem vorgeschlagenen Gesinnungsartikel oder Extremismusartikel zum Ausdruck, den die CDU dem Artikel 83 Abs. 3 der Verfassung anfügen will. Letztlich handelt es sich um eine andere Beschreibung der Grundsätze des Artikels 44 Abs. 1 der Verfassung. Dort ist das Demokratieund Rechtsstaatsprinzip ausführlich beschrieben. Wichtig ist hier aber etwas anderes: Wir haben hier zwar kein Antifa-Staatsziel, wie es von Rot-RotGrün gewünscht wird, aber auch der CDU-Regelungsvorschlag weist in Richtung Gesinnungsstaat, und zwar insbesondere, wenn man die Begründung dazu liest. Da will die Union nämlich eine Orientierung an verfassungsrechtlichen Grundwerten festschreiben.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was ist da-
ran Gesinnungspolitik?) Meine Damen und Herren von der CDU, wissen Sie eigentlich, wie oft das Substantiv „Wert“ oder „Werte“ in der Landesverfassung steht? Genau null Mal. Wenn die Werte gar nicht in der Verfassung stehen, wer bestimmt dann über diese Grundwerte, Herr Zippel? Ist es die Regierung, der Verfassungsschutz,
(Beifall AfD)
die CDU? Und schon wird das Ganze wieder weltanschaulich. Genau das wollen Sie aber angeblich durch diese Verfassungsergänzung ausschließen. Schon klar. Meine Damen und Herren, die Verfassung spricht von Grundsätzen. Die sind greifbar, genauso wie die Rechtsnormen und die Rechtsprinzipien, aus denen die Verfassung besteht. Die gelten, die müssen umgesetzt werden und da braucht es keine Berufung auf angebliche Werte. 1993, als die Verfassung in Kraft trat, da wusste die CDU das alles noch, aber inzwischen bringt sie Gesetzentwürfe ein, die sich wie eine mittelmäßige Seminararbeit im Grundkurs öffentliches Recht lesen. Das ist – mit Verlaub – traurig. Sie sehen, es ist überwiegend recht dürftig, aber immerhin finden sich in dem Gesetzentwurf ein paar Ideen, die überlegenswert sind. Ich denke an das Konnexitätsprinzip, das die Finanzierung kommunaler Ausgaben sichern soll. Ja, eine einschlägige Regelung hält auch die AfD für geboten. Wie die aussehen soll, ist aber letztlich noch im Ausschuss zu diskutieren. Auch die Aufnahme der Schuldenbremse hat eine disziplinierende Wirkung für die öffentliche Hand und verpflichtet zur gewissenhaften Verplanung der Steuergelder. Trotz der Mängel des Entwurfs werden wir einer Ausschussüberweisung der Drucksache 7/1628 zustimmen. Das gilt allerdings nicht für die Drucksache 7/1629, denn dieser Entwurf zur Verfassungsänderung ist viel problematischer. Immerhin dokumentiert die CDU mit ihm, dass sie jetzt ganz und gar in der Phraseologie des linksgrünen Zeitgeistes angekommen ist. Thüringen ist vielfältig, heißt es da brav, und, natürlich, Vielfalt bereichert unsere Gesellschaft. Das lesen wir bei der Problemstellung. Ganz im Sinne der politischen Korrektheit, die sich in diesen Phrasen kundtut, hat sich die CDU auf die Suche nach einer Gruppe begeben, die als angeblich diskriminiert identifiziert werden kann. Und die CDU ist fündig geworden. Es sind die älteren Menschen. Gewiss, es ist nicht auszuschließen, dass es vereinzelt Altersdiskriminierung auch hierzulande gibt. Wenn wir die Konsequenzen bedenken, die die staatlich verordneten Corona-Maßnahmen für die älteren Bürgerinnen und Bürger in den Pflegeheimen hatten, kann einem der Gedanke schon kommen. Aber dennoch ist Altersdiskriminierung kein massives Gesellschaftsproblem hierzulande und man sollte solche Probleme auch nicht herbeireden.
(Beifall AfD)
Aber genau das macht dieser Gesetzentwurf, um dann eine Lösung anzubieten, nämlich das Alter als weiteren auszuschließenden Diskriminierungsgrund in Artikel 2 der Verfassung aufzunehmen. Das ist eine Regelung, derer es gewiss nicht bedarf, weil es bereits das allgemeine Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Grundgesetz gibt. Im Übrigen ist durch Artikel 19 des AEUV entsprechend und durch Bundesgesetz im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz, dem AGG, eine Regelung gefunden worden. Es mangelt somit an einem Regelungsbedarf und einer entsprechenden Regelungslücke. Es bedarf auch keiner Regelung, die die Integration von Ausländern als Auftrag des Landes und seiner Gebietskörperschaften festlegt und das noch in einem neuen Verfassungsartikel, der sich wie seine eigene Ausführungsverordnung liest. Der von der CDU vorgeschlagene Artikel wäre die verfassungsrechtliche Verankerung einer staatlich geförderten Fluchtanreizindustrie. Mag sein, dass die CDU so etwas will. Für die AfD bleibt es dabei, dass Integration keineswegs Aufgabe des Staats ist, sondern Bringschuld jener, die hier dauerhaft leben wollen.
