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Heike Werner

01.10.2020 Sitzungen 7/25

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, bevor ich die Einzelfragen beantworte, gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Apotheken rechnen im Einklang mit den sozialrechtlichen Bestimmungen die von den Patientinnen und Patienten eingereichten Rezepte über sogenannte Apothekenrechenzentren ab. Diese Dienstleister ordnen die Forderungen der Apotheken den diversen Krankenkassen zu und ordnen die Erstattungen den Apotheken zu. Aus der Fachpresse ist für das Apothekenrechenzentrum AvP mit Sitz in Düsseldorf Folgendes bekannt: Bereits Ende August wird von ausbleibenden Zahlungen der AvP für August berichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen setzt am 15. September 2020 einen Sonderermittler ein, welcher am 16. September 2020 einen Insolvenzantrag stellt. Nun zu den Fragen im Einzelnen: Zu 1.: Laut Mitteilungen des Thüringer Apothekerverbandes rechnen 80 Apotheken der derzeit 531 Thüringer Apotheken ihre Rezepte über AvP ab. Regionale Auffälligkeiten sind nicht bekannt. Der zuständigen Überwachungsbehörde, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, liegen keine Erkenntnisse über betroffene Apotheken vor. Das ist insofern auch nicht unmittelbar zu erwarten, weil das TLV den Arzneimittelverkehr überwacht. Das Abrechnungsverfahren läuft aufgrund privatrechtlicher Verträge und unterliegt insoweit nicht der Überwachung durch die zuständige Behörde für den Arzneimittelverkehr. Zu 2.: Auch hierzu liegen der Landesregierung unmittelbar keine Erkenntnisse vor. Der Thüringer Apothekerverband gibt die durchschnittlichen monatlichen Forderungen einer Apotheke mit 130.000 Euro an. Laut Mitteilung der Fachpresse stellen sowohl der pharmazeutische Großhandel als auch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank Überbrückungskredite für Apotheken in Aussicht, die aufgrund ausbleibender Zahlungen ihre eigenen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können. Der Insolvenzverwalter teilte zudem mit, dass 300 Millionen Euro auf den Konten der AvP vorgefunden worden sind. Ob diese Summe ausreicht, die Forderungen der Apotheken zu bedienen, bleibt dem Insolvenzverfahren vorbehalten, dessen Abschluss jedoch nicht kurzfristig zu erwarten ist. Zu 3.: Wie bereits ausgeführt, ist das Ausmaß der Liquiditätsengpässe nicht bekannt. Im Übrigen hat aber das TLV die Thüringer Apotheken informiert, wie bei drohender Insolvenz zu verfahren ist, damit die Apothekenbetriebserlaubnis nicht gefährdet ist. Das vordringlichste Ziel ist der Erhalt der unverschuldet in Schieflage geratenen Apotheken und damit die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Für die Thüringer Apotheken stehen bereits das Bürgschaftsprogramm und das Programm „Thüringer-Kapital“ als Finanzierungsprodukt bei der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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