(Beifall AfD)
Und, meine Damen und Herren, dem steht die Verfassung schon jetzt nirgendwo entgegen und so sollte man es auch belassen. Es ist nicht zu sehen, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen Gewinn für unser Gemeinwesen bringt. Das Gegenteil ist der Fall. So sehen wir keinen Grund, den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/1629 an den Ausschuss zu überweisen und enthalten uns diesbezüglich. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Sache mit der Vielfalt, das ist nicht das Ding der AfD. Ich will nur sagen, das Gegenteil von Vielfalt ist Einfalt und mehr muss man zu Ihren Ausführungen, glaube ich, nicht sagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich möchte jetzt nicht die ganze Liste der CDU-Vorschläge noch mal durchdeklinieren, obwohl jeder für sich und jeder Vorschlag das wirklich auch verdient hat. Ich meine das vollkommen wertneutral, denn ich denke, wir haben im Ausschuss noch genügend Zeit. Ich möchte einige Aspekte herausgreifen. Die Parität, dass Sie das Verbot einer gesetzlichen Vorschreibung von Quotierung in die Verfassung aufnehmen wollen: Abgesehen davon, dass es keine Verbote in der Verfassung gibt – dazu ist schon viel gesagt worden –, wundert mich so ein bisschen auch der mangelnde Respekt Ihrer Fraktion vor der Rechtsprechung. Es dürfte Ihnen ja nicht entgangen sein, dass dieses Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs durchaus umstritten war und ist und dass es auch eine Beschwerde dagegen beim Bundesverfassungsgericht gibt, dass es auch andere Landesverfassungsgerichte gibt, die noch über ähnliche Gesetze befinden. Das reicht, denke ich, nicht dazu aus, ein solches Verbot in eine Verfassung einzutragen und zeigt vielleicht auch ein bisschen eine Angst davor, dass Ihre Listen dann vielleicht auch mal anders aussehen müssten. Ich möchte mich auch noch mal wirklich dagegen wenden, dass die AfD behauptet hat, hier wäre so ein beliebiger Katalog eingebracht worden. Es ist so, dass ganz viele Vorschläge, die die CDU hier noch mal wiederholt, sie auch schon in der letzten Legislaturperiode eingebracht und immer mal wieder diskutiert hat. Ich denke, wir sollten niemandem hier die Ernsthaftigkeit absprechen, sich Gedanken zu machen, wie unsere Verfassung 26 Jahre nach der ersten Verfassung jetzt noch mal auf einen neueren Stand zu bringen ist. Dennoch ist natürlich vieles auch aus unserer Sicht kritikwürdig. Schon in der letzten Legislaturperiode konnte ich mich mit Ihrem fakultativen Referendum nicht anfreunden – und meine Partei auch nicht –, dass es jetzt Volkseinwand heißt, das finde ich fast noch schlimmer. Ich weiß, dass in Sachsen eine Koalition besteht, der auch meine Farben angehören, die ein solches Vorhaben in einen Koalitionsvertrag hat Eingang finden lassen – das verstehe ich nicht, muss ich auch nicht. Wir sind hier in Thüringen und ich empfehle Ihnen allen, mal die Lektüre eines juristischen Aufsatzes, eines verfassungsrechtlichen Aufsatzes in der „Neuen Justiz“, Jahrgang 2020, auf den Seiten 89 ff., von zwei Professoren, die sich mal mit dem Volkseinwand in Sachsen beschäftigt haben. Und all das, was dort steht, trifft auch genau auf Thüringen zu, nämlich, dass wir hier genau wie in Sachsen eine Verfassung haben, die abschließend regelt, wer die gesetzgebende Gewalt innehat.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
Volk!) Das ist einmal die Mitte des Landtags, die Landesregierung oder Volksbegehren. Das sind die drei Schienen der Gesetzgebung. Jetzt schreiben Sie ganz offenherzig in die Begründung Ihres Vorschlags zum Volkseinwand hinein: Gemäß Artikel 45 Satz 1 Thüringer Verfassung ist das Volk die Quelle der Staatsgewalt. Mit dem neuen Artikel 82a Thüringer Verfassung wird ein zusätzliches Instrument zur Verwirklichung des Willens des Volkes geschaffen und so einem gewachsenen Partizipationsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen. – Sie meinen also, wir brauchen noch was Viertes, nämlich neben dem Recht des Parlaments, Gesetze zu machen, und neben dem Recht der Regierung, Gesetze vorzuschlagen, und neben dem Recht, durch Volksbegehren Gesetze einzubringen, brauchen Sie jetzt noch ein Recht, Gesetze anzuhalten. Dieser Vorschlag, dieser Kühlschrank-Effekt, dieser Freeze-Effekt, ist das, was bei uns schon in der letzten Legislaturperiode keinerlei Begeisterung auslösen konnte. Auch jetzt soll es immer noch so sein, dass ein Gesetz eingefroren wird, zwar nicht mehr auf unabsehbare Zeit, bis dann ein eventuelles Referendum endgültig darüber entschieden hat, ob das Gesetz nun vom Volk kassiert werden soll, sondern erst mal – in Anführungszeichen – nur für 100 Tage, aber auch das bedeutet einen unzulässigen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenzen, wie wir sie in Artikel 81 und eben auch in Artikel 45 Satz 1 festgelegt haben. Jetzt haben wir eben bei den letzten Rednerinnen und Rednern über Ihren Artikel 83 Abs. 3 ausführlich diskutiert, wo Sie jetzt anfügen wollen, wie die Pflicht zur aktiven Verteidigung der Verfassung aussieht. Da soll stehen: „Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und die Verantwortung aller Bürger, im Rahmen des Rechts allen Bestrebungen entgegenzutreten, die diese Grundsätze der staatlichen Gemeinschaft aktiv in Frage stellen.“ Artikel 83 nimmt dann diese Verfassungsartikel in Bezug, die mit einer Ewigkeitsgarantie versehen sind, darauf hat die Kollegin Baum vollkommen richtig hingewiesen. Das führt zu dem Paradoxon, dass, wenn Sie Artikel 45 ein neues Instrument hinzufügen wollen, Sie sich also genau im Kreise derer bewegen, die Sie in Artikel 83 Abs. 3 verdammen, Sie müssen dann nämlich eigentlich Widerstand gegen Ihren eigenen Gesetzesvorschlag leisten, denn der ist von Artikel 45 nicht gedeckt. Artikel 45 müsste geändert werden. Die Verfassung sieht vor, dass der nicht geändert werden darf, stellt ihn unter die Ewigkeitsgarantie und Sie schnippeln noch hinten dran in Artikel 83, dass jeder, der diesen ewigkeitsgarantierten Werten entgegentritt, nicht nur von der staatlichen Gewalt bekämpft werden kann, sondern auch alle Bürger aufstehen und dem entgegentreten müssen. Ich stehe jetzt hier auch schon mal mit auf mit meiner SPD und wir stehen also der Bestrebung entgegen, dem Artikel 45 ein weiteres, dort nicht vorgesehenes Volksrecht einzufügen, dessen es nicht bedarf,
(Beifall SPD)
sondern das vielmehr hier die legitime Gesetzgebungsfunktion des Landtags zum Erliegen bringen könnte. Ich verkenne nicht, dass Sie aufgrund der Diskussion der letzten Legislaturperiode gesagt haben: Ja, da kann man noch ein Eilbedürfnis einfügen, dass vielleicht doch ein Gesetz gleich in Kraft treten kann, aber, wie gesagt, ich empfehle Ihnen einfach die Lektüre, die sagt, das ist nicht erforderlich und es reicht aus und es ist vollkommen systemwidrig, zu sagen, der Gesetzgeber darf angehalten werden, aber gleichzeitig kann ein Volksbegehren Gesetze einführen. Das macht keinen Sinn und das verlagert die Kompetenzen zur Gesetzgebung unmaßstäblich auf das Volk. Mit Artikel 83 Abs. 3, dieser eigenen Formulierung fangen Sie sich selbst ein, das ist Ihnen jetzt wahrscheinlich noch nicht aufgefallen, aber ich hoffe, ich habe Ihnen das verständlich machen können. Wenn Sie sagen, Sie haben damit einen Extremismusbegriff gefunden, wo man also künftig jetzt ständig klar definieren könnte, woran sich Verfassungsfeindlichkeit ausmacht, da wundere ich mich. Denn wenn ich Ihnen diesen Satz ein drittes Mal in Ruhe vorlese: „Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und die Verantwortung aller Bürger, im Rahmen des Rechts allen Bestrebungen entgegenzutreten, die diese Grundsätze der staatlichen Gemeinschaft aktiv in Frage stellen.“ Da frage ich mich: Was soll der Verfassungsfreund tun? Also wenn er diese Handlungsanforderung von Ihnen gestellt bekommt, muss der demonstrieren gehen? Reicht das, wenn er Leserbriefe schreibt? Es geht um das aktive Entgegentreten gegenüber Leuten, die diese Grundsätze der staatlichen Gemeinschaft aktiv infrage stellen. Das ist eine sehr komplizierte Formulierung, ich weiß nicht, wer sich die ausgedacht hat, die ist jedenfalls neu in diesem Zug der Verfassungsdiskussion. Ich glaube nicht, dass wir uns auf so etwas einigen können, was man überhaupt nicht versteht. Das ist, glaube ich, das Wichtigste an der Verfassung: Dass sie auch verständlich ist für diejenigen, die sie anwenden sollen. Es gibt Dinge in Ihren Vorschlägen, die wir grundsätzlich befürworten. Darauf sind auch andere schon eingegangen. Natürlich sind wir auch für eine Förderung und Forderung nach einer besseren Absicherung des Ehrenamts und auch die Nachhaltigkeit – das sind Dinge, die bestimmt in eine erneuerte Verfassung gehören.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber das ist eine Sache, wo wir typischerweise auch einen echten Anlass haben, nämlich dadurch, dass das nicht irgendwie den Stuben unserer Mitarbeiter oder den eigenen Verfassungsverliebtheiten entspringt, sondern dass es da auch eine breite Bewegung bei den Bürgerinnen und Bürgern gibt. Ich erinnere noch mal daran, dass die Forderung nach dem Ehrenamt vor der letzten Landtagswahl zuerst von den Feuerwehren gekommen ist und dass wir hier deswegen auch etwas aufnehmen, was die Bürgerinnen und Bürger sich wünschen. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass die erste Thüringer Verfassung 1994 in einer Volksabstimmung abgesegnet wurde und dass dem auch eine lange Diskussion vorausgegangen ist. Deswegen möchte ich am Ende doch dazu aufrufen, dass wir uns bei unseren gegenseitigen Vorschlägen nicht um originelle Formulierungen bemühen, die wieder keiner versteht, sondern wirklich um Dinge, die uns nachhaltig, auch verfassungsrechtlich nachhaltig wirklich weiterbringen. In dem Zusammenhang diskutieren wir gern mit Ihnen weiter – auch an den Punkten, die ich eben eher kritisch beleuchtet habe. Zum Abschluss vielleicht auch noch mal zur Schuldenbremse. Das ist auch eine ganz alte Forderung der CDU und die kommt jetzt zu diesem Zeitpunkt wirklich absolut zur Unzeit.
(Beifall DIE LINKE)
Die Schuldenbremse steht schon in der Landeshaushaltsordnung. Unsere Finanzministerin hat in der letzten Legislaturperiode über 1 Milliarde Euro Schulden getilgt. Daher kann man auch unter der jetzigen Rechtslage wunderbar Schulden tilgen. Sie wollen jetzt eine Verfassungsänderung hier in Thüringen und Vorgaben des Grundgesetzes umsetzen, doch bereits vor der Corona-Krise ging die Empfehlung aus Teilen der Wissenschaft in eine ganz andere Richtung. So haben erst letzten November das Institut der deutschen Wirtschaft und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung gefordert, die grundgesetzliche Schuldenbremse zumindest teilweise für dringend benötigte Investitionen zu öffnen. Gerade in der Corona-Krise wird deutlich, welche Investitionen alle Bundesländer und nicht nur Thüringen zum Beispiel bei Krankenhäusern und Schulen werden leisten müssen. Darüber hinaus haben derzeit bekanntlich ganze Branchen Existenzängste und daher wurde diese Schuldenbremse wirklich nicht zur richtigen Zeit am richtigen Ort von Ihnen in die Diskussion gebracht,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) sie birgt nicht dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger zuversichtlich in die Zukunft schauen können, sondern erzeugt eher Ängste, wie wir jetzt gemeinsam und solidarisch durch diese Krise kommen können. Tatsächlich habe ich jetzt länger geredet, als ich dachte. Lesen Sie diesen Aufsatz, da finden Sie noch mal alles zu Ihrem Volkseinwand, warum Sie das besser lassen sollten, und wir diskutieren das dann weiter im Ausschuss. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Ganz weit links, da, wo das Herz schlägt.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU)
Wissen Sie, was ich spannend finde? Hier stand ein Abgeordneter der AfD-Fraktion, der Sie als CDU mit Ihrem Gesetzentwurf aus meiner Sicht ganz schön angegriffen und Ihnen einiges vorgehalten hat. Da gab es keinerlei Zwischenrufe, da gab es keinerlei Störungen. Kurz vorher hat eine Abgeordnete der Grünen gesprochen und hat Positionen geäußert unter anderem zu sogenannten unsichtbaren Quoten, die real existieren, und da sind die Männer der CDU, die Männer der FDP und die Männer der AfD abgegangen. Das war, ehrlich gesagt, ganz schön krass. Und ich finde …
(Heiterkeit AfD, CDU, FDP)
Ja, Sie können darüber lachen, das passt. Das passt.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was ande-
res passt auch nicht! Das ist doch lächerlich!) Ich finde, Sie sollten sich das mal anhören. Sie sollten sich anhören, wie Sie in die Rede der Kollegin Wahl mit Zwischenrufen eingegriffen haben. Ich habe kein Problem mit Zwischenrufen,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ich habe
vorhin dazwischengerufen, ich rufe jetzt dazwischen, wenn es mir nicht gefällt. Das ist eine Frechheit!) das können Sie auch gern bei mir machen. Und wie Sie bei dem Abgeordneten der AfD dazwischen gegangen sind. Die Frau Kollegin Wahl wurde regelrecht unterbrochen in ihrer Rede,
(Unruhe CDU)
musste immer wieder anfangen, und das ist bei dem Redner der AfD verrückterweise nicht passiert. Ich habe wirklich sehr bewusst darauf geachtet.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Ich finde es spannend, mit welcher Emotionalität hier CDU-Abgeordnete reagieren, wenn Frauen am Pult etwas zum Thema „Parität“ sagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube, einen besseren Beweis braucht man gar nicht, dass es genau diese benötigt. Ich will noch eine zweite Sache sagen, und zwar haben Sie uns ja ideologische Einseitigkeit vorgeworfen aufgrund der Klauseln, die wir fordern – eine Antifaschismusklausel, eine Antirassismusklausel und eine Klausel gegen Antisemitismus. Wenn Sie das als ideologische Einseitigkeit verstehen, ich glaube, dann wäre es dringend notwendig, sich noch mal historisch mit der Geschichte Deutschlands zu beschäftigen, sich mit den Ereignissen seit 1990 auseinanderzusetzen, oder auch, sich mit den Ereignissen, die Sie in Ihrem eigenen Gesetzentwurf formuliert haben, konkreter auseinanderzusetzen. Sie schreiben „Halle“, Sie schreiben „Hanau“, Sie schreiben „Kassel“. Sie schreiben nicht „NSU“, Sie schreiben nicht „Nordadler“, Sie schreiben nicht „Nordkreuz“, Sie schreiben nicht „Turonen“, Sie schreiben nicht – das könnte ich jetzt höchstwahrscheinlich eine Stunde lang aufzählen – „Combat 18“, „Blood and Honour“ usw. usf. Das schreiben Sie nicht.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
war ein CDU-Politiker, der erschossen wurde!)
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja,
aber Sie verharmlosen das mit dieser Extremismusklausel!) Ich bin noch nicht fertig.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja,
ich will es ja nur sagen!) Ich habe gerade gesagt: Ja, Sie schreiben „Kassel“, Sie schreiben „Halle“, Sie schreiben „Hanau“. Und das ist vollkommen richtig, das zu schreiben. Nur die Logik, die daraus folgt, ist vollkommen falsch. Nämlich die Extremismusklausel, die Sie am Ende versuchen umzusetzen und durchzusetzen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Keines der drei von Ihnen benannten Attentate, bei denen Menschen umgebracht wurden, hat irgendwas mit links zu tun. Auch nicht die anderen in den letzten Jahren erfolgten Morde haben irgendetwas mit links zu tun. Das sind alles Morde, die von rechts geschehen sind.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist eine
Lüge!) Ich glaube, auf diese Zwischenrufe von der AfD sollte man an dieser Stelle wirklich nicht eingehen, weil das als solches schon eine Diffamierung gegenüber den Opfern rechter Gewalt ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das Grundproblem dieser Extremismustheorie, dieser Gleichsetzung ist als solches ein Teil des größeren Problems, vor welchem wir gerade in Deutschland stehen, welches immer mehr Opfer fordert, und das kontinuierlich. Machen Sie sich das doch mal bitte bewusst. Sie schreiben es in Ihrem eigenen Antrag. Sie schreiben über Herrn Lübcke, der ermordet wurde. Sie erwähnen Hanau mit neun Toten rechter Gewalt. Sie erwähnen Halle mit zwei Toten rechter Gewalt und Dutzenden, die in einer Synagoge saßen und Angst hatten, während draußen ein rechter Attentäter versucht hat, diese Synagoge in die Luft zu jagen, die Menschen umzubringen. Das jährt sich in der kommenden Woche zum ersten Mal. Und dann sagen Sie, wir brauchen eine Extremismusklausel. Das ist purer Zynismus angesichts dessen, was in Deutschland in den letzten Jahren und auch aktuell passiert. Und das ist eine nicht nur absolut falsche Politik, sondern das ist eine Politik, die diesen Rechten am Ende sogar noch Aufwind gibt. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin König, ich will ehrlich sein, ich war bei dem Redebeitrag nicht im Raum, deswegen kann ich jetzt nicht sagen, ob reingerufen wurde, wann oder nicht. Aber der CDU abzusprechen, dass sie für Pluralität der Gesellschaft, für die Gleichberechtigung von Mann und Frau steht, oder zu behaupten, dass sie für unterschiedliche Benachteiligungen in der Gesellschaft nichts übrighat,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das habe ich nicht gesagt!) das finde ich – offengestanden – eine ziemliche Verkürzung dessen, was wir selber leben, was wir vorleben, was wir als Partei umsetzen. Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Die erste weibliche Bundeskanzlerin stammt von der CDU, nicht von jemand anderem.
(Beifall CDU)
Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir ohne Ansehen der Person genau dafür werben, dass alle Menschen trotz ihrer Unterschiedlichkeit die gleichen Chancen haben sollten. Das ist unsere DNA. Uns die abzusprechen und so zu tun, als ob – weil wir bei der einen mehr rein rufen als bei dem anderen – dahinter ein politisches Konzept stecken würde, entlarvt Sie viel mehr als uns.
(Beifall CDU, FDP)
Das finde ich – offengestanden – echt schwierig und intellektuell herausfordernd, zumal ich weiß, dass Sie das viel, viel besser können. Jetzt will ich zum zweiten Punkt kommen: Auch die Frage der Extremismusklauseln können wir gern noch mal diskutieren, können wir auch hier diskutieren in diesem Raum, können wir im Ausschuss diskutieren. Aber dann sollten wir es nicht nur auf der Grundlage von Wikipedia-Wissen machen, sondern ernst nehmen. Wenn Sie sich gestern hier hinstellen
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) – nein, jetzt darf ich mal ausreden – und sagen, ja, ja, das ist ja Wegbereitung der neuen Rechten, die Fragestellung „nationale Revolution“. Ich hätte den Begriff vielleicht auch nicht gewählt, aber eins gehört zur historischen Wahrheit dazu: Das ist ein Begriff von Ernst Niekisch. Ernst Niekisch ist ein Bolschewist gewesen. Der hat genau dieses Gedankengut vorgedacht. Er ist am Ende dann sogar über die SPD, die USPD in der SED gelandet. Das ist derjenige, der das zum ersten Mal verwendet hat. Da will ich Ihnen eins sagen: Da bringt es halt auch nichts, wenn man immer so tut, als wenn man darüber eine konzeptionelle Idee hätte, wenn man sie nicht hat.
(Beifall CDU, FDP)
Ich finde, wir sollten über Konzepte streiten. Wir können auch gern darüber reden, wer historisch richtig oder falsch liegt. Aber bitte sprechen Sie einer CDU nicht ab, dass wir alles dafür tun würden, gegen Radikalität, gegen Extremismus, gegen Leute, die gegen Juden und gegen Minderheiten agieren, dass wir gegen die in demselben Maße antreten und diese demokratische freiheitliche Gesellschaft verteidigen wie Sie vielleicht auch. Das, finde ich, sollten wir uns unter Demokraten nicht absprechen. Wir sollten uns nicht absprechen, dass wir uns für Menschenrechte einsetzen. Ich weiß, dass Sie es besser wissen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode dafür gesorgt, dass es hier einen Freundeskreis Israel gibt. Dafür habe ich mich persönlich eingesetzt, weil ich der tiefen Überzeugung bin – und wir begehen heute 900 Jahre jüdisches Leben in Thüringen –, dass das ein Teil unserer Kultur ist. Genau aus dem Grund müssen wir diese religiöse Freiheit schützen. Setzen wir uns dafür in der Verfassung ein, aber bitte nicht alles in einen Topf werfen, umrühren und so tun, als würden wir das nicht demokratisch genauso verteidigen wie andere in diesem Raum. Deswegen: Bitte sprechen Sie uns nicht ab, dass wir mit denselben Werten für diese freiheitliche demokratische Gesellschaft streiten.
(Beifall CDU)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Werter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau König-Preuss, Ihren Redebeitrag habe ich persönlich als Frechheit empfunden. Ich sage Ihnen eins auch gleich vorweg: Meine Zwischenrufe sind geschlechtsneutral, ich rufe dann dazwischen, wenn hier vorn jemand Quatsch erzählt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das sind sie nicht!) Das will ich auch gern begründen, und zwar aus einem Grund – ich darf das auch mal mit einem historischen Bezug machen –: Wenn sich hier jemand vorn hinstellt und Karl Popper zitiert – und das war der Grund meines Zwischenrufs – und damit sozusagen die Diskussion um Extremisten aufmacht. Ein Mann, der von den Nationalsozialisten und von den Kommunisten verfolgt war, dessen Hauptwerk die offene Gesellschaft und ihre Feinde waren. Sein Spruch war: Keine Toleranz der Intoleranz gegen die Extremisten von links, von rechts und von sonst woher. Dass Sie das bemühen und einen Extremismus über den anderen stellen, obwohl beide unsere demokratische Grundordnung bekämpfen, liebe Frau Wahl,
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
das fordert zum Widerspruch auf und den müssen Sie hier in diesem Parlament auch aushalten. Vielen Dank.
(Beifall AfD, CDU, FDP)(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Montag. Ich bitte um ein bisschen Beruhigung im Saal. Es gibt aus den Reihen der Abgeordneten eine Wortmeldung des Abgeordneten Möller für die AfD-Fraktion.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin König-Preuss, ich finde es schon interessant, mit welchen langatmigen Ausführungen Sie vor allem darauf eingehen, wie groß der Widerspruch gegen bestimmte Wortmeldungen von bestimmten Abgeordneten ist. Ich denke, vor dem Hintergrund ist es vielleicht auch noch mal sinnvoll zu erwähnen, warum dieser Widerspruch gekommen ist. Ich denke auch nicht, dass das in irgendeiner Form etwas mit Männern oder Frauen zu tun hat. Hier geht es vor allem darum – Frau Wahl sprach in der Tat vehement für eine Frauenquote
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wenn Männer Frauen erklären, was das mit Frauen zu tun hat!) und störte sich insofern natürlich am Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Aber wissen Sie, das Problem ist einfach diese unglaublich engstirnige Sicht, die dabei zum Ausdruck gekommen ist. Da spricht man von unsichtbaren Quoten und kann doch immer nur dieselben Dinge erkennen. Hier in dem Fall die Diskriminierung, die Benachteiligung der Frau. Man übersieht dabei eigentlich das Offensichtliche. Klar, es gibt diese unsichtbaren Quoten, beispielsweise gerade hier in Thüringen. Ich habe neulich eine Kleine Anfrage von der Landesregierung beantwortet zurückbekommen, wie es aussieht mit Ostdeutschen im Staatsdienst. Das Ergebnis ist verheerend, vor allem, wenn Sie sich die höheren Besoldungsgruppen angucken. Das können Sie eben nicht mehr erklären mit unterschiedlichen Lebensläufen, unterschiedlicher Leistungsbereitschaft. Da gibt es in der Tat offensichtlich eine klare Diskriminierung – eine unsichtbare Quote.
(Beifall AfD)
Aber das können Sie in Ihren Zwanzigern mit einem abgebrochenen Masterstudium, die immer nur nach oben gefallen ist,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was erlauben Sie sich eigentlich!) überhaupt nicht nachvollziehen, denn Sie haben nie diese Form von Diskriminierung auch nur ansatzweise erlebt. Deswegen können Sie auch nur Ihre grünen, kommunistischen, ideologischen Gleichbehandlungs- oder Diskriminierungsfantasien hier ausleben.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das sorgt am Ende in der Tat natürlich für Widerspruch.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie sind ein Widerling!) Da sind wir beim Thema „Werte“. Wenn wir schon über solche Fragen derart weit auseinander sind hier in der parlamentarischen Vertretung des Volkes, dann dürfte doch eines klar sein: Es wird kaum ein Konsens herzustellen sein, wie man den Begriff von Werten auslegt, wenn er so nebulös formuliert ist, wie er teilweise eben leider auch im Gesetzentwurf der Fraktion der CDU formuliert ist. Das spricht aus unserer Sicht natürlich dagegen, solche weiteren Rechtsunklarheiten auch noch ins Verfassungsgefüge mit aufzunehmen.
(Beifall AfD)
Vielleicht noch eine kurze Anmerkung zu Frau König-Preuss. Sie versuchen ja immer wieder, Ihren Blick ausschließlich in Richtung des Rechtsextremismus und Ihr Wegschauen in Sachen Linksextremismus dadurch zu erklären, dass es angeblich Morde von links nie gibt oder gar nicht gibt. Das ist einfach gelogen. Ich sage es Ihnen klipp und klar. Da brauche ich gar nicht die RAF-Morde aus den 90er-Jahren zu thematisieren. Da kann ich zum Beispiel auch auf den Mord an Herrn Weizsäcker – ich glaube im letzten Jahr – zurückgreifen.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Der war psychisch krank!) Ach, der war psychisch krank! Das ist ja hochinteressant.
(Beifall AfD)
Soll ich Ihnen sagen, was er für ein Motiv hatte? Das hören Sie nämlich nicht gern, Herr Hoff.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: De-
finieren Sie das!) Das Motiv war, dass der Bruder von Herrn Weizsäcker – der leider schon tot ist, an dem konnte er sich nicht mehr rächen – in einem Unternehmen tätig war, welches dieser psychisch kranke Mann in Verbindung gebracht hat mit dem Krieg der Amerikaner gegen das vietnamesische Volk.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist doch nicht Ihr Ernst!) Hinter diesem Mord steht eine ganz knallharte linksextreme internationalistische, amerikafeindliche Ausrichtung. Und das ist typisch links – typisch linkes Mordmotiv. Das hat dazu geführt, dass dieser Mann ums Leben gekommen ist.
(Beifall AfD)
Klar wollen Sie das nicht hören.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Weil es nicht stimmt.) Es gibt weitere Beispiele. Schauen Sie sich nur zum Beispiel den Beinah-Mord Anfang dieses Jahres auf einer Demonstration in Stuttgart an. Dass der Mann, der da ins Koma geprügelt worden ist, nicht tot ist, das ist nicht Linken zu verdanken, die auf ihn eingeschlagen haben, sondern den Passanten, die dagegen eingegriffen haben.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE)
Gerade Sie, Frau König-Preuss, sollten still sein, immerhin haben Sie direkte Kontakte gehabt zu Leuten, die hier in Thüringen Bomben gebastelt haben,
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
die laut Wikipedia einen ganzen Trolley mit ApexKomponenten zusammengebaut haben.
(Unruhe DIE LINKE)
Wahrscheinlich wäre sogar die Hamas stolz auf diese Bombenbaukünste gewesen.
(Beifall AfD)
Das sind Leute gewesen, mit denen Sie direkten Kontakt haben. Und Ihre Distanzierung in dem Zusammenhang hätten Sie sich sparen können. Die ist so was von unglaubwürdig. Gerade Sie sollten in der Frage so klein mit Hut sein.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Herr Abgeordneter Möller, Ihre Rede hat sicherlich nicht zur Mäßigung beigetragen, aber, Frau Kollegin Henfling, für die Vokabel „Widerling“ erteile ich eine Rüge.
(Beifall AfD)
Frau Abgeordnete Müller, bitte.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Ich nehme Ihnen das wirklich ab, dass Sie sagen, Sie stemmen sich auch gegen Rassismus, Faschismus und Antisemitismus. Doch leider müssen wir feststellen – und das ist auch deutlich erkennbar –, nicht alle in der CDU Thüringen bekennen sich so klar wie Sie vielleicht hier jetzt gerade am Pult zu diesen Zielen und zu diesen Werten.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Das ist
eine Frechheit!) Ich nenne mal Beispiele – und jetzt brüllt einer der Richtigen –: Greiz, Gera, wo auf kommunaler Ebene Zusammenarbeit mit der AfD praktiziert wird. Und Sie unterstützen auch gerade
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Nicht nur
dort!) jetzt wieder die Debatte, dass hier eine Gleichsetzung mit Links- und Rechtsextremismus stattfindet. Eins will ich noch mal sagen: Bei diesem Bombenattentäter und denen, die diese Bombe gebastelt haben, war es ein AfD-Anhänger,
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
der daran beteiligt war. Vielleicht denken Sie doch noch mal darüber nach, ob es nicht richtiger wäre, Antifaschismus, Antirassismus als Staatsziele festzusetzen. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Danke schön. Jetzt sehe ich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten und schaue in Richtung Landesregierung. Herr Minister Adams, Sie haben das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, erlauben Sie mir, kurz zu Anfang auf das einzugehen, was der Abgeordnete der AfD hier gerade eben vorgetragen hat. Mir scheint es, als sei dies die Woche der Entlarvung der AfD. Sie haben sich mit Verve hier hingestellt und haben versucht, eine junge Kollegin zu beleidigen. Wie klein, Herr Möller, wie klein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie glauben, auch noch ein gewisses Recht dazu zu haben, wenn Sie Anleihen zur Biografie, die Sie im Übrigen offensichtlich gar nicht ordentlich kennen, nehmen. Und Sie glauben, damit jemanden diskreditieren zu können. Ich will Ihnen mal sagen, wie ideologisch verbrämt Sie und Ihre Partei sind. Das können Sie nämlich ganz leicht sehen, wenn Sie mal auf die Facebook-Seite Ihres Kreisverbands der AfD schauen. Wenn das eine schlecht wäre, nämlich als Studentin in einen Thüringer Landtag zu kommen, dann müsste ja nach Ihrer Vorstellung der Mensch aus einem handfesten Handwerkerberuf, der als Hilfsarbeiter – darauf bin ich stolz – angefangen hat, eine Lehre gemacht hat, gearbeitet hat, zu einem Studium gekommen ist und am Ende sogar einen bundesdeutschen anerkannten Fachhochschulabschluss bekommen hat, gut sein, wenn er erst mit 41 in ein Parlament kommt. Schauen Sie sich mal an, wie Sie – Sie persönlich – und Ihre Fraktion darüber reden. Ich glaube, eines ist in dieser Woche klargeworden: Es geht bei Ihnen um Ideologie und es geht darum, dass in Ihren Köpfen mehr Beton als Grips ist – um das mal klarzustellen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und wenn eines zu dieser Verfassungsdebatte heute passt, dann ist es das Bekenntnis, dass ein Thüringer Landtag bitte immer aus sehr jungen Menschen und Menschen im Rentenalter besteht, dass er aus Handwerkerinnen und Handwerkern, aus Arbeiterinnen und Arbeitern, aus Angestellten aus der Verwaltung, aus Lehrerinnen und Lehrern, aus Juristen und bitte auch immer aus Intellektuellen besteht, denn nur dann bilden wir die Vielfalt unserer Gesellschaft – und die gilt es zu unterstreichen, die gilt es zu verteidigen –, nur dann bildet er diese Vielfalt auch wirklich ab.
(Beifall DIE LINKE)
Und es wäre schön, das zwei Tage vor dem Tag der Deutschen Einheit noch mal deutlich zu machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die von der CDU eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung der Thüringer Verfassung betreffen in erster Linie den Thüringer Landtag in seiner Funktion als Gesetzgeber. So ist es auch vornehmlich Aufgabe der Mitglieder dieses Hohen Hauses, darüber zu debattieren. Ich freue mich, dass mit so viel Engagement heute die Debatte um die Verfassung geführt worden ist, wie man sie weiter gestalten muss. Ob dieses oder jenes sinnvoll ist, ist dabei für mich gar nicht so wichtig, sondern wichtig ist, dass wir – und ich sage das ganz pathetisch, gern an dieser Stelle mal ganz pathetisch – am Fast-Vorabend des 3. Oktober, der sich zum 30. Mal jährt, wieder einmal diskutieren und darauf schauen, was für dieses Land wichtig ist, welche Normen wollen wir setzen, welches Fundament soll unserer Rechtsprechung, soll unserer Gesetzgebung zugrunde liegen. Und das, meine ich, ist eine wirklich lohnende Debatte. Deshalb auch vielen Dank für alle sachlichen, gern auch kontroversen Beiträge, die hier geboten wurden. Insbesondere ist natürlich auch der Verfassungsausschuss hierzu einberufen worden, der sich bereits in verschiedenen Sitzungen mit der Änderung der Thüringer Verfassung befasst hat. Lassen Sie mich daher meinen Redebeitrag auf einige wenige Ausführungen zu den Regelungsinhalten begrenzen. Zunächst komme ich zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/1628, dem Entwurf für die Reform des Staatsorganisationsrechts. Hier will die CDU mit den Nummern 1 und 6 des Änderungsgesetzes die Wahlrechtsgrundsätze der Artikel 46 und 95 der Verfassung des Freistaats Thüringen ergänzen und ausdrücklich aufnehmen, dass jegliche Vorgabe zur paritätischen Aufstellung von Wahlbewerbern verboten wird. – Das war schon Gegenstand der Debatte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juli 2020 liest, erkennt, eine solche Änderung der Verfassung ist nicht nötig. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in der Entscheidung am 15. Juli 2020 das Thüringer Paritätsgesetz für nicht mit der Thüringer Verfassung vereinbar erklärt. Eine solche Änderung, wie sie die CDU vorschlägt, hätte eigentlich nur Sinn, wenn man tatsächlich glaubt, dass dieses Urteil nicht lange Bestand haben würde. Und das, glaube ich, denkt die CDU nicht. Oder andersherum gesagt: Eine Änderung der Thüringer Verfassung wäre nur nötig, wenn man ein anderes Ergebnis, nämlich die Öffnung in Richtung Parität, die Öffnung in Richtung einer Quotenregelung ermöglichen wollen würde. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden Sie engagiert diskutieren, da bin ich mir ziemlich sicher. Mit dem Vorschlag in Nummer 2 reklamiert die CDU-Fraktion mehr Klarheit für das Wahlverfahren der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten durch Änderung von Artikel 70 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Es soll geregelt werden, dass bei nur einem Bewerber derjenige gewählt ist, der mehr Ja- als Neinstimmen auf sich vereint. Außerdem soll es nach dem Vorschlag zukünftig die Möglichkeit einer Bedenkpause zwischen dem zweiten und dritten Wahlgang von bis zu 14 Tagen geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, als für das Verfassungsrecht zuständiger Minister begrüße ich ausdrücklich eine Klarstellung der Regelung zur Ministerpräsidentenwahl. Nicht erst bei der letzten Wahl gab es vertiefte Diskussionen zur Frage des Wahlergebnisses bei der Aufstellung nur eines Kandidaten im dritten Wahlgang. Allerdings könnte – und das muss hier auch die Debatte leiten – der Vorschlag der CDU-Fraktion zu einem Stillstand in Thüringen führen. Es würde ermöglicht, dass, auch wenn es einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Ministerpräsidentinnen- oder Ministerpräsidentenamt gäbe, diese verhindert werden könnte. Auf Stabilität gerichtet ist aber ein ganz anderer Gedanke, nämlich, wenn sich nur ein Kandidat bereit erklärt, dann soll dieser auch die Verantwortung übertragen bekommen. Wer das verhindern will, muss eine Gegenkandidatin/einen Gegenkandidaten aufstellen. Nur so kommt man in die Form der konstruktiven Politik, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das war im Übrigen auch offensichtlich schon der Gedanke bei unseren Verfassungsgebern, die das meiner Einschätzung nach so gewollt haben. Die Landesregierung der letzten Legislatur hatte hierzu auch ein Gutachten eingeholt, welches zu einem klaren Ergebnis kommt. Insofern wäre eine Klarstellung der immer wieder streitbefangenen Formulierung sehr begrüßenswert. Allerdings wäre eine Umwandlung hin zu einer negativen Mehrheit sicherlich nicht sehr hilfreich, denn eine solche Einführung der negativen Mehrheit, also einer Möglichkeit, eine Regierungsbildung zu verhindern, nimmt nicht die ganze Verfassung in den Blick, denn in anderen Bundesländern, wo es ähnliche Regelungen gibt, hat man das Konstrukt, das automatisch mit der Nichtwahl des Ministerpräsidenten die Auflösung des Parlaments und die Richtung zu Neuwahlen eingeschlagen wird. Das hat die Thüringer Verfassung so nicht. Selbst wenn man unterstellen würde, dass die Thüringer Verfassung eine solche Regelung hätte, dann bliebe immer noch die hohe Hürde des Artikels 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung, nämlich einer notwendigen Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder. Das heißt, selbst wenn wir die Konstellation hätten, dass es automatisch zu diesem Antrag kommen würde, müsste eine enorm hohe Hürde überschritten werden. Was passiert, wenn diese nicht überschritten wird? Dann landet Thüringen im Stillstand. Das darf nicht das Ergebnis dieser Verfassungsreform sein. Aber auch darüber werden Sie vertieft mit den Anzuhörenden diskutieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Nummer 3 des Änderungsgesetzes wird ein Instrument der Demokratie vorgeschlagen – auch das wurde schon diskutiert –, der sogenannte Volkseinwand. Ein ähnlicher Entwurf wurde bereits im Jahr 2016 im Thüringer Landtag erfolglos als Gesetzentwurf eingebracht, damals unter der Bezeichnung „fakultatives Referendum“. Inhaltlich stellt der Volkseinwand oder das fakultative Referendum die Möglichkeit eines Vetorechts gegen ein Landesgesetz dar. Genau deshalb ist dieser als systemfremder Ansatz durchaus zu bezeichnen und verfassungsrechtlich enorm umstritten. Es wäre auf jeden Fall ein Novum in der Thüringer Verfassung und – ich kann es nur immer wieder sagen – Sie werden das intensiv im Verfassungsausschuss diskutieren. In der letzten Legislatur haben Sie das schon diskutiert und Sie werden das auch in dieser Legislatur diskutieren. Ein weiterer Vorschlag des Änderungsgesetzes in der Nummer 5 enthält eine Neugestaltung des Konnexitätsprinzips. Es sollen nicht mehr nur die der Gemeinde übertragenen staatlichen Aufgaben finanziell ausgleichspflichtig sein, sondern auch gesetzlich veranlasste Änderungen der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, insbesondere auch Standardänderungen. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass vergleichbare Regelungen bereits in anderen Ländern bestehen. Das ist allerdings, glaube ich, nur ein Verweis und bedeutet noch lange nicht, dass diese Erweiterung auch eine bessere Regelung sein würde. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zu dieser Frage ein Gutachten beauftragt hat und darüber schon intensiv nachdenkt und mit dem Gutachten überprüft, wie hier gehandelt werden kann, wie hier zum einen die Kommunen unterstützt, aber zum anderen auch die Interessen des Landes gewahrt werden können. Sie werden entscheiden müssen, ob Sie dieses Gutachten abwarten und sich damit vertieft befassen und darauf auch Ihre Entscheidung begründen. In jedem Fall ist ein Hinweis an dieser Stelle sehr wichtig: Dass die Einführung neuer Begriffe nicht unbedingt zu neuen, anwendungssicheren Regelungen führt. Hier sollte insbesondere auch bei der inhaltlichen Erweiterung auf den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden an bewährten Formulierungen festgehalten werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den abschließenden beiden Änderungsvorschlägen zur Änderung der Verfassung im Bereich des Staatsorganisationsrechts in Nummern 7 und 8 erfolgen haushalterische Grundsatzentscheidungen. Viele Abgeordnete haben darüber schon gesprochen. Eines ist dabei wichtig: Wenn man die Grundgesetznorm in die Thüringer Verfassung überträgt, dann sollte man sie eigentlich wortgleich übertragen, um genau den Effekt, den Sie erreichen wollen, nämlich, dass das, was im Grundgesetz geregelt ist, auch genauso in Thüringen geregelt sein soll, auch vollständig zu erreichen. Es ist dabei allerdings zu beachten, dass es eigentlich dieser Änderungen nicht bedarf, denn das Grundgesetz gilt, egal ob wir es in unserer Verfassung haben oder in einfachgesetzlichen Regelungen noch einmal umgesetzt haben. Das Grundgesetz gilt und bindet uns durch Artikel 109 des Grundgesetzes, die sogenannte Schuldenbremse. Interessanter dabei ist allerdings der Vorschlag der Einführung eines Initiativrechts des Parlaments zur Änderung eines beschlossenen Haushalts durch Änderung des Artikels 99 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Ich möchte der Diskussion in den zuständigen Ausschüssen auch hier nicht vorgreifen, aber an dieser Stelle nur so viel: Die Grundsätze der Aufstellung des Haushalts gelten auch für dessen Änderung. Dies könnte entgegen der Einschätzung der CDU, wie sie sich in der Gesetzesbegründung darstellt, von gleicher Komplexität sein, vor allem wenn, wie offensichtlich beabsichtigt, mit einem Nachtragshaushalt eine andere Zielrichtung gegeben werden soll. Aber auch das – wie schon mehrfach gesagt – werden Sie intensiv diskutieren. Zu den Fragen der Vorschläge zu den Staatszielen haben sich auch alle Kollegen hier noch einmal deutlich geäußert. Es ist auch schon klargemacht worden, dass die Frage der Altersdiskriminierung in verschiedenen internationalen Regelungen, die für uns bindend sind, aber auch durch die einfachgesetzliche Ebene geregelt ist. Die Ehrenamtsförderung, das ist sehr erfreulich und das ist ja auch – sage ich mal – Ziel schon weiterer Änderungsanträge vieler Fraktionen gewesen. Insofern darf man darauf hoffen, dass dieses wichtige Ziel auch übernommen wird. Zum Schluss kann ich nur darauf verweisen: Ich freue mich natürlich als Bündnisgrüner sehr darüber, dass die Debatte um den Schutz der Umwelt auch noch mal in die Verfassung getragen wird, obwohl wir da schon eine weitgehende Regelung haben. Aber der Begriff der Nachhaltigkeit – das hat, glaube ich, schon eine der letzten Anhörungen im Verfassungsausschuss gezeigt – ist möglicherweise nicht der richtige und muss noch mal überprüft werden, ob er auch die gewünschten Effekte bringen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an der Stelle beenden und meiner Freude darüber Ausdruck verleihen und das noch mal unterstreichen, dass der Thüringer Landtag so intensiv mit einem eigenen Ausschuss und mit verschiedenen Änderungsgesetzen zur Thüringer Verfassung in diesem wichtigen Jahr, dem 30. Jahr der deutschen Einheit, die Debatte sucht über die Fundamente, über unsere Werte. Ich glaube, das ist allemal eine Diskussion wert und es ist wunderbar, dass wir diese in diesen Tagen führen konnten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Vielen Dank, Herr Minister Adams. Herr Minister Adams, Sie sind kein Abgeordneter, sonst wäre die Geschichte mit dem Beton im Kopf durchaus einen Ordnungsruf wert gewesen. Ich möchte Sie bitten, auch in Verantwortung des Kabinetts die Würde des Hauses zu beachten. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt und – wenn ja – an welchen Ausschuss?
(Zwischenrufe aus dem Hause: Verfassungs-
ausschuss!) Weitere Ausschüsse nicht. Es ist also nur der Verfassungsausschuss beantragt. Wer der Überweisung an den Verfassungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir. Bevor hier Feierabendstimmung aufkommt, müssen wir schon noch arbeiten, nämlich den Punkt 6 müssen wir ebenfalls noch überweisen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, Linke. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Mit Enthaltungen aus der AfD-Fraktion ist das ebenfalls überwiesen, meine Damen und Herren. Dann möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass am morgigen Freitag um 8.30 Uhr die außerplanmäßige Sitzung des Verfassungsausschusses im Raum F 101 stattfindet. Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, dass wir mit Blick auf die jetzt ohnehin überfällige Lüftungspause keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufrufen. Ich bedanke mich für die engagierte Diskussion und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Bis morgen.